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MAGISTRAT DER STADT WIENER NEUSTADT - Stadtgemeinde ...

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<strong>MAGISTRAT</strong> <strong>DER</strong> <strong>STADT</strong> <strong>WIENER</strong> NEU<strong>STADT</strong><br />

Änderung des Bebauungsplanes<br />

Neudarstellung 2012/1<br />

Erläuterungsbericht<br />

Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Abteilung 4<br />

Bauamt, Referat Stadt- und Raumplanung<br />

Wiener Neustadt, 10.05.12


0. Ausgangslage<br />

<strong>MAGISTRAT</strong> <strong>DER</strong> <strong>STADT</strong> <strong>WIENER</strong> NEU<strong>STADT</strong><br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Änderung des Bebauungsplanes<br />

Neudarstellung 2012/1 - Erläuterungsbericht<br />

Der Bebauungsplan 2009 Neudarstellung 2011/1 deckt derzeit mit ca. 1.420 ha 76 % des<br />

Siedlungsgebiets von Wiener Neustadt (1.850 ha) ab.<br />

Die flächendeckende Erlassung von Bebauungsbestimmungen ist künftig angestrebt,<br />

benötigt jedoch einen großen Zeit- und Arbeitsaufwand (städtebauliche Bestandsanalyse,<br />

städtebauliches Entwicklungskonzept, Erhebungen vor Ort u. Ä.). Um vorliegende<br />

Änderungserfordernisse früher berücksichtigen zu können, sollen vor einer weiteren<br />

großflächigen Neuausweisung vorerst konkrete Änderungen als Zwischenschritt<br />

Berücksichtigung finden.<br />

1. Einleitung<br />

1.1. Bearbeitungsschwerpunkte im Überblick<br />

1.1.1. Festsetzung von Bebauungsbestimmungen aufgrund struktureller<br />

Entwicklungen, die eine wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen<br />

darstellen.<br />

Innerhalb des Stadtgebiets von Wiener Neustadt, gibt es Teilflächen, die bislang<br />

noch keiner Bebauung zugeführt wurden, jedoch ein wesentliches<br />

Entwicklungsgebiet darstellen. Da zu diesem Zeitpunkt zumeist keine Nutzungen<br />

vorliegen und die Flächen brach liegen, sind bei der Festsetzung von<br />

Bebauungsbestimmungen städtebauliche Entwicklungsziele von Bedeutung.<br />

Weiters gibt es Bereiche, die in den letzten Jahren bebaut wurden und durch<br />

verschiedene Umstände (z. B. Grundstücksteilungen) eine strukturelle Änderung<br />

bzw. Entwicklung erfuhren. Durch diese Änderungen der Planungsgrundlagen<br />

sollen auch diese Bebauungsbestimmungen neu be- bzw. erarbeitet werden.<br />

1.1.2. Überprüfung und Anpassung der Bebauungsbestimmungen in Bereichen,<br />

wo der Flächenwidmungsplan geändert wurde.<br />

Im Zuge von Änderungen des Flächenwidmungsplans kann es zu einer<br />

Widersprüchlichkeit zwischen Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan kommen.<br />

Um diese Widersprüchlichkeiten zu bereinigen, sollen die<br />

Bebauungsbestimmungen in der Folge an die geänderte Widmungssituation<br />

angepasst werden, um dadurch eine städtebauliche Entwicklung zu sichern.<br />

1.1.3. Planliche bzw. textliche Ergänzungen oder Abänderungen im<br />

Bebauungsplan aufgrund von Stellungnahmen bzw. von Erfahrungen bei<br />

Bauberatungen / Projektumsetzungen.<br />

Dabei werden Optimierungen von Bebauungsvorschriften wie<br />

Bauklassenfestlegungen, Baufluchtlinienfestsetzungen, Anbaupflichten usw. bzw.<br />

geringfügige Änderungen der Schutzzonenbestimmung bzw.<br />

Werbeanlagenfestlegungen vorgenommen.<br />

Seite 1


1.2. Planungsgrundlagen<br />

Als Planungsgrundlage für die Überarbeitung des Bebauungsplanes wurden<br />

vorliegende Bebauungskonzepte verwendet sowie die bauliche und städtebauliche<br />

Situation vor Ort erhoben.<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Seite 3


2. Bebauungsplanänderungen<br />

Der Zielsetzungen folgend sollen folgende Überarbeitungen im Änderungsverfahren<br />

2012/1 Berücksichtigung finden:<br />

2.1. Änderungspunkt 1 - Bereich Franz Kober - Gasse<br />

Für den Bereich des ehemaligen Tierschutzhauses (Grundstück Nr. 3935/3 und .1432,<br />

Hardlgasse/Franz Kober – Gasse) wurde im Jahr 2011 (Widmungsänderung 2011/1) eine<br />

Überarbeitung der Widmung vorgenommen. Gemäß aktuellem Flächenwidmungsplan<br />

wird für den gesamten gegenständlichen Bereich Bauland-Betriebsgebiet (BB)<br />

ausgewiesen. Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 9102 nahm bei der Festlegung der<br />

