Ein Jahr Oö. ChG - Erfahrungen Erkenntnisse - Miteinander
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4/09<br />
<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> -<br />
<strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong>
2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
3 Vorwort<br />
4 <strong>Ein</strong>e Art Zusammenfassung<br />
5 Beiträge zu: <strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />
40 Gedankensplitter zur Chancengleichheit<br />
42 Interessensvertretung<br />
43 Termine der nächsten Elternnetzwerktreffen<br />
43 „Das Mögliche im Unmöglichen suchen“<br />
44 Erolgreicher Abschluss der Frühförder/innen-Ausbildung<br />
44 Wii Konsole für MBH-MmB in Gmunden<br />
45 Ausflug vom Verein <strong>Miteinander</strong><br />
46 In eigener Sache<br />
47 Vereinsamung im Alter<br />
48 Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit!<br />
49 Benefizkonzert
Liebe Mitglieder und Freunde<br />
von <strong>Miteinander</strong>!<br />
Die heutige Ausgabe unserer Zeitschrift<br />
behandelt ein zentrales Thema:<br />
<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> alt ist das <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz<br />
(<strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong>) nun<br />
– was ist die bisherige, wenn auch<br />
kurze Erfahrung der Praxis mit diesem<br />
Gesetz, das so ambitioniert<br />
neue Gedanken in Normen gebracht<br />
hat?<br />
Mag. Peter Paar Dr. Hermann Wögerer<br />
Die folgenden breit gestreuten Stellungnahmen verschiedenster Betroffener<br />
und Vertreter/innen von Trägereinrichtungen zeigen, dass bei<br />
allem guten Willen noch eine lange Wegstrecke zurückzulegen ist, bis<br />
die im ersten Paragraphen festgelegten Ziele erreicht werden können.<br />
Verunsicherungen, Veränderungen in den finanziellen Rahmenbedingungen<br />
und beim Kostenersatz und andere Punkte zeigen, dass nach<br />
einer Erfahrung von etwa 1-2 <strong>Jahr</strong>en eine Evaluierung und Nachjustierung<br />
notwendig ist.<br />
Mit der <strong>Ein</strong>führung eines subsidiären Mindesteinkommens und auch<br />
mit der <strong>Ein</strong>bindung von Betroffenen sind jedoch Meilensteine gesetzt<br />
worden, die deutlich in die Richtung eines selbstbestimmten Lebens<br />
von Menschen mit Behinderung zeigen. Die kommenden <strong>Jahr</strong>e und<br />
die Art, wie alle betroffenen Akteure/innen mit dem Gesetz und allfällig<br />
notwendigen Veränderungen umgehen, werden zeigen, ob tatsächlich<br />
Chancengleichheit erreichbar ist.<br />
<strong>Ein</strong> weiteres Thema, das in dieser Ausgabe behandelt wird, ist die <strong>Ein</strong>samkeit<br />
von alten Menschen (und auch von vielen Menschen mit Behinderung)<br />
und was wir dagegen tun können. Unser Angebot der „Individuellen<br />
Hilfen“ ist eine Möglichkeit – schaun’ Sie sich das an.<br />
Mit den besten Grüßen<br />
Geschäftsführer<br />
<strong>Miteinander</strong> GmbH<br />
Vorstandsvorsitzender<br />
Verein <strong>Miteinander</strong><br />
3
<strong>Ein</strong>e Art Zusammenfassung -<br />
und wie weiter<br />
Mag. Peter Paar<br />
„Ganz schlecht“ bis „supertoll“. Die ganze Bandbreite an Reaktionen gab es<br />
sehr schnell nach der <strong>Ein</strong>führung des Chancen - Gleichheitsgesetzes in OÖ.<br />
Inzwischen ist rd. 1 <strong>Jahr</strong> vergangen, manche Urteile sind milder geworden,<br />
manche Stellungnahmen schärfer akzentuiert, manche Kritik weicher oder<br />
auch härter. Und die positive Gesamtbewertung ist klar erkennbar.<br />
„<strong>Miteinander</strong>“ hat nie ein Hehl daraus gemacht, dass wir zu 100% hinter den<br />
Grundaussagen des <strong>ChG</strong> stehen: Stärkung der Selbstbestimmung, <strong>Ein</strong>bindung<br />
der Menschen, für die das Gesetz gemacht wurde und bedarfsgerechter<br />
Leistungserbringung (was bzw. auch wo der jeweilige individuelle Bedarf ist<br />
stellt nicht ein Leistungsanbieter oder ein/e Betreuer/in fest). Weisen diese<br />
neuen Grundsätze doch endlich in die Richtung, die <strong>Miteinander</strong> jetzt seit nun<br />
mehr als 30 <strong>Jahr</strong>en vertritt.<br />
Wir waren überzeugt, dass es eine positive „Gesamtbewertung“ des <strong>ChG</strong><br />
seitens der Menschen mit Behinderung, deren Angehörigen und auch der<br />
Leistungsanbieter gibt; auch wenn es wichtige Bestimmungen darin gibt,<br />
die nicht nur keine Leistungsverbesserung, sondern eine wesentliche Verschlechterung<br />
der Lebenssituation so mancher Betroffener bedeutet: die <strong>Ein</strong>kommens-<br />
und Vermögensberücksichtigung. Die eigentlich ja auch ein Widerspruch<br />
dazu ist, dass Behinderung neben dem individuellen Schicksal auch<br />
öffentliche Verpflichtung ist, nach Bedarf für jede und jeden Betroffene/n wieder<br />
Chancengleichheit herzustellen. Die dazu erforderlichen Gelder sind entsprechend<br />
auch aus den allgemeinen Steuereinnahmen zu tragen. Auf dieser<br />
Seite ist daher auch an den entsprechenden (Vermögens- und <strong>Ein</strong>kommens-)<br />
Rädern zu drehen.<br />
Und wir wollten mit einer Sammlung an Rückmeldungen den Diskussionsschwung<br />
weitertreiben, um aus dem „1. Großen Wurf“ in allen Punkten eine<br />
wirklich gute Dauerlösung zu machen.<br />
Bei aller Unterschiedlichkeit der Antworten kristallisieren sich 5 wesentliche<br />
zusammenfassende Aussagen heraus:<br />
1. Der „Paradigmenwechsel“ – <strong>Ein</strong>bindung und stärkere Selbstbestimmung<br />
der Betroffenen, ist bei diesen Betroffenen erst ganz ganz leise angekommen.<br />
Die Wichtigkeit hier ist immer noch hauptsächlich: wo bekomme ich wie, das,<br />
was ich brauche.<br />
2. Fast alle Anbieter, Träger der Dienstleistungen, haben mit dem Gesetz und<br />
seinen formalen, bürokratischen Auswirkungen umgehen gelernt, sich auf die<br />
neuen Rahmenbedingungen ein- und umgestellt und arbeiten damit.<br />
4
3. Das Subsidiäre Mindesteinkommen ist ein großer Schritt zur finanziell eigenständigeren<br />
Absicherung von Menschen mit Behinderung und hat gleichzeitig<br />
ganz viele Ungerechtigkeits-Fallen. Das in einem konstruktiven Diskussionsprozess<br />
zu verbessern, ist ein wichtiger nächster Schritt.<br />
4. Die <strong>Ein</strong>kommens- und Vermögensberücksichtigung ist falsch, kontraproduktiv,<br />
destruktiv, respektlos. Da plagt sich Jemand u.U. jahrelang mühsam<br />
hoch und verdient endlich 1000,- Euro; dann stellt er/sie plötzlich fest, dass<br />
er/sie für Leistungen, die ihm/ihr helfen sollen die benachteiligenden Auswirkungen<br />
seiner/ihrer Behinderung zu vermindern, nun selber bezahlen muß.<br />
5. Die große Richtung stimmt. So manche <strong>Ein</strong>zelregelungen sind aber aus den<br />
praktischen <strong>Erfahrungen</strong> heraus zu überdenken, zu modifizieren.<br />
Wie geht es weiter?<br />
Im vorliegenden Heft sind alle Rückmeldungen, die wir erhalten haben, abgedruckt.<br />
Wir übermitteln diese Ergebnisse gesondert an LHStv. Josef Ackerl, an die<br />
Mitglieder des Sozialausschusses des OÖ Landtages, an die Direktion Soziales<br />
und Gesundheit des Amtes der OÖ Landesregierung und an die dort zuständigen<br />
Leitungspersonen.<br />
Wir ersuchen darin auch auf breiter Beteiligungsbasis einen Verbesserungsprozess<br />
des <strong>ChG</strong> in Gang zu bringen.<br />
LHStv. Josef Ackerl hat bereits zugesagt mit einer umfangreichen Stellungnahme<br />
im nächsten Heft dieser Zeitschrift diesen Diskussionsprozess weiter<br />
zu führen.<br />
Es ist unser aller Aufgabe, sich daran zu beteiligen.<br />
Danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben eine Stellungnahme zu<br />
schreiben. Wir haben uns nur das Recht herausgenommen, Artikelfehler oder<br />
Ähnliches zu korrigieren. Und wir gehen davon aus, dass auch dort, wo nur<br />
die männliche Schreibweise verwendet wird, auch Frauen gemeint sind (auch<br />
wenn das nicht in einer Fußnote angemerkt sein sollte).<br />
<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> -<br />
<strong>Erfahrungen</strong> <strong>Erkenntnisse</strong><br />
1 <strong>Jahr</strong> Chancengleichheitsgesetz<br />
Mit 1. September 2008 trat das oberösterreichische Chancengleichheitsgesetz<br />
in Kraft. Nicht nur, dass wesentliche Grundlagen für die Organisation<br />
der Leistungen im Dreiecksverhältnis KundInnen, Leistungserbringung und<br />
öffentliche Hand neu strukturiert wurden, auch gingen einschneidende Verän-<br />
5
derungen in der öffentlichen Verwaltung damit einher.<br />
Das OÖ. Chancengleichheitsgesetz ist letztendlich das Ergebnis einer jahrelangen<br />
Auseinandersetzung, die Aufgaben in der Arbeit mit Menschen mit<br />
Beeinträchtigungen auf eine neue Basis zu stellen. Planung, Steuerung und<br />
Kontrolle wurden dabei als zentrale Aufgabenfelder der öffentlichen Verwaltung<br />
definiert und in der Folge auch wahrgenommen - nicht immer zur Freude<br />
der Trägerorganisationen. So viel Transparenz wollte man dann doch nicht,<br />
obwohl dies von manchen Trägern laut eingefordert worden war. Standards<br />
wurden gemeinsam entwickelt und man rückte dem Ziel „gleicher Preis für<br />
gleiche Leistung“ näher durch das Erarbeiten von Normkostenmodellen.<br />
Der so genannte „Paradigmenwechsel“ in Oberösterreich wurde eingeleitet.<br />
Menschen mit Beeinträchtigungen wurden als KundInnen bezeichnet und erhielten<br />
dabei einen zentralen Stellenwert. Es sollte nicht mehr ausschließlich<br />
von den Trägerorganisationen und der Verwaltung bestimmt werden, welche<br />
Unterstützungsleistungen generell, aber auch im konkreten <strong>Ein</strong>zelfall, notwendig<br />
sind. Mit dem nun vorliegenden Gesetz wurden die Selbstbestimmungs-<br />
und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen<br />
massiv gestärkt.<br />
Die Teilnahme an der Assistenzkonferenz, verpflichtende Unterstützung der<br />
MitarbeiterInnen beim Ausbau und in der Folge in der Ausübung der Tätigkeit<br />
als Interessensvertretung in den <strong>Ein</strong>richtungen, der <strong>Ein</strong>satz von Peers und das<br />
Angebot der Aus- und Fortbildungen für Peers und InteressensvertreterInnen<br />
sollten dazu beitragen. Auf Landesebene wurde bereits der vorgesehene Interessensvertretungsbeitrat<br />
eingerichtet. <strong>Ein</strong> Beirat, der ausschließlich von<br />
Menschen mit Beeinträchtigungen besetzt ist.<br />
Die Zukunft wird weisen, wie schlagkräftig dieser Beirat künftig die Anliegen<br />
von Menschen mit Beeinträchtigungen gegenüber der Politik, der Verwaltung,<br />
aber auch gegenüber den Trägerorganisationen vorbringen wird.<br />
Die Gewährung von Leistungen wurde zu den Bezirksverwaltungsbehörden<br />
verlagert. Die BedarfskoordinatorInnen wurden somit zu Ansprechpersonen<br />
vor Ort. Im Zuge des Verfahrens wird in der Assistenzkonferenz über die möglichen<br />
Leistungen beraten, das notwendige Unterstützungsausmaß festgelegt,<br />
Vormerkungen für künftig erforderliche Leistungen getroffen. Die BedarfskoordinatorInnen<br />
können dabei auf Sachverständige des Landes zurückgreifen.<br />
Die Ressourcensteuerung erfolgt dadurch auf der individuellen Ebene und<br />
nicht mehr über die <strong>Ein</strong>richtungs- bzw. Trägerebene.<br />
Leistungserbringer befürchten in diesem Zusammenhang eine zu große Beschränkung,<br />
Ressourcen nach Bedarf flexibel einsetzen zu können, oder anders<br />
formuliert: sich rechtfertigen zu müssen, wenn die vereinbarten Ressourcen<br />
nicht beim Individuum angelangen.<br />
6
Die BedarfskoordinatorInnen und die Abteilung Soziales erleben ein <strong>Jahr</strong><br />
Chancengleichheitsgesetz durchaus differenziert.<br />
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Die Zusammenarbeit mit den Trägereinrichtungen hat sich für die BedarfskoordinatorInnen<br />
zunehmend verbessert.<br />
Die BedarfskoordinatorInnen werden als regionale und umfassende Ansprechpersonen<br />
vor Ort positiv wahrgenommen. Gemeinden fühlen sich<br />
dadurch entlastet. Angehörige sind froh, endlich ein Gegenüber für viele<br />
Anliegen zu haben.<br />
Die BedarfskoordinatorInnen haben nach intensiver <strong>Ein</strong>schulungsphase<br />
zunehmend eine hohe Kompetenz in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />
entwickelt.<br />
Der Personaleinsatz für die Abwicklung des Chancengleichheitsgesetzes<br />
auf den Bezirksverwaltungsbehörden wird als unzureichend erlebt.<br />
Der Sachverständigendienst wird von vielen als sehr kompetent und hilfreich<br />
empfunden.<br />
Viele Abläufe haben sich eingespielt. Manche Abläufe sind zu optimieren.<br />
<strong>Ein</strong>ige wenige Träger haben Schwierigkeiten in der Umsetzung der neuen<br />
Abläufe bzw. im <strong>Ein</strong>halten von Vereinbarungen.<br />
Die Beitragssystematik wird von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen<br />
und Personen, welche die Leistung Persönliche Assistenz in Anspruch<br />
nehmen, massiv kritisiert. <strong>Ein</strong> <strong>Ein</strong>blick in die <strong>Ein</strong>kommens- und Vermögenssituation<br />
wird als <strong>Ein</strong>griff in die Persönlichkeitsrechte betrachtet.<br />
Allenfalls ein Beitrag aus dem Pflegegeld ist vorstellbar.<br />
Trägerorganisationen, die vor In-Kraft-Treten des Gesetzes relativ autark<br />
den Zugang zu den Leistungen, die eingesetzten Ressourcen und die Qualität<br />
der Leistung bestimmt haben, äußern tendenziell häufiger Kritik am<br />
Chancengleichheitsgesetz und den neuen Abläufen. Dies trifft vor allem<br />
auf die Träger im Bereich der psychiatrischen Vor- und Nachsorge zu.<br />
Der Ruf nach Evaluierung von einigen wird laut mit der Intension, den alten<br />
Zustand wiederherzustellen.<br />
Vieles könnte hier noch angeführt werden. <strong>Ein</strong>es ist jedoch klar: Veränderungen<br />
in diesem Umfang sind gravierend und erfordern bei allen Akteuren<br />
ein <strong>Ein</strong>lassen auf die neue Situation. Erfolgt dies, ist das Zusammenspiel einfacher<br />
und letztendlich zum Nutzen des Menschen mit Beeinträchtigung.<br />
Wir wünschen uns für die Zukunft ein gutes <strong>Miteinander</strong> und Verständnis für<br />
die jeweilige Aufgabenstellung.<br />
(Ihre BedarfskoordinatorInnen und MitarbeiterInnen der Abteilung Soziales)<br />
7
Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen<br />
<strong>Ein</strong> zukunftsweisendes Gesetz – eine Umsetzung mit Hindernissen<br />
<strong>Ein</strong> zukunftsweisendes Gesetz …<br />
Das neue Behindertengesetz – Chancengleichheitsgesetz – wurde in einem<br />
jahrelangen Diskussionsprozess erarbeitet. Betroffenen-VertreterInnen, Fachleute<br />
aus unterschiedlichen Bereichen, <strong>Ein</strong>richtungsleitungen usw. waren aktiv<br />
eingebunden. Der Landtagsausschuss hat viele unterschiedliche <strong>Ein</strong>richtungen<br />
besucht: in Oberösterreich, Salzburg und Wien, aber auch in Schweden.<br />
Aufbauend auf diesen <strong>Erkenntnisse</strong>n wurde ein Gesetz mit der klaren Zielrichtung<br />
– mehr Selbstbestimmung, mehr Chancen in allen Lebensbereichen<br />
für Menschen mit Beeinträchtigung geschaffen: Regionale Assistenzkonferenz<br />
zur Bedarfserhebung und Planung, die Verankerung der Selbstvertretung und<br />
das subsidiäre Mindesteinkommen sind dazu wesentliche Bausteine.<br />
Mit diesem Gesetz werden Leistungen für sehr unterschiedliche Menschen<br />
mit unterschiedlichsten Bedürfnissen geregelt. Mit dem Ziel (Paragr. 1) “…<br />
Menschen mit Beeinträchtigung nachhaltig zu fördern und ihnen ein normales<br />
Leben und umfassende <strong>Ein</strong>gliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen…“ -<br />
klingt gut, ist aber eine große Herausforderung für alle Beteiligten!<br />
… eine Umsetzung mit Hindernissen<br />
Es beginnt schon bei der Antragsstellung und Zuerkennung der notwendigen<br />
