Bebauungsplan Dorsten Nr. 223 ... - Stadt Dorsten
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<strong>Stadt</strong> <strong>Dorsten</strong><br />
Planungs- und Umweltamt<br />
612609 Do <strong>223</strong> gk 4955<br />
2<br />
Entwurfsbegründung zur erneuten öffentlichen Auslegung<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Dorsten</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>223</strong><br />
„Einzelhandelsausschluss Gelsenkirchener Straße /<br />
Barbarastraße“<br />
1. Lage, Begrenzung und Größe des <strong>Bebauungsplan</strong>bereiches<br />
Das Gebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>es liegt im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Dorsten</strong>- Feldmark.<br />
Es wird begrenzt:<br />
im Norden - von der Nordgrenze der Parzelle 623 und durch eine südliche<br />
Paralle zur Lindenfelder Straße im Abstand von 70 m,<br />
im Osten - durch die Westgrenze der Bochumer Straße zwischen dem<br />
Schölzbach und dem Gebäude Bochumer Straße 90, sowie<br />
daran nördlich anschließend durch die Westgrenze der bebauten<br />
Grundstücke an der Bochumer Straße.<br />
im Süden - durch die nördliche Grenze des Grundstückes 890 an der<br />
Gelsenkirchener Straße, daran anschließend durch eine<br />
nördliche Parallele zum Schölzbach im Abstand von 120 -190 m,<br />
im Westen - durch die Ostgrenze der Gelsenkirchener Straße.<br />
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 35,5 ha. Die genauen Grenzen des<br />
räumlichen Geltungsbereiches sind aus dem <strong>Bebauungsplan</strong> ersichtlich.<br />
2. Erfordernis zur Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Zielsetzung ist die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine gleichermaßen<br />
leistungsfähige wie stadtverträgliche Handelsstruktur in <strong>Dorsten</strong>. Die<br />
verbrauchernahe Versorgung der Wohnbevölkerung mit Gütern des täglichen<br />
Bedarfs soll in den <strong>Stadt</strong>teilzentren erfolgen, weil das dem Leitbild der <strong>Stadt</strong> der<br />
kurzen Wege entspricht und dadurch die Identifikation der Bewohner mit ihrem<br />
<strong>Stadt</strong>teil gefördert wird. Dies gewährleistet eine bedarfsgerechte Versorgung auch für<br />
nicht mobile Käuferschichten und wirkt einer Verödung der Zentren entgegen.<br />
Unnötige Verkehrs-(Einkaufs-)ströme aus den <strong>Stadt</strong>teilen in die Gewerbegebiete<br />
werden vermieden.<br />
Der rechtswirksame <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Dorsten</strong> <strong>Nr</strong>. 182 „Gewerbegebiet Barbarastraße<br />
/ Feldmarkstraße“, setzt für das Plangebiet die Nutzungsart „Gewerbegebiet“ fest und<br />
regelt den weitgehenden Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben zur ausdrücklichen<br />
Sicherung des Gebietes für Produktions- und Handwerksbetrieben.<br />
Die Nachbarschaft der im Gebiet vorhandenen gewerblichen und teilweise auch<br />
industriellen Nutzung steht möglicherweise jedoch in Konflikt zu der in den<br />
Randbereichen vorhandenen Wohnbebauung, so dass sich die Neuaufstellung eines<br />
einfachen <strong>Bebauungsplan</strong>es zum Einzelhandelsausschluss ohne Festsetzung der<br />
Gebietsart aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt.<br />
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