Bebauungsbestimmungen größtenteils auf den Bestand Rücksicht und legte<br />

dementsprechende Bestimmungen fest. Bei der darauffolgenden Digitalisierung der<br />

analogen Bebauungspläne (Bebauungsplan 2006) wurden die Bestimmungen zum Großteil<br />

direkt übernommen.<br />

Da das Tierschutzhaus vor ca. 2 Jahren an einen anderen Standort übersiedelte, ist das<br />

Gelände seit dieser Zeit ungenutzt. Für den Bereich des ehemaligen Tierschutzhauses<br />

wurden im Bebauungsplan, dem damaligen Baubestand entsprechend, im Vergleich zum<br />

Umfeld geringere Gebäudehöhen bzw. Geschoßflächenzahlen ausgewiesen. Um eine<br />

sinnvolle Nachnutzung für das Betriebsgebiet zu gewährleisten, sollen die<br />

Bebauungsbestimmungen entlang der Hardlgasse evaluiert und auf die geänderte<br />

strukturelle Entwicklung (neue städtebauliche Zielsetzung als geänderte<br />

Planungsgrundlage) abgestimmt werden.<br />

Für das Bauland Betriebsgebiet entlang der Hardlgasse werden im derzeit gültigen<br />

Bebauungsplan mit Ausnahme der Bauweise sehr unterschiedliche<br />

Bebauungsbestimmungen getroffen. Ohne Festlegung einer Bebauungsdichte wird<br />

nördlich der Hardlgasse die Gebäudehöhe mit 9 m festgelegt. Südlich der Gasse werden<br />

die Geschoßflächenzahlen zwischen 0,8 und 1,2 m sowie Gebäudehöhen mit 7, 9 oder<br />

10 m ausgewiesen.<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

In Abstimmung mit der Stadt Wiener<br />

Neustadt wurde seitens des<br />

Projektentwicklers eine Bebauungsstudie<br />

für eine mögliche Nachnutzung des<br />

Tierschutzhauses erstellt. Diese sieht die<br />

Errichtung eines Businessparks mit 3<br />

Baukörpern vor. Im östlichen<br />

Liegenschaftsbereich wird eine<br />

zweigeschoßige Bebauung, im<br />

nordwestlichen Bereich eine<br />

dreigeschoßige Bebauung angestrebt.<br />

Abbildung 2: Darstellung der Bebauungs- und<br />

Grundstücksstruktur<br />

Quelle: RAUHOFER ARCHITEKTUR ZT (Nov.<br />

2011)<br />

Seite 4


Im Sinne der innerstädtischen Verdichtung (zur Ermöglichung von mehrgeschoßigen<br />

Nutzungen im zentral gelegenen Betriebsgebiet) sollen die Gebäudehöhen entlang der<br />

Hardlgasse grundsätzlich mit 11 m ausgewiesen werden. Nur als Übergang zur<br />

angrenzenden Wohnbebauung (an der Franz Kober-Gasse sowie Kranzlgasse) sollen Teile<br />

des Betriebsbaugebiets mit Gebäudehöhen bis 9 m ausgewiesen werden. Diese Festlegung<br />

erfolgt analog der Bebauungsbestimmungen entlang der Schnotzendorfer Gasse, wo<br />

ebenfalls als Übergang zur Wohnbebauung die Gebäudehöhen mit 9 m beschränkt werden.<br />

Die Bebauungsdichte soll generell für das Betriebsbaugebiet entlang der Hardlgasse /<br />

Schnotzendorfer Gasse mit einer Geschoßflächenzahl von 1,2 vereinheitlicht werden.<br />

2.2. Änderungspunkt 2 - Bereich Gießhübelgasse<br />

Im Bereich der Gießhübelgasse ONr. 21 bis 27 werden im derzeit gültigen Bebauungsplan<br />

Anbaupflichten an Grundgrenzen in kombinierter Form vorgeschrieben.<br />

Im Zuge von Anfragen zu Grundstücksveräußerungen wurde festgestellt, dass aufgrund<br />

des vorhandenen Baubestandes auf der Gießhübelgasse ONr. 25 sowie der bestehenden<br />

Grundstückskonfiguration<br />

der Liegenschaft 3898/7<br />

(Gießhübelgasse ONr. 27)<br />

die Ausweisung der<br />

Kupplungsverpflichtung aus<br />

städtebaulicher Sicht nicht<br />

mehr zielführend ist.<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Zudem ist generell darauf<br />

hinzuweisen, dass bei der<br />

erstmaligen Ausweisung<br />

dieser Anbaupflicht aus der<br />

Legendenbeschreibung keine<br />

Verpflichtung ableitbar war,<br />

da dieser Anbaupflicht nur<br />

bei der Wahl der<br />

gekuppelten Bauweise<br />

nachzukommen war.<br />

Abbildung 3: Darstellung der<br />

Änderung des Bebauungsplans<br />

mit Luftbild<br />

Quelle: MA 4, Stadt- und<br />

Raumplanung (Mai 2012)<br />

Um eine zeitgemäße Bebauung in diesem Bereich zuzulassen und der vorliegenden<br />

strukturellen Entwicklung Rechnung zu tragen, soll die Ausweisung der<br />

Kupplungsverpflichtung nicht weiter festgesetzt werden. Aufgrund der speziellen<br />

