Bachelorarbeit (.pdf - 742KB) - Paul Bauer
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=== Bundesimmissionsschutzgesetz ===<br />
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bezweckt, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden,<br />
das Wasser, die Atmosphäre und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu<br />
schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Zu diesem Gesetz<br />
gibt es eine so genannte Technische Anweisung (TA Lärm). Dort steht genau beschrieben, welche<br />
Schalldruckpegel zu welcher Zeit nicht überschritten werden dürfen.<br />
Der relevante Messort ist 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am<br />
stärksten betroffenen Hauses. Ist das nächste Gebäude ein altes Fabrikgebäude, wird es nicht zur<br />
Messung herangezogen. Es gilt das nächste bewohnte (im Gesetzestext: „schutzwürdige“) Haus.<br />
Dazu ist in gleichem Sinne ein Bürogebäude zu zählen, da die Leute da ja auch konzentriert arbeiten<br />
müssen.<br />
In der TA Lärm gibt es folgende Grenzen. Zu beachten sind die unterschiedlichen Tag- und<br />
Nachtwerte.<br />
Tag ist definiert von 06.00 - 22.00 Uhr und<br />
Nacht ist definiert von 22.00 - 06.00 Uhr.<br />
Es gelten:<br />
'''in Industriegebieten'''<br />
70 dB(A)<br />
'''in Gewerbegebieten'''<br />
tags 65 dB(A)<br />
nachts 50 dB(A)<br />
'''in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten'''<br />
tags 60 dB(A)<br />
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