aktuell - BVA
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9 Monatsbeitrag<br />
je Versicherungszweig. Für die Unfallversicherung<br />
hat nur ein Betriebsführer einen „Betriebsbeitrag“<br />
zu leisten. Auch fallweise betriebliche Tätigkeiten<br />
des Ehegatten, der Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- und<br />
Schwiegerkinder, der Eltern, Großeltern, Wahl-,<br />
Stief- und Schwiegereltern sowie der Geschwister<br />
stehen unter Unfallversicherungsschutz, auch wenn<br />
diese Personen nicht hauptberuflich im Betrieb beschäftigt<br />
sind.<br />
10 Quartalsbeitrag<br />
für jeden Versicherten. Er ergibt sich aus der Summe<br />
der Monatsbeiträge ( 9 ).<br />
11 Kostenanteile<br />
können bei der Inanspruchnahme von Leistungen<br />
aus der Krankenversicherung anfallen (z.B. für ambulante<br />
Spitalsbehandlung, für Krankentransporte,<br />
für Leistungen bei Vertragsärzten, etc.)<br />
11<br />
Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge<br />
Die Beiträge zur Bauern-Sozialversicherung werden<br />
jährlich mit der so genannten Aufwertungszahl erhöht.<br />
Diese Zahl wird gesetzlich festgelegt und orientiert<br />
sich an der Steigerung der Erwerbseinkommen<br />
der unselbstständig Erwerbstätigen und gilt<br />
für alle Berufsgruppen in gleicher Weise. Für 2009<br />
beträgt die Anpassung der bäuerlichen Sozialversicherungsbeiträge<br />
demnach 2,5 Prozent.<br />
Telebanking<br />
Damit Einzahlungen rasch zugeordnet und Fehlbuchungen<br />
vermieden werden, führen Sie Kontonummer,<br />
Bankleitzahl und Kundendaten richtig und vollständig<br />
an.<br />
Aktuelles<br />
SVB Aktuell 2/2009<br />
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