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Ein Jahr Oö. ChG - Erfahrungen Erkenntnisse - Miteinander

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4/09<br />

<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> -<br />

<strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong>


2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

3 Vorwort<br />

4 <strong>Ein</strong>e Art Zusammenfassung<br />

5 Beiträge zu: <strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />

40 Gedankensplitter zur Chancengleichheit<br />

42 Interessensvertretung<br />

43 Termine der nächsten Elternnetzwerktreffen<br />

43 „Das Mögliche im Unmöglichen suchen“<br />

44 Erolgreicher Abschluss der Frühförder/innen-Ausbildung<br />

44 Wii Konsole für MBH-MmB in Gmunden<br />

45 Ausflug vom Verein <strong>Miteinander</strong><br />

46 In eigener Sache<br />

47 Vereinsamung im Alter<br />

48 Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit!<br />

49 Benefizkonzert


Liebe Mitglieder und Freunde<br />

von <strong>Miteinander</strong>!<br />

Die heutige Ausgabe unserer Zeitschrift<br />

behandelt ein zentrales Thema:<br />

<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> alt ist das <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz<br />

(<strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong>) nun<br />

– was ist die bisherige, wenn auch<br />

kurze Erfahrung der Praxis mit diesem<br />

Gesetz, das so ambitioniert<br />

neue Gedanken in Normen gebracht<br />

hat?<br />

Mag. Peter Paar Dr. Hermann Wögerer<br />

Die folgenden breit gestreuten Stellungnahmen verschiedenster Betroffener<br />

und Vertreter/innen von Trägereinrichtungen zeigen, dass bei<br />

allem guten Willen noch eine lange Wegstrecke zurückzulegen ist, bis<br />

die im ersten Paragraphen festgelegten Ziele erreicht werden können.<br />

Verunsicherungen, Veränderungen in den finanziellen Rahmenbedingungen<br />

und beim Kostenersatz und andere Punkte zeigen, dass nach<br />

einer Erfahrung von etwa 1-2 <strong>Jahr</strong>en eine Evaluierung und Nachjustierung<br />

notwendig ist.<br />

Mit der <strong>Ein</strong>führung eines subsidiären Mindesteinkommens und auch<br />

mit der <strong>Ein</strong>bindung von Betroffenen sind jedoch Meilensteine gesetzt<br />

worden, die deutlich in die Richtung eines selbstbestimmten Lebens<br />

von Menschen mit Behinderung zeigen. Die kommenden <strong>Jahr</strong>e und<br />

die Art, wie alle betroffenen Akteure/innen mit dem Gesetz und allfällig<br />

notwendigen Veränderungen umgehen, werden zeigen, ob tatsächlich<br />

Chancengleichheit erreichbar ist.<br />

<strong>Ein</strong> weiteres Thema, das in dieser Ausgabe behandelt wird, ist die <strong>Ein</strong>samkeit<br />

von alten Menschen (und auch von vielen Menschen mit Behinderung)<br />

und was wir dagegen tun können. Unser Angebot der „Individuellen<br />

Hilfen“ ist eine Möglichkeit – schaun’ Sie sich das an.<br />

Mit den besten Grüßen<br />

Geschäftsführer<br />

<strong>Miteinander</strong> GmbH<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

Verein <strong>Miteinander</strong><br />

3


<strong>Ein</strong>e Art Zusammenfassung -<br />

und wie weiter<br />

Mag. Peter Paar<br />

„Ganz schlecht“ bis „supertoll“. Die ganze Bandbreite an Reaktionen gab es<br />

sehr schnell nach der <strong>Ein</strong>führung des Chancen - Gleichheitsgesetzes in OÖ.<br />

Inzwischen ist rd. 1 <strong>Jahr</strong> vergangen, manche Urteile sind milder geworden,<br />

manche Stellungnahmen schärfer akzentuiert, manche Kritik weicher oder<br />

auch härter. Und die positive Gesamtbewertung ist klar erkennbar.<br />

„<strong>Miteinander</strong>“ hat nie ein Hehl daraus gemacht, dass wir zu 100% hinter den<br />

Grundaussagen des <strong>ChG</strong> stehen: Stärkung der Selbstbestimmung, <strong>Ein</strong>bindung<br />

der Menschen, für die das Gesetz gemacht wurde und bedarfsgerechter<br />

Leistungserbringung (was bzw. auch wo der jeweilige individuelle Bedarf ist<br />

stellt nicht ein Leistungsanbieter oder ein/e Betreuer/in fest). Weisen diese<br />

neuen Grundsätze doch endlich in die Richtung, die <strong>Miteinander</strong> jetzt seit nun<br />

mehr als 30 <strong>Jahr</strong>en vertritt.<br />

Wir waren überzeugt, dass es eine positive „Gesamtbewertung“ des <strong>ChG</strong><br />

seitens der Menschen mit Behinderung, deren Angehörigen und auch der<br />

Leistungsanbieter gibt; auch wenn es wichtige Bestimmungen darin gibt,<br />

die nicht nur keine Leistungsverbesserung, sondern eine wesentliche Verschlechterung<br />

der Lebenssituation so mancher Betroffener bedeutet: die <strong>Ein</strong>kommens-<br />

und Vermögensberücksichtigung. Die eigentlich ja auch ein Widerspruch<br />

dazu ist, dass Behinderung neben dem individuellen Schicksal auch<br />

öffentliche Verpflichtung ist, nach Bedarf für jede und jeden Betroffene/n wieder<br />

Chancengleichheit herzustellen. Die dazu erforderlichen Gelder sind entsprechend<br />

auch aus den allgemeinen Steuereinnahmen zu tragen. Auf dieser<br />

Seite ist daher auch an den entsprechenden (Vermögens- und <strong>Ein</strong>kommens-)<br />

Rädern zu drehen.<br />

Und wir wollten mit einer Sammlung an Rückmeldungen den Diskussionsschwung<br />

weitertreiben, um aus dem „1. Großen Wurf“ in allen Punkten eine<br />

wirklich gute Dauerlösung zu machen.<br />

Bei aller Unterschiedlichkeit der Antworten kristallisieren sich 5 wesentliche<br />

zusammenfassende Aussagen heraus:<br />

1. Der „Paradigmenwechsel“ – <strong>Ein</strong>bindung und stärkere Selbstbestimmung<br />

der Betroffenen, ist bei diesen Betroffenen erst ganz ganz leise angekommen.<br />

Die Wichtigkeit hier ist immer noch hauptsächlich: wo bekomme ich wie, das,<br />

was ich brauche.<br />

2. Fast alle Anbieter, Träger der Dienstleistungen, haben mit dem Gesetz und<br />

seinen formalen, bürokratischen Auswirkungen umgehen gelernt, sich auf die<br />

neuen Rahmenbedingungen ein- und umgestellt und arbeiten damit.<br />

4


3. Das Subsidiäre Mindesteinkommen ist ein großer Schritt zur finanziell eigenständigeren<br />

Absicherung von Menschen mit Behinderung und hat gleichzeitig<br />

ganz viele Ungerechtigkeits-Fallen. Das in einem konstruktiven Diskussionsprozess<br />

zu verbessern, ist ein wichtiger nächster Schritt.<br />

4. Die <strong>Ein</strong>kommens- und Vermögensberücksichtigung ist falsch, kontraproduktiv,<br />

destruktiv, respektlos. Da plagt sich Jemand u.U. jahrelang mühsam<br />

hoch und verdient endlich 1000,- Euro; dann stellt er/sie plötzlich fest, dass<br />

er/sie für Leistungen, die ihm/ihr helfen sollen die benachteiligenden Auswirkungen<br />

seiner/ihrer Behinderung zu vermindern, nun selber bezahlen muß.<br />

5. Die große Richtung stimmt. So manche <strong>Ein</strong>zelregelungen sind aber aus den<br />

praktischen <strong>Erfahrungen</strong> heraus zu überdenken, zu modifizieren.<br />

Wie geht es weiter?<br />

Im vorliegenden Heft sind alle Rückmeldungen, die wir erhalten haben, abgedruckt.<br />

Wir übermitteln diese Ergebnisse gesondert an LHStv. Josef Ackerl, an die<br />

Mitglieder des Sozialausschusses des OÖ Landtages, an die Direktion Soziales<br />

und Gesundheit des Amtes der OÖ Landesregierung und an die dort zuständigen<br />

Leitungspersonen.<br />

Wir ersuchen darin auch auf breiter Beteiligungsbasis einen Verbesserungsprozess<br />

des <strong>ChG</strong> in Gang zu bringen.<br />

LHStv. Josef Ackerl hat bereits zugesagt mit einer umfangreichen Stellungnahme<br />

im nächsten Heft dieser Zeitschrift diesen Diskussionsprozess weiter<br />

zu führen.<br />

Es ist unser aller Aufgabe, sich daran zu beteiligen.<br />

Danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben eine Stellungnahme zu<br />

schreiben. Wir haben uns nur das Recht herausgenommen, Artikelfehler oder<br />

Ähnliches zu korrigieren. Und wir gehen davon aus, dass auch dort, wo nur<br />

die männliche Schreibweise verwendet wird, auch Frauen gemeint sind (auch<br />

wenn das nicht in einer Fußnote angemerkt sein sollte).<br />

<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> -<br />

<strong>Erfahrungen</strong> <strong>Erkenntnisse</strong><br />

1 <strong>Jahr</strong> Chancengleichheitsgesetz<br />

Mit 1. September 2008 trat das oberösterreichische Chancengleichheitsgesetz<br />

in Kraft. Nicht nur, dass wesentliche Grundlagen für die Organisation<br />

der Leistungen im Dreiecksverhältnis KundInnen, Leistungserbringung und<br />

öffentliche Hand neu strukturiert wurden, auch gingen einschneidende Verän-<br />

5


derungen in der öffentlichen Verwaltung damit einher.<br />

Das OÖ. Chancengleichheitsgesetz ist letztendlich das Ergebnis einer jahrelangen<br />

Auseinandersetzung, die Aufgaben in der Arbeit mit Menschen mit<br />

Beeinträchtigungen auf eine neue Basis zu stellen. Planung, Steuerung und<br />

Kontrolle wurden dabei als zentrale Aufgabenfelder der öffentlichen Verwaltung<br />

definiert und in der Folge auch wahrgenommen - nicht immer zur Freude<br />

der Trägerorganisationen. So viel Transparenz wollte man dann doch nicht,<br />

obwohl dies von manchen Trägern laut eingefordert worden war. Standards<br />

wurden gemeinsam entwickelt und man rückte dem Ziel „gleicher Preis für<br />

gleiche Leistung“ näher durch das Erarbeiten von Normkostenmodellen.<br />

Der so genannte „Paradigmenwechsel“ in Oberösterreich wurde eingeleitet.<br />

Menschen mit Beeinträchtigungen wurden als KundInnen bezeichnet und erhielten<br />

dabei einen zentralen Stellenwert. Es sollte nicht mehr ausschließlich<br />

von den Trägerorganisationen und der Verwaltung bestimmt werden, welche<br />

Unterstützungsleistungen generell, aber auch im konkreten <strong>Ein</strong>zelfall, notwendig<br />

sind. Mit dem nun vorliegenden Gesetz wurden die Selbstbestimmungs-<br />

und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen<br />

massiv gestärkt.<br />

Die Teilnahme an der Assistenzkonferenz, verpflichtende Unterstützung der<br />

MitarbeiterInnen beim Ausbau und in der Folge in der Ausübung der Tätigkeit<br />

als Interessensvertretung in den <strong>Ein</strong>richtungen, der <strong>Ein</strong>satz von Peers und das<br />

Angebot der Aus- und Fortbildungen für Peers und InteressensvertreterInnen<br />

sollten dazu beitragen. Auf Landesebene wurde bereits der vorgesehene Interessensvertretungsbeitrat<br />

eingerichtet. <strong>Ein</strong> Beirat, der ausschließlich von<br />

Menschen mit Beeinträchtigungen besetzt ist.<br />

Die Zukunft wird weisen, wie schlagkräftig dieser Beirat künftig die Anliegen<br />

von Menschen mit Beeinträchtigungen gegenüber der Politik, der Verwaltung,<br />

aber auch gegenüber den Trägerorganisationen vorbringen wird.<br />

Die Gewährung von Leistungen wurde zu den Bezirksverwaltungsbehörden<br />

verlagert. Die BedarfskoordinatorInnen wurden somit zu Ansprechpersonen<br />

vor Ort. Im Zuge des Verfahrens wird in der Assistenzkonferenz über die möglichen<br />

Leistungen beraten, das notwendige Unterstützungsausmaß festgelegt,<br />

Vormerkungen für künftig erforderliche Leistungen getroffen. Die BedarfskoordinatorInnen<br />

können dabei auf Sachverständige des Landes zurückgreifen.<br />

Die Ressourcensteuerung erfolgt dadurch auf der individuellen Ebene und<br />

nicht mehr über die <strong>Ein</strong>richtungs- bzw. Trägerebene.<br />

Leistungserbringer befürchten in diesem Zusammenhang eine zu große Beschränkung,<br />

Ressourcen nach Bedarf flexibel einsetzen zu können, oder anders<br />

formuliert: sich rechtfertigen zu müssen, wenn die vereinbarten Ressourcen<br />

nicht beim Individuum angelangen.<br />

6


Die BedarfskoordinatorInnen und die Abteilung Soziales erleben ein <strong>Jahr</strong><br />

Chancengleichheitsgesetz durchaus differenziert.<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

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•<br />

Die Zusammenarbeit mit den Trägereinrichtungen hat sich für die BedarfskoordinatorInnen<br />

zunehmend verbessert.<br />

Die BedarfskoordinatorInnen werden als regionale und umfassende Ansprechpersonen<br />

vor Ort positiv wahrgenommen. Gemeinden fühlen sich<br />

dadurch entlastet. Angehörige sind froh, endlich ein Gegenüber für viele<br />

Anliegen zu haben.<br />

Die BedarfskoordinatorInnen haben nach intensiver <strong>Ein</strong>schulungsphase<br />

zunehmend eine hohe Kompetenz in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />

entwickelt.<br />

Der Personaleinsatz für die Abwicklung des Chancengleichheitsgesetzes<br />

auf den Bezirksverwaltungsbehörden wird als unzureichend erlebt.<br />

Der Sachverständigendienst wird von vielen als sehr kompetent und hilfreich<br />

empfunden.<br />

Viele Abläufe haben sich eingespielt. Manche Abläufe sind zu optimieren.<br />

<strong>Ein</strong>ige wenige Träger haben Schwierigkeiten in der Umsetzung der neuen<br />

Abläufe bzw. im <strong>Ein</strong>halten von Vereinbarungen.<br />

Die Beitragssystematik wird von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen<br />

und Personen, welche die Leistung Persönliche Assistenz in Anspruch<br />

nehmen, massiv kritisiert. <strong>Ein</strong> <strong>Ein</strong>blick in die <strong>Ein</strong>kommens- und Vermögenssituation<br />

wird als <strong>Ein</strong>griff in die Persönlichkeitsrechte betrachtet.<br />

Allenfalls ein Beitrag aus dem Pflegegeld ist vorstellbar.<br />

Trägerorganisationen, die vor In-Kraft-Treten des Gesetzes relativ autark<br />

den Zugang zu den Leistungen, die eingesetzten Ressourcen und die Qualität<br />

der Leistung bestimmt haben, äußern tendenziell häufiger Kritik am<br />

Chancengleichheitsgesetz und den neuen Abläufen. Dies trifft vor allem<br />

auf die Träger im Bereich der psychiatrischen Vor- und Nachsorge zu.<br />

Der Ruf nach Evaluierung von einigen wird laut mit der Intension, den alten<br />

Zustand wiederherzustellen.<br />

Vieles könnte hier noch angeführt werden. <strong>Ein</strong>es ist jedoch klar: Veränderungen<br />

in diesem Umfang sind gravierend und erfordern bei allen Akteuren<br />

ein <strong>Ein</strong>lassen auf die neue Situation. Erfolgt dies, ist das Zusammenspiel einfacher<br />

und letztendlich zum Nutzen des Menschen mit Beeinträchtigung.<br />

Wir wünschen uns für die Zukunft ein gutes <strong>Miteinander</strong> und Verständnis für<br />

die jeweilige Aufgabenstellung.<br />

(Ihre BedarfskoordinatorInnen und MitarbeiterInnen der Abteilung Soziales)<br />

7


Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen<br />

<strong>Ein</strong> zukunftsweisendes Gesetz – eine Umsetzung mit Hindernissen<br />

<strong>Ein</strong> zukunftsweisendes Gesetz …<br />

Das neue Behindertengesetz – Chancengleichheitsgesetz – wurde in einem<br />

jahrelangen Diskussionsprozess erarbeitet. Betroffenen-VertreterInnen, Fachleute<br />

aus unterschiedlichen Bereichen, <strong>Ein</strong>richtungsleitungen usw. waren aktiv<br />

eingebunden. Der Landtagsausschuss hat viele unterschiedliche <strong>Ein</strong>richtungen<br />

besucht: in Oberösterreich, Salzburg und Wien, aber auch in Schweden.<br />

Aufbauend auf diesen <strong>Erkenntnisse</strong>n wurde ein Gesetz mit der klaren Zielrichtung<br />

– mehr Selbstbestimmung, mehr Chancen in allen Lebensbereichen<br />

für Menschen mit Beeinträchtigung geschaffen: Regionale Assistenzkonferenz<br />

zur Bedarfserhebung und Planung, die Verankerung der Selbstvertretung und<br />

das subsidiäre Mindesteinkommen sind dazu wesentliche Bausteine.<br />

Mit diesem Gesetz werden Leistungen für sehr unterschiedliche Menschen<br />

mit unterschiedlichsten Bedürfnissen geregelt. Mit dem Ziel (Paragr. 1) “…<br />

Menschen mit Beeinträchtigung nachhaltig zu fördern und ihnen ein normales<br />

Leben und umfassende <strong>Ein</strong>gliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen…“ -<br />

klingt gut, ist aber eine große Herausforderung für alle Beteiligten!<br />

… eine Umsetzung mit Hindernissen<br />

Es beginnt schon bei der Antragsstellung und Zuerkennung der notwendigen<br />

Unterstützungsleistung. Zur Leitung der Assistenzkonferenz und der Feststellung<br />

des Unterstützungsbedarfes wurden Bedarfskoordinatoren/innen<br />

in den Bezirken eingesetzt. Diese stehen oft zwischen den Wünschen der Betroffenen,<br />

der <strong>Ein</strong>richtungen und den finanziellen Gegebenheiten. Zusätzlich<br />

wurden durch diverse Verordnungen und Richtlinien neue bürokratische Hürden<br />

aufgebaut. Bei Antragsstellung ist die 14 Seiten umfassende Hilfebedarfsfeststellung<br />

