11.01.2013 Aufrufe

Bachelorarbeit (.pdf - 742KB) - Paul Bauer

Bachelorarbeit (.pdf - 742KB) - Paul Bauer

Bachelorarbeit (.pdf - 742KB) - Paul Bauer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bachelorarbeit</strong><br />

(gekürzte Version)<br />

Thema:<br />

Erarbeitung und Weitergabe einer Zusammenfassung relevanter Richtlinien<br />

der Veranstaltungsbranche am Beispiel einer Musterveranstaltung<br />

im Fachbereich VIII: Maschinenbau, Verfahrens- und Umwelttechnik<br />

im Studiengang Veranstaltungstechnik und -management<br />

an der Technischen Fachhochschule Berlin<br />

vorgelegt von: <strong>Paul</strong> <strong>Bauer</strong><br />

Matr.Nr: xxxxxx<br />

Betreuer: Herr Thomas Sakschewski<br />

Herr Benjamin Lechler<br />

Abgabetermin: 15.Januar 2009


Inhaltsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis ...........................................................................................................5<br />

1 Einleitung & Problemstellung.............................................................................6<br />

2 Wissensvermittlung .............................................................................................8<br />

2.1 Grundlagen .................................................................................................................................8<br />

2.2 Implizites und explizites Wissen..............................................................................................9<br />

2.3 Wissensökologie...................................................................................................................... 10<br />

2.4 Ziele der Gesetzessammlung................................................................................................. 11<br />

2.5 Form.......................................................................................................................................... 13<br />

2.5.1 Wiki ........................................................................................................................................... 14<br />

2.5.2 Technische Durchführung..................................................................................................... 14<br />

2.5.3 Praxisbeispiele.......................................................................................................................... 15<br />

2.5.4 USB-Stick ................................................................................................................................. 15<br />

2.5.5 PDA .......................................................................................................................................... 16<br />

2.6 Chancen.................................................................................................................................... 16<br />

2.7 Probleme .................................................................................................................................. 17<br />

2.8 Förderung................................................................................................................................. 18<br />

2.9 Bewertung ................................................................................................................................ 19<br />

2.10 Absicherung ............................................................................................................................. 20<br />

2.11 Gesetzesspektrum................................................................................................................... 21<br />

2.12 Ausgewählte Gesetze.............................................................................................................. 22<br />

2.13 Vorhandene Literatur und Bewertung................................................................................. 23<br />

3 Schluss ...............................................................................................................27<br />

Literaturverzeichnis...............................................................................................................28<br />

Rechts- und Gesetzesquellen ................................................................................................29<br />

Anhang A Artikel für ‚Pavepedia‘........................................................................................30<br />

A.1 Anwendungsbereich ............................................................................................................... 30<br />

A.2 Bayerische Bauordnung.......................................................................................................... 31<br />

A.3 Bayerische Versammlungsstättenverordnung..................................................................... 32<br />

A.4 Begriffe ..................................................................................................................................... 34<br />

A.5 Bestuhlung................................................................................................................................ 35<br />

A.6 Brandschutzklassen und Feuerwiderstandsklassen............................................................ 38<br />

A.7 Feuerlöscher............................................................................................................................. 40<br />

A.8 Gehörschutz............................................................................................................................. 45<br />

A.9 Handschuhe ............................................................................................................................. 46<br />

A.10 Kopfschutz............................................................................................................................... 47<br />

3


A.11 Lärm .......................................................................................................................................... 48<br />

A.12 Menschen mit Behinderung .................................................................................................. 52<br />

A.13 Normenhierarchie und Rechtsgrundlagen .......................................................................... 54<br />

A.14 Piktogramme............................................................................................................................ 55<br />

A.15 PSA............................................................................................................................................ 57<br />

A.16 Rettungswege........................................................................................................................... 58<br />

A.17 Sicherheitsbeleuchtung........................................................................................................... 60<br />

A.18 Sicherheitsschuhe.................................................................................................................... 61<br />

A.19 Toilette...................................................................................................................................... 62<br />

A.20 Treppen und Stufen................................................................................................................ 64<br />

A.21 Verantwortlichkeiten .............................................................................................................. 66<br />

A.22 Zäune ........................................................................................................................................ 68<br />

Anhang B Transkription Speith, Uli ...................................................................................72<br />

B.1 Ansprechende Form............................................................................................................... 72<br />

B.2 Neue Information ................................................................................................................... 72<br />

B.3 Unwissenheit der Kollegen....................................................................................................73<br />

Schlussbemerkung ................................................................................................................74<br />

4


Abkürzungsverzeichnis<br />

AG Aktiengesellschaft<br />

BayBO Bayerische Bauordnung<br />

BG Berufsgenossenschaft<br />

BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen<br />

BGR Berufsgenossenschaftliche Richtlinien<br />

BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschrift<br />

BVBl. Bundesverordnungsblatt<br />

DIN Deutsches Institut für Normung e.V.<br />

DTHG Deutsche Theatertechnische Gesellschaft GmbH<br />

MVStättV Musterversammlungsstättenverordnung<br />

Nr. Nummer<br />

PDA Personal Digital Assistant<br />

PSA Persönliche Schutzausrüstung<br />

SIL Safety Integrity Level<br />

USB Universal Serial Bus<br />

VPLT Verband für professionelle Licht- und Tontechnik e.V.<br />

VStättV Bayerische Versammlungsstättenverordnung<br />

5


1 Einleitung & Problemstellung<br />

Nicht alle Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln, die mit Veranstaltungen zu tun haben,<br />

kann man sich merken! Die große Anzahl scheint unüberschaubar und endlos, jedoch ist es von essentieller<br />

Wichtigkeit in auftretenden Situationen den Überblick zu behalten um schnell und kompetent<br />

entscheiden zu können.<br />

Was soll man aber tun, wenn man diese auf der Baustelle nicht zu Hand hat, weil sie im Regal daheim<br />

stehen. Wie soll der Techniker sich verhalten, wenn er Richtlinien nicht versteht, weil sie im<br />

‚Juristendeutsch‘ gehalten sind?<br />

Ziel dieser <strong>Bachelorarbeit</strong> ist eine physische und inhaltliche Zusammenstellung von relevanten<br />

Richtlinien der Veranstaltungstechnik, welche die Gesetzestexte und die Gesetzeszusammenhänge<br />

in einer verständlichen Sprache zusammenzufassen und zu vermitteln versucht. Die Gesetzessammlung<br />

soll allumfassend und mit Beispielen versehen sein.<br />

Eine weitere Herausforderung ist es, die Zusammenstellung jedem Mitarbeiter bestmöglich zugänglich<br />

zu machen. Erweiterungen müssen leicht zu bewerkstelligen sein und Interesse des Lesers soll<br />

geweckt werden.<br />

Um diese Aufgabe zu bearbeiten wird zunächst theoretisch hergeleitet, wie Wissen in einem unternehmerischen<br />

Umfeld zu definieren ist. Es wird auf die Wichtigkeit eingegangen, Wissen der Mitarbeiter<br />

sinnvoll zu teilen und zu schützen. Danach wird der Unterschied zwischen dem Wissen eines<br />

einzelnen Menschen und dem Wissen der ganzen Belegschaft aufgezeigt. Es wird erläutert wie ein<br />

möglicher Austausch stattfinden kann und welche unternehmerischen Grundlagen dazu bestehen<br />

müssen oder geschaffen werden müssen.<br />

Im nächsten Teil wird auf die oben genannten Ziele und die Anforderungen genau eingegangen<br />

und verdeutlicht wieso eben dieses gewählt und als wichtig erachtet werden.<br />

Über verschiedene Formen und Medien Wissen und Informationen zu kommunizieren wird berichtet.<br />

Eine online geführte Datenbank, die von jedem Benutzer weitergeführt werden kann, zusammen<br />

mit einer persönlichen Version der Datenbank, kristallisiert sich als beste Möglichkeit heraus.<br />

Im Folgenden werden die Vorteile aufgezeigt aber auch Lösungen für mögliche Nachteile präsentiert.<br />

Das motivieren der Belegschaft darf nicht außer Acht gelassen werden um dieses eingeführte System<br />

nicht ‚einschlafen‘ zu lassen. Wie erwähnt ist Wissen schützenswert und in Punkt 2.10 finden<br />

sich Möglichkeiten dieses zu gewährleisten.<br />

Gegen Ende der Arbeit wird das Gesetzesspektrum gelistet, welches für die Veranstaltungsbranche<br />

von Relevanz ist. Die in dieser Arbeit vorrangig bearbeiteten Richtlinien werden auch angegeben.<br />

6


Als letztes Kapitel wird Literatur, die ähnliche Ziele wie diese <strong>Bachelorarbeit</strong> verfolgt, vorgestellt<br />

und kritisch bewertet. Diese kann als Grundlage und Informationsquelle für Zusammenfassung<br />

dienen.<br />

Im Anhang A sind die ersten Artikel für die im Text beschriebene Datenbank zu finden, welche alphabetisch<br />

nach der Überschrift geordnet sind und als Exempel für die gesetzten Ziele gelten sollen.<br />

Der Anhang B sind wichtige transkribierte Ausschnitte aus Gesprächen, die im Text als Quelle<br />

verwendet werden.<br />

Exemplarisch wird die Aufgabenstellung am Unternehmen Pave Veranstaltungstechnik GmbH,<br />

Lenkersheimer Straße 10, 90431 Nürnberg bearbeitet. Der Schwerpunkt der Firma Pave liegt im<br />

praxiserprobten Einsatz von Beschallungs-, Beleuchtungs-, Video- und Bühnentechnik sowie Planungsleistungen,<br />

Projektleitung und Kundenbetreuung.<br />

Wird im Folgenden von Mitarbeitern, Angestellten und ähnlichen gesprochen, sind immer die des<br />

Hauses Pave gemeint. In der Arbeit wir nur die männliche Form gebraucht, es sind aber Frauen<br />

gleichermaßen angesprochen. Dies geschieht, um die Lesbarkeit zu erhöhen und Formulierungen<br />

wie „... ihr oder sein Wissen zu teilen ...“ oder „... Kolleginnen und Kollegen ...“ zu vermeiden.<br />

7


2 Wissensvermittlung<br />

2.1 Grundlagen<br />

„Wissen ist Macht!“ oder „Wissen ist das Einzige, was sich vermehrt, wenn man es teilt.“ sagt der<br />

Volksmund. In diesen beiden Aussagen liegt sehr viel Weisheit, jedoch diese in ein unternehmerisches<br />

Umfeld zu implementieren, ist durchaus schwierig. Das Wissen der einzelnen Mitarbeiter ist<br />

eine schwer fassbare und handhabbare Größe, die nur umständlich gemessen werden kann. Somit<br />

ist frei nach der Aussage von Peter Drucker, einem Wirtschaftswissenschaftler „If you can't measure<br />

it, you can't manage it!“ 1, Wissen schwer zu lenken. Bildhaft gesprochen kann man Wissen<br />

nicht handhaben wie ein Tiefkühlgericht, welches gut gespeichert, schnell geteilt und einfach aufbereitet<br />

werden kann.<br />

„Neben der zunehmenden Vernetzung von Wirtschaftsräumen und Gesellschaftssystemen wird die<br />

