An Abt. Auszug aus dem Sitzungsbuch Stadtratssitzung ... - Dettelbach
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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sitzungsbuch</strong> der Stadt <strong>Dettelbach</strong>/erstellt am: 16.06.2010 Seite: 1<br />
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<strong>An</strong> <strong>Abt</strong>.<br />
<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sitzungsbuch</strong><br />
<strong>Stadtratssitzung</strong> am 31.05.2010<br />
Sitzung Lfd. <strong>An</strong>w. Beschluss Beratungsgegenstand<br />
Nr.<br />
Für/Gegen<br />
31.05.10 Ö49 17 s. u. Aufstellung eines Bebauungsplans „<strong>Dettelbach</strong>-Ost VI<br />
/ Östlich des Sandwegs“ in <strong>Dettelbach</strong>;<br />
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1<br />
BauGB) und der Behörden bzw. sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie Abstimmung<br />
mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)<br />
im Parallelverfahren (§ 4 a Abs. 2 BauGB)<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Stadtrat fasst nach umfassender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange<br />
gegeneinander und untereinander die nachfolgend dargelegten Einzelbeschlüsse zu den vorliegenden<br />
Stellungnahmen.<br />
SACHVERHALT/BEGRÜNDUNG:<br />
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.01.2009 (TOP Ö 3) beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung<br />
eines Bebauungsplans „<strong>Dettelbach</strong>-Ost VI / Östlich des Sandwegs“ in <strong>Dettelbach</strong> durchzuführen.<br />
Ziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) nach § 4 BauNVO für den Bereich der<br />
Grundstücke Fl.Nr. 3237 (Teilfläche), 3238, 3239, 3240, 3241, 3242 und 3231/16 (Teilfläche) der Gemarkung<br />
<strong>Dettelbach</strong>.<br />
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist im Amts- und Mitteilungsblatt vom 28.08.2009<br />
(Nr. 28) ortsüblich bekannt gemacht worden. In seiner Sitzung am 02.11.2009 hat der Stadtrat zu den<br />
vorgestellten Alternativvorschlägen die Planungsvariante für das weitere Verfahren festgelegt (TOP<br />
132). In gleicher Sitzung (TOP Ö 133) ist beschlossen worden, für die einschlägigen Verfahrensunterlagen<br />
(Stand: 02.11.2009) das weitere Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §<br />
3 Abs. 1 BauGB und der Behörden bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1<br />
BauGB, das Scoping nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2<br />
Abs. 2 BauGB) durchzuführen.<br />
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Vorentwurf mit Begründung (Stand:<br />
02.11.2009), nach entsprechender vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt<br />
vom 20.11.2009 (Nr. 40), in der Zeit vom 23.11.2009 bis einschließlich 22.12.2009 öffentlich <strong>aus</strong>gelegt<br />
worden. Parallel hierzu sind die Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange und<br />
Nachbargemeinden mit Schreiben vom 19.11.2009 beteiligt worden. Die einschlägigen Verfahrensunterlagen<br />
(Stand: 02.11.2009) waren hierzu im Internet auf der Homepage der Stadt <strong>Dettelbach</strong> zur<br />
Einsichtnahme eingestellt. Bei Bedarf ist auf entsprechende <strong>An</strong>forderung jeweils eine Ausfertigung in<br />
Papierform zur Verfügung gestellt worden.<br />
Die eingegangenen Stellungnahmen sind an den Stadtrat zusammen mit der Sitzungseinladung zur<br />
heutigen Sitzung im Vorfeld übermittelt worden. Die jeweiligen Stellungnahmen mit den einzelnen<br />
Hinweisen, Bedenken und <strong>An</strong>regungen sind <strong>dem</strong>nach <strong>dem</strong> Stadtrat voll inhaltlich bekannt. In der Niederschrift<br />
wird daher auf eine Wiedergabe verzichtet. Zum konkreten Inhalt wird auf die einzelnen<br />
Stellungnahmen verwiesen. Auf Wunsch des Stadtrates werden <strong>aus</strong> den Stellungnahmen einzelne<br />
Passagen bzw. der gesamte Inhalt nochmals vorgetragen. Soweit zum Inhalt der Stellungnahmen<br />
noch Fragen bestehen, werden diese im Einzelnen erörtert und beantwortet.<br />
Die einzelnen Stellungnahmen sind zu prüfen und nach entsprechender Abwägung der öffentlichen<br />
und privaten Belange gegeneinander und untereinander beschlussmäßig zu behandeln. Der Stadtrat<br />
fasst nach vorheriger umfassender Prüfung und Abwägung folgende Beschlüsse:<br />
A. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurde der Vorentwurf<br />
des Bebauungsplans „<strong>Dettelbach</strong>-Ost VI / Östlich des Sandwegs“ in <strong>Dettelbach</strong> mit Begründung<br />
(Stand: 02.11.2009) nach entsprechender vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung im Amts- und<br />
Mitteilungsblatt vom 20.11.2009 (Nr. 40) in der Zeit vom 23.11.2009 bis einschließlich 22.12.2009 bei<br />
der Stadtverwaltung <strong>Dettelbach</strong> (Verwaltungsgebäude), Luitpold-Baumann-Str. 1, 97337 <strong>Dettelbach</strong><br />
(Zimmer Nr. 11) während den allgemeinen Dienststunden (Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr und<br />
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich <strong>aus</strong>gelegt. Während dieser
<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sitzungsbuch</strong> der Stadt <strong>Dettelbach</strong>/erstellt am: 16.06.2010 Seite: 2<br />
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Zeit bestand die Möglichkeit zur Äußerung sowie zur Erörterung der Planung. Folgende Stellungnahmen<br />
sind dabei eingegangen:<br />
a. Herr Werner Scheuerlein, Dr. Matthias-Horn-Str.2, 97337 <strong>Dettelbach</strong>; Schreiben vom<br />
21.12.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
Zu den vorgetragenen Ausführungen ist zunächst festzustellen, dass bei einer Verdichtung der<br />
vorhandenen Bebauung grundsätzlich die Mitwirkung der berührten Privateigentümer erforderlich<br />
ist. Durch die bestehenden öffentlich-rechtlichen Instrumente hat die Stadt kaum bzw. nur unzureichend<br />
Einflussmöglichkeiten auf die berührten Privatflächen, um diese auch einer tatsächlichen<br />
Bebauung zuführen zu können. Die Stadt hat sich deshalb bei Neu<strong>aus</strong>weisungen von Baugebieten<br />
auf ein entsprechendes Baulandmodell festgelegt. Durch dessen konsequente Umsetzung<br />
kann das zur Deckung des vorhandenen Bedarfs notwendige Bauland an Bauwillige bereitgestellt<br />
und durch <strong>dem</strong>entsprechende vertragliche Regelungen eine zügige Bebauung mit langfristiger Eigennutzung<br />
gewährleistet werden. Durch dieses Modell besteht für die Stadt die Möglichkeit, einen<br />