Unterstützungsleistung. Zur Leitung der Assistenzkonferenz und der Feststellung<br />
des Unterstützungsbedarfes wurden Bedarfskoordinatoren/innen<br />
in den Bezirken eingesetzt. Diese stehen oft zwischen den Wünschen der Betroffenen,<br />
der <strong>Ein</strong>richtungen und den finanziellen Gegebenheiten. Zusätzlich<br />
wurden durch diverse Verordnungen und Richtlinien neue bürokratische Hürden<br />
aufgebaut. Bei Antragsstellung ist die 14 Seiten umfassende Hilfebedarfsfeststellung<br />
(= eine Momentanaufnahme ohne Entwicklungsziele!) für die Betroffenen<br />
und die Offenlegung der <strong>Ein</strong>kommens- und Vermögensverhältnisse<br />
sehr diskriminierend und auch abschreckend. Eng damit zusammenhängen<br />
auch die gewährten Personaleinheiten für die <strong>Ein</strong>richtungen. <strong>Ein</strong>e Unzahl an<br />
neuen Aufzeichnungspflichten kostet zusätzlich wertvolle Zeit, die für die individuelle<br />
Betreuung der beeinträchtigten Menschen abgeht.<br />
Durch neue <strong>Ein</strong>kommensrichtlinien und dem Zugriff auf Vermögen ab Euro<br />
12.000,-- werden die geregelten Kostenbeiträge sehr unsozial. Und führen<br />
oft dazu, dass notwendige Leistungen nicht in Anspruch genommen werden<br />
und verhindern auch, dass sich Betroffene wieder aktiv in den normalen Arbeitsalltag<br />
eingliedern können.<br />
8
Auffallend ist, dass kaum jemand ein subsidiäres Mindesteinkommen erhält.<br />
Ebenso bereitet die Selbstvertretung oft viele Schwierigkeiten, weil für die<br />
Umsetzung die notwendige Unterstützung für die <strong>Ein</strong>richtungen und die Betroffenen<br />
fehlt.<br />
Viele der Neuerungen sind gerade auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen<br />
schwer nachvollziehbar und daher ist deren Unmut über dieses<br />
Gesetz sehr groß. Der Druck auf Mitarbeiter/innen wird immer größer und<br />
darunter leidet massiv die Qualität.<br />
Rasche Beseitigung der Umsetzungsschwächen und Kritikpunkte gefordert<br />
Klar ist, dass so umfassende Änderungen nicht von heute auf morgen und zur<br />
Zufriedenheit aller umgesetzt werden können. Aber es braucht jetzt eine dringende<br />
Reparatur der Verordnungen und Richtlinien und eine rasche Novellierung<br />
des Gesetzes. Dabei müssen sowohl die Menschen mit Beeinträchtigung,<br />
die Koordinatoren/innen, aber vor allem die Betreuungskräfte mit ihren<br />
Alltagserfahrungen eingebunden und ihre <strong>Erfahrungen</strong> eingearbeitet werden.<br />
Wenn die Politik das Ziel des Gesetzes ernst nimmt, dann müssen wir jetzt<br />
handeln – ich werde dies mit allem Nachdruck verlangen.<br />
(Ulrike Schwarz, Landtagsabgeordnete Die Grünen OÖ)<br />
Stellungnahme zu „<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> Chancengleichheitsgesetz“<br />
Die Beratungen zum <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz waren vom Gedanken getragen,<br />
einen Paradigmenwechsel herbeizuführen. Ich denke, dass dieser mit<br />
der Abkehr von der bloßen Versorgung nach dem Behindertengesetz hin zur<br />
Förderung der Selbstbestimmung auch gelungen ist.<br />
Das Land Oberösterreich hat mit dem <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> seine Leistungen nicht nur<br />
massiv ausgebaut, es bietet Menschen mit Beeinträchtigungen auch die Möglichkeit,<br />
sich in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubringen und damit<br />
bei allen Entscheidungen mitzuwirken, die für sie wichtig sind.<br />
Von den Betroffenen mehrfach angesprochen wurde in letzter Zeit allerdings<br />
die Regelung betreffend das verwertbare <strong>Ein</strong>kommen bzw. Vermögen. Hier<br />
wird es noch erforderlich sein, Gespräche zu führen.<br />
<strong>Ein</strong> wesentlicher Meilenstein wurde bei Beschlussfassung des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> mit<br />
dem subsidiären Mindesteinkommen und der persönlichen Assistenz gesetzt.<br />
Die <strong>Ein</strong>führung dieser Maßnahmen waren mit der Hoffnung verbunden,<br />
Menschen mit Beeinträchtigungen einen ausreichenden Lebensunterhalt so-<br />
9
wie die soziale Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Ich<br />
hoffe, dass dies auch tatsächlich gelungen ist.<br />
(Ulrike Wall, Landtagsabgeordnete FPÖ OÖ)<br />
Unsere <strong>Erfahrungen</strong> mit dem Chancengleichheitsgesetz<br />
Wir sind in der Maßnahme Fähigkeitsorientierte Aktivität (Daten-Highway)<br />
und bekommen seit neuestem je nach Leistung mehr Taschengeld.<br />
Außerdem haben wir die Möglichkeit Therapie zu bekommen, unter dieser Voraussetzung:<br />
es muss ein<br />
Verordnungsschein mit<br />
Hausbesuch vorliegen.<br />
Ich bin Interessensvertreter<br />
und habe schon einige<br />
Schulungen zum Thema<br />
„Interessensvertretung“<br />
in Puchberg gemacht; und<br />
habe viele <strong>Erfahrungen</strong><br />
gesammelt, z.B.: wie man<br />
eine Besprechung führt,<br />
weiters wie man Konflikte<br />
am besten lösen kann.<br />
Ich wohne noch bei meinen<br />
Eltern. Damit ich nicht<br />
immer auf meine Familie<br />
angewiesen bin, habe<br />
ich einen Assistenten, der<br />
mir außerhalb vom Elternhaus<br />
hilft.<br />
Wie kommt man überhaupt<br />
zur persönlichen<br />
Assistenz?:<br />
www.persoenliche-assistenz.net<br />
oder man kennt privat jemanden;<br />
muss aber vorher<br />
mit der Firma abgeklärt<br />
werden.<br />
10
Wir machen mit den neuartigen Verkehrsmitteln (ebenerdigen Straßenbahnen/<br />
Niederflur) gute <strong>Erfahrungen</strong>. Der Nachteil ist, dass noch ein paar alte Modelle<br />
vorhanden sind.<br />
Weiters ist noch anzumerken, dass leider viele Kaufhäuser etc. noch nicht barrierefrei<br />
gebaut sind.<br />
Abschließend wollen wir sagen, dass anhand vom neuen <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> - Buch vom<br />
Land OÖ - unsere Recherchen und somit auch unsere <strong>Erfahrungen</strong> entstanden<br />
sind!<br />
(Neumüller G., Anderle A.)<br />
Interessensvertretung nach dem neuen<br />
Oberösterreichischem Chancengleichheitsgesetz<br />
Das erste Mal erfuhren wir davon während der Interessensvertreterausbildung<br />
in Puchberg bei Wels, welche ich im Herbst 2007 absolvierte.<br />
Damals lernten wir, was nach dem neuen <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz unsere<br />
Rechte und Pflichten sind, und auch, dass es in jeder Organisation eine<br />
IV geben muss. Wir erfuhren auch, dass das neue Gesetz mit Herbst 2008 in<br />
Kraft treten soll. Im Frühjahr 2008 bei einem Treffen aller Absolventen der Interessensvertreterausbildung<br />
erfuhren wir Weiteres darüber und besprachen<br />
abermals unsere Rechte und Pflichten.<br />
Im Sommer 2008 bekam ich von der Sozialabteilung des Landes OÖ einen<br />
Brief, worin die Möglichkeit bestand, bei der Interessensvertretertagung am<br />
17. Oktober 2008 mitzuwirken. Diese Möglichkeit ließ ich mir natürlich nicht<br />
entgehen und es wurde versucht, an zwei Halbtagen das neue Chancengleichheitsgesetz<br />
durchzugehen und möglichst einfach zu erklären, wozu wir immer<br />
wieder Rollenspiele einbauten. Im Anschluss an die Interessensvertretertagung<br />
haben wir vom Bewohnerrat der <strong>Miteinander</strong> GmbH nochmals das neue<br />
Gesetz mit unserer externen Begleitperson Herrn Dr. Josef Bauer durchgearbeitet<br />
und versucht, es uns gegenseitig so zu erklären, dass es jeder von uns<br />
verstand.<br />
Im Frühjahr 2009 hatten die Interessensvertreter eine große Tagung im Schloss<br />
Puchberg, wobei es hauptsächlich um Förderungen ging. Auch diese Tagung<br />
haben wir im Bewohnerrat analysiert und die Unterlagen genauestens studiert.<br />
Weiters wurde im Frühjahr bzw. Sommer 2009 die Delegiertenkonferenz<br />
einberufen, zu welcher aus jeder Organisation aus jedem Bereich 1 Person gewählt<br />
wurde. Aus diesen Personen wurde pro Organisation wieder 1 Person<br />
11
gewählt, welche im Beirat oder Ersatzmitglied des Beirates ist.<br />
Im Sommer 2009 bekam ich wieder einen Brief von der Sozialabteilung, worin<br />
stand, ob ich bei der IV Tagung 2009 wieder mithelfen möchte. Bereits wenige<br />
Tage später unterrichtete mich unsere externe Begleitperson Dr. Josef Bauer<br />
davon, dass ich bei der diesjährigen IV Tagung einen halben Tag moderieren<br />
sollte. Ich sagte ihm sofort zu und war schon etwas nervös. Vor allem, weil ich,<br />
da es diesmal ein Samstag war, nicht mit so viel Zustrom rechnete. Immerhin<br />
kamen ca. 200 Interessensvertreter zu dieser Tagung (ohne Betreuer gerechnet)<br />
und das Volkshaus Ebelsberg platzte daher aus allen Nähten.<br />
(Michael Bräuml)<br />
<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz –<br />
<strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong><br />
Ich bin 17 <strong>Jahr</strong>e alt und habe Leistungen nach dem <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz<br />
(<strong>ChG</strong>) beantragt. Meine <strong>Erfahrungen</strong> mit dem <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> betreffen die<br />
Antragstellung auf persönliche Assistenz für den Freizeitbereich.<br />
Die Antragstellung erfolgte über die Persönliche Assistenz Ges.m.b.H. in Linz<br />
im Mai dieses <strong>Jahr</strong>es. Nach dem Gespräch mit einer Gutachterin des Landes<br />
OÖ, einem Clearinggespräch und einem detaillierten Erstgespräch bei der<br />
Persönlichen Assistenz Ges.m.b.H. bekam ich ein Antragsformular, in dem ich<br />
auch meine persönlichen Vermögensverhältnisse offen legen musste. Diese<br />
Offenlegung finde ich nicht fair. Ich habe zwar nur ein ganz kleines Vermögen,<br />
da ich ja bisher kein <strong>Ein</strong>kommen hatte und dieses habe ich durch die Sparleistungen<br />
meiner Eltern erlangt. Zu welchem Zweck muss ich die Vermögenssituation<br />
eigentlich offen legen?<br />
Wird die Höhe des Selbstbehaltes für die bezogenen Leistungen nach der<br />
Höhe des Vermögens errechnet? Wie schauen die Richtlinien dazu eigentlich<br />
aus? Ich bin eigentlich sehr verunsichert!<br />
Abschließend fand Anfang Oktober dann die Assistenzkonferenz in der<br />
Bezirkshauptmannschaft Schärding statt. <strong>Ein</strong> doch relativ aufwendiger<br />
Prozess, aber ich bin froh, dass ich mit meiner Assistentin ein großes Stück<br />
Unabhängigkeit gewinnen werde. Ich bin gespannt, welche Assistentin ich<br />
bekommen werde, denn die Suche nach einer passenden Person ist derzeit<br />
noch im Gange.<br />
Da ich im Juni 2010 die Handelsschule abschließen werde und damit eine<br />
abgeschlossene Berufsausbildung habe, werde ich demnächst den Antrag auf<br />
12
Arbeitsassistenz über die <strong>Miteinander</strong> GmbH stellen. Ich erwarte mir vorerst<br />
Hilfe bei der Klärung meiner beruflichen Perspektiven und Unterstützung bei<br />
der Arbeitssuche.<br />
Zusammenfassend kann ich sagen, dass durch das OÖ. Chancengleichheitsgesetz<br />
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen geschaffen wurden, die<br />
mir trotz meiner körperlichen Beeinträchtigung eine erfolgreiche Schul- und<br />
Berufsausbildung sowie die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die<br />
Ausübung eines Berufes ermöglichen.<br />
(Nina Feichtlbauer)<br />
<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> – <strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong><br />
1975 wurde der Verein <strong>Miteinander</strong> gegründet. Besorgt um das Wohlergehen<br />
und um die Zukunft ihrer Kinder starteten Eltern ein Projekt der Selbsthilfe.<br />
Hilfe zur Selbsthilfe – eine Phrase, die für die Gründer des Vereins <strong>Miteinander</strong><br />
keine Phrase, sondern Lebensinhalt und von höchster Bedeutung war. Diese<br />
Eltern haben Großartiges geleistet, teilweise, wenn gesundheitlich möglich,<br />
tun sie es heute noch.<br />
Über die <strong>Jahr</strong>e wurde der Verein <strong>Miteinander</strong> größer und größer. Er gedieh<br />
prächtig. Die Grundidee des Vereins wurde von den ‚Erben’ in Worten und<br />
Taten gelebt. Ungerechtigkeiten wurden angesprochen und wenn möglich beseitigt.<br />
Bis vor kurzem.<br />
Seit September 2008 ist ein neues Chancengleichheitsgesetz – kurz <strong>ChG</strong> in<br />
Kraft. Dieses Gesetz vernichtet jeglichen Versuch der Selbstbestimmung schon<br />
im Ansatz.<br />
Warum?<br />
Die massive Beschneidung des Rechts auf subventionierte ambulante Pflegeleistungen<br />
durch <strong>Ein</strong>kommens- bzw. Vermögensobergrenzen stellt behinderte<br />
Menschen wieder an den Rand unserer Gesellschaft. Die derzeitige Vermögensgrenze<br />
beläuft sich auf EUR 12.000. Gemeint ist dabei das GESAMTvermögen.<br />
Wenn man bedenkt, dass jeder Elternteil instinktiv versucht durch<br />
Werte sein behindertes Kind abzusichern, muss man diesem netten, in die<br />
Zukunft denkenden Menschen aus heutiger Sicht sagen: Lass es. Dein Kind<br />
hat nichts davon. Macht euch mit dem Geld eine schöne Zeit. Wenn du tot bist,<br />
bekommt deine Kohle das Land. Hätt’ ich fast vergessen: Da ja das Gesamt-<br />
VERMÖGEN zählt, sind natürlich auch Eigentumswohnungen betroffen -<br />
13
siehe LGBl. Nr. 41/2008 41. (=<strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong>)<br />
§ 20<br />
(3) Hat der Mensch mit Beeinträchtigungen Vermögen, dessen Verwertung vorerst nicht<br />
möglich oder nicht zumutbar ist, kann bereits anlässlich der Leistungsgewährung der<br />
Ersatzanspruch sichergestellt werden.<br />
Dazugehörende Verordnung:<br />
LGBl. Nr. 78/2008 78. Stück (=<strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong>-Beitrags- und Richtsatzverordnung)<br />
§ 3<br />
Vermögen nach § 20 Abs. 5 Z. 2 <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />
(1) Als Vermögen gelten alle beweglichen und unbeweglichen Sachen und sonstigen<br />
Werte, soweit sie verwertbar sind.<br />
(3) Darüber hinaus sind Geld oder Geldeswert bis zu insgesamt 12.000 Euro und<br />
kleinere Sachwerte nicht zu berücksichtigen. (Anm: LGBl. Nr. 39/2009)<br />
Sagen wir’s im Volksmund: Die Hütte ist weg, Sparbücher auch. Was bleibt<br />
sind EUR 12.000.<br />
Dieser zutiefst kommunistische Ansatz ist für mich unerträglich. Es ist nicht<br />
nur für Behinderte ein Schlag ins Gesicht, sondern auch für jene Eltern, die<br />
alles gegeben haben, um ihr behindertes Kind in eine Position zu bringen, die<br />
es ermöglicht, ein wenig für sich selbst aufzukommen.<br />
Leider hat der Verein <strong>Miteinander</strong> bzgl. <strong>ChG</strong> offiziell noch nicht bzw. aus meiner<br />
Sicht unzureichend Stellung bezogen. Diese Stellungnahme ist längst<br />
überfällig. Ich bitte hiermit den Verein <strong>Miteinander</strong>, nach außen hin Farbe zu<br />
bekennen. Keine Meinung zu haben ist feige, meine Damen und Herren.<br />
Um die negativen Auswirkungen des neuen <strong>ChG</strong>’s konkret greifbar zu machen,<br />
hier ein Fallbeispiel:<br />
Unter der Prämisse, dass ich auch in Zukunft Persönliche Assistenz beanspruche,<br />
erwarten mich, verursacht durch das neue <strong>ChG</strong>, Mehrkosten in der<br />
Höhe von EUR 2.782,89. Derzeit benötige ich 100h Persönliche Assistenz pro<br />
Monat. Der aktuelle unsubventionierte Stundensatz liegt bei EUR 32,74 (vgl.<br />
subventioniert EUR 4,911).<br />
Diese Mehrkosten sind für mich Existenzvernichtend. In gleicher Weise ist<br />
auch die mobile Betreuung des Vereins <strong>Miteinander</strong> betroffen.<br />
Wenn dieses Gesetz nicht abgeändert wird, ist jede Frühförderung von behinderten<br />
Menschen unnötig.<br />
Das neue Chancengleichheitsgesetz nimmt behinderten Menschen die Chance<br />
auf eine würdevolle Zukunft. Es nimmt uns die Chance, selbstbestimmt<br />
zu leben. Es stellt uns gleich mit Personen, die aufgrund von Kapitaldelikten<br />
gezwungen sind, einen Offenbarungseid zu leisten.<br />
<strong>Ein</strong>e selbstbestimmte Existenz mit den Finanzmitteln, dass dieses Gesetz be-<br />
14
