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Stadtratsitzung am 11.07.2011 - Dettelbach

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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2011<br />

<strong>Stadtratsitzung</strong> <strong>am</strong> <strong>11.07.2011</strong><br />

Beginn: 19.30 Uhr Ende: 21.30 Uhr<br />

2. Bürgermeister Ernst Dobler<br />

Stadtrat Werner Apfelbacher<br />

Stadtrat Raimund Busch<br />

Stadtrat Ottmar Deppisch<br />

Stadtrat Marcel Hannweber<br />

Stadtrat Dr. Roland Hardörfer<br />

Stadtrat Michael Hartmann<br />

Stadtrat Herbert Holzapfel<br />

Stadtrat Helmut Kapp<br />

Stadträtin Christine Konrad<br />

Anwesend:<br />

1. Bürgermeister Reinhold Kuhn<br />

Stadträtin Theresia Mack-Schneider<br />

Stadtrat Roland Nagel<br />

Stadtrat Ernst Plannasch<br />

Stadtrat Raimund Sauer<br />

Stadtrat Josef Scheller<br />

Stadtrat Michael Schuba<br />

Ortssprecher Artur Harth<br />

Ortssprecher Richard Kohlhaupt<br />

Ortssprecher Norbert Schneider<br />

Ortssprecher Horst Winterstein<br />

Abwesend -entschuldigt-:<br />

3. Bürgermeister Manfred Berger<br />

Stadtrat Herbert König<br />

Stadtrat Matthias Bielek<br />

Stadtrat Hermann Pfannes<br />

Schriftführer:<br />

Roland Gast, Verw.-Fachwirt<br />

1. Bürgermeister Kuhn begrüsst die anwesenden Mitglieder des Stadtrates.<br />

Er stellt die ordnungsgemässe Ladung und Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.<br />

ÖFFENTLICH<br />

Sitzung Lfd. Anw. Beschluss Beratungsgegenstand<br />

Nr.<br />

Für/Gegen<br />

11.07.11 Ö41 17 16 : 0 Sanierung des Hornschen Spitals <strong>Dettelbach</strong>;<br />

Vergabe der Rohbauarbeiten<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Stadtrat beschließt, die Rohbauarbeiten an die Firma Plannasch Bauunternehmung GmbH,<br />

<strong>Dettelbach</strong>, zum Angebotspreis i. H. von 143.005,55 € zu vergeben.<br />

Stadtrat Plannasch hat an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht<br />

teilgenommen.<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Die Submission für die beschränkte Ausschreibung erfolgte <strong>am</strong> 15.06.2011. Es wurden insges<strong>am</strong>t 6<br />

Firmen beteiligt<br />

Zur Angebotseröffnung sind 3 Angebote eingegangen. Die durchgeführte Prüfung und Wertung der<br />

Angebote ergab folgende Reihenfolge der drei Bieter:<br />

1. Firma Plannasch Bauunternehmung<br />

GmbH,<br />

2. Firma Blank Bauunternehmung GmbH,<br />

<strong>Dettelbach</strong> 143.005,55 €<br />

Helmstadt 144.220,12 €<br />

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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2011<br />

3. Firma Rank Bauunternehmung, Kitzingen 208.243,90 €<br />

Die Kostenschätzung lag bei 123.760,- €.<br />

Aufgrund der Belange der Denkmalpflege sollte die hist. Wand im EG zwischen derzeitigem Aufenthaltsraum<br />

und Flurbereich erhalten bleiben. Im Zuge der weiteren Planung wurde eine Lösung gefunden,<br />

die eine Veränderung der bestehenden neuzeitlichen Wand des Bewohnerzimmers in der<br />

Nord-West-Ecke des Gebäudes zur Folge hat. Diese Kosten waren in der Kostenschätzung noch nicht<br />

berücksichtigt und belaufen sich auf ca. 4.641,- €.<br />

Im Zeitraum Mitte 2009 bis heute hat sich der Stahlpreis um ca. 36 % verteuert. Hieraus entsteht eine<br />

