An Abt. Auszug aus dem Sitzungsbuch Stadtratssitzung ... - Dettelbach
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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sitzungsbuch</strong> der Stadt <strong>Dettelbach</strong>/erstellt am: 16.06.2010 Seite: 2<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
Zeit bestand die Möglichkeit zur Äußerung sowie zur Erörterung der Planung. Folgende Stellungnahmen<br />
sind dabei eingegangen:<br />
a. Herr Werner Scheuerlein, Dr. Matthias-Horn-Str.2, 97337 <strong>Dettelbach</strong>; Schreiben vom<br />
21.12.2009<br />
BESCHLUSS:<br />
Zu den vorgetragenen Ausführungen ist zunächst festzustellen, dass bei einer Verdichtung der<br />
vorhandenen Bebauung grundsätzlich die Mitwirkung der berührten Privateigentümer erforderlich<br />
ist. Durch die bestehenden öffentlich-rechtlichen Instrumente hat die Stadt kaum bzw. nur unzureichend<br />
Einflussmöglichkeiten auf die berührten Privatflächen, um diese auch einer tatsächlichen<br />
Bebauung zuführen zu können. Die Stadt hat sich deshalb bei Neu<strong>aus</strong>weisungen von Baugebieten<br />
auf ein entsprechendes Baulandmodell festgelegt. Durch dessen konsequente Umsetzung<br />
kann das zur Deckung des vorhandenen Bedarfs notwendige Bauland an Bauwillige bereitgestellt<br />
und durch <strong>dem</strong>entsprechende vertragliche Regelungen eine zügige Bebauung mit langfristiger Eigennutzung<br />
gewährleistet werden. Durch dieses Modell besteht für die Stadt die Möglichkeit, einen<br />
Großteil der vorhandenen Bauflächen im jeweiligen Gebiet an potenzielle Interessenten zu<br />
gleich bleibenden Konditionen und ohne Preisspekulationen für evtl. „Meistbietende“ mit der Maßgabe<br />
zu verkaufen, diese innerhalb kurzer Zeit auch tatsächlich zu bebauen und selbst zu nutzen.<br />
Eine größere <strong>An</strong>zahl von langfristigen Baulücken, wie z.B. in den Altgebieten und eine unnötige<br />
Zersiedelung der Landschaft kann damit vermieden werden.<br />
Durch die Ausweisung des Baugebietes „<strong>Dettelbach</strong>-Ost VI“ wird die Stadt <strong>dem</strong> <strong>An</strong>spruch an den<br />
in <strong>Dettelbach</strong> vorhandenen Bedarf an Wohnbauland gerecht. Dies lässt sich zum einen durch die<br />
sehr zügige Bebauung in den nördlich gelegenen Baugebieten „<strong>Dettelbach</strong>-Ost IV und Ost V“, in<br />
denen das vorgenannte Modell erstmals zum Tragen gekommen ist, belegen. Sämtliche vorhandenen<br />
Bauflächen sind, soweit sich diese im städt. Eigentum befunden haben, an Bauwillige vergeben<br />
und in kürzester Zeit bebaut worden bzw. werden in einem zeitlich begrenzten Rahmen<br />
kurzfristig bebaut werden.<br />
Bei der Ausweisung und Parzellierung neuer Bauflächen wird von der Stadt stark auf ein möglichst<br />
flächensparendes Konzept geachtet. Die Ausmaße und Größenordnungen der jeweiligen<br />
Grundstücke sind grundsätzlich am örtlichen Bedarf orientiert. Sehr große bzw. flächenintensive<br />
Grundstücke liegen, wenn überhaupt, nur in ganz beschränktem Umfang vor. Die Stadt ist bemüht,<br />
die Baugrundstücke auf das unumgängliche Maß für eine vernünftige und geordnete Bebauung<br />
zu begrenzen. <strong>An</strong>ders als in den Ballungszentren ist im ländlich strukturierten Raum, so<br />
auch in <strong>Dettelbach</strong>, eine Kleinparzellierung (z.B. Reihenh<strong>aus</strong>bebauung usw.) zur Deckung des<br />
örtlichen Bedarfs nicht vermarktbar und somit auch nicht vertretbar.<br />
Das geplante Gebiet grenzt in Erweiterung des Baugebietes „Ost V“ organisch an den bestehenden<br />
Ortsrand an. Die Ausweisung ist notwendig, damit die bestehende Nachfrage und der Bedarf<br />
an Bauland gedeckt werden kann. Gerade in <strong>Dettelbach</strong> ist, auch bedingt durch die günstige Verkehrsanbindung<br />
zu den umliegenden zentralen Orten (Würzburg, Schweinfurt u.a.), ein erheblicher<br />
Bedarf zu erkennen, der durch die zur Verfügung stehenden Bauflächen derzeit nur unzureichend<br />
bzw. überhaupt nicht gedeckt werden kann. Die Bereitstellung von <strong>aus</strong>reichen<strong>dem</strong> Bauland<br />
zur Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung ist eine der ureigensten Pflichtaufgaben einer<br />
Kommune.<br />
Stadtrat und Verwaltung haben bei den sog. Altgrundstücken sowohl die verkaufswilligen Eigentümer<br />
als auch die jeweiligen Kaufinteressenten stets unterstützt und sind auch künftig gerne bereit,<br />
entsprechende Unterstützung bei der Umsetzung von Bauvorhaben in den „Altgebieten“ im<br />
Rahmen ihrer Möglichkeiten zu leisten. Insbesondere bei der Umsetzung von möglicherweise<br />
nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen älteren Bebauungsplänen besteht in der Verwaltung und<br />
im kommunalen Gremium im Rahmen des Machbaren eine möglichst bauherrenfreundliche Haltung<br />
zu evtl. gewünschten Abweichungen. Eine Auslegung zum Wohle des Bauwilligen wird dabei<br />
grundsätzlich angestrebt. Insoweit konnte in letzter Zeit die eine oder andere Baulücke in den Altbebauungsgebieten<br />
geschlossen und einer Bebauung zugeführt werden. Selbst wenn der eine<br />
oder andere Eigentümer, unabhängig der jeweiligen Konditionen Verkaufsbereitschaft signalisiert,<br />
reicht die relativ geringe Zahl der zur Verfügung stehenden Grundstücke in den Altgebieten nicht<br />
<strong>aus</strong>, um den vorhandenen Bedarf zu decken.<br />
Die Darstellungen unter Ziff. 2 mit <strong>dem</strong> Nichtzustandekommen von Verkaufsgesprächen im Hinblick<br />
auf evtl. günstigere Bauplätze in Neubaubaugebieten wird an dieser Stelle entschieden zurückgewiesen.<br />
Derartige Aussagen sind bei der Stadt weder bekannt, noch sind solche von der<br />
Stadt gegenüber Interessenten in dieser bzw. ähnlicher Weise geäußert worden. Die Stadt versucht,<br />
wie auch vorstehend <strong>aus</strong>führlich dargelegt, Bauwillige, unabhängig von evtl. zu erzielenden<br />
Kaufpreisen und der Tastsache, ob nun ein privates oder städt. Grundstück einer Bebauung zugeführt<br />
werden soll, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.<br />
Die Stadt hat, wie eingangs bereits erwähnt, rechtlich kaum Möglichkeiten, im vertretbaren Umfang<br />
auf die vorhandenen unbebauten „Altgrundstücke“ einzuwirken. Eine generelle Änderung<br />
dieser „Altbebauungspläne“, wie ggf. unter Ziff. 3 der Stellungnahme angedacht, ist für die dort