Großteil der vorhandenen Bauflächen im jeweiligen Gebiet an potenzielle Interessenten zu<br />
gleich bleibenden Konditionen und ohne Preisspekulationen für evtl. „Meistbietende“ mit der Maßgabe<br />
zu verkaufen, diese innerhalb kurzer Zeit auch tatsächlich zu bebauen und selbst zu nutzen.<br />
Eine größere <strong>An</strong>zahl von langfristigen Baulücken, wie z.B. in den Altgebieten und eine unnötige<br />
Zersiedelung der Landschaft kann damit vermieden werden.<br />
Durch die Ausweisung des Baugebietes „<strong>Dettelbach</strong>-Ost VI“ wird die Stadt <strong>dem</strong> <strong>An</strong>spruch an den<br />
in <strong>Dettelbach</strong> vorhandenen Bedarf an Wohnbauland gerecht. Dies lässt sich zum einen durch die<br />
sehr zügige Bebauung in den nördlich gelegenen Baugebieten „<strong>Dettelbach</strong>-Ost IV und Ost V“, in<br />
denen das vorgenannte Modell erstmals zum Tragen gekommen ist, belegen. Sämtliche vorhandenen<br />
Bauflächen sind, soweit sich diese im städt. Eigentum befunden haben, an Bauwillige vergeben<br />
und in kürzester Zeit bebaut worden bzw. werden in einem zeitlich begrenzten Rahmen<br />
kurzfristig bebaut werden.<br />
Bei der Ausweisung und Parzellierung neuer Bauflächen wird von der Stadt stark auf ein möglichst<br />
flächensparendes Konzept geachtet. Die Ausmaße und Größenordnungen der jeweiligen<br />
Grundstücke sind grundsätzlich am örtlichen Bedarf orientiert. Sehr große bzw. flächenintensive<br />
Grundstücke liegen, wenn überhaupt, nur in ganz beschränktem Umfang vor. Die Stadt ist bemüht,<br />
die Baugrundstücke auf das unumgängliche Maß für eine vernünftige und geordnete Bebauung<br />
zu begrenzen. <strong>An</strong>ders als in den Ballungszentren ist im ländlich strukturierten Raum, so<br />
auch in <strong>Dettelbach</strong>, eine Kleinparzellierung (z.B. Reihenh<strong>aus</strong>bebauung usw.) zur Deckung des<br />
örtlichen Bedarfs nicht vermarktbar und somit auch nicht vertretbar.<br />
Das geplante Gebiet grenzt in Erweiterung des Baugebietes „Ost V“ organisch an den bestehenden<br />
Ortsrand an. Die Ausweisung ist notwendig, damit die bestehende Nachfrage und der Bedarf<br />
an Bauland gedeckt werden kann. Gerade in <strong>Dettelbach</strong> ist, auch bedingt durch die günstige Verkehrsanbindung<br />
zu den umliegenden zentralen Orten (Würzburg, Schweinfurt u.a.), ein erheblicher<br />
Bedarf zu erkennen, der durch die zur Verfügung stehenden Bauflächen derzeit nur unzureichend<br />
bzw. überhaupt nicht gedeckt werden kann. Die Bereitstellung von <strong>aus</strong>reichen<strong>dem</strong> Bauland<br />
zur Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung ist eine der ureigensten Pflichtaufgaben einer<br />
Kommune.<br />
Stadtrat und Verwaltung haben bei den sog. Altgrundstücken sowohl die verkaufswilligen Eigentümer<br />
als auch die jeweiligen Kaufinteressenten stets unterstützt und sind auch künftig gerne bereit,<br />
entsprechende Unterstützung bei der Umsetzung von Bauvorhaben in den „Altgebieten“ im<br />
Rahmen ihrer Möglichkeiten zu leisten. Insbesondere bei der Umsetzung von möglicherweise<br />
nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen älteren Bebauungsplänen besteht in der Verwaltung und<br />
im kommunalen Gremium im Rahmen des Machbaren eine möglichst bauherrenfreundliche Haltung<br />
zu evtl. gewünschten Abweichungen. Eine Auslegung zum Wohle des Bauwilligen wird dabei<br />
grundsätzlich angestrebt. Insoweit konnte in letzter Zeit die eine oder andere Baulücke in den Altbebauungsgebieten<br />
geschlossen und einer Bebauung zugeführt werden. Selbst wenn der eine<br />
oder andere Eigentümer, unabhängig der jeweiligen Konditionen Verkaufsbereitschaft signalisiert,<br />
reicht die relativ geringe Zahl der zur Verfügung stehenden Grundstücke in den Altgebieten nicht<br />
<strong>aus</strong>, um den vorhandenen Bedarf zu decken.<br />
Die Darstellungen unter Ziff. 2 mit <strong>dem</strong> Nichtzustandekommen von Verkaufsgesprächen im Hinblick<br />
auf evtl. günstigere Bauplätze in Neubaubaugebieten wird an dieser Stelle entschieden zurückgewiesen.<br />
Derartige Aussagen sind bei der Stadt weder bekannt, noch sind solche von der<br />
Stadt gegenüber Interessenten in dieser bzw. ähnlicher Weise geäußert worden. Die Stadt versucht,<br />
wie auch vorstehend <strong>aus</strong>führlich dargelegt, Bauwillige, unabhängig von evtl. zu erzielenden<br />
Kaufpreisen und der Tastsache, ob nun ein privates oder städt. Grundstück einer Bebauung zugeführt<br />
werden soll, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.<br />
Die Stadt hat, wie eingangs bereits erwähnt, rechtlich kaum Möglichkeiten, im vertretbaren Umfang<br />
auf die vorhandenen unbebauten „Altgrundstücke“ einzuwirken. Eine generelle Änderung<br />
dieser „Altbebauungspläne“, wie ggf. unter Ziff. 3 der Stellungnahme angedacht, ist für die dort
<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sitzungsbuch</strong> der Stadt <strong>Dettelbach</strong>/erstellt am: 16.06.2010 Seite: 3<br />
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noch vorhandenen einzelnen Baulücken, unabhängig vom enormen Aufwand, <strong>aus</strong> hiesiger Sicht<br />
nicht hilfreich, da hierdurch zum einen die für eine Bebauung zunächst erforderliche eigentumsrechtliche<br />
Verfügbarkeit grundsätzlich nicht geklärt wird und zum anderen nur eine generelle <strong>An</strong>passung<br />
stattfinden kann, die ggf., bezogen auf den Einzelfall, wieder im Widerspruch zum konkreten<br />
Vorhaben stehen könnte. Aus Sicht der Stadt ist bei der Verfügbarkeit einer „Baulücke“ und<br />
einer konkreten Bauabsicht ein bestehender Abstimmungsbedarf für das Vorhaben im Zusammenwirken<br />
zwischen Bauherrschaft, Nachbarschaft, Stadt und Baugenehmigungsbehörde in einer<br />
Einzelentscheidung viel einfacher und schneller zu regeln, als dies durch eine generelle Änderung<br />
des Bebauungsplans grundsätzlich möglich wäre. Gleiches gilt auch bei den angesprochenen<br />
übergroßen Grundstücken, da hier meist nur einzelne Grundstücke in den jeweiligen Gebieten betroffen<br />
sind. Neben der planungsrechtlichen Seite und der eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit wären<br />
auch noch weitere Regelungen zur Parzellierung sowie ggf. zur Erschließung notwendig. Eine<br />
einvernehmliche Regelung ist nach <strong>An</strong>sicht der Stadt für alle Beteiligten die bessere, schnellere<br />
und kostengünstigere Lösung.<br />
Für den Bereich der Stadt <strong>Dettelbach</strong> besteht, wie dargelegt, durch<strong>aus</strong> Bedarf an die Ausweisung<br />
