Ihr gutes Recht
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Seit wann ist Gleichstellung ein Thema?<br />
EU 2002 Die neue Gleichbehandlungsrichtlinie (RL 2002/73/EG) ändert die Richtlinie 76 /207/<br />
EWG und enthält Bestimmungen über den Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung<br />
und zum beruflichen Aufstieg sowie zu den Arbeitsbedingungen.<br />
Geschlechtsbezogene und sexuelle Belästigung gelten nun als Verstoß gegen die Gleichbehandlung<br />
von Frauen und Männern. Artikel 1a verlangt aktive Gleichstellungspolitik.<br />
Festgelegt wird, dass Arbeitnehmerinnen nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs Anspruch<br />
darauf haben, an ihren früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.<br />
EU 2004 Die Richtlinie zur Gleichbehandlung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern<br />
und Dienstleistungen (RL 2004/113/EG) verlangt die Gleichbehandlung von Frauen und<br />
Männern auch in Bereichen, die über die Arbeitswelt hinausgehen (z.B. bei der Berechnung<br />
von Prämien und Leistungen im Versicherungswesen und in verwandten Finanzdienstleistungen).<br />
Diese Richtlinie ist von den Mitgliedsstaaten bis 2007 umzusetzen.<br />
A 2004 Mit 1. Juli 2004 tritt das neue Gleichbehandlungsgesetz (BGBl. Nr. 66/2004) in Kraft.<br />
Dessen erster Teil „Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt“ setzt<br />
die Richtlinie 2002/73/EG um. Gleichzeitig tritt das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission<br />
und die Gleichbehandlungsanwaltschaft – GBK/GAW-Gesetz (BGBl.<br />
Nr. 66/2004) in Kraft.<br />
Das Gleichbehandlungsgesetz untersagt nun in seinem zweiten Teil auch die Diskriminierung<br />
aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des<br />
Alters und der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt und im dritten Teil die Diskriminierung<br />
aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit in bestimmten Bereichen auch außerhalb<br />
der Arbeitswelt.<br />
Das dritte Gesetz, das zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt, ist das neue Bundes-Gleichbehandlungsgesetz,<br />
das nun auch die Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit,<br />
der Religion oder der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung in der<br />
Arbeitswelt untersagt.<br />
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