Grundstückskonfiguration (siehe obige Abbildung) ist im Falle einer offenen Bebauung<br />

die Anbaupflicht aus städtebaulicher Sicht nicht zielführend. Demzufolge soll daraus<br />

resultierend die Anbaupflicht an die Gießhübelgasse im Bereich der beiden<br />

Liegenschaften Nr. 3897/11 und Nr. 3898/7 ersatzlos gestrichen werden.<br />

Seite 5


2.3. Änderungspunkt 3 - Bereich Neunkirchner Straße 129<br />

Im Zuge der letzten Änderung des Bebauungsplans (Neudarstellung 2011/1) wurden<br />

Stellungnahmen abgegeben, welche nicht mit der Änderung im Zusammenhang standen. Aus<br />

diesem Grund wurden diese Eingaben nicht in der Neudarstellung behandelt, sondern erst im<br />

aktuellen Änderungsverfahren<br />

berücksichtigt.<br />

Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai 2012)<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Bei dem gegenständlichen<br />

Bereich handelt es sich um ein<br />

teilweise bereits bebautes<br />

Bauland Industriegebiet (BI).<br />

Nordwestlich des Baublockes<br />

verläuft die Neunkirchnerstraße<br />

(B17), im Osten die<br />

Waldschulgasse und im Süden<br />

die Molkereistraße. Um das<br />

gewidmete Industriegebiet<br />

befindet sich ausschließlich<br />

Betriebsgebiet (BB).<br />

Der derzeit gültige<br />

Bebauungsplan sieht innerhalb<br />

des Baublocks teilweise keinen<br />

bzw. einen 5 m tiefen Vorgarten<br />

vor. Im Zuge der Änderung<br />

2011/1 stellte die Firma Denzel<br />

den Antrag, auf den Bestand<br />

Rücksicht zu nehmen und die<br />

Baufluchtlinie für das<br />

Grundstück Nr. 3776/6 „auf die<br />

Straßenfluchtlinie zu legen“.<br />

Abbildung 4: Darstellung der<br />

Änderung des Bebauungsplans mit<br />

Luftbild<br />

Daraufhin wurde der betroffene Bereich nochmals auf seine bauliche Entwicklung geprüft.<br />

Aufgrund der nun vorliegenden Planungsgrundlagen sind die unterschiedlichen Festlegungen<br />

der Vorgartentiefe nicht mehr zwingend nachvollziehbar. Der vorhandenen, strukturellen<br />

Entwicklung folgend wird daher vorgeschlagen, dass die 5 m breite Vorgartentiefe zur Gänze<br />

entfallen und die Baufluchtlinie entlang der Straßenfluchtlinie angeordnet werden soll.<br />

2.4. Änderungspunkt 4 – Betriebsgebiet im Bereich Klenggasse,<br />

Haidbrunngasse, Peter von Pusika-Gasse<br />

Der aktuelle Bebauungsplan sieht für das Betriebsgebiet die Einfriedungsbestimmung E06<br />

vor. Demnach sind Einfriedungen durchsichtig mit einem Sockel von höchstens 60 cm und<br />

einer Gesamthöhe bis zu 200 cm herzustellen.<br />

Seite 6


Die Ausweisung dieser Einfriedungsbestimmungen nimmt nicht auf die im Bereich der<br />

Haidbrunngasse ONr. 50 bestehende Einfriedung (Mauer in der Höhe von ca. 2,50 m)<br />

Rücksicht. Diese Einfriedungsmauer war jedoch, wie sich durch Recherchen der Bauhistorie<br />

herausstellte, nur befristet bewilligt.<br />

Die gegenständliche Firma ist als Gefahren-Betrieb (Seveso II Richtlinie) im<br />

Flächenwidmungsplan kenntlich gemacht. Die Einfriedungsmauer trägt unter anderem zum<br />

Sicherheitskonzept der Firma Brenntag CEE GmbH bei. Da die Firma Brenntag aufgrund der<br />

vor Ort lagernden Industriechemikalien<br />

ein erhöhtes Abschottungsbedürfnis<br />

besitzt und die Sicherheit des „Seveso-<br />

Betriebes“ als Planungsgrundlage zu<br />

bewerten ist und die Sicherheit solcher<br />

Betriebe auch im öffentlichen Interesse<br />

steht, wird die ersatzlose Streichung der<br />

bestehenden Einfriedungsbestimmung<br />

vorgeschlagen.<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Abbildung 5: Foto bestehende Mauer<br />

Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai<br />

2012)<br />

Für den als Bauland Wohngebiet ausgewiesenen Bereich an der Haidbrunngasse ONr. 40 – 48<br />

soll die Einfriedungsbestimmung E06 weiterhin ausgewiesen werden. Durch die Ausweisung<br />

wird nicht die allgemeine Einfriedungsbestimmung gültig. Demzufolge wird der<br />