eines neuen Baugebiets. Di Insoweit sind auch die vorgetragenen Ausführungen damit zu widerlegen,<br />
dass sie Stadt, trotz bestehender Nachfrage, mangels eigener Flächen seit einiger Zeit<br />
keine Bauplatzverkäufe getätigt hat. Auf <strong>dem</strong> privaten Sektor war im gleichen Zeitraum, entgegen<br />
der dortigen Auffassung, keine Bewegung zu erkennen.<br />
Die Stadt hält an der Ausweisung des geplanten Baugebiets fest. Das betreffende Verfahren ist<br />
fortzuführen.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
b. Jagdgenossenschaft <strong>Dettelbach</strong>, Jagdvorsteher Roland Nagel, Raiffeisenstr. 1, 97337 <strong>Dettelbach</strong>;<br />
Schreiben vom 03.03.2010<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Planentwurf beinhaltet nur das zur Erschließung des geplanten Baugebiets notwendige Straßenteilstück.<br />
Der südlich gelegene Teilbereich ist vom Bebauungsplan nicht berührt und derzeit<br />
bereits schon <strong>aus</strong> Kostengründen (einseitige Erschließung usw.) nicht zum Ausbau vorgesehen.<br />
Der Planentwurf setzt in Fortführung des bereits <strong>aus</strong>gebauten nördlichen Teilstücks (<strong>Dettelbach</strong>-<br />
Ost IV/V) für die öffentliche Verkehrsfläche „Sandweg“ eine Gesamtbreite von rd. 12,0 m fest. Im<br />
Zuge der konkreten Erschließungsplanung wird der Stadtrat noch die jeweiligen Details zum Straßen<strong>aus</strong>bau<br />
und Querschnitt mit den einzelnen Teileinrichtungen festlegen und dabei auch die angesprochene<br />
Erschließungsfunktion für die Belange der Landwirtschaft würdigen.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
B. Frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden<br />
(§ 2 Abs. 2 BauGB)<br />
Folgende 31 Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind mit<br />
Schreiben vom 19.11.2009 beteiligt und um eine schriftliche Stellungnahme bis spätestens zum<br />
22.12.2009 aufgefordert worden.<br />
B. 1 Behörden<br />
(1) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Mainbernheimer Straße 103, 97318 Kitzingen<br />
(2) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Ref. A IV Baudenkmalpflege, Außenstelle Bamberg,<br />
Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf<br />
(3) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Ref. B IV Bodendenkmalpflege, Außenstelle Bamberg,<br />
Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf<br />
(4) Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisverband Kitzingen, Wörthstraße 28, 97318 Kitzingen<br />
(5) Bundesvermögensamt Amberg, Ortsverwaltung Würzburg, Bismarckstr. 16, 97080 Würzburg<br />
(6) Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn<br />
(7) Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL Süd, Schürerstraße 9a, 97080 Würzburg<br />
(8) E.ON Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg<br />
(9) Fernwasserversorgung Franken, Fernwasserstraße 2, 97215 Uffenheim<br />
(10) Handwerkskammer Unterfranken, Rennweger Ring 3, 97070 Würzburg<br />
(11) Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Unterfranken, Georg-Eydel-Str. 13, 97082<br />
Würzburg<br />
(12) Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt, Main<strong>aus</strong>tr. 33 – 35, 97082 Würzburg<br />
(13) Kreisbrandrat Roland Eckert, Landratsamt Kitzingen, Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen<br />
(14) Kreisheimatpfleger, Herrn Heinrich Stier, Neuses am Berg, Kirchgasse 12, 97337 <strong>Dettelbach</strong><br />
(15) Kreisjugendring Kitzingen, Alte Poststr. 6, 97318 Kitzingen<br />
(16) Landratsamt Kitzingen, Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen
<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sitzungsbuch</strong> der Stadt <strong>Dettelbach</strong>/erstellt am: 16.06.2010 Seite: 4<br />
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(17) Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH, Wörthstraße 5, 97318 Kitzingen<br />
(18) N-Ergie AG, Hainstraße 34, 90481, Nürnberg<br />
(19) PLEdoc GmbH, Gesellschaft für Dokumentationserstellung und -pflege mbH, Schnieringshof 10-<br />
14, 45329 Essen<br />
(20) Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Flughafenstraße 100, 90411 Nürnberg<br />
(21) Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Maximilianstrasse 6, 95444 Bayreuth<br />
(22) Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanung, Peterplatz 9, 97070 Würzburg<br />
(23) Regionaler Planungsverband Würzburg, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt<br />
(24) SG III/20, im H<strong>aus</strong>e<br />
(25) Staatliches Bauamt Würzburg, Straßenbauamt, Kroatengasse 4, 97070 Würzburg<br />
(26) Stadtwerke <strong>Dettelbach</strong>, im H<strong>aus</strong>e<br />
(27) Umwelt- u. Naturschutzgruppe <strong>Dettelbach</strong> im LbV, z.Hd. Herrn Ottmar Deppisch, Kolpingstraße<br />
24, 97337 <strong>Dettelbach</strong><br />
(28) Vermessungsamt Kitzingen, Ritterstr. 25, 97318 Kitzingen<br />
(29) Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Tiepolostraße 6, 97070 Würzburg<br />
(30) Wehrbereichsverwaltung Süd, Außenstelle München, Dachauer Straße 128, 80632 München<br />
B.2 Nachbargemeinden<br />
(31) Markt Schwarzach a. Main, Marktplatz 1, 97359 Schwarzach a. Main<br />
I. Von den beteiligten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden<br />
haben keine Stellungnahme abgegeben:<br />
(1) Bundesvermögensamt Amberg, Ortsverwaltung Würzburg, Bismarckstr. 16, 97080 Würzburg<br />
(2) Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn<br />
(3) Kreisbrandrat Roland Eckert, Landratsamt Kitzingen, Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen<br />
(4) Kreisheimatpfleger, Herrn Heinrich Stier, Neuses am Berg, Kirchgasse 12, 97337 <strong>Dettelbach</strong><br />
(5) Kreisjugendring Kitzingen, Alte Poststr. 6, 97318 Kitzingen<br />
(6) Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanung, Peterplatz 9, 97070 Würzburg<br />
(7) SG III/20, im H<strong>aus</strong>e<br />
(8) Stadtwerke <strong>Dettelbach</strong>, im H<strong>aus</strong>e<br />
(9) Vermessungsamt Kitzingen, Ritterstr. 25, 97318 Kitzingen<br />
II. Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden<br />
haben sich geäußert:<br />
(1) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Mainbernheimer Straße 103, 97318 Kitzingen<br />
(2) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Ref. A IV – Bau- u. Kunstdenkmalpflege, Außenstelle<br />
Bamberg, Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf<br />
(3) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Ref. B IV - Bodendenkmalpflege, Außenstelle Bamberg,<br />
Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf<br />
(4) Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisverband Kitzingen, Wörthstraße 28, 97318 Kitzingen<br />
(5) Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL Süd, Schürerstraße 9a, 97080 Würzburg<br />
(6) E.ON Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg<br />
(7) Fernwasserversorgung Franken, Fernwasserstraße 2, 97215 Uffenheim<br />
(8) Handwerkskammer Unterfranken, Rennweger Ring 3, 97070 Würzburg<br />
(9) Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Unterfranken, Georg-Eydel-Str. 13, 97082<br />
Würzburg<br />
(10) Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt, Main<strong>aus</strong>tr. 33 – 35, 97082 Würzburg<br />
(11) Landratsamt Kitzingen, Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen<br />
(12) Licht-, Kraft- u. Wasserwerke Kitzingen GmbH, Wörthstr. 5, 97318 Kitzingen<br />
(13) N-Ergie AG, Hainstraße 34, 90481, Nürnberg<br />
(14) PLEdoc GmbH, Gesellschaft für Dokumentationserstellung und -pflege mbH, Schnieringshof 10-<br />
14, 45329 Essen<br />
(15) Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Flughafenstraße 100, 90411 Nürnberg<br />
(16) Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Maximilianstrasse 6, 95444 Bayreuth<br />
(17) Regionaler Planungsverband Würzburg, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt<br />
(18) Staatliches Bauamt Würzburg, Straßenbauamt, Kroatengasse 4, 97070 Würzburg<br />
(19) Umwelt- u. Naturschutzgruppe <strong>Dettelbach</strong> im LbV, z.Hd. Herrn Ottmar Deppisch, Kolpingstraße<br />
24, 97337 <strong>Dettelbach</strong><br />
(20) Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Tiepolostraße 6, 97070 Würzburg<br />
(21) Wehrbereichsverwaltung Süd, Außenstelle München, Dachauer Straße 128, 80632 München<br />
(22) Markt Schwarzach a. Main, Marktplatz 1, 97359 Schwarzach a. Main
<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sitzungsbuch</strong> der Stadt <strong>Dettelbach</strong>/erstellt am: 16.06.2010 Seite: 5<br />
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1. Die nachfolgend aufgeführten Stellen haben in ihrer Stellungnahme Einverständnis mit der<br />
Planung bekundet bzw. <strong>An</strong>regungen nicht vorgetragen. Eine beschlussmäßige Behandlung<br />
erübrigt sich.<br />
a) Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Flughafenstraße 100, 90411 Nürnberg;<br />
Fax vom 23.11.2009<br />
b) Markt Schwarzach a. Main, Marktplatz 1, 97359 Schwarzach a. Main; E-Mail vom 26.11.2009<br />
c) Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Unterfranken, Georg-Eydel-Str. 13, 97082<br />
Würzburg; Schreiben vom 27.11.2009<br />
d) Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Maximilianstrasse 6, 95444 Bayreuth;<br />
Schreiben vom 03.12.2009<br />
e) Wehrbereichsverwaltung Süd, Außenstelle München, Dachauer Straße 128, 80632 München;<br />
Schreiben vom 08.12.2009<br />
f) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Mainbernheimer Straße 103, 97318 Kitzingen:<br />
Schreiben vom 10.12.2009<br />
g) Regionaler Planungsverband Würzburg, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt; Telefonat vom<br />
10.12.2009<br />
h) Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt, Main<strong>aus</strong>tr. 33 – 35, 97082 Würzburg;<br />
Schreiben vom 18.12.2009<br />
i) Handwerkskammer Unterfranken, Rennweger Ring 3, 97070 Würzburg; Schreiben vom<br />
21.12.2009<br />
(2) Von den Beteiligten haben sich folgende Stellen schriftlich geäußert und in ihrer Stellungnahme<br />
in der Regel Hinweise zur Erschließung des Gebiets bzw. zur weiteren Verfahrensabwicklung<br />
vorgetragen.<br />
a) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Ref. B IV - Bodendenkmalpflege, Außenstelle<br />
Bamberg, Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf; Schreiben vom 24.11.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
Die allgemeine Meldepflicht von Bodenfunden nach § 8 DSchhG wird zur Kenntnis genommen.<br />
Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten (s. Ziff. IV.).<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
b) Fernwasserversorgung Franken, Fernwasserstraße 2, 97215 Uffenheim; Schreiben vom<br />
25.11.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Stadtrat nimmt die Empfehlungen zur Kenntnis. Im Rahmen der Erschließungsplanung werden<br />
die einschlägigen <strong>An</strong>forderungen geprüft und die notwendigen Erfordernisse für eine <strong>aus</strong>reichende<br />
Wasserversorgung und Löschwasserbereitstellung berücksichtigt. Die Fernwasserversorgung<br />
wird, soweit erforderlich, rechtzeitig in die Planungen mit eingebunden. Nähere Einzelheiten<br />
bleiben der konkreten Erschließungsplanung vorbehalten.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
c) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Ref. A IV - Baudenkmalpflege, Außenstelle<br />
Bamberg, Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf; Schreiben vom 30.11.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
Die Stadt nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Flurdenkmäler u. dgl. sind im bzw. in unmittelbarer<br />
Nähe zum Geltungsbereich nicht bekannt. Eine evtl. dennoch erforderliche Beteiligung des Landesamtes<br />
an einem Baugenehmigungsverfahren obliegt <strong>dem</strong> Landratsamt Kitzingen als Baugenehmigungsbehörde.<br />
Bei evtl. Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. auch genehmigungsfreien<br />
Vorhaben liegt dies im Verantwortungsbereich des jeweiligen Bauherrn. Die archäologische<br />
Denkmalpflege hat mit Schreiben vom 24.11.2009 Stellung genommen (s. Ziff. B.II.2.a).<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
d) E.ON Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg; Schreiben<br />
vom 01.12.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
Sowohl die Fa. N-ERGIE AG, Nürnberg überörtlicher als auch die Stadtwerke <strong>Dettelbach</strong> als<br />
örtlicher Netzbetreiber sind am Verfahren beteiligt worden.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
e) Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL Süd, Schürerstraße 9a, 97080 Würzburg: E-<br />
Mail vom 02.12.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Hinweis zur Versorgung des Gebiets mit der Telekommunikationsinfrastruktur wird zur<br />
Kenntnis genommen. Im Rahmen der konkreten Erschließungsplanung wird die Deutsche Telekom<br />
Netzproduktion GmbH von der Stadt bzw. <strong>dem</strong> beauftragten Planungsbüro zur näheren<br />
Abstimmung rechtzeitig beteiligt.
