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Stadtratsitzung am 11.07.2011 - Dettelbach

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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2011<br />

Wird eine Einrichtung von weniger als 22 Kinder besucht, wird der Basiswert für die durchschnittliche<br />

Buchungszeit der tatsächlich anwesenden Kinder (17) bei der Zugrundelegung eine Gewichtungsfaktors<br />

von 1,0 für 22 Kinder gewährt.<br />

Beim Kath. Kindergartenverein Geschw. Scheller’sche Stiftung Euerfeld sind diese Voraussetzungen<br />

im Jahr 2011/12 erfüllt.<br />

Sitzung Lfd. Anw. Beschluss Beratungsgegenstand<br />

Nr.<br />

Für/Gegen<br />

11.07.11 Ö45 17 17 : 0 Stromversorgung <strong>Dettelbach</strong>-Ortsteile:<br />

Abschluss eines Konzessionsvertrags mit der Fa. N-<br />

ERGIE Nürnberg<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss eines Konzessionsabgabenvertrag zwischen der Stadt <strong>Dettelbach</strong><br />

und den Stadtwerken <strong>Dettelbach</strong> in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung<br />

zu.<br />

BEGRÜNDUNG:<br />

In § 14 Abs. 3 EnWG ist festgelegt, dass bei Durchleitungsfällen der Netzbetreiber auch die darauf<br />

anfallenden Konzessionsabgabe „in der vertraglich vereinbarten Höhe“ zu zahlen hat. Seit Inkrafttreten<br />

der Änderungen der Konzessionsabgabenverordnung ist für die Ermittlung der höchstzulässigen Konzessionsabgabe<br />

auf durchgeleitete Strommengen der § 2 Abs. 6 KAV einschlägig.<br />

Nach § 48 Abs. 3 EnWG haben die Gemeinden nur bei Bestehen einer entsprechenden vertraglichen<br />

Vereinbarung, ob und ggf. in welcher Höhe die Konzessionsabgabe für durchgeleitete Strommengen<br />

abzuführen ist, einen Anspruch auf Zahlung einer Konezessionsabgabe gegenüber dem Netzbetreiber.<br />

Die Stadt <strong>Dettelbach</strong> hat mit der Fa. N-ERGIE Nürnberg für die Strombelieferung der Ortsteile einen<br />

Konzessionsvertrag abgeschlossen, der zum 30.11.2011 endet. Im Juni 2010 erfolgte die Ausschreibung<br />

der Konzession mittels öffentlicher Bekanntmachung.<br />

Einziger Bieter nach Ablauf der Ausschreibungsfrist ist die Fa. N-ERGIE Nürnberg.<br />

Der Bay. Gemeindetag, der Bay. Städtetag und der VBEW haben sich auf ein neues Muster für einen<br />

Konzessionvertrag verständigt. Diesen hat das Bayer. Staatsministerium des Innern einvernehmlich<br />

mit dem Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft <strong>am</strong>tlich genehmigt und veröffentlich.<br />

Der von der Fa. N-ERGIE vorgelegte Vertragsentwurf entspricht weitgehenst dem Mustervertrag.<br />

Beschlussmäßig zu behandelnde Passagen:<br />

Im § 1 sollte aus dem Vertragsgebiet (alle Ortsteile) das Gebiet des Mainfrankenparks (analog der<br />

Wasser und Abwassersatzung) ausgeschlossen werden.<br />

Weiterhin enthält der Vertrag folgende Alternativvorschläge, über die entschieden werden muss:<br />

§ 5 – Änderung der Versorgungsanlagen<br />

Erfordern kommunale Maßnahmen im öffentlichen Interesse Änderungen der bestehenden<br />

Versorgungsanlagen des EVU auf Vertragsgrundstücken, so führt das EVU nach<br />

schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde die Änderung in angemessener Frist durch.<br />

Hier schlägt der Kommunale Prüfungsverband eine Ergänzung vor:<br />

Die Gemeinde behält sich vor, die Arbeiten in eigener Regie durchzuführen.<br />

Alternative 1:<br />

Die hierfür notwendigen Kosten (Folgekosten) tragen die Gemeinde und das EVU je zur<br />

Hälfte. Nach Ablauf von 10 Jahren ab Vertragabschluss trägt die Gemeinde 40% und das EVU 60%.<br />

Alternative 2:<br />

Die Gemeinde führt die Tiefbauarbeiten einschließlich der Wiederherstellung der Oberfläche<br />

auf eigene Kosten durch. Die Arbeiten an den Anlagen des EVU führt dieses auf eigene<br />

Kosten durch.<br />

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