Einfamilienhausbebauung auch weiterhin die Möglichkeit erhalten, auf einer Länge von<br />

15,0 m auch undurchsichtige Einfriedungen zu errichten.<br />

Für die umliegenden Betriebsgebiete soll die Streichung der Einfriedungsbestimmung E06<br />

einheitlich vorgenommen werden.<br />

2.5. Änderungspunkt 5 – Bereich Siegfried Freiberg-Gasse / Am<br />

kleinen Lazarett<br />

Abbildung 6: Darstellung des<br />

Bebauungsentwurf<br />

Quelle: kadlec architekten zt (April 2012)<br />

Im Bereich „Am kleinen Lazarett –<br />

Siegfried Freiberg – Gasse“ (Gst. Nr.<br />

1094/1) soll nach einem bereits<br />

erfolgten Architektenauswahlverfahren<br />

gemäß NÖ Wohnbauförderung<br />

das Siegerprojekt<br />

Anwendung finden. Dieses sieht im<br />

nördlichen Bereich des Grundstückes<br />

4 Reihenhausstangen und im Süden 3<br />

Wohnhausanlagen vor. Zur<br />

Umsetzung des Bebauungskonzeptes<br />

sind jedoch diverse Abänderungen<br />

des Bebauungsplans notwendig:<br />

Änderung der Bebauungsweise von<br />

geschlossen (g) in offen (o),<br />

Verringerung der Vorgartentiefe<br />

Seite 7


entlang des Jeannie Ebner-Weges von 5 m auf 3 m und Entfall der Anbaupflicht an der<br />

nördlichen Baufluchtlinie.<br />

Da es sich bei dem vorliegenden Projekt um ein Gesamtkonzept einer 10.000 m² großen<br />

Fläche handelt, welches aus fachlicher Sicht zu einer positiven Stadtentwicklung beiträgt und<br />

der generell gewünschten, strukturellen Entwicklung entspricht, soll der Änderung des<br />

Bebauungsplans mit den 3 oben erwähnten Änderungen nähergetreten werden.<br />

2.6. Änderungspunkt 6 - Bereich Franz Brodinger-Gasse<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Entlang der Franz Brodinger-Gasse<br />

wurden im rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan beidseitig vordere<br />

Baufluchtlinien in einem Abstand<br />

von 4,0 m zur Straßenfluchtlinie<br />

festgesetzt. Aufgrund von nun<br />

realisierten Baubewilligungen (Franz<br />

Brodinger-Gasse ONr. 2 bzw.<br />

ONr. 4, die noch vor dem<br />

Bebauungsplan eine Bewilligung<br />

erhalten haben) kommen zwei<br />

Gebäude in einem Abstand von<br />

2,0 m zu liegen, wodurch sich eine<br />

Änderung der Planungsgrundlagen<br />

ergibt.<br />

Abbildung 7: Darstellung der Änderung<br />

des Bebauungsplans mit Luftbild<br />

Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai<br />

2012)<br />

Um im Bereich der Franz Brodinger-Gasse eine einheitliche Vorgartentiefe und somit ein<br />

einheitliches Stadtbild weiterhin erreichen zu können, sollen künftig die vorderen<br />

Baufluchtlinien in einem Abstand von 2,0 m Abstand zur Straßenfluchtlinie ausgewiesen<br />

werden.<br />

2.7. Änderungspunkt 7 - Bereich Lokomotivstraße / Stadionstraße<br />

Im Sportbereich der neuen Mittelschule – Europaschule befindet sich ein bewilligtes<br />

Umkleide- und Kantinengebäude. Da der gesamte Sportflächenbereich im Eckbereich der<br />

Lokomotivstraße / Stadionstraße als nicht bebaubare Fläche definiert wurde, ist eine<br />

Adaptierung des bestehenden Umkleidegebäudes derzeit rechtlich nicht zulässig.<br />

Zur Ermöglichung einer strukturellen Entwicklung (z. B. Entwicklungsspielräumen für<br />

künftige Schulerweiterungen) sowie zur rechtlichen Absicherung des bestehenden<br />

Umkleidegebäudes sollen die bestehenden Bebauungsbestimmungen auch für den Bereich der<br />

Sportfläche festgelegt werden.<br />

Unter Berücksichtigung einer Vorgartentiefe von 4,0 m soll die Geschoßflächendichte mit<br />

1.5, die freie Anordnung von Gebäuden und die höchstzulässige Gebäudehöhe mit 11,0 m<br />

festgelegt werden.<br />

Seite 8


Abbildung 8: Darstellung der Änderung des Bebauungsplans mit Luftbild<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai 2012)<br />

2.8. Änderungspunkt 8 – Föhrensee Bereich westlich der Zufahrt<br />

Brunner Straße (künftig Föhrenseestraße ONr. 67-71)<br />

Der gegenständliche Bereich (nördlich des Föhrensees) kommt am westlichen Rand des<br />