Kostensteigerung zur Kostenschätzung von ca. 11.900,- €.<br />

Im Leistungsverzeichnis wurden Regiestunden für unvorhergesehene Maßnahmen von 3.036,88 €<br />

vorgesehen.<br />

Außerdem sind die Handwerksbetriebe derzeit gut ausgelastet und die Preisbildung somit hochpreisiger,<br />

was sich in etlichen Ausschreibungspositionen nachvollziehen lässt und ebenso zu einer Kostensteigerung<br />

führt.<br />

Aufgrund der Überprüfung hinsichtlich Fachkunde und Zuverlässigkeit bestehen keine Bedenken gegen<br />

die Vergabe an die Firma Plannasch Bauunternehmung GmbH, <strong>Dettelbach</strong>.<br />

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN<br />

Kostenübersicht<br />

Gewerk Schätzung (netto) Angebot (netto)<br />

Rohbau 104.000,00 € 120.172,73 €<br />

Zimmerer 30.160,00 € 47.669,20 €<br />

Dachdecker 75.406,68 € 80.018,30 €<br />

Spengler 25.220,00 € 33.286,15 €<br />

Gerüst 19.571,40 € 25.972,60 €<br />

Summe 254.358,08 € 301.968,98 €<br />

= brutto 302.686,11 € 359.343,08 €<br />

Sitzung Lfd. Anw. Beschluss Beratungsgegenstand<br />

Nr.<br />

Für/Gegen<br />

11.07.11 Ö42 17 17 : 0 Abwasseranlage <strong>Dettelbach</strong> – KIS <strong>Dettelbach</strong>;<br />

Vergabe von Reinigungsleistungen bzw. TV-<br />

Aufnahmen im Bereich des Kanalnetzes Am Felsenkeller,<br />

Scherenbergstraße, Michael-Göbel-Straße, Am<br />

Burggraben, Falterstraße, Markt, Eichgasse und B<strong>am</strong>berger<br />

Straße in <strong>Dettelbach</strong> sowie des ges<strong>am</strong>ten Kanalnetzes<br />

in Mainsondheim<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Stadtrat stimmt einer Vergabe der Kanalreinigungs-und Inspektionsarbeiten an die Firma<br />

Barthel, Maßbach-Poppenlauer, zum Angebotspreis i. H. von 33.069,33 € zu.<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Die Betreiber von Entwässerungsanlagen sind aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften (Eigenüberwachungsverordnung,<br />

Wasserhaushaltsgesetz) zur Eigenkontrolle verpflichtet. Durch diese<br />

Eigenkontrollen sollen die Entwässerungsanlagen in einem den allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik entsprechenden Zustand gehalten werden. Im Besonderen sind hierbei bauliche (Schadstellen),<br />

umweltschutztechnische (Dichtheit) und betriebliche Aspekte (sichere und einfache Wartung) zu<br />

beachten.<br />

Die Ges<strong>am</strong>tkanalisation der Stadt <strong>Dettelbach</strong> sowie der Ortsteile wurde daher in den letzten Jahren<br />

regelmäßig punktuell im Zuge von Zustandskontrollen, Befahrungen für Schluss- und Gewährleistungsabnahmen<br />

sowie diverser Mängelbeseitigungen mittels Kanal-TV inspiziert.<br />

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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2011<br />

Die entsprechenden Aufzeichnungen aller getätigten TV-Inspektionen sind beginnend vom Jahr 1992<br />

bis 2008 analog dokumentiert.<br />

Um Daten zu konservieren, keine Informationen zu verlieren und einfachen Zugriff zu den Erkenntnissen<br />

zu haben, beabsichtigt die Stadt <strong>Dettelbach</strong>, ein Kanalinformationssystem (KIS) ihres ges<strong>am</strong>ten<br />

Gemarkungsgebietes aufzubauen. Hierzu wird eine Kanaldatenbank erstellt und Kanalbestands- und<br />