hinderten Menschen zubilligt, ist unmöglich.<br />
Ich rufe hiermit alle Leser auf, sich zu wehren. Stehen Sie auf. Sagen Sie NEIN.<br />
Bewegung erzielt man nur durch Masse. Informieren Sie sich. Sie brauchen<br />
nicht zu glauben, weder mir noch der Politik. Lesen Sie selber nach. Leisten<br />
Sie Widerstand. Solange wir nicht gemeinsam agieren, sind wir schwach.<br />
Ich habe und werde immer an Gerechtigkeit und Fairness glauben. Ich werde<br />
dieses Gesetz mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.<br />
Mein Name ist Markus Fritsch. Da ich als Softwareentwickler tätig bin, habe<br />
ich Vermögen und <strong>Ein</strong>kommen. Das ist MEIN Vermögen, MEINE Absicherung<br />
für die Zukunft. Ich bin kein Sozialhilfeempfänger und ich lasse mich von niemand<br />
künstlich dazu machen. Natürlich bin ich bereit, für meine Pflege aufzukommen.<br />
Aber ich bin nicht bereit, 35 Euro pro Stunde für angelernte Laientätigkeiten<br />
zu bezahlen. Ich bin fest entschlossen, meine Existenz zu schützen.<br />
Und Sie?<br />
(Markus Fritsch)<br />
Was bisher geschah<br />
Chronologie des Arbeitskreises Chancengleichheit<br />
Fünf Frauen mit Behinderung aus der SLI OÖ nahmen am 1. Treffen am<br />
24.1.2009 teil: Ziel war und ist die Chancengleichheit - bedarfsgerechte Assistenz,<br />
unabhängig von <strong>Ein</strong>kommen und Vermögen. Ich verfasste einen ersten<br />
Pressetext für den bizeps-Newsletter.<br />
Im Februar und April verstärkten zwei vom <strong>ChG</strong> betroffene Männer unseren<br />
Arbeitskreis.<br />
Im März planten wir das AuftraggeberInnen-Treffen der Persönlichen Assistenz<br />
am 20.3. im Blindenzentrum in Linz. Es sollte den AG ermöglichen, ihre<br />
Situation gegenüber der Sozialabteilung darzulegen und Fragen zu stellen.<br />
Von der Sozialabteilung nahmen Mag. a Claudia Pflügl und Mag. a Evelin Hanl<br />
teil. In hitzigen Diskussionen ging es vor allem um die Beitragsbestimmung in<br />
§ 20 <strong>ChG</strong>, der festlegt, dass vorrangig die eigenen Mittel für die gewünschte<br />
Dienstleistung einzusetzen sind.<br />
Am 2.4. nahmen wir an der Podiumsdiskussion der Linzer Initiative: „Soziale<br />
Innovation oder Mogelpackung? Das <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz auf<br />
dem Prüfstand“ in der AK Linz teil. Das Impulsreferat hielt Mag. a Angela Weg-<br />
15
scheider. In der Diskussion herrschte die Meinung: „Die finanziellen <strong>Ein</strong>griffe<br />
überwiegen die positiven Seiten des <strong>ChG</strong>. Der gläserne Mensch wird gefragt.“<br />
Diese Diskussion wurde am 18.8. bei einem Termin mit LR Josef Ackerl fortgeführt,<br />
wir stellten u.a. fest: Die Betroffenen durften am <strong>ChG</strong> nicht bei den<br />
finanziellen Details mitarbeiten.<br />
Am 13.5. fand im EMC (Bethlehemstraße 3/2. Stock) ein Gespräch mit LR Josef<br />
Ackerl und Frau Mag. a Renate Hackl über die Kritikpunkte am <strong>ChG</strong> statt.<br />
Der bisherige Höhepunkt unseres <strong>Ein</strong>satzes war die Podiumsdiskussion am<br />
19.5. im PGA, Museumsstraße 31. Am Podium waren Dr. in Christine Haiden<br />
(Moderation), Mag. a Renate Hackl (Sozialabteilung), Landtagspräsidentin Angela<br />
Orthner (ÖVP), LAbg. Ulrike Schwarz (Grünen), LAbg. Helga Moser (FPÖ)<br />
und ich als Vertreterin des AK Chancengleichheit. Die Wortmeldungen der<br />
zahlreichen TeilnehmerInnen waren zum Teil sehr emotional und das heiße<br />
Raumklima brachte uns zusätzlich zum Schwitzen. Die Politikerinnen hielten<br />
16
das <strong>ChG</strong> für einen ganz wichtigen Meilenstein. Sie waren überrascht, dass es<br />
solche Probleme mit dem <strong>ChG</strong> gibt, haben zugehört und sind diskussionsbereit.<br />
Im <strong>Jahr</strong> 2010 soll das <strong>ChG</strong> unter Beteiligung der Betroffenen evaluiert<br />
werden.<br />
Viele von uns besuchten am 30.7. die Info-Veranstaltung im EMC „Wie wird<br />
das <strong>ChG</strong> aktuell gehandhabt?“ mit Frau Mag.a Renate Hackl.<br />
Am 30.9. trafen wir uns erstmals im nun erweiterten Arbeitskreis Chancengleichheit<br />
mit VertreterInnen von SLI, assista, Persönlicher Assistenz, exit-sozial,<br />
der Landesnervenklinik Linz und des Berufsverbandes der SozialarbeiterInnen<br />
im EMC. Wir sammeln Berichte über die Auswirkungen des <strong>ChG</strong> – auf<br />
<strong>Ein</strong>zelne, auf Gruppen, Bereiche und auf <strong>Ein</strong>richtungen - und übermitteln diese<br />
an die Sozialabteilung.<br />
Die Treffen sind im EMC, <strong>Ein</strong>gang Marienstraße. Für weitere Informationen<br />
wenden Sie sich bitte an Klaudia Karoliny, E-Mail: k.karoliny@sli-emc.at, Tel.<br />
EMC-Büro 0732/89 00 46-12 (Di. bis Fr.). Interessierte sind herzlich willkommen!<br />
(Andrea Fröschl)<br />
<strong>Erfahrungen</strong> 1. <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />
Meine Tochter wohnt in einer betreuten <strong>Ein</strong>zelwohnung im Wohnverbund Solar<br />
City. Mit dem Inkrafttreten des <strong>ChG</strong>´s waren/sind diese auf das teilbetreute<br />
Wohnen umzustellen.<br />
Vor der Antragstellung hat es Klärungsbedarf gegeben, welche Betreuungsform<br />
meine Tochter überhaupt hat. In einem Gespräch mit der Wohngruppenleitung<br />
konnte das festgestellt werden. Weiters gab es eine Stundenlimitierung<br />
(80 Stunden) für diese Teilbetreuung, was wiederum in einigen Gesprächen<br />
geklärt werden musste. Auch die Folgen aus dieser Stundenlimitierung waren<br />
unklar.<br />
Seit der Antragstellung im Juli 2009 gibt es keinen Bescheid oder eine Rückmeldung<br />
seitens des Landes OÖ.<br />
Die für meine Tochter zuständige Tagesheimstätte hat eigenmächtig (da das<br />
<strong>ChG</strong> für Institutionen ab 01.09.2008 Gültigkeit hat!) Beiträge eingezogen. Es<br />
gab große Schwierigkeiten bei der Rückholung dieser Beiträge, da ohne Bescheid<br />
des Landes OÖ die Beitragshöhe nicht klar ist.<br />
Die Vorgangsweise des Landes war für mich unkoordiniert, auch mit den <strong>Ein</strong>-<br />
17
ichtungen in Bezug auf Termin und Umsetzung.<br />
(Irmgard Koubek)<br />
<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> – <strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong>:<br />
Da bei mir eine Verlängerung der Bewilligung der mobilen Betreuung<br />
notwendig war, konnte ich erste <strong>Erfahrungen</strong> mit dem neuen <strong>ChG</strong> gewinnen.<br />
Ich möchte hier besonders die beiden neuen monetären Grenzen behandeln.<br />
Diese sind 12.000,- EUR verfügbares Vermögen sowie eine Pensionsobergrenze<br />
von 1.000,- EUR. Alles, was darüber hinausgeht, wird abgeschöpft. Zum Glück<br />
besteht von Seiten der Behörden ein gewisser Ermessensspielraum.<br />
Ich empfinde beide Grenzen als zu niedrig. Viele ältere Menschen sind froh,<br />
wenn es ihnen gelungen ist, sich einen gewissen finanziellen Polster für all<br />
die Notfälle, die im Alter schnell passieren können, anzusparen. Dabei ist die<br />
Grenze von 12.000,- EUR schnell überschritten. Kleine Rücklagen, die z.B. als<br />
Erbe für die Kinder gedacht wären, sind ebenfalls schnell aufgebraucht.<br />
Die Durchschnittspension in Österreich liegt bei 940,- EUR. Das wird von der<br />
Politik als zu wenig angesehen. Die Grenze von 1.000,- liegt nicht weit darüber.<br />
90 Prozent der Kollektivverträge setzen einen Mindestlohn von 1.100,-<br />
EUR fest. Wie gesagt „Mindestlohn“. Was sind dann 1.000,- EUR? Bezieht nun<br />
jemand zum Beispiel eine Pension von 1.400,- EUR wird alles über 1.000,-<br />
EUR abgeschöpft und es verbleiben 1.000,- EUR Pension. Bereits 10 Stunden<br />
mobile Betreuung pro Monat kosten damit fast ein Drittel der Pension. <strong>Ein</strong>e<br />
Pension von 1.400,- EUR ist aber nicht die Pension eines Großverdieners, sondern<br />
die Pension eines normalen Arbeiters. Damit trifft die Grenze von 1.000,-<br />
EUR gerade den berühmten kleinen Mann von der Strasse massiv. Von einer<br />
„Chancengleichheit“ kann ich da nichts erkennen.<br />
Warum hat die Politik diese Grenzen still und heimlich eingeführt? Der wahrscheinlichste<br />
Grund wird wohl sein, dass die Betreuungskosten dem Bund/<br />
dem Land/der Gemeinde zu hoch geworden sind. Es handelt sich letztendlich<br />
um eine scharfe Sparmaßahme und nicht um eine „Chancengleichheit“ (wer<br />
hat denn diesen Begriff erfunden?). Dann sollte die Politik aber auch ehrlich<br />
sein und nicht, wie in den letzten Wahlen wieder deutlich geschehen, immer<br />
neue Sachen versprechen, um im nachhinein festzustellen, dass sich der<br />
Bund/das Land/die Gemeinde diese Versprechungen gar nicht mehr leisten<br />
können.<br />
18
Die 1.000,- EUR Grenze finde ich eindeutig zu niedrig. Sie sollte angehoben<br />
werden. Weiters wäre denkbar, eine <strong>Ein</strong>schleifregelung einzuführen. Je höher<br />
die Pension, desto höher könnte der prozentuelle Selbstbehalt sein.<br />
Ich befürchte weiters, dass viele Personen, welche eine mobile Betreuung<br />
brauchen, in Zukunft gezwungen sein werden, sich aus der professionellen<br />
Hilfe zu verabschieden und unprofessionelle Hilfe zu einem günstigeren Preis<br />
anzunehmen.<br />
(Walter Masa)<br />
Kostenbeitrag Anlehre fällt weg – für alle?<br />
Ich arbeite als Bürolehrling in der Anlehre der <strong>Miteinander</strong> GmbH Steyr (3.<br />
Lehrjahr).<br />
Da die Anlehre vom Land gefördert wird, schrieb uns (An-)Lehrlingen das<br />
Land nach dem Behinderteneinstellungsgesetz einen Kostenbeitrag vor. Wir<br />
sind während der Arbeitszeit sozusagen bei der <strong>Miteinander</strong> GmbH in Betreuung.<br />
Der Kostenbeitrag war/ist als Teilrückzahlung des Pflegegeldes zu verstehen.<br />
Jedoch waren/sind auch (An-)Lehrlinge, die kein Pflegegeld beziehen, zur<br />
Leistung eines Kostenbeitrages verpflichtet.<br />
Die (An-)Lehrlinge, deren Bescheid nach Inkrafttreten des neuen Chancengleichheitsgesetzes<br />
ausgestellt wurde (nach 1. September 2008), müssen keinen<br />
Kostenbeitrag zahlen. Die Begründung ist, dass die Ausbildung nichts<br />
kosten soll.<br />
Diejenigen, deren Bescheid vor 1. September 2008 ausgestellt wurde, zahlen<br />
weiterhin einen Kostenbeitrag, obwohl das neue Chancengleichheitsgesetz<br />
keinen Beitrag mehr vorsieht.<br />
Andere Ausbildungsteilnehmer/innen und ich sind der Meinung, dass es diese<br />
Übergangslösung nicht geben darf, und dass kein Lehrling verpflichtet<br />
sein soll, für die Ausbildung zu zahlen, egal wie lange er/sie schon bei der<br />
<strong>Miteinander</strong> GmbH arbeitet.<br />
In unserer Gruppe zahlen zwei Lehrlinge keinen Kostenbeitrag und vier zahlen<br />
einen Beitrag, davon zwei Lehrlinge ohne Pflegegeldbezug.<br />
Das neue Chancengleichheitsgesetz soll für alle gleich gelten und nicht von<br />
einem Stichtag abhängig sein!<br />
(Teresa Weiermair)<br />
19
Das oberösterreichische Chancengleichheitsgesetz –<br />
„Meilenstein“ oder Mogelpackung ?<br />
Der Name klingt viel versprechend und die deklarierten Absichten erwecken<br />
Hoffnungen: „Der Mensch mit Beeinträchtigungen steht im Mittelpunkt, die<br />
bisherigen Behinderungen, die er auch und gerade durch die Gesellschaft<br />
erfahren musste, sind zu überwinden, um ihm Chancengleichheit zu eröffnen“<br />
(Bericht des Sozialausschusses an den OÖ Landtag). Die bisherigen <strong>Erfahrungen</strong><br />
mit dem <strong>ChG</strong> zeigen aber, dass es das Leben der Betroffenen erschwert<br />
und viele Betroffene ärmer macht.<br />
Positiv am <strong>ChG</strong> ist, dass es behinderte Menschen vor absoluter Armut schützt<br />
und extreme Härten mildert. <strong>Ein</strong>e kleine Gruppe von Betroffenen hat durch das<br />
SMEK einen bescheidenen <strong>Ein</strong>kommenszuwachs. Interessensvertretungen und<br />
Peer-Beratung sind wichtige Schritte zu Partizipation und Empowerment. Für<br />
die meisten vom <strong>ChG</strong> betroffenen Personen sind vor allem die Kostenbeiträge<br />
und der Zugriff auf <strong>Ein</strong>kommen und Vermögen spürbar. <strong>Ein</strong>kommens-<br />
und Vermögensgrenzen wurden inzwischen korrigiert, und es wird auf<br />
Ermessensspielraum und Milderungsgründe verwiesen. Beruhigend ist das<br />
nicht, und sicher ist nur, dass man als Person mit Betreuungsbedarf auf dem<br />
<strong>Ein</strong>kommensniveau der Sozialhilfe bleibt oder dahin kommt. Die Chance, auch<br />
nur ein klein wenig wohlhabend zu sein und zugleich Betreuungsleistungen<br />
zu beanspruchen, wird es nicht geben. Da auf das Erbe zugegriffen wird, wird<br />
es zukünftig noch seltener vorkommen, dass Menschen mit Behinderungen<br />
erben.<br />
Das <strong>ChG</strong> führt zur Ablehnung von Betreuung und einer Umverteilung der Betreuungsarbeiten.<br />
Wir beobachten, dass Kostenbeiträge abschreckende Wirkung<br />
haben. Menschen verzichten auf Leistungen, die hilfreich für sie sein<br />
könnten, denn sie bangen um ihr mühsam Erspartes oder die geerbte kleine<br />
Eigentumswohnung. Im Bundesland Hessen, wo KlientInnen bereits seit 2005<br />
mit <strong>Ein</strong>kommen und Vermögen zu den Kosten des Betreuten Wohnens beitragen<br />
müssen, haben sich mehr als 20% der KlientInnen abgemeldet, die<br />
Hälfte bereits nach der bloßen Ankündigung der Heranziehung von <strong>Ein</strong>kommen<br />
und Vermögen. Die Abgemeldeten nahmen wieder verstärkt die Hilfe der<br />
Herkunftsfamilien oder andere psychosoziale Dienste in Anspruch (Reinhard<br />
Peukert in Psychosoziale Rundschau 3/2008 S.20f).<br />
Der Weg zum Erhalt einer Betreuungsleistung ist umständlich und für die meisten<br />
ohne Hilfe nicht zu schaffen. Die Bedarfsprüfung wird als demütigend<br />
und entwürdigend erlebt. Das <strong>ChG</strong> schafft einen gläsernen Menschen. Ohne<br />
Offenlegung der privaten Lebensumstände, der Zukunftspläne und der finanziellen<br />
Lage gibt es keine Zusage von Betreuungsleistungen.<br />
20
Wir meinen, dass es sich unsere Gesellschaft leisten kann, behinderten Menschen<br />
ein selbstbestimmtes Leben oberhalb und in sicherer Entfernung von<br />
der Grenze der Armutsgefährdung zu bieten, ohne Kostenbeiträge und ohne<br />
Zugriff auf ihr <strong>Ein</strong>kommen und ihr Vermögen.<br />
(Dr. in Marlene Weiterschan, Linzer Initiative)<br />
IFÖ-Kunden/innen-Befragung zum <strong>ChG</strong><br />
Um möglichst vielen Kunden/Kundinnen der Individualförderung die Teilhabe<br />
an einem Austausch über das Thema „<strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong>“ zu ermöglichen wurde von<br />
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Individualförderung ein Fragebogen<br />
entwickelt.<br />
An der im Oktober dieses <strong>Jahr</strong>es stattgefundenen Befragung nahmen dann 14<br />
von 17 Kundinnen und Kunden der IFÖ teil.<br />
Die Fragebögen wurden nach Diktat durch die Kundinnen und Kunden durch<br />
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgefüllt.<br />
Gefragt wurde nach<br />
• dem Bekanntheitsgrad des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />
• etwaigen Veränderungen für die Kundin / den Kunden seit der <strong>Ein</strong>führung<br />
des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />
• der Bedeutung des Wortes „Chancengleichheit“ für die Kundin / den Kunden<br />
• dem Wunsch der Kundin / des Kunden an das <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der Bekanntheitsgrad des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />
bei den befragten Kundinnen und Kunden relativ gering ist. Von 4 der befragten<br />
Kundinnen und Kunden wurde angegeben, das <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> zu kennen.<br />
10 der befragten Kundinnen und Kunden kennen das <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> nicht, wobei 2<br />
von diesen 10 Personen angaben, davon gehört zu haben.<br />
Gefragt nach etwaigen wahrgenommenen Veränderungen seit der <strong>Ein</strong>führung<br />