Siedlungskörpers von Wiener Neustadt an der Gemeindegrenze zu liegen. Im Bebauungsplan<br />

ist für den Bereich des Föhrensees überwiegend die Bauklasse I ausgewiesen, ausschließlich<br />

im Norden (angrenzend zur ÖBB-Bahnlinie Gutenstein/Puchberg) ist entlang eines<br />

langgezogenen Baublocks die Bauklasse I,II festgesetzt. Dies erfolgte aufgrund der<br />

Niveauverhältnisse sowie zur Abschirmung der Emissionen durch die nördlich angrenzende<br />

Bahnlinie.<br />

Abbildung 9: Foto der bestehenden Objekte im östlichen Bereich (Niveauverhältnis)<br />

Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai 2012)<br />

Da für die Liegenschaften 2921/207, 2921/208 und 2921/209 im nördlichen Bereich aufgrund<br />

der ähnlichen Lage zu den Grundstücken im Osten auch eine ähnliche strukturelle<br />

Entwicklung vorgesehen ist, soll zum Zwecke der Emissionsabschirmung die Bauklasse I,II in<br />

Kombination mit der geschlossenen Bauweise ausgewiesen werden. Die Festsetzung dieser<br />

Seite 9


Bebauungsbestimmungen wird dabei analog des östlich angrenzenden Baulandbereiches nur<br />

für einen 23 m tiefen Baulandbereich südlich der Anemonenseestraße vorgeschlagen. Für die<br />

südlichen Bereiche der Grundstücke soll die Bauklasse I beibehalten und die geschlossene<br />

Bauweise neu festgesetzt werden. Die Festlegung der Bebauungsdichte soll unverändert in<br />

Analogie zum Umfeld mit 33 % definiert werden.<br />

Aufgrund der Niveauverhältnisse (das Niveau der Föhrenseestraße liegt bei über + 272 Meter<br />

über Adria) ist die Ausweisung der Sonderbebauungsbestimmung S01 (Niveau der<br />

Baugrundstücke ist auf + 270,6 Meter aufzuschütten) für die drei gegenständlichen<br />

Liegenschaften nicht erforderlich und soll daher ersatzlos gestrichen werden.<br />

2.9. Änderungspunkt 9 - Föhrensee Bereich westlich der Tulpengasse<br />

ONr. 12a - 30<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Abbildung 10: Darstellung der Änderung des<br />

Bebauungsplans mit Luftbild<br />

Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai 2012)<br />

Westlich der Tulpengasse im Bereich Föhrensee kam<br />

es nach der Bebauung der Grundstücke Nr. 2921/89<br />

und 2921/91 zu einer Grundstücksteilung. Das<br />

Grundstück Nr. 2921/90, welches sich bislang<br />

zwischen den oben genannten Liegenschaften befand,<br />

wurde jeweils zur Hälfte den Grundstücken Nr.<br />

2921/91 und 2921/89 zugewiesen. Die neue<br />

Grundstücksaufteilung führte dazu, dass die dort<br />

vorherrschenden Bebauungsbestimmungen nicht<br />

mehr der aktuellen Situation entsprechen und einer<br />

Änderung bedürfen.<br />

Bei der Bebauungsplanänderung im gegenständlichen<br />

Bereich soll daher die Bauweise von o,k auf o,k*<br />

geändert und die Streichung der Anbauverpflichtung,<br />

sowie des seitlichen Bauwichs (3,0 m) veranlasst<br />

werden.<br />

2.10. Änderungspunkt 10 - Bereich Fischauer Gasse 58a<br />

Für den Bereich des ehemaligen „Wacker-Sportplatz“ in der Fischauer Gasse (Gst. Nr.<br />

550/1, 550/51 und 550/52) fanden im Vorfeld für die strukturelle Entwicklung mehrere<br />

Planungsgespräche statt. In Abstimmung mit dem Projektplaner und dem Referat Stadt-<br />

und Raumplanung wurde daraufhin ein Bebauungskonzept erstellt.<br />

Seite 10


Abbildung 11: Darstellung der Bebauungs- und Grundstücksstruktur<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Quelle: Baumeister Ing. Michael Ebner (März 2012)<br />

Dieses Konzept sieht basierend auf einer lärmtechnischen Prüfung eine höhere Bebauung<br />

entlang der ÖBB-Bahnlinie in Bauklasse III, IV vor, in Richtung Osten soll die weitere<br />

Bebauung bis auf Bauklasse I,II abfallen.<br />

Weiters soll entlang den angrenzenden Lärm-Emittenten (ÖBB-Bahnlinie und Fischauer<br />

Gasse) die geschlossene Bebauungsweise (g) festgelegt werden, um durch die Bauweise<br />