(= eine Momentanaufnahme ohne Entwicklungsziele!) für die Betroffenen<br />

und die Offenlegung der <strong>Ein</strong>kommens- und Vermögensverhältnisse<br />

sehr diskriminierend und auch abschreckend. Eng damit zusammenhängen<br />

auch die gewährten Personaleinheiten für die <strong>Ein</strong>richtungen. <strong>Ein</strong>e Unzahl an<br />

neuen Aufzeichnungspflichten kostet zusätzlich wertvolle Zeit, die für die individuelle<br />

Betreuung der beeinträchtigten Menschen abgeht.<br />

Durch neue <strong>Ein</strong>kommensrichtlinien und dem Zugriff auf Vermögen ab Euro<br />

12.000,-- werden die geregelten Kostenbeiträge sehr unsozial. Und führen<br />

oft dazu, dass notwendige Leistungen nicht in Anspruch genommen werden<br />

und verhindern auch, dass sich Betroffene wieder aktiv in den normalen Arbeitsalltag<br />

eingliedern können.<br />

8


Auffallend ist, dass kaum jemand ein subsidiäres Mindesteinkommen erhält.<br />

Ebenso bereitet die Selbstvertretung oft viele Schwierigkeiten, weil für die<br />

Umsetzung die notwendige Unterstützung für die <strong>Ein</strong>richtungen und die Betroffenen<br />

fehlt.<br />

Viele der Neuerungen sind gerade auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen<br />

schwer nachvollziehbar und daher ist deren Unmut über dieses<br />

Gesetz sehr groß. Der Druck auf Mitarbeiter/innen wird immer größer und<br />

darunter leidet massiv die Qualität.<br />

Rasche Beseitigung der Umsetzungsschwächen und Kritikpunkte gefordert<br />

Klar ist, dass so umfassende Änderungen nicht von heute auf morgen und zur<br />

Zufriedenheit aller umgesetzt werden können. Aber es braucht jetzt eine dringende<br />

Reparatur der Verordnungen und Richtlinien und eine rasche Novellierung<br />

des Gesetzes. Dabei müssen sowohl die Menschen mit Beeinträchtigung,<br />

die Koordinatoren/innen, aber vor allem die Betreuungskräfte mit ihren<br />

Alltagserfahrungen eingebunden und ihre <strong>Erfahrungen</strong> eingearbeitet werden.<br />

Wenn die Politik das Ziel des Gesetzes ernst nimmt, dann müssen wir jetzt<br />

handeln – ich werde dies mit allem Nachdruck verlangen.<br />

(Ulrike Schwarz, Landtagsabgeordnete Die Grünen OÖ)<br />

Stellungnahme zu „<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> Chancengleichheitsgesetz“<br />

Die Beratungen zum <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz waren vom Gedanken getragen,<br />

einen Paradigmenwechsel herbeizuführen. Ich denke, dass dieser mit<br />

der Abkehr von der bloßen Versorgung nach dem Behindertengesetz hin zur<br />

Förderung der Selbstbestimmung auch gelungen ist.<br />

Das Land Oberösterreich hat mit dem <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> seine Leistungen nicht nur<br />

massiv ausgebaut, es bietet Menschen mit Beeinträchtigungen auch die Möglichkeit,<br />

sich in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubringen und damit<br />

bei allen Entscheidungen mitzuwirken, die für sie wichtig sind.<br />

Von den Betroffenen mehrfach angesprochen wurde in letzter Zeit allerdings<br />

die Regelung betreffend das verwertbare <strong>Ein</strong>kommen bzw. Vermögen. Hier<br />

wird es noch erforderlich sein, Gespräche zu führen.<br />

<strong>Ein</strong> wesentlicher Meilenstein wurde bei Beschlussfassung des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> mit<br />

dem subsidiären Mindesteinkommen und der persönlichen Assistenz gesetzt.<br />

Die <strong>Ein</strong>führung dieser Maßnahmen waren mit der Hoffnung verbunden,<br />

Menschen mit Beeinträchtigungen einen ausreichenden Lebensunterhalt so-<br />

9


wie die soziale Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Ich<br />

hoffe, dass dies auch tatsächlich gelungen ist.<br />

(Ulrike Wall, Landtagsabgeordnete FPÖ OÖ)<br />

Unsere <strong>Erfahrungen</strong> mit dem Chancengleichheitsgesetz<br />

Wir sind in der Maßnahme Fähigkeitsorientierte Aktivität (Daten-Highway)<br />

und bekommen seit neuestem je nach Leistung mehr Taschengeld.<br />

Außerdem haben wir die Möglichkeit Therapie zu bekommen, unter dieser Voraussetzung:<br />

es muss ein<br />

Verordnungsschein mit<br />

Hausbesuch vorliegen.<br />

Ich bin Interessensvertreter<br />

und habe schon einige<br />

Schulungen zum Thema<br />

„Interessensvertretung“<br />

in Puchberg gemacht; und<br />

habe viele <strong>Erfahrungen</strong><br />

gesammelt, z.B.: wie man<br />

eine Besprechung führt,<br />

weiters wie man Konflikte<br />

am besten lösen kann.<br />

Ich wohne noch bei meinen<br />

Eltern. Damit ich nicht<br />

immer auf meine Familie<br />

angewiesen bin, habe<br />

ich einen Assistenten, der<br />

mir außerhalb vom Elternhaus<br />

hilft.<br />

Wie kommt man überhaupt<br />

zur persönlichen<br />

Assistenz?:<br />

www.persoenliche-assistenz.net<br />

oder man kennt privat jemanden;<br />

muss aber vorher<br />

mit der Firma abgeklärt<br />

werden.<br />

10


Wir machen mit den neuartigen Verkehrsmitteln (ebenerdigen Straßenbahnen/<br />

Niederflur) gute <strong>Erfahrungen</strong>. Der Nachteil ist, dass noch ein paar alte Modelle<br />

vorhanden sind.<br />

Weiters ist noch anzumerken, dass leider viele Kaufhäuser etc. noch nicht barrierefrei<br />

gebaut sind.<br />

Abschließend wollen wir sagen, dass anhand vom neuen <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> - Buch vom<br />

Land OÖ - unsere Recherchen und somit auch unsere <strong>Erfahrungen</strong> entstanden<br />

sind!<br />

(Neumüller G., Anderle A.)<br />

Interessensvertretung nach dem neuen<br />

Oberösterreichischem Chancengleichheitsgesetz<br />

Das erste Mal erfuhren wir davon während der Interessensvertreterausbildung<br />

in Puchberg bei Wels, welche ich im Herbst 2007 absolvierte.<br />

Damals lernten wir, was nach dem neuen <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz unsere<br />

Rechte und Pflichten sind, und auch, dass es in jeder Organisation eine<br />

IV geben muss. Wir erfuhren auch, dass das neue Gesetz mit Herbst 2008 in<br />

Kraft treten soll. Im Frühjahr 2008 bei einem Treffen aller Absolventen der Interessensvertreterausbildung<br />

erfuhren wir Weiteres darüber und besprachen<br />

abermals unsere Rechte und Pflichten.<br />

Im Sommer 2008 bekam ich von der Sozialabteilung des Landes OÖ einen<br />

Brief, worin die Möglichkeit bestand, bei der Interessensvertretertagung am<br />

17. Oktober 2008 mitzuwirken. Diese Möglichkeit ließ ich mir natürlich nicht<br />

entgehen und es wurde versucht, an zwei Halbtagen das neue Chancengleichheitsgesetz<br />

durchzugehen und möglichst einfach zu erklären, wozu wir immer<br />

wieder Rollenspiele einbauten. Im Anschluss an die Interessensvertretertagung<br />

haben wir vom Bewohnerrat der <strong>Miteinander</strong> GmbH nochmals das neue<br />

Gesetz mit unserer externen Begleitperson Herrn Dr. Josef Bauer durchgearbeitet<br />

und versucht, es uns gegenseitig so zu erklären, dass es jeder von uns<br />

verstand.<br />

Im Frühjahr 2009 hatten die Interessensvertreter eine große Tagung im Schloss<br />

Puchberg, wobei es hauptsächlich um Förderungen ging. Auch diese Tagung<br />

haben wir im Bewohnerrat analysiert und die Unterlagen genauestens studiert.<br />

Weiters wurde im Frühjahr bzw. Sommer 2009 die Delegiertenkonferenz<br />

einberufen, zu welcher aus jeder Organisation aus jedem Bereich 1 Person gewählt<br />

wurde. Aus diesen Personen wurde pro Organisation wieder 1 Person<br />

11


gewählt, welche im Beirat oder Ersatzmitglied des Beirates ist.<br />

Im Sommer 2009 bekam ich wieder einen Brief von der Sozialabteilung, worin<br />

stand, ob ich bei der IV Tagung 2009 wieder mithelfen möchte. Bereits wenige<br />

Tage später unterrichtete mich unsere externe Begleitperson Dr. Josef Bauer<br />

davon, dass ich bei der diesjährigen IV Tagung einen halben Tag moderieren<br />

sollte. Ich sagte ihm sofort zu und war schon etwas nervös. Vor allem, weil ich,<br />

da es diesmal ein Samstag war, nicht mit so viel Zustrom rechnete. Immerhin<br />

kamen ca. 200 Interessensvertreter zu dieser Tagung (ohne Betreuer gerechnet)<br />

und das Volkshaus Ebelsberg platzte daher aus allen Nähten.<br />

(Michael Bräuml)<br />

<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz –<br />

<strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong><br />

Ich bin 17 <strong>Jahr</strong>e alt und habe Leistungen nach dem <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz<br />

(<strong>ChG</strong>) beantragt. Meine <strong>Erfahrungen</strong> mit dem <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> betreffen die<br />

Antragstellung auf persönliche Assistenz für den Freizeitbereich.<br />

Die Antragstellung erfolgte über die Persönliche Assistenz Ges.m.b.H. in Linz<br />

im Mai dieses <strong>Jahr</strong>es. Nach dem Gespräch mit einer Gutachterin des Landes<br />

OÖ, einem Clearinggespräch und einem detaillierten Erstgespräch bei der<br />

Persönlichen Assistenz Ges.m.b.H. bekam ich ein Antragsformular, in dem ich<br />

auch meine persönlichen Vermögensverhältnisse offen legen musste. Diese<br />

Offenlegung finde ich nicht fair. Ich habe zwar nur ein ganz kleines Vermögen,<br />

da ich ja bisher kein <strong>Ein</strong>kommen hatte und dieses habe ich durch die Sparleistungen<br />

meiner Eltern erlangt. Zu welchem Zweck muss ich die Vermögenssituation<br />

eigentlich offen legen?<br />

Wird die Höhe des Selbstbehaltes für die bezogenen Leistungen nach der<br />

Höhe des Vermögens errechnet? Wie schauen die Richtlinien dazu eigentlich<br />

aus? Ich bin eigentlich sehr verunsichert!<br />

Abschließend fand Anfang Oktober dann die Assistenzkonferenz in der<br />

Bezirkshauptmannschaft Schärding statt. <strong>Ein</strong> doch relativ aufwendiger<br />

Prozess, aber ich bin froh, dass ich mit meiner Assistentin ein großes Stück<br />

Unabhängigkeit gewinnen werde. Ich bin gespannt, welche Assistentin ich<br />

bekommen werde, denn die Suche nach einer passenden Person ist derzeit<br />

noch im Gange.<br />

Da ich im Juni 2010 die Handelsschule abschließen werde und damit eine<br />

abgeschlossene Berufsausbildung habe, werde ich demnächst den Antrag auf<br />

12


Arbeitsassistenz über die <strong>Miteinander</strong> GmbH stellen. Ich erwarte mir vorerst<br />

Hilfe bei der Klärung meiner beruflichen Perspektiven und Unterstützung bei<br />

der Arbeitssuche.<br />

Zusammenfassend kann ich sagen, dass durch das OÖ. Chancengleichheitsgesetz<br />

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen geschaffen wurden, die<br />

mir trotz meiner körperlichen Beeinträchtigung eine erfolgreiche Schul- und<br />

Berufsausbildung sowie die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die<br />

Ausübung eines Berufes ermöglichen.<br />

(Nina Feichtlbauer)<br />

<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> – <strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong><br />

1975 wurde der Verein <strong>Miteinander</strong> gegründet. Besorgt um das Wohlergehen<br />

und um die Zukunft ihrer Kinder starteten Eltern ein Projekt der Selbsthilfe.<br />

Hilfe zur Selbsthilfe – eine Phrase, die für die Gründer des Vereins <strong>Miteinander</strong><br />

keine Phrase, sondern Lebensinhalt und von höchster Bedeutung war. Diese<br />

Eltern haben Großartiges geleistet, teilweise, wenn gesundheitlich möglich,<br />

tun sie es heute noch.<br />

Über die <strong>Jahr</strong>e wurde der Verein <strong>Miteinander</strong> größer und größer. Er gedieh<br />

prächtig. Die Grundidee des Vereins wurde von den ‚Erben’ in Worten und<br />

Taten gelebt. Ungerechtigkeiten wurden angesprochen und wenn möglich beseitigt.<br />

Bis vor kurzem.<br />

Seit September 2008 ist ein neues Chancengleichheitsgesetz – kurz <strong>ChG</strong> in<br />

Kraft. Dieses Gesetz vernichtet jeglichen Versuch der Selbstbestimmung schon<br />

im Ansatz.<br />

Warum?<br />

Die massive Beschneidung des Rechts auf subventionierte ambulante Pflegeleistungen<br />

durch <strong>Ein</strong>kommens- bzw. Vermögensobergrenzen stellt behinderte<br />

Menschen wieder an den Rand unserer Gesellschaft. Die derzeitige Vermögensgrenze<br />

beläuft sich auf EUR 12.000. Gemeint ist dabei das GESAMTvermögen.<br />

Wenn man bedenkt, dass jeder Elternteil instinktiv versucht durch<br />

Werte sein behindertes Kind abzusichern, muss man diesem netten, in die<br />

Zukunft denkenden Menschen aus heutiger Sicht sagen: Lass es. Dein Kind<br />

hat nichts davon. Macht euch mit dem Geld eine schöne Zeit. Wenn du tot bist,<br />

bekommt deine Kohle das Land. Hätt’ ich fast vergessen: Da ja das Gesamt-<br />

VERMÖGEN zählt, sind natürlich auch Eigentumswohnungen betroffen -<br />

13


siehe LGBl. Nr. 41/2008 41. (=<strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong>)<br />

§ 20<br />

(3) Hat der Mensch mit Beeinträchtigungen Vermögen, dessen Verwertung vorerst nicht<br />

möglich oder nicht zumutbar ist, kann bereits anlässlich der Leistungsgewährung der<br />

Ersatzanspruch sichergestellt werden.<br />

Dazugehörende Verordnung:<br />

LGBl. Nr. 78/2008 78. Stück (=<strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong>-Beitrags- und Richtsatzverordnung)<br />

§ 3<br />

Vermögen nach § 20 Abs. 5 Z. 2 <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />

(1) Als Vermögen gelten alle beweglichen und unbeweglichen Sachen und sonstigen<br />

Werte, soweit sie verwertbar sind.<br />

(3) Darüber hinaus sind Geld oder Geldeswert bis zu insgesamt 12.000 Euro und<br />

kleinere Sachwerte nicht zu berücksichtigen. (Anm: LGBl. Nr. 39/2009)<br />

Sagen wir’s im Volksmund: Die Hütte ist weg, Sparbücher auch. Was bleibt<br />

sind EUR 12.000.<br />

Dieser zutiefst kommunistische Ansatz ist für mich unerträglich. Es ist nicht<br />

nur für Behinderte ein Schlag ins Gesicht, sondern auch für jene Eltern, die<br />

alles gegeben haben, um ihr behindertes Kind in eine Position zu bringen, die<br />

es ermöglicht, ein wenig für sich selbst aufzukommen.<br />

Leider hat der Verein <strong>Miteinander</strong> bzgl. <strong>ChG</strong> offiziell noch nicht bzw. aus meiner<br />

Sicht unzureichend Stellung bezogen. Diese Stellungnahme ist längst<br />

überfällig. Ich bitte hiermit den Verein <strong>Miteinander</strong>, nach außen hin Farbe zu<br />

bekennen. Keine Meinung zu haben ist feige, meine Damen und Herren.<br />

Um die negativen Auswirkungen des neuen <strong>ChG</strong>’s konkret greifbar zu machen,<br />

hier ein Fallbeispiel:<br />

Unter der Prämisse, dass ich auch in Zukunft Persönliche Assistenz beanspruche,<br />

erwarten mich, verursacht durch das neue <strong>ChG</strong>, Mehrkosten in der<br />

Höhe von EUR 2.782,89. Derzeit benötige ich 100h Persönliche Assistenz pro<br />

Monat. Der aktuelle unsubventionierte Stundensatz liegt bei EUR 32,74 (vgl.<br />

subventioniert EUR 4,911).<br />

Diese Mehrkosten sind für mich Existenzvernichtend. In gleicher Weise ist<br />

auch die mobile Betreuung des Vereins <strong>Miteinander</strong> betroffen.<br />

Wenn dieses Gesetz nicht abgeändert wird, ist jede Frühförderung von behinderten<br />

Menschen unnötig.<br />

Das neue Chancengleichheitsgesetz nimmt behinderten Menschen die Chance<br />

auf eine würdevolle Zukunft. Es nimmt uns die Chance, selbstbestimmt<br />

zu leben. Es stellt uns gleich mit Personen, die aufgrund von Kapitaldelikten<br />

gezwungen sind, einen Offenbarungseid zu leisten.<br />

<strong>Ein</strong>e selbstbestimmte Existenz mit den Finanzmitteln, dass dieses Gesetz be-<br />

14


hinderten Menschen zubilligt, ist unmöglich.<br />

Ich rufe hiermit alle Leser auf, sich zu wehren. Stehen Sie auf. Sagen Sie NEIN.<br />

Bewegung erzielt man nur durch Masse. Informieren Sie sich. Sie brauchen<br />

nicht zu glauben, weder mir noch der Politik. Lesen Sie selber nach. Leisten<br />

Sie Widerstand. Solange wir nicht gemeinsam agieren, sind wir schwach.<br />

Ich habe und werde immer an Gerechtigkeit und Fairness glauben. Ich werde<br />

dieses Gesetz mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.<br />

Mein Name ist Markus Fritsch. Da ich als Softwareentwickler tätig bin, habe<br />

ich Vermögen und <strong>Ein</strong>kommen. Das ist MEIN Vermögen, MEINE Absicherung<br />

für die Zukunft. Ich bin kein Sozialhilfeempfänger und ich lasse mich von niemand<br />

künstlich dazu machen. Natürlich bin ich bereit, für meine Pflege aufzukommen.<br />