des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> gaben 8 der 14 befragten Kundinnen und Kunden keine Nennung<br />
ab. Die Nennungen von 5 befragten Kundinnen und Kunden bezogen sich<br />
auf<br />
• die Steigerung des Selbstbehalts und eine für sie damit verbundene<br />
• Reduktion der Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Leistungen,<br />
• eine gestiegene Komplexität im Antragsverfahren sowie auf<br />
• die bereits aufgehobene Altersgrenze für die Inanspruchnahme einer Individualförderung.<br />
21
<strong>Ein</strong>/e Kunde/in gab an, durch die <strong>Ein</strong>führung des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> für die Inanspruchnahme<br />
der Leistungen nichts mehr zu zahlen.<br />
Befragt nach der Bedeutung des Wortes „Chancengleichheit“ gaben 9 der befragten<br />
Kundinnen und Kunden an, diese nicht zu wissen bzw. trafen dazu<br />
keine Aussage.<br />
Von 5 der befragten Kundinnen und Kunden wurde angegeben, dass sie das<br />
Wort Chancengleichheit damit verbinden,<br />
• die Chance zu haben, die Individualförderung zu besuchen.<br />
•<br />
•<br />
dass jeder die gleichen Chancen haben sollte, egal ob eine Person be-<br />
hindert ist oder nicht, wenn diese Person etwa eine Ausbildung machen<br />
möchte.<br />
dass jeder Mensch die gleichen Rechte hat.<br />
11 der befragten Kundinnen und Kunden haben entweder keinen Wunsch an<br />
das <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> oder enthielten sich der Aussage. 4 der befragten Kundinnen und<br />
Kunden wünschen sich,<br />
• eines Tages nicht alleine dazustehen.<br />
• dass der bürokratische Ablauf vereinfacht wird.<br />
• dass die Unterstützungsleistungen nicht an das Vermögen gekoppelt sind.<br />
• dass die politischen Entscheidungsträger gemeinsam mit den betroffenen<br />
Menschen Änderungen beschließen.<br />
• dass Menschen mit Behinderung ernst genommen werden.<br />
•<br />
•<br />
•<br />
dass Menschen mit Behinderung als Personen wertgeschätzt und akzep-<br />
tiert werden, so wie sie sind – auch in den so genannten Behinderteneinrichtungen.<br />
dass der Zugang zu den <strong>Ein</strong>richtungen erleichtert wird, indem die Abläufe<br />
schneller und unkomplizierter werden.<br />
dass Menschen mit Behinderung eine bessere finanzielle Unterstützung<br />
erhalten als bisher, um auch noch Geld zum Leben zu haben.<br />
(<strong>Miteinander</strong> GmbH, Bereich Individualförderung)<br />
Stellungnahme zu <strong>ChG</strong><br />
Die <strong>Ein</strong>führung des <strong>ChG</strong> brachte viele positive Veränderungen für Menschen<br />
mit Beeinträchtigung. Positiv beurteile ich die Hereinnahme des Bereiches der<br />
Psychiatrischen Vor- und Nachsorge – PVN – in das <strong>ChG</strong>. Ich bin also ein klarer<br />
Fürsprecher für das neue <strong>ChG</strong> und beteilige mich nicht am Kritisieren wegen<br />
verschiedener Detailregelungen bzw. Umsetzungsschwierigkeiten. Das <strong>ChG</strong><br />
ist in seiner Gesamtheit ein Meilenstein in der Entwicklung von Gesetzen für<br />
Menschen mit Beeinträchtigung.<br />
22
Das Gesetz ist mit den vielen Neuregelungen, den Maßnahmen für Menschen<br />
mit Beeinträchtigung, den Regelungen in den Verfahrensabläufen und der<br />
Festschreibung der Verlagerung verschiedener Zuständigkeiten in die Bezirksverwaltungsbehörden<br />
bzw. Magistrate sehr umfangreich und nicht ganz einfach<br />
zu vollziehen.<br />
Die Umstellung und Abarbeitung von der bisherigen Rechtsgrundlage auf das<br />
neue <strong>ChG</strong> erfolgt in „Teilpaketen“. In der Praxis ergibt sich dadurch eine unterschiedliche<br />
Handhabung für KundInnen nach bisheriger Gesetzeslage und<br />
Neu-KundInnen nach <strong>ChG</strong>. Die Vereinbarungen der Rechtsträger mit den KundInnen<br />
sind daher auch auf unterschiedlichen Ständen zu halten.<br />
Konkrete Vorteile –<br />
Assistenzkonferenz:<br />
Wichtiger Fortschritt - <strong>Ein</strong>bindung der Betroffenen bei der Auswahl und Festlegung<br />
der Maßnahme;<br />
Engagement der Bedarfskoordinatorinnen für regionale Bedürfnisse;<br />
Bescheide und damit Rechtsansprüche jetzt auch im Bereich PVN<br />
FA - Rasche Klarheit mit Festlegung Betreuungsschlüssel (BHH + PVN).<br />
Der individuelle Betreuungsschlüssel je KundIn ist im Behindertenbereich individueller<br />
und besser auf den einzelnen Betroffenen ausgerichtet. Erlaubt ein<br />
Höchstmaß an Flexibilität.<br />
FA-PVN: Im Gegensatz dazu ist im Bereich PVN der Betreuungsschlüssel je<br />
Gruppe und Beschäftigung festgelegt. Diese Regelung ist daher unflexibler.<br />
Die KundInnen in der FA-PVN verunsichert zu Beginn eine mögliche Kostenbeteiligung,<br />
die es für diesen Personenkreis erst seit dem <strong>ChG</strong> gibt.<br />
Als sehr positiv empfunden wird im Bereich PVN die Neuregelung betreffend<br />
Fahrtkostenersatz als ergänzende Leistung.<br />
SMEK – durch die <strong>Ein</strong>führung des SMEK haben einige unserer KundInnen im<br />
Teilbetreuten Wohnen vor allem im Bereich PVN mehr finanziellen Freiraum.<br />
Interessenvertretung – IV<br />
Als wichtiges Instrument im <strong>ChG</strong> ist die Bildung der Interessenvertretung zu<br />
nennen. In der Praxis ist es jetzt wichtig, dass die IV die entsprechende Schulung<br />
erhalten und die nachhaltige Implementierung auf <strong>Ein</strong>richtungsebene<br />
erfolgt.<br />
Die IV sehen es als besondere Wertschätzung, dass es eigene Förderungen<br />
seitens des Landes dafür gibt, und dass gewählte IV auch in dem Planungsbeirat<br />
des Landes vertreten sind.<br />
Für das Erarbeiten von Verbesserungsvorschlägen bzw. auch zum Austausch<br />
schlage ich die <strong>Ein</strong>berufung von Evaluierungs-Workshops nach den verschie-<br />
23
denen Leistungsbereichen vor. Zeitraum 2010 / 2011.<br />
(Franz Stadlbauer, MAS, Geschäftsführung ARCUS und Sozialnetzwerk)<br />
Zum <strong>ChG</strong> aus Sicht unserer geschützten Werkstätte<br />
Die Diskussion rund um die <strong>Ein</strong>führung des neuen Oberösterreichischen<br />
Chancengleichheitsgesetzes dauerte lange und die <strong>Ein</strong>führung wurde von<br />
vielen bereits herbeigesehnt. Im Nachhinein betrachtet lohnte sich aber das<br />
Warten sicherlich.<br />
Wie jede Medaille zwei Seiten hat, so hat auch dieses Gesetz Vorteile und<br />
Nachteile. <strong>Ein</strong> wesentlicher Vorteil ist sicherlich die rechtliche und demnach<br />
auch für alle Beteiligten bindende Verankerung der Rechte für die Menschen<br />
mit Beeinträchtigungen.<br />
Die Stärkung der Selbstbestimmung sowie die <strong>Ein</strong>bindung, Mitbestimmung<br />
und der Aufbau einer Interessensvertretung von und für Menschen mit Beeinträchtigungen<br />
ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Rechtsstatus<br />
vor dem <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong>.<br />
Auch die gesetzliche Verankerung des Subsidiären Mindesteinkommens ist<br />
ein wesentlicher Vorteil für die Betroffenen. Hier gilt es aber festzuhalten, dass<br />
dieses SMEK in zu wenigen Fällen auch tatsächlich eine finanzielle Verbesserung<br />
bringt. In zu vielen Fällen darf diese zusätzliche finanzielle Absicherung<br />
aus verschiedenen gesetzlichen Gründen nicht angewandt werden.<br />
(Werner Gahleitner, MBA, Geschäftsführung ARTEGRA Werkstätten GmbH)<br />
Persönliche Reflexionen zum <strong>ChG</strong><br />
Das <strong>ChG</strong> wirkt schon länger als ein <strong>Jahr</strong>.<br />
Ich bin eingeladen worden, meine Überlegungen zu „<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>ChG</strong>“ zu Papier<br />
zu bringen. Mein erster Impuls: Nur auf das vergangene <strong>Jahr</strong> zu schauen, ist<br />
zu wenig. Um das Gesetz richtig einzuschätzen, muss man in die Zeit zurückschauen,<br />
in der die Dynamik noch nicht eingesetzt hat, die zu dem Gesetz<br />
geführt hat. Damals hat es einige Großeinrichtungen gegeben, die die Szene<br />
dominiert haben. <strong>Ein</strong>ige kleinere Vereine waren gerade im Durchstarten. Von<br />
persönlicher Assistenz war man weit entfernt.<br />
24
Ich sehe also das <strong>ChG</strong> in eine Bewegung eingebettet, die schon viel länger<br />
wirksam ist und die eine neue Sicht vom Menschen mit Beeinträchtigung gebracht<br />
hat. Und man sollte nicht vergessen: Regionale Wohnmöglichkeiten,<br />
persönliche Assistenz, subsidiäres Mindesteinkommen, Peerberatung - das<br />
sind alles Angebote, die erst in diesem Rahmen möglich geworden sind. Nicht<br />
zuletzt bietet das Gesetz mit seinen grundlegenden Aussagen Kriterien an, an<br />
denen man heutige Politik beurteilen und verbessern kann.<br />
Im Spannungsfeld von Norm und Individualität<br />
Das <strong>ChG</strong> stellt die einzelne Person in den Mittelpunkt. Jeder Mensch mit Beeinträchtigung<br />
soll die Möglichkeit haben, sein Leben individuell zu gestalten<br />
und dazu auch unter verschiedenen Angeboten zu wählen und ein Leben wie<br />
andere Menschen in Oberösterreich auch führen zu können.<br />
Auf der anderen Seite steht zunehmend die Forderung, dass die Ausgaben<br />
im Sozialbereich auch überprüfbar und bedarfsorientiert verteilt werden - was<br />
zur standardisierten Erhebung des Hilfebedarfs ebenso führt wie zur Normkostenrichtlinie<br />
oder zu einheitlich normierten Taschengeldern.<br />
Beide Seiten haben ihre Berechtigung und können nicht gegeneinander ausgespielt<br />
werden. Nachdem nun die Standards und Durchführungsnormierungen<br />
definiert sind, werden alle gefordert sein, in diesem Handlungsrahmen<br />
Lösungen zu entwickeln, die auf die einzelne Person angepasst sind. In<br />
schwierigen Situationen erlebe ich dazu die Bereitschaft der Sozialabteilung.<br />
Und umgekehrt sehe ich auch bei den <strong>Ein</strong>richtungsträgern noch weitere Möglichkeiten,<br />
die neue Grundrichtung des <strong>ChG</strong> vertieft in die Alltagsarbeit einfließen<br />
zu lassen. Ich erlebe das etwa bei den Gesprächen zum Thema Dokumentation.<br />
Das <strong>ChG</strong> und die <strong>Ein</strong>richtungsträger<br />
Vor der Entwicklung, die letztlich zum <strong>ChG</strong> geführt hat, waren es die <strong>Ein</strong>richtungsträger,<br />
die durch ihre Vorschläge die Behindertenpolitik wesentlich<br />
prägten. Heute hat die Sozialabteilung das Steuer in die Hand genommen.<br />
Durch die Normkostenermittlungen sind die Träger viel mehr untereinander<br />
vergleichbar geworden. Zudem hat der BAGS-Kollektivvertrag eine gemeinsame<br />
Basis geschaffen, auf der die Dienstverhältnisse im gesamten Sozialbereich<br />
geregelt und vergleichbar geworden sind.<br />
Alle diese Entwicklungen führen zu der Frage, ob sich die <strong>Ein</strong>richtungsträger<br />
dafür entscheiden können, dass sie ihre Zusammenarbeit in der IVS stärken,<br />
Konflikte offener als bisher austragen und eine passende Balance zwischen<br />
Zusammenarbeit und Konkurrenz finden. Aus meiner Sicht drängt die derzeitige<br />
Entwicklung zu einer verstärkten gemeinsamen Absprache der Träger. Es<br />
25
könnte aber auch sein, dass einzelne Träger eher versuchen, im Alleingang,<br />
die besseren Karten zu ziehen.<br />
Ausblick<br />
Der vorgesehene Beirat stellt aus meiner Sicht eine große Chance für eine gemeinsame<br />
Entwicklung des künftigen Angebots dar. Voraussetzung dafür ist,<br />
dass alle Seiten bereit sind, den Beirat wirklich zu nutzen und nicht zu einem<br />
Ritual verkommen zu lassen. Die Bedarfskoordinatoren sollten in dem Beirat<br />
ihre Sicht vom künftigen Bedarf darstellen. Denn sie sind unmittelbar damit<br />
konfrontiert und könnten den Leuten, die dringend auf ein Angebot warten,<br />
ihre Stimme leihen.<br />
Ebenso sehe ich in der weiteren Entwicklung der Interessensvertretung bzw.<br />
Evaluatoren beträchtliche Chancen. Hier schlage ich den Austausch zwischen<br />
der IVS und den Personen, die die Ausbildungen für Interessensvertretung<br />
und Evaluation leiten, vor.<br />
(Dr. Heinz Mairhofer, Geschäftsführung Regionale Projekte/<br />
Pädagogischer Leiter assista Soziale Dienste GmbH)<br />
<strong>Erfahrungen</strong> mit dem <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz<br />
Das mit 1. September 2008 als Nachfolgegesetz des <strong>Oö</strong>. Behindertengesetzes<br />
(<strong>Oö</strong>. BhG 1991) und einzelner Bestimmungen des <strong>Oö</strong>. Sozialhilfegesetzes (<strong>Oö</strong>.<br />
SHG 1998) in Kraft getretene <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz (<strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong>) findet<br />
im Sozialverein B37 bei BewohnerInnen der <strong>Ein</strong>richtungen „PSWB“ (Psychosoziales<br />
Wohnheim; Bethlehemstraße 37), „TAGO“ (Tagesstruktur Goethestraße)<br />
und Wohnheim „ALOA“ (beide Goethestraße 23) Anwendung - Leistungen<br />
nach dem <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz beanspruchen rund 30 Personen.<br />
Im <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz sind Leistungen auf drei Ebenen verankert.<br />
Neben den Hauptleistungen (Heilbehandlungen, Frühförderung etc.) sind<br />
dies die ergänzenden Leistungen (etwa besondere soziale Dienste) sowie das<br />
subsidiäre Mindesteinkommen.<br />
Lassen Sie uns zuerst das subsidiäre Mindesteinkommen betrachten. Dieses<br />
Mindesteinkommen bedeutet für die beziehenden Personen erstmals ein höheres<br />
<strong>Ein</strong>kommen gegenüber einer vorherigen Transferleistung, was auch<br />
wohl goutiert wird. Da mit diesem <strong>Ein</strong>kommen jedoch alle Leistungen abgedeckt<br />
sind und dieses auch um gut EUR 20,- über der Rezeptgebührenbefreiung<br />
liegt, ist hier eine differenzierte Betrachtung angebracht. „Alle Leistungen<br />
abgedeckt“ bedeutet unter anderem, dass - wie in der Sozialhilfe möglich -<br />
26
außerordentliche Zuschüsse in einem geringeren Rahmen gewährt werden;<br />
etwa unterstützende Maßnahmen bei einer Wohnraumbeschaffung. Dies trifft<br />
bei den BezieherInnen im PSWB kaum zu, würde jedoch bei Personen aus<br />
dem Kreis der Mobilen Wohnbetreuung Auswirkungen zeigen. Die Flexibilität<br />
der Sozialhilfe wurde zugunsten der Bezugsklarheit (gleichbleibender Auszahlungsbetrag,<br />
da keine Sonderzahlungen (-unterstützungen) möglich, Auszahlung<br />
am Monatsersten) aufgegeben - für Personen in einer fixen Struktur und<br />
Lebensplanung sicher von Vorteil.<br />
Um Leistungen nach dem <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz beanspruchen zu<br />
können, bedarf es einer eindeutigen Diagnose (geistige, körperliche, psychische<br />
Diagnose und/oder Mehrfachbeeinträchtigung). Dadurch hat „Diagnose“<br />
bei den Betroffenen einen anderen, positiv besetzten Stellenwert bekommen.<br />
Nunmehr bedeutet „eine Diagnose zu haben“, den Zugang zu einem<br />
Leistungskatalog und, ganz wesentlich, auch Rechtssicherheit zu erhalten. Der<br />
Begriff „Diagnose“ erfuhr weiters bei den Betroffenen eine Entstigmatisierung,<br />
unter anderem auch dadurch, dass sie nunmehr Anspruch auf eine ecard<br />
- so wie alle „anderen Menschen auch“ - haben.<br />
<strong>Ein</strong>e Auswirkung ist jedoch auch, dass Personen mit einer Diagnose kaum die<br />
Aufforderung verspüren, von dieser wegzukommen. Sie verbleiben überdies<br />
tendenziell im Wohnheim, da diese Wohnform dem <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz<br />
doch eher entspricht (siehe dazu weiter oben: Mobile Wohnbetreuung).<br />
Anzumerken ist auch, dass die Diagnose im Rahmen des <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetzes<br />
eine medizinische ist, der soziale Aspekt, wie er gerade bei den<br />
von uns betreuten Menschen von eminenter Wichtigkeit ist, bleibt unberücksichtigt.<br />
Mit dem <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz ist der Lebensablauf für viele der Berechtigten<br />
