Stadtratsitzung am 11.07.2011 - Dettelbach
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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2011<br />
Wird eine Einrichtung von weniger als 22 Kinder besucht, wird der Basiswert für die durchschnittliche<br />
Buchungszeit der tatsächlich anwesenden Kinder (17) bei der Zugrundelegung eine Gewichtungsfaktors<br />
von 1,0 für 22 Kinder gewährt.<br />
Beim Kath. Kindergartenverein Geschw. Scheller’sche Stiftung Euerfeld sind diese Voraussetzungen<br />
im Jahr 2011/12 erfüllt.<br />
Sitzung Lfd. Anw. Beschluss Beratungsgegenstand<br />
Nr.<br />
Für/Gegen<br />
11.07.11 Ö45 17 17 : 0 Stromversorgung <strong>Dettelbach</strong>-Ortsteile:<br />
Abschluss eines Konzessionsvertrags mit der Fa. N-<br />
ERGIE Nürnberg<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Stadtrat stimmt dem Abschluss eines Konzessionsabgabenvertrag zwischen der Stadt <strong>Dettelbach</strong><br />
und den Stadtwerken <strong>Dettelbach</strong> in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung<br />
zu.<br />
BEGRÜNDUNG:<br />
In § 14 Abs. 3 EnWG ist festgelegt, dass bei Durchleitungsfällen der Netzbetreiber auch die darauf<br />
anfallenden Konzessionsabgabe „in der vertraglich vereinbarten Höhe“ zu zahlen hat. Seit Inkrafttreten<br />
der Änderungen der Konzessionsabgabenverordnung ist für die Ermittlung der höchstzulässigen Konzessionsabgabe<br />
auf durchgeleitete Strommengen der § 2 Abs. 6 KAV einschlägig.<br />
Nach § 48 Abs. 3 EnWG haben die Gemeinden nur bei Bestehen einer entsprechenden vertraglichen<br />
Vereinbarung, ob und ggf. in welcher Höhe die Konzessionsabgabe für durchgeleitete Strommengen<br />
abzuführen ist, einen Anspruch auf Zahlung einer Konezessionsabgabe gegenüber dem Netzbetreiber.<br />
Die Stadt <strong>Dettelbach</strong> hat mit der Fa. N-ERGIE Nürnberg für die Strombelieferung der Ortsteile einen<br />
Konzessionsvertrag abgeschlossen, der zum 30.11.2011 endet. Im Juni 2010 erfolgte die Ausschreibung<br />
der Konzession mittels öffentlicher Bekanntmachung.<br />
Einziger Bieter nach Ablauf der Ausschreibungsfrist ist die Fa. N-ERGIE Nürnberg.<br />
Der Bay. Gemeindetag, der Bay. Städtetag und der VBEW haben sich auf ein neues Muster für einen<br />
Konzessionvertrag verständigt. Diesen hat das Bayer. Staatsministerium des Innern einvernehmlich<br />
mit dem Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft <strong>am</strong>tlich genehmigt und veröffentlich.<br />
Der von der Fa. N-ERGIE vorgelegte Vertragsentwurf entspricht weitgehenst dem Mustervertrag.<br />
Beschlussmäßig zu behandelnde Passagen:<br />
Im § 1 sollte aus dem Vertragsgebiet (alle Ortsteile) das Gebiet des Mainfrankenparks (analog der<br />
Wasser und Abwassersatzung) ausgeschlossen werden.<br />
Weiterhin enthält der Vertrag folgende Alternativvorschläge, über die entschieden werden muss:<br />
§ 5 – Änderung der Versorgungsanlagen<br />
Erfordern kommunale Maßnahmen im öffentlichen Interesse Änderungen der bestehenden<br />
Versorgungsanlagen des EVU auf Vertragsgrundstücken, so führt das EVU nach<br />
schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde die Änderung in angemessener Frist durch.<br />
Hier schlägt der Kommunale Prüfungsverband eine Ergänzung vor:<br />
Die Gemeinde behält sich vor, die Arbeiten in eigener Regie durchzuführen.<br />
Alternative 1:<br />
Die hierfür notwendigen Kosten (Folgekosten) tragen die Gemeinde und das EVU je zur<br />
Hälfte. Nach Ablauf von 10 Jahren ab Vertragabschluss trägt die Gemeinde 40% und das EVU 60%.<br />
Alternative 2:<br />
Die Gemeinde führt die Tiefbauarbeiten einschließlich der Wiederherstellung der Oberfläche<br />
auf eigene Kosten durch. Die Arbeiten an den Anlagen des EVU führt dieses auf eigene<br />
Kosten durch.<br />
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