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aktuell - BVA

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9 Monatsbeitrag<br />

je Versicherungszweig. Für die Unfallversicherung<br />

hat nur ein Betriebsführer einen „Betriebsbeitrag“<br />

zu leisten. Auch fallweise betriebliche Tätigkeiten<br />

des Ehegatten, der Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- und<br />

Schwiegerkinder, der Eltern, Großeltern, Wahl-,<br />

Stief- und Schwiegereltern sowie der Geschwister<br />

stehen unter Unfallversicherungsschutz, auch wenn<br />

diese Personen nicht hauptberuflich im Betrieb beschäftigt<br />

sind.<br />

10 Quartalsbeitrag<br />

für jeden Versicherten. Er ergibt sich aus der Summe<br />

der Monatsbeiträge ( 9 ).<br />

11 Kostenanteile<br />

können bei der Inanspruchnahme von Leistungen<br />

aus der Krankenversicherung anfallen (z.B. für ambulante<br />

Spitalsbehandlung, für Krankentransporte,<br />

für Leistungen bei Vertragsärzten, etc.)<br />

11<br />

Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge<br />

Die Beiträge zur Bauern-Sozialversicherung werden<br />

jährlich mit der so genannten Aufwertungszahl erhöht.<br />

Diese Zahl wird gesetzlich festgelegt und orientiert<br />

sich an der Steigerung der Erwerbseinkommen<br />

der unselbstständig Erwerbstätigen und gilt<br />

für alle Berufsgruppen in gleicher Weise. Für 2009<br />

beträgt die Anpassung der bäuerlichen Sozialversicherungsbeiträge<br />

demnach 2,5 Prozent.<br />

Telebanking<br />

Damit Einzahlungen rasch zugeordnet und Fehlbuchungen<br />

vermieden werden, führen Sie Kontonummer,<br />

Bankleitzahl und Kundendaten richtig und vollständig<br />

an.<br />

Aktuelles<br />

SVB Aktuell 2/2009<br />

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