Einfluss auf die Lärmentwicklung zu haben („Abschirmung“ durch eine durchgehende,<br />

höhere Bebauung). Im Übergang zu der östlich angrenzenden Einfamilienhausbebauung<br />

soll die offene Bauweise Anwendung finden.<br />

Hinsichtlich der Bebauungsdichte ist die Einführung von 2 Sonderbebauungsdichten<br />

vorgesehen. Dabei handelt es sich um die Sonderbebauungsdichte 40* und 40**, welche<br />

bedeuten:<br />

40* Das Verhältnis der mit Gebäuden bebaubaren Teilfläche zur Gesamtfläche<br />

des Bauplatzes kann ab einer Höhe von + 265,0 über Adria bis zu 40% und<br />

darunter bis zu 100 % Bebauungsdichte betragen.<br />

40** Das Verhältnis der mit Gebäuden bebaubaren Teilfläche zur Gesamtfläche<br />

des Bauplatzes kann ab einer Höhe von + 265,0 über Adria bis zu 40% und<br />

darunter bis zu 80 % Bebauungsdichte betragen.<br />

Bei den verbleibenden Baulandbereichen soll eine Bebauungsdichte von 40% festgelegt<br />

werden.<br />

Zusätzlich sollen im gesamten gegenständlichen Bereich diverse Baufluchtlinien (2 bis<br />

10 m Breite) festgelegt werden, um die Abstände zu den angrenzenden Liegenschaften zu<br />

gewährleisten.<br />

Um die Durchgängigkeit für die Bewohner und die östlich angrenzende „Siedlung“ zu<br />

gewährleisten, soll ein Verbindungsweg von der Vereinsgasse zur Fischauer Gasse<br />

festgelegt werden. Dieser verläuft im Bauland Wohngebiet an der Widmungsgrenze<br />

zwischen den zwei Baulandarten (BW und BK) und soll durch die Freifläche F5 definiert<br />

werden.<br />

F5 Auf den mit F5 bezeichneten Flächen ist ein Durchgang (Verbindung) mit<br />

einer Mindestbreite von 2,0 m auszugestalten.<br />

Seite 11


2.11. Änderungspunkt 11 - Bereich Trostgasse<br />

Im Zuge der Änderung des Flächenwidmungsplans 2012/1 wurde ein Teil der öffentlichen<br />

Verkehrsfläche entsprechend der angrenzenden<br />

Liegenschaften als Bauland Betriebsgebiet (BB)<br />

gewidmet. In weiterer Folge soll dieser neu<br />

gewidmete Teil mit dem Gst. Nr. 596/7 vereinigt<br />

werden. Dementsprechend sollen auch die<br />

Bebauungsbestimmungen der neuen Grundstücks-<br />

und Widmungssituation angepasst werden, indem die<br />

Baufluchtlinie an die künftige Grundstücksgrenze<br />

zum öffentlichen Gut verlegt wird.<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Abbildung 12: Darstellung der Änderung des Bebauungsplans<br />

mit Luftbild<br />

Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai 2012)<br />

2.12. Änderungspunkt 12 - Bereich Luchspergergasse / Heinrich von<br />

Neustadt–Gasse<br />

Im Bereich Luchspergergasse / Heinrich von<br />

Neustadt – Gasse befindet sich das Autohaus<br />

Czeczelits, welches sich gemäß<br />

Flächenwidmungsplan auf Bauland Kerngebiet<br />

befindet.<br />

Im Zuge der letzten Änderung des<br />

Flächenwidmungsplans 2012/1 wurde das<br />

bestehende Bauland Kerngebiet Richtung<br />

Westen erweitert. Für diesen Bereich sieht der<br />

gültige Bebauungsplan eine Vorgartentiefe von<br />

4,0 m vor. Nun soll im Zuge dieser Änderung des<br />

Bebauungsplans die Vorgartentiefe weiter bis zur<br />

neuen Widmungsgrenze zwischen Bauland<br />

Kerngebiet und Grünland Land- und<br />

Forstwirtschaft festgelegt und somit der<br />

Bebauungsplan dem geänderten<br />

Flächenwidmungsplan angepasst werden.<br />

Abbildung 13: Darstellung der Änderung des<br />

Bebauungsplans mit Luftbild<br />

Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai 2012)<br />

Seite 12


2.13. Änderungspunkt 13 - Bereich Mollramgasse<br />

Östlich der Mollramgasse befindet sich eine ca. 1586 m² große, als Bauland Wohngebiet<br />

gewidmete Fläche (Gst. Nr. 3052), welche in 3 Bauplätze (Gst. Nr. 3052/2, 3052/3 und<br />

3052/4) geteilt wurde. Da sich im Nahbereich dieses Wohngebietes eine 110 kW-<br />

Freileitung (ÖBB) befindet, ist die Bebauungsmöglichkeit, vor allem für die südlichste<br />

Liegenschaft (Gst. Nr. 3052/2) aufgrund der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sehr<br />

eingeschränkt. Um auch für diese<br />

Liegenschaft eine städtebaulich sinnvolle<br />

Bebauung zu ermöglichen, wurde die<br />

Widmungsgrenze zwischen Bauland<br />

Wohngebiet (BW) und Grünland Land- und<br />

Forstwirtschaft (Glf) geringfügig zu Gunsten<br />

des Bauland Wohngebietes verschoben.<br />

Dabei wurden die Parzellengrenzen derart<br />

geändert, dass die Baulandgrenze das<br />

südlichste Grundstück beinahe mittig quert.<br />

Damit dennoch eine optimale Bebaubarkeit<br />

des Grundstücks gesichert werden kann, soll<br />

aufgrund dieser geänderten Grundlage die<br />

Ausweisung der Freifläche (F2 – die<br />

Freifläche ist gärtnerisch zu gestalten)<br />

ersatzlos gestrichen werden.<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Abbildung 14: Darstellung der Änderung des<br />

