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aktuell - BVA

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Folgeversorgung:<br />

Ist der Patient bereits mit einem ärztlich verordneten<br />

Hörgerät versorgt, verzichten die Versicherungsträger<br />

bei einer Folgeversorgung nach Ablauf<br />

der Tragedauer (= mindestens 5 Jahre) und Einschaltung<br />

eines Akustikermeisters auf eine neue<br />

fachärztliche Verordnung, weil die Notwendigkeit<br />

eines Hörgeräts ja bereits durch die erste Verordnung<br />

belegt ist. Allerdings ist es allen Versicherten<br />

anzuraten, bei Hörproblemen regelmäßig den Facharzt<br />

für HNO weiter aufzusuchen.<br />

Ablauf einer<br />

Hörgeräteversorgung:<br />

Der Vertrag mit den Hörgeräteakustikern regelt detailliert,<br />

welche Schritte bei einer Versorgung einzuhalten<br />

sind:<br />

1. Fachärztliche Verordnung des Hörgerätes<br />

2. Anpassung des Hörgerätes durch einen ausgebildeten<br />

Hörgeräteakustiker in einem entsprechend<br />

ausgestatteten Hörgerätefachbetrieb.<br />

Diese umfasst Beratung und Auswahl des Gerätes<br />

nach einem vom Hörgeräteakustiker angefertigten<br />

Tonaudiogramm, Anpassung der Otoplastik<br />

(= des Ohrpassstückes) sowie die Dokumentation<br />

in einem Anpassbericht.<br />

3. Bewilligung der Hörgeräteversorgung durch die<br />

SVB nach Vorlage der ärztlichen Verordnung<br />

und des Hörgeräteanpassberichtes<br />

4. Verrechnung des Hörgerätes mit der SVB (sofern<br />

ein Kostenanteil anfällt, wird dieser vom<br />

Hörgeräteakustiker direkt vom Versicherten eingehoben).<br />

Für eine zufrieden stellende Versorgung mit Hörgeräten<br />

ist sehr wesentlich, dass die Patienten<br />

das Recht haben, das ausgewählte Gerät 14 Tage<br />

bis 4 Wochen – in speziellen Fällen auch länger<br />

– probeweise zu tragen. Damit ist der Patient<br />

vor dem endgültigen Bezug in der Lage festzustellen,<br />

ob die in die Versorgung gesetzten Erwartungen<br />

erfüllt werden.<br />

Welche Arten von Hörgeräten<br />

gibt es?<br />

Der Vertrag mit den Hörgeräteakustikern unterscheidet<br />

zwischen Geräten, die hinter dem Ohr getragen<br />

werden (sogenannte HDO-Geräte) einerseits<br />

und Hörgeräten, die im Ohr getragen werden (sogenannte<br />

IDO-Geräte) andererseits. Beide Arten<br />

von Hörgeräten haben ihre Vor- und Nachteile und<br />

es ist Aufgabe des Hörgeräteakustikers, die Versi-<br />

cherten darüber genau aufzuklären. Hörgeräte, die<br />

im Ohr getragen werden, haben z. B. den Vorteil,<br />

dass sie sehr klein sind und aufgrund ihrer hautfarbenen<br />

Ausführung im Alltag wenig auffallen. Sie<br />

haben allerdings den Nachteil, dass sie durch das<br />

Ohrenschmalz leichter verunreinigt werden können<br />

und ihnen aufgrund ihrer Kleinheit technische<br />

Grenzen gesetzt sind, wenn die Hörverschlechterung<br />

sehr massiv ist. HDO-Geräte werden hinter<br />

dem Ohr angebracht und sind dort auffälliger,<br />

sie können aber von älteren Patienten mit körperlichen<br />

Einschränkungen im Regelfall viel einfacher<br />

bedient werden, verunreinigen weniger und können<br />

auch sehr starke Hörbeeinträchtigungen ausgleichen.<br />

Der Hörgerätevertrag legt auch Kriterien<br />

fest, wann die Versicherungsträger die Kosten einer<br />

Versorgung nur eines Ohres mit einem Hörgerät<br />

bezahlen und wann eine beidohrige Versorgung<br />

übernommen wird. Wenn die Hörverschlechterung<br />

auf beiden Ohren annähernd gleich verläuft, beide<br />

Hörgeräte durch den Anspruchsberechtigten sachgerecht<br />

bedient werden können (und dieser auch<br />

den Willen dazu hat, zwei Hörgeräte zu tragen)<br />

und gegenüber der einseitigen Versorgung das<br />

Sprachverstehen deutlich verbessert werden kann<br />

oder das Richtungshören des Versicherten aufgrund<br />

seiner persönlichen Lebenssituation<br />

stark verbessert wird,<br />

übernimmt die SVB<br />

auch die<br />

beidseitige Hörgeräteversorgung. Inzwischen werden<br />

bei allen Versicherungsträgern ca. 75 % der<br />

Patienten beidohrig versorgt.<br />

Die einzelnen am Markt befindlichen Hörgerätemodelle<br />

weisen – je nach technischer Ausstattung<br />

– unterschiedliche Eigenschaften auf. Die Palette<br />

reicht von analogen über digital programmierbare<br />

bis zu volldigitalen Hörgeräten, die auch höchsten<br />

Ansprüchen gerecht werden. Welche Geräte und<br />

Leistungen die SVB bezahlt, ist Thema der nächsten<br />

Ausgabe von <strong>aktuell</strong>.<br />

Gesundheit<br />

Foto: © Rainer Sturm / PIXELIO<br />

SVB Aktuell 2/2009<br />

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