Bachelorarbeit (.pdf - 742KB) - Paul Bauer
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<strong>Bachelorarbeit</strong><br />
(gekürzte Version)<br />
Thema:<br />
Erarbeitung und Weitergabe einer Zusammenfassung relevanter Richtlinien<br />
der Veranstaltungsbranche am Beispiel einer Musterveranstaltung<br />
im Fachbereich VIII: Maschinenbau, Verfahrens- und Umwelttechnik<br />
im Studiengang Veranstaltungstechnik und -management<br />
an der Technischen Fachhochschule Berlin<br />
vorgelegt von: <strong>Paul</strong> <strong>Bauer</strong><br />
Matr.Nr: xxxxxx<br />
Betreuer: Herr Thomas Sakschewski<br />
Herr Benjamin Lechler<br />
Abgabetermin: 15.Januar 2009
Inhaltsverzeichnis<br />
Abkürzungsverzeichnis ...........................................................................................................5<br />
1 Einleitung & Problemstellung.............................................................................6<br />
2 Wissensvermittlung .............................................................................................8<br />
2.1 Grundlagen .................................................................................................................................8<br />
2.2 Implizites und explizites Wissen..............................................................................................9<br />
2.3 Wissensökologie...................................................................................................................... 10<br />
2.4 Ziele der Gesetzessammlung................................................................................................. 11<br />
2.5 Form.......................................................................................................................................... 13<br />
2.5.1 Wiki ........................................................................................................................................... 14<br />
2.5.2 Technische Durchführung..................................................................................................... 14<br />
2.5.3 Praxisbeispiele.......................................................................................................................... 15<br />
2.5.4 USB-Stick ................................................................................................................................. 15<br />
2.5.5 PDA .......................................................................................................................................... 16<br />
2.6 Chancen.................................................................................................................................... 16<br />
2.7 Probleme .................................................................................................................................. 17<br />
2.8 Förderung................................................................................................................................. 18<br />
2.9 Bewertung ................................................................................................................................ 19<br />
2.10 Absicherung ............................................................................................................................. 20<br />
2.11 Gesetzesspektrum................................................................................................................... 21<br />
2.12 Ausgewählte Gesetze.............................................................................................................. 22<br />
2.13 Vorhandene Literatur und Bewertung................................................................................. 23<br />
3 Schluss ...............................................................................................................27<br />
Literaturverzeichnis...............................................................................................................28<br />
Rechts- und Gesetzesquellen ................................................................................................29<br />
Anhang A Artikel für ‚Pavepedia‘........................................................................................30<br />
A.1 Anwendungsbereich ............................................................................................................... 30<br />
A.2 Bayerische Bauordnung.......................................................................................................... 31<br />
A.3 Bayerische Versammlungsstättenverordnung..................................................................... 32<br />
A.4 Begriffe ..................................................................................................................................... 34<br />
A.5 Bestuhlung................................................................................................................................ 35<br />
A.6 Brandschutzklassen und Feuerwiderstandsklassen............................................................ 38<br />
A.7 Feuerlöscher............................................................................................................................. 40<br />
A.8 Gehörschutz............................................................................................................................. 45<br />
A.9 Handschuhe ............................................................................................................................. 46<br />
A.10 Kopfschutz............................................................................................................................... 47<br />
3
A.11 Lärm .......................................................................................................................................... 48<br />
A.12 Menschen mit Behinderung .................................................................................................. 52<br />
A.13 Normenhierarchie und Rechtsgrundlagen .......................................................................... 54<br />
A.14 Piktogramme............................................................................................................................ 55<br />
A.15 PSA............................................................................................................................................ 57<br />
A.16 Rettungswege........................................................................................................................... 58<br />
A.17 Sicherheitsbeleuchtung........................................................................................................... 60<br />
A.18 Sicherheitsschuhe.................................................................................................................... 61<br />
A.19 Toilette...................................................................................................................................... 62<br />
A.20 Treppen und Stufen................................................................................................................ 64<br />
A.21 Verantwortlichkeiten .............................................................................................................. 66<br />
A.22 Zäune ........................................................................................................................................ 68<br />
Anhang B Transkription Speith, Uli ...................................................................................72<br />
B.1 Ansprechende Form............................................................................................................... 72<br />
B.2 Neue Information ................................................................................................................... 72<br />
B.3 Unwissenheit der Kollegen....................................................................................................73<br />
Schlussbemerkung ................................................................................................................74<br />
4
Abkürzungsverzeichnis<br />
AG Aktiengesellschaft<br />
BayBO Bayerische Bauordnung<br />
BG Berufsgenossenschaft<br />
BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen<br />
BGR Berufsgenossenschaftliche Richtlinien<br />
BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschrift<br />
BVBl. Bundesverordnungsblatt<br />
DIN Deutsches Institut für Normung e.V.<br />
DTHG Deutsche Theatertechnische Gesellschaft GmbH<br />
MVStättV Musterversammlungsstättenverordnung<br />
Nr. Nummer<br />
PDA Personal Digital Assistant<br />
PSA Persönliche Schutzausrüstung<br />
SIL Safety Integrity Level<br />
USB Universal Serial Bus<br />
VPLT Verband für professionelle Licht- und Tontechnik e.V.<br />
VStättV Bayerische Versammlungsstättenverordnung<br />
5
1 Einleitung & Problemstellung<br />
Nicht alle Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln, die mit Veranstaltungen zu tun haben,<br />
kann man sich merken! Die große Anzahl scheint unüberschaubar und endlos, jedoch ist es von essentieller<br />
Wichtigkeit in auftretenden Situationen den Überblick zu behalten um schnell und kompetent<br />
entscheiden zu können.<br />
Was soll man aber tun, wenn man diese auf der Baustelle nicht zu Hand hat, weil sie im Regal daheim<br />
stehen. Wie soll der Techniker sich verhalten, wenn er Richtlinien nicht versteht, weil sie im<br />
‚Juristendeutsch‘ gehalten sind?<br />
Ziel dieser <strong>Bachelorarbeit</strong> ist eine physische und inhaltliche Zusammenstellung von relevanten<br />