Aber ich bin nicht bereit, 35 Euro pro Stunde für angelernte Laientätigkeiten<br />

zu bezahlen. Ich bin fest entschlossen, meine Existenz zu schützen.<br />

Und Sie?<br />

(Markus Fritsch)<br />

Was bisher geschah<br />

Chronologie des Arbeitskreises Chancengleichheit<br />

Fünf Frauen mit Behinderung aus der SLI OÖ nahmen am 1. Treffen am<br />

24.1.2009 teil: Ziel war und ist die Chancengleichheit - bedarfsgerechte Assistenz,<br />

unabhängig von <strong>Ein</strong>kommen und Vermögen. Ich verfasste einen ersten<br />

Pressetext für den bizeps-Newsletter.<br />

Im Februar und April verstärkten zwei vom <strong>ChG</strong> betroffene Männer unseren<br />

Arbeitskreis.<br />

Im März planten wir das AuftraggeberInnen-Treffen der Persönlichen Assistenz<br />

am 20.3. im Blindenzentrum in Linz. Es sollte den AG ermöglichen, ihre<br />

Situation gegenüber der Sozialabteilung darzulegen und Fragen zu stellen.<br />

Von der Sozialabteilung nahmen Mag. a Claudia Pflügl und Mag. a Evelin Hanl<br />

teil. In hitzigen Diskussionen ging es vor allem um die Beitragsbestimmung in<br />

§ 20 <strong>ChG</strong>, der festlegt, dass vorrangig die eigenen Mittel für die gewünschte<br />

Dienstleistung einzusetzen sind.<br />

Am 2.4. nahmen wir an der Podiumsdiskussion der Linzer Initiative: „Soziale<br />

Innovation oder Mogelpackung? Das <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz auf<br />

dem Prüfstand“ in der AK Linz teil. Das Impulsreferat hielt Mag. a Angela Weg-<br />

15


scheider. In der Diskussion herrschte die Meinung: „Die finanziellen <strong>Ein</strong>griffe<br />

überwiegen die positiven Seiten des <strong>ChG</strong>. Der gläserne Mensch wird gefragt.“<br />

Diese Diskussion wurde am 18.8. bei einem Termin mit LR Josef Ackerl fortgeführt,<br />

wir stellten u.a. fest: Die Betroffenen durften am <strong>ChG</strong> nicht bei den<br />

finanziellen Details mitarbeiten.<br />

Am 13.5. fand im EMC (Bethlehemstraße 3/2. Stock) ein Gespräch mit LR Josef<br />

Ackerl und Frau Mag. a Renate Hackl über die Kritikpunkte am <strong>ChG</strong> statt.<br />

Der bisherige Höhepunkt unseres <strong>Ein</strong>satzes war die Podiumsdiskussion am<br />

19.5. im PGA, Museumsstraße 31. Am Podium waren Dr. in Christine Haiden<br />

(Moderation), Mag. a Renate Hackl (Sozialabteilung), Landtagspräsidentin Angela<br />

Orthner (ÖVP), LAbg. Ulrike Schwarz (Grünen), LAbg. Helga Moser (FPÖ)<br />

und ich als Vertreterin des AK Chancengleichheit. Die Wortmeldungen der<br />

zahlreichen TeilnehmerInnen waren zum Teil sehr emotional und das heiße<br />

Raumklima brachte uns zusätzlich zum Schwitzen. Die Politikerinnen hielten<br />

16


das <strong>ChG</strong> für einen ganz wichtigen Meilenstein. Sie waren überrascht, dass es<br />

solche Probleme mit dem <strong>ChG</strong> gibt, haben zugehört und sind diskussionsbereit.<br />

Im <strong>Jahr</strong> 2010 soll das <strong>ChG</strong> unter Beteiligung der Betroffenen evaluiert<br />

werden.<br />

Viele von uns besuchten am 30.7. die Info-Veranstaltung im EMC „Wie wird<br />

das <strong>ChG</strong> aktuell gehandhabt?“ mit Frau Mag.a Renate Hackl.<br />

Am 30.9. trafen wir uns erstmals im nun erweiterten Arbeitskreis Chancengleichheit<br />

mit VertreterInnen von SLI, assista, Persönlicher Assistenz, exit-sozial,<br />

der Landesnervenklinik Linz und des Berufsverbandes der SozialarbeiterInnen<br />

im EMC. Wir sammeln Berichte über die Auswirkungen des <strong>ChG</strong> – auf<br />

<strong>Ein</strong>zelne, auf Gruppen, Bereiche und auf <strong>Ein</strong>richtungen - und übermitteln diese<br />

an die Sozialabteilung.<br />

Die Treffen sind im EMC, <strong>Ein</strong>gang Marienstraße. Für weitere Informationen<br />

wenden Sie sich bitte an Klaudia Karoliny, E-Mail: k.karoliny@sli-emc.at, Tel.<br />

EMC-Büro 0732/89 00 46-12 (Di. bis Fr.). Interessierte sind herzlich willkommen!<br />

(Andrea Fröschl)<br />

<strong>Erfahrungen</strong> 1. <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />

Meine Tochter wohnt in einer betreuten <strong>Ein</strong>zelwohnung im Wohnverbund Solar<br />

City. Mit dem Inkrafttreten des <strong>ChG</strong>´s waren/sind diese auf das teilbetreute<br />

Wohnen umzustellen.<br />

Vor der Antragstellung hat es Klärungsbedarf gegeben, welche Betreuungsform<br />

meine Tochter überhaupt hat. In einem Gespräch mit der Wohngruppenleitung<br />

konnte das festgestellt werden. Weiters gab es eine Stundenlimitierung<br />

(80 Stunden) für diese Teilbetreuung, was wiederum in einigen Gesprächen<br />

geklärt werden musste. Auch die Folgen aus dieser Stundenlimitierung waren<br />

unklar.<br />

Seit der Antragstellung im Juli 2009 gibt es keinen Bescheid oder eine Rückmeldung<br />

seitens des Landes OÖ.<br />

Die für meine Tochter zuständige Tagesheimstätte hat eigenmächtig (da das<br />

<strong>ChG</strong> für Institutionen ab 01.09.2008 Gültigkeit hat!) Beiträge eingezogen. Es<br />

gab große Schwierigkeiten bei der Rückholung dieser Beiträge, da ohne Bescheid<br />

des Landes OÖ die Beitragshöhe nicht klar ist.<br />

Die Vorgangsweise des Landes war für mich unkoordiniert, auch mit den <strong>Ein</strong>-<br />

17


ichtungen in Bezug auf Termin und Umsetzung.<br />

(Irmgard Koubek)<br />

<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> – <strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong>:<br />

Da bei mir eine Verlängerung der Bewilligung der mobilen Betreuung<br />

notwendig war, konnte ich erste <strong>Erfahrungen</strong> mit dem neuen <strong>ChG</strong> gewinnen.<br />

Ich möchte hier besonders die beiden neuen monetären Grenzen behandeln.<br />

Diese sind 12.000,- EUR verfügbares Vermögen sowie eine Pensionsobergrenze<br />

von 1.000,- EUR. Alles, was darüber hinausgeht, wird abgeschöpft. Zum Glück<br />

besteht von Seiten der Behörden ein gewisser Ermessensspielraum.<br />

Ich empfinde beide Grenzen als zu niedrig. Viele ältere Menschen sind froh,<br />

wenn es ihnen gelungen ist, sich einen gewissen finanziellen Polster für all<br />

die Notfälle, die im Alter schnell passieren können, anzusparen. Dabei ist die<br />

Grenze von 12.000,- EUR schnell überschritten. Kleine Rücklagen, die z.B. als<br />

Erbe für die Kinder gedacht wären, sind ebenfalls schnell aufgebraucht.<br />

Die Durchschnittspension in Österreich liegt bei 940,- EUR. Das wird von der<br />

Politik als zu wenig angesehen. Die Grenze von 1.000,- liegt nicht weit darüber.<br />

90 Prozent der Kollektivverträge setzen einen Mindestlohn von 1.100,-<br />

EUR fest. Wie gesagt „Mindestlohn“. Was sind dann 1.000,- EUR? Bezieht nun<br />

jemand zum Beispiel eine Pension von 1.400,- EUR wird alles über 1.000,-<br />

EUR abgeschöpft und es verbleiben 1.000,- EUR Pension. Bereits 10 Stunden<br />

mobile Betreuung pro Monat kosten damit fast ein Drittel der Pension. <strong>Ein</strong>e<br />

Pension von 1.400,- EUR ist aber nicht die Pension eines Großverdieners, sondern<br />

die Pension eines normalen Arbeiters. Damit trifft die Grenze von 1.000,-<br />

EUR gerade den berühmten kleinen Mann von der Strasse massiv. Von einer<br />

„Chancengleichheit“ kann ich da nichts erkennen.<br />

Warum hat die Politik diese Grenzen still und heimlich eingeführt? Der wahrscheinlichste<br />

Grund wird wohl sein, dass die Betreuungskosten dem Bund/<br />

dem Land/der Gemeinde zu hoch geworden sind. Es handelt sich letztendlich<br />

um eine scharfe Sparmaßahme und nicht um eine „Chancengleichheit“ (wer<br />

hat denn diesen Begriff erfunden?). Dann sollte die Politik aber auch ehrlich<br />

sein und nicht, wie in den letzten Wahlen wieder deutlich geschehen, immer<br />

neue Sachen versprechen, um im nachhinein festzustellen, dass sich der<br />

Bund/das Land/die Gemeinde diese Versprechungen gar nicht mehr leisten<br />

können.<br />

18


Die 1.000,- EUR Grenze finde ich eindeutig zu niedrig. Sie sollte angehoben<br />

werden. Weiters wäre denkbar, eine <strong>Ein</strong>schleifregelung einzuführen. Je höher<br />

die Pension, desto höher könnte der prozentuelle Selbstbehalt sein.<br />

Ich befürchte weiters, dass viele Personen, welche eine mobile Betreuung<br />

brauchen, in Zukunft gezwungen sein werden, sich aus der professionellen<br />

Hilfe zu verabschieden und unprofessionelle Hilfe zu einem günstigeren Preis<br />

anzunehmen.<br />

(Walter Masa)<br />

Kostenbeitrag Anlehre fällt weg – für alle?<br />

Ich arbeite als Bürolehrling in der Anlehre der <strong>Miteinander</strong> GmbH Steyr (3.<br />

Lehrjahr).<br />

Da die Anlehre vom Land gefördert wird, schrieb uns (An-)Lehrlingen das<br />

Land nach dem Behinderteneinstellungsgesetz einen Kostenbeitrag vor. Wir<br />

sind während der Arbeitszeit sozusagen bei der <strong>Miteinander</strong> GmbH in Betreuung.<br />

Der Kostenbeitrag war/ist als Teilrückzahlung des Pflegegeldes zu verstehen.<br />

Jedoch waren/sind auch (An-)Lehrlinge, die kein Pflegegeld beziehen, zur<br />

Leistung eines Kostenbeitrages verpflichtet.<br />

Die (An-)Lehrlinge, deren Bescheid nach Inkrafttreten des neuen Chancengleichheitsgesetzes<br />

ausgestellt wurde (nach 1. September 2008), müssen keinen<br />

Kostenbeitrag zahlen. Die Begründung ist, dass die Ausbildung nichts<br />

kosten soll.<br />

Diejenigen, deren Bescheid vor 1. September 2008 ausgestellt wurde, zahlen<br />

weiterhin einen Kostenbeitrag, obwohl das neue Chancengleichheitsgesetz<br />

keinen Beitrag mehr vorsieht.<br />

Andere Ausbildungsteilnehmer/innen und ich sind der Meinung, dass es diese<br />

Übergangslösung nicht geben darf, und dass kein Lehrling verpflichtet<br />

sein soll, für die Ausbildung zu zahlen, egal wie lange er/sie schon bei der<br />

<strong>Miteinander</strong> GmbH arbeitet.<br />

In unserer Gruppe zahlen zwei Lehrlinge keinen Kostenbeitrag und vier zahlen<br />

einen Beitrag, davon zwei Lehrlinge ohne Pflegegeldbezug.<br />

Das neue Chancengleichheitsgesetz soll für alle gleich gelten und nicht von<br />

einem Stichtag abhängig sein!<br />

(Teresa Weiermair)<br />

19


Das oberösterreichische Chancengleichheitsgesetz –<br />

„Meilenstein“ oder Mogelpackung ?<br />

Der Name klingt viel versprechend und die deklarierten Absichten erwecken<br />

Hoffnungen: „Der Mensch mit Beeinträchtigungen steht im Mittelpunkt, die<br />

bisherigen Behinderungen, die er auch und gerade durch die Gesellschaft<br />

erfahren musste, sind zu überwinden, um ihm Chancengleichheit zu eröffnen“<br />

(Bericht des Sozialausschusses an den OÖ Landtag). Die bisherigen <strong>Erfahrungen</strong><br />

mit dem <strong>ChG</strong> zeigen aber, dass es das Leben der Betroffenen erschwert<br />

und viele Betroffene ärmer macht.<br />

Positiv am <strong>ChG</strong> ist, dass es behinderte Menschen vor absoluter Armut schützt<br />

und extreme Härten mildert. <strong>Ein</strong>e kleine Gruppe von Betroffenen hat durch das<br />

SMEK einen bescheidenen <strong>Ein</strong>kommenszuwachs. Interessensvertretungen und<br />

Peer-Beratung sind wichtige Schritte zu Partizipation und Empowerment. Für<br />

die meisten vom <strong>ChG</strong> betroffenen Personen sind vor allem die Kostenbeiträge<br />

und der Zugriff auf <strong>Ein</strong>kommen und Vermögen spürbar. <strong>Ein</strong>kommens-<br />

und Vermögensgrenzen wurden inzwischen korrigiert, und es wird auf<br />

Ermessensspielraum und Milderungsgründe verwiesen. Beruhigend ist das<br />

nicht, und sicher ist nur, dass man als Person mit Betreuungsbedarf auf dem<br />

<strong>Ein</strong>kommensniveau der Sozialhilfe bleibt oder dahin kommt. Die Chance, auch<br />

nur ein klein wenig wohlhabend zu sein und zugleich Betreuungsleistungen<br />

zu beanspruchen, wird es nicht geben. Da auf das Erbe zugegriffen wird, wird<br />

es zukünftig noch seltener vorkommen, dass Menschen mit Behinderungen<br />

erben.<br />

Das <strong>ChG</strong> führt zur Ablehnung von Betreuung und einer Umverteilung der Betreuungsarbeiten.<br />

Wir beobachten, dass Kostenbeiträge abschreckende Wirkung<br />

haben. Menschen verzichten auf Leistungen, die hilfreich für sie sein<br />

könnten, denn sie bangen um ihr mühsam Erspartes oder die geerbte kleine<br />

Eigentumswohnung. Im Bundesland Hessen, wo KlientInnen bereits seit 2005<br />

mit <strong>Ein</strong>kommen und Vermögen zu den Kosten des Betreuten Wohnens beitragen<br />

müssen, haben sich mehr als 20% der KlientInnen abgemeldet, die<br />

Hälfte bereits nach der bloßen Ankündigung der Heranziehung von <strong>Ein</strong>kommen<br />

und Vermögen. Die Abgemeldeten nahmen wieder verstärkt die Hilfe der<br />

Herkunftsfamilien oder andere psychosoziale Dienste in Anspruch (Reinhard<br />

Peukert in Psychosoziale Rundschau 3/2008 S.20f).<br />

Der Weg zum Erhalt einer Betreuungsleistung ist umständlich und für die meisten<br />

ohne Hilfe nicht zu schaffen. Die Bedarfsprüfung wird als demütigend<br />

und entwürdigend erlebt. Das <strong>ChG</strong> schafft einen gläsernen Menschen. Ohne<br />

Offenlegung der privaten Lebensumstände, der Zukunftspläne und der finanziellen<br />

Lage gibt es keine Zusage von Betreuungsleistungen.<br />

20


Wir meinen, dass es sich unsere Gesellschaft leisten kann, behinderten Menschen<br />

ein selbstbestimmtes Leben oberhalb und in sicherer Entfernung von<br />

der Grenze der Armutsgefährdung zu bieten, ohne Kostenbeiträge und ohne<br />

Zugriff auf ihr <strong>Ein</strong>kommen und ihr Vermögen.<br />

(Dr. in Marlene Weiterschan, Linzer Initiative)<br />

IFÖ-Kunden/innen-Befragung zum <strong>ChG</strong><br />

Um möglichst vielen Kunden/Kundinnen der Individualförderung die Teilhabe<br />

an einem Austausch über das Thema „<strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong>“ zu ermöglichen wurde von<br />

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Individualförderung ein Fragebogen<br />

entwickelt.<br />

An der im Oktober dieses <strong>Jahr</strong>es stattgefundenen Befragung nahmen dann 14<br />

von 17 Kundinnen und Kunden der IFÖ teil.<br />

Die Fragebögen wurden nach Diktat durch die Kundinnen und Kunden durch<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgefüllt.<br />

Gefragt wurde nach<br />

• dem Bekanntheitsgrad des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />

• etwaigen Veränderungen für die Kundin / den Kunden seit der <strong>Ein</strong>führung<br />

des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />

• der Bedeutung des Wortes „Chancengleichheit“ für die Kundin / den Kunden<br />

• dem Wunsch der Kundin / des Kunden an das <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der Bekanntheitsgrad des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />

bei den befragten Kundinnen und Kunden relativ gering ist. Von 4 der befragten<br />

Kundinnen und Kunden wurde angegeben, das <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> zu kennen.<br />

10 der befragten Kundinnen und Kunden kennen das <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> nicht, wobei 2<br />

von diesen 10 Personen angaben, davon gehört zu haben.<br />

Gefragt nach etwaigen wahrgenommenen Veränderungen seit der <strong>Ein</strong>führung<br />

des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> gaben 8 der 14 befragten Kundinnen und Kunden keine Nennung<br />

ab. Die Nennungen von 5 befragten Kundinnen und Kunden bezogen sich<br />

auf<br />

• die Steigerung des Selbstbehalts und eine für sie damit verbundene<br />

• Reduktion der Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Leistungen,<br />

• eine gestiegene Komplexität im Antragsverfahren sowie auf<br />

• die bereits aufgehobene Altersgrenze für die Inanspruchnahme einer Individualförderung.<br />

21


<strong>Ein</strong>/e Kunde/in gab an, durch die <strong>Ein</strong>führung des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> für die Inanspruchnahme<br />

der Leistungen nichts mehr zu zahlen.<br />

Befragt nach der Bedeutung des Wortes „Chancengleichheit“ gaben 9 der befragten<br />