Bebauungsplans mit Luftbild<br />

Quelle: MA 4, Stadt- und Raumplanung (Mai 2012)<br />

2.14. Änderungspunkt 14 - Bereich Katzelsdorfer Straße<br />

Aufgrund einer Neuparzellierung für verdichteten Flachbau (sog. „Viertelhäuser siehe Abbildung)<br />

kam es zu einer Neukonzeption der Baulandkonfiguration.<br />

Abbildung 15:<br />

Bebauungskonzept<br />

Quelle: Baumeister<br />

Josef Panis<br />

Seite 13


Die ursprünglich im Flächenwidmungsplan festgelegte Erschließung (Sackgasse von Norden<br />

Richtung Süden) im Bereich Katzelsdorfer Straße / An der Zeiselmauer wurde bei der Änderung<br />

des Flächenwidmungsplans 2012/1 abgeändert. Durch die Verschiebung der öffentlichen<br />

Verkehrsflächen und die Neuarrondierung des gesamten Baublocks müssen die Bebauungsbestimmungen<br />

dem Flächenwidmungsplan angepasst werden. Demzufolge sollen Baufluchtlinien<br />

und Höhenkoten von aufgelassenen Straßenabschnitten ersatzlos gestrichen werden. Entlang<br />

der nördlich unmittelbar angrenzenden Grünlandwidmung sowie des östlich angrenzenden<br />

Radweges (als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen) soll in Analogie zu den bisherigen<br />

Bestimmungen mit Ausnahme des südöstlichen Bereichs eine Baufluchtlinie mit einem<br />

Abstand von 3,0 m zur Grundgrenze festgesetzt werden. Weiters soll entlang der gesamten<br />

Ostgrenze des gegenständlichen Bereichs eine Ein- und Ausfahrtensperre ausgewiesen werden,<br />

da sich dort eine wichtige Radverbindung (Radroute Akademiepark - Katzelsdorf) befindet.<br />

Im Norden und Süden des Radwegstückes in diesem Bereich war bislang ein öffentlicher<br />

Weg im Bebauungsplan verordnet, welcher nun durchgängig ausgeführt werden soll. Die bestehende<br />

Bebauungsdichte, Bauweise und Bauklasse sollen inhaltlich unverändert weiterhin<br />

Gültigkeit haben.<br />

2.15. Änderungspunkt 15 – Bereich Stadtpark<br />

Für den Bereich des ehemaligen Stadtgartenamtes liegt ein Verbauungsentwurf einer<br />

Hotelanlage, sowie 2 mehrgeschoßigen Wohnhausanlagen vor. Unter anderem wurde der in<br />

der Bräuhausgasse als Bauland Kerngebiet (BK) gewidmete Bereich zu öffentlicher<br />

Verkehrsfläche (Vö) umgewidmet, um die Erschließung des künftigen Hotelareals auch von<br />

Richtung Norden zu ermöglichen. Der Bebauungsplan wird dem geänderten<br />

Flächenwidmungsplan insofern angepasst, als die Festlegung einer Baufluchtlinie sowie deren<br />

Kotierung ersatzlos gestrichen werden kann. Zudem werden ergänzende<br />

Signaturdarstellungen (ohne inhaltliche Änderungen) eingefügt.<br />

2.16. Änderungspunkt 16 – Bereich Robert Blum-Gasse<br />

Im Bereich der Robert Blum-Gasse wurde im Zuge der Neudarstellung des Bebauungsplans<br />

2010/2 die wahlweise Bebaubarkeit offen oder gekuppelt (o,k) ausgewiesen. Diese<br />

Ausweisung erfolgte in Anlehnung an den ursprünglich festgelegten Bebauungsplan Nr. 76,<br />

der am 3.10.1972 im Gemeinderat beschlossen und jedoch am 26.02.1992 (wiederum im<br />

Gemeinderat) aufgehoben wurde. Darin erfolgte eine<br />

parzellenweise sehr differenzierte Ausweisung von<br />

Bauweisen, wobei für den gegenständlichen<br />

Änderungsbereich entweder eine offene oder eine<br />

gekuppelte Bebauungen festgelegt wurde. Zwischen<br />

1992 und 2010 waren für den gegenständlichen<br />

Baulandbereich keine Bebauungsbestimmungen<br />

festgesetzt. Aufgrund der vorliegenden<br />

Bebauungsstruktur (siehe Abbildung), soll nun die<br />

Bauweise auf die Sonderbauweise ok* abgeändert<br />

werden.<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

Abbildung 16: Luftbildaufnahme der Bebauungsstruktur<br />

Quelle: Google Maps, Daten 2012<br />

Dies ermöglicht bei der Wahl der gekuppelten Bebauung die Errichtung einer Garage im<br />

verbleibenden Bauwich, wie dies auch im Bestand ablesbar ist. Unter Berücksichtigung der<br />

strukturellen Entwicklung sollen dabei die Dichte (33%) als auch die Bebauungshöhe (mit<br />