<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sitzungsbuch</strong> der Stadt <strong>Dettelbach</strong>/erstellt am: 16.06.2010 Seite: 6<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
f) N-Ergie AG, Hainstraße 34, 90481, Nürnberg; Schreiben vom 10.12.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Hinweis sowie die überlassenen Bestandsunterlagen werden zur Kenntnis genommen. Weitere<br />
<strong>An</strong>lagen sind nicht bekannt. Eine entsprechende Überprüfung wird im Rahmen der Erschließungsplanung<br />
vorgenommen.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
g) Licht-, Kraft- u. Wasserwerke Kitzingen GmbH, Wörthstr. 5, 97318 Kitzingen; Schreiben vom<br />
22.12.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erschließungsplanung werden<br />
die erforderlichen Belange berücksichtigt und rechtzeitig mit den Beteiligten abgestimmt.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
h) PLEdoc GmbH, Gesellschaft für Dokumentationserstellung und -pflege mbH, Schnieringshof<br />
10-14, 45329 Essen; Schreiben vom 25.11.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die PLEdoc GmbH wird am weiteren Verfahren beteiligt.<br />
Evtl. betroffene weitere Netzbetreiber wie z.B. E.ON Netz GmbH, N-Ergie AG usw. sind<br />
am Verfahren ebenfalls beteiligt worden.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
(3) Von den Beteiligten haben sich folgende Stellen schriftlich geäußert und in ihrer Stellungnahme<br />
entsprechende <strong>An</strong>regungen vorgetragen.<br />
a) Staatliches Bauamt Würzburg, Straßenbauamt, Kroatengasse 4, 97070 Würzburg; Schreiben<br />
vom 30.11.2009 u. 21.12.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
� Stellungnahme vom 30.11.2009<br />
Die Stadt <strong>Dettelbach</strong> hat bereits im Aufstellungsverfahren zum Baugebiet „Sandäcker“ in<br />
<strong>Dettelbach</strong> ein Lärmgutachten nach den vom Bauamt vorgelegten Verkehrszahlen erstellt.<br />
Als Ergebnis des damaligen Gutachtens ist festzuhalten, dass in einem Abstand von mehr<br />
als 100 m von der Straßenachse der B 22 keine Festsetzungen oder Empfehlungen erforderlich<br />
sind. Eine entsprechende Überprüfung anhand der nunmehr vorgelegten neuen Verkehrszahlen<br />
hat die damalige Aussage bestätigt. Das geplante Gebiet befindet sich in einem<br />
Abstand zur Bundesstraße B 22 von rd. 350 m.<br />
� Stellungnahme vom 21.12.2009<br />
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Bauamts in der ergänzenden Stellungnahme zur<br />
Kenntnis. Die dort geschilderten Fakten sind <strong>dem</strong> Bauamt schon seit längerem bekannt. Der<br />
Bereich „<strong>Dettelbach</strong>-Ost“ mit den angeführten überörtlichen Einrichtungen (Wallfahrtskirche,<br />
Realschule, Maintalhalle usw.) wird seit mehr als 30 Jahren u.a. über den „Sandweg“ und<br />
die seit<strong>dem</strong> bestehende Linksabbiegespur unverändert an die B 22 angebunden. Auch die<br />
zwischenzeitlich erfolgte und künftig geplante bauliche Entwicklung im Wohn- und Gewerbebereich<br />
östlich des Sandwegs ist seit längerem bekannt. Bereits in der Fortschreibung<br />
des Flächennutzungsplans im Jahre 1995 (1. Änderung) war östlich vom Sandweg eine<br />
bauliche Entwicklung vorgesehen und dargestellt, <strong>aus</strong> welcher sich die zwischenzeitlich bereits<br />
überplanten Baugebiete „<strong>Dettelbach</strong>- Ost IV u. V (WA-Gebiet)“und „Sandäcker (MI-<br />
Gebiet)“ entwickelt haben bzw. das derzeit sich im Verfahren befindliche Baugebiet „<strong>Dettelbach</strong>-Ost<br />
VI“ entwickelt. Weder zum einschlägigen Flächennutzungsplanverfahren noch zur<br />
Bebauungsplanaufstellung „<strong>Dettelbach</strong>- Ost IV u. V (WA-Gebiet)“ sowie „Sandäcker (MI-<br />
Gebiet) sind in den einschlägigen Stellungnahmen Hinweise oder <strong>An</strong>regungen zur Linksabbiegespur<br />
bzw. Forderungen nach einem Verkehrsgutachten zum Knotenpunkt B 22<br />
/Sandweg durch das Bauamt vorgetragen worden, obwohl die Stadt <strong>Dettelbach</strong> bereits zum<br />
damaligen Zeitpunkt die <strong>An</strong>ordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung bzw. das Versetzen<br />
des Ortsschildes angestrebt hatte. Erst im kürzlich abgeschlossenen Verfahren zur Teilfortschreibung<br />
des Flächennutzungsplans (4. Änderung) mit einer angedachten weiteren östlichen<br />
Entwicklung hat das Bauamt diese Forderung erhoben. Das derzeit angedachte Baugebiet<br />
„<strong>Dettelbach</strong>-Ost VI“ wird jedoch von dieser zukünftigen Entwicklungsfläche, wie vorstehend<br />
dargelegt, nicht tangiert und kann <strong>aus</strong> unserer Sicht, schon allein aufgrund der vorstehend<br />
geschilderten Umstände und der relativ geringen Größe im Verhältnis zum Gesamteinzugsbereich<br />
nicht für derart umfangreiche und kostenintensive Forderungen herangezogen<br />
werden.<br />
Die Stadt <strong>Dettelbach</strong> hat bereits seit mehreren Jahren immer wieder Bestrebungen unternommen,<br />
eine <strong>An</strong>ordnung zur Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der<br />
freien Strecke der B 22 zu erreichen. Begründet war dieses <strong>An</strong>liegen u.a. durch die bekannten<br />
Verkehrsverhältnisse mit den gefahrenen Geschwindigkeiten auf der freien Strecke der
<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sitzungsbuch</strong> der Stadt <strong>Dettelbach</strong>/erstellt am: 16.06.2010 Seite: 7<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
B 22 insbesondere bei der Ausfahrt <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> „Sandweg“. Dieses <strong>An</strong>liegen ist u.a. vom<br />
Bauamt mit <strong>dem</strong> Hinweis auf die vorhandene Linksabbiegespur und die bestehenden guten<br />
Sichtverhältnisse bei Ein- und Ausfahrt sowie auf eine vergleichsweise geringe Unfallstatistik<br />
abgelehnt worden. Die <strong>An</strong>bindung an die B 22 ist von dortiger Seite dabei, trotz der bekannten<br />
Entwicklung, als <strong>aus</strong>reichend erachtet worden. Insoweit wird hierzu auf die umfangreichen<br />
