Bachelorarbeit (.pdf - 742KB) - Paul Bauer
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kurz mit Pave zusammenarbeiten, kann man Möglichkeit geben eine ebenso gute Leistung zu vollbringen,<br />
wie die fest angestellten sie auch liefern.<br />
Zugangsbeschränkungen sollten jedoch sehr überlegt ausgesprochen werden. Eine Beschränkung<br />
des Zuganges zu Informationen kann im Mitarbeiterpool ein Misstrauen auslösen und somit Wissensaustausch<br />
verhindern. 24<br />
Der Teil, in welchem die Ziele und Möglichkeiten einer tief greifenden Wissensvermittlung beschrieben<br />
werden ist hier abgeschlossen. Nun soll ein Spektrum an Gesetzten und Richtlinien umrissen<br />
werden, das beim Planen und Durchführen von Veranstaltungen wichtig ist und das Spektrum,<br />
welches in dieser Arbeit primär betrachtet wird.<br />
2.11 Gesetzesspektrum<br />
Die Veranstaltungsbranche, außerhalb von Theatern, ist im Vergleich zu anderen Bereichen des<br />
wirtschaftlichen Lebens sehr jung. Aufgrund dessen ist die Gesetzesstruktur noch nicht vollends<br />
ausgereift. Man behilft sich mit dem Blick zu anderen Branchen. Primär geht dieser zu Theaterhäusern,<br />
jedoch sind die Anforderungen für ein Opernhaus nicht immer die gleichen, wie zum Beispiel<br />
bei einer Veranstaltung in einer Industriehalle oder unter freiem Himmel. Für die Auslegung von<br />
Traversenmaterial als Lastaufnahmemittel bedient man sich der Erfahrung aus dem Kranbau, für<br />
Lastannahmen von Tribünen nimmt man das Bauwesen zu Hilfe, Sicherheitslevel von Motoren<br />
werden nach Industriestandart25 berechnet, spezifische Software ist sehr rar und der Beruf des<br />
‚Riggers‘ existiert offiziell nicht.<br />
Hier zeigt sich die Problematik auf: Das abzudeckende Spektrum ist einer Person kaum erfassbar,<br />
jedoch sind die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter überaus weitläufig. Ein Verantwortlicher oder<br />
zum Teil auch Techniker muss nach Möglichkeit alle Gewerke überblicken und einschätzen können,<br />
um eine für Mitarbeiter und Besucher sichere Veranstaltung zu realisieren.<br />
Für Richtlinien gibt es sehr viele Quellen. Eine große Bandbreite von Veranstaltungen kann mit<br />
dem folgenden Gesetzesspektrum bedient werden, welches nicht den Anspruch auf Vollständigkeit<br />
hat. Erweiterungen für sehr spezielle Fälle sind denkbar.<br />
Gesetze und Verordnungen:<br />
ArbStättV - Arbeitsstättenverordnung, ASR - Arbeitsstättenrichtlinie<br />
ASchG - Arbeitnehmerschutzgesetz<br />
BayBO - Bayerische Bauordnung<br />
24 North 2002 (Seite 304)<br />
25 SIL für die Steuerung<br />
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