Richtlinien der Veranstaltungstechnik, welche die Gesetzestexte und die Gesetzeszusammenhänge<br />
in einer verständlichen Sprache zusammenzufassen und zu vermitteln versucht. Die Gesetzessammlung<br />
soll allumfassend und mit Beispielen versehen sein.<br />
Eine weitere Herausforderung ist es, die Zusammenstellung jedem Mitarbeiter bestmöglich zugänglich<br />
zu machen. Erweiterungen müssen leicht zu bewerkstelligen sein und Interesse des Lesers soll<br />
geweckt werden.<br />
Um diese Aufgabe zu bearbeiten wird zunächst theoretisch hergeleitet, wie Wissen in einem unternehmerischen<br />
Umfeld zu definieren ist. Es wird auf die Wichtigkeit eingegangen, Wissen der Mitarbeiter<br />
sinnvoll zu teilen und zu schützen. Danach wird der Unterschied zwischen dem Wissen eines<br />
einzelnen Menschen und dem Wissen der ganzen Belegschaft aufgezeigt. Es wird erläutert wie ein<br />
möglicher Austausch stattfinden kann und welche unternehmerischen Grundlagen dazu bestehen<br />
müssen oder geschaffen werden müssen.<br />
Im nächsten Teil wird auf die oben genannten Ziele und die Anforderungen genau eingegangen<br />
und verdeutlicht wieso eben dieses gewählt und als wichtig erachtet werden.<br />
Über verschiedene Formen und Medien Wissen und Informationen zu kommunizieren wird berichtet.<br />
Eine online geführte Datenbank, die von jedem Benutzer weitergeführt werden kann, zusammen<br />
mit einer persönlichen Version der Datenbank, kristallisiert sich als beste Möglichkeit heraus.<br />
Im Folgenden werden die Vorteile aufgezeigt aber auch Lösungen für mögliche Nachteile präsentiert.<br />
Das motivieren der Belegschaft darf nicht außer Acht gelassen werden um dieses eingeführte System<br />
nicht ‚einschlafen‘ zu lassen. Wie erwähnt ist Wissen schützenswert und in Punkt 2.10 finden<br />
sich Möglichkeiten dieses zu gewährleisten.<br />
Gegen Ende der Arbeit wird das Gesetzesspektrum gelistet, welches für die Veranstaltungsbranche<br />
von Relevanz ist. Die in dieser Arbeit vorrangig bearbeiteten Richtlinien werden auch angegeben.<br />
6
Als letztes Kapitel wird Literatur, die ähnliche Ziele wie diese <strong>Bachelorarbeit</strong> verfolgt, vorgestellt<br />
und kritisch bewertet. Diese kann als Grundlage und Informationsquelle für Zusammenfassung<br />
dienen.<br />
Im Anhang A sind die ersten Artikel für die im Text beschriebene Datenbank zu finden, welche alphabetisch<br />
nach der Überschrift geordnet sind und als Exempel für die gesetzten Ziele gelten sollen.<br />
Der Anhang B sind wichtige transkribierte Ausschnitte aus Gesprächen, die im Text als Quelle<br />
verwendet werden.<br />
Exemplarisch wird die Aufgabenstellung am Unternehmen Pave Veranstaltungstechnik GmbH,<br />
Lenkersheimer Straße 10, 90431 Nürnberg bearbeitet. Der Schwerpunkt der Firma Pave liegt im<br />
praxiserprobten Einsatz von Beschallungs-, Beleuchtungs-, Video- und Bühnentechnik sowie Planungsleistungen,<br />
Projektleitung und Kundenbetreuung.<br />
Wird im Folgenden von Mitarbeitern, Angestellten und ähnlichen gesprochen, sind immer die des<br />
Hauses Pave gemeint. In der Arbeit wir nur die männliche Form gebraucht, es sind aber Frauen<br />
gleichermaßen angesprochen. Dies geschieht, um die Lesbarkeit zu erhöhen und Formulierungen<br />
wie „... ihr oder sein Wissen zu teilen ...“ oder „... Kolleginnen und Kollegen ...“ zu vermeiden.<br />
7
2 Wissensvermittlung<br />
2.1 Grundlagen<br />
„Wissen ist Macht!“ oder „Wissen ist das Einzige, was sich vermehrt, wenn man es teilt.“ sagt der<br />
Volksmund. In diesen beiden Aussagen liegt sehr viel Weisheit, jedoch diese in ein unternehmerisches<br />
Umfeld zu implementieren, ist durchaus schwierig. Das Wissen der einzelnen Mitarbeiter ist<br />
eine schwer fassbare und handhabbare Größe, die nur umständlich gemessen werden kann. Somit<br />
ist frei nach der Aussage von Peter Drucker, einem Wirtschaftswissenschaftler „If you can't measure<br />
it, you can't manage it!“ 1, Wissen schwer zu lenken. Bildhaft gesprochen kann man Wissen<br />
nicht handhaben wie ein Tiefkühlgericht, welches gut gespeichert, schnell geteilt und einfach aufbereitet<br />
werden kann.<br />
„Neben der zunehmenden Vernetzung von Wirtschaftsräumen und Gesellschaftssystemen wird die<br />
Vergrößerung der Wissensbasis in Gesellschaft und Institution zu einem Hauptthema der Zukunft.“<br />
2 Wissen kann als wichtige Ressource angesehen werden, die man effektiv nutzen und<br />
bestmöglich handhaben sollte, genauso wie andere Betriebsmittel, die offensichtlich im Leistungserstellungsprozess<br />
enthalten sind, etwa Energie oder Personal. Man geht davon aus, dass mittlerweile<br />
drei Viertel des Mehrwertes einer Unternehmung aus Wissen generiert wird. 3<br />
Ist eine gute Zusammenfassung und Erläuterung eines Gesetzestextes erarbeitet, muss sich jeder<br />
Mitarbeiter nicht nochmals zeitraubend mit dem jeweiligen Thema befassen und alle Quellen erneut<br />
aufwendig ermitteln und studieren, sondern kann den aufbereiteten Text anwenden.<br />
Eine andere Perspektive ist die Bewahrung von Wissensverlust oder Wissensmangel. Die Erfahrungen<br />
und das Können von Firmenangehörigen sind ein essentieller Bestandteil der Marktmacht eines<br />
Unternehmens. Scheiden Mitarbeiter durch Restrukturierungen oder Kündigung aus dem Unternehmen<br />
aus oder sind diese im Urlaub oder auf Geschäftsreise, geht dieser Vorsprung unwiederbringlich<br />
verloren. Im schlimmsten Fall fließt das Wissen zur Konkurrenz. Dieses firmeneigene<br />
Gedächtnis gilt es zu schützen und zu dokumentieren damit auch ohne die Anwesenheit der jeweiligen<br />
Person auf seine Erfahrungen zurückgegriffen werden kann. 4<br />
Auf die Frage an einen Auszubildenden, wie er mit Wissenslücken umgeht, berichtete er, sich in<br />
verschiedenen Quellen zu informieren und Kollegen zu fragen. Auf die Nachfrage, was mit seinem<br />
neu erworbenem Wissen anfange war die Antwort: „Dann freue ich mich!“ 5<br />
1 Royer Ocker 2008<br />
2 Probst 1998 (Seite 6)<br />
3 Probst 1999 (Seite 20)<br />
4 Probst 1999 (Seite 291ff)<br />
5 Speith 2008<br />
8
An dieser subjektiven Freude muss angesetzt werden um Wissen effektiv zu speichern und es unter<br />
den Mitarbeitern zu teilen.<br />
Wissen in dem hier verwendeten Kontext darf nicht verwechselt werden mit dem Begriff ‚Zeichen‘,<br />
‚Daten‘ oder ‚Information‘, jedoch hängen alle diese Begriffe zusammen und ergeben ein Gesamtbild.<br />
Alle drei sind erforderlich um den Begriff des Wissens zu erläutern: Aus unserem gegebenen und<br />
endlichen Zeichenvorrat (‚2‘, ‚5‘, ‚ , ‘) entstehen durch Zusammensetzung Daten (‚22,5‘, ‚55,2‘).<br />
Diese sind aber wertlos wenn sie nicht in einen Kontext gebracht werden. Erst dann ergeben sich<br />
Information (‚22,5 dB‘, ‚52,2 Euro‘). Diese sind wiederum wertlos, denn erst die Vernetzung von<br />
vielen Informationen ist Wissen (‚Wie laut darf die Anlage sein?‘, ‚Wo gibt es den günstigsten Mietwagen?‘)<br />
und kann vorteilhaft genutzt und eingesetzt werden. 6<br />
Nachdem beschrieben wurde, wie essentiell die Ressource Wissen ist, soll im Folgenden aufgezeigt<br />
werden, wie die Zusammenhänge zwischen dem Wissen eines einzelnen Menschen und dem Wissen<br />
der Belegschaft zu verstehen sind.<br />
2.2 Implizites und explizites Wissen<br />
Es wird zwischen zwei Arten von Wissen unterschieden. Zunächst ist das implizite Wissen (auch:<br />
prozedurales Wissen) zu nennen. Hier handelt es ich um das Wissen eines jeden Menschen, fußend<br />
auf Erfahrungen, Idealen und Werten, die oft schon aus dem Elternhaus mitgenommen werden.<br />
Durch das lebenslange physische und psychische Lernen verinnerlichen und verfeinern wir Handlungsstränge<br />
und Vorgehensweisen.<br />
Etwa eine einfache Frage an einen Radfahrer: „Wie fährt man Fahrrad?“ Sehr viele Menschen werden<br />
sporadische und zögernde Antworten geben. Eine mögliche könnte sein: „Man setzt sich drauf<br />
und fährt los, oder?“<br />
Es ist schwierig, das Gelernte und Erfahrene zu formulieren und objektiv zu äußern, oft merkt man<br />
gar nicht, dass man etwas kann. Selten machen wir uns Gedanken darüber, wie man mit zehn Fingern<br />
tippen kann oder, wie erwähnt, Fahrrad fährt.<br />
Dem gegenüber steht das explizite Wissen (auch: deklaratives Wissen), welches sich innerhalb, aber<br />
auch außerhalb der Köpfe des einzelnen Menschen befindet. Es ist einfach nachvollziehbar und in<br />
verschiedenen Medien speicher- und übertragbar, wie Schriftstücke, Tonaufnahmen oder elektronische<br />
Daten. Beispielhaft ist eine Bedienungsanleitung für einen Fernseher zu verstehen. Eine Prozessbeschreibung<br />
ist ebenso möglich: ‚Wie schließe ich einen Videorecorder an den Fernseher an?‘<br />
6 Probst, 1999 (Seite 36)<br />
9
Die Anweisungen sind für alle Menschen verständlich formuliert und können von jedem angewendet<br />
werden. 7<br />
Folglich muss das implizite Wissen explizit und dieses wiederum implizit, also verinnerlicht werden.<br />
Um Wissen des Einzelnen zu externalisieren, also verständlich zu machen, müssen einige Faktoren<br />
betrachtet werden. Der erste ist das Bewusstmachen von Können der Belegschaft. Ist jemand über<br />
lange Zeit einer gewissen Aufgabe nachgegangen, erfolgen viele Schritte automatisch und müssen<br />
erst in eine allgemeingültige Sprache ‚reproduziert‘ werden. Außerdem ist in vielen Fällen Wissen<br />
schwer zu verstehen, denn eine technische Anweisung ist für einen Anfänger auf dem jeweiligen<br />
Gebiet nicht sofort ersichtlich.<br />
Wissen muss aufgearbeitet werden, damit es jeder internalisieren, also aufnehmen, kann. Erst wenn<br />