Vergrößerung der Wissensbasis in Gesellschaft und Institution zu einem Hauptthema der Zukunft.“<br />

2 Wissen kann als wichtige Ressource angesehen werden, die man effektiv nutzen und<br />

bestmöglich handhaben sollte, genauso wie andere Betriebsmittel, die offensichtlich im Leistungserstellungsprozess<br />

enthalten sind, etwa Energie oder Personal. Man geht davon aus, dass mittlerweile<br />

drei Viertel des Mehrwertes einer Unternehmung aus Wissen generiert wird. 3<br />

Ist eine gute Zusammenfassung und Erläuterung eines Gesetzestextes erarbeitet, muss sich jeder<br />

Mitarbeiter nicht nochmals zeitraubend mit dem jeweiligen Thema befassen und alle Quellen erneut<br />

aufwendig ermitteln und studieren, sondern kann den aufbereiteten Text anwenden.<br />

Eine andere Perspektive ist die Bewahrung von Wissensverlust oder Wissensmangel. Die Erfahrungen<br />

und das Können von Firmenangehörigen sind ein essentieller Bestandteil der Marktmacht eines<br />

Unternehmens. Scheiden Mitarbeiter durch Restrukturierungen oder Kündigung aus dem Unternehmen<br />

aus oder sind diese im Urlaub oder auf Geschäftsreise, geht dieser Vorsprung unwiederbringlich<br />

verloren. Im schlimmsten Fall fließt das Wissen zur Konkurrenz. Dieses firmeneigene<br />

Gedächtnis gilt es zu schützen und zu dokumentieren damit auch ohne die Anwesenheit der jeweiligen<br />

Person auf seine Erfahrungen zurückgegriffen werden kann. 4<br />

Auf die Frage an einen Auszubildenden, wie er mit Wissenslücken umgeht, berichtete er, sich in<br />

verschiedenen Quellen zu informieren und Kollegen zu fragen. Auf die Nachfrage, was mit seinem<br />

neu erworbenem Wissen anfange war die Antwort: „Dann freue ich mich!“ 5<br />

1 Royer Ocker 2008<br />

2 Probst 1998 (Seite 6)<br />

3 Probst 1999 (Seite 20)<br />

4 Probst 1999 (Seite 291ff)<br />

5 Speith 2008<br />

8


An dieser subjektiven Freude muss angesetzt werden um Wissen effektiv zu speichern und es unter<br />

den Mitarbeitern zu teilen.<br />

Wissen in dem hier verwendeten Kontext darf nicht verwechselt werden mit dem Begriff ‚Zeichen‘,<br />

‚Daten‘ oder ‚Information‘, jedoch hängen alle diese Begriffe zusammen und ergeben ein Gesamtbild.<br />

Alle drei sind erforderlich um den Begriff des Wissens zu erläutern: Aus unserem gegebenen und<br />

endlichen Zeichenvorrat (‚2‘, ‚5‘, ‚ , ‘) entstehen durch Zusammensetzung Daten (‚22,5‘, ‚55,2‘).<br />

Diese sind aber wertlos wenn sie nicht in einen Kontext gebracht werden. Erst dann ergeben sich<br />

Information (‚22,5 dB‘, ‚52,2 Euro‘). Diese sind wiederum wertlos, denn erst die Vernetzung von<br />

vielen Informationen ist Wissen (‚Wie laut darf die Anlage sein?‘, ‚Wo gibt es den günstigsten Mietwagen?‘)<br />

und kann vorteilhaft genutzt und eingesetzt werden. 6<br />

Nachdem beschrieben wurde, wie essentiell die Ressource Wissen ist, soll im Folgenden aufgezeigt<br />

werden, wie die Zusammenhänge zwischen dem Wissen eines einzelnen Menschen und dem Wissen<br />

der Belegschaft zu verstehen sind.<br />

2.2 Implizites und explizites Wissen<br />

Es wird zwischen zwei Arten von Wissen unterschieden. Zunächst ist das implizite Wissen (auch:<br />

prozedurales Wissen) zu nennen. Hier handelt es ich um das Wissen eines jeden Menschen, fußend<br />

auf Erfahrungen, Idealen und Werten, die oft schon aus dem Elternhaus mitgenommen werden.<br />

Durch das lebenslange physische und psychische Lernen verinnerlichen und verfeinern wir Handlungsstränge<br />

und Vorgehensweisen.<br />

Etwa eine einfache Frage an einen Radfahrer: „Wie fährt man Fahrrad?“ Sehr viele Menschen werden<br />

sporadische und zögernde Antworten geben. Eine mögliche könnte sein: „Man setzt sich drauf<br />

und fährt los, oder?“<br />

Es ist schwierig, das Gelernte und Erfahrene zu formulieren und objektiv zu äußern, oft merkt man<br />

gar nicht, dass man etwas kann. Selten machen wir uns Gedanken darüber, wie man mit zehn Fingern<br />

tippen kann oder, wie erwähnt, Fahrrad fährt.<br />

Dem gegenüber steht das explizite Wissen (auch: deklaratives Wissen), welches sich innerhalb, aber<br />

auch außerhalb der Köpfe des einzelnen Menschen befindet. Es ist einfach nachvollziehbar und in<br />

verschiedenen Medien speicher- und übertragbar, wie Schriftstücke, Tonaufnahmen oder elektronische<br />

Daten. Beispielhaft ist eine Bedienungsanleitung für einen Fernseher zu verstehen. Eine Prozessbeschreibung<br />

ist ebenso möglich: ‚Wie schließe ich einen Videorecorder an den Fernseher an?‘<br />

6 Probst, 1999 (Seite 36)<br />

9


Die Anweisungen sind für alle Menschen verständlich formuliert und können von jedem angewendet<br />

werden. 7<br />

Folglich muss das implizite Wissen explizit und dieses wiederum implizit, also verinnerlicht werden.<br />

Um Wissen des Einzelnen zu externalisieren, also verständlich zu machen, müssen einige Faktoren<br />

betrachtet werden. Der erste ist das Bewusstmachen von Können der Belegschaft. Ist jemand über<br />

lange Zeit einer gewissen Aufgabe nachgegangen, erfolgen viele Schritte automatisch und müssen<br />

erst in eine allgemeingültige Sprache ‚reproduziert‘ werden. Außerdem ist in vielen Fällen Wissen<br />

schwer zu verstehen, denn eine technische Anweisung ist für einen Anfänger auf dem jeweiligen<br />

Gebiet nicht sofort ersichtlich.<br />

Wissen muss aufgearbeitet werden, damit es jeder internalisieren, also aufnehmen, kann. Erst wenn<br />

die Information beim Empfänger angekommen ist und er sie verinnerlicht und vielleicht erprobt<br />

hat, kann man sagen, dass ein Wissensaustausch statt gefunden hat.<br />

Hilfreich hierzu kann Anschaulichkeit in Metaphern, Modellen oder Analogien verwendet werden<br />

(‚das schaut in etwa aus wie ...‘) um mit seinem Gegenüber zu kommunizieren. Weitere Anforderungen,<br />

die den Informationsaustausch fördern, sind beispielhaft eine einfache Sprache oder eine<br />

leicht anzuwendendes Medium. Diese Bestandteile werden weiter unten als Ziele einer Gesetzessammlung<br />

definiert und dort auch ausführlich beschrieben (2.4).<br />

Problematisch ist diese Definition von implizitem und explizitem Wissen jedoch im Bezug auf Gesetze,<br />

weil diese eigentlich explizit sind und jeder Person in der ganzen Fülle zur Verfügung stehen.<br />

In der Vermittlung von Richtlinien geht es vornehmlich darum, explizite Wissen in eine einfache<br />

Form zu fassen und zu vermitteln.<br />

Damit aber Wissen in der beschriebenen Form von einer Person zur nächsten übertragen werden<br />

kann, müssen einige förderliche Grundlagen bestehen oder geschaffen werden.<br />

2.3 Wissensökologie<br />

Als Wissensökologie können die ‚Spielregeln‘ oder Rahmenbedingungen verstanden werden, mit<br />

welchen Wissen getauscht wird. Eine von den bekannten Marktstrukturen hergeleitete Sichtweise<br />

von Angebot und Nachfrage kann hierfür kein Modell sein. Es gibt Wissensgeber und Wissensnehmer<br />

jedoch sind die gehandelten ‚Produkte‘ und deren Qualität und Wert kaum bekannt und<br />

schwer zu ermitteln. Genauso ist es nicht immer möglich eine Nachfrage zu befriedigen, denn viele<br />

Informationen werden von der jeweiligen Person aus vielerlei Gründen zurückgehalten.<br />

7 North 2002 (Seite 48f)<br />

10


Wichtig sind die organisatorischen Voraussetzungen: „Der Wissensökologie liegt ein nach außen<br />

offenes Unternehmen zu Grunde, das Raum schafft und Anreize bietet für unternehmerische Initiative,<br />

aber auch zur Zusammenarbeit. Wissensentwicklung und -nutzung sind nicht immer planbar,<br />

sondern ad hoc, zum Teil dem Zufall überlassen und intuitiv.“ 8<br />

Es muss Teil der Corporate Identity, des Selbstverständnisses eines Unternehmens, sein für Kommunikation,<br />

Offenheit, Neues und Zusammenarbeit zu stehen. Gegenteilige Grundlagen machen es<br />

sehr schwer, kreative Leistung von den Angestellten zu erhalten. Viele könnten sich denken, dass<br />

ihre Erfahrungen unwichtig und irrelevant sind und nicht geäußert werden müssen. Es ist das<br />

Engagement und die Bereitschaft Aller wichtig, sich mit den Zielen und dem Auftrag des Unternehmens<br />

zu identifizieren. 9 Der Mehraufwand sein Wissen zu teilen, darf nicht abschrecken und<br />

Mitarbeiter dürfen sich nicht ausspioniert und kontrolliert fühlen.<br />

Nach den Erkenntnissen über die Strukturen und die Notwendigkeit Wissen zu teilen, sollen im<br />

nächsten Teil die genauen Ziele beleuchtet werden die für diese Sammlung besonders herausgehoben<br />

werden. Nicht in jedem Fall von Wissenstransfer sind alle Punkte gleichermaßen relevant. Für<br />

die Zusammenstellung von Richtlinien hat sich folgendes gezeigt:<br />

2.4 Ziele der Gesetzessammlung<br />

Ein Wunsch ist es eine allumfassende Kollektion zu schaffen um immer eine Antwort auf seine<br />

Fragen zu bekommen. Erst eine möglichst große Sammlung von Richtlinien ist vorteilhaft. Enttäuschungen,<br />

dass ein Sachverhalt nicht erklärt ist, kommen dann selten vor und sind somit auch förderlich<br />

für die wiederholte Nutzung. Versucht man es einige Male etwas zu finden und wird nicht<br />

zufrieden gestellt, wird man für die Zukunft andere Quellen suchen.<br />

Dieses wird jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht vollständig möglich sein, jedoch sollen Möglichkeiten<br />

geschaffen werden, dass alle an der Allumfasstheit weiter arbeiten können.<br />

Zu nennen ist der Blickwinkel von verschiedenen Seiten auf eine Richtlinie, um ein möglichst weitläufiges<br />