Zustandspläne erzeugt. Der Stadtrat wurde in den Sitzungen <strong>am</strong> 18.08.2009 sowie <strong>am</strong> 18.05.2010<br />

informiert und hat hierüber bereits div. Vergabebeschlüsse gefasst.<br />

Bezüglich der Vergabe der Zustandserfassung im Stadtteil Mainsondheim wird auf die Begründung im<br />

Stadtratsbeschluss vom 23.05.2011 (Anlage 1) verwiesen.<br />

Das Kanalnetz (Bestand Abwasser – Netzverknüpfung Haltungen) des Hauptortes <strong>Dettelbach</strong> liegt in<br />

Anlehnung an die vorhandenen analogen Bestandunterlagen in digitalisierter Form bereits vor und<br />

wurde zudem datenbanktechnisch erfasst. Um einen flächendeckenden Zugriff auf das Kanalnetz zu<br />

ermöglichen, wurden die bereits durchgeführten Inspektionen (ab 2007) bzw. das KIS Euerfeld aus den<br />

Jahren 2003 bis 2005 sowie der Teilbereich „Paint“ und die sich daraus ableitenden Kanalst<strong>am</strong>mdaten<br />

ebenfalls in die Kanaldatenbank mit aufgenommen.<br />

Letztendlich sollte das KIS innerhalb der nächsten 8 bis 10 Jahre fertig gestellt werden. Voraussetzung<br />

dafür ist, dass die Stadt <strong>Dettelbach</strong> fortlaufend an der Erweiterung des KIS festhält und die entsprechenden<br />

Haushaltsmittel zur Verfügung stellt. Dementsprechend wurde das <strong>Dettelbach</strong>er Kanalnetz in<br />

verschiedene Teilbereiche aufgeteilt.<br />

Im vorliegenden Fall geht es um die TV-Aufnahmen des in der Anlage 2 gekennzeichneten Kanalteilnetzes<br />

in <strong>Dettelbach</strong> sowie des in der Anlage 3 gekennzeichneten Kanalnetzes in Mainsondheim.<br />

Im Zuge einer beschränkten Ausschreibung wurden 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes für die<br />

Kanalreinigungs- und Informationsarbeiten aufgefordert.<br />

Die durchgeführte Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgende Reihenfolge der drei Bieter:<br />

1. Firma Barthel, Maßbach-Poppenlauer<br />

2. Firma Baierle, Fremdingen-Schopfenlohe<br />

3. Firma Hänsch, Beratzhausen<br />

33.069,33 €<br />

41.752,94 €<br />

66.473,07 €<br />

Die Kostenschätzung lag bei 35.000,- € (Hauptort 16.000 € und OT Mainsondheim 19.000 €).<br />

Aufgrund der Überprüfung hinsichtlich Fachkunde und Zuverlässigkeit bestehen keine Bedenken gegen<br />

die Vergabe an die Firma Barthel, Maßbach-Poppenlauer.<br />

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN<br />

Die Kosten liegen im Bereich des im Haushalt vorgegebenen Kostenrahmens. Der Haushaltsansatz i.<br />

H. von 50.000 € wird einschließlich des anfallenden Honorars nicht überschritten (vgl. HHSt.<br />

7000.9510).<br />

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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2011<br />

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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2011<br />

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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2011<br />

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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2011<br />

Sitzung Lfd. Anw. Beschluss Beratungsgegenstand<br />

Nr.<br />

Für/Gegen<br />

11.07.11 Ö43 17 17 : 0 Liegenschaften;<br />

Künftige Nutzung des OG im ehem. Gemeindehaus<br />

Effeldorf<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Stadtrat stimmt der Überlassung eines Raums im OG des Gemeindehauses Effeldorf an den<br />

Gartenbau- und Dorfverschönerungsverein Effeldorf zu den genannten Bedingungen zu.<br />

BEGRÜNDUNG:<br />

Die Räume des Obergeschosses im ehem. Gemeindehaus Effeldorf werden seit längerer Zeit nicht<br />

mehr genutzt und befinden sich in entsprechenden Zustand. Der Bauausschuss konnte sich bei einem<br />