die Information beim Empfänger angekommen ist und er sie verinnerlicht und vielleicht erprobt<br />
hat, kann man sagen, dass ein Wissensaustausch statt gefunden hat.<br />
Hilfreich hierzu kann Anschaulichkeit in Metaphern, Modellen oder Analogien verwendet werden<br />
(‚das schaut in etwa aus wie ...‘) um mit seinem Gegenüber zu kommunizieren. Weitere Anforderungen,<br />
die den Informationsaustausch fördern, sind beispielhaft eine einfache Sprache oder eine<br />
leicht anzuwendendes Medium. Diese Bestandteile werden weiter unten als Ziele einer Gesetzessammlung<br />
definiert und dort auch ausführlich beschrieben (2.4).<br />
Problematisch ist diese Definition von implizitem und explizitem Wissen jedoch im Bezug auf Gesetze,<br />
weil diese eigentlich explizit sind und jeder Person in der ganzen Fülle zur Verfügung stehen.<br />
In der Vermittlung von Richtlinien geht es vornehmlich darum, explizite Wissen in eine einfache<br />
Form zu fassen und zu vermitteln.<br />
Damit aber Wissen in der beschriebenen Form von einer Person zur nächsten übertragen werden<br />
kann, müssen einige förderliche Grundlagen bestehen oder geschaffen werden.<br />
2.3 Wissensökologie<br />
Als Wissensökologie können die ‚Spielregeln‘ oder Rahmenbedingungen verstanden werden, mit<br />
welchen Wissen getauscht wird. Eine von den bekannten Marktstrukturen hergeleitete Sichtweise<br />
von Angebot und Nachfrage kann hierfür kein Modell sein. Es gibt Wissensgeber und Wissensnehmer<br />
jedoch sind die gehandelten ‚Produkte‘ und deren Qualität und Wert kaum bekannt und<br />
schwer zu ermitteln. Genauso ist es nicht immer möglich eine Nachfrage zu befriedigen, denn viele<br />
Informationen werden von der jeweiligen Person aus vielerlei Gründen zurückgehalten.<br />
7 North 2002 (Seite 48f)<br />
10
Wichtig sind die organisatorischen Voraussetzungen: „Der Wissensökologie liegt ein nach außen<br />
offenes Unternehmen zu Grunde, das Raum schafft und Anreize bietet für unternehmerische Initiative,<br />
aber auch zur Zusammenarbeit. Wissensentwicklung und -nutzung sind nicht immer planbar,<br />
sondern ad hoc, zum Teil dem Zufall überlassen und intuitiv.“ 8<br />
Es muss Teil der Corporate Identity, des Selbstverständnisses eines Unternehmens, sein für Kommunikation,<br />
Offenheit, Neues und Zusammenarbeit zu stehen. Gegenteilige Grundlagen machen es<br />
sehr schwer, kreative Leistung von den Angestellten zu erhalten. Viele könnten sich denken, dass<br />
ihre Erfahrungen unwichtig und irrelevant sind und nicht geäußert werden müssen. Es ist das<br />
Engagement und die Bereitschaft Aller wichtig, sich mit den Zielen und dem Auftrag des Unternehmens<br />
zu identifizieren. 9 Der Mehraufwand sein Wissen zu teilen, darf nicht abschrecken und<br />
Mitarbeiter dürfen sich nicht ausspioniert und kontrolliert fühlen.<br />
Nach den Erkenntnissen über die Strukturen und die Notwendigkeit Wissen zu teilen, sollen im<br />
nächsten Teil die genauen Ziele beleuchtet werden die für diese Sammlung besonders herausgehoben<br />
werden. Nicht in jedem Fall von Wissenstransfer sind alle Punkte gleichermaßen relevant. Für<br />
die Zusammenstellung von Richtlinien hat sich folgendes gezeigt:<br />
2.4 Ziele der Gesetzessammlung<br />
Ein Wunsch ist es eine allumfassende Kollektion zu schaffen um immer eine Antwort auf seine<br />
Fragen zu bekommen. Erst eine möglichst große Sammlung von Richtlinien ist vorteilhaft. Enttäuschungen,<br />
dass ein Sachverhalt nicht erklärt ist, kommen dann selten vor und sind somit auch förderlich<br />
für die wiederholte Nutzung. Versucht man es einige Male etwas zu finden und wird nicht<br />
zufrieden gestellt, wird man für die Zukunft andere Quellen suchen.<br />
Dieses wird jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht vollständig möglich sein, jedoch sollen Möglichkeiten<br />
geschaffen werden, dass alle an der Allumfasstheit weiter arbeiten können.<br />
Zu nennen ist der Blickwinkel von verschiedenen Seiten auf eine Richtlinie, um ein möglichst weitläufiges<br />
Bild zu schaffen. So gibt es beispielsweise für Treppenstufen verschiedene Richtwerte, je<br />
nachdem ob sie auch von Publikum oder nur von Bediensteten betreten werden. Dies sind Informationen,<br />
die in verschiedenen Gesetztesquellen verankert sind, einerseits in der Bayerischen Bauordnung<br />
(BayBO), zum anderen in den Schriften der Berufsgenossenschaften.<br />
Ein weiteres Ziel ist, den Inhalt von Richtlinien von ihrem generell abstrakten Charakter, also „sich<br />
an eine unbestimmte Zahl von Bürgern zu richten und darüber hinaus zeitlich und örtlich nicht<br />
8 North 2002 (Seite 185)<br />
9 North 2002 (Seite 180)<br />
11
festgelegt zu sein“ 10, zu entfernen. Hier soll in eine gebräuchliche und verständliche Sprache übersetzt<br />
werden. In Paragraph 30 der Bayerischen Versammlungsstättenverordnung (VStättV) wird davon<br />
gesprochen, dass um ein Stadion eine ‚Einfriedung‘ zu errichten ist. Dieses Wort ist so gewählt<br />
um auszudrücken, dass es eine Einrichtung geben muss, welche das befriedete Besitztum (das Stadion)<br />
sichern muss. Es ist nicht möglich das Wort ‚Zaun‘ zu verwenden, da dies wiederum eine<br />
Einschränkung ist und der oben erwähnten Vorgabe widerspricht generell zu sein. Eine Mauer, ein<br />
Graben, Stacheldraht oder eine Aufschüttung kann diese Funktion genauso gut erfüllen.<br />
In der Veranstaltungsbranche, vor allem aus der Sicht eines Technikdienstleisters, sind viele Vorschriften,<br />
die für andere Bereiche der Branche sehr wichtig sind, nicht relevant. Da aber Gesetze so<br />
verfasst werden müssen, dass sie für alle Fälle gelten, werden sie in dieser Zusammenstellung an<br />
gewissen Stellen gekürzt und gestrafft werden müssen.<br />
So sind die Ausführungen über den eisernen Vorhang in einem Theater für die Mitarbeiter von eher<br />
marginaler Relevanz. Auch ist eine Rauchabzugsanlage zu nennen, für welche der Betreiber der<br />
Halle und nicht der jeweilige Techniker verantwortlich ist. Für andere vertraglich vereinbarte<br />
Konstellationen ist eine gesonderte Betrachtung zu machen.<br />
Weitere Anforderungen sind, die eher ‚trockene‘ Thematik von Gesetzen mit Praxisbeispielen zu<br />
ergänzen. Zunächst ist es für die weitere Veranschaulichung wichtig, Muster zu schaffen, an welchen<br />
man sich orientieren kann, wie beispielsweise die durch die VStättV geforderte Anzahl der<br />
Toiletten und deren Berechnung.<br />
Weiterhin können so auch routinierte Mitarbeiter ihre Erfahrungen mit Anderen teilen über<br />
Spezialthemen und weiterführende Gesichtspunkte.<br />
Ein weiteres Erfordernis ist die genaue Angabe der Quellen für den Fall, dass Gesprächspartner auf<br />
der Produktion der erstellten Sammlung nicht ‚glauben‘. Ist die Herkunft der Fakten ersichtlich, ist<br />
man in der Lage die relevanten Passagen im eigentlichen Regelwerk zu finden und kann anhand<br />
dieser argumentieren.<br />
Die Aktualität muss beachtet werden, jedoch ist das kein vorrangiger Faktor. Im Vergleich zum<br />
technischen Fortschritt ändern sich Gesetze langsam. Vor allem beim Inkrafttreten neuer Vorschriften<br />
oder neuer technischer Regeln ist eine aktuelle Überarbeitung sinnvoll, jedoch kommt dieser<br />
Fall eher selten vor und wird schon lange vorher durch Entwürfe zur jeweiligen Regel angekündigt<br />
oder es wird eine Übergangszeit eingeräumt in welcher beide Regelwerke Anwendung finden.<br />
10 Ipsen 1989 (Seite 209)<br />
12
2.5 Form<br />
Viele dieser Anforderungen können in verschiedenen Medien gut bedient werden. Vorteile und<br />
Nachteil bei der Wahl des Mediums werden im nächsten Kapitel betrachtet. Die Absicht dahinter<br />
ist es, das beste Medium für die Firma Pave zu ermitteln.<br />
Die Form einer Regelsammlung „muss wahnsinnig schön sein, weil es muss die Leute animieren,<br />
hinein zu gucken“ 11. Eine Aufmachung, die umständlich zu verwenden ist, nicht funktioniert oder<br />
nie zur Hand ist, wenn man sie benötigt, ist wenig förderlich. Ziel ist es, einfach und übersichtlich<br />
das Teilen von Wissen zu ermöglichen und zu unterstützen.<br />
Die Überlegung, welche bei der primären Themenfindung bestand, die Vermittlung anhand einer<br />
‚gespielten‘ Musterveranstaltung zu machen hat sich sehr schnell erübrigt, da sich die geforderten<br />
Ziele nur schwer realisieren lassen. Die Allumfasstheit von Gesetzen sowie ihren abstrakten Charakter<br />
zu erläutern kann man schwierig vermitteln.<br />
Ein gedrucktes Medium, ein Buch oder eine Broschüre, ist einfach und angenehm zu lesen und die<br />
Verwendung scheitert einzig an der Alphabetisierung des Benutzers. Problematisch ist jedoch, dass<br />
gedruckte Medien endlich sind, bis eine neue Auflage erscheint. Ein weiterer Nachteil ist, dass man<br />
die Literatur meist nicht bei der Hand hat, wenn sie von Nöten ist, da sie nicht mehr in den Werkzeugkoffer,<br />
die Aktentasche oder den Rucksack gepasst hat.<br />
Elektronische Datenbanken merzen den Nachteil der Endlichkeit aus, indem sie die Möglichkeit<br />
bieten, Daten zu erneuern oder weiterführend zu bearbeiten. Verknüpfungen sind einfach zu realisieren.<br />
Ein Index und ein Inhaltsverzeichnis werden von einem Suchalgorithmus ersetzt. Negativ ist<br />
der relativ große technische Aufwand und womöglich ein umfangreiches Fachwissen, um mit der<br />
Datenbank umgehen zu können. Man kann diese zwar auf einem Speichermedium mitnehmen, jedoch<br />
wird immer ein Computer benötigt, damit die Informationen zugänglich gemacht werden.<br />
Auch nachteilig zeigt sich, dass jeder selbst engagiert sein muss seine Datenbank zu erneuern und<br />