Orts- und Gesprächstermine verwiesen.<br />
Aufgrund eines erneuten Vorstoßes der Stadt <strong>Dettelbach</strong> mit der Stellungnahme vom<br />
09.01.2009, in welcher insbesondere der bereits vorhandene baul. Bestand nochmals <strong>aus</strong>führlich<br />
geschildert worden ist, hat das Landratsamt in Abstimmung mit der PI Kitzingen mit<br />
<strong>An</strong>ordnung vom 20.02.2009 die zulässige Höchstgeschwindigkeit im betreffenden Bereich<br />
auf 80 km/h beschränkt. Die Regierung von Unterfranken hat nach Überprüfung der vom<br />
Bauamt vorgebrachten Einwände die <strong>An</strong>ordnung des Landratsamtes mit Schreiben vom<br />
20.05.2009 bestätigt.<br />
Die nunmehrige Forderung im nachgereichten Schreiben vom 21.12.2009 wird im Wesentlichen<br />
mit den Ausführungen des Landratsamtes zur betreffenden <strong>An</strong>ordnung begründet.<br />
Während die Stadt <strong>Dettelbach</strong> bei ihrer Begründung für die angestrebte Geschwindigkeitsreduzierung,<br />
wie vorstehend dargelegt, von <strong>An</strong>fang an auf den bereits vorhandenen Bestand<br />
der Bebauung in „<strong>Dettelbach</strong>-Ost“ mit den zitierten überörtlichen Zielen und den gemäß<br />
Flächennutzungsplan bereits bekannten Entwicklungsmöglichkeiten „Östlich des<br />
Sandwegs“ abgestellt hat, wurde diese Argumentation vom Bauamt bisher, wie auch die<br />
Einwände gegen die <strong>An</strong>ordnung bei der Regierung von Unterfranken belegen, zurückgewiesen.<br />
Der plötzliche Sinneswandel zur bisherigen Verhaltensweise bei vorangegangenen<br />
Bauleitplanverfahren (insbesondere Flächenutzungsplan 1995) in Bezug auf die bestehende<br />
Situation an der Linkabbiegespur mit den dargelegten Forderungen zum aktuellen Bebauungsplanverfahren<br />
(Gutachten usw.) kann nicht nachvollzogen werden. Der betreffende<br />
Bereich war bereits im Flächennutzungsplan 1995 dargestellt, ohne das zum damaligen<br />
bzw. den darauf folgenden Verfahren eine vergleichbare Forderung vorgetragen worden wäre.<br />
Es ist nicht verständlich, warum bei einem im Verhältnis zum Gesamteinzugsbereich relativ<br />
kleinen Gebiet plötzlich eine derartige Bedingung erhoben wird, obwohl diese Entwicklungsmöglichkeit<br />
hinreichend bekannt war und bisher vom Bauamt als unbeachtlich dargestellt<br />
worden ist. Diese Vorgehensweise lässt darauf schließen, dass vom Bauamt hier eine,<br />
wenn auch unbegründete, Reaktion auf die durch das Landratsamt ergangene und von der<br />
Regierung bestätigte, aber von dortiger Seite <strong>aus</strong> nach wie vor nicht akzeptierte, Entscheidung<br />
zur Geschwindigkeitsreduzierung ergangen ist. In sämtlichen vorangegangenen Bauleitplanverfahren,<br />
die eine Entwicklung für den Bereich „Östlich des Sandwegs“ beinhalten<br />
(Flächenutzungsplan 1995, Bebauungspläne „<strong>Dettelbach</strong>-Ost IV / V, Sandäcker“) ist eine<br />
derartige Forderung nicht einmal annähernd vorgetragen worden.<br />
Der Stadtrat weist die betreffende Stellungnahme zurück und lehnt die dargelegten Bedingungen<br />
mit der Forderung nach einem Verkehrsgutachten usw. als unverhältnismäßig ab.<br />
Es bleibt <strong>dem</strong> Bauamt unbenommen entsprechende Untersuchungen für die bestehende<br />
<strong>An</strong>bindung selbst durchzuführen.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
b) Landesbund für Vogelschutz (LBV), Herr Ottmar Deppisch, Kolpingstraße 24, 97337 <strong>Dettelbach</strong><br />
Schreiben (E-Mail) vom 21.12.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
Rein zur Klarstellung wird zunächst festgehalten, dass es sich bei der in Ziff. 1 der Stellungnahme<br />
zitierten Textstelle <strong>aus</strong>schließlich um einen Hinweis und nicht um eine verbindliche Festsetzung<br />
i.S. von § 9 BauGB bzw. Art. 81 BayBO handelt. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg<br />
teilt in seinen Ausführungen zum Verfahren (Schreiben vom 14.01.2010) mit, dass eine<br />
Versickerung auf Wegen und Plätzen mit Kfz-Verkehr aufgrund des Untergrunds grundsätzlich<br />
nicht zulässig ist. Eine evtl. Zulässigkeit wäre bei der Umsetzung mit der Fachbehörde zu prüfen.<br />
Die angeregte Ergänzung kann <strong>aus</strong> diesen Gründen nicht vorgenommen werden. Auf das<br />
Abwägungsergebnis unter Ziff. B. III.3.e wird hierzu verwiesen.<br />
Der Bebauungsplan enthält keine verbindlichen Festsetzungen zur Ausrichtung der Gebäude.<br />
Diese bleibt <strong>dem</strong> jeweiligen Bauherrn bzw. dessen Architekten vorbehalten. Eine Änderung ist<br />
nicht veranlasst.<br />
Zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung wird insbesondere auf das einschlägige Abwägungsergebnis<br />
unter Ziff. A.1 (Herr Scheuerlein) bzw. B.II.3.c (Bund Naturschutz) verwiesen.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
c) Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisverband Kitzingen, Wörthstraße 28, 97318 Kitzingen;<br />
Schreiben vom 16.12.2009<br />
BESCHLUSS:
<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sitzungsbuch</strong> der Stadt <strong>Dettelbach</strong>/erstellt am: 16.06.2010 Seite: 8<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
Durch die Ausweisung des Baugebietes wird die Stadt <strong>dem</strong> <strong>An</strong>spruch an den in <strong>Dettelbach</strong> vorhandenen<br />
Bedarf an Wohnbauland gerecht. Dies lässt sich zum einen durch die sehr zügige<br />
Bebauung in den nördlich gelegenen Baugebieten „<strong>Dettelbach</strong>-Ost IV u. V“ belegen. Sämtliche<br />
vorhandenen Bauflächen sind, soweit sich diese im städt. Eigentum befunden haben, an Bauwillige<br />
vergeben und in kürzester Zeit bebaut worden bzw. werden in einem zeitlich begrenzten<br />
Rahmen kurzfristig bebaut werden. Durch die konsequente Umsetzung des aufgestellten Baulandmodells<br />
kann die zur Deckung des vorhandenen Bedarfs notwendige Baulandbereitstellung<br />
verbunden mit einer zügigen Bebauung gewährleistet werden. Durch dieses Modell hat die<br />