Ortstermin <strong>am</strong> 22.10.2010 hiervon bereit ein Bild machen.<br />

Vom örtlichen Gartenbau- und Dorfverschönerungsverein liegt ein Antrag auf Nutzung von zwei Räumen<br />

für Vereinszwecke vor. Es ist vorgesehen diese Räume für Archivzwecke und als Vereinsheim<br />

einzurichten. Die entsprechende Renovierung würde der Verein in eigener Regie und auf eigene Kosten<br />

übernehmen.<br />

Bei einem weiteren Ortstermin <strong>am</strong> 20.06.2011 wurde von Seiten der Pfarrei mitgeteilt, dass von<br />

dort zur zeit kein Bedarf auf Nutzung eines Raums im Gemeindehaus besteht. Der Jugendtreff<br />

soll weiter in den bisherigen Räumen verbleiben (auch Meinung der Mitglieder der Pfarrei).<br />

Der Kath. Frauenbund nutzt bereits die Räume im Erdgeschoss und hat ebenfalls keinen weiteren<br />

Bedarf im Obergeschoss.<br />

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens ist folgendes zu vorgesehen:<br />

- die Stadt veranlasst den Austausch der alten Fenster im Rahmen des jährlichen Bauunterhalts<br />

- der Vorplatz ist noch endgültig herzurichten, hierzu sind auch noch einige Büsche und<br />

Bäume auf städtischen Grund zu entfernen und der Rasen ist neu anzulegen<br />

- die Stadt überlässt dem Gartenbau- und Dorfverschönerungsverein Effeldorf die beiden südlichen<br />

Räume im OG des Gemeindehauses zur unentgeltlichen Nutzung. Als Gegenleistung soll der Verein<br />

die Pflege von öffentlichen Flächen wie z.B. die Fläche vor dem Gemeindehaus und der Kirche, vor<br />

dem Anwesen Am Dorfbrunnen 1, an der Unterstellhalle und <strong>am</strong> Friedhof übernehmen.<br />

Sitzung Lfd. Anw. Beschluss Beratungsgegenstand<br />

Nr.<br />

Für/Gegen<br />

11.07.11 Ö44 17 17 : 0 Vollzug des Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes;<br />

Antrag des Kath. Kindergarten-Verein Geschw. Scheller’sche<br />

Stiftung e.V. Euerfeld auf weitere Anerkennung<br />

als Landkindergarten<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Stadtrat stimmt dem Antrag des Kath. Kindergartenvereins Geschw. Scheller’sche<br />

Stiftung Euerfeld auf Anerkennung als sog. Landkindergarten nach Art. 24 BayKiBiG<br />

zu.<br />

BEGRÜNDUNG:<br />

Der Kath. Kindergartenverein Geschw. Scheller’sche Stiftung Euerfeld hat mit Schreiben vom<br />

08.06.2011 Antrag auf weitere Anerkennung des eingruppigen Kindergartens als sog. Landkindergarten<br />

nach Art. 24 BayKiBiG – Kindertageseinrichtungen im ländlichen Raum gestellt.<br />

Die nach Art. 19 BayKiBiG förderfähigen Kindertageseinrichtungen, die das einzige Angebot in einer<br />

Gemeinde darstellen und von weniger als 22 Kindern besucht werden, obwohl sie von der Altersöffnung<br />

Gebrauch gemacht und kein Kind abgewiesen haben, erhalten auf Antrag die Anerkennung als<br />

sog. Landkindergarten. Dies gilt für Gemeindeteile, die bis zur zur Gebietsreform 1972 selbständige<br />

Gemeinden waren.<br />

Im nächsten Kindergartenjahr werden in Euerfeld voraussichtlich 17 Kinder der Kindergarten besuchen<br />

(aktuell 15 Kinder).<br />

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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2011<br />

Wird eine Einrichtung von weniger als 22 Kinder besucht, wird der Basiswert für die durchschnittliche<br />