Bild zu schaffen. So gibt es beispielsweise für Treppenstufen verschiedene Richtwerte, je<br />

nachdem ob sie auch von Publikum oder nur von Bediensteten betreten werden. Dies sind Informationen,<br />

die in verschiedenen Gesetztesquellen verankert sind, einerseits in der Bayerischen Bauordnung<br />

(BayBO), zum anderen in den Schriften der Berufsgenossenschaften.<br />

Ein weiteres Ziel ist, den Inhalt von Richtlinien von ihrem generell abstrakten Charakter, also „sich<br />

an eine unbestimmte Zahl von Bürgern zu richten und darüber hinaus zeitlich und örtlich nicht<br />

8 North 2002 (Seite 185)<br />

9 North 2002 (Seite 180)<br />

11


festgelegt zu sein“ 10, zu entfernen. Hier soll in eine gebräuchliche und verständliche Sprache übersetzt<br />

werden. In Paragraph 30 der Bayerischen Versammlungsstättenverordnung (VStättV) wird davon<br />

gesprochen, dass um ein Stadion eine ‚Einfriedung‘ zu errichten ist. Dieses Wort ist so gewählt<br />

um auszudrücken, dass es eine Einrichtung geben muss, welche das befriedete Besitztum (das Stadion)<br />

sichern muss. Es ist nicht möglich das Wort ‚Zaun‘ zu verwenden, da dies wiederum eine<br />

Einschränkung ist und der oben erwähnten Vorgabe widerspricht generell zu sein. Eine Mauer, ein<br />

Graben, Stacheldraht oder eine Aufschüttung kann diese Funktion genauso gut erfüllen.<br />

In der Veranstaltungsbranche, vor allem aus der Sicht eines Technikdienstleisters, sind viele Vorschriften,<br />

die für andere Bereiche der Branche sehr wichtig sind, nicht relevant. Da aber Gesetze so<br />

verfasst werden müssen, dass sie für alle Fälle gelten, werden sie in dieser Zusammenstellung an<br />

gewissen Stellen gekürzt und gestrafft werden müssen.<br />

So sind die Ausführungen über den eisernen Vorhang in einem Theater für die Mitarbeiter von eher<br />

marginaler Relevanz. Auch ist eine Rauchabzugsanlage zu nennen, für welche der Betreiber der<br />

Halle und nicht der jeweilige Techniker verantwortlich ist. Für andere vertraglich vereinbarte<br />

Konstellationen ist eine gesonderte Betrachtung zu machen.<br />

Weitere Anforderungen sind, die eher ‚trockene‘ Thematik von Gesetzen mit Praxisbeispielen zu<br />

ergänzen. Zunächst ist es für die weitere Veranschaulichung wichtig, Muster zu schaffen, an welchen<br />

man sich orientieren kann, wie beispielsweise die durch die VStättV geforderte Anzahl der<br />

Toiletten und deren Berechnung.<br />

Weiterhin können so auch routinierte Mitarbeiter ihre Erfahrungen mit Anderen teilen über<br />

Spezialthemen und weiterführende Gesichtspunkte.<br />

Ein weiteres Erfordernis ist die genaue Angabe der Quellen für den Fall, dass Gesprächspartner auf<br />

der Produktion der erstellten Sammlung nicht ‚glauben‘. Ist die Herkunft der Fakten ersichtlich, ist<br />

man in der Lage die relevanten Passagen im eigentlichen Regelwerk zu finden und kann anhand<br />

dieser argumentieren.<br />

Die Aktualität muss beachtet werden, jedoch ist das kein vorrangiger Faktor. Im Vergleich zum<br />

technischen Fortschritt ändern sich Gesetze langsam. Vor allem beim Inkrafttreten neuer Vorschriften<br />

oder neuer technischer Regeln ist eine aktuelle Überarbeitung sinnvoll, jedoch kommt dieser<br />

Fall eher selten vor und wird schon lange vorher durch Entwürfe zur jeweiligen Regel angekündigt<br />

oder es wird eine Übergangszeit eingeräumt in welcher beide Regelwerke Anwendung finden.<br />

10 Ipsen 1989 (Seite 209)<br />

12


2.5 Form<br />

Viele dieser Anforderungen können in verschiedenen Medien gut bedient werden. Vorteile und<br />

Nachteil bei der Wahl des Mediums werden im nächsten Kapitel betrachtet. Die Absicht dahinter<br />

ist es, das beste Medium für die Firma Pave zu ermitteln.<br />

Die Form einer Regelsammlung „muss wahnsinnig schön sein, weil es muss die Leute animieren,<br />

hinein zu gucken“ 11. Eine Aufmachung, die umständlich zu verwenden ist, nicht funktioniert oder<br />

nie zur Hand ist, wenn man sie benötigt, ist wenig förderlich. Ziel ist es, einfach und übersichtlich<br />

das Teilen von Wissen zu ermöglichen und zu unterstützen.<br />

Die Überlegung, welche bei der primären Themenfindung bestand, die Vermittlung anhand einer<br />

‚gespielten‘ Musterveranstaltung zu machen hat sich sehr schnell erübrigt, da sich die geforderten<br />

Ziele nur schwer realisieren lassen. Die Allumfasstheit von Gesetzen sowie ihren abstrakten Charakter<br />

zu erläutern kann man schwierig vermitteln.<br />

Ein gedrucktes Medium, ein Buch oder eine Broschüre, ist einfach und angenehm zu lesen und die<br />

Verwendung scheitert einzig an der Alphabetisierung des Benutzers. Problematisch ist jedoch, dass<br />

gedruckte Medien endlich sind, bis eine neue Auflage erscheint. Ein weiterer Nachteil ist, dass man<br />

die Literatur meist nicht bei der Hand hat, wenn sie von Nöten ist, da sie nicht mehr in den Werkzeugkoffer,<br />

die Aktentasche oder den Rucksack gepasst hat.<br />

Elektronische Datenbanken merzen den Nachteil der Endlichkeit aus, indem sie die Möglichkeit<br />

bieten, Daten zu erneuern oder weiterführend zu bearbeiten. Verknüpfungen sind einfach zu realisieren.<br />

Ein Index und ein Inhaltsverzeichnis werden von einem Suchalgorithmus ersetzt. Negativ ist<br />

der relativ große technische Aufwand und womöglich ein umfangreiches Fachwissen, um mit der<br />

Datenbank umgehen zu können. Man kann diese zwar auf einem Speichermedium mitnehmen, jedoch<br />

wird immer ein Computer benötigt, damit die Informationen zugänglich gemacht werden.<br />

Auch nachteilig zeigt sich, dass jeder selbst engagiert sein muss seine Datenbank zu erneuern und<br />

zu pflegen. Zwar kann man sich mit seinen Kollegen austauschen und so vielfältiges Wissen sammeln.<br />

Damit ist viel Aufwand verbunden, die Daten müssen umständlich getauscht und verbreitet<br />

werden. Änderungen und Fehler sind nur durch Neufassungen zu bewältigt. Die Aktualität des<br />

Wissens ist jedoch besser als bei einem gedruckten Medium.<br />

Die letzte hier betrachtete Möglichkeit ist eine serverbasierte Datenbank, die von allen Nutzern<br />

weitergeführt wird. Das Wissen aller Benutzer wird auf diese Weise gesammelt. Genau wie im vorherigen<br />

Fall, muss auf die Kompatibilität zwischen den Austauschpartnern geachtet werden. 12 Diese<br />

11 Speith 2008<br />

12 Probst 1999 (Seite 244)<br />

13


Problematik, die im Jahr 1999 noch bestand, ist mittlerweile nicht mehr von Relevanz. Kommunikation<br />

und Datenverarbeitung wird heute zum Großteil elektronisch getätigt und kann somit als<br />

vorhanden angesehen werden. Nachteilig bei einer solchen Datenbank ist die Notwendigkeit, eine<br />

Verbindung mit dem Netzwerk (Inter- oder Intranet) aufzubauen, um die Datenbank zu erreichen.<br />

Die Firma Pave verfügt über eine Intranet-Plattform zur internen Kommunikation sowie über eine<br />

Internet-Präsens zur externen Kommunikation. Alle vorhandenen Rechner sind an beide Netzwerke<br />

angeschlossen und im gesamten Firmengebäude kann man sich kabellos mit dem Internet<br />

verbinden. Auch sind alle Mitarbeiter imstande mit Computern und den wichtigsten Funktionen<br />

umzugehen. 13<br />

2.5.1 Wiki<br />

Diesen Voraussetzungen folgend ist ein so genanntes ‚Wiki‘ eine passende Möglichkeit, eine Plattform<br />

zum Wissensaustausch zu schaffen.<br />

Ein Wiki ist eine Internetdatenbank, die auf freiwilliger Basis von Nutzern gefüllt und bearbeitet<br />

wird. Abhängig von der Rechtevergabe darf jeder Angemeldete Artikel bearbeiten, ändern, vervollständigen<br />

und sogar löschen. Eine Redaktion gibt es nicht, es wird auf die gegenseitige Kontrolle<br />

der Nutzer vertraut. 14<br />

Das berühmteste Wiki ist die Online-Enzyklopädie ‚Wikipedia‘.<br />

In einigen namhaften Unternehmen sind nach dem Wiki-System aufgebaute Datenbanken eingeführt<br />

worden. Beispielhaft ist das ‚dbwiki‘ im Technologiebereich der Deutschen Bank AG15 oder<br />

das Wiki bei der Computervertriebs Synaxon AG16 zu nennen. Zweifel an dieser Systematik<br />

Informationen zu kommunizieren werden oft laut. Nach einem Mehraufwand in den ersten Wochen<br />

nach der Einführung wird es in der folgenden Zeit „ein Arbeitsmittel, das viele ganz selbstverständlich<br />

nutzen“ 17.<br />

2.5.2 Technische Durchführung<br />

Für die Anforderungen von Pave kann ‚Mediawiki‘ 18 genutzt werden. Das freie Wiki-Softwarepaket<br />

wird zur Installation und kompletten Konfiguration eines Wiki auf dem eigenen Server kostenlos<br />

im Internet bereitgestellt.<br />

Konfigurationen, wie die Werkzeuge, Hilfestellungen, Formatierungen oder grafische Elemente,<br />

können weitestgehend nach den Wünschen des Benutzers geändert werden.<br />

13 Probst 1999 (Seite 252)<br />

14 Wikipedia 2009<br />

15 Zurawski 2007<br />

16 Bergmann 2007<br />

17 Bergmann 2007<br />

18 Mediawiki 2009<br />

14


Das Wiki des Unternehmens Pave mit dem Namen ‚Pavepedia‘, wird auf dem Web-Server von<br />

Pave liegen, jedoch nur für berechtigte Personen zugänglich sein. Jeder Nutzer muss sich zunächst<br />

anmelden um eine Zugangsberechtigung zu erhalten. Erst nach Prüfung seiner Legitimation wird er<br />

von einem Administrator freigeschaltet.<br />

Dies ist notwendig, damit der Verfasser der Artikel kenntlich wird. Bei Zweifel oder weiterführenden<br />

Fragen kann er persönlich angesprochen werden. Wünschenswert ist, wenn der Inhalt und das<br />

