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MAGISTRAT DER STADT WIENER NEUSTADT - Stadtgemeinde ...

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0. Ausgangslage<br />

<strong>MAGISTRAT</strong> <strong>DER</strong> <strong>STADT</strong> <strong>WIENER</strong> NEU<strong>STADT</strong><br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Änderung des Bebauungsplanes<br />

Neudarstellung 2012/1 - Erläuterungsbericht<br />

Der Bebauungsplan 2009 Neudarstellung 2011/1 deckt derzeit mit ca. 1.420 ha 76 % des<br />

Siedlungsgebiets von Wiener Neustadt (1.850 ha) ab.<br />

Die flächendeckende Erlassung von Bebauungsbestimmungen ist künftig angestrebt,<br />

benötigt jedoch einen großen Zeit- und Arbeitsaufwand (städtebauliche Bestandsanalyse,<br />

städtebauliches Entwicklungskonzept, Erhebungen vor Ort u. Ä.). Um vorliegende<br />

Änderungserfordernisse früher berücksichtigen zu können, sollen vor einer weiteren<br />

großflächigen Neuausweisung vorerst konkrete Änderungen als Zwischenschritt<br />

Berücksichtigung finden.<br />

1. Einleitung<br />

1.1. Bearbeitungsschwerpunkte im Überblick<br />

1.1.1. Festsetzung von Bebauungsbestimmungen aufgrund struktureller<br />

Entwicklungen, die eine wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen<br />

darstellen.<br />

Innerhalb des Stadtgebiets von Wiener Neustadt, gibt es Teilflächen, die bislang<br />

noch keiner Bebauung zugeführt wurden, jedoch ein wesentliches<br />

Entwicklungsgebiet darstellen. Da zu diesem Zeitpunkt zumeist keine Nutzungen<br />

vorliegen und die Flächen brach liegen, sind bei der Festsetzung von<br />

Bebauungsbestimmungen städtebauliche Entwicklungsziele von Bedeutung.<br />

Weiters gibt es Bereiche, die in den letzten Jahren bebaut wurden und durch<br />

verschiedene Umstände (z. B. Grundstücksteilungen) eine strukturelle Änderung<br />

bzw. Entwicklung erfuhren. Durch diese Änderungen der Planungsgrundlagen<br />

sollen auch diese Bebauungsbestimmungen neu be- bzw. erarbeitet werden.<br />

1.1.2. Überprüfung und Anpassung der Bebauungsbestimmungen in Bereichen,<br />

wo der Flächenwidmungsplan geändert wurde.<br />

Im Zuge von Änderungen des Flächenwidmungsplans kann es zu einer<br />

Widersprüchlichkeit zwischen Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan kommen.<br />

Um diese Widersprüchlichkeiten zu bereinigen, sollen die<br />

Bebauungsbestimmungen in der Folge an die geänderte Widmungssituation<br />

angepasst werden, um dadurch eine städtebauliche Entwicklung zu sichern.<br />

1.1.3. Planliche bzw. textliche Ergänzungen oder Abänderungen im<br />

Bebauungsplan aufgrund von Stellungnahmen bzw. von Erfahrungen bei<br />

Bauberatungen / Projektumsetzungen.<br />

Dabei werden Optimierungen von Bebauungsvorschriften wie<br />

Bauklassenfestlegungen, Baufluchtlinienfestsetzungen, Anbaupflichten usw. bzw.<br />

geringfügige Änderungen der Schutzzonenbestimmung bzw.<br />

Werbeanlagenfestlegungen vorgenommen.<br />

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