Buchungszeit der tatsächlich anwesenden Kinder (17) bei der Zugrundelegung eine Gewichtungsfaktors<br />

von 1,0 für 22 Kinder gewährt.<br />

Beim Kath. Kindergartenverein Geschw. Scheller’sche Stiftung Euerfeld sind diese Voraussetzungen<br />

im Jahr 2011/12 erfüllt.<br />

Sitzung Lfd. Anw. Beschluss Beratungsgegenstand<br />

Nr.<br />

Für/Gegen<br />

11.07.11 Ö45 17 17 : 0 Stromversorgung <strong>Dettelbach</strong>-Ortsteile:<br />

Abschluss eines Konzessionsvertrags mit der Fa. N-<br />

ERGIE Nürnberg<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss eines Konzessionsabgabenvertrag zwischen der Stadt <strong>Dettelbach</strong><br />

und den Stadtwerken <strong>Dettelbach</strong> in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung<br />

zu.<br />

BEGRÜNDUNG:<br />

In § 14 Abs. 3 EnWG ist festgelegt, dass bei Durchleitungsfällen der Netzbetreiber auch die darauf<br />

anfallenden Konzessionsabgabe „in der vertraglich vereinbarten Höhe“ zu zahlen hat. Seit Inkrafttreten<br />

der Änderungen der Konzessionsabgabenverordnung ist für die Ermittlung der höchstzulässigen Konzessionsabgabe<br />

auf durchgeleitete Strommengen der § 2 Abs. 6 KAV einschlägig.<br />

Nach § 48 Abs. 3 EnWG haben die Gemeinden nur bei Bestehen einer entsprechenden vertraglichen<br />

Vereinbarung, ob und ggf. in welcher Höhe die Konzessionsabgabe für durchgeleitete Strommengen<br />

abzuführen ist, einen Anspruch auf Zahlung einer Konezessionsabgabe gegenüber dem Netzbetreiber.<br />

Die Stadt <strong>Dettelbach</strong> hat mit der Fa. N-ERGIE Nürnberg für die Strombelieferung der Ortsteile einen<br />

Konzessionsvertrag abgeschlossen, der zum 30.11.2011 endet. Im Juni 2010 erfolgte die Ausschreibung<br />

der Konzession mittels öffentlicher Bekanntmachung.<br />

Einziger Bieter nach Ablauf der Ausschreibungsfrist ist die Fa. N-ERGIE Nürnberg.<br />

Der Bay. Gemeindetag, der Bay. Städtetag und der VBEW haben sich auf ein neues Muster für einen<br />

Konzessionvertrag verständigt. Diesen hat das Bayer. Staatsministerium des Innern einvernehmlich<br />

mit dem Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft <strong>am</strong>tlich genehmigt und veröffentlich.<br />

Der von der Fa. N-ERGIE vorgelegte Vertragsentwurf entspricht weitgehenst dem Mustervertrag.<br />

Beschlussmäßig zu behandelnde Passagen:<br />

Im § 1 sollte aus dem Vertragsgebiet (alle Ortsteile) das Gebiet des Mainfrankenparks (analog der<br />

Wasser und Abwassersatzung) ausgeschlossen werden.<br />

Weiterhin enthält der Vertrag folgende Alternativvorschläge, über die entschieden werden muss:<br />

§ 5 – Änderung der Versorgungsanlagen<br />

Erfordern kommunale Maßnahmen im öffentlichen Interesse Änderungen der bestehenden<br />

Versorgungsanlagen des EVU auf Vertragsgrundstücken, so führt das EVU nach<br />

schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde die Änderung in angemessener Frist durch.<br />

Hier schlägt der Kommunale Prüfungsverband eine Ergänzung vor:<br />

Die Gemeinde behält sich vor, die Arbeiten in eigener Regie durchzuführen.<br />

Alternative 1:<br />

Die hierfür notwendigen Kosten (Folgekosten) tragen die Gemeinde und das EVU je zur<br />

