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Bebauungsplan Dorsten Nr. 223 ... - Stadt Dorsten

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6.4 Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

9<br />

Ziel der Aufstellung des einfachen <strong>Bebauungsplan</strong>es ist lediglich der Ausschluss von<br />

Einzelhandel. Planungsrechtlich unterliegt das Gebiet zukünftig den Prämissen des<br />

§ 34 BauGB. Somit ist entsprechend § 1 a (3) BauGB ein Ausgleich nicht erforderlich,<br />

da die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder<br />

zulässig waren, indem sie unter dem alten <strong>Bebauungsplan</strong> wie auch zukünftig in der<br />

§ 34er-Situation zulässig waren bzw. sind. Offensichtliche Abweichungen sind zukünftig<br />

im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren zu klären. Die Eingriffsregelung<br />

kommt deshalb nicht zur Anwendung.<br />

Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete (FFH, NSG, LSG) ausgewiesen.<br />

Sofern Ergänzungs- und Neuplanungen in bislang unbebauten Bereichen<br />

vorgenommen werden, sind die Flächen detaillierter auf besonders geschützte Arten<br />

im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren zu untersuchen.<br />

Bezüglich des Immissionsschutzes sind auf der Grundlage des rechtswirksamen <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

bei Ergänzungs- und Neuplanungen im Zuge des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens<br />

die jeweils gültigen und einschlägigen immissionsschutzrechtlichen<br />

Anforderungen zu berücksichtigen.<br />

Insgesamt betrachtet gehen von der Planung keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen<br />

aus.<br />

7. Verkehr<br />

Innere Erschließung<br />

7.1 Kraftfahrzeuge<br />

Das vorhandene Straßennetz Feldmarkstraße, Barbarastraße, Zum Alten Kreuz und<br />

Gelsenkirchener Straße (von Norden kommend bis zu Feldmarkstraße) ist, bis auf<br />

Teilbereiche der Gelsenkirchener Straße südlich der Feldmarkstraße und der<br />

Gehwege, endgültig ausgebaut und geeignet die Ziel- und Quellverkehre des<br />

Plangebietes aufzunehmen. Die Gelsenkirchener Straße südlich der Feldmarkstraße<br />

ist aufgrund der vorh. Befestigung und ihrer geringen Breite als Erschließungsstraße<br />

für die Gewerbeflächen nicht geeignet. Die Gewerbeflächen zwischen der<br />

Barbarastraße und der B 224 können, bis auf den Altbestand, nicht von der B 224<br />

(freie Strecke der Bundesstraße) sondern nur von der Barbarastraße und der Straße<br />

zum Alten Kreuz erschlossen werden.<br />

7.2 Rad und Fußgänger<br />

Der Fußgänger im Gebiet wird auf abgesetzten Gehwegen und der Radfahrer mit<br />

dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Er ist über diese Straßen und Wege sehr<br />

gut an das lokale und regionale Geh. Und Radwegenetz der <strong>Stadt</strong> <strong>Dorsten</strong><br />

angebunden.<br />

7.3 Parken<br />

An den Straßen im Planbereich sind ausreichend öffentliche Stellplätze für Lkw und<br />

Pkw vorhanden.<br />

7.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

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