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Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz - Bundesministerium für ...

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Spitzenwert der externen elektrischen Feldstärke (a,b,c)<br />

Frequenzbereich Ganzkörper-Exposition<br />

f / Hz [V/m]<br />

0 ≤ f ≤ 300 30000<br />

300 < f ≤ 3000 9 · 10 6 /f<br />

3000 < f ≤ 100 · 10 3 3000<br />

Note: (a) Wert bezieht sich auf das räumliche Maximum<br />

(b) Die in dieser Tabelle angegebenen Spitzenwerte dürfen überschritten werden,<br />

wenn die Einhaltung der in den Tabellen 4.1 oder 4.3 aufgeführten<br />

Expositionsgrenzwerte nachgewiesen wird. Jedoch sollte ein Spitzenwert<br />

der elektrischen Feldstärke von 30000 V/m wegen der Gefahr von schweren<br />

mittelbaren Wirkungen nicht überschritten werden.<br />

(c) Falls der Beschäftigte einen geerdeten bzw. ungeerdeten Gegenstand berühren<br />

kann, können wegen der Kontaktströme – siehe Abschnitt 4.1.4 – weitere<br />

Einschränkungen gelten<br />

Tabelle 4.6: Oberes Auslöseniveau <strong>für</strong> berufliche Exposition des ges<strong>am</strong>ten Körpers gegenüber<br />

externen statischen und zeitveränderlichen elektrischen <strong>Felder</strong>n<br />

Die in Abbildung 4.4 und Tabelle 4.6 aufgeführten Spitzenwerte können überschritten werden, wenn<br />

die Einhaltung der in den Tabellen 4.1 oder 4.3 aufgeführten Expositionsgrenzwerte nachgewiesen<br />

wird.<br />

Es können zusätzliche Einschränkungen aufgrund von Kontaktströmen — siehe Abschnitt 4.1.4 –<br />

gelten, wenn Beschäftigte geerdete oder ungeerdete Gegenstände berühren können.<br />

4.2.1.2 Magnetische <strong>Felder</strong><br />

Abbildung 4.5 und Tabelle 4.7 zeigen das oberen Auslöseniveau <strong>für</strong> statische und zeitveränderliche<br />

Magnetfelder. Alle Werte beziehen sich auf das räumliche Maximum und werden als Spitzenwert<br />

der magnetischen Flussdichte angegeben.<br />

Dieses obere Auslöseniveau <strong>für</strong> Magnetfelder wird aus den in Tabelle 4.2 angegebenen Expositionsgrenzwerten<br />

<strong>für</strong> statische Magnetfelder und den in Abbildung 4.1 und Tabelle 4.3 angegebenen<br />

Expositionsgrenzwerten <strong>für</strong> die elektrische Feldstärke im Gewebe unter Annahme der ungünstigsten<br />

Bedingungen (worst case) abgeleitet.<br />

Das in Abbildung 4.5 und Tabelle 4.7 angegebene obere Auslöseniveau kann überschritten werden,<br />

wenn die Einhaltung der in den Tabellen 4.2 oder 4.3 aufgeführten Expositionsgrenzwerte<br />

nachgewiesen wird.<br />

Im Falle von kontrollierten Arbeitsbereiche, in denen jede Beeinträchtigung der Arbeit der<br />

Beschäftigten oder der Sicherheit anderer im Zus<strong>am</strong>menhang mit Schwindel, Übelkeit und Phosphenen<br />

ausgeschlossen werden können, sind in einem bestimmten Frequenzbereich höhere Magnetfeldexpositionen<br />

zulässig. Diese Werte gelten auch <strong>für</strong> auf den Rumpf beschränkte Expositionen<br />

und sind in Abbildung 4.5 als die mit ’Exposition des Rumpfes / Kontrollierter Bereich’ gekennzeichneten<br />

Kurve dargestellt.<br />

Expositionen des ges<strong>am</strong>ten Körpers oder des Kopfes gegenüber statischen oder zeitveränderlichen<br />

magnetischen <strong>Felder</strong>n werden durch das obere Auslöseniveau begrenzt, das in Abbildung 4.5 durch<br />

die mit ’Ganzkörper-Exposition / Exposition des Kopfes’ gekennzeichnete Kurve dargestellt wird.<br />

Magnetische Flussdichten von mehr als 30 mT sind nur zulässig, wenn jede Projektilwirkung oder<br />

jedes Risiko durch Translations- und Rotationskräfte an metallischen Gegenständen oder Implantaten<br />

ausgeschlossen werden kann.<br />

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