Hälfte. Nach Ablauf von 10 Jahren ab Vertragabschluss trägt die Gemeinde 40% und das EVU 60%.<br />

Alternative 2:<br />

Die Gemeinde führt die Tiefbauarbeiten einschließlich der Wiederherstellung der Oberfläche<br />

auf eigene Kosten durch. Die Arbeiten an den Anlagen des EVU führt dieses auf eigene<br />

Kosten durch.<br />

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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2011<br />

Die Kommunale Prüfungsverband schlägt die Alternative 2 vor, weil diese sachgerechter<br />

sei.<br />

§ 8 Vertragsdauer<br />

Alternative 1:<br />

Dieser Vertrag tritt <strong>am</strong> 01.12.2011 in Kraft und endet 20 Jahre nach Unterzeichnung durch<br />

beide Vertragsparteien Die Bekanntmachungsregelung des § 46 Abs. EnWG ist zu<br />

beachten.<br />

Alternative 2:<br />

Dieser Vertrag tritt <strong>am</strong> 01.12.2011 in Kraft und läuft 10 Jahre, sofern er 3 Jahre vor Ablauf<br />

schriftlich gekündigt wird. Andernfalls endet er 20 Jahr nach Unterzeichnung durch beider<br />

Vertragspartner. Die Bekanntmachungsregelung der § 46 Abs. 3 EnWG ist zu beachten.<br />

Hierzu ist die Tendenz allgemein zu kürzeren Laufzeiten. Dies empfiehlt auch der Kommunale Prüfungsverband.<br />

Insofern käme Alternative 2 in Betracht. Allerdings sollte auf die automatische Verlängerung<br />

bei Nichtkündigung verzichtet werden.<br />

§ 9 Ablösung der Versorgungsleitungen (sog. Endschaftsregelung)<br />

Alternative 1:<br />

Wird der Vertrag mit dem bisherigen Vertragspartner nach seinem Ablauf nicht verlängert oder neu<br />

abgeschlossen, so sind die Regelungen des EnWG zu beachten.<br />

Die Gemeinde ist verpflichtet, die auf Vertragsgrudnstücken gelegenen, nach den vorstehenden Bestimmungen<br />

nicht überlassenen Anlagen des EVU nach Beendigung des Vertrags noch weiter zu dulden.<br />

Für Änderungen und Sicherungen an diesen Anlagen gilt auch nach Vertragsablauf § 5 entsprechend.<br />

Alternative 2:<br />

Wird der Vertrag nach seinem Ablauf nicht verlängert oder neu abgeschlossen, so ist die Gemeinde<br />

oder ein EVU mit Mehrheitsbeteiligung von Gemeinden, in deren Gebieten die Netze betrieben werden,<br />

berechtigt, die für den Betrieb des Netzes der allgemeinen Versorgung notwendigen Verteilungsanlagen<br />

zu erwerben. Dies gilt nicht für Durchgangsleitungen, die auch für die überörtliche Versorgung<br />

Bedeutung haben. Unberührt bleibt der Anspruch der Gemeinde auf Überlassung gemäß § 46 Abs. 2<br />

Satz 2 EnWG.<br />

Als Entgelt hat der Erwerber dem abgebenden EVU eine unter Berücksichtigung der Rechtsprechung<br />

wirtschaftlich angemessene Vergütung in Höhe des Sachzeitwert (hier empfiehlt der BKPV den Ertragswert)<br />

der zu übernehmenden Anlage zum Zeitpunkt der Übergabe unter zeitanteiliger Berücksichtigung<br />

geleisteter Baukostenzuschüsse und voller Berücksichtigung öffentlicher Finanzierungshilfen zu<br />

vergüten.<br />

Hier empfiehlt der BKPV den Gemeinden, die sich eine Rekommunalisierung offen halten wollen die<br />