zu pflegen. Zwar kann man sich mit seinen Kollegen austauschen und so vielfältiges Wissen sammeln.<br />
Damit ist viel Aufwand verbunden, die Daten müssen umständlich getauscht und verbreitet<br />
werden. Änderungen und Fehler sind nur durch Neufassungen zu bewältigt. Die Aktualität des<br />
Wissens ist jedoch besser als bei einem gedruckten Medium.<br />
Die letzte hier betrachtete Möglichkeit ist eine serverbasierte Datenbank, die von allen Nutzern<br />
weitergeführt wird. Das Wissen aller Benutzer wird auf diese Weise gesammelt. Genau wie im vorherigen<br />
Fall, muss auf die Kompatibilität zwischen den Austauschpartnern geachtet werden. 12 Diese<br />
11 Speith 2008<br />
12 Probst 1999 (Seite 244)<br />
13
Problematik, die im Jahr 1999 noch bestand, ist mittlerweile nicht mehr von Relevanz. Kommunikation<br />
und Datenverarbeitung wird heute zum Großteil elektronisch getätigt und kann somit als<br />
vorhanden angesehen werden. Nachteilig bei einer solchen Datenbank ist die Notwendigkeit, eine<br />
Verbindung mit dem Netzwerk (Inter- oder Intranet) aufzubauen, um die Datenbank zu erreichen.<br />
Die Firma Pave verfügt über eine Intranet-Plattform zur internen Kommunikation sowie über eine<br />
Internet-Präsens zur externen Kommunikation. Alle vorhandenen Rechner sind an beide Netzwerke<br />
angeschlossen und im gesamten Firmengebäude kann man sich kabellos mit dem Internet<br />
verbinden. Auch sind alle Mitarbeiter imstande mit Computern und den wichtigsten Funktionen<br />
umzugehen. 13<br />
2.5.1 Wiki<br />
Diesen Voraussetzungen folgend ist ein so genanntes ‚Wiki‘ eine passende Möglichkeit, eine Plattform<br />
zum Wissensaustausch zu schaffen.<br />
Ein Wiki ist eine Internetdatenbank, die auf freiwilliger Basis von Nutzern gefüllt und bearbeitet<br />
wird. Abhängig von der Rechtevergabe darf jeder Angemeldete Artikel bearbeiten, ändern, vervollständigen<br />
und sogar löschen. Eine Redaktion gibt es nicht, es wird auf die gegenseitige Kontrolle<br />
der Nutzer vertraut. 14<br />
Das berühmteste Wiki ist die Online-Enzyklopädie ‚Wikipedia‘.<br />
In einigen namhaften Unternehmen sind nach dem Wiki-System aufgebaute Datenbanken eingeführt<br />
worden. Beispielhaft ist das ‚dbwiki‘ im Technologiebereich der Deutschen Bank AG15 oder<br />
das Wiki bei der Computervertriebs Synaxon AG16 zu nennen. Zweifel an dieser Systematik<br />
Informationen zu kommunizieren werden oft laut. Nach einem Mehraufwand in den ersten Wochen<br />
nach der Einführung wird es in der folgenden Zeit „ein Arbeitsmittel, das viele ganz selbstverständlich<br />
nutzen“ 17.<br />
2.5.2 Technische Durchführung<br />
Für die Anforderungen von Pave kann ‚Mediawiki‘ 18 genutzt werden. Das freie Wiki-Softwarepaket<br />
wird zur Installation und kompletten Konfiguration eines Wiki auf dem eigenen Server kostenlos<br />
im Internet bereitgestellt.<br />
Konfigurationen, wie die Werkzeuge, Hilfestellungen, Formatierungen oder grafische Elemente,<br />
können weitestgehend nach den Wünschen des Benutzers geändert werden.<br />
13 Probst 1999 (Seite 252)<br />
14 Wikipedia 2009<br />
15 Zurawski 2007<br />
16 Bergmann 2007<br />
17 Bergmann 2007<br />
18 Mediawiki 2009<br />
14
Das Wiki des Unternehmens Pave mit dem Namen ‚Pavepedia‘, wird auf dem Web-Server von<br />
Pave liegen, jedoch nur für berechtigte Personen zugänglich sein. Jeder Nutzer muss sich zunächst<br />
anmelden um eine Zugangsberechtigung zu erhalten. Erst nach Prüfung seiner Legitimation wird er<br />
von einem Administrator freigeschaltet.<br />
Dies ist notwendig, damit der Verfasser der Artikel kenntlich wird. Bei Zweifel oder weiterführenden<br />
Fragen kann er persönlich angesprochen werden. Wünschenswert ist, wenn der Inhalt und das<br />
Ergebnis dieser vertiefenden Konversation dann auch im Wiki veröffentlicht werden. Weitere Erläuterungen<br />
hierzu finden sich im Abschnitt 2.7.<br />
Es gibt eine bestimmte Vorgehensweise, Artikel bei ‚Mediawiki‘ zu Verfassen. Einer einfachen<br />
Syntax folgend können Fettschrift, Verlinkungen zu anderen Artikeln und viele weitere Formatierungen<br />
durchgeführt werden. Beispielhaft bedeutet die Einbindung von Text in zwei eckige Klammern<br />
eine Verlinkung zum jeweiligen Artikel: „Die Führung der Flucht- und Rettungswege sind im<br />
[[Bestuhlungsplan]] ersichtlich.“<br />
2.5.3 Praxisbeispiele<br />
Eine Option die geforderten Praxisbeispiele in das System einzupflegen sind Lotus Notes. 19 Dies<br />
sind Erfahrungsberichte, die von einzelnen Mitarbeitern verfasst und der Allgemeinheit zur Verfügung<br />
gestellt werden. Die schon gewonnenen Kenntnisse und die Sachkunde für spezielle Fälle<br />
können so weitergegeben werden. Ein Einfügen in die Datenbank ist nicht aufwendig, sondern erfolgt<br />
wie das Verfassen eines neuen Artikels. Damit die Lotus Notes nicht geändert werden können,<br />
ist einer Einbindung im .<strong>pdf</strong>-Format anzuraten. Antworten auf relevante Fragen, die jedoch<br />
nicht direkt und ausführlich in Gesetzen erwähnt sind, können an dieser Stelle geteilt werden, zum<br />
Beispiel die Antwort auf die Frage, wie man sich mit einem Tontechniker verhält, der sich nicht an<br />
die geforderten und vereinbarten Schalldruckpegel hält.<br />
2.5.4 USB-Stick<br />
Schließlich soll ein weiterer Schwachpunkt der serverbasierten Datenbank behoben werden. Zweifel<br />
über verschiedene Gesetze treten oft erst dann auf, wenn man vor dem jeweiligen Problem<br />
steht, etwa bei Aufträgen außer Haus. Jedoch ist dann Anbindung an das Internet nicht immer gegeben,<br />
somit ist es dann unmöglich an die Informationen aus der Gesetzessammlung zu gelangen.<br />
Das gesamte Wiki wird täglich in einer offline-lauffähigen Version bereitgestellt. Es wird allen Mitarbeitern<br />
angeboten diese auf einem USB-Stick oder einem anderes Speichermedium mitzunehmen.<br />
Diese Version ist tagesaktuell und verfügt über das gleiche Aussehen und die gleichen Systematiken<br />
(Verlinkung, Formatierungen, et cetera) wie die originale Datenbank.<br />
19 North 2002 (Seite 11)<br />
15
Hierfür benötigt man nur noch einen USB-fähigen Computer, doch dieser kann heutzutage auf jeder<br />
Produktion als gegeben angenommen werden. Über UMTS-Karten ist das mobile Internet weit<br />
verbreitet, aber soll noch nicht als Voraussetzung angenommen werden. Werden sich die Möglichkeiten<br />
in Zukunft ändern, kann man den Stick anderweitig verwenden.<br />
2.5.5 PDA<br />
Des Weiteren ist es ein kleiner Aufwand die Datenbank auch als offline-Version optimiert für ein<br />
Mobiltelefon oder PDA zur Verfügung zu stellen. Für diejenigen, die ein solches Gerät besitzen, ist<br />
es nochmals eine Vereinfachung und auch Verbesserung. Das gesamte Wissen ist dann auch ohne<br />
Computer und ohne Verbindung zum Internet jederzeit abrufbar. Das Herunterladen funktioniert<br />
genauso wie bei einem USB-Stick. Die jeweils tagesaktuelle PDA-Version wird zum Download angeboten<br />
und vom Verwender per USB über einen Rechner oder übers Internet auf dem Handy<br />
oder PDA installiert. Ein Verfassen von Artikeln ist im Fall der offline-Versionen nicht möglich,<br />
sondern kann nur auf dem Server getätigt werden.<br />
Nachdem die richtige Zusammenstellung an Medien für die Anforderungen von Pave ermittelt<br />
wurde sollen Vor- und Nachteile dieser Wahl beschrieben werden. Für die Nachteile werden Lösungsmöglichkeiten<br />
mit angegeben.<br />
2.6 Chancen<br />
Vorteilhaft bei der Verwendung eines Wiki ist die Nutzerfreundlichkeit. Informationen sind in<br />
Echtzeit verfügbar. Sofort nachdem die Änderungen eingetragen wurden sind, sie für alle Nutzer in<br />
vollem Umfang einzusehen.<br />
Die Zusammenarbeit vieler Benutzer ist sehr gut möglich. Fehlende Aspekte eines Themas können<br />
von einer anderen Person ergänzt werden, ohne dass der erste Autor zu Rate gezogen werden<br />
muss. Fehler können von allen berichtigt werden.<br />
So ergibt sich ein ganzheitliches Bild, dass von Vielen erstellt wurde. Dies ist einer der wichtigen<br />
Grundgedanken eines Wiki. Jeder trägt seinen Teil dazu bei und im Ergebnis wird die Gesamtheit<br />
des Wissens für alle zugänglich.<br />
Ein weiterer großer Vorteil ist die Parallelität zu der Online-Datenbank Wikipedia. Schon jetzt wird<br />
diese Enzyklopädie von vielen Mitarbeitern im Internet verwendet. Die Benutzung von Pavepedia<br />
ist kein Novum, das erst erlernt werden muss. Bei Wikipedia wird beispielhaft die Syntax und das<br />
Vorgehen beim Einstellen neuer Artikel erklärt. Das Verfassen einer nochmaligen Anleitung ist<br />
überflüssig oder kann in verringertem Maße erfolgen. Relevante Artikel können entweder kopiert<br />
oder über einen Verweis verbunden werden.<br />
16
In der Literatur werden „Wissensmanager“ 20 oder Redakteure gefordert. „Eine Reihe von<br />
Unternehmen setzt hierfür die Support-Gruppen der Kompetenz-Netzwerke ein, die festlegen,<br />
welche spezifischen Informationen gespeichert werden sollen, wie lange sie vorgehalten werden<br />
und welche Informationen aus dem System nach Ablauf des „Verfalldatums“ zu entfernen sind.“ 21<br />
Diese werden im Fall Pave nicht benötigt, da die Einträge nicht statisch sind und immer weiter geschrieben<br />
werden können. Änderungen oder neue Anforderungen können sofort geändert werden.<br />
Kontrolle erfolgt kontinuierlich und gegenseitig.<br />
Selbstverständlich sind die Ingenieure und Spezialisten im Unternehmen genauso berechtigt Artikel<br />
zu schreiben und zu verfassen, wie die Auszubildenden.<br />
2.7 Probleme<br />