Ergebnis dieser vertiefenden Konversation dann auch im Wiki veröffentlicht werden. Weitere Erläuterungen<br />

hierzu finden sich im Abschnitt 2.7.<br />

Es gibt eine bestimmte Vorgehensweise, Artikel bei ‚Mediawiki‘ zu Verfassen. Einer einfachen<br />

Syntax folgend können Fettschrift, Verlinkungen zu anderen Artikeln und viele weitere Formatierungen<br />

durchgeführt werden. Beispielhaft bedeutet die Einbindung von Text in zwei eckige Klammern<br />

eine Verlinkung zum jeweiligen Artikel: „Die Führung der Flucht- und Rettungswege sind im<br />

[[Bestuhlungsplan]] ersichtlich.“<br />

2.5.3 Praxisbeispiele<br />

Eine Option die geforderten Praxisbeispiele in das System einzupflegen sind Lotus Notes. 19 Dies<br />

sind Erfahrungsberichte, die von einzelnen Mitarbeitern verfasst und der Allgemeinheit zur Verfügung<br />

gestellt werden. Die schon gewonnenen Kenntnisse und die Sachkunde für spezielle Fälle<br />

können so weitergegeben werden. Ein Einfügen in die Datenbank ist nicht aufwendig, sondern erfolgt<br />

wie das Verfassen eines neuen Artikels. Damit die Lotus Notes nicht geändert werden können,<br />

ist einer Einbindung im .<strong>pdf</strong>-Format anzuraten. Antworten auf relevante Fragen, die jedoch<br />

nicht direkt und ausführlich in Gesetzen erwähnt sind, können an dieser Stelle geteilt werden, zum<br />

Beispiel die Antwort auf die Frage, wie man sich mit einem Tontechniker verhält, der sich nicht an<br />

die geforderten und vereinbarten Schalldruckpegel hält.<br />

2.5.4 USB-Stick<br />

Schließlich soll ein weiterer Schwachpunkt der serverbasierten Datenbank behoben werden. Zweifel<br />

über verschiedene Gesetze treten oft erst dann auf, wenn man vor dem jeweiligen Problem<br />

steht, etwa bei Aufträgen außer Haus. Jedoch ist dann Anbindung an das Internet nicht immer gegeben,<br />

somit ist es dann unmöglich an die Informationen aus der Gesetzessammlung zu gelangen.<br />

Das gesamte Wiki wird täglich in einer offline-lauffähigen Version bereitgestellt. Es wird allen Mitarbeitern<br />

angeboten diese auf einem USB-Stick oder einem anderes Speichermedium mitzunehmen.<br />

Diese Version ist tagesaktuell und verfügt über das gleiche Aussehen und die gleichen Systematiken<br />

(Verlinkung, Formatierungen, et cetera) wie die originale Datenbank.<br />

19 North 2002 (Seite 11)<br />

15


Hierfür benötigt man nur noch einen USB-fähigen Computer, doch dieser kann heutzutage auf jeder<br />

Produktion als gegeben angenommen werden. Über UMTS-Karten ist das mobile Internet weit<br />

verbreitet, aber soll noch nicht als Voraussetzung angenommen werden. Werden sich die Möglichkeiten<br />

in Zukunft ändern, kann man den Stick anderweitig verwenden.<br />

2.5.5 PDA<br />

Des Weiteren ist es ein kleiner Aufwand die Datenbank auch als offline-Version optimiert für ein<br />

Mobiltelefon oder PDA zur Verfügung zu stellen. Für diejenigen, die ein solches Gerät besitzen, ist<br />

es nochmals eine Vereinfachung und auch Verbesserung. Das gesamte Wissen ist dann auch ohne<br />

Computer und ohne Verbindung zum Internet jederzeit abrufbar. Das Herunterladen funktioniert<br />

genauso wie bei einem USB-Stick. Die jeweils tagesaktuelle PDA-Version wird zum Download angeboten<br />

und vom Verwender per USB über einen Rechner oder übers Internet auf dem Handy<br />

oder PDA installiert. Ein Verfassen von Artikeln ist im Fall der offline-Versionen nicht möglich,<br />

sondern kann nur auf dem Server getätigt werden.<br />

Nachdem die richtige Zusammenstellung an Medien für die Anforderungen von Pave ermittelt<br />

wurde sollen Vor- und Nachteile dieser Wahl beschrieben werden. Für die Nachteile werden Lösungsmöglichkeiten<br />

mit angegeben.<br />

2.6 Chancen<br />

Vorteilhaft bei der Verwendung eines Wiki ist die Nutzerfreundlichkeit. Informationen sind in<br />

Echtzeit verfügbar. Sofort nachdem die Änderungen eingetragen wurden sind, sie für alle Nutzer in<br />

vollem Umfang einzusehen.<br />

Die Zusammenarbeit vieler Benutzer ist sehr gut möglich. Fehlende Aspekte eines Themas können<br />

von einer anderen Person ergänzt werden, ohne dass der erste Autor zu Rate gezogen werden<br />

muss. Fehler können von allen berichtigt werden.<br />

So ergibt sich ein ganzheitliches Bild, dass von Vielen erstellt wurde. Dies ist einer der wichtigen<br />

Grundgedanken eines Wiki. Jeder trägt seinen Teil dazu bei und im Ergebnis wird die Gesamtheit<br />

des Wissens für alle zugänglich.<br />

Ein weiterer großer Vorteil ist die Parallelität zu der Online-Datenbank Wikipedia. Schon jetzt wird<br />

diese Enzyklopädie von vielen Mitarbeitern im Internet verwendet. Die Benutzung von Pavepedia<br />

ist kein Novum, das erst erlernt werden muss. Bei Wikipedia wird beispielhaft die Syntax und das<br />

Vorgehen beim Einstellen neuer Artikel erklärt. Das Verfassen einer nochmaligen Anleitung ist<br />

überflüssig oder kann in verringertem Maße erfolgen. Relevante Artikel können entweder kopiert<br />

oder über einen Verweis verbunden werden.<br />

16


In der Literatur werden „Wissensmanager“ 20 oder Redakteure gefordert. „Eine Reihe von<br />

Unternehmen setzt hierfür die Support-Gruppen der Kompetenz-Netzwerke ein, die festlegen,<br />

welche spezifischen Informationen gespeichert werden sollen, wie lange sie vorgehalten werden<br />

und welche Informationen aus dem System nach Ablauf des „Verfalldatums“ zu entfernen sind.“ 21<br />

Diese werden im Fall Pave nicht benötigt, da die Einträge nicht statisch sind und immer weiter geschrieben<br />

werden können. Änderungen oder neue Anforderungen können sofort geändert werden.<br />

Kontrolle erfolgt kontinuierlich und gegenseitig.<br />

Selbstverständlich sind die Ingenieure und Spezialisten im Unternehmen genauso berechtigt Artikel<br />

zu schreiben und zu verfassen, wie die Auszubildenden.<br />

2.7 Probleme<br />

Negativ kann sich Vandalismus, also mutwillige Fehlbearbeitung der Einträge, oder Falschinformation<br />

auswirken. Eine Eindämmungsmöglichkeit ist, dass sich alle Benutzer nur mit ihrem echten<br />

Namen und nicht einem Synonym anmelden müssen, so ist die Hemmschwelle größer Inhalte publik<br />

zu machen, von deren Richtigkeit man nicht vollends überzeugt ist oder sie in weiteren Quellen<br />

recherchiert hat. Eine kleine Änderung ist schnell gemacht, wenn man nicht mit seinem Namen dafür<br />

haften muss.<br />

Die Identität kann geprüft werden, indem eine e-mail an einen Administrator geschickt wird, der<br />

diese dann bestätigen muss. Kommt eine Anfrage mit einem nicht erkenntlichen Synonym wird<br />

diese einfach abgelehnt.<br />

Eine weite Lösung des Problems ist, dass jede in der Datenbank getätigten Änderung gespeichert<br />

wird und für jeden einzusehen ist. So kann die ganze Historie mit jeweiligem Verfasser und Änderungsdatum<br />

nachvollzogen werden, getätigte Löschungen oder Fehleintragungen können so schnell<br />

rückgängig gemacht werden.<br />

Ein weiterer negativer Faktor ist die relativ geringe Anzahl an zugreifenden Personen, welche beim<br />

Unternehmen Pave die Zahl von 60-80 Nutzern nicht überschreiten wird. So kann es schwierig<br />

werden, die oben beschriebene Zusammenarbeit zu generieren. Der so genannte Netzeffekt wird<br />

nicht erreicht. Dieser beschreibt die Erkenntnis, dass ein Gut oder eine Technologie mehr Nutzen<br />

für den Einzelnen haben, je mehr Teilnehmer daran beteiligt sind. Beispielweise hat das Telefon<br />

umso mehr Wert für den Einzelnen, je mehr Personen auch ein Telefon besitzen. Würden nur zwei<br />

Personen telefonisch erreichbar sein, so sind die Vorteile sehr gering, da nur diese beiden miteinander<br />

sprechen können. Da aber das Telefonnetz in ziemlich alle Haushalte ausgebaut ist, ist der<br />

Vorteil für alle maximal. 22<br />

20 Probst 1999 (Seite 367)<br />

21 North 2002 (Seite 303)<br />

22 Kerbel 2004 (Seite 1, 3)<br />

17


Die einzige Lösungsmöglichkeit ist eine Erhöhung der Nutzerzahl. Dies ist aber eine sehr weit reichende<br />

Maßnahme und wird im Schluss dieser Arbeit diskutiert.<br />

2.8 Förderung<br />

Wenige Maßnahmen in einem Unternehmen laufen von selbst ab und müssen ‚angeschupst‘ oder<br />

initiiert werden. Es muss der sich ergebende Vorteil für die Mitarbeiter ersichtlich sein und auch<br />

nach dem Start muss eine kontinuierliche Motivation der Mitarbeiter bestehen.<br />

Mitarbeiter müssen das Gefühl bekommen, dass ihr Wissen intern genauso viel Wert hat wie extern,<br />

um dieses nicht nur für sich zu behalten, sondern es preiszugeben.<br />

Aufgrund der relativ kleinen Größe der Firma mit 32 fest angestellten Mitarbeitern und etwa<br />

nochmals so vielen freien Mitarbeitern kann man davon ausgehen, dass sich alle Mitarbeiter gut<br />

kennen und auf beruflicher Ebene einschätzen können. Hier ist es nicht sinnvoll Strukturen und<br />

Systeme zu implementieren, welche womöglich an den Bedürfnissen vorbei gehen. Vielmehr soll<br />

auf den persönlichen Kontakt und die über lange Zeit aufgebauten Beziehungen gesetzt werden,<br />

um die Mitarbeiter von Pavepedia zu begeistern.<br />

Die Corporate Identity, wie in Kapitel 2.3 beschrieben, muss beinhalten, dass Artikel geschrieben<br />

und so Informationen an Kollegen weiter gegeben werden. Von der Führungsebene muss ein deutliches<br />

Signal gesetzt werden, dass das System Wiki nun Bestandteil der Arbeit ist, genauso wie das<br />

tragen eines bestimmten Dresscodes oder das Rauchverbot im Gebäude. Es soll klar werden, dass<br />

Pavepedia ein Werkzeug ist mit dem sich das Unternehmen profiliert, sich ein Markenzeichen gibt,<br />

genauso wie ein freundliches Auftreten gegenüber dem Kunden oder ein wohl gestalteter Briefkopf.<br />