Alternative 2. Hierbei soll der Ertragswert angesetzt werden.<br />

Vorschlag der Verwaltung:<br />

Es wird vorgeschlagen, den vorliegenden Konzessionsvertrag mit der Fa. N-ERGIE mit folgenden Ergänzungen<br />

bzw. Alternativen abzuschließen.<br />

- § 1 „mit Ausnahme des Gebietes Mainfrankenpark<br />

- § 5 „Die Gemeinde behält sich vor, die Arbeiten in eigener Regie durchzuführen“.<br />

und Alternative 2<br />

- § 8 Alternative 2 ohne automatische Verlängerung bei Nichtkündigung<br />

- § 9 Alternative 2 mit Ertragswert anstelle von Sachzeitwert<br />

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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2011<br />

Sitzung Lfd. Anw. Beschluss Beratungsgegenstand<br />

Nr.<br />

Für/Gegen<br />

11.07.11 Ö46 17 17 : 0 Sondernutzung der öffentlichen Straßen, Wege und<br />

Plätze;<br />

Antrag der Fa. Volta Windkraft GmbH auf Nutzung der<br />

Wirtschaftswege „Roland“ und „Mainstockheimer<br />

Weg“ (Fl.-Nrn. 616 und 617 der Gemarkung Bibergau) –<br />

Zufahrt B22 zur Autobahn<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Stadtrat stimmt dem Antrag auf Sondernutzung grundsätzlich zu. Es muss jedoch noch<br />

eine Entscheidung hinsichtlich der Entschädigung für die Nutzung der Wege getroffen werden.<br />

Es ist darauf zu achten, dass keine negativen Einwirkungen auf die angrenzenden Obstanlagen<br />

durch Staubentwicklung entstehen. Die Stadt <strong>Dettelbach</strong> wird von allen evtl. auftretenden<br />

Schadensersatzansprüchen freigestellt.<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, Einzelheiten mit der Fa. Volta Windkraft auszuhandeln. Verursachte<br />

Schäden sind vollständig auf Kosten des Antragstellers zu beheben. Die Achslast für die<br />

Befahrung der Wege wird auf 8,5 t festgesetzt. Eine Abnahme der Wege ist vor und nach Beendigung<br />

der Maßnahme in durchzuführen (Beweissicherung).<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Die Firma Volta Windkraft GmbH, Ochsenfurt stellt den Antrag auf Nutzung der o. g. Wirtschaftswege,<br />

um zwei Windkraftanlagen im Windpark Mainstockheim errichten zu können.<br />

Die Zufahrt über die Bundesstraße B22 wird gewünscht, weil sie den kürzesten Weg zur Baustelle<br />

darstellt.<br />

Die Nutzung der Wege beschränkt sich auf den Zeitraum der Anlagenerrichtung (ca. 1 bis 2 Monate).<br />

Die Wege werden nur vom Baustellenverkehr genutzt (z. B. Betonmischer, LKW Erdaushub, etc.).<br />

Die Schwerlasttransporte der Windkraftanlagen werden nicht über diese Zuwegung fahren, sondern<br />

über die Autobahn direkt an entsprechender Stelle abfahren. Da es sich jedoch nicht um eine offizielle<br />

Ausfahrt handelt, ist es nicht möglich, den ges<strong>am</strong>ten Baustellenverkehr über diese Ausfahrt fahren zu<br />

lassen. Die Sondergenehmigung zur Nutzung der Behelfsausfahrt wird nur für die von der Polizei begleiteten<br />

Schwertransporte erteilt.<br />

Hinsichtlich der Nutzungsentschädigung sie NÖ58 (bitte nach Fertigstellung prüfen).<br />

Sitzung Lfd. Anw. Beschluss Beratungsgegenstand<br />

Nr.<br />

Für/Gegen<br />

11.07.11 Ö47 17 17 : 0 Grundstücksangelegenheiten;<br />

Vergabe von Baumpatenschaften in der Gemarkung<br />

Euerfeld<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss von Baumpatenschaften in der unten genannten Form zu.<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Nach Bekanntgabe im Amts- und Mitteilungsblatt haben sich erfreulicherweise mehrere Euerfelder<br />