erheblich leichter geworden. Sie brauchen sich kaum mehr selbst<br />
um etwas zu kümmern, das <strong>Ein</strong>kommen ist gesichert, der Zugang zu den<br />
Leistungen wird von den BedarfskoordinatorInnen organisiert und vermittelt,<br />
die Eigenverantwortung damit abgegeben. Fakt ist jedoch auch, dass ein wesentlicher<br />
Teil unserer Klientel mit dem vorgesehenen Ablauf (Antragstellung,<br />
Bedarfskoordinator, Assistenzkonferenz etc.) überfordert wäre und unserer<br />
Unterstützung und Hilfestellung bedarf.<br />
Die Abgabe von Verantwortung betrifft unsere tägliche Arbeit direkt. Wir sind<br />
unbefugt selbst weiterzuvermitteln, was unter anderem den Rückgang der<br />
Kontakte mit anderen <strong>Ein</strong>richtungen und der Möglichkeit des fachlichen Austausches<br />
bedeutet.<br />
Mit der <strong>Ein</strong>führung des <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetzes stieg der Grad der<br />
Bürokratisierung, was wiederum einen Anstieg des zeitlichen und personellen<br />
27
Aufwandes bedeutet. Teilweise sind die Abläufe etwas umständlich, da es viele<br />
Anlaufstellen und Zuständigkeiten (Bedarfskoordinatoren) gibt. Andererseits<br />
erfolgte neben der Abgabe eines Teils der Verantwortung an die BedarfskoordinatorInnen<br />
auch eine spürbare Arbeitserleichterung - sie übernehmen gewisse<br />
Arbeiten, Vermittlungen.<br />
Grundsätzlich kann für unseren Bereich gesagt werden, dass bei unserer Klientel<br />
das <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz teilweise Erleichterung bringt, für etliche<br />
Menschen jedoch etwas unpassend ist, da diese ein wesentlich anderes<br />
Ausgangsprofil aufweisen als jenes, dem Gesetz - als primäres Nachfolgegesetz<br />
des <strong>Oö</strong>. Behindertengesetzes - zugrunde liegendes.<br />
Für Menschen, die ihr persönliches Potential ausgeschöpft haben, stellt das<br />
<strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz eine großartige Leistung dar. Menschen mit<br />
vorhandenem, jedoch ungenütztem Potential könnten das <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz<br />
als einer weiteren Entwicklung entgegenstehend erleben.<br />
Menschen mit einem Anspruch auf Eigenverantwortung werden wohl kaum<br />
Leistungen nach dem <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz beanspruchen.<br />
(Ernst Achleitner, Geschäftsführer Sozialverein B37)<br />
<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong><br />
Den Ansatz des <strong>ChG</strong> halten wir für sehr gut und richtig. Der größte Vorteil für<br />
den Menschen mit Beeinträchtigung ist, dass er damit das Recht auf verschiedene<br />
Leistungen, auf Vermeidung von Barrieren und auf nachhaltige Förderung<br />
erhalten hat, um ihm eine <strong>Ein</strong>gliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.<br />
Wir freuen uns darüber, da viele Ansätze, die das Positionspapier der<br />
Caritas zur Behindertenarbeit aus dem <strong>Jahr</strong> 1997 enthält, nun auch gesetzlich<br />
verankert sind.<br />
Die Herausforderung ist die organisatorische Umsetzung. Der Bedarf ist höher<br />
als das Angebot. Die Abläufe sind sehr komplex. Die Eltern- und Angehörigenarbeit<br />
ist auf organisatorischer Ebene noch intensiver geworden, die Abstimmungsarbeit<br />
ebenso. Es sind viele Bescheide ausständig bzw. müssen viele<br />
korrigiert werden. Die <strong>Ein</strong>-, Aus- und Übertrittsmeldungen haben wesentlich<br />
an Umfang zugenommen.<br />
Das <strong>ChG</strong> in leicht lesbarer Sprache ist eine gute Arbeitsunterlage, aber leider<br />
für einen Großteil unserer KundInnen nicht verständlich genug.<br />
Sehr aufwändig ist auch die Umstellung von Minderjährigkeit auf Volljährigkeit<br />
(erhöhte Familienbeihilfe/SMEK mit allen Veränderungen die damit ver-<br />
28
unden sind, braucht sehr viel Aufklärungsarbeit).<br />
Aus Datenschutzgründen wird den <strong>Ein</strong>richtungen kein Bescheid über das<br />
SMEK mehr zugestellt. Der Aufwand bezüglich Abrechnung wird sich dadurch<br />
weiter erhöhen.<br />
Der organisatorische Ablauf und die Abstimmung ist i. d. R. dann eine besondere<br />
Herausforderung, wenn Leistungen in einer <strong>Ein</strong>richtung für KundInnen<br />
mehrerer Bezirke angeboten werden, mehrere BedarfskoordinatorInnen dringenden<br />
Bedarf an einem freien Platz melden.<br />
Die Umsetzung wird gelingen, wenn alle Beteiligten für die Menschen mit Beeinträchtigungen<br />
gut und mit gegenseitiger Achtung zusammenarbeiten und<br />
realistische Perspektiven haben. Die Abläufe sollten eindeutiger und vor allem<br />
einfacher werden.<br />
(Mag. a Maria Sumereder, Geschäftsführung Caritas<br />
für Menschen mit Behinderungen)<br />
<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> – <strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong><br />
FAB Pro.Work bietet Leistungen in den Bereichen Geschützte Arbeit, Berufliche<br />
Qualfizierung und in geringem Umfang Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigung<br />
an.<br />
<strong>Ein</strong>e wesentliche Verbesserung des <strong>ChG</strong> liegt meines Erachtens in der Stärkung<br />
der Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte der Menschen mit Beeinträchtigung.<br />
Die gesetzliche Verankerung von Interessensvertretungen der<br />
Betroffenen unterstreicht das Recht auf Selbstbestimmung und stellt eine Herausforderung<br />
für die gewählten InteressensvertreterInnen und die Trägerorganisationen<br />
dar. Trägereinrichtungen können / dürfen auf die <strong>Erfahrungen</strong> /<br />
Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen ExpertInnen nicht verzichten.<br />
Kritisch wird das Tempo bei der <strong>Ein</strong>-/Umsetzung der Gremien der Interessensvertretungen<br />
(IV-Beirat, Planungsbeirat) gesehen. Da sind die Betroffenen<br />
selbst und die Träger teilweise überfordert. Befähigung braucht Zeit zum Entwickeln<br />
und fordert auch vom Betreuungspersonal nicht unwesentliche Ressourcen.<br />
Die Dezentralisierung der Antrags- und Zuweisungsprocedere zu den Bezirksverwaltungsbehörden<br />
erlaubt direkteren und unmittelbareren Kontakt sowohl<br />
für Betroffene als auch MitarbeiterInnen der Träger. Von den Betroffenen und<br />
deren Angehörigen hören wir hohe Zufriedenheit über die Möglichkeit, direkt<br />
eine Ansprechperson im / in der BedarfskoordinatorIn zu haben.<br />
29
Informationen über Betroffene bei Zuweisungen sind nun knapper, waren früher<br />
umfassender, dies wird von den Standortverantwortlichen (BetriebsleiterInnen)<br />
überwiegend als Nachteil empfunden.<br />
Die angestrebte Verkürzung des Zeitraumes zwischen Antragstellung und Zuweisung<br />
zur <strong>Ein</strong>richtung kann derzeit nur zum Teil erreicht werden. Wichtig<br />
erscheint uns, dass unterschiedliche Administration und Interpretationsspielräume<br />
durch umfassende Information und klare Richtlinien möglichst vermieden<br />
werden.<br />
Die Assistenzkonferenz wird von uns als hilfreich und unterstützend erlebt.<br />
Wenn ein Antrag (z.B. auf betreutes Wohnen) vorliegt, dann ist jemand dafür<br />
zuständig, kümmert sich um das Anliegen und bringt es in der Konferenz vor.<br />
Die Unterstützung besteht vor allem darin, dass es mit den BedarfskoordinatorInnen<br />
jetzt regionale Ansprechpersonen gibt, die von sich aus Kontakt mit<br />
den betroffenen Personen und mit unserer/m zuständigen SozialarbeiterIn<br />
aufnehmen und den Fall weiterbehandeln.<br />
Die <strong>Ein</strong>führung des subsidiären Mindesteinkommens wird sowohl von den<br />
Betroffenen als auch von den BetriebsleiterInnen der Werkstätten grundsätzlich<br />
positiv gesehen. Es ermöglicht, dass Menschen mit Beeinträchtigung ohne<br />
Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe sich die Arbeit auf einem geschützten<br />
Arbeitsplatz leisten können.<br />
Das <strong>Ein</strong>kommen aus der Beschäftigung plus SMEK ermöglicht eine selbständige<br />
Lebensführung – wenn auch auf niedrigem materiellen Niveau.<br />
Problematisch wird die Rückzahlungsverpflichtung im Falle einer Erbschaft<br />
beurteilt, da dies als Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigung<br />
gesehen werden kann. In der Praxis stellen wir fest, dass kaum mehr an<br />
MitarbeiterInnen mit Beeinträchtigung vererbt wird, eher werden Regelungen<br />
wie z.B. die <strong>Ein</strong>räumung eines Wohnrechtes gemacht. Man muss allerdings<br />
anmerken, dass sehr wenige unserer MitarbeiterInnen in den Genuss von<br />
großen Erbschaften kommen (könnten).<br />
In <strong>Ein</strong>zelfällen verhindert die Forderung nach Offenlegung der Vermögensverhältnisse<br />
die Antragsstellung auf Hilfe durch Geschützte Arbeit bzw. auf<br />
SMEK.<br />
Das SMEK hilft insbesondere Personen, die unter der Armutsgrenze leben.<br />
All jene, die ein sehr bescheidenes <strong>Ein</strong>kommen durch geschützte Arbeit haben<br />
und sich über <strong>Jahr</strong>zehnte ein bescheidenes „Vermögen“ erarbeitet haben,<br />
sind durch die Zugriffsbestimmungen des neuen <strong>ChG</strong> benachteiligt. Die Vermögensgrenze<br />
muss deutlich angehoben werden, damit einer strukturierten<br />
Benachteiligung entgegengewirkt wird.<br />
Wichtig erscheint mir eine intensive Diskussion und Öffentlichkeitsarbeit um<br />
die Anliegen und Leistungen der Menschen mit Beeinträchtigung, aber auch<br />
jene der MitarbeiterInnen der Trägerorganisationen, um die Inklusion von<br />
30
Menschen mit Beeinträchtigung im öffentlichen Bewusstsein besser zu verankern.<br />
(Mag. a Maria Egger, Geschäftsfeldleitung FAB Pro.Work)<br />
<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> –<br />
<strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong> am Institut für Sinnes- und Sprachneurologie<br />
Als <strong>Ein</strong>richtung für Menschen mit Gehörlosigkeit oder Hörbeeinträchtigungen<br />
sowie Menschen mit Sprach-, Kommunikations- und Lernstörungen stehen<br />
wir – das Institut für Sinnes- und Sprachneurologie – zu 100 % hinter der<br />
Grundidee der CHANCENGLEICHHEIT, sehen jedoch auch verschiedene<br />
Probleme in der praktischen Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes.<br />
Wir sind bereits ab der Antragsstellung, die wir gemeinsam mit unseren Kunden<br />
durchführen, mit den Neuerungen des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> konfrontiert. Dies bedeutet<br />
für uns, im Gegensatz zum ehemaligen Behindertengesetz, einen enormen<br />
Mehraufwand. Beispielsweise ist der Antrag <strong>ChG</strong>1 aufwändiger geworden<br />
und durch Unklarheiten seitens der Kunden, als auch bei den zuständigen<br />
Bezirksverwaltungsbehörden, ist ein wesentlich höherer Kommunikationsaufwand<br />
entstanden. Die Hoffnung auf Vereinfachung der Antragstellung und<br />
eine tatsächlich spürbare Chancengleichheit für unsere Klienten wurde nicht<br />
erfüllt.<br />
Weiters bemerken wir lange Wartezeiten bis zur Bescheidausstellung, was für<br />
einen raschen Betreuungsbeginn hinderlich ist.<br />
Noch nicht abzusehen sind neu zu entwickelnde Abläufe, zum Beispiel bei der<br />
Verlängerung von Bescheiden, bei Erweiterungen des Betreuungsangebotes<br />
oder hinsichtlich des Selbstbehalts.<br />
Ziel einer Chancengleichheit ist unseren Kunden einen barrierefreien Zugang<br />
zu Leistungen im Sozialsystem zu ermöglichen, und dies ist speziell für unsere<br />
Kunden derzeit noch nicht spürbar.<br />
(Mag. a Annemaria Stöttinger und Barbara Klaner (DSA), Krankenhaus Barmherzige<br />
Brüder, Institut für Sinnes- und Sprachneurologie, Gesundheitszentrum<br />
für Gehörlose)<br />
31
<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz –<br />
<strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong> der pro mente Oberösterreich<br />
Das <strong>Oö</strong>. Chancengleichheitsgesetz (<strong>ChG</strong>) trat mit 1. September 2008 in Kraft,<br />
die Diskussionen und Vorarbeiten starteten bereits 2002. Betroffene Menschen<br />
mit Beeinträchtigungen wie auch Vertreter von Trägerorganisationen waren in<br />
den Entstehungsprozess einbezogen, gewisse Abänderungen erfolgten jedoch<br />
später in den befassten Gremien des Landtags. Die Umsetzungsverordnungen<br />
wurden dann 2008 kurz vor dem Inkrafttreten erlassen. Die Tatsache, dass die<br />
Umstellung vom Behindertengesetz und Teilen des Sozialhilfegesetzes auf das<br />
<strong>ChG</strong> mit 1. September erfolgte und die erste Umsetzungsinformation durch<br />
das Land im Juni 2008 stattfand, bescherte den MitarbeiterInnen auf Träger-<br />
als auch auf Behördenseite einen „heißen“ Sommer. Im psychosozialen Bereich<br />
waren viele Vorerhebungen notwendig, da ein Großteil der NutzerInnen<br />
der Angebote bisher nicht namentlich erfasst war. Auch dass es bisher keine<br />
Anerkennungsbescheide für psychosoziale <strong>Ein</strong>richtungen gab und diese nun<br />
nachträglich beantragt und abgearbeitet werden müssen, stellt einen hohen<br />
zusätzlichen Arbeitsaufwand dar. Was für den Behindertenbereich schon langjährige<br />
Praxis bedeutet, war und ist für den psychosozialen Bereich Neuland,<br />
was zu großen Verunsicherungen und Ängsten auf Seite der User wie auch<br />
der MitarbeiterInnen führte.<br />
Nach einem <strong>Jahr</strong> lassen sich nun erste <strong>Erfahrungen</strong> berichten. In der pro mente<br />
Oberösterreich wurde durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter <strong>Ein</strong>bindung<br />
von Betroffenen die Kompabilität des <strong>ChG</strong> mit den Zielen und dem<br />
Leitbild verglichen. Das Ergebnis erstaunte manche: Der Gesetzestext stimmt<br />
in den Zielsetzungen und den beschriebenen Angeboten großteils mit den<br />
sozialpsychiatrischen Grundsätzen, dem Leitbild und den Leitsätzen der pro<br />
mente Oberösterreich überein. Diskrepanzen ergeben sich jedoch in der Umsetzung<br />
des Gesetzes, das heißt, es gibt Bruchstellen zwischen den normativen<br />
Ansprüchen des Gesetzes und dem Vollzug.<br />
So wird der Rechtsanspruch auf Leistungen von den KundInnen sehr positiv<br />
gesehen, auch wenn es kein vollständiger Rechtsanspruch ist. Da dieser im<br />
Kontext der Verfügbarkeit finanzieller Mittel seitens des Kostenträgers normiert<br />
wurde, ist der Rechtsanspruch begrenzt durch die Möglichkeit der Bereitstellung<br />
von Geld und damit Angeboten.<br />
Was ebenfalls sehr positiv von den KundInnen gesehen wird, ist das subsidiäre<br />
Mindesteinkommen (SMEK), da dies als <strong>Ein</strong>kommen, das auf das Konto<br />
überwiesen wird, gesehen wird und sich damit ein (manchmal wiederholter)<br />
Bittgang zur Behörde erübrigt.<br />
Die im Gesetz formulierte Interessenvertretung der Betroffenen wird als eher<br />
32
zahnlos erlebt, wobei festzuhalten ist, dass die User-Vertretung innerhalb der<br />
pro mente über höhere Kompetenzen verfügt und sich daran die Maßstäbe<br />
der Betroffenen orientieren.<br />
Sehr negativ wird von allen Seiten der <strong>Ein</strong>satz von Vermögen und <strong>Ein</strong>kommen<br />
gesehen und hier vor allem im Bereich der fähigkeitsorientierten Aktivität.<br />
Die pro mente war immer bemüht, in den Tagesstrukturen betriebsähnliche<br />
Rahmenbedingungen, Ausstattungen und Abläufe zu bieten, sodass die KundInnen<br />
das Gefühl haben, „in die Arbeit“ zu gehen – und dafür müssen sie<br />
nun zahlen. Aus diesem Grund gab es bereits Abbrüche der Betreuung, die<br />
Zahl und die Gründe werden von den MitarbeiterInnen laufend erhoben.<br />
Allgemein werden das umfangreiche Antragsformular und der damit verbundene<br />
„finanzielle Striptease“ sehr kritisch gesehen. Die Hemmschwelle wird<br />
auch durch die Notwendigkeit einer Diagnose erhöht, manche KlientInnen<br />
fühlen sich dadurch stigmatisiert und stellen aus diesem Grund keine Anträge.<br />
Was auch sichtbar wird, ist der Mangel an Betreuungsplätzen, der aufgrund<br />
