aktuell - BVA
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Folgeversorgung:<br />
Ist der Patient bereits mit einem ärztlich verordneten<br />
Hörgerät versorgt, verzichten die Versicherungsträger<br />
bei einer Folgeversorgung nach Ablauf<br />
der Tragedauer (= mindestens 5 Jahre) und Einschaltung<br />
eines Akustikermeisters auf eine neue<br />
fachärztliche Verordnung, weil die Notwendigkeit<br />
eines Hörgeräts ja bereits durch die erste Verordnung<br />
belegt ist. Allerdings ist es allen Versicherten<br />
anzuraten, bei Hörproblemen regelmäßig den Facharzt<br />
für HNO weiter aufzusuchen.<br />
Ablauf einer<br />
Hörgeräteversorgung:<br />
Der Vertrag mit den Hörgeräteakustikern regelt detailliert,<br />
welche Schritte bei einer Versorgung einzuhalten<br />
sind:<br />
1. Fachärztliche Verordnung des Hörgerätes<br />
2. Anpassung des Hörgerätes durch einen ausgebildeten<br />
Hörgeräteakustiker in einem entsprechend<br />
ausgestatteten Hörgerätefachbetrieb.<br />
Diese umfasst Beratung und Auswahl des Gerätes<br />
nach einem vom Hörgeräteakustiker angefertigten<br />
Tonaudiogramm, Anpassung der Otoplastik<br />
(= des Ohrpassstückes) sowie die Dokumentation<br />
in einem Anpassbericht.<br />
3. Bewilligung der Hörgeräteversorgung durch die<br />
SVB nach Vorlage der ärztlichen Verordnung<br />
und des Hörgeräteanpassberichtes<br />
4. Verrechnung des Hörgerätes mit der SVB (sofern<br />
ein Kostenanteil anfällt, wird dieser vom<br />
Hörgeräteakustiker direkt vom Versicherten eingehoben).<br />
Für eine zufrieden stellende Versorgung mit Hörgeräten<br />
ist sehr wesentlich, dass die Patienten<br />
das Recht haben, das ausgewählte Gerät 14 Tage<br />
bis 4 Wochen – in speziellen Fällen auch länger<br />
– probeweise zu tragen. Damit ist der Patient<br />
vor dem endgültigen Bezug in der Lage festzustellen,<br />
ob die in die Versorgung gesetzten Erwartungen<br />
erfüllt werden.<br />
Welche Arten von Hörgeräten<br />
gibt es?<br />
Der Vertrag mit den Hörgeräteakustikern unterscheidet<br />
zwischen Geräten, die hinter dem Ohr getragen<br />
werden (sogenannte HDO-Geräte) einerseits<br />
und Hörgeräten, die im Ohr getragen werden (sogenannte<br />
IDO-Geräte) andererseits. Beide Arten<br />
von Hörgeräten haben ihre Vor- und Nachteile und<br />
es ist Aufgabe des Hörgeräteakustikers, die Versi-<br />
cherten darüber genau aufzuklären. Hörgeräte, die<br />
im Ohr getragen werden, haben z. B. den Vorteil,<br />
dass sie sehr klein sind und aufgrund ihrer hautfarbenen<br />
Ausführung im Alltag wenig auffallen. Sie<br />
haben allerdings den Nachteil, dass sie durch das<br />
Ohrenschmalz leichter verunreinigt werden können<br />
und ihnen aufgrund ihrer Kleinheit technische<br />
Grenzen gesetzt sind, wenn die Hörverschlechterung<br />
sehr massiv ist. HDO-Geräte werden hinter<br />
dem Ohr angebracht und sind dort auffälliger,<br />
sie können aber von älteren Patienten mit körperlichen<br />
Einschränkungen im Regelfall viel einfacher<br />
bedient werden, verunreinigen weniger und können<br />
auch sehr starke Hörbeeinträchtigungen ausgleichen.<br />
Der Hörgerätevertrag legt auch Kriterien<br />
fest, wann die Versicherungsträger die Kosten einer<br />
Versorgung nur eines Ohres mit einem Hörgerät<br />
bezahlen und wann eine beidohrige Versorgung<br />
übernommen wird. Wenn die Hörverschlechterung<br />
auf beiden Ohren annähernd gleich verläuft, beide<br />
Hörgeräte durch den Anspruchsberechtigten sachgerecht<br />
bedient werden können (und dieser auch<br />
den Willen dazu hat, zwei Hörgeräte zu tragen)<br />
und gegenüber der einseitigen Versorgung das<br />
Sprachverstehen deutlich verbessert werden kann<br />
oder das Richtungshören des Versicherten aufgrund<br />
seiner persönlichen Lebenssituation<br />
stark verbessert wird,<br />
übernimmt die SVB<br />
auch die<br />
beidseitige Hörgeräteversorgung. Inzwischen werden<br />
bei allen Versicherungsträgern ca. 75 % der<br />
Patienten beidohrig versorgt.<br />
Die einzelnen am Markt befindlichen Hörgerätemodelle<br />
weisen – je nach technischer Ausstattung<br />
– unterschiedliche Eigenschaften auf. Die Palette<br />
reicht von analogen über digital programmierbare<br />
bis zu volldigitalen Hörgeräten, die auch höchsten<br />
Ansprüchen gerecht werden. Welche Geräte und<br />
Leistungen die SVB bezahlt, ist Thema der nächsten<br />
Ausgabe von <strong>aktuell</strong>.<br />
Gesundheit<br />
Foto: © Rainer Sturm / PIXELIO<br />
SVB Aktuell 2/2009<br />
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