Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz - Bundesministerium für ...
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1 Einleitung<br />
Am 29. April 2004 verabschiedeten das Europäische Parl<strong>am</strong>ent und der Rat die Richtlinie<br />
2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer<br />
vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische <strong>Felder</strong>). Diese<br />
Richtlinie wird allgemein als EMF-Richtlinie bezeichnet. Sie legt die Mindestanforderungen <strong>für</strong><br />
Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gegen Risiken fest, die aus einer Exposition<br />
gegenüber statischen und zeitveränderlichen elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen<br />
<strong>Felder</strong>n (EMF) entstehen. Der Frequenzbereich reicht von 0 Hz bis zu 300 GHz.<br />
Richtlinie 2004/40/EG verpflichtet die Arbeitgeber, eine Bewertung der durch elektrische, magnetische<br />
und elektromagnetische <strong>Felder</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> entstehenden Risiken vorzunehmen und bei<br />
Bedarf angemessene Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung solcher Risiken zu ergreifen.<br />
Die Richtlinie verweist auf einen Satz von Expositionsgrenzwerten (ELV), die in Tabelle 1 des Anhangs<br />
der Richtlinie aufgeführt sind. Die Exposition gegenüber elektromagnetischen <strong>Felder</strong>n kann<br />
nicht unmittelbar gemessen werden, weil die physiologisch relevanten physikalischen Größen, zum<br />
Beispiel die Stromdichte und die spezifische Energieabsorption, nur im menschlichen Körper zu<br />
finden sind. Um die Anwendung der Richtlinie zu erleichtern, wurde eine Liste von sogenannten<br />
Auslösewerten (AV) angegeben, um die Ermittlung der Exposition an einem <strong>Arbeitsplatz</strong> zu erleichtern.<br />
Wenn diese Auslösewerte nicht überschritten werden, ist gleichzeitig auch die Einhaltung<br />
der Expositionsgrenzwerte gewährleistet.<br />
Aber auch die Überschreitung der Auslösewerte führt nicht automatisch zu einer Überschreitung<br />
der Expositionsgrenzwerte. Werden die Auslösewerte überschritten, können die Arbeitgeber die<br />
Exposition genauer ermitteln oder, falls notwendig, nachweisen, dass die vorhandene Exposition<br />
weiterhin unterhalb der Expositionsgrenzwerte liegt.<br />
Seit der Verabschiedung von Richtlinie 2004/40/EG hat sich der wissenschaftliche Erkenntnisstand<br />
in Bezug auf<br />
• Risiken im Zus<strong>am</strong>menhang mit Bewegung in einem statischen Magnetfeld,<br />
• Risiken durch die Projektilwirkung,<br />
• Risiken durch gepulste elektrische und magnetische <strong>Felder</strong>,<br />
• Risiken durch mehrfrequente elektrische und magnetische <strong>Felder</strong>,<br />
• Risiken durch Kontaktströme,<br />
• Risiken durch implantierte medizinische Geräte<br />
bedeutend verbessert.<br />
Dieser Bericht befasst sich auf einer soliden und gut fundierten wissenschaftlichen und technischen<br />
Grundlage mit diesen Aspekten.<br />
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