Negativ kann sich Vandalismus, also mutwillige Fehlbearbeitung der Einträge, oder Falschinformation<br />
auswirken. Eine Eindämmungsmöglichkeit ist, dass sich alle Benutzer nur mit ihrem echten<br />
Namen und nicht einem Synonym anmelden müssen, so ist die Hemmschwelle größer Inhalte publik<br />
zu machen, von deren Richtigkeit man nicht vollends überzeugt ist oder sie in weiteren Quellen<br />
recherchiert hat. Eine kleine Änderung ist schnell gemacht, wenn man nicht mit seinem Namen dafür<br />
haften muss.<br />
Die Identität kann geprüft werden, indem eine e-mail an einen Administrator geschickt wird, der<br />
diese dann bestätigen muss. Kommt eine Anfrage mit einem nicht erkenntlichen Synonym wird<br />
diese einfach abgelehnt.<br />
Eine weite Lösung des Problems ist, dass jede in der Datenbank getätigten Änderung gespeichert<br />
wird und für jeden einzusehen ist. So kann die ganze Historie mit jeweiligem Verfasser und Änderungsdatum<br />
nachvollzogen werden, getätigte Löschungen oder Fehleintragungen können so schnell<br />
rückgängig gemacht werden.<br />
Ein weiterer negativer Faktor ist die relativ geringe Anzahl an zugreifenden Personen, welche beim<br />
Unternehmen Pave die Zahl von 60-80 Nutzern nicht überschreiten wird. So kann es schwierig<br />
werden, die oben beschriebene Zusammenarbeit zu generieren. Der so genannte Netzeffekt wird<br />
nicht erreicht. Dieser beschreibt die Erkenntnis, dass ein Gut oder eine Technologie mehr Nutzen<br />
für den Einzelnen haben, je mehr Teilnehmer daran beteiligt sind. Beispielweise hat das Telefon<br />
umso mehr Wert für den Einzelnen, je mehr Personen auch ein Telefon besitzen. Würden nur zwei<br />
Personen telefonisch erreichbar sein, so sind die Vorteile sehr gering, da nur diese beiden miteinander<br />
sprechen können. Da aber das Telefonnetz in ziemlich alle Haushalte ausgebaut ist, ist der<br />
Vorteil für alle maximal. 22<br />
20 Probst 1999 (Seite 367)<br />
21 North 2002 (Seite 303)<br />
22 Kerbel 2004 (Seite 1, 3)<br />
17
Die einzige Lösungsmöglichkeit ist eine Erhöhung der Nutzerzahl. Dies ist aber eine sehr weit reichende<br />
Maßnahme und wird im Schluss dieser Arbeit diskutiert.<br />
2.8 Förderung<br />
Wenige Maßnahmen in einem Unternehmen laufen von selbst ab und müssen ‚angeschupst‘ oder<br />
initiiert werden. Es muss der sich ergebende Vorteil für die Mitarbeiter ersichtlich sein und auch<br />
nach dem Start muss eine kontinuierliche Motivation der Mitarbeiter bestehen.<br />
Mitarbeiter müssen das Gefühl bekommen, dass ihr Wissen intern genauso viel Wert hat wie extern,<br />
um dieses nicht nur für sich zu behalten, sondern es preiszugeben.<br />
Aufgrund der relativ kleinen Größe der Firma mit 32 fest angestellten Mitarbeitern und etwa<br />
nochmals so vielen freien Mitarbeitern kann man davon ausgehen, dass sich alle Mitarbeiter gut<br />
kennen und auf beruflicher Ebene einschätzen können. Hier ist es nicht sinnvoll Strukturen und<br />
Systeme zu implementieren, welche womöglich an den Bedürfnissen vorbei gehen. Vielmehr soll<br />
auf den persönlichen Kontakt und die über lange Zeit aufgebauten Beziehungen gesetzt werden,<br />
um die Mitarbeiter von Pavepedia zu begeistern.<br />
Die Corporate Identity, wie in Kapitel 2.3 beschrieben, muss beinhalten, dass Artikel geschrieben<br />
und so Informationen an Kollegen weiter gegeben werden. Von der Führungsebene muss ein deutliches<br />
Signal gesetzt werden, dass das System Wiki nun Bestandteil der Arbeit ist, genauso wie das<br />
tragen eines bestimmten Dresscodes oder das Rauchverbot im Gebäude. Es soll klar werden, dass<br />
Pavepedia ein Werkzeug ist mit dem sich das Unternehmen profiliert, sich ein Markenzeichen gibt,<br />
genauso wie ein freundliches Auftreten gegenüber dem Kunden oder ein wohl gestalteter Briefkopf.<br />
Es muss von der Firmenleitung die Notwendigkeit und die Vorteile aufgezeigt werden, dass so eine<br />
Sammlung die Arbeit erheblich sicherer macht, weil man nicht auf das vorhandene „gefährliche<br />
Halbwissen“ 23 baut, sondern sich anhand belegter Quellen informiert. Sichere und Zufriedenstellende<br />
Arbeit bedeuten nicht nur eine Sicherung von Aufträgen in der Zukunft sondern auch<br />
eine gesunde und entspannte Arbeitsatmosphäre.<br />
Dieses könnte mit einer Einführungs-Veranstaltung passieren, bei welcher man das neue Wiki vorstellt<br />
und die wichtigsten Funktionen erklärt. Es muss den Bediensteten bei Pave die Angst vor der<br />
Neuerung genommen werden indem man die oben genannten Chancen hervorhebt. Die Datenbank<br />
darf nicht als eine weitere Last im Arbeitsalltag empfunden werden. Eine weitere Fördermöglichkeit<br />
ist, dass man jedem Mitarbeiter ein Pavepedia-Geschenk macht, die aktuelle Version auf ei-<br />
23 Speith 2008<br />
18
nen USB-Stick. So ist jeder noch mehr animiert sich mit dem Wiki auseinander zu setzten, weil er<br />
es ja in der Hand hält.<br />
Freiheiten, vor allem zeitliche, müssen entstehen sich mit der Datenbank beschäftigen zu können,<br />
damit zu ‚spielen‘ und hoffentlich durch die Verlinkungen auf weitere Gebiete zu stoßen, die man<br />
zunächst gar nicht erfragt hat.<br />
Eine monetäre Motivation ist nicht angestrebt. Alles soll auf einer freiwilliger Basis passieren. Dieses<br />
wurde auch in den beiden Fällen bei der Deutschen Bank AG und bei Synaxon AG so gehandhabt.<br />
Von Auszubildenden werden jeweils in einer gewissen Zeitspanne Artikel verlangt. So kann das in<br />
der Berufsschule gelernte Wissen angewendet und vertieft werden. Weiterhin bietet sich an, dass<br />
aktuell auftretende Probleme und Fragen der Auszubildenden im Selbststudium bearbeitet und<br />
schließlich der Belegschaft in Form eines Eintrages im Wiki präsentiert werden.<br />
Weiterhin ist es nach Ermittlung von Nutzungshäufigkeit oder besonders guten Artikeln eines Autors<br />
möglich, diese auf die Startseite zu stellen und somit als besonders wertvoll auszuweisen und<br />
damit ein indirektes öffentliches Lob für den Autor auszusprechen. Weitere Aufführungen hierzu<br />
finden sich im nächsten Absatz.<br />
2.9 Bewertung<br />
Aus der Grundidee eines Wiki, dass es sich selbst über die Anzahl der Teilnehmer kontrolliert, kann<br />
man folgern, dass keine Bewertung stattfinden muss. Die Nutzer werden sich ihre eigenen Gedanken<br />
machen und bei Bedarf die Inhalte selbständig verbessern. Wie oben erwähnt kann das aufgrund<br />
der relativ kleinen Anzahl der Verwender schwierig werden so eine ausreichende Kontrolle<br />
zu gewährleisten.<br />
Mediawiki bietet dazu auch die Möglichkeit Artikel als ‚Artikel des Tages‘, ‚lesenswert‘ und ‚exzellent‘<br />
auszuzeichnen. Jedoch folgt dieses einem langwierigen Schema. Zunächst muss der Artikel<br />
vorgeschlagen werden. Danach wird in einem gewissen Zeitraum über den Artikel von allen<br />
Nutzern beraten um endlich auf die Liste der ‚Lesenswerten Artikel‘ gestellt zu werden.<br />
Wünschenswert wäre es in Zukunft, wenn am Ende der jeweiligen Seite eine Bewertungsmatrix<br />
einprogrammiert wird, in der man durch einen Klick auf eine Skala von eins (gut) bis fünf (schlecht)<br />
seine Stimme abgeben kann.<br />
Bewertet werden sollen die Form, der Inhalt, die Relevanz und die Verständlichkeit um Artikel einordnen<br />
zu können und das Wissen zu nutzen.<br />
19
Gut bewertete Artikel können dann besonders hervorgehoben werden. Neben der oben erwähnten<br />
Förderung des jeweiligen Autors, ist ein Eintrag, bei welchem die Nutzer die Relevanz hoch eingestuft<br />
haben, sicherlich für viele Mitarbeiter von großer Wichtigkeit. So können Artikel in die Rubrik<br />
‚besonders relevant‘ gesetzt werden. So ist es möglich wichtige Informationen noch weiter zu<br />
verbreiten, auch an Mitarbeiter die primär gar nicht nach diesem Thema gesucht haben. Überlegenswert<br />
wäre es eine eigene Rubrik zu schaffen, die immer im Vordergrund zu sehen ist, gleich auf<br />
welcher Seite man sich gerade befindet.<br />
Die Rückführung der Bewertungsdaten kann entweder an einen Administrator geschehen, welcher<br />
die Artikel dann an die richtige Position setzt oder über eine automatische Verlinkung, welche beispielhaft<br />
die fünf besten Artikel jeder Kategorie aufzeigt.<br />
Bei schlecht bewerteten Artikeln kann man den Autor persönlich bitten, sich nochmals mit dem<br />
Thema auseinander zu setzen und seinen Eintrag zu verbessern.<br />
2.10 Absicherung<br />
Wie in der Einleitung dieser <strong>Bachelorarbeit</strong> erwähnt können Wissenssammlungen und andere gespeicherte<br />
Informationen der Konkurrenz sehr viel nutzen. Das interne Wissen soll möglichst nicht<br />
in die Hände und Köpfe derer gelangen, die daraus einen Profit auf Kosten von Pave schlagen.<br />
Eine Absicherung ist auf jeden Fall von großer Bedeutung.<br />
Technisch wird der Schutz über eine Passwortabfrage im der Online-Version, genauso wie bei der<br />
Stick-Version, realisiert. Um Zugang zu bekommen muss man sich einloggen, vergleichbar zu anderen<br />
Seiten im Internet.<br />
Fest angestellte Mitarbeiter werden auf jeden Fall einen uneingeschränkten Zugang bekommen.<br />
Schwieriger gestaltet sich die Situation im Falle der selbständigen Mitarbeiter:<br />
Eine Möglichkeit ist es, auf die Loyalität und Verschwiegenheit der einzelnen Person zu bauen, jedoch<br />
sind im Zweifel diese schwer nachzuweisen und beruhen auf einer lange aufgebauten Beziehung.<br />
Zwar sind viele freie Mitarbeiter dem Unternehmen sehr verbunden und wirtschaftlich abhängig<br />
von ihm, jedoch rein rechtlich absolut eigenständig.<br />
Es wird nur eine ausgewählte Zahl an freien Mitarbeitern geben, denen einen Zugang zu den Datenbanken<br />
