aktuell - BVA
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Gesundheit<br />
14 SVB Aktuell 2/2009<br />
Heilmittel<br />
und behelfe<br />
Im Bauern-Sozialversicherungsgesetz sind<br />
jene Leistungen geregelt, die im Fall einer<br />
Krankheit oder eines Gebrechens von<br />
der Sozialversicherungsanstalt der Bauern<br />
(SVB) in ausreichendem und zweckmäßigem<br />
Ausmaß zu gewähren sind. Neben<br />
der ärztlichen Hilfe, den Medikamenten<br />
und der Spitalspflege, haben in den<br />
letzten Jahren aufgrund des Fortschritts<br />
in der Medizintechnik und neuer Materialien<br />
vor allem Heilbehelfe und Hilfsmittel an<br />
Bedeutung gewonnen.<br />
Wissenswertes über die<br />
Schwerhörigkeit<br />
Hörgeräte – Teil 1<br />
Seit mehr als 10 Jahren gibt es eine Vereinbarung<br />
mit den Hörgeräteakustikern über die Anpassung<br />
und Abgabe von Hörgeräten für schwerhörige Versicherte.<br />
Dennoch ist das Wissen über die näheren<br />
Bedingungen der Abgabe, die Höhe der Kostenübernahme<br />
durch die Krankenkassen und über<br />
den Bezug der Geräte als Sachleistung ohne Aufzahlung<br />
noch relativ wenig bekannt und es entsteht<br />
auch manchmal der Eindruck, dass die Zufriedenheit<br />
der Versicherten mit der Versorgung darunter<br />
leidet. Dieser Artikel nimmt sich nun vor, die<br />
wichtigsten Informationen der Hörgeräteversorgung<br />
übersichtlich zusammenzufassen und die Hintergründe<br />
auszuleuchten.<br />
Fachärztliche Abklärung:<br />
Bevor ein Hörgerät angepasst werden kann, ist<br />
es unbedingt erforderlich, dass ein Facharzt für<br />
Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten oder eine einschlägige<br />
Fachabteilung eines Krankenhauses die<br />
Gründe für die Schwerhörigkeit feststellt. In manchen<br />
Fällen liegen die Ursachen in einer besonderen<br />
Fehlbildung des Gehörganges. Hier ist selbst-<br />
verständlich nicht die Anpassung eines Hörgerätes<br />
sinnvoll, sondern die Beseitigung dieses Hindernisses,<br />
wobei dafür manchmal eine Operation erforderlich<br />
ist. Aus diesem Grund fordern alle Versicherungsträger<br />
vor Abgabe eines Hörgerätes eine<br />
fachärztliche Verordnung, der eine körperliche<br />
Untersuchung vorangehen muss. Im Rahmen der<br />
Untersuchung muss der Arzt auch eine Inspektion<br />
des Ohres vornehmen sowie ein Tonaudiogramm<br />
(das ist eine grafische Darstellung des Hörverlustes<br />
in einem Raster aus verschiedenen Lautstärke-<br />
und Frequenzbereichen) anfertigen. Möglicherweise<br />
muss auch eine Sprachaudiometrie zur Abklärung<br />
durchgeführt werden, ob die Hörbehinderung<br />
mit einer Therapie oder einem Gerät verbesserbar<br />
ist. Dabei werden bestimmte genormte Tests<br />
verwendet, bei denen sehr ähnlich klingende Worte<br />
dem Patienten vorgesagt werden (meist in einem<br />
Störlärm, um die Alltagsbedingungen nachzuahmen)<br />
und es wird dabei in Prozenten festgehalten,<br />
wie viele Worte verstanden worden sind. Der Facharzt<br />
für HNO wird ein Hörgerät auch bei Zutreffen<br />
der Voraussetzungen nur dann verordnen, wenn<br />
der Patient willens ist, das Hörgerät zu tragen.