Kundinnen und Kunden an, diese nicht zu wissen bzw. trafen dazu<br />

keine Aussage.<br />

Von 5 der befragten Kundinnen und Kunden wurde angegeben, dass sie das<br />

Wort Chancengleichheit damit verbinden,<br />

• die Chance zu haben, die Individualförderung zu besuchen.<br />

•<br />

•<br />

dass jeder die gleichen Chancen haben sollte, egal ob eine Person be-<br />

hindert ist oder nicht, wenn diese Person etwa eine Ausbildung machen<br />

möchte.<br />

dass jeder Mensch die gleichen Rechte hat.<br />

11 der befragten Kundinnen und Kunden haben entweder keinen Wunsch an<br />

das <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> oder enthielten sich der Aussage. 4 der befragten Kundinnen und<br />

Kunden wünschen sich,<br />

• eines Tages nicht alleine dazustehen.<br />

• dass der bürokratische Ablauf vereinfacht wird.<br />

• dass die Unterstützungsleistungen nicht an das Vermögen gekoppelt sind.<br />

• dass die politischen Entscheidungsträger gemeinsam mit den betroffenen<br />

Menschen Änderungen beschließen.<br />

• dass Menschen mit Behinderung ernst genommen werden.<br />

•<br />

•<br />

•<br />

dass Menschen mit Behinderung als Personen wertgeschätzt und akzep-<br />

tiert werden, so wie sie sind – auch in den so genannten Behinderteneinrichtungen.<br />

dass der Zugang zu den <strong>Ein</strong>richtungen erleichtert wird, indem die Abläufe<br />

schneller und unkomplizierter werden.<br />

dass Menschen mit Behinderung eine bessere finanzielle Unterstützung<br />

erhalten als bisher, um auch noch Geld zum Leben zu haben.<br />

(<strong>Miteinander</strong> GmbH, Bereich Individualförderung)<br />

Stellungnahme zu <strong>ChG</strong><br />

Die <strong>Ein</strong>führung des <strong>ChG</strong> brachte viele positive Veränderungen für Menschen<br />

mit Beeinträchtigung. Positiv beurteile ich die Hereinnahme des Bereiches der<br />

Psychiatrischen Vor- und Nachsorge – PVN – in das <strong>ChG</strong>. Ich bin also ein klarer<br />

Fürsprecher für das neue <strong>ChG</strong> und beteilige mich nicht am Kritisieren wegen<br />

verschiedener Detailregelungen bzw. Umsetzungsschwierigkeiten. Das <strong>ChG</strong><br />

ist in seiner Gesamtheit ein Meilenstein in der Entwicklung von Gesetzen für<br />

Menschen mit Beeinträchtigung.<br />

22


Das Gesetz ist mit den vielen Neuregelungen, den Maßnahmen für Menschen<br />

mit Beeinträchtigung, den Regelungen in den Verfahrensabläufen und der<br />

Festschreibung der Verlagerung verschiedener Zuständigkeiten in die Bezirksverwaltungsbehörden<br />

bzw. Magistrate sehr umfangreich und nicht ganz einfach<br />

zu vollziehen.<br />

Die Umstellung und Abarbeitung von der bisherigen Rechtsgrundlage auf das<br />

neue <strong>ChG</strong> erfolgt in „Teilpaketen“. In der Praxis ergibt sich dadurch eine unterschiedliche<br />

Handhabung für KundInnen nach bisheriger Gesetzeslage und<br />

Neu-KundInnen nach <strong>ChG</strong>. Die Vereinbarungen der Rechtsträger mit den KundInnen<br />

sind daher auch auf unterschiedlichen Ständen zu halten.<br />

Konkrete Vorteile –<br />

Assistenzkonferenz:<br />

Wichtiger Fortschritt - <strong>Ein</strong>bindung der Betroffenen bei der Auswahl und Festlegung<br />

der Maßnahme;<br />

Engagement der Bedarfskoordinatorinnen für regionale Bedürfnisse;<br />

Bescheide und damit Rechtsansprüche jetzt auch im Bereich PVN<br />

FA - Rasche Klarheit mit Festlegung Betreuungsschlüssel (BHH + PVN).<br />

Der individuelle Betreuungsschlüssel je KundIn ist im Behindertenbereich individueller<br />

und besser auf den einzelnen Betroffenen ausgerichtet. Erlaubt ein<br />

Höchstmaß an Flexibilität.<br />

FA-PVN: Im Gegensatz dazu ist im Bereich PVN der Betreuungsschlüssel je<br />

Gruppe und Beschäftigung festgelegt. Diese Regelung ist daher unflexibler.<br />

Die KundInnen in der FA-PVN verunsichert zu Beginn eine mögliche Kostenbeteiligung,<br />

die es für diesen Personenkreis erst seit dem <strong>ChG</strong> gibt.<br />

Als sehr positiv empfunden wird im Bereich PVN die Neuregelung betreffend<br />

Fahrtkostenersatz als ergänzende Leistung.<br />

SMEK – durch die <strong>Ein</strong>führung des SMEK haben einige unserer KundInnen im<br />

Teilbetreuten Wohnen vor allem im Bereich PVN mehr finanziellen Freiraum.<br />

Interessenvertretung – IV<br />

Als wichtiges Instrument im <strong>ChG</strong> ist die Bildung der Interessenvertretung zu<br />

nennen. In der Praxis ist es jetzt wichtig, dass die IV die entsprechende Schulung<br />

erhalten und die nachhaltige Implementierung auf <strong>Ein</strong>richtungsebene<br />

erfolgt.<br />

Die IV sehen es als besondere Wertschätzung, dass es eigene Förderungen<br />

seitens des Landes dafür gibt, und dass gewählte IV auch in dem Planungsbeirat<br />

des Landes vertreten sind.<br />

Für das Erarbeiten von Verbesserungsvorschlägen bzw. auch zum Austausch<br />

schlage ich die <strong>Ein</strong>berufung von Evaluierungs-Workshops nach den verschie-<br />

23


denen Leistungsbereichen vor. Zeitraum 2010 / 2011.<br />

(Franz Stadlbauer, MAS, Geschäftsführung ARCUS und Sozialnetzwerk)<br />

Zum <strong>ChG</strong> aus Sicht unserer geschützten Werkstätte<br />

Die Diskussion rund um die <strong>Ein</strong>führung des neuen Oberösterreichischen<br />

Chancengleichheitsgesetzes dauerte lange und die <strong>Ein</strong>führung wurde von<br />

vielen bereits herbeigesehnt. Im Nachhinein betrachtet lohnte sich aber das<br />

Warten sicherlich.<br />

Wie jede Medaille zwei Seiten hat, so hat auch dieses Gesetz Vorteile und<br />

Nachteile. <strong>Ein</strong> wesentlicher Vorteil ist sicherlich die rechtliche und demnach<br />

auch für alle Beteiligten bindende Verankerung der Rechte für die Menschen<br />

mit Beeinträchtigungen.<br />

Die Stärkung der Selbstbestimmung sowie die <strong>Ein</strong>bindung, Mitbestimmung<br />

und der Aufbau einer Interessensvertretung von und für Menschen mit Beeinträchtigungen<br />

ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Rechtsstatus<br />

vor dem <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong>.<br />

Auch die gesetzliche Verankerung des Subsidiären Mindesteinkommens ist<br />

ein wesentlicher Vorteil für die Betroffenen. Hier gilt es aber festzuhalten, dass<br />

dieses SMEK in zu wenigen Fällen auch tatsächlich eine finanzielle Verbesserung<br />

bringt. In zu vielen Fällen darf diese zusätzliche finanzielle Absicherung<br />

aus verschiedenen gesetzlichen Gründen nicht angewandt werden.<br />

(Werner Gahleitner, MBA, Geschäftsführung ARTEGRA Werkstätten GmbH)<br />

Persönliche Reflexionen zum <strong>ChG</strong><br />

Das <strong>ChG</strong> wirkt schon länger als ein <strong>Jahr</strong>.<br />

Ich bin eingeladen worden, meine Überlegungen zu „<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>ChG</strong>“ zu Papier<br />

zu bringen. Mein erster Impuls: Nur auf das vergangene <strong>Jahr</strong> zu schauen, ist<br />

zu wenig. Um das Gesetz richtig einzuschätzen, muss man in die Zeit zurückschauen,<br />

in der die Dynamik noch nicht eingesetzt hat, die zu dem Gesetz<br />

geführt hat. Damals hat es einige Großeinrichtungen gegeben, die die Szene<br />

dominiert haben. <strong>Ein</strong>ige kleinere Vereine waren gerade im Durchstarten. Von<br />

persönlicher Assistenz war man weit entfernt.<br />

24


Ich sehe also das <strong>ChG</strong> in eine Bewegung eingebettet, die schon viel länger<br />

wirksam ist und die eine neue Sicht vom Menschen mit Beeinträchtigung gebracht<br />

hat. Und man sollte nicht vergessen: Regionale Wohnmöglichkeiten,<br />

persönliche Assistenz, subsidiäres Mindesteinkommen, Peerberatung - das<br />

sind alles Angebote, die erst in diesem Rahmen möglich geworden sind. Nicht<br />

zuletzt bietet das Gesetz mit seinen grundlegenden Aussagen Kriterien an, an<br />

denen man heutige Politik beurteilen und verbessern kann.<br />

Im Spannungsfeld von Norm und Individualität<br />

Das <strong>ChG</strong> stellt die einzelne Person in den Mittelpunkt. Jeder Mensch mit Beeinträchtigung<br />

soll die Möglichkeit haben, sein Leben individuell zu gestalten<br />

und dazu auch unter verschiedenen Angeboten zu wählen und ein Leben wie<br />

andere Menschen in Oberösterreich auch führen zu können.<br />

Auf der anderen Seite steht zunehmend die Forderung, dass die Ausgaben<br />

im Sozialbereich auch überprüfbar und bedarfsorientiert verteilt werden - was<br />

zur standardisierten Erhebung des Hilfebedarfs ebenso führt wie zur Normkostenrichtlinie<br />

oder zu einheitlich normierten Taschengeldern.<br />

Beide Seiten haben ihre Berechtigung und können nicht gegeneinander ausgespielt<br />

werden. Nachdem nun die Standards und Durchführungsnormierungen<br />

definiert sind, werden alle gefordert sein, in diesem Handlungsrahmen<br />

Lösungen zu entwickeln, die auf die einzelne Person angepasst sind. In<br />

schwierigen Situationen erlebe ich dazu die Bereitschaft der Sozialabteilung.<br />

Und umgekehrt sehe ich auch bei den <strong>Ein</strong>richtungsträgern noch weitere Möglichkeiten,<br />

die neue Grundrichtung des <strong>ChG</strong> vertieft in die Alltagsarbeit einfließen<br />

zu lassen. Ich erlebe das etwa bei den Gesprächen zum Thema Dokumentation.<br />

Das <strong>ChG</strong> und die <strong>Ein</strong>richtungsträger<br />

Vor der Entwicklung, die letztlich zum <strong>ChG</strong> geführt hat, waren es die <strong>Ein</strong>richtungsträger,<br />

die durch ihre Vorschläge die Behindertenpolitik wesentlich<br />

prägten. Heute hat die Sozialabteilung das Steuer in die Hand genommen.<br />

Durch die Normkostenermittlungen sind die Träger viel mehr untereinander<br />

vergleichbar geworden. Zudem hat der BAGS-Kollektivvertrag eine gemeinsame<br />

Basis geschaffen, auf der die Dienstverhältnisse im gesamten Sozialbereich<br />

geregelt und vergleichbar geworden sind.<br />

Alle diese Entwicklungen führen zu der Frage, ob sich die <strong>Ein</strong>richtungsträger<br />

dafür entscheiden können, dass sie ihre Zusammenarbeit in der IVS stärken,<br />

Konflikte offener als bisher austragen und eine passende Balance zwischen<br />

Zusammenarbeit und Konkurrenz finden. Aus meiner Sicht drängt die derzeitige<br />

Entwicklung zu einer verstärkten gemeinsamen Absprache der Träger. Es<br />

25


könnte aber auch sein, dass einzelne Träger eher versuchen, im Alleingang,<br />

die besseren Karten zu ziehen.<br />

Ausblick<br />

Der vorgesehene Beirat stellt aus meiner Sicht eine große Chance für eine gemeinsame<br />

Entwicklung des künftigen Angebots dar. Voraussetzung dafür ist,<br />

dass alle Seiten bereit sind, den Beirat wirklich zu nutzen und nicht zu einem<br />

Ritual verkommen zu lassen. Die Bedarfskoordinatoren sollten in dem Beirat<br />

ihre Sicht vom künftigen Bedarf darstellen. Denn sie sind unmittelbar damit<br />

konfrontiert und könnten den Leuten, die dringend auf ein Angebot warten,<br />

ihre Stimme leihen.<br />

Ebenso sehe ich in der weiteren Entwicklung der Interessensvertretung bzw.<br />

Evaluatoren beträchtliche Chancen. Hier schlage ich den Austausch zwischen<br />

der IVS und den Personen, die die Ausbildungen für Interessensvertretung<br />

und Evaluation leiten, vor.<br />

(Dr. Heinz Mairhofer, Geschäftsführung Regionale Projekte/<br />

Pädagogischer Leiter assista Soziale Dienste GmbH)<br />

<strong>Erfahrungen</strong> mit dem <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz<br />

Das mit 1. September 2008 als Nachfolgegesetz des <strong>Oö</strong>. Behindertengesetzes<br />

(<strong>Oö</strong>. BhG 1991) und einzelner Bestimmungen des <strong>Oö</strong>. Sozialhilfegesetzes (<strong>Oö</strong>.<br />

SHG 1998) in Kraft getretene <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz (<strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong>) findet<br />

im Sozialverein B37 bei BewohnerInnen der <strong>Ein</strong>richtungen „PSWB“ (Psychosoziales<br />

Wohnheim; Bethlehemstraße 37), „TAGO“ (Tagesstruktur Goethestraße)<br />

und Wohnheim „ALOA“ (beide Goethestraße 23) Anwendung - Leistungen<br />

nach dem <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz beanspruchen rund 30 Personen.<br />

Im <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz sind Leistungen auf drei Ebenen verankert.<br />

Neben den Hauptleistungen (Heilbehandlungen, Frühförderung etc.) sind<br />

dies die ergänzenden Leistungen (etwa besondere soziale Dienste) sowie das<br />

subsidiäre Mindesteinkommen.<br />

Lassen Sie uns zuerst das subsidiäre Mindesteinkommen betrachten. Dieses<br />

Mindesteinkommen bedeutet für die beziehenden Personen erstmals ein höheres<br />

<strong>Ein</strong>kommen gegenüber einer vorherigen Transferleistung, was auch<br />

wohl goutiert wird. Da mit diesem <strong>Ein</strong>kommen jedoch alle Leistungen abgedeckt<br />

sind und dieses auch um gut EUR 20,- über der Rezeptgebührenbefreiung<br />

liegt, ist hier eine differenzierte Betrachtung angebracht. „Alle Leistungen<br />

abgedeckt“ bedeutet unter anderem, dass - wie in der Sozialhilfe möglich -<br />

26


außerordentliche Zuschüsse in einem geringeren Rahmen gewährt werden;<br />

etwa unterstützende Maßnahmen bei einer Wohnraumbeschaffung. Dies trifft<br />

bei den BezieherInnen im PSWB kaum zu, würde jedoch bei Personen aus<br />

dem Kreis der Mobilen Wohnbetreuung Auswirkungen zeigen. Die Flexibilität<br />

der Sozialhilfe wurde zugunsten der Bezugsklarheit (gleichbleibender Auszahlungsbetrag,<br />

da keine Sonderzahlungen (-unterstützungen) möglich, Auszahlung<br />

am Monatsersten) aufgegeben - für Personen in einer fixen Struktur und<br />

Lebensplanung sicher von Vorteil.<br />

Um Leistungen nach dem <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz beanspruchen zu<br />

können, bedarf es einer eindeutigen Diagnose (geistige, körperliche, psychische<br />

Diagnose und/oder Mehrfachbeeinträchtigung). Dadurch hat „Diagnose“<br />

bei den Betroffenen einen anderen, positiv besetzten Stellenwert bekommen.<br />

Nunmehr bedeutet „eine Diagnose zu haben“, den Zugang zu einem<br />

Leistungskatalog und, ganz wesentlich, auch Rechtssicherheit zu erhalten. Der<br />

Begriff „Diagnose“ erfuhr weiters bei den Betroffenen eine Entstigmatisierung,<br />

unter anderem auch dadurch, dass sie nunmehr Anspruch auf eine ecard<br />

- so wie alle „anderen Menschen auch“ - haben.<br />

<strong>Ein</strong>e Auswirkung ist jedoch auch, dass Personen mit einer Diagnose kaum die<br />

Aufforderung verspüren, von dieser wegzukommen. Sie verbleiben überdies<br />

tendenziell im Wohnheim, da diese Wohnform dem <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz<br />

doch eher entspricht (siehe dazu weiter oben: Mobile Wohnbetreuung).<br />

Anzumerken ist auch, dass die Diagnose im Rahmen des <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetzes<br />

eine medizinische ist, der soziale Aspekt, wie er gerade bei den<br />

von uns betreuten Menschen von eminenter Wichtigkeit ist, bleibt unberücksichtigt.<br />

Mit dem <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz ist der Lebensablauf für viele der Berechtigten<br />

erheblich leichter geworden. Sie brauchen sich kaum mehr selbst<br />

um etwas zu kümmern, das <strong>Ein</strong>kommen ist gesichert, der Zugang zu den<br />

Leistungen wird von den BedarfskoordinatorInnen organisiert und vermittelt,<br />

die Eigenverantwortung damit abgegeben. Fakt ist jedoch auch, dass ein wesentlicher<br />

Teil unserer Klientel mit dem vorgesehenen Ablauf (Antragstellung,<br />

Bedarfskoordinator, Assistenzkonferenz etc.) überfordert wäre und unserer<br />

Unterstützung und Hilfestellung bedarf.<br />

Die Abgabe von Verantwortung betrifft unsere tägliche Arbeit direkt. Wir sind<br />

unbefugt selbst weiterzuvermitteln, was unter anderem den Rückgang der<br />

Kontakte mit anderen <strong>Ein</strong>richtungen und der Möglichkeit des fachlichen Austausches<br />

bedeutet.<br />

Mit der <strong>Ein</strong>führung des <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetzes stieg der Grad der<br />

Bürokratisierung, was wiederum einen Anstieg des zeitlichen und personellen<br />

27


Aufwandes bedeutet. Teilweise sind die Abläufe etwas umständlich, da es viele<br />

Anlaufstellen und Zuständigkeiten (Bedarfskoordinatoren) gibt. Andererseits<br />

erfolgte neben der Abgabe eines Teils der Verantwortung an die BedarfskoordinatorInnen<br />

auch eine spürbare Arbeitserleichterung - sie übernehmen gewisse<br />

Arbeiten, Vermittlungen.<br />

Grundsätzlich kann für unseren Bereich gesagt werden, dass bei unserer Klientel<br />

das <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz teilweise Erleichterung bringt, für etliche<br />