Bürger bereit erklärt, sog. Baumpatenschaften zu übernehmen.<br />

Der Baumpate übernimmt für zunächst sieben Jahre den Unterhalt und die Pflege eines oder mehrerer<br />

Obstbäume. Dies beinhaltet das jährliche Mulchen eines Grasstreifens, den Verzicht auf Herbizide,<br />

den Schnitt der Bäume (Erziehungspflege an jungen Bäumen) und das Verwerten des anfallenden<br />

Obstes.<br />

Der Baumpate soll außerdem darauf achten, dass auftretende Schäden (Sturm, Altersschwäche) gemeldet,<br />

d<strong>am</strong>it entsprechende Maßnahmen vorgenommen werden können.<br />

Die Patenschaft ist kostenlosen.<br />

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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2011<br />

Sitzung Lfd. Anw. Beschluss Beratungsgegenstand<br />

Nr.<br />

Für/Gegen<br />

11.07.11 Ö48 17 17 : 0 Öffentliche Sicherheit und Ordnung;<br />

Antrag der FFw Mainsondheim auf Zuschuss zu einem<br />

Kettensägelehrgang<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Stadtrat stimmt einem Zuschuss von insges<strong>am</strong>t 150,00 € zu einem Kettensägelehrgang der<br />

Freiwilligen Feuerwehr Mainsondheim zu.<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Die Freiwillige Feuerwehr Mainsondheim hat im Rahmen ihrer Winterschulung 2010 – 2011 13 ihrer<br />

Mitglieder an einem Kettensägelehrgang teilnehmen lassen. Diese Maßnahme war notwendig, weil der<br />

Umgang mit der Kettensäge ohne den entsprechenden Nachweis nicht zulässig ist. Auf dem Löschfahrzeug<br />

der FFw Mainsondheim befindet sich eine Kettensäge und diese kommt auch regelmäßig<br />

zum Einsatz. An beiden Lehrgängen nahmen insges<strong>am</strong>t 13 aktive Feuerwehrleute teil, die jeweils<br />

60,00 € selbst übernommen haben Da der Kettensägeschein auch privat genutzt werden kann, ist die<br />

Feuerwehr der Meinung, dass die Maßnahme nur zu einem gewissen teil bezuschusst werden sollte.<br />

Die FFw Mainsondheim beantragt deshalb einen einmaligen Zuschuss von 150,00 € von der Stadt<br />

<strong>Dettelbach</strong>. Der Feuerwehrverein stellt die gleiche Summe aus seiner Kasse zur Verfügung.<br />

Nachdem der Ortsteil Mainsondheim einen großen Waldanteil hat und die dortige FFw des öfteren<br />

Einsätze mit der Kettensäge leisten muss, ist ein Zuschuss von 150,00 € durch die Stadt <strong>Dettelbach</strong><br />

sicher vertretbar.<br />

Sitzung Lfd. Anw. Beschluss Beratungsgegenstand<br />

Nr.<br />

Für/Gegen<br />

11.07.11 Ö49 17 17 : 0 Sonstiges, Wünsche und Anträge, Bürgerfragen<br />

a) Stadtrat Hardörfer fragt nach dem Stand des Internetausbaus. Der 1. Bürgermeister teilt hierzu mit,<br />

dass der Vertragsabschluss in Kürze erfolge. Man kann d<strong>am</strong>it rechnen, dass der Ausbau bis Ende<br />

2011 erfolgt sei.<br />

b) Die Verwaltung soll dafür Sorge tragen, dass die Tore zum ehem. Fulgurit-Gelände, die den Fuß-<br />

und Radweg absperren geöffnet bleidben, sodass Radfahrer und Fussgänger ungehindert passieren<br />

können.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist, bedankt sich der Vorsitzende für die Mitarbeit und<br />

schließt die Sitzung.<br />

Vorsitzender:<br />

Reinhold Kuhn<br />

1. Bürgermeister<br />

Schriftführer:<br />

Roland Gast<br />

Verw.Fachwirt<br />

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