Es muss von der Firmenleitung die Notwendigkeit und die Vorteile aufgezeigt werden, dass so eine<br />

Sammlung die Arbeit erheblich sicherer macht, weil man nicht auf das vorhandene „gefährliche<br />

Halbwissen“ 23 baut, sondern sich anhand belegter Quellen informiert. Sichere und Zufriedenstellende<br />

Arbeit bedeuten nicht nur eine Sicherung von Aufträgen in der Zukunft sondern auch<br />

eine gesunde und entspannte Arbeitsatmosphäre.<br />

Dieses könnte mit einer Einführungs-Veranstaltung passieren, bei welcher man das neue Wiki vorstellt<br />

und die wichtigsten Funktionen erklärt. Es muss den Bediensteten bei Pave die Angst vor der<br />

Neuerung genommen werden indem man die oben genannten Chancen hervorhebt. Die Datenbank<br />

darf nicht als eine weitere Last im Arbeitsalltag empfunden werden. Eine weitere Fördermöglichkeit<br />

ist, dass man jedem Mitarbeiter ein Pavepedia-Geschenk macht, die aktuelle Version auf ei-<br />

23 Speith 2008<br />

18


nen USB-Stick. So ist jeder noch mehr animiert sich mit dem Wiki auseinander zu setzten, weil er<br />

es ja in der Hand hält.<br />

Freiheiten, vor allem zeitliche, müssen entstehen sich mit der Datenbank beschäftigen zu können,<br />

damit zu ‚spielen‘ und hoffentlich durch die Verlinkungen auf weitere Gebiete zu stoßen, die man<br />

zunächst gar nicht erfragt hat.<br />

Eine monetäre Motivation ist nicht angestrebt. Alles soll auf einer freiwilliger Basis passieren. Dieses<br />

wurde auch in den beiden Fällen bei der Deutschen Bank AG und bei Synaxon AG so gehandhabt.<br />

Von Auszubildenden werden jeweils in einer gewissen Zeitspanne Artikel verlangt. So kann das in<br />

der Berufsschule gelernte Wissen angewendet und vertieft werden. Weiterhin bietet sich an, dass<br />

aktuell auftretende Probleme und Fragen der Auszubildenden im Selbststudium bearbeitet und<br />

schließlich der Belegschaft in Form eines Eintrages im Wiki präsentiert werden.<br />

Weiterhin ist es nach Ermittlung von Nutzungshäufigkeit oder besonders guten Artikeln eines Autors<br />

möglich, diese auf die Startseite zu stellen und somit als besonders wertvoll auszuweisen und<br />

damit ein indirektes öffentliches Lob für den Autor auszusprechen. Weitere Aufführungen hierzu<br />

finden sich im nächsten Absatz.<br />

2.9 Bewertung<br />

Aus der Grundidee eines Wiki, dass es sich selbst über die Anzahl der Teilnehmer kontrolliert, kann<br />

man folgern, dass keine Bewertung stattfinden muss. Die Nutzer werden sich ihre eigenen Gedanken<br />

machen und bei Bedarf die Inhalte selbständig verbessern. Wie oben erwähnt kann das aufgrund<br />

der relativ kleinen Anzahl der Verwender schwierig werden so eine ausreichende Kontrolle<br />

zu gewährleisten.<br />

Mediawiki bietet dazu auch die Möglichkeit Artikel als ‚Artikel des Tages‘, ‚lesenswert‘ und ‚exzellent‘<br />

auszuzeichnen. Jedoch folgt dieses einem langwierigen Schema. Zunächst muss der Artikel<br />

vorgeschlagen werden. Danach wird in einem gewissen Zeitraum über den Artikel von allen<br />

Nutzern beraten um endlich auf die Liste der ‚Lesenswerten Artikel‘ gestellt zu werden.<br />

Wünschenswert wäre es in Zukunft, wenn am Ende der jeweiligen Seite eine Bewertungsmatrix<br />

einprogrammiert wird, in der man durch einen Klick auf eine Skala von eins (gut) bis fünf (schlecht)<br />

seine Stimme abgeben kann.<br />

Bewertet werden sollen die Form, der Inhalt, die Relevanz und die Verständlichkeit um Artikel einordnen<br />

zu können und das Wissen zu nutzen.<br />

19


Gut bewertete Artikel können dann besonders hervorgehoben werden. Neben der oben erwähnten<br />

Förderung des jeweiligen Autors, ist ein Eintrag, bei welchem die Nutzer die Relevanz hoch eingestuft<br />

haben, sicherlich für viele Mitarbeiter von großer Wichtigkeit. So können Artikel in die Rubrik<br />

‚besonders relevant‘ gesetzt werden. So ist es möglich wichtige Informationen noch weiter zu<br />

verbreiten, auch an Mitarbeiter die primär gar nicht nach diesem Thema gesucht haben. Überlegenswert<br />

wäre es eine eigene Rubrik zu schaffen, die immer im Vordergrund zu sehen ist, gleich auf<br />

welcher Seite man sich gerade befindet.<br />

Die Rückführung der Bewertungsdaten kann entweder an einen Administrator geschehen, welcher<br />

die Artikel dann an die richtige Position setzt oder über eine automatische Verlinkung, welche beispielhaft<br />

die fünf besten Artikel jeder Kategorie aufzeigt.<br />

Bei schlecht bewerteten Artikeln kann man den Autor persönlich bitten, sich nochmals mit dem<br />

Thema auseinander zu setzen und seinen Eintrag zu verbessern.<br />

2.10 Absicherung<br />

Wie in der Einleitung dieser <strong>Bachelorarbeit</strong> erwähnt können Wissenssammlungen und andere gespeicherte<br />

Informationen der Konkurrenz sehr viel nutzen. Das interne Wissen soll möglichst nicht<br />

in die Hände und Köpfe derer gelangen, die daraus einen Profit auf Kosten von Pave schlagen.<br />

Eine Absicherung ist auf jeden Fall von großer Bedeutung.<br />

Technisch wird der Schutz über eine Passwortabfrage im der Online-Version, genauso wie bei der<br />

Stick-Version, realisiert. Um Zugang zu bekommen muss man sich einloggen, vergleichbar zu anderen<br />

Seiten im Internet.<br />

Fest angestellte Mitarbeiter werden auf jeden Fall einen uneingeschränkten Zugang bekommen.<br />

Schwieriger gestaltet sich die Situation im Falle der selbständigen Mitarbeiter:<br />

Eine Möglichkeit ist es, auf die Loyalität und Verschwiegenheit der einzelnen Person zu bauen, jedoch<br />

sind im Zweifel diese schwer nachzuweisen und beruhen auf einer lange aufgebauten Beziehung.<br />

Zwar sind viele freie Mitarbeiter dem Unternehmen sehr verbunden und wirtschaftlich abhängig<br />

von ihm, jedoch rein rechtlich absolut eigenständig.<br />

Es wird nur eine ausgewählte Zahl an freien Mitarbeitern geben, denen einen Zugang zu den Datenbanken<br />

gewährt wird. Diese werden von den entsprechenden Führungspersonen ausgewählt.<br />

Eine Maßnahme ist, potentiellen Partnern einen zeitbeschränken Zugang zur Datenbank mit eingeschränkten<br />

Rechten zu gewähren. So können sich einzelne Personen über das System Pavepedia informieren,<br />

können aber keine Änderungen tätigen. So können verschiedene operative Ziele verfolgt<br />

werden, etwa Partner von der Qualität der geleisteten Arbeit überzeugt werden. Technikern, die nur<br />

20


kurz mit Pave zusammenarbeiten, kann man Möglichkeit geben eine ebenso gute Leistung zu vollbringen,<br />

wie die fest angestellten sie auch liefern.<br />

Zugangsbeschränkungen sollten jedoch sehr überlegt ausgesprochen werden. Eine Beschränkung<br />

des Zuganges zu Informationen kann im Mitarbeiterpool ein Misstrauen auslösen und somit Wissensaustausch<br />

verhindern. 24<br />

Der Teil, in welchem die Ziele und Möglichkeiten einer tief greifenden Wissensvermittlung beschrieben<br />

werden ist hier abgeschlossen. Nun soll ein Spektrum an Gesetzten und Richtlinien umrissen<br />

werden, das beim Planen und Durchführen von Veranstaltungen wichtig ist und das Spektrum,<br />

welches in dieser Arbeit primär betrachtet wird.<br />

2.11 Gesetzesspektrum<br />

Die Veranstaltungsbranche, außerhalb von Theatern, ist im Vergleich zu anderen Bereichen des<br />

wirtschaftlichen Lebens sehr jung. Aufgrund dessen ist die Gesetzesstruktur noch nicht vollends<br />

ausgereift. Man behilft sich mit dem Blick zu anderen Branchen. Primär geht dieser zu Theaterhäusern,<br />

jedoch sind die Anforderungen für ein Opernhaus nicht immer die gleichen, wie zum Beispiel<br />

bei einer Veranstaltung in einer Industriehalle oder unter freiem Himmel. Für die Auslegung von<br />

Traversenmaterial als Lastaufnahmemittel bedient man sich der Erfahrung aus dem Kranbau, für<br />

Lastannahmen von Tribünen nimmt man das Bauwesen zu Hilfe, Sicherheitslevel von Motoren<br />

werden nach Industriestandart25 berechnet, spezifische Software ist sehr rar und der Beruf des<br />

‚Riggers‘ existiert offiziell nicht.<br />

Hier zeigt sich die Problematik auf: Das abzudeckende Spektrum ist einer Person kaum erfassbar,<br />

jedoch sind die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter überaus weitläufig. Ein Verantwortlicher oder<br />

zum Teil auch Techniker muss nach Möglichkeit alle Gewerke überblicken und einschätzen können,<br />

um eine für Mitarbeiter und Besucher sichere Veranstaltung zu realisieren.<br />

Für Richtlinien gibt es sehr viele Quellen. Eine große Bandbreite von Veranstaltungen kann mit<br />

dem folgenden Gesetzesspektrum bedient werden, welches nicht den Anspruch auf Vollständigkeit<br />

hat. Erweiterungen für sehr spezielle Fälle sind denkbar.<br />

Gesetze und Verordnungen:<br />

ArbStättV - Arbeitsstättenverordnung, ASR - Arbeitsstättenrichtlinie<br />

ASchG - Arbeitnehmerschutzgesetz<br />

BayBO - Bayerische Bauordnung<br />

24 North 2002 (Seite 304)<br />

25 SIL für die Steuerung<br />

21


BewachV - Bewachungsverordnung<br />

BGG - Behindertengleichstellungsgesetz<br />

BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

JugSchG - Jugendschutzgesetz<br />

KSVG - Künstlersozialversicherungsgesetz<br />

MSchG - Mutterschutzgesetz<br />

SprengG - Sprengstoffgesetz<br />

UrhWG - Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (GEMA)<br />

VStättV - Bayerische Versammlungsstättenverordnung<br />

Berufsgenossenschaftliche Schriften mit jeweiligen Durchführungsanweisungen, insbesondere<br />