Menschen jedoch etwas unpassend ist, da diese ein wesentlich anderes<br />

Ausgangsprofil aufweisen als jenes, dem Gesetz - als primäres Nachfolgegesetz<br />

des <strong>Oö</strong>. Behindertengesetzes - zugrunde liegendes.<br />

Für Menschen, die ihr persönliches Potential ausgeschöpft haben, stellt das<br />

<strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz eine großartige Leistung dar. Menschen mit<br />

vorhandenem, jedoch ungenütztem Potential könnten das <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz<br />

als einer weiteren Entwicklung entgegenstehend erleben.<br />

Menschen mit einem Anspruch auf Eigenverantwortung werden wohl kaum<br />

Leistungen nach dem <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz beanspruchen.<br />

(Ernst Achleitner, Geschäftsführer Sozialverein B37)<br />

<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />

Den Ansatz des <strong>ChG</strong> halten wir für sehr gut und richtig. Der größte Vorteil für<br />

den Menschen mit Beeinträchtigung ist, dass er damit das Recht auf verschiedene<br />

Leistungen, auf Vermeidung von Barrieren und auf nachhaltige Förderung<br />

erhalten hat, um ihm eine <strong>Ein</strong>gliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.<br />

Wir freuen uns darüber, da viele Ansätze, die das Positionspapier der<br />

Caritas zur Behindertenarbeit aus dem <strong>Jahr</strong> 1997 enthält, nun auch gesetzlich<br />

verankert sind.<br />

Die Herausforderung ist die organisatorische Umsetzung. Der Bedarf ist höher<br />

als das Angebot. Die Abläufe sind sehr komplex. Die Eltern- und Angehörigenarbeit<br />

ist auf organisatorischer Ebene noch intensiver geworden, die Abstimmungsarbeit<br />

ebenso. Es sind viele Bescheide ausständig bzw. müssen viele<br />

korrigiert werden. Die <strong>Ein</strong>-, Aus- und Übertrittsmeldungen haben wesentlich<br />

an Umfang zugenommen.<br />

Das <strong>ChG</strong> in leicht lesbarer Sprache ist eine gute Arbeitsunterlage, aber leider<br />

für einen Großteil unserer KundInnen nicht verständlich genug.<br />

Sehr aufwändig ist auch die Umstellung von Minderjährigkeit auf Volljährigkeit<br />

(erhöhte Familienbeihilfe/SMEK mit allen Veränderungen die damit ver-<br />

28


unden sind, braucht sehr viel Aufklärungsarbeit).<br />

Aus Datenschutzgründen wird den <strong>Ein</strong>richtungen kein Bescheid über das<br />

SMEK mehr zugestellt. Der Aufwand bezüglich Abrechnung wird sich dadurch<br />

weiter erhöhen.<br />

Der organisatorische Ablauf und die Abstimmung ist i. d. R. dann eine besondere<br />

Herausforderung, wenn Leistungen in einer <strong>Ein</strong>richtung für KundInnen<br />

mehrerer Bezirke angeboten werden, mehrere BedarfskoordinatorInnen dringenden<br />

Bedarf an einem freien Platz melden.<br />

Die Umsetzung wird gelingen, wenn alle Beteiligten für die Menschen mit Beeinträchtigungen<br />

gut und mit gegenseitiger Achtung zusammenarbeiten und<br />

realistische Perspektiven haben. Die Abläufe sollten eindeutiger und vor allem<br />

einfacher werden.<br />

(Mag. a Maria Sumereder, Geschäftsführung Caritas<br />

für Menschen mit Behinderungen)<br />

<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> – <strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong><br />

FAB Pro.Work bietet Leistungen in den Bereichen Geschützte Arbeit, Berufliche<br />

Qualfizierung und in geringem Umfang Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigung<br />

an.<br />

<strong>Ein</strong>e wesentliche Verbesserung des <strong>ChG</strong> liegt meines Erachtens in der Stärkung<br />

der Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte der Menschen mit Beeinträchtigung.<br />

Die gesetzliche Verankerung von Interessensvertretungen der<br />

Betroffenen unterstreicht das Recht auf Selbstbestimmung und stellt eine Herausforderung<br />

für die gewählten InteressensvertreterInnen und die Trägerorganisationen<br />

dar. Trägereinrichtungen können / dürfen auf die <strong>Erfahrungen</strong> /<br />

Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen ExpertInnen nicht verzichten.<br />

Kritisch wird das Tempo bei der <strong>Ein</strong>-/Umsetzung der Gremien der Interessensvertretungen<br />

(IV-Beirat, Planungsbeirat) gesehen. Da sind die Betroffenen<br />

selbst und die Träger teilweise überfordert. Befähigung braucht Zeit zum Entwickeln<br />

und fordert auch vom Betreuungspersonal nicht unwesentliche Ressourcen.<br />

Die Dezentralisierung der Antrags- und Zuweisungsprocedere zu den Bezirksverwaltungsbehörden<br />

erlaubt direkteren und unmittelbareren Kontakt sowohl<br />

für Betroffene als auch MitarbeiterInnen der Träger. Von den Betroffenen und<br />

deren Angehörigen hören wir hohe Zufriedenheit über die Möglichkeit, direkt<br />

eine Ansprechperson im / in der BedarfskoordinatorIn zu haben.<br />

29


Informationen über Betroffene bei Zuweisungen sind nun knapper, waren früher<br />

umfassender, dies wird von den Standortverantwortlichen (BetriebsleiterInnen)<br />

überwiegend als Nachteil empfunden.<br />

Die angestrebte Verkürzung des Zeitraumes zwischen Antragstellung und Zuweisung<br />

zur <strong>Ein</strong>richtung kann derzeit nur zum Teil erreicht werden. Wichtig<br />

erscheint uns, dass unterschiedliche Administration und Interpretationsspielräume<br />

durch umfassende Information und klare Richtlinien möglichst vermieden<br />

werden.<br />

Die Assistenzkonferenz wird von uns als hilfreich und unterstützend erlebt.<br />

Wenn ein Antrag (z.B. auf betreutes Wohnen) vorliegt, dann ist jemand dafür<br />

zuständig, kümmert sich um das Anliegen und bringt es in der Konferenz vor.<br />

Die Unterstützung besteht vor allem darin, dass es mit den BedarfskoordinatorInnen<br />

jetzt regionale Ansprechpersonen gibt, die von sich aus Kontakt mit<br />

den betroffenen Personen und mit unserer/m zuständigen SozialarbeiterIn<br />

aufnehmen und den Fall weiterbehandeln.<br />

Die <strong>Ein</strong>führung des subsidiären Mindesteinkommens wird sowohl von den<br />

Betroffenen als auch von den BetriebsleiterInnen der Werkstätten grundsätzlich<br />

positiv gesehen. Es ermöglicht, dass Menschen mit Beeinträchtigung ohne<br />

Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe sich die Arbeit auf einem geschützten<br />

Arbeitsplatz leisten können.<br />

Das <strong>Ein</strong>kommen aus der Beschäftigung plus SMEK ermöglicht eine selbständige<br />

Lebensführung – wenn auch auf niedrigem materiellen Niveau.<br />

Problematisch wird die Rückzahlungsverpflichtung im Falle einer Erbschaft<br />

beurteilt, da dies als Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigung<br />

gesehen werden kann. In der Praxis stellen wir fest, dass kaum mehr an<br />

MitarbeiterInnen mit Beeinträchtigung vererbt wird, eher werden Regelungen<br />

wie z.B. die <strong>Ein</strong>räumung eines Wohnrechtes gemacht. Man muss allerdings<br />

anmerken, dass sehr wenige unserer MitarbeiterInnen in den Genuss von<br />

großen Erbschaften kommen (könnten).<br />

In <strong>Ein</strong>zelfällen verhindert die Forderung nach Offenlegung der Vermögensverhältnisse<br />

die Antragsstellung auf Hilfe durch Geschützte Arbeit bzw. auf<br />

SMEK.<br />

Das SMEK hilft insbesondere Personen, die unter der Armutsgrenze leben.<br />

All jene, die ein sehr bescheidenes <strong>Ein</strong>kommen durch geschützte Arbeit haben<br />

und sich über <strong>Jahr</strong>zehnte ein bescheidenes „Vermögen“ erarbeitet haben,<br />

sind durch die Zugriffsbestimmungen des neuen <strong>ChG</strong> benachteiligt. Die Vermögensgrenze<br />

muss deutlich angehoben werden, damit einer strukturierten<br />

Benachteiligung entgegengewirkt wird.<br />

Wichtig erscheint mir eine intensive Diskussion und Öffentlichkeitsarbeit um<br />

die Anliegen und Leistungen der Menschen mit Beeinträchtigung, aber auch<br />

jene der MitarbeiterInnen der Trägerorganisationen, um die Inklusion von<br />

30


Menschen mit Beeinträchtigung im öffentlichen Bewusstsein besser zu verankern.<br />

(Mag. a Maria Egger, Geschäftsfeldleitung FAB Pro.Work)<br />

<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> –<br />

<strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong> am Institut für Sinnes- und Sprachneurologie<br />

Als <strong>Ein</strong>richtung für Menschen mit Gehörlosigkeit oder Hörbeeinträchtigungen<br />

sowie Menschen mit Sprach-, Kommunikations- und Lernstörungen stehen<br />

wir – das Institut für Sinnes- und Sprachneurologie – zu 100 % hinter der<br />

Grundidee der CHANCENGLEICHHEIT, sehen jedoch auch verschiedene<br />

Probleme in der praktischen Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes.<br />

Wir sind bereits ab der Antragsstellung, die wir gemeinsam mit unseren Kunden<br />

durchführen, mit den Neuerungen des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> konfrontiert. Dies bedeutet<br />

für uns, im Gegensatz zum ehemaligen Behindertengesetz, einen enormen<br />

Mehraufwand. Beispielsweise ist der Antrag <strong>ChG</strong>1 aufwändiger geworden<br />

und durch Unklarheiten seitens der Kunden, als auch bei den zuständigen<br />

Bezirksverwaltungsbehörden, ist ein wesentlich höherer Kommunikationsaufwand<br />

entstanden. Die Hoffnung auf Vereinfachung der Antragstellung und<br />

eine tatsächlich spürbare Chancengleichheit für unsere Klienten wurde nicht<br />

erfüllt.<br />

Weiters bemerken wir lange Wartezeiten bis zur Bescheidausstellung, was für<br />

einen raschen Betreuungsbeginn hinderlich ist.<br />

Noch nicht abzusehen sind neu zu entwickelnde Abläufe, zum Beispiel bei der<br />

Verlängerung von Bescheiden, bei Erweiterungen des Betreuungsangebotes<br />

oder hinsichtlich des Selbstbehalts.<br />

Ziel einer Chancengleichheit ist unseren Kunden einen barrierefreien Zugang<br />

zu Leistungen im Sozialsystem zu ermöglichen, und dies ist speziell für unsere<br />

Kunden derzeit noch nicht spürbar.<br />

(Mag. a Annemaria Stöttinger und Barbara Klaner (DSA), Krankenhaus Barmherzige<br />

Brüder, Institut für Sinnes- und Sprachneurologie, Gesundheitszentrum<br />

für Gehörlose)<br />

31


<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz –<br />

<strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong> der pro mente Oberösterreich<br />

Das <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz (<strong>ChG</strong>) trat mit 1. September 2008 in Kraft,<br />

die Diskussionen und Vorarbeiten starteten bereits 2002. Betroffene Menschen<br />

mit Beeinträchtigungen wie auch Vertreter von Trägerorganisationen waren in<br />

den Entstehungsprozess einbezogen, gewisse Abänderungen erfolgten jedoch<br />

später in den befassten Gremien des Landtags. Die Umsetzungsverordnungen<br />

wurden dann 2008 kurz vor dem Inkrafttreten erlassen. Die Tatsache, dass die<br />

Umstellung vom Behindertengesetz und Teilen des Sozialhilfegesetzes auf das<br />

<strong>ChG</strong> mit 1. September erfolgte und die erste Umsetzungsinformation durch<br />

das Land im Juni 2008 stattfand, bescherte den MitarbeiterInnen auf Träger-<br />

als auch auf Behördenseite einen „heißen“ Sommer. Im psychosozialen Bereich<br />

waren viele Vorerhebungen notwendig, da ein Großteil der NutzerInnen<br />

der Angebote bisher nicht namentlich erfasst war. Auch dass es bisher keine<br />

Anerkennungsbescheide für psychosoziale <strong>Ein</strong>richtungen gab und diese nun<br />

nachträglich beantragt und abgearbeitet werden müssen, stellt einen hohen<br />

zusätzlichen Arbeitsaufwand dar. Was für den Behindertenbereich schon langjährige<br />

Praxis bedeutet, war und ist für den psychosozialen Bereich Neuland,<br />

was zu großen Verunsicherungen und Ängsten auf Seite der User wie auch<br />

der MitarbeiterInnen führte.<br />

Nach einem <strong>Jahr</strong> lassen sich nun erste <strong>Erfahrungen</strong> berichten. In der pro mente<br />

Oberösterreich wurde durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter <strong>Ein</strong>bindung<br />

von Betroffenen die Kompabilität des <strong>ChG</strong> mit den Zielen und dem<br />

Leitbild verglichen. Das Ergebnis erstaunte manche: Der Gesetzestext stimmt<br />

in den Zielsetzungen und den beschriebenen Angeboten großteils mit den<br />

sozialpsychiatrischen Grundsätzen, dem Leitbild und den Leitsätzen der pro<br />

mente Oberösterreich überein. Diskrepanzen ergeben sich jedoch in der Umsetzung<br />

des Gesetzes, das heißt, es gibt Bruchstellen zwischen den normativen<br />

Ansprüchen des Gesetzes und dem Vollzug.<br />

So wird der Rechtsanspruch auf Leistungen von den KundInnen sehr positiv<br />

gesehen, auch wenn es kein vollständiger Rechtsanspruch ist. Da dieser im<br />

Kontext der Verfügbarkeit finanzieller Mittel seitens des Kostenträgers normiert<br />

wurde, ist der Rechtsanspruch begrenzt durch die Möglichkeit der Bereitstellung<br />

von Geld und damit Angeboten.<br />

Was ebenfalls sehr positiv von den KundInnen gesehen wird, ist das subsidiäre<br />

Mindesteinkommen (SMEK), da dies als <strong>Ein</strong>kommen, das auf das Konto<br />

überwiesen wird, gesehen wird und sich damit ein (manchmal wiederholter)<br />

Bittgang zur Behörde erübrigt.<br />

Die im Gesetz formulierte Interessenvertretung der Betroffenen wird als eher<br />

32


zahnlos erlebt, wobei festzuhalten ist, dass die User-Vertretung innerhalb der<br />

pro mente über höhere Kompetenzen verfügt und sich daran die Maßstäbe<br />

der Betroffenen orientieren.<br />

Sehr negativ wird von allen Seiten der <strong>Ein</strong>satz von Vermögen und <strong>Ein</strong>kommen<br />

gesehen und hier vor allem im Bereich der fähigkeitsorientierten Aktivität.<br />

Die pro mente war immer bemüht, in den Tagesstrukturen betriebsähnliche<br />

Rahmenbedingungen, Ausstattungen und Abläufe zu bieten, sodass die KundInnen<br />

das Gefühl haben, „in die Arbeit“ zu gehen – und dafür müssen sie<br />

nun zahlen. Aus diesem Grund gab es bereits Abbrüche der Betreuung, die<br />

Zahl und die Gründe werden von den MitarbeiterInnen laufend erhoben.<br />

Allgemein werden das umfangreiche Antragsformular und der damit verbundene<br />

„finanzielle Striptease“ sehr kritisch gesehen. Die Hemmschwelle wird<br />

auch durch die Notwendigkeit einer Diagnose erhöht, manche KlientInnen<br />

fühlen sich dadurch stigmatisiert und stellen aus diesem Grund keine Anträge.<br />

Was auch sichtbar wird, ist der Mangel an Betreuungsplätzen, der aufgrund<br />

der Bedarfsmeldungen nun aufscheint. Und hier schließt sich wieder der Kreis<br />

zum Rechtsanspruch, der nur nach bestehenden Möglichkeiten und Ressourcen<br />

gegeben ist und daher sehr abgeschwächt zu sehen ist.<br />

Abschließend kann gesagt werden, dass sich die Umsetzungsaufregung langsam<br />

legt, dass mit den BedarfskoordinatorInnen konstruktiv zusammengearbeitet<br />

wird und sich Routine in den Abläufen entwickelt. Auch die <strong>Ein</strong>schätzung<br />

des Hilfebedarfs durch die BedarfskoordinatorInnen ist meist deckungsgleich<br />

mit der Sicht der pro mente-MitarbeiterInnen. Als Problem wird aber nach<br />

wie vor gesehen, dass sich der Bedarf durch Rückfälle oder akute Krisen sehr<br />

schnell ändern kann und eine unmittelbare Anpassung des Bescheides nicht<br />

möglich ist. Dies stellt sicherlich zum Bereich der Menschen mit physischen<br />

bzw. geistigen Beeinträchtigungen einen Unterschied dar, da hier der Betreuungsbedarf<br />

nicht in diesem Ausmaß schwankt.<br />

In der pro mente Oberösterreich wurde gemeinsam mit Exit sozial ein Projekt<br />

zur Evaluierung der Leistungspreise und des Chancengleichheitsgesetzes<br />

(ELCH-Projekt) gestartet. Hier sollen die Veränderungen für das Klientel und<br />

die MitarbeiterInnen untersucht und aufgezeigt werden, um eventuelle negative<br />

Auswirkungen auf wissenschaftlich fundierter Basis darstellen zu können.<br />

(Rita Donabauer, Geschäftsführung pro mente Oberösterreich)<br />

33


<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> – <strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong><br />

Vorweg soll festgehalten werden, dass die <strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong><br />

eines <strong>Jahr</strong>es nach Implementierung eines neuen Gesetztes sehr gering und<br />

daher nur relativ wenig aussagekräftig sein können.<br />

Im Sinne einer ersten Momentaufnahme sollen jedoch blitzlichtartige Brennpunkte<br />

angeführt werden, um Rückkoppelungen an die zuständigen Gremien<br />

zu ermöglichen und somit die Weiterentwicklung, vor allem der Umsetzung<br />

des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong>, in Gang zu halten.<br />

Auswirkungen für unsere KundInnen<br />

• Als gravierendste Neuerung hat sich für unsere KundInnen das SMEK<br />

(Subsidiäre Mindesteinkommen) erwiesen. Zur gesetzlichen Verankerung<br />

eines Mindesteinkommens für Menschen mit Beeinträchtigungen sei betont,<br />

dass dieses als sehr positiv zu bewerten ist (anstatt auf diverse, eher<br />

als diskriminierend empfundene, Hilfeleistungen angewiesen zu sein).<br />

• Vor allem im Bereich der mobilen Dienste können, durch die nun praktizierte<br />

