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Ihr gutes Recht

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Wie kommen Sie zu <strong>Ihr</strong>em <strong>Recht</strong>?<br />

Wie kommen Sie zu <strong>Ihr</strong>em <strong>Recht</strong>?<br />

1. Finden Sie sich nicht damit ab, wenn Sie im Beruf benachteiligt werden, weil Sie eine<br />

Frau/ein Mann sind. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist eine Menschenrechtsverletzung.<br />

2. Bevor Sie sich von Fachfrauen beraten lassen, listen Sie alle Informationen auf, die in<br />

Zusammenhang mit <strong>Ihr</strong>er beruflichen Situation Bedeutung haben.<br />

Was wichtig ist, hängt nicht zuletzt von der Art der Diskriminierung ab. Haben Sie<br />

beispielsweise den Eindruck, dass Sie bei der Stellenbewerbung aufgrund <strong>Ihr</strong>es Geschlechts<br />

diskriminiert wurden, sollten Sie folgende Fragen beantworten können:<br />

Um welchen Betrieb und um welche Branche handelt es sich ?<br />

Erfolgte die Bewerbung aufgrund eines Inserates? Wie sonst?<br />

Mit welcher Begründung wurde die Bewerbung abgelehnt?<br />

Wurden beim Bewerbungsgespräch Fragen nach einer Schwangerschaft oder nach<br />

Kinderwunsch gestellt?<br />

Wer war von Seiten des Betriebes der Gesprächspartner oder die Gesprächspartnerin<br />

beim Bewerbungsgespräch?<br />

In allen anderen Fällen sollten Sie – sofern möglich – versuchen, zu folgenden Punkten<br />

Auskunft geben zu können:<br />

Zur Person:<br />

Name, sofern nicht Anonymität gewünscht wird (Wenn Sie nicht in eigener Sache<br />

aktiv werden: Name der sich diskriminiert fühlenden Person)<br />

Beruf und Tätigkeitsbereich<br />

Angaben zum Arbeitsvertrag (Einstufung, Entgelt), zur Ausbildung und zu Vordienstzeiten<br />

Genaue Beschreibung des Tätigkeitsbereichs<br />

Zum Betrieb:<br />

Name, Anschrift und Art des Betriebes<br />

Name und Titel der in der Geschäftsführung und der Personalleitung zuständigen<br />

Personen<br />

Existiert ein Betriebsrat?<br />

Gibt es innerhalb des Betriebsrates oder sonst im Unternehmen eine Person <strong>Ihr</strong>es<br />

Vertrauens, mit der die (Regional-) Anwältin Kontakt aufnehmen kann?<br />

Welcher Kollektivertrag gilt für Sie?<br />

Inhalt der Betriebsvereinbarung<br />

Zur Diskriminierung:<br />

Wodurch werden Sie aufgrund <strong>Ihr</strong>es Geschlechts diskriminiert oder (sexuell) belästigt?<br />

Werden auch andere Frauen/andere Männer im Betrieb diskriminiert?<br />

3. Lassen Sie sich beraten. Nehmen Sie Kontakt auf mit der Anwältin für die Gleichbehandlung<br />

von Frauen und Männern in der Arbeitswelt oder mit der für <strong>Ihr</strong> Bundesland<br />

zuständigen Regionalanwältin. Geben Sie eine möglichst genaue Darstellung des Sachverhalts.<br />

Wenn möglich, fassen Sie diesen schriftlich zusammen.<br />

Alternativ dazu haben unselbständig Beschäftigte die Möglichkeit, sich an den Betriebsrat<br />

oder an die Kammer für Arbeiter und Angestellte zu wenden oder den Fall<br />

direkt an die Gleichbehandlungskommission heranzutragen und/oder das Arbeits- und<br />

Sozialgericht bzw. in manchen Fällen ein Zivilgericht damit zu befassen.<br />

4. Die (Regional-)Anwältin informiert, berät und unterstützt Sie kostenlos. Sie versucht zu<br />

klären, welche Möglichkeiten es gibt, das Problem zu lösen, und legt gemeinsam mit Ihnen<br />

die weitere Vorgangsweise fest. In vielen Fällen lässt sich durch ein Schreiben der (Regional-)<br />

Anwältin oder durch eine andere Form der Kontaktaufnahme die Situation bereinigen.<br />

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