BGI 515 - Persönliche Schutzausrüstungen<br />

BGI 810 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Leitfaden<br />

BGR 133 - Feuerlöscher<br />

BGR 191 - Fuß- und Knieschutz<br />

BGR 192 - Augen- und Gesichtsschutz<br />

BGR 193 - Kopfschutz<br />

BGR 194 - Gehörschutz<br />

BGR 195 - Schutzhandschuhe<br />

BGR 198 - Absturzsicherung<br />

BGR 500 - Betreiben von Arbeitsmitteln<br />

BGV A3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

BGV A8 - Sicherheitskennzeichnung<br />

BGV B3 - Lärm<br />

BGV C1 - Räume für szenische Darstellung<br />

BGV D8 - Winden, Hub- und Zuggeräte<br />

Regel der Technik<br />

VPLT SR 1.0 - 4.0<br />

DIN-Normen<br />

Verbandsschriften<br />

DTHG<br />

2.12 Ausgewählte Gesetze<br />

In dieser <strong>Bachelorarbeit</strong>, vor allem in den ersten Artikeln für Pavepedia wird vorwiegend auf folgende<br />

Gesetze oder Sachverhalte eingegangen:<br />

Bayerische Bauordnung<br />

Bayerische Versammlungsstättenverordnung<br />

BGV C1<br />

Thematik: Lärm<br />

22


Thematik: Hierarchie von Gesetzen<br />

Thematik: Persönliche Schutzausrüstung<br />

Diese Differenzierung entstand nach den Wünschen der Firmenleitung. Grund dafür ist, dass die<br />

BayBO und die VStättV in ihrer jeweils aktuellen Fassung vor kurzem inkraftgetreten sind. Die<br />

Firma Pave hat viele Aufträge im bayerischen Raum und der Belegschaft sollen vor allem dortige<br />

Gesetze vermittelt werden.<br />

Ein Augenmerk soll auf das bessere Verständnis und die richtige Verwendung von persönlicher<br />

Schutzausrüstung gelegt werden.<br />

Aus operativen Gründen des Unternehmens soll die Thematik Lärm beleuchtet werden und für die<br />

richtige Zuordnung von Richtlinien soll die Hierarchie aller relevanten Regelwerke erarbeitetet werden.<br />

Es soll jedem Mitarbeiter klar sein, dass eine DIN-Norm kein Gesetz, sondern ein unverbindlicher<br />

Vorschlag ist.<br />

Wie oben als Ziel definiert, sollen nur die für die Firma Pave relevanten Paragraphen betrachtet<br />

werden. Die restlichen sind nicht irrelevant, jedoch für die Firma Pave zweitrangig. Die Auswahl erfolgt<br />

in Pavepedia-Artikeln, welche im Anhang A zu finden sind.<br />

2.13 Vorhandene Literatur und Bewertung<br />

Der letzte Teil befasst sich mit vorhandener Literatur, deren Inhalt Gesetzessammlungen in der<br />

Veranstaltungstechnik sind. Die Problematik ist, dass diese entweder viel zu oberflächlich oder zu<br />

spezifiziert verfasst sind. Je nach Schwerpunk und Autor entstehen Werke, die nur von jeweils einem<br />

kleinen Kreis von Anwendern genutzt werden oder verschiedene Sachverhalte sehr oberflächlich<br />

erklären.<br />

Hier soll Literatur verglichen werden, die für die Inhalte von Pavepedia gut genutzt werden kann.<br />

Fachliteratur für verschiedene Gewerke wie das PA-Handbuch von Frank Pieper oder das Handbuch<br />

der Lichttechnik von Jens Müller sollen hier außer Acht gelassen werden. In diesen wird zwar<br />

auch auf Gesetzte eingegangen jedoch nur marginal. Der Hauptteil dieser Bücher ist technischen<br />

oder gestalterischen Hinweisen gewidmet.<br />

DTHG Handbuch26 In der Auflage von 2004 werden im ersten Teil BG-Schriften, wie die BGV C1 oder die BGV A3<br />

abgedruckt. Vollständig kann man diesem Teil des Buches nicht nennen, da sehr wichtige berufsgenossenschaftliche<br />

Schriften nur mit dem Inhaltsverzeichnis abgedruckt sind.<br />

26 DTHG 2004, DTHG 2008<br />

23


Der weitere Teil des Buches beinhaltet sehr viel Wissenswertes über Beleuchtung und Akustik, welches<br />

als Informationsquelle wertvoll ist. Jedoch ist das Kapitel über Tontechnik in diesem Buch<br />

eher knapp im Vergleich zu Beleuchtung.<br />

Darüber hinaus ist dieses Buch eine physikalische Formelsammlung. Viele Bereiche sind wichtig<br />

und notwendig, wie die Volumina von Körpern, Umrechnungstabellen, Brechungseigenschaften<br />

von Linsen und elektrotechnische Grundgleichungen.<br />

Demgegenüber werden viele Fälle betrachtet, welche nur Verwendung nach einem gründlichen<br />

Studium finden. So ist es mit Sicherheit kaum möglich aus den wenigen Seiten über Statik den dort<br />

erklärten Ritterschnitt nach August Ritter anwenden zu können oder mit Flächenträgheitsmomenten<br />

zweiten Grades einen Knickfall nach Leonhard Euler nachvollziehen zu können.<br />

Das größte Manko an diesem Buch ist das sehr rudimentäre Inhaltsverzeichnis und der fehlende<br />

Index. Ein zielorientiertes Suchen und Finden ist somit Glückssache. Zu sehr weiten Teilen ist das<br />

Buch außerdem mit Werbung verschiedener Untenehmen versehen.<br />

In der Auflage von 2008 wurde das DTHG Handbuch noch weiter gekürzt und ist immer noch<br />

nicht mit einem Index versehen.<br />

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften wurden nicht mehr abgedruckt und<br />

die Formelsammlung überarbeitet. An dem Schwerpunkt des Gewerkes Licht hat sich wenig geändert.<br />

Dieses Buch (in beiden Auflagen) kann als Lesebuch sehr wohl einen großen Wert haben, jedoch<br />

für die Anwendung als Sammlung von Informationen, die oft in Eile gefunden werden müssen, ist<br />

es von niederem Rang.<br />

Gerling und Starke27 Die Bücher dieser beiden Autoren kann man als Primärliteratur bezeichnen! Darin wird in aller<br />

Ausführlichkeit die MVStättV kommentiert und die geforderten Schutzziele aufgezeigt. Nach der<br />

Lektüre werden einem viele Zusammenhänge klar und man bekommt ein tieferes Verständnis für<br />

die im Gesetzestext gestellten Anforderungen.<br />

Nachteilig ist, dass es bei Gerling keinen Index gibt. So fällt hier, genauso wie beim<br />

DTHG-Handbuch, das Suchen nach einer eiligen Antwort mit Hilfe von Schlagwörtern schwer.<br />

Es sind mehr anschauliche Skizzen und Zeichnungen wünschenswert, frei nach dem Sprichwort:<br />

‚Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte!‘<br />

27 Gerling 2002, Starke 2004<br />

24


Schliermann 28<br />

Die Zusammenfassungen sind sehr gut. Informationen sind ausführlich recherchiert und werden in<br />

einer funktional und knapp gehaltenen Form, Sprache und Darstellung aufbereitet. Sie werden von<br />

allen regulierenden Seiten (wie Gesetz, Berufsgenossenschaft, Normen) dargestellt. Quellen werden<br />

stets angegeben und ein Index zum schnellen Finden ist vorhanden. So besteht die Möglichkeit relevante<br />

Passagen im eigentlichen Gesetzestext nachzulesen. Verweise auf weitere Textpassagen im<br />

Buch sind häufig und weiteres Wissen kann so vermittelt werden. Neuauflagen erscheinen schon<br />

nach sehr kurzer Zeit.<br />

Negativ fällt auf, dass sehr wenige Skizzen gezeigt werden. Weiterhin wird nur in Stichpunkten und<br />

nicht im Fließtext geschrieben und viele Erklärungen können nur als Denkanstoß gewertet werden,<br />

da zu wenig Information vorhanden ist.<br />

Auch die Passagen aus der ‚alten‘ VStättV von 1979 sind überflüssig, da mittlerweile in allen Bundesländern<br />

die aktualisierte VStättV gültig ist. Dies verwirrt den Leser unnötig und Vergleiche müssen<br />

nur in wenigen Spezialfällen gemacht werden, zum Beispiel wenn es um Bestandschutz geht.<br />

Scherffig 29<br />

In der Broschüre ‚MVStättV Kompakt‘ wird die Verordnung von 2002 in einer sehr anschaulichen<br />

und grafisch sehr schönen Form kommentiert. Die Fakten sind häufig durch Skizzen verdeutlicht<br />

und dadurch schnell zu erfassen.<br />

Ungünstig fällt auf, dass das Suchen ohne Index erschwert wird und sich diese Zusammenfassung<br />

auch nicht an die Struktur des tatsächlichen Regelwerkes hält. Zunächst wird über die Verantwortlichkeiten<br />

(§ 31ff), danach über Rettungswege (§ 6) und danach über Brandmeldeanlagen (§ 20) geschrieben.<br />

Es muss bemerkt werden, dass einige Teilbereiche sehr genau betrachtet (Verantwortlichkeiten30) und andere mit einem Verweis auf den Gesetzestext (Sicherheitsbeleuchtung31) abgehandelt werden.<br />

Ebner 32<br />

Ebner benennt wichtige Reglements in der Veranstaltungsbranche und zeigt weiterführende Gedanken<br />

auf. Des Weiteren sind jene auf relevante Passagen reduziert und kommentiert.<br />

Positiv zeigen sich im ersten Teil des Titels die ‚Checklisten‘ für Rigging oder Ton. Diese werden<br />

einleitend genau erklärt und es wird auf viele Punkte hingewiesen. Genauso verhält es sich mit dem<br />

28 Schliermann 2008<br />

29 Scherffig 2003<br />

30 Scherffig 2003 (Seiten 15 - 23)<br />

31 Scherffig 2003 (Seite 34)<br />

32 Ebner 2007<br />

25


Glossar am Ende der Literatur. Die Struktur ist nachvollziehbar, jedoch wäre ein Index wünschenswert,<br />

um das Suchen noch zu beschleunigen.<br />

Die Autoren Ebner und Schliermann haben Bücher geschrieben, die sehr ähnlich der Ziele von Pavepedia<br />

sind. Vornehmlich unter Zuhilfenahme dieser, aber auch anderer Literatur, sollen die Artikel<br />

im Anhang verfasst werden.<br />

In den elektronischen Zusammenstellungen im Wiki der Firma Pave soll versucht werden die Vorteile<br />

all dieser Literatur zu nutzen und im gegenseitigen Abgleich die negativen zu Aspekte beseitigen.<br />

26


3 Schluss<br />

Abschließend ist zu überdenken, ob nicht nur Informationen über das richtige Verhalten, bezogen<br />

auf Gesetzte und Richtlinien alleine einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz erzeugen. Überlegenswert<br />

ist die vorhandene Struktur nach erfolgreicher Anlaufphase weiter auszubauen und weiteres<br />