Berechnung des Kostenbeitrages, in der verstärkt auch Vermögen<br />

und <strong>Ein</strong>kommen der Antragsteller/innen berücksichtigt werden, für unsere<br />

Kund/innen einschneidende finanzielle Nachteile entstehen. Dies hat u. a.<br />

folgende Auswirkungen zur Konsequenz:<br />

– da bei einer bestimmten Vermögens- und <strong>Ein</strong>kommenssituation der<br />

Vollkostensatz zu zahlen ist, wird vereinzelt die Inanspruchnahme des<br />

mobilen Dienstes reduziert, obwohl der Bedarf nach dieser Leistung ein<br />

größerer wäre.<br />

– bei Bescheidverlängerungen kommt es vor, dass die Kund/innen rückwirkende<br />

Nachzahlungen zu leisten haben. Dies kann in zweierlei Hinsicht<br />

problematisch sein, zum einen gehen die Menschen auf Grund von<br />

früheren Bescheiden eher von gleich bleibenden Kosten aus und nehmen<br />

daher auch ein gleich bleibendes Leistungsausmaß in Anspruch<br />

und zum anderen können sich, durch die Dauer bis zur Bescheiderstellung,<br />

für die Kund/innen doch beträchtliche Nachzahlungen ergeben.<br />

– Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Errechnung des Kostensatzes<br />

sind zwar vorgesehen, wie z.B. ein barrierefreier Wohnungsumbau,<br />

das Nachweisen von Ausgaben stellten sich aber für Kund/innen oft als<br />

recht schwierig heraus. Vor allem, da in der Implementierungsphase<br />

des neuen Gesetzes viele Informationen dieser Art bei den betroffenen<br />

Personen wenig bis gar nicht bekannt waren.<br />

– Generell führt die Offenlegung des Vermögens zu Verunsicherungen bei<br />

den Kund/innen sowie deren Angehörigen.<br />

Zu dieser Thematik sei jedoch erwähnt, dass bestimmten Problemstellungen<br />

schon Rechnung getragen wurde, indem die Vermögens- und <strong>Ein</strong>kommenssätze<br />

zur Berechnung des Kostenbeitrages erhöht wurden.<br />

• Die gesetzliche Verankerung einer Interessensvertretung sei als äußerst<br />

34


positiver Punkt festgehalten. Weitere Unterstützungsmaßnahmen, für die<br />

Interessensvertreter/innen als auch für die Träger/innen, werden dazu verhelfen,<br />

das Ideal mit Leben zu erfüllen.<br />

Verfahrensbearbeitungen<br />

• Hinsichtlich des Abwicklungsverfahrens sei vorab festgehalten, dass regionale<br />

Unterschiede bei der Bescheiderstellung erkennbar sind.<br />

• Als Schwierigkeit kann sich zuweilen auch die Vielzahl der Ansprechpartner/innen,<br />

insbesondere der Bedarfskoordinator/innen, Mitarbeiter/innen<br />

der Abteilung Soziales aus dem Bereich der Verwaltung sowie des Fachteams,<br />

in Bezug auf deren interne Vernetzung erweisen. Es ist für die Träger/innen<br />

nicht immer transparent, wer als zuständige/r Ansprechpartner/<br />

in fungiert. Auch hier werden regionale Unterschiede in den Bezirken augenscheinlich.<br />

Zu den Bedarfkoordinator/innen sei noch ergänzt, dass es zum einen auf<br />

Grund von mangelnden Ressourcen vereinzelt zu Verzögerungen bei Entscheidungen<br />

kommt und zum anderen die schon erwähnte ungenügende Abstimmung<br />

zwischen den Akteur/innen verschiedener Bezirke z.B. hinsichtlich der<br />

Prioritätsstufen bei der Vergabe von Wohnplätzen, zuweilen bei den Träger/<br />

innen zu Verunsicherung führt.<br />

• Als Entwicklungspotential wird bei einer Hilfebedarfsüberprüfung die zusätzliche<br />

<strong>Ein</strong>schätzung des Fachteams des Landes <strong>Oö</strong> gesehen. Derzeit ist<br />

es nicht üblich, dass vor Bescheiderstellung jedenfalls eine <strong>Ein</strong>schätzung<br />

des Fachteams vorgenommen wird – dies wäre aber wünschenswert.<br />

• In diesem Zusammenhang könnten eventuell auch geortete Missverständnisse<br />

geklärt werden, welche sich durch die Mithineinnahme von Menschen<br />

mit psychischen Beeinträchtigungen in das <strong>ChG</strong> ergeben. So scheinen<br />

mancherorts die Trägerdefinitionen bezüglich ihres Klientels fehlschlussartig<br />

nicht mehr von Relevanz zu sein.<br />

Sonstige Wahrnehmungen zum <strong>ChG</strong><br />

• Grundsätzlich herrscht der <strong>Ein</strong>druck vor, dass das <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> bei Menschen<br />

mit Beeinträchtigungen sowie deren Angehörigen noch nicht „angekommen“<br />

ist.<br />

Sicherlich ist die Wirksamkeit eines <strong>Jahr</strong>es dazu auch kein ausreichender Zeitraum.<br />

Dessen ungeachtet ist wahrnehmbar, dass vermehrt Bestrebungen unternommen<br />

werden, um dem neuen Gesetzt zu mehr Transparenz, vor allem<br />

für die Leistungsnehmer/innen, zu verhelfen.<br />

(DBP Ruth Strauch-Lintschnig, für die Volkshilfe lebensART GmbH)<br />

35


Chancengleichheitsgesetz – Kommentar Woge Wels<br />

Die Änderungen für die BewohnerInnen:<br />

Unsere BewohnerInnen, die in dem teilbetreuten Haus in Wels leben, profitieren<br />

finanziell fast ausnahmslos* durch das <strong>ChG</strong>. Viele beziehen das SMEK<br />

und verfügen somit erstmals über ein richtiges <strong>Ein</strong>kommen. Ihre Pensionseinkünfte<br />

(in der Regel Waisenpensionen oder Invaliditätspensionen) werden zur<br />

Gänze ausbezahlt und sie bezahlen Miet- und Verpflegskosten direkt an den<br />

Träger. Die davor je nach <strong>Ein</strong>kommenssituation stark unterschiedlichen Beiträge<br />

an Land und Träger wurden vereinheitlicht.<br />

Die BewohnerInnen bezahlten vor dem <strong>ChG</strong> für den Aufenthalt zwischen EUR<br />

150,- und EUR 750,- ohne Pflegegeld. Nunmehr bezahlen alle EUR 246,- und<br />

es verbleiben allen rund EUR 400,- für die persönlichen Bedürfnisse.<br />

Für die BewohnerInnen eine Errungenschaft, für die BetreuerInnen eine Herausforderung,<br />

gilt es doch die <strong>Ein</strong>bezahlung der Kostenbeiträge sicherzustellen.<br />

Der manchmal sorglose Umgang mit den Finanzen und die Art der Ausgaben<br />

(Süßigkeiten, Energydrinks, Fastfood, Handys) werden sich einerseits<br />

einspielen, andererseits haben wir ihre Konsumgewohnheiten zu respektieren,<br />

auch wenn es ab und zu schwer fällt. Die letzten SMEK-Bescheide sind<br />

Ende Oktober gekommen, sodass wir erst einen sehr kurzen Beobachtungszeitraum<br />

haben.<br />

Inwieweit es durch die höheren <strong>Ein</strong>kommen zu einem Anstieg von Sachwalterschaften<br />

kommen wird, wissen wir nicht. Bislang konnten wir mit den BewohnerInnen<br />

Kompromisse schließen.<br />

Die Antragsflut – Antrag SMEK, Antrag Hauptleistung Wohnen – Ende des letzten<br />

<strong>Jahr</strong>es war für die BewohnerInnen lästig, hat sie aber nicht weiter tangiert.<br />

Mehr Aufregung hat die Hilfebedarfserhebung erzeugt, noch jetzt erwähnen<br />

sie die zum Teil demütigenden Fragen.<br />

*Die beiden BewohnerInnen, die bei pro work arbeiten, haben durch das <strong>ChG</strong><br />

verloren. Es wurde von ihnen vor dem <strong>ChG</strong> kein Beitrag aus der Arbeit vorgeschrieben<br />

(bei den anderen auf freien Arbeitsstellen Tätigen wurden 30% des<br />

Gehaltes verlangt). Nunmehr bezahlen sie wie die anderen auch EUR 246,-.<br />

Davor hatten sie lediglich EUR 150,- aus der erhöhten Familienbeihilfe beizutragen.<br />

Sie haben einen realen Verlust von EUR 100,-monatlich.<br />

Die Änderungen für die BetreuerInnen und die Leitung:<br />

Der Verwaltungsaufwand ist um vieles höher. Wir haben nicht nur die Anträge<br />

für den Wohnbereich zu erledigen, sondern auch die Anträge für die Arbeit.<br />

(Die Arbeitseinrichtungen überlassen die Ausfüllarbeit uns, die Bögen<br />

werden uns in die Hände gedrückt.) Und die <strong>Ein</strong>hebung der Beiträge für den<br />

Verpflegungsaufwand sowie die Beiträge aus dem Pflegegeld obliegen uns.<br />

36


Die <strong>Ein</strong>hebung des Pflegegeldanteiles wird den BewohnerInnen per Bescheid<br />

vorgeschrieben, die Bescheide sagen aber nichts darüber aus, wohin das Geld<br />

zu fließen hat. Die BewohnerInnen stammen aus 7 verschiedenen Bezirken,<br />

wir haben mit 7 verschiedenen Stellen zu kommunizieren und im Zweifelsfall<br />

stehen wir dann doch wieder beim Land. Die Hilfebedarfserhebung ist zum<br />

Teil zu kuriosen Ergebnissen gekommen. Nachdem wir aber personell aufgestockt<br />

werden, verlieren wir über dieses Kapitel nicht allzu viel Gedanken. Das<br />

gesamte BetreuerInnenteam hat den <strong>Ein</strong>druck, dass die aufwändigsten KlientInnen<br />

im Vergleich zu den anderen absurd tief eingestuft worden sind. Es<br />

handelt sich um sehr junge herausfordernde KlientInnen. Es liegt an uns, die<br />

reelle Situation von der erhobenen zu trennen und dies nicht in den Betreuungsalltag<br />

einfließen zu lassen. Ähnlich der Pflegegelduntersuchung ist eine<br />

Erhebung ausschließlich bei den Betroffenen verzerrend. Verständlicherweise<br />

stellen die KlientInnen bei dem Fragenbombardement ihre Fähigkeiten hoch<br />

ein, so wie wir sind sie darauf konditioniert bei „Tests“ gut abzuschneiden.<br />

Die fähigkeitsorientierte Aktivität:<br />

Der Begriff ist den BewohnerInnen nicht bekannt. Sie gehen in die Arbeit.<br />

Für manche ist die Bezahlung nicht sehr bedeutend, andere empfinden das<br />

Taschengeld inadäquat, zufrieden mit dem <strong>Ein</strong>kommen ist niemand. Die KlientInnen<br />

müssen künftig (bislang haben die <strong>Ein</strong>richtungen noch nichts vorgeschrieben)<br />

aus dem Pflegegeld einen Beitrag zu den Arbeitskosten bezahlen.<br />

Dies wird bei den KlientInnen, die schon jetzt mit der Arbeitsbezahlung hadern,<br />

mit einer weiteren Demotivation verbunden sein.<br />

Der Andrang zur fähigkeitsorientierten Aktivität ist groß, sollte jemand ausscheiden,<br />

ist der Platz wieder schnell besetzt. Das heißt, dass auch die Motivation<br />

der <strong>Ein</strong>richtungen, jemanden am Arbeitsplatz zu halten, nicht besonders<br />

ausgeprägt ist. <strong>Ein</strong>er unserer Bewohner steht seit einem <strong>Jahr</strong> auf der<br />

Warteliste. Er hatte zuvor zahlreiche Fehltage und wurde „entlassen“. Die nicht<br />

im Arbeitsprozess stehenden BewohnerInnen verbringen den ganzen Tag im<br />

Haus. Es sind sehr junge Menschen, die alle in der Lage wären, einen auf<br />

sie abgestimmten Arbeitsalltag zu schaffen. Die Zugangshürden werden allerdings<br />

immer höher: einerseits die Kostenbeteiligung, andererseits die starke<br />

Reglementierung.<br />

ExbewohnerInnen:<br />

<strong>Ein</strong>e ehemalige Bewohnerin, die Betreuung braucht, hat im April 2009 einen<br />

Antrag auf mobile Betreuung eingebracht. Die Anforderung und Nachreichung<br />

von fehlenden Unterlagen ging sehr rasch über die Bühne. Seither gibt<br />

es keine Reaktion mehr, zumindest die Daten sind vollständig. Es wurde uns<br />

Lob und Anerkennung seitens der zuständigen Sozialarbeiterin beim Land für<br />

unsere Nachbetreuung ausgesprochen. Wir werden sehen, wie lang wir unser<br />

„heldenhaftes“ Verhalten noch aufrecht halten müssen. Anzumerken ist, dass<br />

37


wir bereits im Oktober 2007 (!) erstmals Kontakt mit einer Betreuungseinrichtung<br />

aufgenommen haben.<br />

Resümee:<br />

Man kann den <strong>Ein</strong>druck gewinnen, dass die Bedarfskoordination etwas neu<br />

und aufwändiger verwaltet, das auch zuvor verwaltet wurde. Der Umfang der<br />

Verwaltungsmasse ist im Wesentlichen nicht gestiegen. Durch das neue Gesetz<br />

hat sich das Angebot an Wohnplätzen und Arbeitsplätzen nicht wesentlich<br />

verändert.<br />

Das SMEK ist für unsere BewohnerInnen ein Meilenstein.<br />

(Margarete Niedermayr, DSA, Leitung Woge Wels)<br />

Trainingsmaßnahme Individualförderung<br />

Die „Individualförderung“ ist im<strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> als Trainingsmaßnahme im Rahmen<br />

der „Arbeit und fähigkeitsorientierten Aktivität“ festgelegt.<br />

Ausgehend von den individuellen Vorstellungen, Wünschen und Bedürfnissen<br />

der Kundinnen und Kunden in der Individualförderung wird ein Trainings -<br />

Ziel formuliert, das es in einem festgelegten Zeitraum – in der Regel 1 <strong>Jahr</strong><br />

gemeinsam zu erreichen gilt.<br />

Die Individualförderung wird von Schulkindern, Jugendlichen und Erwachsenen<br />

mit erhöhtem Förderbedarf, Personen, die von gesellschaftlicher Ausgrenzung<br />

bedroht sind sowie Menschen mit individuellen Bedürfnissen in<br />

den Bereichen Bildung, Lebens- und Berufsalltag in Anspruch genommen.<br />

Der Antrag auf die Maßnahme ist bei der örtlich zuständigen Bedarfskoordination<br />

zu stellen; mittels Bescheid werden in jedem <strong>Ein</strong>zelfall <strong>Jahr</strong>esstunden<br />

festgelegt. Die Kosten der Maßnahme trägt zum Großteil die Abteilung Soziales<br />

des Landes <strong>Oö</strong> aus allgemeinen Steuermitteln. Bei Pflegegeldbezug ist<br />

ein Kostenbeitrag zu leisten, bei zu hohem <strong>Ein</strong>kommen bzw. Vermögen ist<br />

u.U. die ganze Förderung selber zu bezahlen.<br />

Der wesentliche Nachteil der neuen Regelung nach dem <strong>ChG</strong> ist die neue Obergrenze<br />

von 120 Förderstunden pro Person und <strong>Jahr</strong>. Auch wenn der Großteil<br />

der Individualförderungen damit auskommt, so braucht es doch, je nach Förderziel<br />

und –inhalt, die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen.<br />

Noch einmal wesentlich verschlechtert wird diese Regelung durch Folgendes:<br />

Eigentlich alle Förderzeiträume sind übergreifend über 2 Kalenderjahre. Von<br />

einigen (wohlgemerkt nur von einigen) Bedarfskoordinatoren werden die<br />

38


genehmigten gesamten Förderstunden nun anteilig auf die beiden Kalenderjahre<br />

aufgeteilt. Nur: Förderungen von Menschen mit Behinderung, Entwicklungsschritte<br />

halten sich oft nicht an Kalendertage oder –jahre. Plötzlich<br />

ist mehr erforderlich, dann folgen wieder Krankenstands- oder Kurzeiten, Erschöpfungs-<br />

oder Überforderungszustände, ... Die Möglichkeit einer flexibleren<br />

Handhabung der <strong>Jahr</strong>esstunden ist um einiges bedarfsgerechter und<br />

kostet – wenn es schon um Geld gehen sollte, auch nicht mehr.<br />

Die finanzielle Neuregelung der Vermögensberücksichtigung ist ein weiterer<br />

Nachteil durch das <strong>ChG</strong> (von der ebenfalls neuen Regelung, dass kein Kostenbeitrag<br />

zu bezahlen ist, wenn kein Pflegegeld bezogen wird, profitiert allerdings<br />

auch manchmal jemand). Zudem wird das ganz einfach als „<strong>Ein</strong>griff in<br />

die persönlichen Lebensverhältnisse“ empfunden.<br />

(Mag. Peter Paar, <strong>Miteinander</strong> GmbH)<br />

39


Mag. a (FH) Michaela Meindlhumer<br />

Gedankensplitter zur Chancengleichheit -<br />

gleiche Rechte für ALLE?!<br />

„Chancengleichheit bezeichnet in modernen Gesellschaften das Recht auf<br />

eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört<br />

insbesondere das Verbot von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des<br />

Geschlechtes, des Alters, der Religion oder der sozialen Herkunft, das in den<br />

Menschenrechten festgeschrieben ist“ (aus: Wikipedia, der freien Enzyklopädie,<br />

URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Chancengleichheit [11.11.2009]).<br />

Wie man es auch dreht und wendet – eine buchstäbliche Chancengleichheit,<br />

auch im Sinne der Definition, wird es wohl heute und in Zukunft nicht geben.<br />

