Stadtratssitzung am 22.03.2010 - Dettelbach
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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2010<br />
die Stadt <strong>Dettelbach</strong> bisher auf Grund vorhandener Rücklagen vermeiden können, die Bürger angemessen<br />
an den Kosten – z. B. über eine Steuererhöhung – zu beteiligen.<br />
Angesichts des Rückgangs der Rücklagen und der in diesem Haushaltsjahr notwendig werdenden<br />
Kreditaufnahmen muss die Stadt <strong>Dettelbach</strong> zunächst eine Verbesserung der Einnahmesituation<br />
herbeiführen. Nachdem der Hebesatz der Grundsteuer B mit bisher 300 Punkten erheblich unter<br />
dem Landesdurchschnitt und auch um 30 Punkte unter dem Durchschnitt aller Gemeinden im Landkreis<br />
Kitzingen liegt, sollte eine Anpassung der Grundsteuer B von 300 v.H. auf 330 v.H. in diesem<br />
Haushaltsjahr erfolgen. Der Haushaltsansatz ist im anschließend zu beratenden Entwurf bereits<br />
entsprechend erfolgt. Die Anpassung erbringt steuerliche Mehreinnahmen von ca. 60.000 € im Jahr.<br />
Sitzung Lfd. Anw. Beschluss Beratungsgegenstand<br />
Nr.<br />
Für/Gegen<br />
22.03.10 Ö23 19 19 : 0 Haushaltswesen;<br />
Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Stadt<br />
<strong>Dettelbach</strong> 2010 sowie Erlass der Haushaltssatzung<br />
2010 der Stadt <strong>Dettelbach</strong><br />
Haushaltssatzung<br />
der Stadt <strong>Dettelbach</strong>,<br />
Lkrs. Kitzingen<br />
für das Haushaltsjahr 2010<br />
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt <strong>Dettelbach</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er<br />
schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.097.500 €<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.878.700 €<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von<br />
2.300.000 € vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 340 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 380 v.H.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite (Art. 73 GO) zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach<br />
dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Diese Haushaltssatzung tritt <strong>am</strong> 01. Januar 2010 in Kraft.<br />
<strong>Dettelbach</strong>, STADT DETTELBACH<br />
K u h n<br />
1. Bürgermeister<br />
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