MAGISTRAT DER STADT WIENER NEUSTADT - Stadtgemeinde ...
MAGISTRAT DER STADT WIENER NEUSTADT - Stadtgemeinde ...
MAGISTRAT DER STADT WIENER NEUSTADT - Stadtgemeinde ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
0. Ausgangslage<br />
<strong>MAGISTRAT</strong> <strong>DER</strong> <strong>STADT</strong> <strong>WIENER</strong> NEU<strong>STADT</strong><br />
Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />
Änderung des Bebauungsplanes<br />
Neudarstellung 2012/1 - Erläuterungsbericht<br />
Der Bebauungsplan 2009 Neudarstellung 2011/1 deckt derzeit mit ca. 1.420 ha 76 % des<br />
Siedlungsgebiets von Wiener Neustadt (1.850 ha) ab.<br />
Die flächendeckende Erlassung von Bebauungsbestimmungen ist künftig angestrebt,<br />
benötigt jedoch einen großen Zeit- und Arbeitsaufwand (städtebauliche Bestandsanalyse,<br />
städtebauliches Entwicklungskonzept, Erhebungen vor Ort u. Ä.). Um vorliegende<br />
Änderungserfordernisse früher berücksichtigen zu können, sollen vor einer weiteren<br />
großflächigen Neuausweisung vorerst konkrete Änderungen als Zwischenschritt<br />
Berücksichtigung finden.<br />
1. Einleitung<br />
1.1. Bearbeitungsschwerpunkte im Überblick<br />
1.1.1. Festsetzung von Bebauungsbestimmungen aufgrund struktureller<br />
Entwicklungen, die eine wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen<br />
darstellen.<br />
Innerhalb des Stadtgebiets von Wiener Neustadt, gibt es Teilflächen, die bislang<br />
noch keiner Bebauung zugeführt wurden, jedoch ein wesentliches<br />
Entwicklungsgebiet darstellen. Da zu diesem Zeitpunkt zumeist keine Nutzungen<br />
vorliegen und die Flächen brach liegen, sind bei der Festsetzung von<br />
Bebauungsbestimmungen städtebauliche Entwicklungsziele von Bedeutung.<br />
Weiters gibt es Bereiche, die in den letzten Jahren bebaut wurden und durch<br />
verschiedene Umstände (z. B. Grundstücksteilungen) eine strukturelle Änderung<br />
bzw. Entwicklung erfuhren. Durch diese Änderungen der Planungsgrundlagen<br />
sollen auch diese Bebauungsbestimmungen neu be- bzw. erarbeitet werden.<br />
1.1.2. Überprüfung und Anpassung der Bebauungsbestimmungen in Bereichen,<br />
wo der Flächenwidmungsplan geändert wurde.<br />
Im Zuge von Änderungen des Flächenwidmungsplans kann es zu einer<br />
Widersprüchlichkeit zwischen Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan kommen.<br />
Um diese Widersprüchlichkeiten zu bereinigen, sollen die<br />
Bebauungsbestimmungen in der Folge an die geänderte Widmungssituation<br />
angepasst werden, um dadurch eine städtebauliche Entwicklung zu sichern.<br />
1.1.3. Planliche bzw. textliche Ergänzungen oder Abänderungen im<br />
Bebauungsplan aufgrund von Stellungnahmen bzw. von Erfahrungen bei<br />
Bauberatungen / Projektumsetzungen.<br />
Dabei werden Optimierungen von Bebauungsvorschriften wie<br />
Bauklassenfestlegungen, Baufluchtlinienfestsetzungen, Anbaupflichten usw. bzw.<br />
geringfügige Änderungen der Schutzzonenbestimmung bzw.<br />
Werbeanlagenfestlegungen vorgenommen.<br />
Seite 1