Wissen miteinander zu teilen. Es kann Bereiche mit Informationen über aktuelle Projekte, Kunden<br />

oder Raffinessen von technischem Equipment geben.<br />

Vor allem Informationen, die man schlecht in tabellarisierten Datenbanken abfragen kann, entscheiden<br />

oft über einen zufriedenen Kunden: ‚Was hat ihm bei der letzten Veranstaltung am besten/überhaupt<br />

nicht gefallen?‘, ‚Wieso war das Bier schon um 20.00 Uhr alle?‘<br />

Oft weiß der betreffende Projektleiter die Antworten auf solche Fragen, nur treten an dieser Stelle<br />

genau die gleichen Aspekte zu Tage, die oben schon erwähnt wurden. Nicht immer ist dieser Projektleiter<br />

mit seinem Wissen verfügbar. Er könnte im Urlaub sein oder mittlerweile bei der Konkurrenz.<br />

Ein weiterer Gedanke ist die Öffnung der Datenbank für die Öffentlichkeit. Ein eindeutiger Effekt<br />

wäre die Vergrößerung des oben erwähnten Netzeffektes und somit ein mehr Menschen, die in das<br />

Wiki ihre Einträge machen und sich daraus Informationen holen. Die Richtigkeit von Informationen<br />

kann eher (aber nicht vollständig) gewährleistet werden. Ein weiterer Vorteil wäre eine Werbemaßnahme<br />

für die Firma Pave. Jeder Benutzer erhält über die Startseite des Wiki über die<br />

Leistungen des Unternehmens. Die Qualität der Einträge wird ein entsprechendes Licht auf die<br />

Qualität der Firma werfen.<br />

Nachteilig ist selbstverständlich, dass der erarbeitete Vorteil gegenüber anderen Unternehmen hinfällig<br />

wird, da ja alle gesammelten Informationen nur der Öffentlichkeit präsentiert werden.<br />

Der Mehrwert einer unikalen Vorsprunges vor der Konkurrenz muss sehr genau überdacht werden<br />

vor dem Hintergrund des Mehrwertes durch Werbung.<br />

27


Literaturverzeichnis<br />

Bergmann 2007 BERGMANN, Jens: Die gläserne Firma. In: Brand Eins, 2007, Ausgabe 3, Seite<br />

108ff<br />

Ebner 2007 EBNER, Michael: Sicherheit in der Veranstaltungstechnik : Checklisten, Rechtsgrundlagen,<br />

Gefährdungsanalysen. Berlin : Beuth, 2007<br />

Gerling 2002 GERLING, Kurt: Muster-Versammlungsstättenverordnung über den Bau und Betrieb von<br />

Versammlungsstätten : Kommentar zur MVStättV 2002. Poing : DTHG, 2002<br />

Ipsen 1989 IPSEN, Jörn: Staatsorganisationsrecht : (Staatsrecht I). Neuwied : Metzner, 1989<br />

Kerbel 2004 KERBEL, Andreas: Das Wesen der Netzwerke : Entstehung der Netzwerke und ihre<br />

Eigenschaften. Karlsruhe, Universität Karlsruhe, Institut für Mathematische Wirtschaftstheorie<br />

und Operation Research, 2004<br />

Mediawiki 2009 http://www.mediawiki.org/wiki/MediaWiki (2009-01-11)<br />

Probst 1998 PROBST, Gilbert; BÜCHEL, Bettina: Organisationales Lernen : Wettbewerbsvorteil der<br />

Zukunft. Wiesbaden : Gabler, 1998<br />

Probst 1999 PROBST, Gilbert; RAUB, Steffen; ROMHARDT, Kai: Wissen managen : wie Unternehmen<br />

ihre wertvollste Ressource optimal nutzen. Frankfurt am Main : Frankfurter Allgemeine<br />

Zeitung; Wiesbaden : Gabler, 1999<br />

Puttner 1993 PUTTNER, Günter; KRETSCHMER, Gerald: Die Staatsorganisation. München :<br />

Beck, 1993<br />

Royer Ocken 2008 Royer Ocken, Jessica: Enabling Analysis. In: Synygymagazine, 2008, Summer<br />

Scherffig 2003 Scherffig, Martin: MVStättV-Kompakt : Muster-Versammlungsstättenverordnung über<br />

den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten : Aus der Sicht der Betreiber und Verantwortlichen<br />

für Veranstaltungstechnik. Poing, DTHG, 2003<br />

Schliermann 2008 SCHLIERMANN, Dieter: Bühnentechnik - Bühnenbeleuchtung : Grundlagen und Richtlinien.<br />

Nürnberg, Eigenverlag, 2008<br />

Speith 2008 SPEITH, Uli: Problematik des Wissens bei der Firma Pave : Interview. Nürnberg,<br />

2008-11-21<br />

Starke 2004 STARKE, Hartmut; BUSCHHOFF, Christian; SCHERER, Harald: Praxisleitfaden<br />

Versammlungsstättenverordnung : Ein Anwendungshandbuch für Berufspraxis, Ausbildung,<br />

Betrieb und Verwaltung. Norderstadt : Books on Demand, 2004<br />

Wikipedia 2009 http://de.wikipedia.org/wiki/Wiki (2009-01-11)<br />

Zurawski 2007 ZURAWSKI, Konstantin: Bieten an der Wissensbörse. In: Bild der Wissenschaft,<br />

2007, Ausgabe 11, Seite 104ff<br />

28


Rechts- und Gesetzesquellen<br />

VStättV Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten, vom 2. November<br />

2007, GVBl. 2007, Seite 736<br />

MVStättV Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten, in der<br />

Fassung vom Juni 2005<br />

BayBO Bayerische Bauordnung, in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

14.August 2007, GVBl. Nr. 18/2007, Seite 587<br />

29


Anhang A Artikel für ‚Pavepedia‘ (gekürzte Auswahl!)<br />

Dieser Abschnitt enthält die Artikel, die in das Wiki der Firma Pave gestellt werden. Damit die Zusammenfassungen<br />

gut zu lesen sind, werden sie, wie oben erwähnt, in einer möglichst einfachen<br />

und direkten Sprache verfasst.<br />

Fußnoten aus der Ausarbeitung werden nicht in die Datenbank übernommen. Die im Fließtext erwähnten<br />

Quellen sind für die Datenbank gedacht. Die Auflistung erfolgt alphabetisch nach der<br />

Überschrift geordnet<br />

‚�‘ bedeutet weitergeleitet von, ‚�‘ bedeutet Weiterleitung nach.<br />

A.1 Anwendungsbereich<br />

(�Besucherzahlen)<br />

A.2 Bayerische Bauordnung<br />

(�Bauordnung, BO, BayBO)<br />

A.3 Bayerische Versammlungsstättenverordnung<br />

(�Versammlungsstättenverordnung, BayVStättV, VStättV)<br />

A.4 Begriffe<br />

A.5 Bestuhlung<br />

(�Reihenbestuhlung, Stuhl, Stühle stellen)<br />

A.6 Brandschutzklassen und Feuerwiderstandsklassen<br />

(�B1, Brandverhalten, Feuerwiderstand, DIN 4102)<br />

A.7 Feuerlöscher<br />

(�Hydrant)<br />

A.8 Gehörschutz<br />

(�Ohrstöpsel, BGR 194)<br />

A.9 Handschuhe<br />

(�BGR 195)<br />

A.10 Kopfschutz<br />

A.11 Lärm<br />

(�Helm, Kletterhelm, Schutzhelm)<br />

(�Lautstärke)<br />

30


Hinweis: Dieser Artikel ist beispielhaft in der Syntax des Wiki geschrieben. Die Zeilenabstände<br />

sind so groß gewählt, denn erst zwei Absätze bedeuten ‚neue Zeile‘.<br />

Geräusche können störend oder schädlich sein und gesundheitliche Folgen haben.<br />

Störend können gleichermaßen leise Geräusche empfunden werden, die keine schädliche Wirkung<br />

haben, zum Beispiel entfernte Musik, eine Autobahn oder eine Fabrik.<br />

Schädlich sind selbstverständlich zu laute Musik, Maschinen oder Werkzeuge. Für beide Fälle gibt<br />

es Regelungen und Grenzwerte.<br />

Im Falle der Veranstaltungstechnik kommt die Gefahr nicht nur von Beschallungsanlagen sondern<br />

ebenso von Bohrmaschinen, zusammenhämmern der Traversen und Layher-Systemen, Pyrotechnik<br />

und vielen anderen Quellen außerhalb der Show an sich.<br />

=== Reglementieren der Grenzwerte ===<br />

Zu beachten ist, dass die Grenzwerte von verschiedenen Seiten aus reglementiert werden.<br />

Zunächst sind die [[Berufsgenossenschaft]]en zu erwähnen. Diese schützen die Angestellten von zu<br />

viel Lärm von Maschinen, Werkzeugen, Fahrzeugen und ähnlichem.<br />

Weiterhin ist das [[Bundesimmissionsschutzgesetz]] mit der dazugehörigen technischen Anleitung,<br />

[[TA Lärm]] zu nennen, welches dem Otto-Normal-Bürger seine verdiente Ruhe zusichert. Ruhestörungen<br />

können vielerlei Quellen sein: Fabriken, Straßenumzüge, laute Nachbarn, laute Veranstaltungstechnik<br />

und vieles mehr.<br />

Zuletzt ist die Norm [[DIN 15905]] zu beachten. Diese regelt die Pegelwerte für ein Publikum von<br />

kulturellen Veranstaltungen.<br />

31


=== Messung von Lärm ===<br />

Für eine Messung, die vor eventuellen Prüfungen stand hält muss ein [[Schallpegelmesser]] Klasse 1<br />

nach DIN EN 60 651 oder DIN EN 60 804 in der Zeitbewertung ‚Peak‘ und in der Frequenzbewertung<br />

‚Lin‘ verwendet werden.<br />

=== [[Berufsgenossenschaft]] ===<br />

Berufsgenossenschaften geben ganz klare Richtlinien für die maximal zulässigen Schalldruckpegel<br />

und geben ganz klare Anforderung an den Gehörschutz von Versicherten.<br />

Auch zu beachten ist die Forderung, dass für Arbeitsplätze die geistige Konzentration erfordern,<br />

schärfere Grenzwerte gegeben werden:<br />

70 dB(A) bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten,<br />

55 dB(A) bei überwiegend geistigen Tätigkeiten.<br />

Bei allen anderen Tätigkeiten gelten folgende Maximalpegel:<br />

85 dB(A) - 8 Stunden,<br />

88 dB(A) – 4 Stunden,<br />

91 dB(A) – 2 Stunden,<br />

94 dB(A) – 1 Stunde,<br />

97 dB(A) – 30 Minuten,<br />

100 dB(A) – 15 Minuten,<br />

105 dB(A) – 4,8 Minuten.<br />

Der vom Arbeitgeber bereitgestellte [[Gehörschutz]] muss getragen werden.<br />

32


=== Bundesimmissionsschutzgesetz ===<br />

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bezweckt, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden,<br />

das Wasser, die Atmosphäre und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu<br />

schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Zu diesem Gesetz<br />

gibt es eine so genannte Technische Anweisung (TA Lärm). Dort steht genau beschrieben, welche<br />

Schalldruckpegel zu welcher Zeit nicht überschritten werden dürfen.<br />

Der relevante Messort ist 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am<br />

stärksten betroffenen Hauses. Ist das nächste Gebäude ein altes Fabrikgebäude, wird es nicht zur<br />

