RAVSchlussbeÂ… - Treffpunkt-Arbeit
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15. März 1999 – imc/bbk/egm/zib<br />
RAV-EVALUATION: SCHLUSSBERICHT<br />
3 Aufgaben und Funktionsweise der RAV<br />
3 .1 Gesetzlicher Auftrag<br />
Die RAV werden von den Kantonen eingerichtet. Sie sind den Kantonen<br />
organisatorisch unterstellt.<br />
Die Kantone übertragen den RAV nach Art. 85 u.a. folgende Aufgaben.<br />
Die RAV (bzw. kantonalen Amtsstellen):<br />
n beraten die <strong>Arbeit</strong>slosen und bemühen sich, ihnen <strong>Arbeit</strong> zu vermitteln,<br />
allenfalls in Zusammenarbeit mit paritätischen oder von Trägerorganisationen<br />
geführten Stellenvermittlungsinstitutionen oder mit privaten Stellenvermittlern;<br />
sie sorgen innerhalb des ersten Monats kontrollierter <strong>Arbeit</strong>slosigkeit<br />
für eine umfassende Abklärung der Wiedereingliederungsmöglichkeiten<br />
des Versicherten;<br />
n klären die Anspruchsberechtigung ab, soweit ihnen diese Aufgaben<br />
durch das AVIG übertragen ist;<br />
n entscheiden über die Zumutbarkeit einer <strong>Arbeit</strong>, weisen den Versicherten<br />
zumutbare <strong>Arbeit</strong> zu und erteilen ihnen Weisungen in bezug auf die Teilnahme<br />
an Kursen, Besprechungen und Orientierungsveranstaltungen;<br />
fordern Unterlagen für die Beurteilung der Vermittlungsfähigkeit oder<br />
der Zumutbarkeit einer <strong>Arbeit</strong> bei Versicherten an;<br />
n überprüfen die Vermittlungsfähigkeit der <strong>Arbeit</strong>slosen;<br />
n stellen den Versicherten in den nach AVIG Art. 30; Abs. 2 und 4 vorgesehenen<br />
Fällen in der Anspruchsberechtigung ein;<br />
Die <strong>Arbeit</strong>svermittlungszentren können zur Erfüllung ihrer Aufgaben Private<br />
beiziehen.<br />
Die Kantone melden dem BWA als Ausgleichsstelle der <strong>Arbeit</strong>slosenversicherung<br />
die dem regionalen <strong>Arbeit</strong>svermittlungszentrum übertragenen Aufgaben.<br />
Das BWA erteilt den Kantonen für den Betrieb der RAV einen verbindlichen<br />
Leistungsauftrag und passt diesen periodisch der Entwicklung auf dem<br />
<strong>Arbeit</strong>smarkt an. Der Leistungsauftrag enthält Vorgaben in bezug auf den<br />
zeitlichen Rahmen für die Abklärung der Wiedereingliederungsmöglichkeiten<br />
der Stellensuchenden, die durchgeführten Beratungsgespräche, die<br />
Akquisition von offenen Stellen, die Zuweisung und Vermittlung von Stellen,<br />
die Qualifikation und die Anzahl der Mitarbeiter und die technischen<br />
und finanziellen Rahmenbedingungen.<br />
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