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Beschlussfassung - Mühlbachl

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Lfd. Nr. 3/2010<br />

Seite: 8<br />

Rechtsträgern, die in der Gemeinde <strong>Mühlbachl</strong> eine Liegenschaft oder einen Betrieb<br />

besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der<br />

Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

Weiters wird der Entwurf des ergänzenden Bebauungsplanes für die geringfügig<br />

vergrößerten Gpn. 702/2 u. 702/3 KG. <strong>Mühlbachl</strong>, samt Erläuterungsbericht,<br />

ausgearbeitet vom örtlichen Raumplaner DI. Ekkehard Stummvoll, Maria-Theresien-<br />

Straße 15/3, 6020 Innsbruck vorgelegt. Für die ursprünglichen Grundparzellen Gpn.<br />

702/2 u. 702/3 KG. <strong>Mühlbachl</strong> wurde bereits, mit Gemeinderatsbeschluss vom<br />

08.07.1999, ein allgemeiner u. ergänzender Bebauungsplan erlassen. Dieser wurde<br />

mit Schreiben vom 17.09.1999, Zl. Ve1-546-330/14-3, des Amtes der Tiroler<br />

Landesregierung, Abt. Bau- u. Raumordnungsrecht genehmigt.<br />

Der Gemeinderat beschließt nunmehr somit einstimmig, den von Herrn DI. Ekkehard<br />

Stummvoll, Maria-Theresien-Straße 15/3, 6020 Innsbruck, ausgearbeiteten Entwurf<br />

zur Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gpn. 702/2 u.<br />

702/3 KG. <strong>Mühlbachl</strong>, lt. planlicher Darstellung u. Legende, entsprechend den<br />

Bestimmungen des § 65 Tiroler Raumordnungsgesetz, LGBl. Nr. 27/2006, i.d.g.F.,<br />

durch vier Wochen hindurch, das ist vom 30.03.2010 bis einschließlich 28.04.2010,<br />

während der Amtsstunden im Gemeindeamt <strong>Mühlbachl</strong> zur öffentlichen<br />

Einsichtnahme aufzulegen.<br />

Falls während der vorgesehenen Auflagefrist keine Stellungnahmen zum Entwurf<br />

von einer hiezu befugten Person oder Stelle abgegeben wird, gilt der gegenständliche<br />

Bebauungsplan, gem. § 65, Abs. 2 TROG als beschlossen.<br />

Personen, die in der Gemeinde <strong>Mühlbachl</strong> ihren ordentlichen Wohnsitz haben u.<br />

Rechtsträgern, die in der Gemeinde <strong>Mühlbachl</strong> eine Liegenschaft oder einen Betrieb<br />

besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der<br />

Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

Zu Pkt. 12 erklärt der Bürgermeister, dass die Anbotseröffnung für die Holzbau- u.<br />

Spenglerarbeiten für die Bauhofgaragen am 10.03.2010 stattgefunden hat.<br />

Dabei wurden gesamt 3 Angebote abgegeben u. es scheinen folgende Anbotssummen<br />

auf:<br />

Holzbauarbeiten: Fa. Schafferer, 6145 Navis € 8.382,28 netto<br />

Spenglerarbeiten: Fa. Peer, 6150 Steinach € 11.900,00 netto<br />

Spenglerarbeiten: Fa. Denifl, 6166 Fulpmes € 12.920,55 netto<br />

Somit beschließt der Gemeinderat die Aufträge an die vorstehenden Firmen.<br />

Schafferer u. Fa. Peer, als Billigsbieter zu erteilen. Einstimmig angenommen.<br />

Zu Pkt. 13 wird das Angebot der Fa. Swietelsky Baugesellschaft m.b.H., Sportstättenbau,<br />

6300 Wörgl über das Frühjahrsservice-Sanierungsarbeiten bei der Kleinsportanlage<br />

im Ortsteil Statz vorgelegt. Dieses Angebot beinhaltet die teilw. Erneuerung der<br />

Netze, die Pflege der Kunststoffflächen, u. eine SKR-Instandsetzung zum Preis in<br />

Höhe von € 8.480,64 netto.<br />

Gerhard Gschließer macht den Vorschlag evtl. auch Spielgeräte für kleinere Kinder,<br />

im Nahbereich der Kleinsportanlage, zu installieren (stabile Geräte – evtl. Rutsche<br />

o.ä.). Dazu sollten noch entsprechende Angebote eingeholt werden, wobei damit die

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