Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz - Bundesministerium für ...
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Höhe,Dauer und Art der Exposition<br />
Expositionsgrenzwerte<br />
Überprüfung der Einhaltung der<br />
Expositionsgrenzwerte erforderlich<br />
Oberes Auslöseniveau<br />
Sicherheitsmaßnahmen<br />
erforderlich<br />
Unteres Auslöseniveau<br />
Keine weiteren<br />
Schritte/ Maßnahmen erforderlich<br />
Inakzeptable<br />
GesundheitsundSicherheitsrisken<br />
Figure 4.3: Schematische Beziehung zwischen Expositionsgrenzwert und dem oberen<br />
bzw. unteren Auslöseniveau in Bezug auf die Stärke, Dauer und Art der<br />
Exposition<br />
Mögliche Beeinflussungen der korrekten Funktionsweise von aktiven implantierbaren medizinischen<br />
Geräten (AIMD), z.B. Herzschrittmachern und d<strong>am</strong>it verbundene gesundheitlichen Risiken müssen<br />
immer betrachtet werden, selbst wenn die unteren Auslösewerte eingehalten werden.<br />
Das obere Auslöseniveau wird eingeführt, um die Ermittlung der Einhaltung des Expositionsgrenzwertes<br />
zu vereinfachen. Bei Expositionen <strong>am</strong> oberen Auslöseniveau sind geringfügig störende<br />
Feldwirkungen wie beispielsweise Phosphene, Schwindel und Kontaktströme möglich, aber gesundheitsschädliche<br />
Wirkungen sind ausgeschlossen. Die Beschäftigten sind zu informieren, wie sie diese<br />
Wirkungen durch Einsatz geeigneter Arbeitstechniken und Werkzeuge vermeiden oder mindern<br />
können. Es müssen jedoch Maßnahmen ergriffen werden, um potentielle Gefahren durch einige<br />
mittelbare Wirkungen, wie z.B. Projektilwirkungen, zu vermeiden.<br />
Wenn das obere Auslöseniveau überschritten wird, können Gesundheits- und Sicherheitsrisiken<br />
nicht mehr ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist eine verbindliche Prüfung vorgeschrieben,<br />
ob die Expositionsgrenzwerte überschritten werden oder nicht, und es sind bei Bedarf Abhilfemaßnahmen<br />
zu ergreifen, um Expositionen zu verhindern, die die Expositionsgrenzwerte übersteigen<br />
könnten.<br />
Dies stimmt mit dem aktuellen Konzept der Richtlinie 2004/40/EG überein und bedeutet: Wenn die<br />
Exposition unter dem Expositionsgrenzwert liegt, werden Beschäftigte gegen die nachgewiesenen<br />
gesundheitsschädlichen Wirkungen von elektromagnetischen <strong>Felder</strong>n auf den menschlichen Körper<br />
geschützt.<br />
28<br />
Sicherheitsrisiken