gewährt wird. Diese werden von den entsprechenden Führungspersonen ausgewählt.<br />
Eine Maßnahme ist, potentiellen Partnern einen zeitbeschränken Zugang zur Datenbank mit eingeschränkten<br />
Rechten zu gewähren. So können sich einzelne Personen über das System Pavepedia informieren,<br />
können aber keine Änderungen tätigen. So können verschiedene operative Ziele verfolgt<br />
werden, etwa Partner von der Qualität der geleisteten Arbeit überzeugt werden. Technikern, die nur<br />
20
kurz mit Pave zusammenarbeiten, kann man Möglichkeit geben eine ebenso gute Leistung zu vollbringen,<br />
wie die fest angestellten sie auch liefern.<br />
Zugangsbeschränkungen sollten jedoch sehr überlegt ausgesprochen werden. Eine Beschränkung<br />
des Zuganges zu Informationen kann im Mitarbeiterpool ein Misstrauen auslösen und somit Wissensaustausch<br />
verhindern. 24<br />
Der Teil, in welchem die Ziele und Möglichkeiten einer tief greifenden Wissensvermittlung beschrieben<br />
werden ist hier abgeschlossen. Nun soll ein Spektrum an Gesetzten und Richtlinien umrissen<br />
werden, das beim Planen und Durchführen von Veranstaltungen wichtig ist und das Spektrum,<br />
welches in dieser Arbeit primär betrachtet wird.<br />
2.11 Gesetzesspektrum<br />
Die Veranstaltungsbranche, außerhalb von Theatern, ist im Vergleich zu anderen Bereichen des<br />
wirtschaftlichen Lebens sehr jung. Aufgrund dessen ist die Gesetzesstruktur noch nicht vollends<br />
ausgereift. Man behilft sich mit dem Blick zu anderen Branchen. Primär geht dieser zu Theaterhäusern,<br />
jedoch sind die Anforderungen für ein Opernhaus nicht immer die gleichen, wie zum Beispiel<br />
bei einer Veranstaltung in einer Industriehalle oder unter freiem Himmel. Für die Auslegung von<br />
Traversenmaterial als Lastaufnahmemittel bedient man sich der Erfahrung aus dem Kranbau, für<br />
Lastannahmen von Tribünen nimmt man das Bauwesen zu Hilfe, Sicherheitslevel von Motoren<br />
werden nach Industriestandart25 berechnet, spezifische Software ist sehr rar und der Beruf des<br />
‚Riggers‘ existiert offiziell nicht.<br />
Hier zeigt sich die Problematik auf: Das abzudeckende Spektrum ist einer Person kaum erfassbar,<br />
jedoch sind die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter überaus weitläufig. Ein Verantwortlicher oder<br />
zum Teil auch Techniker muss nach Möglichkeit alle Gewerke überblicken und einschätzen können,<br />
um eine für Mitarbeiter und Besucher sichere Veranstaltung zu realisieren.<br />
Für Richtlinien gibt es sehr viele Quellen. Eine große Bandbreite von Veranstaltungen kann mit<br />
dem folgenden Gesetzesspektrum bedient werden, welches nicht den Anspruch auf Vollständigkeit<br />
hat. Erweiterungen für sehr spezielle Fälle sind denkbar.<br />
Gesetze und Verordnungen:<br />
ArbStättV - Arbeitsstättenverordnung, ASR - Arbeitsstättenrichtlinie<br />
ASchG - Arbeitnehmerschutzgesetz<br />
BayBO - Bayerische Bauordnung<br />
24 North 2002 (Seite 304)<br />
25 SIL für die Steuerung<br />
21
BewachV - Bewachungsverordnung<br />
BGG - Behindertengleichstellungsgesetz<br />
BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
JugSchG - Jugendschutzgesetz<br />
KSVG - Künstlersozialversicherungsgesetz<br />
MSchG - Mutterschutzgesetz<br />
SprengG - Sprengstoffgesetz<br />
UrhWG - Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (GEMA)<br />
VStättV - Bayerische Versammlungsstättenverordnung<br />
Berufsgenossenschaftliche Schriften mit jeweiligen Durchführungsanweisungen, insbesondere<br />
BGI 515 - Persönliche Schutzausrüstungen<br />
BGI 810 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Leitfaden<br />
BGR 133 - Feuerlöscher<br />
BGR 191 - Fuß- und Knieschutz<br />
BGR 192 - Augen- und Gesichtsschutz<br />
BGR 193 - Kopfschutz<br />
BGR 194 - Gehörschutz<br />
BGR 195 - Schutzhandschuhe<br />
BGR 198 - Absturzsicherung<br />
BGR 500 - Betreiben von Arbeitsmitteln<br />
BGV A3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
BGV A8 - Sicherheitskennzeichnung<br />
BGV B3 - Lärm<br />
BGV C1 - Räume für szenische Darstellung<br />
BGV D8 - Winden, Hub- und Zuggeräte<br />
Regel der Technik<br />
VPLT SR 1.0 - 4.0<br />
DIN-Normen<br />
Verbandsschriften<br />
DTHG<br />
2.12 Ausgewählte Gesetze<br />
In dieser <strong>Bachelorarbeit</strong>, vor allem in den ersten Artikeln für Pavepedia wird vorwiegend auf folgende<br />
Gesetze oder Sachverhalte eingegangen:<br />
Bayerische Bauordnung<br />
Bayerische Versammlungsstättenverordnung<br />
BGV C1<br />
Thematik: Lärm<br />
22
Thematik: Hierarchie von Gesetzen<br />
Thematik: Persönliche Schutzausrüstung<br />
Diese Differenzierung entstand nach den Wünschen der Firmenleitung. Grund dafür ist, dass die<br />
BayBO und die VStättV in ihrer jeweils aktuellen Fassung vor kurzem inkraftgetreten sind. Die<br />
Firma Pave hat viele Aufträge im bayerischen Raum und der Belegschaft sollen vor allem dortige<br />
Gesetze vermittelt werden.<br />
Ein Augenmerk soll auf das bessere Verständnis und die richtige Verwendung von persönlicher<br />
Schutzausrüstung gelegt werden.<br />
Aus operativen Gründen des Unternehmens soll die Thematik Lärm beleuchtet werden und für die<br />
richtige Zuordnung von Richtlinien soll die Hierarchie aller relevanten Regelwerke erarbeitetet werden.<br />
Es soll jedem Mitarbeiter klar sein, dass eine DIN-Norm kein Gesetz, sondern ein unverbindlicher<br />
Vorschlag ist.<br />
Wie oben als Ziel definiert, sollen nur die für die Firma Pave relevanten Paragraphen betrachtet<br />
werden. Die restlichen sind nicht irrelevant, jedoch für die Firma Pave zweitrangig. Die Auswahl erfolgt<br />
in Pavepedia-Artikeln, welche im Anhang A zu finden sind.<br />
2.13 Vorhandene Literatur und Bewertung<br />
Der letzte Teil befasst sich mit vorhandener Literatur, deren Inhalt Gesetzessammlungen in der<br />
Veranstaltungstechnik sind. Die Problematik ist, dass diese entweder viel zu oberflächlich oder zu<br />
spezifiziert verfasst sind. Je nach Schwerpunk und Autor entstehen Werke, die nur von jeweils einem<br />
kleinen Kreis von Anwendern genutzt werden oder verschiedene Sachverhalte sehr oberflächlich<br />
erklären.<br />
Hier soll Literatur verglichen werden, die für die Inhalte von Pavepedia gut genutzt werden kann.<br />
Fachliteratur für verschiedene Gewerke wie das PA-Handbuch von Frank Pieper oder das Handbuch<br />
der Lichttechnik von Jens Müller sollen hier außer Acht gelassen werden. In diesen wird zwar<br />
auch auf Gesetzte eingegangen jedoch nur marginal. Der Hauptteil dieser Bücher ist technischen<br />
oder gestalterischen Hinweisen gewidmet.<br />
DTHG Handbuch26 In der Auflage von 2004 werden im ersten Teil BG-Schriften, wie die BGV C1 oder die BGV A3<br />
abgedruckt. Vollständig kann man diesem Teil des Buches nicht nennen, da sehr wichtige berufsgenossenschaftliche<br />
Schriften nur mit dem Inhaltsverzeichnis abgedruckt sind.<br />
26 DTHG 2004, DTHG 2008<br />
23
Der weitere Teil des Buches beinhaltet sehr viel Wissenswertes über Beleuchtung und Akustik, welches<br />
als Informationsquelle wertvoll ist. Jedoch ist das Kapitel über Tontechnik in diesem Buch<br />
eher knapp im Vergleich zu Beleuchtung.<br />
Darüber hinaus ist dieses Buch eine physikalische Formelsammlung. Viele Bereiche sind wichtig<br />
und notwendig, wie die Volumina von Körpern, Umrechnungstabellen, Brechungseigenschaften<br />
von Linsen und elektrotechnische Grundgleichungen.<br />
Demgegenüber werden viele Fälle betrachtet, welche nur Verwendung nach einem gründlichen<br />
Studium finden. So ist es mit Sicherheit kaum möglich aus den wenigen Seiten über Statik den dort<br />
erklärten Ritterschnitt nach August Ritter anwenden zu können oder mit Flächenträgheitsmomenten<br />
zweiten Grades einen Knickfall nach Leonhard Euler nachvollziehen zu können.<br />
Das größte Manko an diesem Buch ist das sehr rudimentäre Inhaltsverzeichnis und der fehlende<br />
Index. Ein zielorientiertes Suchen und Finden ist somit Glückssache. Zu sehr weiten Teilen ist das<br />
Buch außerdem mit Werbung verschiedener Untenehmen versehen.<br />
In der Auflage von 2008 wurde das DTHG Handbuch noch weiter gekürzt und ist immer noch<br />
nicht mit einem Index versehen.<br />
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften wurden nicht mehr abgedruckt und<br />
die Formelsammlung überarbeitet. An dem Schwerpunkt des Gewerkes Licht hat sich wenig geändert.<br />
Dieses Buch (in beiden Auflagen) kann als Lesebuch sehr wohl einen großen Wert haben, jedoch<br />
für die Anwendung als Sammlung von Informationen, die oft in Eile gefunden werden müssen, ist<br />
es von niederem Rang.<br />
Gerling und Starke27 Die Bücher dieser beiden Autoren kann man als Primärliteratur bezeichnen! Darin wird in aller<br />
Ausführlichkeit die MVStättV kommentiert und die geforderten Schutzziele aufgezeigt. Nach der<br />
Lektüre werden einem viele Zusammenhänge klar und man bekommt ein tieferes Verständnis für<br />
die im Gesetzestext gestellten Anforderungen.<br />
Nachteilig ist, dass es bei Gerling keinen Index gibt. So fällt hier, genauso wie beim<br />
DTHG-Handbuch, das Suchen nach einer eiligen Antwort mit Hilfe von Schlagwörtern schwer.<br />
Es sind mehr anschauliche Skizzen und Zeichnungen wünschenswert, frei nach dem Sprichwort:<br />
‚Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte!‘<br />
27 Gerling 2002, Starke 2004<br />
24
Schliermann 28<br />
Die Zusammenfassungen sind sehr gut. Informationen sind ausführlich recherchiert und werden in<br />
einer funktional und knapp gehaltenen Form, Sprache und Darstellung aufbereitet. Sie werden von<br />
