Ihr gutes Recht
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Wie kommen Sie zu <strong>Ihr</strong>em <strong>Recht</strong>?<br />
Wie kommen Sie zu <strong>Ihr</strong>em <strong>Recht</strong>?<br />
1. Finden Sie sich nicht damit ab, wenn Sie im Beruf benachteiligt werden, weil Sie eine<br />
Frau/ein Mann sind. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist eine Menschenrechtsverletzung.<br />
2. Bevor Sie sich von Fachfrauen beraten lassen, listen Sie alle Informationen auf, die in<br />
Zusammenhang mit <strong>Ihr</strong>er beruflichen Situation Bedeutung haben.<br />
Was wichtig ist, hängt nicht zuletzt von der Art der Diskriminierung ab. Haben Sie<br />
beispielsweise den Eindruck, dass Sie bei der Stellenbewerbung aufgrund <strong>Ihr</strong>es Geschlechts<br />
diskriminiert wurden, sollten Sie folgende Fragen beantworten können:<br />
Um welchen Betrieb und um welche Branche handelt es sich ?<br />
Erfolgte die Bewerbung aufgrund eines Inserates? Wie sonst?<br />
Mit welcher Begründung wurde die Bewerbung abgelehnt?<br />
Wurden beim Bewerbungsgespräch Fragen nach einer Schwangerschaft oder nach<br />
Kinderwunsch gestellt?<br />
Wer war von Seiten des Betriebes der Gesprächspartner oder die Gesprächspartnerin<br />
beim Bewerbungsgespräch?<br />
In allen anderen Fällen sollten Sie – sofern möglich – versuchen, zu folgenden Punkten<br />
Auskunft geben zu können:<br />
Zur Person:<br />
Name, sofern nicht Anonymität gewünscht wird (Wenn Sie nicht in eigener Sache<br />
aktiv werden: Name der sich diskriminiert fühlenden Person)<br />
Beruf und Tätigkeitsbereich<br />
Angaben zum Arbeitsvertrag (Einstufung, Entgelt), zur Ausbildung und zu Vordienstzeiten<br />
Genaue Beschreibung des Tätigkeitsbereichs<br />
Zum Betrieb:<br />
Name, Anschrift und Art des Betriebes<br />
Name und Titel der in der Geschäftsführung und der Personalleitung zuständigen<br />
Personen<br />
Existiert ein Betriebsrat?<br />
Gibt es innerhalb des Betriebsrates oder sonst im Unternehmen eine Person <strong>Ihr</strong>es<br />
Vertrauens, mit der die (Regional-) Anwältin Kontakt aufnehmen kann?<br />
Welcher Kollektivertrag gilt für Sie?<br />
Inhalt der Betriebsvereinbarung<br />
Zur Diskriminierung:<br />
Wodurch werden Sie aufgrund <strong>Ihr</strong>es Geschlechts diskriminiert oder (sexuell) belästigt?<br />
Werden auch andere Frauen/andere Männer im Betrieb diskriminiert?<br />
3. Lassen Sie sich beraten. Nehmen Sie Kontakt auf mit der Anwältin für die Gleichbehandlung<br />
von Frauen und Männern in der Arbeitswelt oder mit der für <strong>Ihr</strong> Bundesland<br />
zuständigen Regionalanwältin. Geben Sie eine möglichst genaue Darstellung des Sachverhalts.<br />
Wenn möglich, fassen Sie diesen schriftlich zusammen.<br />
Alternativ dazu haben unselbständig Beschäftigte die Möglichkeit, sich an den Betriebsrat<br />
oder an die Kammer für Arbeiter und Angestellte zu wenden oder den Fall<br />
direkt an die Gleichbehandlungskommission heranzutragen und/oder das Arbeits- und<br />
Sozialgericht bzw. in manchen Fällen ein Zivilgericht damit zu befassen.<br />
4. Die (Regional-)Anwältin informiert, berät und unterstützt Sie kostenlos. Sie versucht zu<br />
klären, welche Möglichkeiten es gibt, das Problem zu lösen, und legt gemeinsam mit Ihnen<br />
die weitere Vorgangsweise fest. In vielen Fällen lässt sich durch ein Schreiben der (Regional-)<br />
Anwältin oder durch eine andere Form der Kontaktaufnahme die Situation bereinigen.<br />
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