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Leben bis zuletzt - Diakonie Deutschland

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Zur gegenwärtigen Situation der Sterbebegleitung in Altenpfl egeheimen<br />

Damit wird eine grundsätzliche Forderung aus<br />

dem Qualitätshandbuch für stationäre Hospize 25<br />

aufgenommen, hier wird als Qualitätsmerkmal<br />

für gelingende Sterbebegleitung defi niert:<br />

Die Pfl ege und Begleitung von Sterbenden<br />

ist eine Aufgabe, die Mitarbeiter/innen<br />

nur dann gut erfüllen können,<br />

wenn sie fachlich und persönlich qualifi<br />

ziert sind [...] Um ein hohes Maß an<br />

Arbeitskontinuität und Kompetenz sicherzustellen<br />

bedarf es [...] der kontinuierlichen<br />

Fortbildung zur Rezeption neuer<br />

fachlicher Erkenntnisse und rechtlicher<br />

Anforderungen.<br />

2.2 Die Finanzierung von<br />

Sterbebegleitung im Altenpfl egeheim<br />

2.2.1 Bisherige gesetzliche Regelungen<br />

Sterbebegleitung in Pfl egeheimen wird verstärkt<br />

als Aufgabe thematisiert und in § 3<br />

SGB XI beschrieben. Die <strong>bis</strong>herige Finanzierung<br />

macht eine befriedigende Umsetzung dieser<br />

Aufgabe allerdings kaum möglich.<br />

Die Vergütung der vom Pfl egeheim erbrachten<br />

Leistung erfolgt auf der Basis von Tagespfl ege-<br />

25 BAG Hospiz e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Diakonisches<br />

Werk der EKD e.V. Sorgsam – Qualitätshandbuch<br />

für stationäre Hospize, Wuppertal 2004 S. 67<br />

sätzen, die nach § 43 Abs. 5 SGB XI bestimmten<br />

Höchstsätzen für die einzelnen Pfl egestufen<br />

unterliegen. Über diese Tagessätze hinaus,<br />

die sich aus dem Pfl egesatz und dem Entgelt<br />

für Unterkunft und Verpfl egung zusammensetzen,<br />

gibt es keinerlei Finanzierung im Pfl egeheimbereich.<br />

1. Deshalb sind alle Anstrengungen zu begrüßen,<br />

die darauf abzielen, allen Bürgerinnen<br />

und Bürgern das Sterben in der eigenen<br />

Häuslichkeit zu ermöglichen und darüber<br />

hinaus auch alle Überlegungen, eine verbesserte<br />

Finanzierung von Palliative Care im<br />

ambulanten Bereich zu erreichen.<br />

2. Auch in Zukunft werden viele Menschen in<br />

Heimen ihr <strong>Leben</strong> beenden (etwa 20 Prozent).<br />

Für diese Personen muss es zu einer<br />

Gleichbehandlung in der Sterbebegleitung<br />

kommen. Das bedeutet, dass dieser Personenkreis<br />

Anspruch auf die gleichen pfl egerischen<br />

Leistungen erhält wie Personen, die<br />

ambulant versorgt werden.<br />

3. Schlussfolgernd be deutet das, dass nur mit<br />

einer vergleichbaren fi nanziellen Ausstattung,<br />

wie sie für die ambulante Sterbebegleitung<br />

17.2006 <strong>Diakonie</strong> Texte 15

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