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9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Albersdorf für

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 34<br />

Vermeidung von Auswirkungen<br />

Die allgemeine Vermeidung von Eingriffen ist nur durch einen Verzicht auf die Vorhaben<br />

möglich. Dies ist im Rahmen <strong>der</strong> nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> jedoch nicht zielgerichtet möglich. Die Vermeidung von<br />

Eingriffen zielt rechtlich vielmehr auf die Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Auswirkungen, die durch das<br />

Vorhaben entstehen können.<br />

Eine Verringerung dieser Auswirkungen auf den Boden erfolgt grundsätzlich durch<br />

die Auswahl bislang durch Bebauung genutzter Flächen <strong>für</strong> die zukünftige gewerbliche<br />

Nutzung und die Ausweisung <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>gebietes. Natürliche Böden werden <strong>für</strong><br />

die Vorhaben nicht genutzt, da eine fast vollständige Nutzung <strong>des</strong> Kasernengelän<strong>des</strong><br />

vorliegt.<br />

Unvermeidbare Beeinträchtigungen und Kompensation<br />

Für die unvermeidbare zusätzliche Versiegelung innerhalb <strong>des</strong> Planbereiches sind<br />

Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Bei den Eingriffsflächen handelt es sich aufgrund<br />

<strong>der</strong> bisherigen Nutzung <strong>der</strong> Fläche um einen Bereich mit allgemeiner Bedeutung<br />

<strong>für</strong> den Naturschutz. In den Bereichen <strong>der</strong> Gehölz- und Waldflächen ist aufgrund<br />

<strong>der</strong> vorgefundenen Biotoptypen entsprechend <strong>des</strong> o.g. Run<strong>der</strong>lasses von einer<br />

beson<strong>der</strong>en Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz auszugehen.<br />

Die konkreten Ausgleichsflächen werden im Rahmen <strong>der</strong> weiterführenden Bebauungspläne<br />

ermittelt und von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> innerhalb <strong>des</strong> gemeindlichen<br />

Ökokontos vorgehalten o<strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Grün- und Ausgleichsflächen im Plangebiet<br />

realisiert.<br />

7.6.4 Wasser<br />

Gesetzliche Vorgaben<br />

Zielvorgaben werden durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Lan<strong>des</strong>wassergesetz<br />

(LWG) sowie das Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetz (LNatSchG) aufgestellt. In<br />

den unter § 1a WHG aufgeführten Grundsätzen heißt es:<br />

"(1) Die Gewässer sind als Bestandteil <strong>des</strong> Naturhaushaltes so zu bewirtschaften, dass<br />

sie dem Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit und in Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen<br />

und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt.<br />

(2) Je<strong>der</strong>mann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer<br />

verbunden sein können, die nach den Umständen erfor<strong>der</strong>liche Sorgfalt anzuwenden,<br />

um eine Verunreinigung <strong>des</strong> Wassers o<strong>der</strong> eine sonstige nachhaltige Verän<strong>der</strong>ung seiner<br />

Eigenschaften zu verhüten und um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene<br />

sparsame Verwendung <strong>des</strong> Wassers zu erzielen."<br />

Der Planbereich liegt darüber hinaus innerhalb <strong>der</strong> Schutzzone III A <strong>des</strong> geplanten<br />

Wasserschutzgebietes „Od<strong>der</strong>ade / Vierthof“, das sich <strong>der</strong>zeit im Verordnungsverfahren<br />

befindet.

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