allen regulierenden Seiten (wie Gesetz, Berufsgenossenschaft, Normen) dargestellt. Quellen werden<br />
stets angegeben und ein Index zum schnellen Finden ist vorhanden. So besteht die Möglichkeit relevante<br />
Passagen im eigentlichen Gesetzestext nachzulesen. Verweise auf weitere Textpassagen im<br />
Buch sind häufig und weiteres Wissen kann so vermittelt werden. Neuauflagen erscheinen schon<br />
nach sehr kurzer Zeit.<br />
Negativ fällt auf, dass sehr wenige Skizzen gezeigt werden. Weiterhin wird nur in Stichpunkten und<br />
nicht im Fließtext geschrieben und viele Erklärungen können nur als Denkanstoß gewertet werden,<br />
da zu wenig Information vorhanden ist.<br />
Auch die Passagen aus der ‚alten‘ VStättV von 1979 sind überflüssig, da mittlerweile in allen Bundesländern<br />
die aktualisierte VStättV gültig ist. Dies verwirrt den Leser unnötig und Vergleiche müssen<br />
nur in wenigen Spezialfällen gemacht werden, zum Beispiel wenn es um Bestandschutz geht.<br />
Scherffig 29<br />
In der Broschüre ‚MVStättV Kompakt‘ wird die Verordnung von 2002 in einer sehr anschaulichen<br />
und grafisch sehr schönen Form kommentiert. Die Fakten sind häufig durch Skizzen verdeutlicht<br />
und dadurch schnell zu erfassen.<br />
Ungünstig fällt auf, dass das Suchen ohne Index erschwert wird und sich diese Zusammenfassung<br />
auch nicht an die Struktur des tatsächlichen Regelwerkes hält. Zunächst wird über die Verantwortlichkeiten<br />
(§ 31ff), danach über Rettungswege (§ 6) und danach über Brandmeldeanlagen (§ 20) geschrieben.<br />
Es muss bemerkt werden, dass einige Teilbereiche sehr genau betrachtet (Verantwortlichkeiten30) und andere mit einem Verweis auf den Gesetzestext (Sicherheitsbeleuchtung31) abgehandelt werden.<br />
Ebner 32<br />
Ebner benennt wichtige Reglements in der Veranstaltungsbranche und zeigt weiterführende Gedanken<br />
auf. Des Weiteren sind jene auf relevante Passagen reduziert und kommentiert.<br />
Positiv zeigen sich im ersten Teil des Titels die ‚Checklisten‘ für Rigging oder Ton. Diese werden<br />
einleitend genau erklärt und es wird auf viele Punkte hingewiesen. Genauso verhält es sich mit dem<br />
28 Schliermann 2008<br />
29 Scherffig 2003<br />
30 Scherffig 2003 (Seiten 15 - 23)<br />
31 Scherffig 2003 (Seite 34)<br />
32 Ebner 2007<br />
25
Glossar am Ende der Literatur. Die Struktur ist nachvollziehbar, jedoch wäre ein Index wünschenswert,<br />
um das Suchen noch zu beschleunigen.<br />
Die Autoren Ebner und Schliermann haben Bücher geschrieben, die sehr ähnlich der Ziele von Pavepedia<br />
sind. Vornehmlich unter Zuhilfenahme dieser, aber auch anderer Literatur, sollen die Artikel<br />
im Anhang verfasst werden.<br />
In den elektronischen Zusammenstellungen im Wiki der Firma Pave soll versucht werden die Vorteile<br />
all dieser Literatur zu nutzen und im gegenseitigen Abgleich die negativen zu Aspekte beseitigen.<br />
26
3 Schluss<br />
Abschließend ist zu überdenken, ob nicht nur Informationen über das richtige Verhalten, bezogen<br />
auf Gesetzte und Richtlinien alleine einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz erzeugen. Überlegenswert<br />
ist die vorhandene Struktur nach erfolgreicher Anlaufphase weiter auszubauen und weiteres<br />
Wissen miteinander zu teilen. Es kann Bereiche mit Informationen über aktuelle Projekte, Kunden<br />
oder Raffinessen von technischem Equipment geben.<br />
Vor allem Informationen, die man schlecht in tabellarisierten Datenbanken abfragen kann, entscheiden<br />
oft über einen zufriedenen Kunden: ‚Was hat ihm bei der letzten Veranstaltung am besten/überhaupt<br />
nicht gefallen?‘, ‚Wieso war das Bier schon um 20.00 Uhr alle?‘<br />
Oft weiß der betreffende Projektleiter die Antworten auf solche Fragen, nur treten an dieser Stelle<br />
genau die gleichen Aspekte zu Tage, die oben schon erwähnt wurden. Nicht immer ist dieser Projektleiter<br />
mit seinem Wissen verfügbar. Er könnte im Urlaub sein oder mittlerweile bei der Konkurrenz.<br />
Ein weiterer Gedanke ist die Öffnung der Datenbank für die Öffentlichkeit. Ein eindeutiger Effekt<br />
wäre die Vergrößerung des oben erwähnten Netzeffektes und somit ein mehr Menschen, die in das<br />
Wiki ihre Einträge machen und sich daraus Informationen holen. Die Richtigkeit von Informationen<br />
kann eher (aber nicht vollständig) gewährleistet werden. Ein weiterer Vorteil wäre eine Werbemaßnahme<br />
für die Firma Pave. Jeder Benutzer erhält über die Startseite des Wiki über die<br />
Leistungen des Unternehmens. Die Qualität der Einträge wird ein entsprechendes Licht auf die<br />
Qualität der Firma werfen.<br />
Nachteilig ist selbstverständlich, dass der erarbeitete Vorteil gegenüber anderen Unternehmen hinfällig<br />
wird, da ja alle gesammelten Informationen nur der Öffentlichkeit präsentiert werden.<br />
Der Mehrwert einer unikalen Vorsprunges vor der Konkurrenz muss sehr genau überdacht werden<br />
vor dem Hintergrund des Mehrwertes durch Werbung.<br />
27
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28
Rechts- und Gesetzesquellen<br />
VStättV Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten, vom 2. November<br />
2007, GVBl. 2007, Seite 736<br />
MVStättV Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten, in der<br />
Fassung vom Juni 2005<br />
BayBO Bayerische Bauordnung, in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
14.August 2007, GVBl. Nr. 18/2007, Seite 587<br />
29
Anhang A Artikel für ‚Pavepedia‘ (gekürzte Auswahl!)<br />
Dieser Abschnitt enthält die Artikel, die in das Wiki der Firma Pave gestellt werden. Damit die Zusammenfassungen<br />
gut zu lesen sind, werden sie, wie oben erwähnt, in einer möglichst einfachen<br />
und direkten Sprache verfasst.<br />
Fußnoten aus der Ausarbeitung werden nicht in die Datenbank übernommen. Die im Fließtext erwähnten<br />
Quellen sind für die Datenbank gedacht. Die Auflistung erfolgt alphabetisch nach der<br />
Überschrift geordnet<br />
‚�‘ bedeutet weitergeleitet von, ‚�‘ bedeutet Weiterleitung nach.<br />
A.1 Anwendungsbereich<br />
(�Besucherzahlen)<br />
A.2 Bayerische Bauordnung<br />
(�Bauordnung, BO, BayBO)<br />
A.3 Bayerische Versammlungsstättenverordnung<br />
(�Versammlungsstättenverordnung, BayVStättV, VStättV)<br />
A.4 Begriffe<br />
A.5 Bestuhlung<br />
(�Reihenbestuhlung, Stuhl, Stühle stellen)<br />
A.6 Brandschutzklassen und Feuerwiderstandsklassen<br />
(�B1, Brandverhalten, Feuerwiderstand, DIN 4102)<br />
A.7 Feuerlöscher<br />
(�Hydrant)<br />
A.8 Gehörschutz<br />
(�Ohrstöpsel, BGR 194)<br />
A.9 Handschuhe<br />
(�BGR 195)<br />
A.10 Kopfschutz<br />
A.11 Lärm<br />
(�Helm, Kletterhelm, Schutzhelm)<br />
(�Lautstärke)<br />
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Hinweis: Dieser Artikel ist beispielhaft in der Syntax des Wiki geschrieben. Die Zeilenabstände<br />
sind so groß gewählt, denn erst zwei Absätze bedeuten ‚neue Zeile‘.<br />
Geräusche können störend oder schädlich sein und gesundheitliche Folgen haben.<br />
Störend können gleichermaßen leise Geräusche empfunden werden, die keine schädliche Wirkung<br />
haben, zum Beispiel entfernte Musik, eine Autobahn oder eine Fabrik.<br />
Schädlich sind selbstverständlich zu laute Musik, Maschinen oder Werkzeuge. Für beide Fälle gibt<br />
es Regelungen und Grenzwerte.<br />
Im Falle der Veranstaltungstechnik kommt die Gefahr nicht nur von Beschallungsanlagen sondern<br />
ebenso von Bohrmaschinen, zusammenhämmern der Traversen und Layher-Systemen, Pyrotechnik<br />
und vielen anderen Quellen außerhalb der Show an sich.<br />
=== Reglementieren der Grenzwerte ===<br />
Zu beachten ist, dass die Grenzwerte von verschiedenen Seiten aus reglementiert werden.<br />
Zunächst sind die [[Berufsgenossenschaft]]en zu erwähnen. Diese schützen die Angestellten von zu<br />
viel Lärm von Maschinen, Werkzeugen, Fahrzeugen und ähnlichem.<br />
Weiterhin ist das [[Bundesimmissionsschutzgesetz]] mit der dazugehörigen technischen Anleitung,<br />
[[TA Lärm]] zu nennen, welches dem Otto-Normal-Bürger seine verdiente Ruhe zusichert. Ruhestörungen<br />
können vielerlei Quellen sein: Fabriken, Straßenumzüge, laute Nachbarn, laute Veranstaltungstechnik<br />
und vieles mehr.<br />
Zuletzt ist die Norm [[DIN 15905]] zu beachten. Diese regelt die Pegelwerte für ein Publikum von<br />
kulturellen Veranstaltungen.<br />
31
=== Messung von Lärm ===<br />
Für eine Messung, die vor eventuellen Prüfungen stand hält muss ein [[Schallpegelmesser]] Klasse 1<br />
nach DIN EN 60 651 oder DIN EN 60 804 in der Zeitbewertung ‚Peak‘ und in der Frequenzbewertung<br />
‚Lin‘ verwendet werden.<br />
=== [[Berufsgenossenschaft]] ===<br />
Berufsgenossenschaften geben ganz klare Richtlinien für die maximal zulässigen Schalldruckpegel<br />
und geben ganz klare Anforderung an den Gehörschutz von Versicherten.<br />
Auch zu beachten ist die Forderung, dass für Arbeitsplätze die geistige Konzentration erfordern,<br />
schärfere Grenzwerte gegeben werden:<br />
70 dB(A) bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten,<br />
55 dB(A) bei überwiegend geistigen Tätigkeiten.<br />
Bei allen anderen Tätigkeiten gelten folgende Maximalpegel:<br />
85 dB(A) - 8 Stunden,<br />
88 dB(A) – 4 Stunden,<br />
91 dB(A) – 2 Stunden,<br />
94 dB(A) – 1 Stunde,<br />
97 dB(A) – 30 Minuten,<br />
100 dB(A) – 15 Minuten,<br />
105 dB(A) – 4,8 Minuten.<br />
Der vom Arbeitgeber bereitgestellte [[Gehörschutz]] muss getragen werden.<br />
32
=== Bundesimmissionsschutzgesetz ===<br />
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bezweckt, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden,<br />