Messung herangezogen. Es gilt das nächste bewohnte (im Gesetzestext: „schutzwürdige“) Haus.<br />

Dazu ist in gleichem Sinne ein Bürogebäude zu zählen, da die Leute da ja auch konzentriert arbeiten<br />

müssen.<br />

In der TA Lärm gibt es folgende Grenzen. Zu beachten sind die unterschiedlichen Tag- und<br />

Nachtwerte.<br />

Tag ist definiert von 06.00 - 22.00 Uhr und<br />

Nacht ist definiert von 22.00 - 06.00 Uhr.<br />

Es gelten:<br />

'''in Industriegebieten'''<br />

70 dB(A)<br />

'''in Gewerbegebieten'''<br />

tags 65 dB(A)<br />

nachts 50 dB(A)<br />

'''in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten'''<br />

tags 60 dB(A)<br />

33


nachts 45 dB(A)<br />

: Für die folgenden drei Gebieten muss ein Abzug von 6dB erfolgen während dieser Zeiten:<br />

: Werktag:<br />

: 06.00 - 07.00 Uhr<br />

: 20.00 - 22.00 Uhr<br />

: an Sonn- und Feiertagen<br />

: 06.00 - 09.00 Uhr<br />

: 13.00 - 15.00 Uhr<br />

: 20.00 - 22.00 Uhr<br />

'''in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten'''<br />

tags 55 dB(A)<br />

nachts 40 dB(A)<br />

'''in reinen Wohngebieten'''<br />

tags 50 dB(A)<br />

nachts 35 dB(A)<br />

'''in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten'''<br />

tags 45 dB(A)<br />

nachts 35 dB(A)<br />

Auch ist es wichtig, zu beachten, dass diese Grenzwerte nicht nur auf die Show an sich begrenzt<br />

sind. Aufbau und Abbau gehören genauso dazu und Stapler, LKWs, brüllende Hands und auf Beton<br />

fallende Stahlrohre sind sehr laut!<br />

=== Publikum ===<br />

Für das Publikum von Veranstaltungen gilt die Norm DIN 15905. Laut dieser sind Veranstaltungen<br />

und Veranstaltungsorte: Diskotheken, Filmtheatern, Konzertsälen, Mehrzweck- und Messehallen,<br />

34


Räumen für Shows, Events, Kabaretts und Varietes, Studios für Hörfunk und Fernsehen, Theatern<br />

sowie in Verbindung mit Spiel- und Szenenflächen in Freilichtbühnen, Open-Air-Veranstaltungen<br />

und Festumzüge oder Stadtfeste.<br />

Dort darf der Leq-Wert für volle 30 Minuten den Wert 99dB(A) nicht überschreiten. Der Maximalpegel<br />

Lpeak (z.B.: bei Pyrotechnik) darf 135dB(A) nicht überschreiten.<br />

Ab dem Schalldruckpegel von 85dB(A) muss das Publikum informiert werden und ab 95dB(A)<br />

muss Gehörschutz bereitgestellt werden.<br />

=== Problematik ===<br />

Ein großes Problem stellt die Vermischung der Berufsgenossenschaftlichen Richtlinie und der<br />

DIN-Norm dar.<br />

Techniker und Künstler (auch die ! ) stehen ganz eindeutig unter dem Schutz der BG, sind jedoch<br />

einem Schallpegel ausgesetzt, der weitaus höher liegt als die zulässigen Grenzwerte. Es ist aber in<br />

vielen Fällen unmöglich, sie mit Gehörschutz auszustatten. Der Ton-Operator kann keine Ohrstöpsel<br />

tragen, denn auch die ‚guten‘ [[Otoplastik]]en verfälschen das Klangbild.<br />

=== Quelle ===<br />

[[BGV B3 ]]<br />

[[TA Lärm]] (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom<br />

28.August 1998)<br />

[[DIN 15905]], Teil 5 (Entwurf 2006)<br />

[[BGR 194]]<br />

A.12 Menschen mit Behinderung<br />

(�Behinderte, Rollstuhlbenutzer, Rolli-Fahrer, Rolli-Benutzer, Rollstuhl)<br />

Für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, müssen Plätze eingerichtet sein. Die Anzahl<br />

bemisst sich nach der gesamten �Besucherzahl: insgesamt müssen sie für 1 % der Besucher eingerichtet<br />

werden. Jedem Rollstuhlplatz muss ein Platz für eine Begleitperson zugewiesen sein.<br />

35


Die Plätze müssen eben, für den Rollstuhlfahrer zu erreichen sein (keine Stufen) und gekennzeichnet<br />

sein.<br />

Rampen<br />

Zu‚fahrten‘ zu den Zuschauerplätzen für Rollstuhlbenutzer haben folgende Anforderungen: Sie<br />

müssen oben wie unten ein 1,50 m langes Podest und alle 6 m ein Zwischenpodest haben. Dies ist<br />

dafür da, dass man im Fall des Versagens der Bremsen dort eine Möglichkeit zum Halt hat. Die<br />

lichte Breite soll 1,20 m nicht unterschreiten und auf beiden Seiten sollen Rampen mit einem<br />

Handlauf ausgestattet sein. Die Steigung ist kleiner als 6 %, also 3,5 °.<br />

�Toiletten<br />

siehe dort<br />

Behindertenrampe mit zulässigen Steigungen<br />

Parkplätze<br />

Für auf Rollstühle angewiesene Personen müssen Parkplätze für 0,5 % der Besucher vorgehalten<br />

werden. Diese sind besonders zu kennzeichnen, damit dort kein anderer Autofahrer parkt.<br />

Kenntlichmachung eines Parkplatzes für Rollstuhlbenutzer<br />

Quelle<br />

VStättV § 10 Art. 7, § 13<br />

BayBO § 48 (vor allem Art. 4)<br />

A.13 Normenhierarchie und Rechtsgrundlagen<br />

(�Hierarchie, Recht, Grundgesetz, Gesetz, Verordnung, Schutzziel)<br />

36


A.14 Piktogramme<br />

A.15 PSA<br />

(�Persönliche Schutzausrüstung, Schutzausrüstung, Sicherheitsschuhe)<br />

A.16 Rettungswege<br />

A.17 Sicherheitsbeleuchtung<br />

(�Notfallbeleuchtung, Notbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung, Rettungswegleuchten, Rettungszeichen,<br />

Notfallzeichen)<br />

Um im Notfall oder bei einem Stromausfall die Versammlungsstätte sicher verlassen zu können<br />

muss diese speziell beleuchtet sein. Dies gilt für alle Räume der Versammlungsstätte über 20 m²<br />

und technische Betriebsräume. Es müssen der �Fluchtweg, der Raum an sich und die �Stufen<br />

(zum Beispiel einer Tribüne) beleuchtet sein soweit kein Tageslicht vorhanden ist.<br />

Beleuchtung des Raumes<br />

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Sicherheitsbeleuchtung in Dauerschaltung und Sicherheitsbeleuchtung<br />

in Bereitschaftsschaltung.<br />

Ersteres bedeutet, dass im Raum jederzeit ein kleines Lämpchen leuchtet, welches an einen separaten<br />

Stromkreis angeschlossen ist.<br />

Zweiteres bedeutet das gleiche, außer dass diese Beleuchtung selbsttätig angeht, wenn die allgemeine<br />

Beleuchtung ausfällt. Dieses darf angewandt werden, wenn Räume abgedunkelt sein müssen.<br />

Die Einschaltverzögerung darf maximal 15 Sekunden betragen (z.B. die Zeit, die das Notstromaggregat<br />

braucht bis es Strom liefert)<br />

Beleuchtung von Türen, Gängen und Stufen<br />

Die Beleuchtung von Türen, Gängen und �Stufen sowie Notausgangsschildern (Rettungswegleuchten)<br />

muss in Dauerschaltung sein!<br />

Oft werden kombinierte Systeme verwendet. Eine Lichtquelle hinterleuchtet das Piktogramm und<br />

beleuchtet gleichzeitig die Türe.<br />

An Sicherheitsbeleuchtung werden gewisse Erfordernisse gestellt: Im Notfall muss die Beleuchtung<br />

eine Stunde brennen. In einer Höhe von 0,2 m über dem Boden, auch den Treppenstufen, muss die<br />

Beleuchtungsstärke 1 Lux betragen.<br />

Die Größe und Form des �Piktogramms richtet sich nach verschiedenen Faktoren.<br />

Quellen:<br />

37


VStättV (Nov 2007) § 6 Art. 6,<br />

BGV A8<br />

DIN 4844-4 Sicherheitszeichen<br />

DIN VDE 0108<br />

ASR 7/4<br />

DIN 4381 Kennfarben oder RAL<br />

A.18 Sicherheitsschuhe<br />

(�Stahlkappenschuhe, Schuhe)<br />

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Sicherheitsschuhen. Zunächst ist der weit bekannte ‚Sicherheitsschuh‘<br />

zu nennen. Außerdem gibt es noch den weniger strapazierfähigen ‚Schutzschuh‘.<br />

Vollständigkeitshalber ist auch der ‚Berufsschuh‘ zu erwähnen, jedoch ist dieser ohne Relevanz für<br />

unsere Branche.<br />

Anwendungsbereich<br />

Wenn Gefährdungen von Fußverletzungen auftreten, was in der Veranstaltungsbranche, ganz sicher<br />

der Fall ist, sind Sicherheitsschuhe zu tragen.<br />

Wählt man den Risikobereich im Transport und Lagerwesen, ergibt das die Stufe ‚S2‘, im Gerüstbau<br />

die Stufe ‚S3‘. Diese Annahmen sind mit den Anforderungen bei Veranstaltungen vergleichbar.<br />

Dies bedeutet: geschlossener Fersenbereich (S2), bedingt wasserdicht (S2) und durchtrittsicher (S3).<br />

Empfehlenswert ist es knöchelhohe Schuhe zu wählen, da durch herumrollenden Cases der Knöchel<br />

durch den unteren Case-Rand leicht verletzt werden kann.<br />

Bezeichnung<br />

Auf einem genormten Sicherheitsschuh befinden sich unter anderen folgende Hinweise:<br />

Größe<br />

Herstellungsjahr und mindestens Angabe des Quartals<br />

Nummer und Erscheinungsjahr dieser Norm, d. h. EN ISO 20345:2004<br />

das der Schutzfunktion entsprechende Symbol (SB, S1, …S5)<br />

Springerstiefel<br />

Springerstiefel sind keine Sicherheitsschuhe, obwohl sie eine Stahlkappe haben!<br />

Nicht nur die Stahlkappe macht aus einem Schuh einen Sicherheitsschuh. Das Leder, die Sohle, die<br />

Fertigung und die Nähte sind wichtige Teilaspekte!<br />

Quelle<br />

BGR 191<br />

38


DIN EN ISO 20345<br />

A.19 Toilette<br />

(�Klo, WC)<br />

A.20 Treppen und Stufen<br />

(�Stufen)<br />

A.21 Verantwortlichkeiten<br />

(�Betreiber, Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, Meister, Meister für Veranstaltungstechnik,<br />

Chef, Leiter)<br />

A.22 Zäune<br />

(�Umwehrungen, Abschrankung, Geländer, Wellenbrecher, Absperrungen, Absperrgitter, Einfriedungen)<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!