MAGISTRAT DER STADT WIENER NEUSTADT - Stadtgemeinde ...
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2.3. Änderungspunkt 3 - Bereich Neunkirchner Straße 129<br />
Im Zuge der letzten Änderung des Bebauungsplans (Neudarstellung 2011/1) wurden<br />
Stellungnahmen abgegeben, welche nicht mit der Änderung im Zusammenhang standen. Aus<br />
diesem Grund wurden diese Eingaben nicht in der Neudarstellung behandelt, sondern erst im<br />
aktuellen Änderungsverfahren<br />
berücksichtigt.<br />
Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai 2012)<br />
Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />
Bei dem gegenständlichen<br />
Bereich handelt es sich um ein<br />
teilweise bereits bebautes<br />
Bauland Industriegebiet (BI).<br />
Nordwestlich des Baublockes<br />
verläuft die Neunkirchnerstraße<br />
(B17), im Osten die<br />
Waldschulgasse und im Süden<br />
die Molkereistraße. Um das<br />
gewidmete Industriegebiet<br />
befindet sich ausschließlich<br />
Betriebsgebiet (BB).<br />
Der derzeit gültige<br />
Bebauungsplan sieht innerhalb<br />
des Baublocks teilweise keinen<br />
bzw. einen 5 m tiefen Vorgarten<br />
vor. Im Zuge der Änderung<br />
2011/1 stellte die Firma Denzel<br />
den Antrag, auf den Bestand<br />
Rücksicht zu nehmen und die<br />
Baufluchtlinie für das<br />
Grundstück Nr. 3776/6 „auf die<br />
Straßenfluchtlinie zu legen“.<br />
Abbildung 4: Darstellung der<br />
Änderung des Bebauungsplans mit<br />
Luftbild<br />
Daraufhin wurde der betroffene Bereich nochmals auf seine bauliche Entwicklung geprüft.<br />
Aufgrund der nun vorliegenden Planungsgrundlagen sind die unterschiedlichen Festlegungen<br />
der Vorgartentiefe nicht mehr zwingend nachvollziehbar. Der vorhandenen, strukturellen<br />
Entwicklung folgend wird daher vorgeschlagen, dass die 5 m breite Vorgartentiefe zur Gänze<br />
entfallen und die Baufluchtlinie entlang der Straßenfluchtlinie angeordnet werden soll.<br />
2.4. Änderungspunkt 4 – Betriebsgebiet im Bereich Klenggasse,<br />
Haidbrunngasse, Peter von Pusika-Gasse<br />
Der aktuelle Bebauungsplan sieht für das Betriebsgebiet die Einfriedungsbestimmung E06<br />
vor. Demnach sind Einfriedungen durchsichtig mit einem Sockel von höchstens 60 cm und<br />
einer Gesamthöhe bis zu 200 cm herzustellen.<br />
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