der Bedarfsmeldungen nun aufscheint. Und hier schließt sich wieder der Kreis<br />
zum Rechtsanspruch, der nur nach bestehenden Möglichkeiten und Ressourcen<br />
gegeben ist und daher sehr abgeschwächt zu sehen ist.<br />
Abschließend kann gesagt werden, dass sich die Umsetzungsaufregung langsam<br />
legt, dass mit den BedarfskoordinatorInnen konstruktiv zusammengearbeitet<br />
wird und sich Routine in den Abläufen entwickelt. Auch die <strong>Ein</strong>schätzung<br />
des Hilfebedarfs durch die BedarfskoordinatorInnen ist meist deckungsgleich<br />
mit der Sicht der pro mente-MitarbeiterInnen. Als Problem wird aber nach<br />
wie vor gesehen, dass sich der Bedarf durch Rückfälle oder akute Krisen sehr<br />
schnell ändern kann und eine unmittelbare Anpassung des Bescheides nicht<br />
möglich ist. Dies stellt sicherlich zum Bereich der Menschen mit physischen<br />
bzw. geistigen Beeinträchtigungen einen Unterschied dar, da hier der Betreuungsbedarf<br />
nicht in diesem Ausmaß schwankt.<br />
In der pro mente Oberösterreich wurde gemeinsam mit Exit sozial ein Projekt<br />
zur Evaluierung der Leistungspreise und des Chancengleichheitsgesetzes<br />
(ELCH-Projekt) gestartet. Hier sollen die Veränderungen für das Klientel und<br />
die MitarbeiterInnen untersucht und aufgezeigt werden, um eventuelle negative<br />
Auswirkungen auf wissenschaftlich fundierter Basis darstellen zu können.<br />
(Rita Donabauer, Geschäftsführung pro mente Oberösterreich)<br />
33
<strong>Ein</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> – <strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong><br />
Vorweg soll festgehalten werden, dass die <strong>Erfahrungen</strong> und <strong>Erkenntnisse</strong><br />
eines <strong>Jahr</strong>es nach Implementierung eines neuen Gesetztes sehr gering und<br />
daher nur relativ wenig aussagekräftig sein können.<br />
Im Sinne einer ersten Momentaufnahme sollen jedoch blitzlichtartige Brennpunkte<br />
angeführt werden, um Rückkoppelungen an die zuständigen Gremien<br />
zu ermöglichen und somit die Weiterentwicklung, vor allem der Umsetzung<br />
des <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong>, in Gang zu halten.<br />
Auswirkungen für unsere KundInnen<br />
• Als gravierendste Neuerung hat sich für unsere KundInnen das SMEK<br />
(Subsidiäre Mindesteinkommen) erwiesen. Zur gesetzlichen Verankerung<br />
eines Mindesteinkommens für Menschen mit Beeinträchtigungen sei betont,<br />
dass dieses als sehr positiv zu bewerten ist (anstatt auf diverse, eher<br />
als diskriminierend empfundene, Hilfeleistungen angewiesen zu sein).<br />
• Vor allem im Bereich der mobilen Dienste können, durch die nun praktizierte<br />
Berechnung des Kostenbeitrages, in der verstärkt auch Vermögen<br />
und <strong>Ein</strong>kommen der Antragsteller/innen berücksichtigt werden, für unsere<br />
Kund/innen einschneidende finanzielle Nachteile entstehen. Dies hat u. a.<br />
folgende Auswirkungen zur Konsequenz:<br />
– da bei einer bestimmten Vermögens- und <strong>Ein</strong>kommenssituation der<br />
Vollkostensatz zu zahlen ist, wird vereinzelt die Inanspruchnahme des<br />
mobilen Dienstes reduziert, obwohl der Bedarf nach dieser Leistung ein<br />
größerer wäre.<br />
– bei Bescheidverlängerungen kommt es vor, dass die Kund/innen rückwirkende<br />
Nachzahlungen zu leisten haben. Dies kann in zweierlei Hinsicht<br />
problematisch sein, zum einen gehen die Menschen auf Grund von<br />
früheren Bescheiden eher von gleich bleibenden Kosten aus und nehmen<br />
daher auch ein gleich bleibendes Leistungsausmaß in Anspruch<br />
und zum anderen können sich, durch die Dauer bis zur Bescheiderstellung,<br />
für die Kund/innen doch beträchtliche Nachzahlungen ergeben.<br />
– Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Errechnung des Kostensatzes<br />
sind zwar vorgesehen, wie z.B. ein barrierefreier Wohnungsumbau,<br />
das Nachweisen von Ausgaben stellten sich aber für Kund/innen oft als<br />
recht schwierig heraus. Vor allem, da in der Implementierungsphase<br />
des neuen Gesetzes viele Informationen dieser Art bei den betroffenen<br />
Personen wenig bis gar nicht bekannt waren.<br />
– Generell führt die Offenlegung des Vermögens zu Verunsicherungen bei<br />
den Kund/innen sowie deren Angehörigen.<br />
Zu dieser Thematik sei jedoch erwähnt, dass bestimmten Problemstellungen<br />
schon Rechnung getragen wurde, indem die Vermögens- und <strong>Ein</strong>kommenssätze<br />
zur Berechnung des Kostenbeitrages erhöht wurden.<br />
• Die gesetzliche Verankerung einer Interessensvertretung sei als äußerst<br />
34
positiver Punkt festgehalten. Weitere Unterstützungsmaßnahmen, für die<br />
Interessensvertreter/innen als auch für die Träger/innen, werden dazu verhelfen,<br />
das Ideal mit Leben zu erfüllen.<br />
Verfahrensbearbeitungen<br />
• Hinsichtlich des Abwicklungsverfahrens sei vorab festgehalten, dass regionale<br />
Unterschiede bei der Bescheiderstellung erkennbar sind.<br />
• Als Schwierigkeit kann sich zuweilen auch die Vielzahl der Ansprechpartner/innen,<br />
insbesondere der Bedarfskoordinator/innen, Mitarbeiter/innen<br />
der Abteilung Soziales aus dem Bereich der Verwaltung sowie des Fachteams,<br />
in Bezug auf deren interne Vernetzung erweisen. Es ist für die Träger/innen<br />
nicht immer transparent, wer als zuständige/r Ansprechpartner/<br />
in fungiert. Auch hier werden regionale Unterschiede in den Bezirken augenscheinlich.<br />
Zu den Bedarfkoordinator/innen sei noch ergänzt, dass es zum einen auf<br />
Grund von mangelnden Ressourcen vereinzelt zu Verzögerungen bei Entscheidungen<br />
kommt und zum anderen die schon erwähnte ungenügende Abstimmung<br />
zwischen den Akteur/innen verschiedener Bezirke z.B. hinsichtlich der<br />
Prioritätsstufen bei der Vergabe von Wohnplätzen, zuweilen bei den Träger/<br />
innen zu Verunsicherung führt.<br />
• Als Entwicklungspotential wird bei einer Hilfebedarfsüberprüfung die zusätzliche<br />
<strong>Ein</strong>schätzung des Fachteams des Landes <strong>Oö</strong> gesehen. Derzeit ist<br />
es nicht üblich, dass vor Bescheiderstellung jedenfalls eine <strong>Ein</strong>schätzung<br />
des Fachteams vorgenommen wird – dies wäre aber wünschenswert.<br />
• In diesem Zusammenhang könnten eventuell auch geortete Missverständnisse<br />
geklärt werden, welche sich durch die Mithineinnahme von Menschen<br />
mit psychischen Beeinträchtigungen in das <strong>ChG</strong> ergeben. So scheinen<br />
mancherorts die Trägerdefinitionen bezüglich ihres Klientels fehlschlussartig<br />
nicht mehr von Relevanz zu sein.<br />
Sonstige Wahrnehmungen zum <strong>ChG</strong><br />
• Grundsätzlich herrscht der <strong>Ein</strong>druck vor, dass das <strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> bei Menschen<br />
mit Beeinträchtigungen sowie deren Angehörigen noch nicht „angekommen“<br />
ist.<br />
Sicherlich ist die Wirksamkeit eines <strong>Jahr</strong>es dazu auch kein ausreichender Zeitraum.<br />
Dessen ungeachtet ist wahrnehmbar, dass vermehrt Bestrebungen unternommen<br />
werden, um dem neuen Gesetzt zu mehr Transparenz, vor allem<br />
für die Leistungsnehmer/innen, zu verhelfen.<br />
(DBP Ruth Strauch-Lintschnig, für die Volkshilfe lebensART GmbH)<br />
35
Chancengleichheitsgesetz – Kommentar Woge Wels<br />
Die Änderungen für die BewohnerInnen:<br />
Unsere BewohnerInnen, die in dem teilbetreuten Haus in Wels leben, profitieren<br />
finanziell fast ausnahmslos* durch das <strong>ChG</strong>. Viele beziehen das SMEK<br />
und verfügen somit erstmals über ein richtiges <strong>Ein</strong>kommen. Ihre Pensionseinkünfte<br />
(in der Regel Waisenpensionen oder Invaliditätspensionen) werden zur<br />
Gänze ausbezahlt und sie bezahlen Miet- und Verpflegskosten direkt an den<br />
Träger. Die davor je nach <strong>Ein</strong>kommenssituation stark unterschiedlichen Beiträge<br />
an Land und Träger wurden vereinheitlicht.<br />
Die BewohnerInnen bezahlten vor dem <strong>ChG</strong> für den Aufenthalt zwischen EUR<br />
150,- und EUR 750,- ohne Pflegegeld. Nunmehr bezahlen alle EUR 246,- und<br />
es verbleiben allen rund EUR 400,- für die persönlichen Bedürfnisse.<br />
Für die BewohnerInnen eine Errungenschaft, für die BetreuerInnen eine Herausforderung,<br />
gilt es doch die <strong>Ein</strong>bezahlung der Kostenbeiträge sicherzustellen.<br />
Der manchmal sorglose Umgang mit den Finanzen und die Art der Ausgaben<br />
(Süßigkeiten, Energydrinks, Fastfood, Handys) werden sich einerseits<br />
einspielen, andererseits haben wir ihre Konsumgewohnheiten zu respektieren,<br />
auch wenn es ab und zu schwer fällt. Die letzten SMEK-Bescheide sind<br />
Ende Oktober gekommen, sodass wir erst einen sehr kurzen Beobachtungszeitraum<br />
haben.<br />
Inwieweit es durch die höheren <strong>Ein</strong>kommen zu einem Anstieg von Sachwalterschaften<br />
kommen wird, wissen wir nicht. Bislang konnten wir mit den BewohnerInnen<br />
Kompromisse schließen.<br />
Die Antragsflut – Antrag SMEK, Antrag Hauptleistung Wohnen – Ende des letzten<br />
<strong>Jahr</strong>es war für die BewohnerInnen lästig, hat sie aber nicht weiter tangiert.<br />
Mehr Aufregung hat die Hilfebedarfserhebung erzeugt, noch jetzt erwähnen<br />
sie die zum Teil demütigenden Fragen.<br />
*Die beiden BewohnerInnen, die bei pro work arbeiten, haben durch das <strong>ChG</strong><br />
verloren. Es wurde von ihnen vor dem <strong>ChG</strong> kein Beitrag aus der Arbeit vorgeschrieben<br />
(bei den anderen auf freien Arbeitsstellen Tätigen wurden 30% des<br />
Gehaltes verlangt). Nunmehr bezahlen sie wie die anderen auch EUR 246,-.<br />
Davor hatten sie lediglich EUR 150,- aus der erhöhten Familienbeihilfe beizutragen.<br />
Sie haben einen realen Verlust von EUR 100,-monatlich.<br />
Die Änderungen für die BetreuerInnen und die Leitung:<br />
Der Verwaltungsaufwand ist um vieles höher. Wir haben nicht nur die Anträge<br />
für den Wohnbereich zu erledigen, sondern auch die Anträge für die Arbeit.<br />
(Die Arbeitseinrichtungen überlassen die Ausfüllarbeit uns, die Bögen<br />
werden uns in die Hände gedrückt.) Und die <strong>Ein</strong>hebung der Beiträge für den<br />
Verpflegungsaufwand sowie die Beiträge aus dem Pflegegeld obliegen uns.<br />
36
Die <strong>Ein</strong>hebung des Pflegegeldanteiles wird den BewohnerInnen per Bescheid<br />
vorgeschrieben, die Bescheide sagen aber nichts darüber aus, wohin das Geld<br />
zu fließen hat. Die BewohnerInnen stammen aus 7 verschiedenen Bezirken,<br />
wir haben mit 7 verschiedenen Stellen zu kommunizieren und im Zweifelsfall<br />
stehen wir dann doch wieder beim Land. Die Hilfebedarfserhebung ist zum<br />
Teil zu kuriosen Ergebnissen gekommen. Nachdem wir aber personell aufgestockt<br />
werden, verlieren wir über dieses Kapitel nicht allzu viel Gedanken. Das<br />
gesamte BetreuerInnenteam hat den <strong>Ein</strong>druck, dass die aufwändigsten KlientInnen<br />
im Vergleich zu den anderen absurd tief eingestuft worden sind. Es<br />
handelt sich um sehr junge herausfordernde KlientInnen. Es liegt an uns, die<br />
reelle Situation von der erhobenen zu trennen und dies nicht in den Betreuungsalltag<br />
einfließen zu lassen. Ähnlich der Pflegegelduntersuchung ist eine<br />
Erhebung ausschließlich bei den Betroffenen verzerrend. Verständlicherweise<br />
stellen die KlientInnen bei dem Fragenbombardement ihre Fähigkeiten hoch<br />
ein, so wie wir sind sie darauf konditioniert bei „Tests“ gut abzuschneiden.<br />
Die fähigkeitsorientierte Aktivität:<br />
Der Begriff ist den BewohnerInnen nicht bekannt. Sie gehen in die Arbeit.<br />
Für manche ist die Bezahlung nicht sehr bedeutend, andere empfinden das<br />
Taschengeld inadäquat, zufrieden mit dem <strong>Ein</strong>kommen ist niemand. Die KlientInnen<br />
müssen künftig (bislang haben die <strong>Ein</strong>richtungen noch nichts vorgeschrieben)<br />
aus dem Pflegegeld einen Beitrag zu den Arbeitskosten bezahlen.<br />
Dies wird bei den KlientInnen, die schon jetzt mit der Arbeitsbezahlung hadern,<br />
mit einer weiteren Demotivation verbunden sein.<br />
Der Andrang zur fähigkeitsorientierten Aktivität ist groß, sollte jemand ausscheiden,<br />
ist der Platz wieder schnell besetzt. Das heißt, dass auch die Motivation<br />
der <strong>Ein</strong>richtungen, jemanden am Arbeitsplatz zu halten, nicht besonders<br />
ausgeprägt ist. <strong>Ein</strong>er unserer Bewohner steht seit einem <strong>Jahr</strong> auf der<br />
Warteliste. Er hatte zuvor zahlreiche Fehltage und wurde „entlassen“. Die nicht<br />
im Arbeitsprozess stehenden BewohnerInnen verbringen den ganzen Tag im<br />
Haus. Es sind sehr junge Menschen, die alle in der Lage wären, einen auf<br />
sie abgestimmten Arbeitsalltag zu schaffen. Die Zugangshürden werden allerdings<br />
immer höher: einerseits die Kostenbeteiligung, andererseits die starke<br />
Reglementierung.<br />
ExbewohnerInnen:<br />
<strong>Ein</strong>e ehemalige Bewohnerin, die Betreuung braucht, hat im April 2009 einen<br />
Antrag auf mobile Betreuung eingebracht. Die Anforderung und Nachreichung<br />
von fehlenden Unterlagen ging sehr rasch über die Bühne. Seither gibt<br />
es keine Reaktion mehr, zumindest die Daten sind vollständig. Es wurde uns<br />
Lob und Anerkennung seitens der zuständigen Sozialarbeiterin beim Land für<br />
unsere Nachbetreuung ausgesprochen. Wir werden sehen, wie lang wir unser<br />
„heldenhaftes“ Verhalten noch aufrecht halten müssen. Anzumerken ist, dass<br />
37
wir bereits im Oktober 2007 (!) erstmals Kontakt mit einer Betreuungseinrichtung<br />
aufgenommen haben.<br />
Resümee:<br />
Man kann den <strong>Ein</strong>druck gewinnen, dass die Bedarfskoordination etwas neu<br />
und aufwändiger verwaltet, das auch zuvor verwaltet wurde. Der Umfang der<br />
Verwaltungsmasse ist im Wesentlichen nicht gestiegen. Durch das neue Gesetz<br />
hat sich das Angebot an Wohnplätzen und Arbeitsplätzen nicht wesentlich<br />
verändert.<br />
Das SMEK ist für unsere BewohnerInnen ein Meilenstein.<br />
(Margarete Niedermayr, DSA, Leitung Woge Wels)<br />
Trainingsmaßnahme Individualförderung<br />
Die „Individualförderung“ ist im<strong>Oö</strong>. <strong>ChG</strong> als Trainingsmaßnahme im Rahmen<br />
der „Arbeit und fähigkeitsorientierten Aktivität“ festgelegt.<br />
Ausgehend von den individuellen Vorstellungen, Wünschen und Bedürfnissen<br />
der Kundinnen und Kunden in der Individualförderung wird ein Trainings -<br />
Ziel formuliert, das es in einem festgelegten Zeitraum – in der Regel 1 <strong>Jahr</strong><br />
gemeinsam zu erreichen gilt.<br />
Die Individualförderung wird von Schulkindern, Jugendlichen und Erwachsenen<br />
mit erhöhtem Förderbedarf, Personen, die von gesellschaftlicher Ausgrenzung<br />
bedroht sind sowie Menschen mit individuellen Bedürfnissen in<br />
den Bereichen Bildung, Lebens- und Berufsalltag in Anspruch genommen.<br />
Der Antrag auf die Maßnahme ist bei der örtlich zuständigen Bedarfskoordination<br />
zu stellen; mittels Bescheid werden in jedem <strong>Ein</strong>zelfall <strong>Jahr</strong>esstunden<br />
festgelegt. Die Kosten der Maßnahme trägt zum Großteil die Abteilung Soziales<br />
des Landes <strong>Oö</strong> aus allgemeinen Steuermitteln. Bei Pflegegeldbezug ist<br />
ein Kostenbeitrag zu leisten, bei zu hohem <strong>Ein</strong>kommen bzw. Vermögen ist<br />
u.U. die ganze Förderung selber zu bezahlen.<br />
Der wesentliche Nachteil der neuen Regelung nach dem <strong>ChG</strong> ist die neue Obergrenze<br />
von 120 Förderstunden pro Person und <strong>Jahr</strong>. Auch wenn der Großteil<br />
der Individualförderungen damit auskommt, so braucht es doch, je nach Förderziel<br />
und –inhalt, die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen.<br />
Noch einmal wesentlich verschlechtert wird diese Regelung durch Folgendes:<br />
