WIR - Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eG
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<strong>WIR</strong> informieren<br />
Lärmbelästigungen durch Kinder –<br />
neues Gesetz zu Kinderlärm<br />
Nach der Änderung des Bundes-<br />
emissionsschutzgesetzes sind Klagen<br />
gegen Kinderlärm jetzt nahezu ausgeschlossen.<br />
Grundsätzlich gilt: Wenn<br />
Kinder lachen und spielen, ist dieser<br />
Lärm nicht mit Verkehrs- oder Bau-<br />
stellenlärm vergleichbar.<br />
Mit dieser Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber<br />
klargestellt, dass durch Kindertageseinrichtungen,<br />
Spiel- oder Bolzplätze<br />
hervorgerufene Geräuschpegel<br />
keine „schädlichen Umwelteinwirkungen“<br />
und damit in aller Regel hinzunehmen sind.<br />
Bundesumweltminister Norbert Röttgen<br />
sagte hierzu: „Mit dem Gesetz zur Privilegierung<br />
des Kinderlärms setzen wir ein<br />
klares gesetzgeberisches Signal für eine<br />
kinderfreundliche Gesellschaft. Kinderlärm<br />
muss unter einem besonderen Toleranz-<br />
<strong>WIR</strong> · Mitgliederzeitung der WG „<strong>Carl</strong> <strong>Zeiss</strong>“ <strong>eG</strong> · Oktober 2011<br />
gebot der Gesellschaft stehen und darf<br />
nicht wie Lärm von Industrieanlagen behandelt<br />
werden.“ Aber was tun, wenn Babys<br />
und Kleinkinder in der unmittelbaren Nachbarschaft<br />
auch während der Ruhezeiten<br />
schreien und weinen?<br />
Immer wieder werden Beschwerden an<br />
uns herangetragen, in denen auf derartige<br />
„Vorkommnisse“ hingewiesen wird. Auch<br />
junge Muttis klagen uns ihr Leid und weisen<br />
darauf hin, dass beim nächtlichen Schreien<br />
des Babys gegen die Heizung oder die<br />
Wand geklopft wird.<br />
In solchen Situationen sollte allen bewusst<br />
sein, dass Babys und Kleinkinder keinen<br />
Aus-Schalter haben, obwohl wir zuge-<br />
stehen müssen, dass dieser in manchen<br />
Situationen wünschenswert wäre. Im<br />
Ergebnis müssen die Hausbewohner die<br />
schreienden Babys und Kleinkinder ertragen.<br />
Natürlich hat dieses Toleranzgebot<br />
auch seine Grenzen. So sollte die Geige des<br />
10-Jährigen wochentags nach 20.00 Uhr im<br />
Kasten bleiben. Auch bei der Kinderparty<br />
sind die Regelungen der Hausordnung zu<br />
beachten.<br />
Wir möchten als <strong>Wohnungsgenossenschaft</strong><br />
an alle appellieren, im Interesse eines<br />
harmonischen Zusammenlebens das persönliche<br />
Gespräch zu suchen, gegenseitig<br />
Rücksicht zu nehmen und Verständnis zu<br />
zeigen. Wir sollten alle Toleranz beweisen<br />
und uns darüber freuen, dass es in unserer<br />
Nachbarschaft Kinder gibt.<br />
mitgeteilt durch Abteilung STAB/<br />
Rechtswesen<br />
(Foto: <strong>WIR</strong>-Redaktion)<br />
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