Beschlussfassung - Mühlbachl
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Lfd. Nr. 3/2010<br />
Seite: 8<br />
Rechtsträgern, die in der Gemeinde <strong>Mühlbachl</strong> eine Liegenschaft oder einen Betrieb<br />
besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der<br />
Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.<br />
Einstimmig angenommen.<br />
Weiters wird der Entwurf des ergänzenden Bebauungsplanes für die geringfügig<br />
vergrößerten Gpn. 702/2 u. 702/3 KG. <strong>Mühlbachl</strong>, samt Erläuterungsbericht,<br />
ausgearbeitet vom örtlichen Raumplaner DI. Ekkehard Stummvoll, Maria-Theresien-<br />
Straße 15/3, 6020 Innsbruck vorgelegt. Für die ursprünglichen Grundparzellen Gpn.<br />
702/2 u. 702/3 KG. <strong>Mühlbachl</strong> wurde bereits, mit Gemeinderatsbeschluss vom<br />
08.07.1999, ein allgemeiner u. ergänzender Bebauungsplan erlassen. Dieser wurde<br />
mit Schreiben vom 17.09.1999, Zl. Ve1-546-330/14-3, des Amtes der Tiroler<br />
Landesregierung, Abt. Bau- u. Raumordnungsrecht genehmigt.<br />
Der Gemeinderat beschließt nunmehr somit einstimmig, den von Herrn DI. Ekkehard<br />
Stummvoll, Maria-Theresien-Straße 15/3, 6020 Innsbruck, ausgearbeiteten Entwurf<br />
zur Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gpn. 702/2 u.<br />
702/3 KG. <strong>Mühlbachl</strong>, lt. planlicher Darstellung u. Legende, entsprechend den<br />
Bestimmungen des § 65 Tiroler Raumordnungsgesetz, LGBl. Nr. 27/2006, i.d.g.F.,<br />
durch vier Wochen hindurch, das ist vom 30.03.2010 bis einschließlich 28.04.2010,<br />
während der Amtsstunden im Gemeindeamt <strong>Mühlbachl</strong> zur öffentlichen<br />
Einsichtnahme aufzulegen.<br />
Falls während der vorgesehenen Auflagefrist keine Stellungnahmen zum Entwurf<br />
von einer hiezu befugten Person oder Stelle abgegeben wird, gilt der gegenständliche<br />
Bebauungsplan, gem. § 65, Abs. 2 TROG als beschlossen.<br />
Personen, die in der Gemeinde <strong>Mühlbachl</strong> ihren ordentlichen Wohnsitz haben u.<br />
Rechtsträgern, die in der Gemeinde <strong>Mühlbachl</strong> eine Liegenschaft oder einen Betrieb<br />
besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der<br />
Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.<br />
Einstimmig angenommen.<br />
Zu Pkt. 12 erklärt der Bürgermeister, dass die Anbotseröffnung für die Holzbau- u.<br />
Spenglerarbeiten für die Bauhofgaragen am 10.03.2010 stattgefunden hat.<br />
Dabei wurden gesamt 3 Angebote abgegeben u. es scheinen folgende Anbotssummen<br />
auf:<br />
Holzbauarbeiten: Fa. Schafferer, 6145 Navis € 8.382,28 netto<br />
Spenglerarbeiten: Fa. Peer, 6150 Steinach € 11.900,00 netto<br />
Spenglerarbeiten: Fa. Denifl, 6166 Fulpmes € 12.920,55 netto<br />
Somit beschließt der Gemeinderat die Aufträge an die vorstehenden Firmen.<br />
Schafferer u. Fa. Peer, als Billigsbieter zu erteilen. Einstimmig angenommen.<br />
Zu Pkt. 13 wird das Angebot der Fa. Swietelsky Baugesellschaft m.b.H., Sportstättenbau,<br />
6300 Wörgl über das Frühjahrsservice-Sanierungsarbeiten bei der Kleinsportanlage<br />
im Ortsteil Statz vorgelegt. Dieses Angebot beinhaltet die teilw. Erneuerung der<br />
Netze, die Pflege der Kunststoffflächen, u. eine SKR-Instandsetzung zum Preis in<br />
Höhe von € 8.480,64 netto.<br />
Gerhard Gschließer macht den Vorschlag evtl. auch Spielgeräte für kleinere Kinder,<br />
im Nahbereich der Kleinsportanlage, zu installieren (stabile Geräte – evtl. Rutsche<br />
o.ä.). Dazu sollten noch entsprechende Angebote eingeholt werden, wobei damit die