Ihr gutes Recht
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Wie kommen Sie zu <strong>Ihr</strong>em <strong>Recht</strong>?<br />
Wird eine Intervention der Anwaltschaft für Gleichbehandlung gewünscht, kann die Anonymität<br />
in den meisten Fällen nicht mehr gewahrt bleiben.<br />
5. Besteht Grund zur Annahme, dass tatsächlich eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots<br />
vorliegt, können die (Regional-)Anwältin oder deren Stellvertreterinnen mit <strong>Ihr</strong>er<br />
Zustimmung ein Verlangen an die Gleichbehandlungskommission stellen und <strong>Ihr</strong>en Fall<br />
prüfen lassen.<br />
6. Gelangt der Senat I zur Auffassung, dass tatsächlich eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots<br />
vorliegt, hat er der für die Diskriminierung verantwortlichen Person (in<br />
der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um Arbeitgeber/innen) schriftlich einen Vorschlag<br />
zur Verwirklichung der Gleichbehandlung zu übermitteln und sie aufzufordern, die Diskriminierung<br />
zu beenden.<br />
7. Wird einem Auftrag der Gleichbehandlungskommission innerhalb einer vom Senat zu<br />
setzenden Frist nicht entsprochen, so ist eine Feststellungsklage durch die Anwaltschaft<br />
für Gleichbehandlung oder eine Interessenvertretung möglich.<br />
8. Unabhängig von einem Kommissionsverfahren und einer Feststellungsklage kann<br />
jede von Diskriminierung betroffene Person ihre Ansprüche mit einer Leistungsklage<br />
gerichtlich geltend machen. Das Gericht muss sich gemäß § 61 GlBG mit dem Gutachten<br />
oder dem Prüfungsergebnis der Gleichbehandlungskommission befassen und ein davon<br />
abweichendes Urteil begründen.<br />
Welche Vorgangsweise im Einzelfall die sinnvollere ist, lässt sich in einem Beratungsgespräch<br />
mit der (Regional-)Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in<br />
der Arbeitswelt klären.<br />
Arbeitnehmer/innen haben in den meisten Fällen Anspruch auf kostenlose<br />
<strong>Recht</strong>svertretung durch die Kammer für Arbeiter und Angestellte. Gewerkschaftsmitglieder<br />
haben auch Anspruch auf kostenlose <strong>Recht</strong>svertretung durch<br />
den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB), sofern sie bereits sechs Monate<br />
lang Mitglied sind.<br />
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