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Ihr gutes Recht

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Seit wann ist Gleichstellung ein Thema?<br />

EU 2002 Die neue Gleichbehandlungsrichtlinie (RL 2002/73/EG) ändert die Richtlinie 76 /207/<br />

EWG und enthält Bestimmungen über den Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung<br />

und zum beruflichen Aufstieg sowie zu den Arbeitsbedingungen.<br />

Geschlechtsbezogene und sexuelle Belästigung gelten nun als Verstoß gegen die Gleichbehandlung<br />

von Frauen und Männern. Artikel 1a verlangt aktive Gleichstellungspolitik.<br />

Festgelegt wird, dass Arbeitnehmerinnen nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs Anspruch<br />

darauf haben, an ihren früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.<br />

EU 2004 Die Richtlinie zur Gleichbehandlung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern<br />

und Dienstleistungen (RL 2004/113/EG) verlangt die Gleichbehandlung von Frauen und<br />

Männern auch in Bereichen, die über die Arbeitswelt hinausgehen (z.B. bei der Berechnung<br />

von Prämien und Leistungen im Versicherungswesen und in verwandten Finanzdienstleistungen).<br />

Diese Richtlinie ist von den Mitgliedsstaaten bis 2007 umzusetzen.<br />

A 2004 Mit 1. Juli 2004 tritt das neue Gleichbehandlungsgesetz (BGBl. Nr. 66/2004) in Kraft.<br />

Dessen erster Teil „Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt“ setzt<br />

die Richtlinie 2002/73/EG um. Gleichzeitig tritt das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission<br />

und die Gleichbehandlungsanwaltschaft – GBK/GAW-Gesetz (BGBl.<br />

Nr. 66/2004) in Kraft.<br />

Das Gleichbehandlungsgesetz untersagt nun in seinem zweiten Teil auch die Diskriminierung<br />

aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des<br />

Alters und der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt und im dritten Teil die Diskriminierung<br />

aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit in bestimmten Bereichen auch außerhalb<br />

der Arbeitswelt.<br />

Das dritte Gesetz, das zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt, ist das neue Bundes-Gleichbehandlungsgesetz,<br />

das nun auch die Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit,<br />

der Religion oder der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung in der<br />

Arbeitswelt untersagt.<br />

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