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Gesundheit<br />

14 SVB Aktuell 2/2009<br />

Heilmittel<br />

und behelfe<br />

Im Bauern-Sozialversicherungsgesetz sind<br />

jene Leistungen geregelt, die im Fall einer<br />

Krankheit oder eines Gebrechens von<br />

der Sozialversicherungsanstalt der Bauern<br />

(SVB) in ausreichendem und zweckmäßigem<br />

Ausmaß zu gewähren sind. Neben<br />

der ärztlichen Hilfe, den Medikamenten<br />

und der Spitalspflege, haben in den<br />

letzten Jahren aufgrund des Fortschritts<br />

in der Medizintechnik und neuer Materialien<br />

vor allem Heilbehelfe und Hilfsmittel an<br />

Bedeutung gewonnen.<br />

Wissenswertes über die<br />

Schwerhörigkeit<br />

Hörgeräte – Teil 1<br />

Seit mehr als 10 Jahren gibt es eine Vereinbarung<br />

mit den Hörgeräteakustikern über die Anpassung<br />

und Abgabe von Hörgeräten für schwerhörige Versicherte.<br />

Dennoch ist das Wissen über die näheren<br />

Bedingungen der Abgabe, die Höhe der Kostenübernahme<br />

durch die Krankenkassen und über<br />

den Bezug der Geräte als Sachleistung ohne Aufzahlung<br />

noch relativ wenig bekannt und es entsteht<br />

auch manchmal der Eindruck, dass die Zufriedenheit<br />

der Versicherten mit der Versorgung darunter<br />

leidet. Dieser Artikel nimmt sich nun vor, die<br />

wichtigsten Informationen der Hörgeräteversorgung<br />

übersichtlich zusammenzufassen und die Hintergründe<br />

auszuleuchten.<br />

Fachärztliche Abklärung:<br />

Bevor ein Hörgerät angepasst werden kann, ist<br />

es unbedingt erforderlich, dass ein Facharzt für<br />

Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten oder eine einschlägige<br />

Fachabteilung eines Krankenhauses die<br />

Gründe für die Schwerhörigkeit feststellt. In manchen<br />

Fällen liegen die Ursachen in einer besonderen<br />

Fehlbildung des Gehörganges. Hier ist selbst-<br />

verständlich nicht die Anpassung eines Hörgerätes<br />

sinnvoll, sondern die Beseitigung dieses Hindernisses,<br />

wobei dafür manchmal eine Operation erforderlich<br />

ist. Aus diesem Grund fordern alle Versicherungsträger<br />

vor Abgabe eines Hörgerätes eine<br />

fachärztliche Verordnung, der eine körperliche<br />

Untersuchung vorangehen muss. Im Rahmen der<br />

Untersuchung muss der Arzt auch eine Inspektion<br />

des Ohres vornehmen sowie ein Tonaudiogramm<br />

(das ist eine grafische Darstellung des Hörverlustes<br />

in einem Raster aus verschiedenen Lautstärke-<br />

und Frequenzbereichen) anfertigen. Möglicherweise<br />

muss auch eine Sprachaudiometrie zur Abklärung<br />

durchgeführt werden, ob die Hörbehinderung<br />

mit einer Therapie oder einem Gerät verbesserbar<br />

ist. Dabei werden bestimmte genormte Tests<br />

verwendet, bei denen sehr ähnlich klingende Worte<br />

dem Patienten vorgesagt werden (meist in einem<br />

Störlärm, um die Alltagsbedingungen nachzuahmen)<br />

und es wird dabei in Prozenten festgehalten,<br />

wie viele Worte verstanden worden sind. Der Facharzt<br />

für HNO wird ein Hörgerät auch bei Zutreffen<br />

der Voraussetzungen nur dann verordnen, wenn<br />

der Patient willens ist, das Hörgerät zu tragen.

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