Stadt die Gelegenheit, einen Großteil der Flächen den potenziellen Interessenten mit der Maßgabe<br />
zu verkaufen, diese innerhalb kurzer Zeit auch tatsächlich zu bebauen und selbst zu nutzen.<br />
Zum anderen achtet die Stadt bei der Ausweisung und Parzellierung der Bauflächen stark auf<br />
ein möglichst flächensparendes Konzept. Die Ausmaße und Größenordnungen der jeweiligen<br />
Grundstücke sind grundsätzlich an den örtlichen Bedarf orientiert. Große bzw. flächenintensive<br />
Grundstücke liegen, wenn überhaupt, nur in ganz beschränktem Umfang vor. Die Stadt ist bemüht,<br />
die Baugrundstücke auf das unumgängliche Maß für eine vernünftige und geordnete Bebauung<br />
zu begrenzen. <strong>An</strong>ders als in den Ballungszentren ist im ländlich strukturierten Raum,<br />
wie auch in <strong>Dettelbach</strong>, eine Kleinparzellierung (z.B. Reihenh<strong>aus</strong>bebauung) nicht vertretbar und<br />
auch nicht zur Deckung des örtlichen Bedarfs vermarktbar.<br />
Das geplante Gebiet grenzt in Erweiterung des Baugebietes „Ost V“ organisch an den bestehenden<br />
Ortsrand an. Die Ausweisung ist notwendig, damit die bestehende Nachfrage und der<br />
Bedarf an Bauland gedeckt werden kann. Gerade in <strong>Dettelbach</strong> ist, auch bedingt durch die<br />
günstige Verkehrsanbindung zu den umliegenden zentralen Orten, ein erheblicher Bedarf zu erkennen,<br />
der durch die derzeit noch vorhandenen Bauflächen nur unzureichend bzw. überhaupt<br />
nicht gedeckt werden kann. Die Stadt kann derzeit entsprechendes Bauland nicht zur Verfügung<br />
stellen, da alle städt. Parzellen an Bauwillige mit der vertraglichen Maßgabe einer zügigen Bebauung<br />
und weiteren Eigennutzung vergeben sind. Zur Verfügbarkeit von privaten Bauflächen<br />
wird auf das weitere Abwägungsergebnis verwiesen.<br />
Gerne würde die Stadt auch die vorhandenen, im Privateigentum befindlichen Baulücken aufgreifen<br />
und einer Bebauung zuführen. Diese stehen aufgrund der eigentumsrechtlichen Situation<br />
nicht oder wenn überhaupt, oft nur zu unzulänglichen Konditionen zur Verfügung. <strong>An</strong>dererseits<br />
kann mit den vorgegebenen öffentlich-rechtlichen Instrumenten kaum Einfluss auf diese<br />
Privatflächen im Hinblick auf eine Bebauung genommen werden. Die Stadt hat im vertretbaren<br />
Umfang rechtlich kaum Möglichkeiten zur Einwirkung bei diesen „Altgrundstücken“. Dennoch<br />
konnte in letzter Zeit auch die eine oder andere Baulücke in den Altbebauungsgebieten geschlossen<br />
und einer Bebauung zugeführt werden. Die relativ geringe Zahl der zur Verfügung<br />
stehenden Grundstücke in den Altgebieten reicht nicht <strong>aus</strong>, um den vorhandenen Bedarf zu decken.<br />
Die Bereitstellung von <strong>aus</strong>reichen<strong>dem</strong> Bauland zur Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung<br />
ist aber eine der ureigensten Pflichtaufgaben einer Kommune.<br />
Durch die konsequente Umsetzung des aufgestellten Baulandmodells in <strong>Dettelbach</strong> und den<br />
Ortsteilen und eine sinnvolle Gestaltung der Bauparzellen in Ausmaß und Größe trägt die Stadt<br />
<strong>Dettelbach</strong> ganz erheblich dazu bei, den zitierten Flächenverbrauch auf das unumgängliche<br />
Maß zu beschränken. Weitere Einschnitte sind, um eine vernünftige Nutzung und Wohnqualität<br />
für die einzelnen Grundstücke innerhalb eines Gebietes gewährleisten zu können, nicht akzeptabel<br />
und werden daher abgelehnt. Im Übrigen verweisen wir auf das kürzlich abgeschlossene<br />
Verfahren zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans (4. Änderung), wo der Bedarf an<br />
Wohnbaulandflächen gerade im Bereich von <strong>Dettelbach</strong> konkret dargelegt und erörtert worden<br />
ist. Ergänzend ist an dieser Stelle auch noch das Abwägungsergebnis unter Ziff. A.1 (Herr<br />
Scheuerlein) anzuführen.<br />
Wie bereits vorstehend <strong>aus</strong>geführt, hat die Stadt <strong>Dettelbach</strong> bei der Aufstellung des Bebauungsplans<br />
auf ein flächensparendes Konzept geachtet. So sind im Rahmen der gesetzlichen<br />
Möglichkeiten (§ 9 BauGB) bei einer GRZ von 0,35 zusätzliche <strong>An</strong>gaben zur Versiegelung und<br />
Begrünung der Freiflächen aufgenommen. Auf die Festsetzung einer Gebäudestellung wurde<br />
<strong>aus</strong>drücklich verzichtet, um den Bauherrn im eigenen Ermessen die Nutzung von Solarenergie<br />
zu ermöglichen. Die Entwässerung selbst erfolgt im Trennsystem. Zur Versickerung von anfallen<strong>dem</strong><br />
Oberflächenwasser auf den Baugrundstücken wird auf die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes<br />
Aschaffenburg verwiesen, welches eine Versickerung auf Wegen und Plätzen<br />
mit Kfz-Verkehr aufgrund des Untergrunds grundsätzlich als nicht zulässig bezeichnet. Auf das<br />
Abwägungsergebnis unter Ziff. B.II.3.e wird hierzu verwiesen. Zur Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen<br />
sind in der Begründung zum Bebauungsplan entsprechende Ausführungen<br />
enthalten (Buchst. G – Umweltbericht).<br />
Eine Änderung ist insoweit nicht veranlasst.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
d) Landratsamt Kitzingen, Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen, Schreiben vom 22.12.2009
<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sitzungsbuch</strong> der Stadt <strong>Dettelbach</strong>/erstellt am: 16.06.2010 Seite: 9<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
� RECHT DER BAULEITPLANUNG:<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Stadt <strong>Dettelbach</strong> sind die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP)<br />
zur Verringerung des Flächenverbrauchs bekannt. Selbstverständlich ist die Stadt <strong>Dettelbach</strong><br />
bemüht, Neu<strong>aus</strong>weisungen auf das unumgängliche Maß zu beschränken und den Umfang<br />
sowie die Parzellierung an den örtlichen Bedarf anzupassen.<br />
Zum Bedarf selbst, die Entwicklung von „Altbauflächen“, deren Verfügbarkeit und die künftige<br />
