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Bebauungsplan Dorsten Nr. 223 ... - Stadt Dorsten

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<strong>Stadt</strong> <strong>Dorsten</strong><br />

Planungs- und Umweltamt<br />

612609 Do <strong>223</strong> gk 4955<br />

2<br />

Entwurfsbegründung zur erneuten öffentlichen Auslegung<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Dorsten</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>223</strong><br />

„Einzelhandelsausschluss Gelsenkirchener Straße /<br />

Barbarastraße“<br />

1. Lage, Begrenzung und Größe des <strong>Bebauungsplan</strong>bereiches<br />

Das Gebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>es liegt im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Dorsten</strong>- Feldmark.<br />

Es wird begrenzt:<br />

im Norden - von der Nordgrenze der Parzelle 623 und durch eine südliche<br />

Paralle zur Lindenfelder Straße im Abstand von 70 m,<br />

im Osten - durch die Westgrenze der Bochumer Straße zwischen dem<br />

Schölzbach und dem Gebäude Bochumer Straße 90, sowie<br />

daran nördlich anschließend durch die Westgrenze der bebauten<br />

Grundstücke an der Bochumer Straße.<br />

im Süden - durch die nördliche Grenze des Grundstückes 890 an der<br />

Gelsenkirchener Straße, daran anschließend durch eine<br />

nördliche Parallele zum Schölzbach im Abstand von 120 -190 m,<br />

im Westen - durch die Ostgrenze der Gelsenkirchener Straße.<br />

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 35,5 ha. Die genauen Grenzen des<br />

räumlichen Geltungsbereiches sind aus dem <strong>Bebauungsplan</strong> ersichtlich.<br />

2. Erfordernis zur Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

Zielsetzung ist die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine gleichermaßen<br />

leistungsfähige wie stadtverträgliche Handelsstruktur in <strong>Dorsten</strong>. Die<br />

verbrauchernahe Versorgung der Wohnbevölkerung mit Gütern des täglichen<br />

Bedarfs soll in den <strong>Stadt</strong>teilzentren erfolgen, weil das dem Leitbild der <strong>Stadt</strong> der<br />

kurzen Wege entspricht und dadurch die Identifikation der Bewohner mit ihrem<br />

<strong>Stadt</strong>teil gefördert wird. Dies gewährleistet eine bedarfsgerechte Versorgung auch für<br />

nicht mobile Käuferschichten und wirkt einer Verödung der Zentren entgegen.<br />

Unnötige Verkehrs-(Einkaufs-)ströme aus den <strong>Stadt</strong>teilen in die Gewerbegebiete<br />

werden vermieden.<br />

Der rechtswirksame <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Dorsten</strong> <strong>Nr</strong>. 182 „Gewerbegebiet Barbarastraße<br />

/ Feldmarkstraße“, setzt für das Plangebiet die Nutzungsart „Gewerbegebiet“ fest und<br />

regelt den weitgehenden Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben zur ausdrücklichen<br />

Sicherung des Gebietes für Produktions- und Handwerksbetrieben.<br />

Die Nachbarschaft der im Gebiet vorhandenen gewerblichen und teilweise auch<br />

industriellen Nutzung steht möglicherweise jedoch in Konflikt zu der in den<br />

Randbereichen vorhandenen Wohnbebauung, so dass sich die Neuaufstellung eines<br />

einfachen <strong>Bebauungsplan</strong>es zum Einzelhandelsausschluss ohne Festsetzung der<br />

Gebietsart aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt.<br />

2

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