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MAGISTRAT DER STADT WIENER NEUSTADT - Stadtgemeinde ...

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2.11. Änderungspunkt 11 - Bereich Trostgasse<br />

Im Zuge der Änderung des Flächenwidmungsplans 2012/1 wurde ein Teil der öffentlichen<br />

Verkehrsfläche entsprechend der angrenzenden<br />

Liegenschaften als Bauland Betriebsgebiet (BB)<br />

gewidmet. In weiterer Folge soll dieser neu<br />

gewidmete Teil mit dem Gst. Nr. 596/7 vereinigt<br />

werden. Dementsprechend sollen auch die<br />

Bebauungsbestimmungen der neuen Grundstücks-<br />

und Widmungssituation angepasst werden, indem die<br />

Baufluchtlinie an die künftige Grundstücksgrenze<br />

zum öffentlichen Gut verlegt wird.<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Abbildung 12: Darstellung der Änderung des Bebauungsplans<br />

mit Luftbild<br />

Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai 2012)<br />

2.12. Änderungspunkt 12 - Bereich Luchspergergasse / Heinrich von<br />

Neustadt–Gasse<br />

Im Bereich Luchspergergasse / Heinrich von<br />

Neustadt – Gasse befindet sich das Autohaus<br />

Czeczelits, welches sich gemäß<br />

Flächenwidmungsplan auf Bauland Kerngebiet<br />

befindet.<br />

Im Zuge der letzten Änderung des<br />

Flächenwidmungsplans 2012/1 wurde das<br />

bestehende Bauland Kerngebiet Richtung<br />

Westen erweitert. Für diesen Bereich sieht der<br />

gültige Bebauungsplan eine Vorgartentiefe von<br />

4,0 m vor. Nun soll im Zuge dieser Änderung des<br />

Bebauungsplans die Vorgartentiefe weiter bis zur<br />

neuen Widmungsgrenze zwischen Bauland<br />

Kerngebiet und Grünland Land- und<br />

Forstwirtschaft festgelegt und somit der<br />

Bebauungsplan dem geänderten<br />

Flächenwidmungsplan angepasst werden.<br />

Abbildung 13: Darstellung der Änderung des<br />

Bebauungsplans mit Luftbild<br />

Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai 2012)<br />

Seite 12

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