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Planfeststellungsbeschluss - Die Regierung von Niederbayern

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2.2 Landesplanung<br />

- 21 -<br />

<strong>Die</strong> B 388 wird im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) als Entwicklungsachse<br />

<strong>von</strong> überregionaler Bedeutung bezeichnet.<br />

<strong>Die</strong> fachlichen Ziele des LEP sind im Abschnitt B V enthalten. Insbesondere ist<br />

aufgeführt:<br />

B V 1.4.2: “<strong>Die</strong> Bundesfernstraßen sollen ein zusammenhängendes Verkehrsnetz für<br />

den weiträumigen Verkehr bilden. Um bei steigendem Verkehrsaufkommen<br />

ihre Aufgabe erfüllen zu können, sollen<br />

- ...<br />

- Verkehrsengpässe im bestehenden Straßennetz beseitigt ... werden.”<br />

B V 1.4.7: “Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse innerorts und um die Belastung<br />

der Anwohner durch Lärm und Abgase zu verringern, soll der Bau <strong>von</strong><br />

Ortsumgehungen forciert werden. Unfallschwerpunkte sollen beseitigt<br />

werden.”<br />

Nach A II 1.2 Anhang 7 des LEP sind die Gemeinde Bodenkirchen im Landkreis<br />

Landshut und der Landkreis Rottal-Inn als ländliche Teilräume, deren Entwicklung<br />

nachhaltig gestärkt werden soll, aufgeführt.<br />

2.3 Regionalplan, Bauleitplanung<br />

Im Regionalplan der Region Landshut (13) ist aufgeführt:<br />

B X 2.1: “Das überregionale Straßennetz soll so ausgebaut werden, daß die<br />

großräumige Anbindung der Region und ihrer Teilräume verbessert wird.”<br />

B X 2.2: “...Darüber hinaus sollen vor allem in den südlichen Teilräumen der Region<br />

die Ausbaumaßnahmen einer verbesserten Erreichbarkeit des neuen<br />

Flughafens München dienen.”<br />

<strong>Die</strong> Plantrasse ist mit der Bauleitplanung der Gemeinde Bodenkirchen und des Marktes<br />

Gangkofen abgestimmt.<br />

3. Ablauf des Planfeststellungsverfahrens<br />

Mit Schreiben vom 21.03.2003 beantragte das Straßen- und Wasserbauamt Pfarrkirchen<br />

die Planfeststellung für die Bundesstraße B 388, Ortsumgehung Dirnaich.<br />

<strong>Die</strong> Planunterlagen lagen in der Zeit vom 10.04.2003 bis 13.05.2003 bei der Gemeinde<br />

Bodenkirchen und vom 23.04.2003 bis 22.05.2003 beim Markt Gangkofen nach<br />

ortsüblicher Bekanntmachung zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Bei der<br />

Veröffentlichung wurde darauf hingewiesen, dass Einwendungen gegen den Plan bei der<br />

Gemeinde Bodenkirchen bis spätestens 28.05.2003 und beim Markt Gangkofen bis<br />

spätestens 06.06.2003 oder der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong> schriftlich oder zur<br />

Niederschrift zu erheben sind.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Regierung</strong> gab folgenden Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und<br />

Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Vorhaben:<br />

- Gemeinde Bodenkirchen<br />

- Markt Gangkofen<br />

- Landratsamt Rottal – Inn<br />

- Landratsamt Landshut<br />

- Straßen- und Wasserbauamt Pfarrkirchen, Abteilung Wasserwirtschaft

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