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max. 8 m) nicht geändert ausgewiesen werden. Gleiches gilt für die sonstig festgelegten<br />

Bebauungsbestimmungen als auch den ausgewiesenen Vorgartenbereich.<br />

2.17. Änderungspunkt 17 – Textliche Ergänzung der Bestimmungen<br />

für Werbeanlagen im Bereich der Schutzzone<br />

Gemäß der gültigen Verordnung zum Bebauungsplan sind quer zur Fassadenfläche<br />

gerichtete Fahnenanlagen im gesamten Schutzzonenbereich unzulässig. Wie sich in der<br />

Praxis jedoch zeigt, gibt es gerade bei öffentlichen Gebäuden zu bestimmten Anlässen<br />

(aktuelle Ausstellungen, Theaterstücke, Schulprojekte, u. Ä.) den Bedarf solcher<br />

Fahnenaushänge um auf derartige Veranstaltungen hinzuweisen.<br />

Um Fahnen und andere standortbezogene Werbeanlagen, welche keine Störung der<br />

Schutzzone verursachen, an öffentlichen Gebäuden zu ermöglichen, soll die bestehende<br />

Verordnung im Bereich der Werbeanlagen in Schutzzonen wie Folgt ergänzt werden:<br />

„Sofern keine Störung der Schutzzone von standortbezogenen Werbeanlagen für<br />

öffentliche Einrichtungen verursacht wird, kann von den oben angeführten Bestimmungen<br />

abgewichen werden.“<br />

2.18. Änderungspunkt 18 – Textliche Änderung der Bestimmungen für<br />

Objekte in der Schutzzonenkategorie 3<br />

Die Definition der Gebäudehöhenbestimmung „h3“ sowie die Beschreibung der besonderen<br />

Vorschriften für die Schutzzone der Kategorie 3 soll konkretisiert werden, da die bisher<br />

definierten Formulierungen nicht zwingend konkrete Festlegungen zu allen Objekten der<br />

Kategorie 3 vorgenommen haben.<br />

In Einzelfällen kommt vor, dass an ein Objekt der Kategorie 3 ausschließlich Objekte der<br />

Kategorie 4 angrenzen. Demzufolge soll die Höhenbestimmung „h3“ „Die Gebäudehöhe wird<br />

durch die höchste Gebäudehöhe benachbarter Objekte der Schutzzone mit Kategorie 1-3<br />

(Stichtag 01.01.2009) begrenzt“ durch folgenden Satz ergänzt werden: „Grenzen nur Objekte<br />

der Schutzzonenkategorie 4 an, haben sich vertikale Zubauten in Proportion und Kubatur den<br />

angrenzenden Gebäuden unterzuordnen.“ Weiters soll der Wortlaut „benachbarter“ in<br />

“seitlich angrenzender“ abgeändert werden.<br />

Aufgrund der Zulässigkeit von vertikalen Zubauten bedarf es auch einer Änderung der<br />

besonderen Bestimmungen für die Schutzzonen 3. Demnach soll die bestehende Bestimmung<br />

„Straßenseitige Fassaden und Dächer sind zu erhalten bzw. in ihrer äußeren<br />

Gestaltungscharakteristik, d. h. in ihrer prägenden Kubatur und Struktur wieder<br />

herzustellen.“ wie folgt abgeändert werden: „Straßenseitige Fassaden sind zu erhalten.<br />

Vertikale Zubauten haben sich in Proportion und Kubatur den angrenzenden Gebäuden<br />

einzufügen und müssen auf die äußere Gestaltungscharakteristik des Bestandsgebäudes<br />

Bedacht nehmen.“<br />

2.19. Änderungspunkt 19 – Textliche Ergänzung zu standortbezogenen<br />

Werbeanlagen<br />

Aufgrund der derzeit gültigen Bestimmungen („standortbezogene Werbeanlagen sind in Art<br />

und Umfang auf die Struktur des beworbenen Objektes abzustimmen") sind standortbezogene<br />

Werbeanlagen nur für Objekte oder Liegenschaften möglich. Durch eine Zusatzbestimmung<br />

sollen auch die Gebietskörperschaften die Möglichkeit erhalten, für objektunabhängige<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

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Werbung die gegenständlichen Bestimmungen nutzen zu können. Daher soll folgende<br />

Ergänzung beigefügt werden:<br />

„Gebietskörperschaften und deren Gesellschaften können standortbezogene Werbeanlagen<br />

räumlichen Gebieten zuordnen.“<br />

Magistrat der Stadt Wiener Neustadt,<br />

Abteilung 4, Bauamt,<br />

Referat Stadt- und Raumplanung<br />

Bebauungsplan Neudarstellung 2012/1<br />

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