Denn ich gehe von der Annahme aus, dass es nach wie vor etwa in der Natur<br />

des Menschen liegt,<br />

• für sich und eventuell noch seine Lieben zumindest gleich viel oder mehr<br />

haben zu wollen als die anderen.<br />

• die eigene Wahrnehmung als Prämisse des Seins zu sehen und damit als<br />

Maßstab zur Beurteilung von Recht und Unrecht oder Leistung.<br />

Was wäre wenn...<br />

• alle Bildungsangebote auch in leichter Sprache angeboten werden würden,<br />

damit sich möglichst viele Menschen ihren Interessen entsprechend<br />

(weiter-)bilden können? Würde das beispielsweise<br />

– die akademische Welt gefährden oder bereichern?<br />

– uns in Zeitnot bringen, da damit die Möglichkeiten des einzelnen Menschen<br />

zur Teilhabe an dialogischen Prozessen erhöht würde oder unsere<br />

Perspektiven erweitern?<br />

• es eine weltweite Verpflichtung aller Firmen gäbe, Menschen mit Erwerbsminderung<br />

im prozentuellen Verhältnis von 40:60 (Gesamtmitarbeiterzahl)<br />

anzustellen? Würde das beispielsweise<br />

– die Möglichkeit der Finanzierung jener Leistungen für Menschen<br />

mit Bedarf an Unterstützung mindern, welche bislang über den<br />

Ausgleichstaxfond finanziert wurden?<br />

– die Akzeptanz von Menschen mit Bedarf an Unterstützung in der (Erwerbs-)<br />

Gesellschaft erhöhen und zu einem neuen Verständnis von Leistung<br />

und Gesundheit führen?<br />

• das Recht jedes Menschen auf Teilhabe an der Gesellschaft als eine so genannte<br />

Querschnittsmaterie betrachtet würde? Würde das beispielsweise<br />

– zu außergewöhnlichen finanziellen Aufwendungen führen oder einen<br />

wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufschwung mit sich bringen?<br />

– zu einem Wandel der Wahrnehmung der Vielfalt menschlichen Seins –<br />

40


zur Bereicherung unseres Lebens führen?<br />

Ob unser Zusammenleben dann einfach noch bunter, vielfältiger und kreativer<br />

werden würde, der Dialog zu einer Kultur des <strong>Miteinander</strong> führen und der Respekt<br />

und die Akzeptanz der menschlichen Vielfalt dadurch wachsen oder ob<br />

verborgene Ressourcen entdeckt werden würden - wer weiß? Sicher können<br />

wir wohl erst dann sein, wenn wir es ausprobiert haben – und einiges ist ja<br />

schon geschehen, wir dürfen nur nicht aufhören, uns darüber Gedanken zu<br />

machen und weiter an der Gestaltung unserer (Um-)Welt / unserer Umfelder<br />

zu arbeiten.<br />

41


Dr. Hermann Wögerer<br />

Interessensvertretung<br />

durch Menschen mit Beeinträchtigung und deren Angehörige<br />

Das neue Chancengleichheitsgesetz (<strong>ChG</strong>) sieht vor, dass Betroffene und auch<br />

Angehörige in Entscheidungen bei der Vollziehung dieses Gesetzes einbezogen<br />

werden sollen. Dieser neue Ansatz gibt Anlass zur Hoffnung, dass Stellungnahmen,<br />

Wünsche und Vorschläge direkt an die mit der Vollziehung betrauten<br />

Stellen der Landesregierung herangetragen und mit diesen diskutiert<br />

werden können. Die <strong>Erfahrungen</strong> der kommenden <strong>Jahr</strong>e werden zeigen, wie<br />

diese <strong>Ein</strong>beziehung tatsächlich gelebt wird.<br />

Zwei wichtige Gremien sind dafür eingerichtet worden, der Planungsbeirat<br />

und der Interessensvertretungsbeirat:<br />

Im Planungsbeirat – als Beratungsorgan der Landesregierung – sitzen neben<br />

sechzehn Fachleuten des Landes, der Sozialhilfeorganisationen und der Trägerorganisationen<br />

vier InteressensvertreterInnen der Betroffenen und weitere<br />

zwei InteressensvertreterInnen der Angehörigen.<br />

Der Interessensvertretungsbeirat ist das Organ, in dem die Interessen der<br />

betroffenen Menschen mit Beeinträchtigung gebündelt werden. Hier sollen<br />

die Stellungnahmen, Wünsche und Vorschläge gesammelt und formuliert<br />

werden. Aus diesem Kreis werden auch die vier Mitglieder in den Planungsbeirat<br />

entsandt. Der Wahlvorgang zur Ermittlung eines ersten Interessensvertretungsbeirates<br />

ist vor wenigen Tagen abgeschlossen worden, er wurde von<br />

Doktor Josef Bauer auf Initiative der Sozialabteilung des Landes professionell<br />

organisiert und moderiert. Auch ich durfte im Rahmen eines Arbeitsausschusses<br />

daran mitwirken. Wirksam wird diese Organisation erst ab dem <strong>Jahr</strong><br />

2010, ein Erfahrungsbericht ist demnach noch nicht möglich.<br />

<strong>Ein</strong>e Entwicklung, deren mögliche Tragweite derzeit noch nicht wirklich erkannt<br />

wird, ist bei diesen Prozessen eingetreten. Schon in den ersten Sitzungen<br />

im Frühsommer 2009 hat man erkannt, dass hier eine Chance besteht, eine<br />

weitergehende – also über die Interessensvertretung nach dem <strong>ChG</strong> hinausgehende<br />

- Plattform aller Gruppierungen zur Vertretung von Menschen mit<br />

Beeinträchtigung zu erstellen. Diese soll für generelle gesellschaftliche Fragestellungen<br />

oder auch Vertretung von Interessen gegenüber Organisationen<br />

des Bundes, den Sozialversicherungsträgern oder der Gemeinden zuständig<br />

sein. Zu diesem Zweck wurde im Zuge der Errichtung des Interessensvertretungsbeirates<br />

eine breitere Plattform gegründet, die „Delegiertenkonferenz“.<br />

Alle Gruppierungen zur Vertretung von Menschen mit Beeinträchtigung,<br />

sowohl Selbstvertretung als auch Vertretung durch Angehörige, sind<br />

eingeladen, Vorschläge einzubringen, um eine Bündelung mit Gleichgesinnten<br />

42


zu erreichen und damit allfälligen Forderungen mehr Geltung zu verschaffen.<br />

Diese Delegiertenkonferenz ist am Beginn ihrer organisatorischen Entwicklung,<br />

ich werde in einer späteren Ausgabe über die weiteren Schritte berichten. Die<br />

nächste Zeit wird zeigen, ob diese gute Idee organisatorisch und natürlich<br />

auch finanziell zum Tragen kommen kann.<br />

Termine der nächsten Elternnetzwerktreffen<br />

- zur Information<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

27. Februar 2010<br />

24. April 2010<br />

29. Mai 2010<br />

26. Juni 2010<br />

Veranstaltung im Bildungshaus Schloss Puchberg mit dem<br />

Thema: „Welche Möglichkeiten gibt es nach der Schule?“<br />

Nähere Informationen dazu erhalten Sie über die Familienberatung der <strong>Miteinander</strong><br />

GmbH, Schillerstraße 53/4, 4020 Linz; Tel. 0732/603533; Fax 0732/603533<br />

DW 20; E-Mail: fb@miteinander.com.<br />

„Das Mögliche im Unmöglichen suchen“<br />

Am 27.11.2009 fand im Festsaal der AK<br />

OÖ das Symposium „Das Mögliche<br />

im Unmöglichen suchen“ statt. Anlass<br />

war der 60. Geburtstag von Dr. Josef<br />

Fragner. Der heutige philosophisch /<br />

wissenschaftlich / theoretische Wissensstand<br />

um „Behinderung und seine<br />

Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten“,<br />

die pädagogisch / didaktische<br />

Umsetzung dieser <strong>Erkenntnisse</strong>, die<br />

sozialpolitischen Veränderungen und<br />

Errungenschaften in Richtung Wahrnehmen der tatsächlichen Bedürfnisse<br />

und (mehr) Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sowie der<br />

ebenbürtige persönliche Zugang und Umgang zwischen Menschen mit und<br />

ohne Behinderung baut auf seine Arbeit auf.<br />

Es war ein fachlich und persönlich hochkarätiges und würdiges Fest.<br />

Mehr dazu in unserer nächsten Zeitschrift.<br />

43


Erfolgreicher Abschluss der<br />

Frühförder/innen-Ausbildung<br />

Mit September dieses <strong>Jahr</strong>es haben fünf<br />

Kollegen/innen aus unserem Bereich<br />

Frühförderung ihre 2006 begonnene<br />

Frühförder/innen-Ausbildung erfolgreich<br />

abgeschlossen. In ihren Diplomarbeiten<br />

haben die Kollegen/innen interessante<br />

Themen mit viel Gefühl, großem <strong>Ein</strong>satz<br />

und hoher fachlicher Kompetenz aufbereitet:<br />

Regina Hörschläger: „Kinder mit Muskeldystrophie“<br />

Lohninger Kathrin: „Kinder mit Franceschetti-Syndrom in der<br />

Frühförderung“<br />

Schrempf Manfred: „Die Bedeutung männlicher Bezugspersonen in der<br />

Frühförderung“<br />

Spreitzer Sonja: „Von der Begegnung zur Sprache“<br />

Zeinhofer Gabi: „Sinnvoll kochen in der Frühförderung“<br />

Wir gratulieren ihnen herzlich!<br />

Wii Konsole für die MBH-MmB in Gmunden<br />

<strong>Ein</strong> frühes „Christkindl“ erhielt<br />

das Team unserer Mobilen Betreuung<br />

und Hilfe für Menschen<br />

mit Behinderung (MBH-MmB)<br />

in Gmunden zur Erweiterung<br />

ihres Angebots für ihre Kundinnen und Kunden:<br />

Die Firma Stadlbauer aus Bergheim bei Salzburg hatte sich auf Grund der<br />

Preisanfrage einer Mitarbeiterin der MBH-MmB hin spontan entschlossen,<br />

die Wii Konsole kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Groß war die Freude, als<br />

plötzlich das Packerl mit der Wii Konsole zugestellt wurde. <strong>Ein</strong> herzliches Dankeschön<br />

an die Firma Stadlbauer aus Bergheim bei Salzburg!<br />

44


Ausflug vom Verein <strong>Miteinander</strong><br />

Dr. Hermann Wögerer<br />

Nachdem es zu Beginn des Tages ausgesehen<br />

hatte, als ob keine Teilnehmerin bzw.<br />

kein Teilnehmer kommt, waren wir dann<br />

doch ein nettes Häufchen. Wir haben den<br />

Plan im gemeinsamen <strong>Ein</strong>verständnis etwas<br />

geändert und sind mit der Schrägbahn<br />

auf die Wurzeralm gefahren.<br />

Von der Wanderung dort zum Brunnsteiner<br />

und der Rundwanderung rund um den Teichlboden (mit viel Erklärungen<br />

über die dort vorkommende Pflanzen- und Tierwelt) haben wir uns im<br />

Bergrestaurant ausführlich gelabt. Und, weil es so schön war, sind wir dann<br />

noch in Windischgarsten mit dem „Alpine Coaster“ gefahren, eine Gaudi für<br />

Jung und Alt.<br />

Bei herrlichem Wetter ist dann unser gemeinsamer Ausflug ausgeklungen. Es<br />

war super, das Wetter war wunderschön und wir freuen uns schon alle auf ein<br />

nächstes Mal.<br />

Klubobmann LAbg. Mag. Thomas Stelzer und Vbgm. Anna<br />

Eisenrauch auf Besuch in den neuen Räumlichkeiten in Wels<br />

Anlässlich eines Besuches<br />

stellte Regionalleiter<br />

Karlheinz Reichert Herrn<br />

Klubobmann LAbg. Mag.<br />

Thomas Stelzer und Frau<br />

Vbgm. Anna Eisenrauch<br />

die neuen Räumlichkeiten<br />

der <strong>Miteinander</strong> GmbH in<br />

Wels vor.<br />

Dabei konnte auch über<br />

aktuelle Projekte wie Mobile<br />

Begleitung und Hilfe<br />

für Menschen mit Behinderung,<br />

kurz MBH-MmB, die Integrative Berufsausbildung, kurz IBA sowie<br />

über das Projekt Individuelle Hilfen (IH) gesprochen werden.<br />

45


Ohrenkuss …da rein, da raus<br />

Das Magazin, gemacht von Menschen mit Down-Syndrom.<br />

Was ist denn ein Ohrenkuss?<br />

Man hört und sieht ganz vieles –<br />

das meiste davon geht zum einen<br />

Ohr hinein und sofort zum anderen<br />

Ohr wieder hinaus. Aber manchmal<br />

ist etwas auch wichtig und<br />

bleibt im Kopf – das ist dann ein<br />

Ohrenkuss.<br />

Foto: Die Gestaltung des Ohrenkuss-Magazins<br />

erfolgt durch Frau<br />

Maya Hässig, Köln, www.lux72.de<br />

Wer schreibt eigentlich für Ohrenkuss?<br />

Ohrenkuss …da rein, da raus ist ein Magazin, in dem fast alle Texte von Menschen<br />

mit Down-Syndrom erstellt werden (selbst geschrieben, getippt, in den<br />

Computer eingegeben oder auch diktiert und danach eventuell selber abgeschrieben).<br />

Bei Ohrenkuss kann sich jeder als Autor bewerben, der das so genannte<br />

„Down-Syndrom“ hat.<br />

Ich habe Down-Syndrom<br />

„Ich habe Down-Syndrom, aber ich stehe dazu. Ich bin kein Alien, denn ich<br />

bin so wie ich bin. Jeder soll es verstehen und mich respektieren.“ SVENJA<br />

GIESLER<br />

Wie kommt man an ein Ohrenkuss?<br />

Das Magazin erscheint zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst.<br />

<strong>Ein</strong> Abo kostet 19,60 EUR (+ Versand)<br />

www.ohrenkuss.de // www.ohrenkuss-das-buch.de<br />

In eigener Sache<br />

Leser/innen-Brief<br />

Sollten Sie uns einen Leser/innen-Brief für die Zeitschrift <strong>Miteinander</strong> übermitteln<br />

wollen, so senden Sie diesen bitte an die Redaktion der Zeitschrift <strong>Miteinander</strong>,<br />

Rechte Donaustraße 7, 4020 Linz oder schicken Sie uns Ihren Leser/<br />

innen-Brief auf public@miteinander.com.<br />

46


Vereinsamung im Alter<br />

Jasmin Schönberger, Roland Racek<br />

Vereinsamung im Alter ist<br />

ein nicht zu unterschätzendes<br />

Problem: Körperliche <strong>Ein</strong>schränkungen,<br />

demenzielle<br />

Veränderungen, „pflegebedürftig<br />

werden“, Schrumpfung<br />

des Freundes- und Bekanntenkreises,<br />

sich ändernde Familienstrukturen,<br />

fehlende<br />

psychosoziale Begleitung sind<br />

nur ein paar Möglichkeiten,<br />

wodurch es zu einem (ungewollten)<br />

Rückzug aus der<br />

Gesellschaft kommt. Die Vereinsamung geht sehr oft mit einem schnelleren<br />

Abbau persönlicher Ressourcen einher und kann auch zur Selbstaufgabe führen.<br />

Die Möglichkeiten einer Vereinsamung entgegenzuwirken sind vielfältig. Tageszentren<br />

oder Betreubares Wohnen können sehr gut Abhilfe schaffen, hier<br />

sind die Wartezeiten aber sehr lang. Die Mobile Altenbetreuung und die Heimhilfe<br />

durchbrechen zumindest für einen kurzen Zeitraum die <strong>Ein</strong>samkeit; für<br />

längere <strong>Ein</strong>sätze, die nachhaltig zu einer Verbesserung der Situation führen<br />

könnten, stehen aber kaum Kapazitäten zur Verfügung.<br />

<strong>Ein</strong>e weitere Möglichkeit ist die (zusätzliche) Betreuung durch die „Individuellen<br />

Hilfen“ der <strong>Miteinander</strong> GmbH. Besuchsdienste (auch im Heim) mit unterschiedlichen<br />

Inhalten wie Ausflüge, Gespräche, Spiele etc., angepasst an<br />

die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden, durchbrechen, wie der folgende<br />

Erfahrungsbericht zeigt, nachhaltig die <strong>Ein</strong>samkeit und führen zu einer Verbesserung<br />

der gesamten Situation.<br />

Frau Irmtraud O. – <strong>Ein</strong> Bericht von Jasmin Schönberger<br />

Als ich das erste Mal zu Frau O. als „Individuelle Hilfe“ kam, war sie desorientiert,<br />

schläfrig und matt. Trotzdem war eine gewisse Grundmotivation vorhanden.<br />

Nach einigen Gesprächen wurde mir klar, dass ich auf dieser Motivation<br />

aufbauen konnte. Ich tastete mich anhand von Gesprächen langsam an Frau<br />

O. heran. Nach mehreren Konversationen erkannte ich die Ressourcen von<br />

ihr und begann sie immer mehr für andere Dinge zu motivieren. Wir spielten<br />

Karten, kochten zusammen, machten Späße und führten intensive Gespräche<br />

über ihre verstorbene Schwester und ihren verstorbenen Mann. Ich holte sie<br />

durch kleine Nettigkeiten und Unternehmungen aus ihrer <strong>Ein</strong>samkeit heraus<br />

47


und zurück ins „Leben“. Des Weiteren versuchte ich durch Herstellung von<br />

„Eselsbrücken“ die Denkfähigkeiten von Frau O. etwas zu stärken – mit Erfolg.<br />

Der derzeitige Zustand von Frau O. ist weder desorientiert noch ist das Bedürfnis<br />

ständigen Schlafens weiter vorhanden.<br />

Das Motivierende an der Arbeit als „Individuelle Hilfe“ sind die kleinen und<br />

manchmal großen Fortschritte, die man bei Kundinnen und Kunden erlebt.<br />

Wie eine weise Person schon immer sagte: „Auch mit kleinen Schritten kommt<br />

man ins Ziel“.<br />

Die Individuellen Hilfen werden an den Standorten Linz, Wels, Steyr und<br />

Gmunden angeboten:<br />

Standort Linz: Dauphinestraße 94, 4030 Linz; Tel.: 0732 / 30 40 44<br />

Standort Wels: Oberfeldstraße 105b, 4600 Wels; 07242 / 69 2 10<br />

Standort Steyr: Arbeiterstraße 16, 4400 Steyr; 07252 / 42 0 03<br />

Standort Gmunden: Kaltenbrunerstraße 45, 4810 Gmunden; 07612 / 77 8 72<br />

Leider gibt es für dieses wichtige Projekt keinen Fördergeber. Dennoch streben<br />

wir danach, die Kosten pro Betreuungsstunde für unsere Kundinnen und<br />

Kunden leistbar zu halten. Falls es in Ihrem Verwandtenkreis einen Menschen<br />

gibt, dem Sie Stunden der „Individuellen Hilfe“ schenken möchten, so können<br />

