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Grundlagen der Öko-Verarbeitung - Oekolandbau.de

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3 Wann ist ein Produkt bio?<br />

Die EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau erlauben die Verwendung einiger<br />

Zutaten aus konventioneller Landwirtschaft, wenn diese für die Herstellung eines Erzeugnis-<br />

ses notwendig und in ökologischer Qualität nachweislich we<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU erzeugt noch im-<br />

portiert wer<strong>de</strong>n können. Dazu gehören exotische Früchte, Gewürze und Öle. Diese erlaubten<br />

konventionellen Zutaten sind im Anhang IX (nichtökologische/nichtbiologische Zutaten land-<br />

wirtschaftlichen Ursprungs) <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 vom 5. Sep-<br />

tember 2008 zu fin<strong>de</strong>n.<br />

Ein ausgewiesenes <strong>Öko</strong>-Produkt muss einen <strong>Öko</strong>-Anteil von min<strong>de</strong>stens 95 Prozent haben.<br />

Beträgt <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-Anteil an <strong>de</strong>n Zutaten weniger als 95 Prozent, darf das Produkt nicht als<br />

„Bio“ o<strong><strong>de</strong>r</strong> „<strong>Öko</strong>“ beworben wer<strong>de</strong>n. Lediglich im Zutatenverzeichnis darf auf die Bio-Zutaten<br />

hingewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

4 Produktionsvorschriften <strong><strong>de</strong>r</strong> EG-Rechtsvorschriften für<br />

<strong>de</strong>n ökologischen Landbau<br />

Verbot <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwendung von GVO (gentechnisch verän<strong><strong>de</strong>r</strong>te Organismen)<br />

GVO und aus o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch GVO hergestellte Erzeugnisse dürfen nicht als Lebensmittel,<br />

Futtermittel, <strong>Verarbeitung</strong>shilfsstoff, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bo<strong>de</strong>nverbesse-<br />

rer, Saatgut, vegetatives Vermehrungsmaterial, Mikroorganismus o<strong><strong>de</strong>r</strong> Tier in <strong><strong>de</strong>r</strong> ökolo-<br />

gischen Produktion verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Ausnahme: Sie sind nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau zugelassen und es sind keine „gen-<br />

technikfreien“ Alternativen erhältlich.<br />

Verbot <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwendung ionisieren<strong><strong>de</strong>r</strong> Strahlung<br />

Die Verwendung ionisieren<strong><strong>de</strong>r</strong> Strahlung zur Behandlung ökologischer Lebens- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Futter-<br />

mittel o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> in ökologischen Lebens- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Futtermitteln verwen<strong>de</strong>ten Ausgangsstoffe ist<br />

verboten.<br />

Getrennte Aufbereitung „bio“ und „konventionell“<br />

Die Aufbereitung verarbeiteter ökologischer Lebensmittel muss räumlich o<strong><strong>de</strong>r</strong> zeitlich ge-<br />

trennt von <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufbereitung nichtökologischer Lebensmittel erfolgen.<br />

3 © BLE 2010<br />

C. Menn

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