Bebauungsplan Dorsten Nr. 223 ... - Stadt Dorsten
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6.4 Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
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Ziel der Aufstellung des einfachen <strong>Bebauungsplan</strong>es ist lediglich der Ausschluss von<br />
Einzelhandel. Planungsrechtlich unterliegt das Gebiet zukünftig den Prämissen des<br />
§ 34 BauGB. Somit ist entsprechend § 1 a (3) BauGB ein Ausgleich nicht erforderlich,<br />
da die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder<br />
zulässig waren, indem sie unter dem alten <strong>Bebauungsplan</strong> wie auch zukünftig in der<br />
§ 34er-Situation zulässig waren bzw. sind. Offensichtliche Abweichungen sind zukünftig<br />
im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren zu klären. Die Eingriffsregelung<br />
kommt deshalb nicht zur Anwendung.<br />
Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete (FFH, NSG, LSG) ausgewiesen.<br />
Sofern Ergänzungs- und Neuplanungen in bislang unbebauten Bereichen<br />
vorgenommen werden, sind die Flächen detaillierter auf besonders geschützte Arten<br />
im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren zu untersuchen.<br />
Bezüglich des Immissionsschutzes sind auf der Grundlage des rechtswirksamen <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
bei Ergänzungs- und Neuplanungen im Zuge des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens<br />
die jeweils gültigen und einschlägigen immissionsschutzrechtlichen<br />
Anforderungen zu berücksichtigen.<br />
Insgesamt betrachtet gehen von der Planung keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen<br />
aus.<br />
7. Verkehr<br />
Innere Erschließung<br />
7.1 Kraftfahrzeuge<br />
Das vorhandene Straßennetz Feldmarkstraße, Barbarastraße, Zum Alten Kreuz und<br />
Gelsenkirchener Straße (von Norden kommend bis zu Feldmarkstraße) ist, bis auf<br />
Teilbereiche der Gelsenkirchener Straße südlich der Feldmarkstraße und der<br />
Gehwege, endgültig ausgebaut und geeignet die Ziel- und Quellverkehre des<br />
Plangebietes aufzunehmen. Die Gelsenkirchener Straße südlich der Feldmarkstraße<br />
ist aufgrund der vorh. Befestigung und ihrer geringen Breite als Erschließungsstraße<br />
für die Gewerbeflächen nicht geeignet. Die Gewerbeflächen zwischen der<br />
Barbarastraße und der B 224 können, bis auf den Altbestand, nicht von der B 224<br />
(freie Strecke der Bundesstraße) sondern nur von der Barbarastraße und der Straße<br />
zum Alten Kreuz erschlossen werden.<br />
7.2 Rad und Fußgänger<br />
Der Fußgänger im Gebiet wird auf abgesetzten Gehwegen und der Radfahrer mit<br />
dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Er ist über diese Straßen und Wege sehr<br />
gut an das lokale und regionale Geh. Und Radwegenetz der <strong>Stadt</strong> <strong>Dorsten</strong><br />
angebunden.<br />
7.3 Parken<br />
An den Straßen im Planbereich sind ausreichend öffentliche Stellplätze für Lkw und<br />
Pkw vorhanden.<br />
7.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
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