Ihr gutes Recht
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Das bedeutet, dass Frauen, die erwiesenermaßen oft untergeordnete Tätigkeiten verrichten,<br />
weniger Chancen haben als Männer, sich zu qualifizieren und beruflich aufzusteigen.<br />
Weitere Beispiele, die gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, sind:<br />
Die Geschäftsführung eines Unternehmens bewilligt grundsätzlich die Ansuchen<br />
männlicher Angestellter auf Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen im Ausland,<br />
während die Ansuchen weiblicher Angestellter nicht einmal beantwortet werden.<br />
Eine Firma bietet weiblichen Angestellten die Teilnahme an Fortbildungsprogrammen<br />
erst gar nicht an, weil diese aus familiären Gründen angeblich ohnehin nicht interessiert<br />
sind.<br />
In einem Unternehmen müssen teilzeitbeschäftigte Personen Weiterbildungskurse in<br />
der Freizeit absolvieren, während Vollzeitbeschäftigte sich innerhalb der Arbeitszeit<br />
fortbilden können. Die Teilzeitbeschäftigten sind mehrheitlich Frauen.<br />
Eine Arbeitnehmerin, die sich in Ausbildung zur Fachärztin befindet, erfährt, dass sie<br />
eine Ausbildungsstelle deshalb nicht bekommen hat, weil ihre Vorgesetzte befürchtet,<br />
sie könne schwanger werden.<br />
Beruflicher Aufstieg<br />
§ 3 Z 5 Beim Aufstieg auf der Karriereleiter sind Frauen auf allen Ebenen der Berufshierarchie<br />
benachteiligt und stoßen in der Regel recht bald an die „gläserne Decke“. Insgesamt sind<br />
56 Prozent aller Angestellten in Österreich weiblich, mit zunehmender Qualifikationshöhe<br />
nimmt jedoch der Frauenanteil deutlich ab: Liegt der Anteil von Frauen unter den<br />
Lehrlingen und bei Hilfstätigkeiten bei rund 70 Prozent, beträgt er bei hoch qualifizierten<br />
und Führungspositionen nur noch 24 Prozent. 15 Laut einer aktuellen Studie der Arbeiterkammer<br />
beträgt der Frauenanteil an der Geschäftsführung von 379 österreichischen<br />
Kapitalgesellschaften bescheidene 2,9%. 16 GlBG<br />
Dass in höheren Positionen wenige Frauen<br />
vertreten sind, liegt keineswegs daran, dass Frauen eine weniger qualifizierte Ausbildung<br />
haben. Häufig werden „typisch männliche“ Qualifikationen höher bewertet, Männer also<br />
von vornhinein als „besser qualifiziert“ eingestuft. In Anforderungsprofilen enthaltene<br />
Eigenschaften wie „Durchsetzungsvermögen“ oder „Leistungsstreben“ werden bei<br />
Männern oft positiv bewertet, bei Frauen hingegen negativ – sie gelten dann als „egozentrisch“<br />
oder „machtbesessen“.<br />
Viele Frauen befinden sich, was die Karriere betrifft, in einem Dilemma: Werden sie in<br />
jungen Jahren beim beruflichen Aufstieg behindert, weil Arbeitgeber/innen fürchten,<br />
Frauen könnten durch die Kinderbetreuung zu sehr in Anspruch genommen werden<br />
(„Frauen kommen nicht für jede Position in Frage, denn solange sie Kinder kriegen können,<br />
kann man sich nicht wirklich auf sie verlassen“), gelten sie später, in einem Alter, in<br />
dem sie frei von Kinderbetreuungspflichten sind, als „zu alt“. Immer wieder kommt es<br />
vor, dass bei der Besetzung einer leitenden Funktion Frauen mit höherer Qualifikation<br />
und längerer Berufserfahrung leer ausgehen und ihnen jüngere, weniger qualifizierte<br />
Männer vorgezogen werden.<br />
Es verstößt etwa gegen das Gleichbehandlungsgesetz, wenn eine besser qualifizierte<br />
Bewerberin eine intern ausgeschriebene Leitungsstelle nicht erhält, weil ihr „Machtstreben“<br />
und „fehlende Teamfähigkeit“ vorgeworfen wird, während ein jüngerer Mann,<br />
dessen Vorgesetzte sie jahrelang war, trotz kürzerer Berufserfahrung und geringerem<br />
Ausbildungsniveau zum Zug kommt.<br />
In der Praxis kommt es auch immer wieder vor, dass Frauen bei Beförderungen nicht<br />
zum Zug kommen, weil das Anforderungsprofil im Nachhinein zugunsten eines Mannes<br />
geändert wird:<br />
Ein Mann wird bei der Besetzung einer Führungsposition seiner Mitbewerberin, die<br />
das Stellenprofil in allen Punkten erfüllt, vorgezogen. Die Beförderung erhält er, weil<br />
er über ein abgeschlossenes Universitätsstudium verfügt und somit als „besser qualifiziert“<br />
eingestuft wird, obwohl diese Qualifikation in der Ausschreibung gar nicht<br />
verlangt war.<br />
15 Statistik Austria 2002, 45.<br />
16 Arbeiterkammer Wien, 1.<br />
Die häufigsten Diskriminierungstatbestände in der Arbeitswelt<br />
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