MAGISTRAT DER STADT WIENER NEUSTADT - Stadtgemeinde ...
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2.11. Änderungspunkt 11 - Bereich Trostgasse<br />
Im Zuge der Änderung des Flächenwidmungsplans 2012/1 wurde ein Teil der öffentlichen<br />
Verkehrsfläche entsprechend der angrenzenden<br />
Liegenschaften als Bauland Betriebsgebiet (BB)<br />
gewidmet. In weiterer Folge soll dieser neu<br />
gewidmete Teil mit dem Gst. Nr. 596/7 vereinigt<br />
werden. Dementsprechend sollen auch die<br />
Bebauungsbestimmungen der neuen Grundstücks-<br />
und Widmungssituation angepasst werden, indem die<br />
Baufluchtlinie an die künftige Grundstücksgrenze<br />
zum öffentlichen Gut verlegt wird.<br />
Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />
Abbildung 12: Darstellung der Änderung des Bebauungsplans<br />
mit Luftbild<br />
Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai 2012)<br />
2.12. Änderungspunkt 12 - Bereich Luchspergergasse / Heinrich von<br />
Neustadt–Gasse<br />
Im Bereich Luchspergergasse / Heinrich von<br />
Neustadt – Gasse befindet sich das Autohaus<br />
Czeczelits, welches sich gemäß<br />
Flächenwidmungsplan auf Bauland Kerngebiet<br />
befindet.<br />
Im Zuge der letzten Änderung des<br />
Flächenwidmungsplans 2012/1 wurde das<br />
bestehende Bauland Kerngebiet Richtung<br />
Westen erweitert. Für diesen Bereich sieht der<br />
gültige Bebauungsplan eine Vorgartentiefe von<br />
4,0 m vor. Nun soll im Zuge dieser Änderung des<br />
Bebauungsplans die Vorgartentiefe weiter bis zur<br />
neuen Widmungsgrenze zwischen Bauland<br />
Kerngebiet und Grünland Land- und<br />
Forstwirtschaft festgelegt und somit der<br />
Bebauungsplan dem geänderten<br />
Flächenwidmungsplan angepasst werden.<br />
Abbildung 13: Darstellung der Änderung des<br />
Bebauungsplans mit Luftbild<br />
Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai 2012)<br />
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