Sie an den jeweiligen Standorten dafür Gutscheine erwerben.<br />

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit!<br />

Die Firmen Elektro-Hintermüller und<br />

BRASWAG haben seit dem Frühjahr<br />

2009 bei einigen Kunden/innen der<br />

Mobilen Betreuung und Hilfe für Senioren/innen<br />

in Linz wertvolle Arbeit<br />

geleistet.<br />

Dabei ging es um dringend notwendige<br />

Sanierungs- und Installationsarbeiten<br />

in den Wohnungen und<br />

auch um den Austausch betagter<br />

oder kaputter Elektrogeräte, inklusive<br />

Lieferung, Anschluss und Entsorgung<br />

der Altgeräte.<br />

Unbürokratisch und prompt wurden<br />

diese Arbeiten erledigt und dabei in<br />

einem hohen Maß auf die Kunden/<br />

innen-Wünsche eingegangen – DANKE für diese tolle Kooperation!<br />

48


BENEFIZKONZERT<br />

Veranstaltungshinweis<br />

Am 26. Februar 2010 findet im Minoritenkloster<br />

in Wels, Minoritenplatz 4, von 19:00 bis 22:00 Uhr<br />

ein<br />

Benefizkonzert der MOJO BLUES BAND<br />

zu Gunsten von Kindern mit Behinderung und<br />

Menschen im Alter<br />

und zwar speziell für<br />

jene dieser Kinder und<br />

älteren Menschen, die<br />

unbedingt eine Betreuung<br />

und Begleitung<br />

brauchen, sich diese<br />

aber nicht leisten können, statt.<br />

Als Vorgruppe konnte Aziz Elsherif gewonnen werden,<br />

der mit etwa zwanzig Trommlerinnen und Trommlern<br />

das Benefizkonzert einleiten wird.<br />

Der Preis einer <strong>Ein</strong>trittskarte für dieses Benefizkonzert<br />

beläuft sich auf EUR 13,--. <strong>Ein</strong>trittskarten können ab 1.<br />

Dezember 2009 unter der Welser Nummer 07242 / 69 210 DW 11 oder unter<br />

office.wels@<br />

miteinander.<br />

com reserviert<br />

werden.<br />

Wir freuen<br />

uns darauf,<br />

Sie unter<br />

den Besucherinnen<br />

und<br />

B e s u c h e r n<br />

des Konzerts<br />

begrüßen zu<br />

dürfen und<br />

w ü n s c h e n<br />

uns eine erf<br />

o l g r e i c h e<br />

Veranstaltung.<br />

49


Übersicht<br />

Übersicht<br />

aller<br />

aller<br />

Dienstleistungen<br />

Dienstleistungen<br />

der<br />

der<br />

<strong>Miteinander</strong><br />

<strong>Miteinander</strong><br />

GmbH<br />

GmbH<br />

Zentrale der <strong>Miteinander</strong> GmbH<br />

Rechte Donaustr. 7, 7, 4020 Linz<br />

Tel.: (0732) 78 20 00, Fax: DW 33<br />

Geschäftsführung: DW 27<br />

Öffentlichkeitsarbeit: DW 17 25/<br />

24 / 27<br />

Lohnverrechnung/Buchhaltung: Lohnverrechnung/Buchhaltung: DW 21/22<br />

Mail: office@miteinander.com<br />

Internet: www.miteinander.com<br />

www.miteinander.com<br />

Arbeitsassistenz (AASS)<br />

Berufliche und soziale Integration in den ersten Arbeitsmarkt<br />

Ziel: erster (Arbeitsplatzsuche, Arbeitsmarkt, <strong>Ein</strong>schulung,...)<br />

Perspektiven, Hilfe bei der<br />

aktiven Arbeitssuche, <strong>Ein</strong>schulung am Arbeitsplatz<br />

Anlehre/IBA Schillerstr. 53/1, zur Bürokauffrau/zum 4020 Linz, Bürokaufmann (Anl)<br />

Aus- Tel.: und (0732) Weiterbildung, 65 89 22,Fax berufliche DW 20, Qualifizierung<br />

und Mail: Integration, aass.linz@miteinander.com<br />

Persönlichkeitsentwicklung nach der<br />

Pflichtschule<br />

Standort Gmunden<br />

Beratend, Kaltenbrunerstr. begleitende 45, 4810 Frühförderung Gmunden (FF)<br />

Richtet Tel.: (07612) sich an 77 Familien 8 72, Fax mit DW entwicklungsver-<br />

21<br />

zögerten Mail: office.gm@miteinander.com<br />

oder behinderten Kindern (ab der Geburt).<br />

Berufsintegration Standort Ried im Senioren/innenbereich (BIS)<br />

Ausbildung Bahnhofstr. zur/m 43, 4910 Heimhelfer/in Ried für Jugendliche mit<br />

sonderpädagogischen Tel.: (07752) 86 4 70, Fax: Förderbedarf DW 20<br />

Mail: office.ried@miteinander.com<br />

Betreubares Wohnen<br />

Sozialarbeiterische Mobiler HilfsdienstBetreuung<br />

von Senioren/innen in<br />

Betreubaren Mobile Betreuung Wohnungen und Hilfe für SeniorenInnen,<br />

Individuelle Hilfen<br />

Bildung, Dauphinestr. Beschäftigung 94, 4030 Linz, und Betreuung (BBB)<br />

Nachschulisches Tel.: (0732) 30 40 Angebot 44, Fax DW mit 4dem<br />

Ziel der Motivation<br />

der Mail: Teilnehmer/innen mohi.linz@miteinander.com<br />

zur Selbständigkeit in den Zonen<br />

Holzwerkstatt, Kreativität, EDV und Küche<br />

Standort Wels<br />

Daten-Highway Rainerstr. 3, 4600 (DHW) Wels<br />

Beschäftigungsangebot Tel.: (07242) 69 2 10, Fax: für DW Menschen, 20 die behinderungsbedingt<br />

Mail: office.wels@miteinander.com<br />

auf spezielle EDV-Adaptionen angewiesen<br />

sind<br />

Standort Steyr<br />

Familienberatung Arbeiterstr. 16, 4400 mit Steyr Schwerpunkt Integration<br />

für Tel.: Menschen (07252) 42 mit 0 Behinderung 03, Fax: DW 2und/oder<br />

deren Angehörige.<br />

Mail: Rechtliche, office.steyr@miteinander.com<br />

psychologische, pädagogische, soziale<br />

und Anlehre wirtschaftliche Beratung<br />

Individualförderung<br />

Aus- und Weiterbildung,<br />

(IFÖ)<br />

berufliche Qualifizierung<br />

Intensive<br />

und Integration,<br />

<strong>Ein</strong>zelförderung<br />

Persönlichkeitsentwicklung<br />

zur persönlichen Weiter-<br />

nach der<br />

entwicklung<br />

Pflichtschule<br />

in allen Lebensbereichen auf Basis eines<br />

pädagogischen<br />

Rechte Donaustr.<br />

Lern-<br />

7, 4020<br />

und<br />

Linz<br />

Beziehungsangebots<br />

Tel.: (0732) 78 20 00 DW 13/15/16<br />

Mobile Mail: anlehre.linz@miteinander.com<br />

Betreuung und Hilfe im Behindertenbereich<br />

(MBH-MmB)<br />

unterstützt Standort Wels Menschen mit Behinderung in ihrer vertrauten<br />

Rainerstr. Umgebung; 3, 4600 Wels, entlastet Angehörige<br />

Tel.: (07242) 69 2 10, Fax: DW 20<br />

Mobile Mail: office.wels@miteinander.com<br />

Dienste<br />

Mobile Betreuung und Hilfe (MBH-Sen) für<br />

Senioren/innen, Standort Steyr Individuelle Hilfen (IH), Heimhilfe (HH)<br />

Arbeiterstr. 16, 4400 Steyr,<br />

Persönliche Tel.: (07252) Assistenz 42 0 03, Fax am DW Arbeitsplatz 2 (PAA)<br />

Begleitung Mail: office.steyr@miteinander.com<br />

und Assistenz am Weg zwischen Wohnung<br />

und Arbeitsstelle oder Ausbildungsort,<br />

Assistenzleistungen<br />

Wohnen<br />

beim Essen, An- und Ausziehen,<br />

beim<br />

Wohnformen<br />

Toilettengang,<br />

für Menschen<br />

etc.<br />

mit Assistenz- und Begleitungsbedarf<br />

Wohnen Rechte Donaustr. 7, 4020 Linz,<br />

Wohnformen Tel.: (0732) 78 für 20 Menschen 00 DW 26 mit Assistenz- und<br />

Begleitungsbedarf<br />

Mail: wohnen@miteinander.com<br />

Persönliche Assistenz<br />

Standort am Arbeitsplatz<br />

Linz Rechte Donaustraße<br />

Begleitung Rechte Donaustraße am Weg zwischen 7, 4020 Linz Wohnung und Arbeitsstelle<br />

Tel.: oder (0732) Ausbildungsort, 78 20 00, Fax: Assistenzleistungen DW 33<br />

beim Essen,<br />

An- Anlehre: und Ausziehen, DW 11/15/16 bei Toilette, (anlehre.linz@miteinander.com)<br />

etc.<br />

Schillerstr. BBB (Fabrikstr. 53, 4020 2): DW Linz30/32<br />

(bbb@miteinander.com)<br />

Tel.: Wohnen: (0732) DW 65 89 26 22 (wohnen@miteinander.com)<br />

DW 12<br />

Mail: MBH-MmB: paa@miteinander.com<br />

DW 18 (mb.linz@miteinander.com)<br />

BIS: 0699/13782036 (bis@miteinander.com)<br />

Beratend Begleitende Frühförderung<br />

Richtet Standort sich Linz an Familien Schillerstraße mit entwicklungsverzögerten<br />

Schillerstraße oder behinderten 53, 4020 LinzKindern<br />

(ab der Geburt).<br />

Beratung Arbeitsassistenz: und Förderung Tel.: (0732) der Entwicklung 65 89 22, Fax: des DW Kindes 20<br />

(aass.linz@miteinander.com)<br />

Standort PAA: Tel.: Linz (0732) 65 89 22-22, Fax: DW 20<br />

Schillerstr. (paa@miteinander.com)<br />

53/3, 4020 Linz<br />

Tel.:(0732) IFÖ: Tel.: (0732) 66 33 66 28, 33 Fax: 24, 66 Fax: 05 (0732) 93 66 05 93;<br />

Mail: Handy: ff.linz@miteinander.com<br />

0699/13782055 (if@miteinander.com)<br />

Frühförderung: Tel.: (0732) 66 33 28, Fax: (0732) 66 05 93<br />

Standort (ff.linz@miteinander.com)<br />

Gmunden<br />

Kaltenbrunerstr. Familienberatung: 45, Tel.: 4810 (0732) Gmunden 60 35 33, Fax: DW 20<br />

Tel.: (fb@miteinander.com)<br />

(07612)77 8 72 DW 33<br />

Mail: office.gm@miteinander.com<br />

Standort Linz Dauphinestraße<br />

Mobile<br />

Dauphinestr.<br />

Begleitung<br />

94, 4030<br />

für Menschen<br />

Linz,<br />

mit Behinderung<br />

unterstützt<br />

Tel.: (0732)<br />

Menschen<br />

30 40 44, Fax<br />

mit<br />

DW<br />

Behinderung<br />

4<br />

von der Kindheit<br />

bis<br />

Mail:<br />

zum<br />

mohi.linz@miteinander.com<br />

hohen Alter in ihrer vertrauten Umgebung bei<br />

der<br />

MBH-Sen,<br />

Bewältigung<br />

Heimhilfe,<br />

des Alltags<br />

Individuelle<br />

und bietet<br />

Hilfen,<br />

deren<br />

Betreubares<br />

Angehörigen<br />

Wohnen<br />

Entlastung<br />

Rechte Standort Donaustr. Linz J.W.Kleinstraße<br />

7, 4020 Linz<br />

Tel.: J.W.Kleinstr. (0732) 78 9-11, 20 00 4040 DW Linz-Biesenfeld<br />

18<br />

Mail: Tel.: (0732) mb.linz@miteinander.com<br />

94 41 10<br />

Standort<br />

Mail: dhw@miteinander.com<br />

Wels<br />

Rainerstr.<br />

Daten-Highway<br />

3, 4600 Wels<br />

Tel.: (07242) 69 2 10, Fax: DW 20<br />

Standort Gmunden<br />

Mail: office.wels@miteinander.com<br />

Kaltenbrunerstr. 45, 4810 Gmunden<br />

Standort Tel.: (07612) Steyr 77 8 72, Fax DW 21<br />

Arbeiterstr. Mail: office.gm@miteinander.com<br />

16, 4400 Steyr<br />

Tel.: IH: 0699/13782097 (07252) 42 0 03, (ih.gm@miteinander.com)<br />

Fax: DW 2<br />

Mail: FF: DW office.steyr@miteinander.com<br />

33 (ff.gm@miteinander.com)<br />

AASS: DW 30 (aass.gm@miteinander.com)<br />

Familienberatung Anl: DW 41 (anlehre.gm@miteinander.com)<br />

mit Schwerpunkt Integration<br />

für MBH-MmB: Menschen DW mit 43 Behinderung (mb.gm@miteinander.com)<br />

und/oder deren Angehörige,<br />

rechtliche, psychologische, pädagogische, soziale<br />

und Standort wirtschaftliche Ried Beratung<br />

Schillerstr. Bahnhofstr. 53/5, 43, 4020 4910 Linz Ried<br />

Tel.: (0732) (07752) 60 86 35 4 33, 70, Fax: DW 20 20<br />

Mail: fb@miteinander.com<br />

office.ried@miteinander.com<br />

Arbeitsassistenz<br />

Daten-Highway<br />

Beschäftigungsangebot Standort Wels für Menschen, die behinderungsbedingt<br />

Oberfeldstr. 105b, auf spezielle 4600 Wels EDV- Adaptionen angewiesen<br />

sind Tel.: (07242) 69 2 10, Fax: DW 20<br />

J.W.Kleinstr. Mail: office.wels@miteinander.com<br />

9-11, 4040 Linz-Biesenfeld<br />

Tel.: Anlehre: 0732/94 DW 41 12/13 10 (anlehre.wels@miteinander.com)<br />

Mail: MBH-MmB: dhw@miteinander.com<br />

(mb.wels@miteinander.com)<br />

Individuelle Hilfen: (mohi.wels@miteinander.com)<br />

BBB: Bildung, Betreuung und Beschäftigung<br />

nach Standort der Schule; Steyr Ziel: Motivation zur Selbständigkeit<br />

in Arbeiterstr. den Zonen 16, Holzwerkstatt, 4400 Steyr Kreativität, EDV, Küche,<br />

Individualförderung<br />

Tel.: (07252) 42 0 03, Fax: DW 2<br />

Fabrikstr. Mail: office.steyr@miteinander.com<br />

2, 4020 Linz,<br />

Tel.: Anlehre: (0732) DW 78 20 14 00 (anlehre.steyr@miteinander.com)<br />

DW 30/32<br />

Mail: MBH-MmB: bbb@miteinander.com<br />

(mb.steyr@miteinander.com)<br />

MBH-Sen, Heimhilfe, Individuelle Hilfen:<br />

(mohi.steyr@miteinander.com)


MITEINANDER-Freizeitclub<br />

Mitglieder sind einfach besser dran.<br />

Name:<br />

Straße:<br />

PLZ/Ort:<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

Freizeitclub Linz:<br />

jeden Donnerstag um 18.00 Uhr (ausgenommen an schulfreien Tagen)<br />

Ort: im BBB, Fabrikstraße 2<br />

Nähere Auskünfte bei:<br />

Susanne Martincsevics, Tel.: 07434/44 316<br />

Dieter Andlinger, Tel.: 0676/5392472<br />

E-Mail: andlinger_dieter@hotmail.com<br />

Freizeiclub Ried:<br />

jeden zweiten Samstag um 14.00 Uhr<br />

Ort: Kulturzentrum St. Josef (LMS), 1. Stock<br />

Nähere Auskünfte bei:<br />

Alexandra Reichenwallner, Tel.: 0650/ 82 17 187<br />

MITEINANDER-Ombudsmann<br />

Bei behindertenspezifischen Anliegen, Fragen oder Problemen,<br />

wenden Sie sich bitte an den Ombudsmann des Vereins <strong>Miteinander</strong><br />

Dr. Hermann Wögerer, Tel.: 0664/3074887,<br />

E-mail: waltraudhermann.woegerer@aon.at<br />

Ich werde Mitglied im Verein <strong>Miteinander</strong>, weil<br />

- der Verein dafür sorgt, dass Menschen mit und ohne Behinderung<br />

MITEINANDER leben, lernen und arbeiten können.<br />

- ich die Dienstleistungen der <strong>Miteinander</strong> GmbH schätze.<br />

- ich zu ermäßigten Tarifen neue Impulse von Vereinsvorträgen oder<br />

Seminaren mit nach Hause nehmen kann.<br />

- ich die Vereinszeitschrift „<strong>Miteinander</strong>” kostenlos zugestellt bekomme.<br />

- ich die Zeitschrift „behinderte menschen“ vergünstigt abonnieren kann.<br />

ab sofort<br />

ab........(Datum)<br />

An den<br />

Verein <strong>Miteinander</strong><br />

Postgebühr<br />

zahlt<br />

Empfänger<br />

Rechte Donaustraße 7<br />

4020 Linz


Österreichische Post AG / Sponsoring.Post<br />

GZ: 09Z038214S<br />

Absender: Verein <strong>Miteinander</strong> und<br />

<strong>Miteinander</strong> GmbH, Rechte Donaustr. 7, 4020<br />

Linz<br />

ich möchte<br />

die Verwirklichung einer gemeinsamen Lebenswelt<br />

behinderter und nichtbehinderter Menschen unterstützen und<br />

Mitglied im Verein MITEINANDER werden. Mein <strong>Jahr</strong>esbeitrag<br />

beträgt Euro 30,- bzw. Euro 10,- (Schüler/Studenten mit Nachweis).<br />

Gratisbezug der Zeitschrift MITEINANDER<br />

mit einer Spende in der Höhe von Euro.............. auf das Spendenkonto<br />

der Raika Haidershofen, BLZ 32278, Kontonr: 77644 beitragen.<br />

ein Inserat in der Vereinszeitschrift MITEINANDER schalten.<br />

Gute Werbewirkung - kleiner Preis: Euro 189,-/Euro 284,-/Euro 378,-<br />

(Viertel/Halb/Ganze Seite) zzgl 5% Werbeabgabe plus 10% Mwst<br />

die Vereinszeitschrift MITEINANDER kostenlos beziehen.<br />

Heft 4/2009, 23. <strong>Jahr</strong>gang. Medieninhaber und Herausgeber: Verein <strong>Miteinander</strong><br />

und <strong>Miteinander</strong> GmbH, 4020 Linz, Rechte Donaustraße 7, Tel.: 0732 / 78 20 00,<br />

E- Mail: office@miteinander.com, Redaktion: Mag. a (FH) Michaela Meindlhumer,<br />

Layout: Tobias Aichinger / Druck: Trauner

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