das Wasser, die Atmosphäre und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu<br />
schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Zu diesem Gesetz<br />
gibt es eine so genannte Technische Anweisung (TA Lärm). Dort steht genau beschrieben, welche<br />
Schalldruckpegel zu welcher Zeit nicht überschritten werden dürfen.<br />
Der relevante Messort ist 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am<br />
stärksten betroffenen Hauses. Ist das nächste Gebäude ein altes Fabrikgebäude, wird es nicht zur<br />
Messung herangezogen. Es gilt das nächste bewohnte (im Gesetzestext: „schutzwürdige“) Haus.<br />
Dazu ist in gleichem Sinne ein Bürogebäude zu zählen, da die Leute da ja auch konzentriert arbeiten<br />
müssen.<br />
In der TA Lärm gibt es folgende Grenzen. Zu beachten sind die unterschiedlichen Tag- und<br />
Nachtwerte.<br />
Tag ist definiert von 06.00 - 22.00 Uhr und<br />
Nacht ist definiert von 22.00 - 06.00 Uhr.<br />
Es gelten:<br />
'''in Industriegebieten'''<br />
70 dB(A)<br />
'''in Gewerbegebieten'''<br />
tags 65 dB(A)<br />
nachts 50 dB(A)<br />
'''in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten'''<br />
tags 60 dB(A)<br />
33
nachts 45 dB(A)<br />
: Für die folgenden drei Gebieten muss ein Abzug von 6dB erfolgen während dieser Zeiten:<br />
: Werktag:<br />
: 06.00 - 07.00 Uhr<br />
: 20.00 - 22.00 Uhr<br />
: an Sonn- und Feiertagen<br />
: 06.00 - 09.00 Uhr<br />
: 13.00 - 15.00 Uhr<br />
: 20.00 - 22.00 Uhr<br />
'''in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten'''<br />
tags 55 dB(A)<br />
nachts 40 dB(A)<br />
'''in reinen Wohngebieten'''<br />
tags 50 dB(A)<br />
nachts 35 dB(A)<br />
'''in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten'''<br />
tags 45 dB(A)<br />
nachts 35 dB(A)<br />
Auch ist es wichtig, zu beachten, dass diese Grenzwerte nicht nur auf die Show an sich begrenzt<br />
sind. Aufbau und Abbau gehören genauso dazu und Stapler, LKWs, brüllende Hands und auf Beton<br />
fallende Stahlrohre sind sehr laut!<br />
=== Publikum ===<br />
Für das Publikum von Veranstaltungen gilt die Norm DIN 15905. Laut dieser sind Veranstaltungen<br />
und Veranstaltungsorte: Diskotheken, Filmtheatern, Konzertsälen, Mehrzweck- und Messehallen,<br />
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Räumen für Shows, Events, Kabaretts und Varietes, Studios für Hörfunk und Fernsehen, Theatern<br />
sowie in Verbindung mit Spiel- und Szenenflächen in Freilichtbühnen, Open-Air-Veranstaltungen<br />
und Festumzüge oder Stadtfeste.<br />
Dort darf der Leq-Wert für volle 30 Minuten den Wert 99dB(A) nicht überschreiten. Der Maximalpegel<br />
Lpeak (z.B.: bei Pyrotechnik) darf 135dB(A) nicht überschreiten.<br />
Ab dem Schalldruckpegel von 85dB(A) muss das Publikum informiert werden und ab 95dB(A)<br />
muss Gehörschutz bereitgestellt werden.<br />
=== Problematik ===<br />
Ein großes Problem stellt die Vermischung der Berufsgenossenschaftlichen Richtlinie und der<br />
DIN-Norm dar.<br />
Techniker und Künstler (auch die ! ) stehen ganz eindeutig unter dem Schutz der BG, sind jedoch<br />
einem Schallpegel ausgesetzt, der weitaus höher liegt als die zulässigen Grenzwerte. Es ist aber in<br />
vielen Fällen unmöglich, sie mit Gehörschutz auszustatten. Der Ton-Operator kann keine Ohrstöpsel<br />
tragen, denn auch die ‚guten‘ [[Otoplastik]]en verfälschen das Klangbild.<br />
=== Quelle ===<br />
[[BGV B3 ]]<br />
[[TA Lärm]] (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom<br />
28.August 1998)<br />
[[DIN 15905]], Teil 5 (Entwurf 2006)<br />
[[BGR 194]]<br />
A.12 Menschen mit Behinderung<br />
(�Behinderte, Rollstuhlbenutzer, Rolli-Fahrer, Rolli-Benutzer, Rollstuhl)<br />
Für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, müssen Plätze eingerichtet sein. Die Anzahl<br />
bemisst sich nach der gesamten �Besucherzahl: insgesamt müssen sie für 1 % der Besucher eingerichtet<br />
werden. Jedem Rollstuhlplatz muss ein Platz für eine Begleitperson zugewiesen sein.<br />
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Die Plätze müssen eben, für den Rollstuhlfahrer zu erreichen sein (keine Stufen) und gekennzeichnet<br />
sein.<br />
Rampen<br />
Zu‚fahrten‘ zu den Zuschauerplätzen für Rollstuhlbenutzer haben folgende Anforderungen: Sie<br />
müssen oben wie unten ein 1,50 m langes Podest und alle 6 m ein Zwischenpodest haben. Dies ist<br />
dafür da, dass man im Fall des Versagens der Bremsen dort eine Möglichkeit zum Halt hat. Die<br />
lichte Breite soll 1,20 m nicht unterschreiten und auf beiden Seiten sollen Rampen mit einem<br />
Handlauf ausgestattet sein. Die Steigung ist kleiner als 6 %, also 3,5 °.<br />
�Toiletten<br />
siehe dort<br />
Behindertenrampe mit zulässigen Steigungen<br />
Parkplätze<br />
Für auf Rollstühle angewiesene Personen müssen Parkplätze für 0,5 % der Besucher vorgehalten<br />
werden. Diese sind besonders zu kennzeichnen, damit dort kein anderer Autofahrer parkt.<br />
Kenntlichmachung eines Parkplatzes für Rollstuhlbenutzer<br />
Quelle<br />
VStättV § 10 Art. 7, § 13<br />
BayBO § 48 (vor allem Art. 4)<br />
A.13 Normenhierarchie und Rechtsgrundlagen<br />
(�Hierarchie, Recht, Grundgesetz, Gesetz, Verordnung, Schutzziel)<br />
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A.14 Piktogramme<br />
A.15 PSA<br />
(�Persönliche Schutzausrüstung, Schutzausrüstung, Sicherheitsschuhe)<br />
A.16 Rettungswege<br />
A.17 Sicherheitsbeleuchtung<br />
(�Notfallbeleuchtung, Notbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung, Rettungswegleuchten, Rettungszeichen,<br />
Notfallzeichen)<br />
Um im Notfall oder bei einem Stromausfall die Versammlungsstätte sicher verlassen zu können<br />
muss diese speziell beleuchtet sein. Dies gilt für alle Räume der Versammlungsstätte über 20 m²<br />
und technische Betriebsräume. Es müssen der �Fluchtweg, der Raum an sich und die �Stufen<br />
(zum Beispiel einer Tribüne) beleuchtet sein soweit kein Tageslicht vorhanden ist.<br />
Beleuchtung des Raumes<br />
Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Sicherheitsbeleuchtung in Dauerschaltung und Sicherheitsbeleuchtung<br />
in Bereitschaftsschaltung.<br />
Ersteres bedeutet, dass im Raum jederzeit ein kleines Lämpchen leuchtet, welches an einen separaten<br />
Stromkreis angeschlossen ist.<br />
Zweiteres bedeutet das gleiche, außer dass diese Beleuchtung selbsttätig angeht, wenn die allgemeine<br />
Beleuchtung ausfällt. Dieses darf angewandt werden, wenn Räume abgedunkelt sein müssen.<br />
Die Einschaltverzögerung darf maximal 15 Sekunden betragen (z.B. die Zeit, die das Notstromaggregat<br />
braucht bis es Strom liefert)<br />
Beleuchtung von Türen, Gängen und Stufen<br />
Die Beleuchtung von Türen, Gängen und �Stufen sowie Notausgangsschildern (Rettungswegleuchten)<br />
muss in Dauerschaltung sein!<br />
Oft werden kombinierte Systeme verwendet. Eine Lichtquelle hinterleuchtet das Piktogramm und<br />
beleuchtet gleichzeitig die Türe.<br />
An Sicherheitsbeleuchtung werden gewisse Erfordernisse gestellt: Im Notfall muss die Beleuchtung<br />
eine Stunde brennen. In einer Höhe von 0,2 m über dem Boden, auch den Treppenstufen, muss die<br />
Beleuchtungsstärke 1 Lux betragen.<br />
Die Größe und Form des �Piktogramms richtet sich nach verschiedenen Faktoren.<br />
Quellen:<br />
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VStättV (Nov 2007) § 6 Art. 6,<br />
BGV A8<br />
DIN 4844-4 Sicherheitszeichen<br />
DIN VDE 0108<br />
ASR 7/4<br />
DIN 4381 Kennfarben oder RAL<br />
A.18 Sicherheitsschuhe<br />
(�Stahlkappenschuhe, Schuhe)<br />
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Sicherheitsschuhen. Zunächst ist der weit bekannte ‚Sicherheitsschuh‘<br />
zu nennen. Außerdem gibt es noch den weniger strapazierfähigen ‚Schutzschuh‘.<br />
Vollständigkeitshalber ist auch der ‚Berufsschuh‘ zu erwähnen, jedoch ist dieser ohne Relevanz für<br />
unsere Branche.<br />
Anwendungsbereich<br />
Wenn Gefährdungen von Fußverletzungen auftreten, was in der Veranstaltungsbranche, ganz sicher<br />
der Fall ist, sind Sicherheitsschuhe zu tragen.<br />
Wählt man den Risikobereich im Transport und Lagerwesen, ergibt das die Stufe ‚S2‘, im Gerüstbau<br />
die Stufe ‚S3‘. Diese Annahmen sind mit den Anforderungen bei Veranstaltungen vergleichbar.<br />
Dies bedeutet: geschlossener Fersenbereich (S2), bedingt wasserdicht (S2) und durchtrittsicher (S3).<br />
Empfehlenswert ist es knöchelhohe Schuhe zu wählen, da durch herumrollenden Cases der Knöchel<br />
durch den unteren Case-Rand leicht verletzt werden kann.<br />
Bezeichnung<br />
Auf einem genormten Sicherheitsschuh befinden sich unter anderen folgende Hinweise:<br />
Größe<br />
Herstellungsjahr und mindestens Angabe des Quartals<br />
Nummer und Erscheinungsjahr dieser Norm, d. h. EN ISO 20345:2004<br />
das der Schutzfunktion entsprechende Symbol (SB, S1, …S5)<br />
Springerstiefel<br />
Springerstiefel sind keine Sicherheitsschuhe, obwohl sie eine Stahlkappe haben!<br />
Nicht nur die Stahlkappe macht aus einem Schuh einen Sicherheitsschuh. Das Leder, die Sohle, die<br />
Fertigung und die Nähte sind wichtige Teilaspekte!<br />
Quelle<br />
BGR 191<br />
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DIN EN ISO 20345<br />
A.19 Toilette<br />
(�Klo, WC)<br />
A.20 Treppen und Stufen<br />
(�Stufen)<br />
A.21 Verantwortlichkeiten<br />
(�Betreiber, Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, Meister, Meister für Veranstaltungstechnik,<br />
Chef, Leiter)<br />
A.22 Zäune<br />
(�Umwehrungen, Abschrankung, Geländer, Wellenbrecher, Absperrungen, Absperrgitter, Einfriedungen)<br />
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