An Abt. Auszug aus dem Sitzungsbuch Stadtratssitzung ... - Dettelbach
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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sitzungsbuch</strong> der Stadt <strong>Dettelbach</strong>/erstellt am: 16.06.2010 Seite: 6<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
f) N-Ergie AG, Hainstraße 34, 90481, Nürnberg; Schreiben vom 10.12.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Hinweis sowie die überlassenen Bestandsunterlagen werden zur Kenntnis genommen. Weitere<br />
<strong>An</strong>lagen sind nicht bekannt. Eine entsprechende Überprüfung wird im Rahmen der Erschließungsplanung<br />
vorgenommen.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
g) Licht-, Kraft- u. Wasserwerke Kitzingen GmbH, Wörthstr. 5, 97318 Kitzingen; Schreiben vom<br />
22.12.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erschließungsplanung werden<br />
die erforderlichen Belange berücksichtigt und rechtzeitig mit den Beteiligten abgestimmt.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
h) PLEdoc GmbH, Gesellschaft für Dokumentationserstellung und -pflege mbH, Schnieringshof<br />
10-14, 45329 Essen; Schreiben vom 25.11.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die PLEdoc GmbH wird am weiteren Verfahren beteiligt.<br />
Evtl. betroffene weitere Netzbetreiber wie z.B. E.ON Netz GmbH, N-Ergie AG usw. sind<br />
am Verfahren ebenfalls beteiligt worden.<br />
Beschlussfassung: 17 : 0<br />
(3) Von den Beteiligten haben sich folgende Stellen schriftlich geäußert und in ihrer Stellungnahme<br />
entsprechende <strong>An</strong>regungen vorgetragen.<br />
a) Staatliches Bauamt Würzburg, Straßenbauamt, Kroatengasse 4, 97070 Würzburg; Schreiben<br />
vom 30.11.2009 u. 21.12.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
� Stellungnahme vom 30.11.2009<br />
Die Stadt <strong>Dettelbach</strong> hat bereits im Aufstellungsverfahren zum Baugebiet „Sandäcker“ in<br />
<strong>Dettelbach</strong> ein Lärmgutachten nach den vom Bauamt vorgelegten Verkehrszahlen erstellt.<br />
Als Ergebnis des damaligen Gutachtens ist festzuhalten, dass in einem Abstand von mehr<br />
als 100 m von der Straßenachse der B 22 keine Festsetzungen oder Empfehlungen erforderlich<br />
sind. Eine entsprechende Überprüfung anhand der nunmehr vorgelegten neuen Verkehrszahlen<br />
hat die damalige Aussage bestätigt. Das geplante Gebiet befindet sich in einem<br />
Abstand zur Bundesstraße B 22 von rd. 350 m.<br />
� Stellungnahme vom 21.12.2009<br />
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Bauamts in der ergänzenden Stellungnahme zur<br />
Kenntnis. Die dort geschilderten Fakten sind <strong>dem</strong> Bauamt schon seit längerem bekannt. Der<br />
Bereich „<strong>Dettelbach</strong>-Ost“ mit den angeführten überörtlichen Einrichtungen (Wallfahrtskirche,<br />
Realschule, Maintalhalle usw.) wird seit mehr als 30 Jahren u.a. über den „Sandweg“ und<br />
die seit<strong>dem</strong> bestehende Linksabbiegespur unverändert an die B 22 angebunden. Auch die<br />
zwischenzeitlich erfolgte und künftig geplante bauliche Entwicklung im Wohn- und Gewerbebereich<br />
östlich des Sandwegs ist seit längerem bekannt. Bereits in der Fortschreibung<br />
des Flächennutzungsplans im Jahre 1995 (1. Änderung) war östlich vom Sandweg eine<br />
bauliche Entwicklung vorgesehen und dargestellt, <strong>aus</strong> welcher sich die zwischenzeitlich bereits<br />
überplanten Baugebiete „<strong>Dettelbach</strong>- Ost IV u. V (WA-Gebiet)“und „Sandäcker (MI-<br />
Gebiet)“ entwickelt haben bzw. das derzeit sich im Verfahren befindliche Baugebiet „<strong>Dettelbach</strong>-Ost<br />
VI“ entwickelt. Weder zum einschlägigen Flächennutzungsplanverfahren noch zur<br />
Bebauungsplanaufstellung „<strong>Dettelbach</strong>- Ost IV u. V (WA-Gebiet)“ sowie „Sandäcker (MI-<br />
Gebiet) sind in den einschlägigen Stellungnahmen Hinweise oder <strong>An</strong>regungen zur Linksabbiegespur<br />
bzw. Forderungen nach einem Verkehrsgutachten zum Knotenpunkt B 22<br />
/Sandweg durch das Bauamt vorgetragen worden, obwohl die Stadt <strong>Dettelbach</strong> bereits zum<br />
damaligen Zeitpunkt die <strong>An</strong>ordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung bzw. das Versetzen<br />
des Ortsschildes angestrebt hatte. Erst im kürzlich abgeschlossenen Verfahren zur Teilfortschreibung<br />
des Flächennutzungsplans (4. Änderung) mit einer angedachten weiteren östlichen<br />
Entwicklung hat das Bauamt diese Forderung erhoben. Das derzeit angedachte Baugebiet<br />
„<strong>Dettelbach</strong>-Ost VI“ wird jedoch von dieser zukünftigen Entwicklungsfläche, wie vorstehend<br />
dargelegt, nicht tangiert und kann <strong>aus</strong> unserer Sicht, schon allein aufgrund der vorstehend<br />
geschilderten Umstände und der relativ geringen Größe im Verhältnis zum Gesamteinzugsbereich<br />
nicht für derart umfangreiche und kostenintensive Forderungen herangezogen<br />
werden.<br />
Die Stadt <strong>Dettelbach</strong> hat bereits seit mehreren Jahren immer wieder Bestrebungen unternommen,<br />
eine <strong>An</strong>ordnung zur Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der<br />
freien Strecke der B 22 zu erreichen. Begründet war dieses <strong>An</strong>liegen u.a. durch die bekannten<br />
Verkehrsverhältnisse mit den gefahrenen Geschwindigkeiten auf der freien Strecke der