Eigentlich alle Förderzeiträume sind übergreifend über 2 Kalenderjahre. Von<br />
einigen (wohlgemerkt nur von einigen) Bedarfskoordinatoren werden die<br />
38
genehmigten gesamten Förderstunden nun anteilig auf die beiden Kalenderjahre<br />
aufgeteilt. Nur: Förderungen von Menschen mit Behinderung, Entwicklungsschritte<br />
halten sich oft nicht an Kalendertage oder –jahre. Plötzlich<br />
ist mehr erforderlich, dann folgen wieder Krankenstands- oder Kurzeiten, Erschöpfungs-<br />
oder Überforderungszustände, ... Die Möglichkeit einer flexibleren<br />
Handhabung der <strong>Jahr</strong>esstunden ist um einiges bedarfsgerechter und<br />
kostet – wenn es schon um Geld gehen sollte, auch nicht mehr.<br />
Die finanzielle Neuregelung der Vermögensberücksichtigung ist ein weiterer<br />
Nachteil durch das <strong>ChG</strong> (von der ebenfalls neuen Regelung, dass kein Kostenbeitrag<br />
zu bezahlen ist, wenn kein Pflegegeld bezogen wird, profitiert allerdings<br />
auch manchmal jemand). Zudem wird das ganz einfach als „<strong>Ein</strong>griff in<br />
die persönlichen Lebensverhältnisse“ empfunden.<br />
(Mag. Peter Paar, <strong>Miteinander</strong> GmbH)<br />
39
Mag. a (FH) Michaela Meindlhumer<br />
Gedankensplitter zur Chancengleichheit -<br />
gleiche Rechte für ALLE?!<br />
„Chancengleichheit bezeichnet in modernen Gesellschaften das Recht auf<br />
eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört<br />
insbesondere das Verbot von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des<br />
Geschlechtes, des Alters, der Religion oder der sozialen Herkunft, das in den<br />
Menschenrechten festgeschrieben ist“ (aus: Wikipedia, der freien Enzyklopädie,<br />
URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Chancengleichheit [11.11.2009]).<br />
Wie man es auch dreht und wendet – eine buchstäbliche Chancengleichheit,<br />
auch im Sinne der Definition, wird es wohl heute und in Zukunft nicht geben.<br />
Denn ich gehe von der Annahme aus, dass es nach wie vor etwa in der Natur<br />
des Menschen liegt,<br />
• für sich und eventuell noch seine Lieben zumindest gleich viel oder mehr<br />
haben zu wollen als die anderen.<br />
• die eigene Wahrnehmung als Prämisse des Seins zu sehen und damit als<br />
Maßstab zur Beurteilung von Recht und Unrecht oder Leistung.<br />
Was wäre wenn...<br />
• alle Bildungsangebote auch in leichter Sprache angeboten werden würden,<br />
damit sich möglichst viele Menschen ihren Interessen entsprechend<br />
(weiter-)bilden können? Würde das beispielsweise<br />
– die akademische Welt gefährden oder bereichern?<br />
– uns in Zeitnot bringen, da damit die Möglichkeiten des einzelnen Menschen<br />
zur Teilhabe an dialogischen Prozessen erhöht würde oder unsere<br />
Perspektiven erweitern?<br />
• es eine weltweite Verpflichtung aller Firmen gäbe, Menschen mit Erwerbsminderung<br />
im prozentuellen Verhältnis von 40:60 (Gesamtmitarbeiterzahl)<br />
anzustellen? Würde das beispielsweise<br />
– die Möglichkeit der Finanzierung jener Leistungen für Menschen<br />
mit Bedarf an Unterstützung mindern, welche bislang über den<br />
Ausgleichstaxfond finanziert wurden?<br />
– die Akzeptanz von Menschen mit Bedarf an Unterstützung in der (Erwerbs-)<br />
Gesellschaft erhöhen und zu einem neuen Verständnis von Leistung<br />
und Gesundheit führen?<br />
• das Recht jedes Menschen auf Teilhabe an der Gesellschaft als eine so genannte<br />
Querschnittsmaterie betrachtet würde? Würde das beispielsweise<br />
– zu außergewöhnlichen finanziellen Aufwendungen führen oder einen<br />
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufschwung mit sich bringen?<br />
– zu einem Wandel der Wahrnehmung der Vielfalt menschlichen Seins –<br />
40
zur Bereicherung unseres Lebens führen?<br />
Ob unser Zusammenleben dann einfach noch bunter, vielfältiger und kreativer<br />
werden würde, der Dialog zu einer Kultur des <strong>Miteinander</strong> führen und der Respekt<br />
und die Akzeptanz der menschlichen Vielfalt dadurch wachsen oder ob<br />
verborgene Ressourcen entdeckt werden würden - wer weiß? Sicher können<br />
wir wohl erst dann sein, wenn wir es ausprobiert haben – und einiges ist ja<br />
schon geschehen, wir dürfen nur nicht aufhören, uns darüber Gedanken zu<br />
machen und weiter an der Gestaltung unserer (Um-)Welt / unserer Umfelder<br />
zu arbeiten.<br />
41
Dr. Hermann Wögerer<br />
Interessensvertretung<br />
durch Menschen mit Beeinträchtigung und deren Angehörige<br />
Das neue Chancengleichheitsgesetz (<strong>ChG</strong>) sieht vor, dass Betroffene und auch<br />
Angehörige in Entscheidungen bei der Vollziehung dieses Gesetzes einbezogen<br />
werden sollen. Dieser neue Ansatz gibt Anlass zur Hoffnung, dass Stellungnahmen,<br />
Wünsche und Vorschläge direkt an die mit der Vollziehung betrauten<br />
Stellen der Landesregierung herangetragen und mit diesen diskutiert<br />
werden können. Die <strong>Erfahrungen</strong> der kommenden <strong>Jahr</strong>e werden zeigen, wie<br />
diese <strong>Ein</strong>beziehung tatsächlich gelebt wird.<br />
Zwei wichtige Gremien sind dafür eingerichtet worden, der Planungsbeirat<br />
und der Interessensvertretungsbeirat:<br />
Im Planungsbeirat – als Beratungsorgan der Landesregierung – sitzen neben<br />
sechzehn Fachleuten des Landes, der Sozialhilfeorganisationen und der Trägerorganisationen<br />
vier InteressensvertreterInnen der Betroffenen und weitere<br />
zwei InteressensvertreterInnen der Angehörigen.<br />
Der Interessensvertretungsbeirat ist das Organ, in dem die Interessen der<br />
betroffenen Menschen mit Beeinträchtigung gebündelt werden. Hier sollen<br />
die Stellungnahmen, Wünsche und Vorschläge gesammelt und formuliert<br />
werden. Aus diesem Kreis werden auch die vier Mitglieder in den Planungsbeirat<br />
entsandt. Der Wahlvorgang zur Ermittlung eines ersten Interessensvertretungsbeirates<br />
ist vor wenigen Tagen abgeschlossen worden, er wurde von<br />
Doktor Josef Bauer auf Initiative der Sozialabteilung des Landes professionell<br />
organisiert und moderiert. Auch ich durfte im Rahmen eines Arbeitsausschusses<br />
daran mitwirken. Wirksam wird diese Organisation erst ab dem <strong>Jahr</strong><br />
2010, ein Erfahrungsbericht ist demnach noch nicht möglich.<br />
<strong>Ein</strong>e Entwicklung, deren mögliche Tragweite derzeit noch nicht wirklich erkannt<br />
wird, ist bei diesen Prozessen eingetreten. Schon in den ersten Sitzungen<br />
im Frühsommer 2009 hat man erkannt, dass hier eine Chance besteht, eine<br />
weitergehende – also über die Interessensvertretung nach dem <strong>ChG</strong> hinausgehende<br />
- Plattform aller Gruppierungen zur Vertretung von Menschen mit<br />
Beeinträchtigung zu erstellen. Diese soll für generelle gesellschaftliche Fragestellungen<br />
oder auch Vertretung von Interessen gegenüber Organisationen<br />
des Bundes, den Sozialversicherungsträgern oder der Gemeinden zuständig<br />
sein. Zu diesem Zweck wurde im Zuge der Errichtung des Interessensvertretungsbeirates<br />
eine breitere Plattform gegründet, die „Delegiertenkonferenz“.<br />
Alle Gruppierungen zur Vertretung von Menschen mit Beeinträchtigung,<br />
sowohl Selbstvertretung als auch Vertretung durch Angehörige, sind<br />
eingeladen, Vorschläge einzubringen, um eine Bündelung mit Gleichgesinnten<br />
42
zu erreichen und damit allfälligen Forderungen mehr Geltung zu verschaffen.<br />
Diese Delegiertenkonferenz ist am Beginn ihrer organisatorischen Entwicklung,<br />
ich werde in einer späteren Ausgabe über die weiteren Schritte berichten. Die<br />
nächste Zeit wird zeigen, ob diese gute Idee organisatorisch und natürlich<br />
auch finanziell zum Tragen kommen kann.<br />
Termine der nächsten Elternnetzwerktreffen<br />
- zur Information<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
27. Februar 2010<br />
24. April 2010<br />
29. Mai 2010<br />
26. Juni 2010<br />
Veranstaltung im Bildungshaus Schloss Puchberg mit dem<br />
Thema: „Welche Möglichkeiten gibt es nach der Schule?“<br />
Nähere Informationen dazu erhalten Sie über die Familienberatung der <strong>Miteinander</strong><br />
GmbH, Schillerstraße 53/4, 4020 Linz; Tel. 0732/603533; Fax 0732/603533<br />
DW 20; E-Mail: fb@miteinander.com.<br />
„Das Mögliche im Unmöglichen suchen“<br />
Am 27.11.2009 fand im Festsaal der AK<br />
OÖ das Symposium „Das Mögliche<br />
im Unmöglichen suchen“ statt. Anlass<br />
war der 60. Geburtstag von Dr. Josef<br />
Fragner. Der heutige philosophisch /<br />
wissenschaftlich / theoretische Wissensstand<br />
um „Behinderung und seine<br />
Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten“,<br />
die pädagogisch / didaktische<br />
Umsetzung dieser <strong>Erkenntnisse</strong>, die<br />
sozialpolitischen Veränderungen und<br />
Errungenschaften in Richtung Wahrnehmen der tatsächlichen Bedürfnisse<br />
und (mehr) Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sowie der<br />
ebenbürtige persönliche Zugang und Umgang zwischen Menschen mit und<br />
ohne Behinderung baut auf seine Arbeit auf.<br />
Es war ein fachlich und persönlich hochkarätiges und würdiges Fest.<br />
Mehr dazu in unserer nächsten Zeitschrift.<br />
43
Erfolgreicher Abschluss der<br />
Frühförder/innen-Ausbildung<br />
Mit September dieses <strong>Jahr</strong>es haben fünf<br />
Kollegen/innen aus unserem Bereich<br />
Frühförderung ihre 2006 begonnene<br />
Frühförder/innen-Ausbildung erfolgreich<br />
abgeschlossen. In ihren Diplomarbeiten<br />
haben die Kollegen/innen interessante<br />
Themen mit viel Gefühl, großem <strong>Ein</strong>satz<br />
und hoher fachlicher Kompetenz aufbereitet:<br />
Regina Hörschläger: „Kinder mit Muskeldystrophie“<br />
Lohninger Kathrin: „Kinder mit Franceschetti-Syndrom in der<br />
Frühförderung“<br />
Schrempf Manfred: „Die Bedeutung männlicher Bezugspersonen in der<br />
Frühförderung“<br />
Spreitzer Sonja: „Von der Begegnung zur Sprache“<br />
Zeinhofer Gabi: „Sinnvoll kochen in der Frühförderung“<br />
Wir gratulieren ihnen herzlich!<br />
Wii Konsole für die MBH-MmB in Gmunden<br />
<strong>Ein</strong> frühes „Christkindl“ erhielt<br />
das Team unserer Mobilen Betreuung<br />
und Hilfe für Menschen<br />
mit Behinderung (MBH-MmB)<br />
in Gmunden zur Erweiterung<br />
ihres Angebots für ihre Kundinnen und Kunden:<br />
Die Firma Stadlbauer aus Bergheim bei Salzburg hatte sich auf Grund der<br />
Preisanfrage einer Mitarbeiterin der MBH-MmB hin spontan entschlossen,<br />
die Wii Konsole kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Groß war die Freude, als<br />
plötzlich das Packerl mit der Wii Konsole zugestellt wurde. <strong>Ein</strong> herzliches Dankeschön<br />
an die Firma Stadlbauer aus Bergheim bei Salzburg!<br />
44
Ausflug vom Verein <strong>Miteinander</strong><br />
Dr. Hermann Wögerer<br />
Nachdem es zu Beginn des Tages ausgesehen<br />
hatte, als ob keine Teilnehmerin bzw.<br />
kein Teilnehmer kommt, waren wir dann<br />
doch ein nettes Häufchen. Wir haben den<br />
Plan im gemeinsamen <strong>Ein</strong>verständnis etwas<br />
geändert und sind mit der Schrägbahn<br />
auf die Wurzeralm gefahren.<br />
Von der Wanderung dort zum Brunnsteiner<br />
und der Rundwanderung rund um den Teichlboden (mit viel Erklärungen<br />
über die dort vorkommende Pflanzen- und Tierwelt) haben wir uns im<br />
Bergrestaurant ausführlich gelabt. Und, weil es so schön war, sind wir dann<br />
noch in Windischgarsten mit dem „Alpine Coaster“ gefahren, eine Gaudi für<br />
Jung und Alt.<br />
Bei herrlichem Wetter ist dann unser gemeinsamer Ausflug ausgeklungen. Es<br />
war super, das Wetter war wunderschön und wir freuen uns schon alle auf ein<br />
nächstes Mal.<br />
Klubobmann LAbg. Mag. Thomas Stelzer und Vbgm. Anna<br />
Eisenrauch auf Besuch in den neuen Räumlichkeiten in Wels<br />
Anlässlich eines Besuches<br />
stellte Regionalleiter<br />
Karlheinz Reichert Herrn<br />
Klubobmann LAbg. Mag.<br />
Thomas Stelzer und Frau<br />
Vbgm. Anna Eisenrauch<br />
die neuen Räumlichkeiten<br />
der <strong>Miteinander</strong> GmbH in<br />
Wels vor.<br />
Dabei konnte auch über<br />
aktuelle Projekte wie Mobile<br />
Begleitung und Hilfe<br />
für Menschen mit Behinderung,<br />
kurz MBH-MmB, die Integrative Berufsausbildung, kurz IBA sowie<br />
über das Projekt Individuelle Hilfen (IH) gesprochen werden.<br />
45
Ohrenkuss …da rein, da raus<br />
Das Magazin, gemacht von Menschen mit Down-Syndrom.<br />
Was ist denn ein Ohrenkuss?<br />
Man hört und sieht ganz vieles –<br />
das meiste davon geht zum einen<br />
Ohr hinein und sofort zum anderen<br />
Ohr wieder hinaus. Aber manchmal<br />
ist etwas auch wichtig und<br />
bleibt im Kopf – das ist dann ein<br />
Ohrenkuss.<br />
Foto: Die Gestaltung des Ohrenkuss-Magazins<br />
erfolgt durch Frau<br />
Maya Hässig, Köln, www.lux72.de<br />
Wer schreibt eigentlich für Ohrenkuss?<br />
Ohrenkuss …da rein, da raus ist ein Magazin, in dem fast alle Texte von Menschen<br />
mit Down-Syndrom erstellt werden (selbst geschrieben, getippt, in den<br />
Computer eingegeben oder auch diktiert und danach eventuell selber abgeschrieben).<br />
Bei Ohrenkuss kann sich jeder als Autor bewerben, der das so genannte<br />
„Down-Syndrom“ hat.<br />
Ich habe Down-Syndrom<br />
„Ich habe Down-Syndrom, aber ich stehe dazu. Ich bin kein Alien, denn ich<br />
bin so wie ich bin. Jeder soll es verstehen und mich respektieren.“ SVENJA<br />
GIESLER<br />
Wie kommt man an ein Ohrenkuss?<br />
Das Magazin erscheint zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst.<br />
<strong>Ein</strong> Abo kostet 19,60 EUR (+ Versand)<br />
www.ohrenkuss.de // www.ohrenkuss-das-buch.de<br />
In eigener Sache<br />
Leser/innen-Brief<br />
Sollten Sie uns einen Leser/innen-Brief für die Zeitschrift <strong>Miteinander</strong> übermitteln<br />
wollen, so senden Sie diesen bitte an die Redaktion der Zeitschrift <strong>Miteinander</strong>,<br />
Rechte Donaustraße 7, 4020 Linz oder schicken Sie uns Ihren Leser/<br />
innen-Brief auf public@miteinander.com.<br />
46
Vereinsamung im Alter<br />
Jasmin Schönberger, Roland Racek<br />
Vereinsamung im Alter ist<br />
ein nicht zu unterschätzendes<br />
Problem: Körperliche <strong>Ein</strong>schränkungen,<br />
demenzielle<br />
Veränderungen, „pflegebedürftig<br />
werden“, Schrumpfung<br />
des Freundes- und Bekanntenkreises,<br />
sich ändernde Familienstrukturen,<br />
fehlende<br />
psychosoziale Begleitung sind<br />
nur ein paar Möglichkeiten,<br />
wodurch es zu einem (ungewollten)<br />
Rückzug aus der<br />
Gesellschaft kommt. Die Vereinsamung geht sehr oft mit einem schnelleren<br />
Abbau persönlicher Ressourcen einher und kann auch zur Selbstaufgabe führen.<br />
Die Möglichkeiten einer Vereinsamung entgegenzuwirken sind vielfältig. Tageszentren<br />
oder Betreubares Wohnen können sehr gut Abhilfe schaffen, hier<br />
sind die Wartezeiten aber sehr lang. Die Mobile Altenbetreuung und die Heimhilfe<br />
durchbrechen zumindest für einen kurzen Zeitraum die <strong>Ein</strong>samkeit; für<br />
längere <strong>Ein</strong>sätze, die nachhaltig zu einer Verbesserung der Situation führen<br />
könnten, stehen aber kaum Kapazitäten zur Verfügung.<br />
<strong>Ein</strong>e weitere Möglichkeit ist die (zusätzliche) Betreuung durch die „Individuellen<br />
Hilfen“ der <strong>Miteinander</strong> GmbH. Besuchsdienste (auch im Heim) mit unterschiedlichen<br />
Inhalten wie Ausflüge, Gespräche, Spiele etc., angepasst an<br />
die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden, durchbrechen, wie der folgende<br />
Erfahrungsbericht zeigt, nachhaltig die <strong>Ein</strong>samkeit und führen zu einer Verbesserung<br />
der gesamten Situation.<br />
Frau Irmtraud O. – <strong>Ein</strong> Bericht von Jasmin Schönberger<br />
Als ich das erste Mal zu Frau O. als „Individuelle Hilfe“ kam, war sie desorientiert,<br />
