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Bachelorarbeit (.pdf - 742KB) - Paul Bauer

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kurz mit Pave zusammenarbeiten, kann man Möglichkeit geben eine ebenso gute Leistung zu vollbringen,<br />

wie die fest angestellten sie auch liefern.<br />

Zugangsbeschränkungen sollten jedoch sehr überlegt ausgesprochen werden. Eine Beschränkung<br />

des Zuganges zu Informationen kann im Mitarbeiterpool ein Misstrauen auslösen und somit Wissensaustausch<br />

verhindern. 24<br />

Der Teil, in welchem die Ziele und Möglichkeiten einer tief greifenden Wissensvermittlung beschrieben<br />

werden ist hier abgeschlossen. Nun soll ein Spektrum an Gesetzten und Richtlinien umrissen<br />

werden, das beim Planen und Durchführen von Veranstaltungen wichtig ist und das Spektrum,<br />

welches in dieser Arbeit primär betrachtet wird.<br />

2.11 Gesetzesspektrum<br />

Die Veranstaltungsbranche, außerhalb von Theatern, ist im Vergleich zu anderen Bereichen des<br />

wirtschaftlichen Lebens sehr jung. Aufgrund dessen ist die Gesetzesstruktur noch nicht vollends<br />

ausgereift. Man behilft sich mit dem Blick zu anderen Branchen. Primär geht dieser zu Theaterhäusern,<br />

jedoch sind die Anforderungen für ein Opernhaus nicht immer die gleichen, wie zum Beispiel<br />

bei einer Veranstaltung in einer Industriehalle oder unter freiem Himmel. Für die Auslegung von<br />

Traversenmaterial als Lastaufnahmemittel bedient man sich der Erfahrung aus dem Kranbau, für<br />

Lastannahmen von Tribünen nimmt man das Bauwesen zu Hilfe, Sicherheitslevel von Motoren<br />

werden nach Industriestandart25 berechnet, spezifische Software ist sehr rar und der Beruf des<br />

‚Riggers‘ existiert offiziell nicht.<br />

Hier zeigt sich die Problematik auf: Das abzudeckende Spektrum ist einer Person kaum erfassbar,<br />

jedoch sind die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter überaus weitläufig. Ein Verantwortlicher oder<br />

zum Teil auch Techniker muss nach Möglichkeit alle Gewerke überblicken und einschätzen können,<br />

um eine für Mitarbeiter und Besucher sichere Veranstaltung zu realisieren.<br />

Für Richtlinien gibt es sehr viele Quellen. Eine große Bandbreite von Veranstaltungen kann mit<br />

dem folgenden Gesetzesspektrum bedient werden, welches nicht den Anspruch auf Vollständigkeit<br />

hat. Erweiterungen für sehr spezielle Fälle sind denkbar.<br />

Gesetze und Verordnungen:<br />

ArbStättV - Arbeitsstättenverordnung, ASR - Arbeitsstättenrichtlinie<br />

ASchG - Arbeitnehmerschutzgesetz<br />

BayBO - Bayerische Bauordnung<br />

24 North 2002 (Seite 304)<br />

25 SIL für die Steuerung<br />

21

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