Handhabung wird insbesondere auf die Ausführungen zur Stellungnahme unter Ziff. B.II.3.c<br />
(Bund Naturschutz) und Ziff.A.1 (Herr Scheuerlein) verwiesen.<br />
Im Übrigen verweisen wir auf das kürzlich abgeschlossene Verfahren zur Teilfortschreibung<br />
des Flächennutzungsplans (4. Änderung), wo der Bedarf an Wohnbaulandflächen gerade im<br />
Bereich von <strong>Dettelbach</strong> konkret dargelegt und erörtert worden ist. Die geplante Baufläche ist<br />
sowohl in diesem Verfahren bzw. auch bereits im vorangegangenen Verfahren (1. Änderung –<br />
1995) zur Bedarfsdeckung dargestellt worden.<br />
Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanung sich<br />
nicht zum Verfahren geäußert und der Regionale Planungsverband sein Einvernehmen hierzu<br />
bekundet hat.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
� STÄDTEBAULICHE STELLUNGNAHME UND BAUORDNUNGSRECHT:<br />
BESCHLUSS:<br />
Die Zeichenerklärung ist diesbezüglich, insbesondere zu den Abkürzungen zu überarbeiten.<br />
Unnötige Textbereiche sind zu streichen.<br />
Der zitierte Hinweis Ziff. IV.2 – aktiver Brandschutz kann aufgrund der vorliegenden Aussage<br />
entfallen. Der Stadt mag aber hierzu die <strong>An</strong>merkung gestattet sein, dass diese Passage auf<br />
<strong>An</strong>raten des Landratsamtes in einem früheren Verfahren in die städt. Pläne generell mit aufgenommen<br />
worden ist.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
� IMMISSIONSSCHUTZ:<br />
BESCHLUSS:<br />
Zunächst wird auf die Ausführungen zur Stellungnahme des Staatl. Bauamtes vom<br />
30.11.2009 (Ziff. B.II.3.a) verwiesen. Die immissionsschutzrechtliche Würdigung von evtl.<br />
möglichen Störfaktoren ist vorzunehmen. Innerhalb der Begründung ist hierzu eine entsprechende<br />
Aussage zu treffen.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
� NATURSCHUTZ:<br />
BESCHLUSS:<br />
Die Ausführungen in der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde sind zu prüfen und<br />
ggf. ergänzende Aussagen hierzu in den Verfahrensunterlagen darzulegen.<br />
Zur Ausführung der öffentlichen Beleuchtung ist eine Festsetzung aufgrund des vorgegebenen<br />
Regelungskatalogs (§ 9 BauGB) im Bebauungsplan nicht möglich. Dies bleibt der konkreten<br />
Erschließungsplanung bzw. der Bau<strong>aus</strong>führung selbst vorbehalten. Die Stadt <strong>Dettelbach</strong><br />
wird hierbei, wie in der jüngeren Vergangenheit bei allen neuen Beleuchtungskörpern geschehen,<br />
auf eine entsprechende Ausführung achten, soweit dies beleuchtungstechnisch vertretbar<br />
ist.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
� ÖPNV / Jugendamt:<br />
BESCHLUSS:<br />
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
e) Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Tiepolostr. 6, 97070 Würzburg,<br />
Schreiben vom 14.01.2010<br />
� WASSERVERSORGUNG:<br />
BESCHLUSS:<br />
Die <strong>An</strong>regung wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird das<br />
Erforderliche entsprechend gewürdigt und, soweit notwendig, umgesetzt. Evtl. Nachweise<br />
werden erbracht. Die Fernwasserversorgung Franken ist zum Verfahren gehört worden. Auf<br />
das dortige Abwägungsergebnis wird verwiesen (Ziff. B.II.2.b).<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
� ABWASSERBESEITIGUNG:<br />
BESCHLUSS:<br />
Die <strong>An</strong>regung wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird das<br />
Erforderliche entsprechend gewürdigt und, soweit notwendig, umgesetzt. Evtl. Nachweise<br />
werden erbracht.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0
<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sitzungsbuch</strong> der Stadt <strong>Dettelbach</strong>/erstellt am: 16.06.2010 Seite: 10<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
� NIEDERSCHLAGSWASSER, OBERFLÄCHENABFLUSS:<br />
BESCHLUSS:<br />
Entlang des vorgesehenen östlichen Entwässerungsgrabens sind öffentliche Flächen (Wege<br />
usw.) mit entsprechen<strong>dem</strong> Begleitgrün im <strong>aus</strong>reichenden Maß bereits vorhanden. Des Weiteren<br />
besteht im Planentwurf für den östlichen Gebietsrand ein Pflanzgebot auf den privaten<br />
Grundstücksflächen (3,0 m Grünstreifen). Die dargelegten Bereiche sind nach Auffassung der<br />
Stadt <strong>aus</strong>reichend. Zusätzliche Pufferstreifen werden daher abgelehnt.<br />
Die hydraulische Funktionsfähigkeit des Grabens, auch bei Starkregenereignissen, ist insgesamt<br />
bereits bei den früheren Verfahren „<strong>Dettelbach</strong>-Ost IV / V“ geprüft und in die damaligen<br />
wasserrechtlichen Verfahren mit eingeflossen. Weitere Erfordernisse bleiben hier der konkreten<br />
Erschließungsplanung bzw. einem ggf. noch notwendigen Wasserrechtsverfahren vorbehalten.<br />
Die Entwässerung des Baugebiets erfolgt im Trennsystem. Im Rahmen der Erschließungsplanung<br />
werden die näheren <strong>An</strong>forderungen entsprechend geprüft. Die einschlägigen Merkblätter<br />
werden beachtet und evtl. notwendige Nachweise geführt.<br />
Die <strong>An</strong>merkungen zur wasserdurchlässigen Gestaltung des Untergrunds (unmittelbare Versickerung<br />
des Niederschlags) werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Im Planentwurf besteht<br />
hierzu lediglich ein Hinweis (Ziff. IV.1). Eine Ergänzung bezüglich einer evtl. notwendigen<br />
Überprüfung der Zulässigkeitsvor<strong>aus</strong>setzungen wird noch mit aufgenommen.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
� ALTABLAGERUNGEN:<br />
BESCHLUSS:<br />
Bei der Stadt <strong>Dettelbach</strong> sind entsprechende Ablagerungen nicht bekannt. Das Gelände ist<br />
nach vorliegen<strong>dem</strong> Kenntnisstand bisher <strong>aus</strong>schließlich landwirtschaftlich genutzt worden.<br />
Sollten trotz<strong>dem</strong> Ablagerungen angetroffen werden, wird nach den vorgetragenen <strong>An</strong>regungen<br />
verfahren.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
<strong>An</strong>hang 1 – Bebauungsplanvorentwurf (Verkleinerung - Stand: 02.11.2009)