schläfrig und matt. Trotzdem war eine gewisse Grundmotivation vorhanden.<br />
Nach einigen Gesprächen wurde mir klar, dass ich auf dieser Motivation<br />
aufbauen konnte. Ich tastete mich anhand von Gesprächen langsam an Frau<br />
O. heran. Nach mehreren Konversationen erkannte ich die Ressourcen von<br />
ihr und begann sie immer mehr für andere Dinge zu motivieren. Wir spielten<br />
Karten, kochten zusammen, machten Späße und führten intensive Gespräche<br />
über ihre verstorbene Schwester und ihren verstorbenen Mann. Ich holte sie<br />
durch kleine Nettigkeiten und Unternehmungen aus ihrer <strong>Ein</strong>samkeit heraus<br />
47
und zurück ins „Leben“. Des Weiteren versuchte ich durch Herstellung von<br />
„Eselsbrücken“ die Denkfähigkeiten von Frau O. etwas zu stärken – mit Erfolg.<br />
Der derzeitige Zustand von Frau O. ist weder desorientiert noch ist das Bedürfnis<br />
ständigen Schlafens weiter vorhanden.<br />
Das Motivierende an der Arbeit als „Individuelle Hilfe“ sind die kleinen und<br />
manchmal großen Fortschritte, die man bei Kundinnen und Kunden erlebt.<br />
Wie eine weise Person schon immer sagte: „Auch mit kleinen Schritten kommt<br />
man ins Ziel“.<br />
Die Individuellen Hilfen werden an den Standorten Linz, Wels, Steyr und<br />
Gmunden angeboten:<br />
Standort Linz: Dauphinestraße 94, 4030 Linz; Tel.: 0732 / 30 40 44<br />
Standort Wels: Oberfeldstraße 105b, 4600 Wels; 07242 / 69 2 10<br />
Standort Steyr: Arbeiterstraße 16, 4400 Steyr; 07252 / 42 0 03<br />
Standort Gmunden: Kaltenbrunerstraße 45, 4810 Gmunden; 07612 / 77 8 72<br />
Leider gibt es für dieses wichtige Projekt keinen Fördergeber. Dennoch streben<br />
wir danach, die Kosten pro Betreuungsstunde für unsere Kundinnen und<br />
Kunden leistbar zu halten. Falls es in Ihrem Verwandtenkreis einen Menschen<br />
gibt, dem Sie Stunden der „Individuellen Hilfe“ schenken möchten, so können<br />
Sie an den jeweiligen Standorten dafür Gutscheine erwerben.<br />
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit!<br />
Die Firmen Elektro-Hintermüller und<br />
BRASWAG haben seit dem Frühjahr<br />
2009 bei einigen Kunden/innen der<br />
Mobilen Betreuung und Hilfe für Senioren/innen<br />
in Linz wertvolle Arbeit<br />
geleistet.<br />
Dabei ging es um dringend notwendige<br />
Sanierungs- und Installationsarbeiten<br />
in den Wohnungen und<br />
auch um den Austausch betagter<br />
oder kaputter Elektrogeräte, inklusive<br />
Lieferung, Anschluss und Entsorgung<br />
der Altgeräte.<br />
Unbürokratisch und prompt wurden<br />
diese Arbeiten erledigt und dabei in<br />
einem hohen Maß auf die Kunden/<br />
innen-Wünsche eingegangen – DANKE für diese tolle Kooperation!<br />
48
BENEFIZKONZERT<br />
Veranstaltungshinweis<br />
Am 26. Februar 2010 findet im Minoritenkloster<br />
in Wels, Minoritenplatz 4, von 19:00 bis 22:00 Uhr<br />
ein<br />
Benefizkonzert der MOJO BLUES BAND<br />
zu Gunsten von Kindern mit Behinderung und<br />
Menschen im Alter<br />
und zwar speziell für<br />
jene dieser Kinder und<br />
älteren Menschen, die<br />
unbedingt eine Betreuung<br />
und Begleitung<br />
brauchen, sich diese<br />
aber nicht leisten können, statt.<br />
Als Vorgruppe konnte Aziz Elsherif gewonnen werden,<br />
der mit etwa zwanzig Trommlerinnen und Trommlern<br />
das Benefizkonzert einleiten wird.<br />
Der Preis einer <strong>Ein</strong>trittskarte für dieses Benefizkonzert<br />
beläuft sich auf EUR 13,--. <strong>Ein</strong>trittskarten können ab 1.<br />
Dezember 2009 unter der Welser Nummer 07242 / 69 210 DW 11 oder unter<br />
office.wels@<br />
miteinander.<br />
com reserviert<br />
werden.<br />
Wir freuen<br />
uns darauf,<br />
Sie unter<br />
den Besucherinnen<br />
und<br />
B e s u c h e r n<br />
des Konzerts<br />
begrüßen zu<br />
dürfen und<br />
w ü n s c h e n<br />
uns eine erf<br />
o l g r e i c h e<br />
Veranstaltung.<br />
49
Übersicht<br />
Übersicht<br />
aller<br />
aller<br />
Dienstleistungen<br />
Dienstleistungen<br />
der<br />
der<br />
<strong>Miteinander</strong><br />
<strong>Miteinander</strong><br />
GmbH<br />
GmbH<br />
Zentrale der <strong>Miteinander</strong> GmbH<br />
Rechte Donaustr. 7, 7, 4020 Linz<br />
Tel.: (0732) 78 20 00, Fax: DW 33<br />
Geschäftsführung: DW 27<br />
Öffentlichkeitsarbeit: DW 17 25/<br />
24 / 27<br />
Lohnverrechnung/Buchhaltung: Lohnverrechnung/Buchhaltung: DW 21/22<br />
Mail: office@miteinander.com<br />
Internet: www.miteinander.com<br />
www.miteinander.com<br />
Arbeitsassistenz (AASS)<br />
Berufliche und soziale Integration in den ersten Arbeitsmarkt<br />
Ziel: erster (Arbeitsplatzsuche, Arbeitsmarkt, <strong>Ein</strong>schulung,...)<br />
Perspektiven, Hilfe bei der<br />
aktiven Arbeitssuche, <strong>Ein</strong>schulung am Arbeitsplatz<br />
Anlehre/IBA Schillerstr. 53/1, zur Bürokauffrau/zum 4020 Linz, Bürokaufmann (Anl)<br />
Aus- Tel.: und (0732) Weiterbildung, 65 89 22,Fax berufliche DW 20, Qualifizierung<br />
und Mail: Integration, aass.linz@miteinander.com<br />
Persönlichkeitsentwicklung nach der<br />
Pflichtschule<br />
Standort Gmunden<br />
Beratend, Kaltenbrunerstr. begleitende 45, 4810 Frühförderung Gmunden (FF)<br />
Richtet Tel.: (07612) sich an 77 Familien 8 72, Fax mit DW entwicklungsver-<br />
21<br />
zögerten Mail: office.gm@miteinander.com<br />
oder behinderten Kindern (ab der Geburt).<br />
Berufsintegration Standort Ried im Senioren/innenbereich (BIS)<br />
Ausbildung Bahnhofstr. zur/m 43, 4910 Heimhelfer/in Ried für Jugendliche mit<br />
sonderpädagogischen Tel.: (07752) 86 4 70, Fax: Förderbedarf DW 20<br />
Mail: office.ried@miteinander.com<br />
Betreubares Wohnen<br />
Sozialarbeiterische Mobiler HilfsdienstBetreuung<br />
von Senioren/innen in<br />
Betreubaren Mobile Betreuung Wohnungen und Hilfe für SeniorenInnen,<br />
Individuelle Hilfen<br />
Bildung, Dauphinestr. Beschäftigung 94, 4030 Linz, und Betreuung (BBB)<br />
Nachschulisches Tel.: (0732) 30 40 Angebot 44, Fax DW mit 4dem<br />
Ziel der Motivation<br />
der Mail: Teilnehmer/innen mohi.linz@miteinander.com<br />
zur Selbständigkeit in den Zonen<br />
Holzwerkstatt, Kreativität, EDV und Küche<br />
Standort Wels<br />
Daten-Highway Rainerstr. 3, 4600 (DHW) Wels<br />
Beschäftigungsangebot Tel.: (07242) 69 2 10, Fax: für DW Menschen, 20 die behinderungsbedingt<br />
Mail: office.wels@miteinander.com<br />
auf spezielle EDV-Adaptionen angewiesen<br />
sind<br />
Standort Steyr<br />
Familienberatung Arbeiterstr. 16, 4400 mit Steyr Schwerpunkt Integration<br />
für Tel.: Menschen (07252) 42 mit 0 Behinderung 03, Fax: DW 2und/oder<br />
deren Angehörige.<br />
Mail: Rechtliche, office.steyr@miteinander.com<br />
psychologische, pädagogische, soziale<br />
und Anlehre wirtschaftliche Beratung<br />
Individualförderung<br />
Aus- und Weiterbildung,<br />
(IFÖ)<br />
berufliche Qualifizierung<br />
Intensive<br />
und Integration,<br />
<strong>Ein</strong>zelförderung<br />
Persönlichkeitsentwicklung<br />
zur persönlichen Weiter-<br />
nach der<br />
entwicklung<br />
Pflichtschule<br />
in allen Lebensbereichen auf Basis eines<br />
pädagogischen<br />
Rechte Donaustr.<br />
Lern-<br />
7, 4020<br />
und<br />
Linz<br />
Beziehungsangebots<br />
Tel.: (0732) 78 20 00 DW 13/15/16<br />
Mobile Mail: anlehre.linz@miteinander.com<br />
Betreuung und Hilfe im Behindertenbereich<br />
(MBH-MmB)<br />
unterstützt Standort Wels Menschen mit Behinderung in ihrer vertrauten<br />
Rainerstr. Umgebung; 3, 4600 Wels, entlastet Angehörige<br />
Tel.: (07242) 69 2 10, Fax: DW 20<br />
Mobile Mail: office.wels@miteinander.com<br />
Dienste<br />
Mobile Betreuung und Hilfe (MBH-Sen) für<br />
Senioren/innen, Standort Steyr Individuelle Hilfen (IH), Heimhilfe (HH)<br />
Arbeiterstr. 16, 4400 Steyr,<br />
Persönliche Tel.: (07252) Assistenz 42 0 03, Fax am DW Arbeitsplatz 2 (PAA)<br />
Begleitung Mail: office.steyr@miteinander.com<br />
und Assistenz am Weg zwischen Wohnung<br />
und Arbeitsstelle oder Ausbildungsort,<br />
Assistenzleistungen<br />
Wohnen<br />
beim Essen, An- und Ausziehen,<br />
beim<br />
Wohnformen<br />
Toilettengang,<br />
für Menschen<br />
etc.<br />
mit Assistenz- und Begleitungsbedarf<br />
Wohnen Rechte Donaustr. 7, 4020 Linz,<br />
Wohnformen Tel.: (0732) 78 für 20 Menschen 00 DW 26 mit Assistenz- und<br />
Begleitungsbedarf<br />
Mail: wohnen@miteinander.com<br />
Persönliche Assistenz<br />
Standort am Arbeitsplatz<br />
Linz Rechte Donaustraße<br />
Begleitung Rechte Donaustraße am Weg zwischen 7, 4020 Linz Wohnung und Arbeitsstelle<br />
Tel.: oder (0732) Ausbildungsort, 78 20 00, Fax: Assistenzleistungen DW 33<br />
beim Essen,<br />
An- Anlehre: und Ausziehen, DW 11/15/16 bei Toilette, (anlehre.linz@miteinander.com)<br />
etc.<br />
Schillerstr. BBB (Fabrikstr. 53, 4020 2): DW Linz30/32<br />
(bbb@miteinander.com)<br />
Tel.: Wohnen: (0732) DW 65 89 26 22 (wohnen@miteinander.com)<br />
DW 12<br />
Mail: MBH-MmB: paa@miteinander.com<br />
DW 18 (mb.linz@miteinander.com)<br />
BIS: 0699/13782036 (bis@miteinander.com)<br />
Beratend Begleitende Frühförderung<br />
Richtet Standort sich Linz an Familien Schillerstraße mit entwicklungsverzögerten<br />
Schillerstraße oder behinderten 53, 4020 LinzKindern<br />
(ab der Geburt).<br />
Beratung Arbeitsassistenz: und Förderung Tel.: (0732) der Entwicklung 65 89 22, Fax: des DW Kindes 20<br />
(aass.linz@miteinander.com)<br />
Standort PAA: Tel.: Linz (0732) 65 89 22-22, Fax: DW 20<br />
Schillerstr. (paa@miteinander.com)<br />
53/3, 4020 Linz<br />
Tel.:(0732) IFÖ: Tel.: (0732) 66 33 66 28, 33 Fax: 24, 66 Fax: 05 (0732) 93 66 05 93;<br />
Mail: Handy: ff.linz@miteinander.com<br />
0699/13782055 (if@miteinander.com)<br />
Frühförderung: Tel.: (0732) 66 33 28, Fax: (0732) 66 05 93<br />
Standort (ff.linz@miteinander.com)<br />
Gmunden<br />
Kaltenbrunerstr. Familienberatung: 45, Tel.: 4810 (0732) Gmunden 60 35 33, Fax: DW 20<br />
Tel.: (fb@miteinander.com)<br />
(07612)77 8 72 DW 33<br />
Mail: office.gm@miteinander.com<br />
Standort Linz Dauphinestraße<br />
Mobile<br />
Dauphinestr.<br />
Begleitung<br />
94, 4030<br />
für Menschen<br />
Linz,<br />
mit Behinderung<br />
unterstützt<br />
Tel.: (0732)<br />
Menschen<br />
30 40 44, Fax<br />
mit<br />
DW<br />
Behinderung<br />
4<br />
von der Kindheit<br />
bis<br />
Mail:<br />
zum<br />
mohi.linz@miteinander.com<br />
hohen Alter in ihrer vertrauten Umgebung bei<br />
der<br />
MBH-Sen,<br />
Bewältigung<br />
Heimhilfe,<br />
des Alltags<br />
Individuelle<br />
und bietet<br />
Hilfen,<br />
deren<br />
Betreubares<br />
Angehörigen<br />
Wohnen<br />
Entlastung<br />
Rechte Standort Donaustr. Linz J.W.Kleinstraße<br />
7, 4020 Linz<br />
Tel.: J.W.Kleinstr. (0732) 78 9-11, 20 00 4040 DW Linz-Biesenfeld<br />
18<br />
Mail: Tel.: (0732) mb.linz@miteinander.com<br />
94 41 10<br />
Standort<br />
Mail: dhw@miteinander.com<br />
Wels<br />
Rainerstr.<br />
Daten-Highway<br />
3, 4600 Wels<br />
Tel.: (07242) 69 2 10, Fax: DW 20<br />
Standort Gmunden<br />
Mail: office.wels@miteinander.com<br />
Kaltenbrunerstr. 45, 4810 Gmunden<br />
Standort Tel.: (07612) Steyr 77 8 72, Fax DW 21<br />
Arbeiterstr. Mail: office.gm@miteinander.com<br />
16, 4400 Steyr<br />
Tel.: IH: 0699/13782097 (07252) 42 0 03, (ih.gm@miteinander.com)<br />
Fax: DW 2<br />
Mail: FF: DW office.steyr@miteinander.com<br />
33 (ff.gm@miteinander.com)<br />
AASS: DW 30 (aass.gm@miteinander.com)<br />
Familienberatung Anl: DW 41 (anlehre.gm@miteinander.com)<br />
mit Schwerpunkt Integration<br />
für MBH-MmB: Menschen DW mit 43 Behinderung (mb.gm@miteinander.com)<br />
und/oder deren Angehörige,<br />
rechtliche, psychologische, pädagogische, soziale<br />
und Standort wirtschaftliche Ried Beratung<br />
Schillerstr. Bahnhofstr. 53/5, 43, 4020 4910 Linz Ried<br />
Tel.: (0732) (07752) 60 86 35 4 33, 70, Fax: DW 20 20<br />
Mail: fb@miteinander.com<br />
office.ried@miteinander.com<br />
Arbeitsassistenz<br />
Daten-Highway<br />
Beschäftigungsangebot Standort Wels für Menschen, die behinderungsbedingt<br />
Oberfeldstr. 105b, auf spezielle 4600 Wels EDV- Adaptionen angewiesen<br />
sind Tel.: (07242) 69 2 10, Fax: DW 20<br />
J.W.Kleinstr. Mail: office.wels@miteinander.com<br />
9-11, 4040 Linz-Biesenfeld<br />
Tel.: Anlehre: 0732/94 DW 41 12/13 10 (anlehre.wels@miteinander.com)<br />
Mail: MBH-MmB: dhw@miteinander.com<br />
(mb.wels@miteinander.com)<br />
Individuelle Hilfen: (mohi.wels@miteinander.com)<br />
BBB: Bildung, Betreuung und Beschäftigung<br />
nach Standort der Schule; Steyr Ziel: Motivation zur Selbständigkeit<br />
in Arbeiterstr. den Zonen 16, Holzwerkstatt, 4400 Steyr Kreativität, EDV, Küche,<br />
Individualförderung<br />
Tel.: (07252) 42 0 03, Fax: DW 2<br />
Fabrikstr. Mail: office.steyr@miteinander.com<br />
2, 4020 Linz,<br />
Tel.: Anlehre: (0732) DW 78 20 14 00 (anlehre.steyr@miteinander.com)<br />
DW 30/32<br />
Mail: MBH-MmB: bbb@miteinander.com<br />
(mb.steyr@miteinander.com)<br />
MBH-Sen, Heimhilfe, Individuelle Hilfen:<br />
(mohi.steyr@miteinander.com)
MITEINANDER-Freizeitclub<br />
Mitglieder sind einfach besser dran.<br />
Name:<br />
Straße:<br />
PLZ/Ort:<br />
Telefon:<br />
E-Mail:<br />
Freizeitclub Linz:<br />
jeden Donnerstag um 18.00 Uhr (ausgenommen an schulfreien Tagen)<br />
Ort: im BBB, Fabrikstraße 2<br />
Nähere Auskünfte bei:<br />
Susanne Martincsevics, Tel.: 07434/44 316<br />
Dieter Andlinger, Tel.: 0676/5392472<br />
E-Mail: andlinger_dieter@hotmail.com<br />
Freizeiclub Ried:<br />
jeden zweiten Samstag um 14.00 Uhr<br />
Ort: Kulturzentrum St. Josef (LMS), 1. Stock<br />
Nähere Auskünfte bei:<br />
Alexandra Reichenwallner, Tel.: 0650/ 82 17 187<br />
MITEINANDER-Ombudsmann<br />
Bei behindertenspezifischen Anliegen, Fragen oder Problemen,<br />
wenden Sie sich bitte an den Ombudsmann des Vereins <strong>Miteinander</strong><br />
Dr. Hermann Wögerer, Tel.: 0664/3074887,<br />
E-mail: waltraudhermann.woegerer@aon.at<br />
Ich werde Mitglied im Verein <strong>Miteinander</strong>, weil<br />
- der Verein dafür sorgt, dass Menschen mit und ohne Behinderung<br />
MITEINANDER leben, lernen und arbeiten können.<br />
- ich die Dienstleistungen der <strong>Miteinander</strong> GmbH schätze.<br />
- ich zu ermäßigten Tarifen neue Impulse von Vereinsvorträgen oder<br />
Seminaren mit nach Hause nehmen kann.<br />
- ich die Vereinszeitschrift „<strong>Miteinander</strong>” kostenlos zugestellt bekomme.<br />
- ich die Zeitschrift „behinderte menschen“ vergünstigt abonnieren kann.<br />
ab sofort<br />
ab........(Datum)<br />
An den<br />
Verein <strong>Miteinander</strong><br />
Postgebühr<br />
zahlt<br />
Empfänger<br />
Rechte Donaustraße 7<br />
4020 Linz
Österreichische Post AG / Sponsoring.Post<br />
GZ: 09Z038214S<br />
Absender: Verein <strong>Miteinander</strong> und<br />
<strong>Miteinander</strong> GmbH, Rechte Donaustr. 7, 4020<br />
Linz<br />
ich möchte<br />
die Verwirklichung einer gemeinsamen Lebenswelt<br />
behinderter und nichtbehinderter Menschen unterstützen und<br />
Mitglied im Verein MITEINANDER werden. Mein <strong>Jahr</strong>esbeitrag<br />
beträgt Euro 30,- bzw. Euro 10,- (Schüler/Studenten mit Nachweis).<br />
Gratisbezug der Zeitschrift MITEINANDER<br />
mit einer Spende in der Höhe von Euro.............. auf das Spendenkonto<br />
der Raika Haidershofen, BLZ 32278, Kontonr: 77644 beitragen.<br />
ein Inserat in der Vereinszeitschrift MITEINANDER schalten.<br />
Gute Werbewirkung - kleiner Preis: Euro 189,-/Euro 284,-/Euro 378,-<br />
(Viertel/Halb/Ganze Seite) zzgl 5% Werbeabgabe plus 10% Mwst<br />
die Vereinszeitschrift MITEINANDER kostenlos beziehen.<br />
Heft 4/2009, 23. <strong>Jahr</strong>gang. Medieninhaber und Herausgeber: Verein <strong>Miteinander</strong><br />
und <strong>Miteinander</strong> GmbH, 4020 Linz, Rechte Donaustraße 7, Tel.: 0732 / 78 20 00,<br />
E- Mail: office@miteinander.com, Redaktion: Mag. a (FH) Michaela Meindlhumer,<br />
Layout: Tobias Aichinger / Druck: Trauner