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MAGISTRAT DER STADT WIENER NEUSTADT - Stadtgemeinde ...

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2.3. Änderungspunkt 3 - Bereich Neunkirchner Straße 129<br />

Im Zuge der letzten Änderung des Bebauungsplans (Neudarstellung 2011/1) wurden<br />

Stellungnahmen abgegeben, welche nicht mit der Änderung im Zusammenhang standen. Aus<br />

diesem Grund wurden diese Eingaben nicht in der Neudarstellung behandelt, sondern erst im<br />

aktuellen Änderungsverfahren<br />

berücksichtigt.<br />

Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai 2012)<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Bei dem gegenständlichen<br />

Bereich handelt es sich um ein<br />

teilweise bereits bebautes<br />

Bauland Industriegebiet (BI).<br />

Nordwestlich des Baublockes<br />

verläuft die Neunkirchnerstraße<br />

(B17), im Osten die<br />

Waldschulgasse und im Süden<br />

die Molkereistraße. Um das<br />

gewidmete Industriegebiet<br />

befindet sich ausschließlich<br />

Betriebsgebiet (BB).<br />

Der derzeit gültige<br />

Bebauungsplan sieht innerhalb<br />

des Baublocks teilweise keinen<br />

bzw. einen 5 m tiefen Vorgarten<br />

vor. Im Zuge der Änderung<br />

2011/1 stellte die Firma Denzel<br />

den Antrag, auf den Bestand<br />

Rücksicht zu nehmen und die<br />

Baufluchtlinie für das<br />

Grundstück Nr. 3776/6 „auf die<br />

Straßenfluchtlinie zu legen“.<br />

Abbildung 4: Darstellung der<br />

Änderung des Bebauungsplans mit<br />

Luftbild<br />

Daraufhin wurde der betroffene Bereich nochmals auf seine bauliche Entwicklung geprüft.<br />

Aufgrund der nun vorliegenden Planungsgrundlagen sind die unterschiedlichen Festlegungen<br />

der Vorgartentiefe nicht mehr zwingend nachvollziehbar. Der vorhandenen, strukturellen<br />

Entwicklung folgend wird daher vorgeschlagen, dass die 5 m breite Vorgartentiefe zur Gänze<br />

entfallen und die Baufluchtlinie entlang der Straßenfluchtlinie angeordnet werden soll.<br />

2.4. Änderungspunkt 4 – Betriebsgebiet im Bereich Klenggasse,<br />

Haidbrunngasse, Peter von Pusika-Gasse<br />

Der aktuelle Bebauungsplan sieht für das Betriebsgebiet die Einfriedungsbestimmung E06<br />

vor. Demnach sind Einfriedungen durchsichtig mit einem Sockel von höchstens 60 cm und<br />

einer Gesamthöhe bis zu 200 cm herzustellen.<br />

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