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Bachelorarbeit (.pdf - 742KB) - Paul Bauer

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Hinweis: Dieser Artikel ist beispielhaft in der Syntax des Wiki geschrieben. Die Zeilenabstände<br />

sind so groß gewählt, denn erst zwei Absätze bedeuten ‚neue Zeile‘.<br />

Geräusche können störend oder schädlich sein und gesundheitliche Folgen haben.<br />

Störend können gleichermaßen leise Geräusche empfunden werden, die keine schädliche Wirkung<br />

haben, zum Beispiel entfernte Musik, eine Autobahn oder eine Fabrik.<br />

Schädlich sind selbstverständlich zu laute Musik, Maschinen oder Werkzeuge. Für beide Fälle gibt<br />

es Regelungen und Grenzwerte.<br />

Im Falle der Veranstaltungstechnik kommt die Gefahr nicht nur von Beschallungsanlagen sondern<br />

ebenso von Bohrmaschinen, zusammenhämmern der Traversen und Layher-Systemen, Pyrotechnik<br />

und vielen anderen Quellen außerhalb der Show an sich.<br />

=== Reglementieren der Grenzwerte ===<br />

Zu beachten ist, dass die Grenzwerte von verschiedenen Seiten aus reglementiert werden.<br />

Zunächst sind die [[Berufsgenossenschaft]]en zu erwähnen. Diese schützen die Angestellten von zu<br />

viel Lärm von Maschinen, Werkzeugen, Fahrzeugen und ähnlichem.<br />

Weiterhin ist das [[Bundesimmissionsschutzgesetz]] mit der dazugehörigen technischen Anleitung,<br />

[[TA Lärm]] zu nennen, welches dem Otto-Normal-Bürger seine verdiente Ruhe zusichert. Ruhestörungen<br />

können vielerlei Quellen sein: Fabriken, Straßenumzüge, laute Nachbarn, laute Veranstaltungstechnik<br />

und vieles mehr.<br />

Zuletzt ist die Norm [[DIN 15905]] zu beachten. Diese regelt die Pegelwerte für ein Publikum von<br />

kulturellen Veranstaltungen.<br />

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