Bebauungsplan Dorsten Nr. 223 ... - Stadt Dorsten
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Die Versorgung durch den ÖPNV ist durch die Buslinien SB 28 und 296 auf der<br />
Bochumer Straße (B 224) mit den Haltestellen Lindenfelder Allee und Zum Alten<br />
kreuz in einer Entfernung von ca. 300 - 500 m sowie durch den<br />
schienengebundenen Nahverkehr mit dem Hauptbahnhof <strong>Dorsten</strong> in einer<br />
Entfernung von ca. 1000 m sichergestellt.<br />
7.5 Äußere Erschließung<br />
Das Plangebiet ist in östlicher Richtung über die Straße Zum Alten Kreuz und den<br />
leistungsfähig ausgebauten Knotenpunkt mit der B 224 (Bochumer Straße) sehr gut<br />
an das überörtliche und klassifizierte Straßennetz angebunden. Eine zweite jedoch<br />
in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkte Anbindung besteht in nördlicher Richtung<br />
über die Gelsenkirchener Straße und den Knotenpunkt mit der B 224 (Vestische<br />
Allee). An diesem Anschlusspunkt können jedoch aufgrund des bestehenden<br />
Ausbaus nicht alle Fahrbeziehungen abgewickelt werden.<br />
Bauliche Anlagen entlang der B 224<br />
Die B 224 (Bochumer Straße) ist von Süden kommend bis in Höhe des Hauses <strong>Nr</strong>.<br />
41 freie Strecke und nördlich Ortsdurchfahrt und in beiden Bereichen in der<br />
Unterhaltung des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Niederlassung<br />
Bochum (LS NRW NL Bochum). Entsprechend § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)<br />
dürfen bauliche Anlagen längs der Bundesfernstraßen im Abstand von 20 m nicht<br />
errichtet werden (Anbauverbotszone). Im Abstand von 40 m bedürfen bauliche<br />
Anlagen entlang der Bundesfernstraßen der Zustimmung der obersten<br />
Landesstraßenbehörde (Anbaubeschränkungszone).<br />
Anlagen der Außenwerbung, die dazu geeignet sind, den Verkehrsteilnehmer<br />
anzusprechen, sind der obersten Landesstraßenbehörde zur Zustimmung bzw.<br />
Genehmigung zu übersenden.<br />
8. Ver- und Entsorgung<br />
8.1 Wasserversorgung<br />
Die zentrale Wasserversorgung wird durch die Rheinisch- Westfälische Wasserwerksgesellschaft<br />
mbH, Mülheim (Ruhr) sichergestellt.<br />
Eine Nutzung des oberflächennahen Grundwassers ist ausgeschlossen, bzw. kann<br />
nur dann erfolgen, wenn ein Nachweis der Unbedenklichkeit vorliegt.<br />
8.2 Abwasserentsorgung<br />
Das Plangebiet wird unterteilt sich in zwei Teilbereiche. Die genauen Grenzen der<br />
Räumlichen Geltungsbereiche sind aus dem beigefügten Plan ersichtlich.<br />
Das Teilgebiet I wird zentral durch die städtische Kanalisation im Mischsystem<br />
entwässert.<br />
Die Entwässerung des Teilgebietes II erfolgt im Trennsystem mit zentraler Einleitung<br />
des Niederschlagswassers in den Schölzbach (Gewässer II. Ordnung).<br />
Ein genehmigter genereller Entwässerungsentwurf gem. § 58.1 LWG der<br />
Bezirksregierung Münster liegt vor.<br />
8.3 Schmutzwasser<br />
Das Abwasser gelangt über den Hauptsammler in der Barbarastraße, dem<br />
Regenüberlaufbecken „RÜB Galgenbach“ und dem Pumpwerk „Hammbach“ zur<br />
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