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Bachelorarbeit (.pdf - 742KB) - Paul Bauer

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=== Bundesimmissionsschutzgesetz ===<br />

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bezweckt, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden,<br />

das Wasser, die Atmosphäre und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu<br />

schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Zu diesem Gesetz<br />

gibt es eine so genannte Technische Anweisung (TA Lärm). Dort steht genau beschrieben, welche<br />

Schalldruckpegel zu welcher Zeit nicht überschritten werden dürfen.<br />

Der relevante Messort ist 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am<br />

stärksten betroffenen Hauses. Ist das nächste Gebäude ein altes Fabrikgebäude, wird es nicht zur<br />

Messung herangezogen. Es gilt das nächste bewohnte (im Gesetzestext: „schutzwürdige“) Haus.<br />

Dazu ist in gleichem Sinne ein Bürogebäude zu zählen, da die Leute da ja auch konzentriert arbeiten<br />

müssen.<br />

In der TA Lärm gibt es folgende Grenzen. Zu beachten sind die unterschiedlichen Tag- und<br />

Nachtwerte.<br />

Tag ist definiert von 06.00 - 22.00 Uhr und<br />

Nacht ist definiert von 22.00 - 06.00 Uhr.<br />

Es gelten:<br />

'''in Industriegebieten'''<br />

70 dB(A)<br />

'''in Gewerbegebieten'''<br />

tags 65 dB(A)<br />

nachts 50 dB(A)<br />

'''in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten'''<br />

tags 60 dB(A)<br />

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