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Stadtratssitzung am 22.03.2010 - Dettelbach

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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2010<br />

die Stadt <strong>Dettelbach</strong> bisher auf Grund vorhandener Rücklagen vermeiden können, die Bürger angemessen<br />

an den Kosten – z. B. über eine Steuererhöhung – zu beteiligen.<br />

Angesichts des Rückgangs der Rücklagen und der in diesem Haushaltsjahr notwendig werdenden<br />

Kreditaufnahmen muss die Stadt <strong>Dettelbach</strong> zunächst eine Verbesserung der Einnahmesituation<br />

herbeiführen. Nachdem der Hebesatz der Grundsteuer B mit bisher 300 Punkten erheblich unter<br />

dem Landesdurchschnitt und auch um 30 Punkte unter dem Durchschnitt aller Gemeinden im Landkreis<br />

Kitzingen liegt, sollte eine Anpassung der Grundsteuer B von 300 v.H. auf 330 v.H. in diesem<br />

Haushaltsjahr erfolgen. Der Haushaltsansatz ist im anschließend zu beratenden Entwurf bereits<br />

entsprechend erfolgt. Die Anpassung erbringt steuerliche Mehreinnahmen von ca. 60.000 € im Jahr.<br />

Sitzung Lfd. Anw. Beschluss Beratungsgegenstand<br />

Nr.<br />

Für/Gegen<br />

22.03.10 Ö23 19 19 : 0 Haushaltswesen;<br />

Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Stadt<br />

<strong>Dettelbach</strong> 2010 sowie Erlass der Haushaltssatzung<br />

2010 der Stadt <strong>Dettelbach</strong><br />

Haushaltssatzung<br />

der Stadt <strong>Dettelbach</strong>,<br />

Lkrs. Kitzingen<br />

für das Haushaltsjahr 2010<br />

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt <strong>Dettelbach</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er<br />

schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.097.500 €<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.878.700 €<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von<br />

2.300.000 € vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 340 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 380 v.H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite (Art. 73 GO) zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach<br />

dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt <strong>am</strong> 01. Januar 2010 in Kraft.<br />

<strong>Dettelbach</strong>, STADT DETTELBACH<br />

K u h n<br />

1. Bürgermeister<br />

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