Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz - Bundesministerium für ...
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Spitzenwert der externen elektrischen Feldstärke (a,b,c)<br />
Frequenzbereich Ganzkörper-Exposition<br />
f / Hz [V/m]<br />
0 ≤ f ≤ 300 30000<br />
300 < f ≤ 3000 9 · 10 6 /f<br />
3000 < f ≤ 100 · 10 3 3000<br />
Note: (a) Wert bezieht sich auf das räumliche Maximum<br />
(b) Die in dieser Tabelle angegebenen Spitzenwerte dürfen überschritten werden,<br />
wenn die Einhaltung der in den Tabellen 4.1 oder 4.3 aufgeführten<br />
Expositionsgrenzwerte nachgewiesen wird. Jedoch sollte ein Spitzenwert<br />
der elektrischen Feldstärke von 30000 V/m wegen der Gefahr von schweren<br />
mittelbaren Wirkungen nicht überschritten werden.<br />
(c) Falls der Beschäftigte einen geerdeten bzw. ungeerdeten Gegenstand berühren<br />
kann, können wegen der Kontaktströme – siehe Abschnitt 4.1.4 – weitere<br />
Einschränkungen gelten<br />
Tabelle 4.6: Oberes Auslöseniveau <strong>für</strong> berufliche Exposition des ges<strong>am</strong>ten Körpers gegenüber<br />
externen statischen und zeitveränderlichen elektrischen <strong>Felder</strong>n<br />
Die in Abbildung 4.4 und Tabelle 4.6 aufgeführten Spitzenwerte können überschritten werden, wenn<br />
die Einhaltung der in den Tabellen 4.1 oder 4.3 aufgeführten Expositionsgrenzwerte nachgewiesen<br />
wird.<br />
Es können zusätzliche Einschränkungen aufgrund von Kontaktströmen — siehe Abschnitt 4.1.4 –<br />
gelten, wenn Beschäftigte geerdete oder ungeerdete Gegenstände berühren können.<br />
4.2.1.2 Magnetische <strong>Felder</strong><br />
Abbildung 4.5 und Tabelle 4.7 zeigen das oberen Auslöseniveau <strong>für</strong> statische und zeitveränderliche<br />
Magnetfelder. Alle Werte beziehen sich auf das räumliche Maximum und werden als Spitzenwert<br />
der magnetischen Flussdichte angegeben.<br />
Dieses obere Auslöseniveau <strong>für</strong> Magnetfelder wird aus den in Tabelle 4.2 angegebenen Expositionsgrenzwerten<br />
<strong>für</strong> statische Magnetfelder und den in Abbildung 4.1 und Tabelle 4.3 angegebenen<br />
Expositionsgrenzwerten <strong>für</strong> die elektrische Feldstärke im Gewebe unter Annahme der ungünstigsten<br />
Bedingungen (worst case) abgeleitet.<br />
Das in Abbildung 4.5 und Tabelle 4.7 angegebene obere Auslöseniveau kann überschritten werden,<br />
wenn die Einhaltung der in den Tabellen 4.2 oder 4.3 aufgeführten Expositionsgrenzwerte<br />
nachgewiesen wird.<br />
Im Falle von kontrollierten Arbeitsbereiche, in denen jede Beeinträchtigung der Arbeit der<br />
Beschäftigten oder der Sicherheit anderer im Zus<strong>am</strong>menhang mit Schwindel, Übelkeit und Phosphenen<br />
ausgeschlossen werden können, sind in einem bestimmten Frequenzbereich höhere Magnetfeldexpositionen<br />
zulässig. Diese Werte gelten auch <strong>für</strong> auf den Rumpf beschränkte Expositionen<br />
und sind in Abbildung 4.5 als die mit ’Exposition des Rumpfes / Kontrollierter Bereich’ gekennzeichneten<br />
Kurve dargestellt.<br />
Expositionen des ges<strong>am</strong>ten Körpers oder des Kopfes gegenüber statischen oder zeitveränderlichen<br />
magnetischen <strong>Felder</strong>n werden durch das obere Auslöseniveau begrenzt, das in Abbildung 4.5 durch<br />
die mit ’Ganzkörper-Exposition / Exposition des Kopfes’ gekennzeichnete Kurve dargestellt wird.<br />
Magnetische Flussdichten von mehr als 30 mT sind nur zulässig, wenn jede Projektilwirkung oder<br />
jedes Risiko durch Translations- und Rotationskräfte an metallischen Gegenständen oder Implantaten<br />
ausgeschlossen werden kann.<br />
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