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WIR - Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eG

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<strong>WIR</strong> informieren<br />

Lärmbelästigungen durch Kinder –<br />

neues Gesetz zu Kinderlärm<br />

Nach der Änderung des Bundes-<br />

emissionsschutzgesetzes sind Klagen<br />

gegen Kinderlärm jetzt nahezu ausgeschlossen.<br />

Grundsätzlich gilt: Wenn<br />

Kinder lachen und spielen, ist dieser<br />

Lärm nicht mit Verkehrs- oder Bau-<br />

stellenlärm vergleichbar.<br />

Mit dieser Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber<br />

klargestellt, dass durch Kindertageseinrichtungen,<br />

Spiel- oder Bolzplätze<br />

hervorgerufene Geräuschpegel<br />

keine „schädlichen Umwelteinwirkungen“<br />

und damit in aller Regel hinzunehmen sind.<br />

Bundesumweltminister Norbert Röttgen<br />

sagte hierzu: „Mit dem Gesetz zur Privilegierung<br />

des Kinderlärms setzen wir ein<br />

klares gesetzgeberisches Signal für eine<br />

kinderfreundliche Gesellschaft. Kinderlärm<br />

muss unter einem besonderen Toleranz-<br />

<strong>WIR</strong> · Mitgliederzeitung der WG „<strong>Carl</strong> <strong>Zeiss</strong>“ <strong>eG</strong> · Oktober 2011<br />

gebot der Gesellschaft stehen und darf<br />

nicht wie Lärm von Industrieanlagen behandelt<br />

werden.“ Aber was tun, wenn Babys<br />

und Kleinkinder in der unmittelbaren Nachbarschaft<br />

auch während der Ruhezeiten<br />

schreien und weinen?<br />

Immer wieder werden Beschwerden an<br />

uns herangetragen, in denen auf derartige<br />

„Vorkommnisse“ hingewiesen wird. Auch<br />

junge Muttis klagen uns ihr Leid und weisen<br />

darauf hin, dass beim nächtlichen Schreien<br />

des Babys gegen die Heizung oder die<br />

Wand geklopft wird.<br />

In solchen Situationen sollte allen bewusst<br />

sein, dass Babys und Kleinkinder keinen<br />

Aus-Schalter haben, obwohl wir zuge-<br />

stehen müssen, dass dieser in manchen<br />

Situationen wünschenswert wäre. Im<br />

Ergebnis müssen die Hausbewohner die<br />

schreienden Babys und Kleinkinder ertragen.<br />

Natürlich hat dieses Toleranzgebot<br />

auch seine Grenzen. So sollte die Geige des<br />

10-Jährigen wochentags nach 20.00 Uhr im<br />

Kasten bleiben. Auch bei der Kinderparty<br />

sind die Regelungen der Hausordnung zu<br />

beachten.<br />

Wir möchten als <strong>Wohnungsgenossenschaft</strong><br />

an alle appellieren, im Interesse eines<br />

harmonischen Zusammenlebens das persönliche<br />

Gespräch zu suchen, gegenseitig<br />

Rücksicht zu nehmen und Verständnis zu<br />

zeigen. Wir sollten alle Toleranz beweisen<br />

und uns darüber freuen, dass es in unserer<br />

Nachbarschaft Kinder gibt.<br />

mitgeteilt durch Abteilung STAB/<br />

Rechtswesen<br />

(Foto: <strong>WIR</strong>-Redaktion)<br />

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