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9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Albersdorf für

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 36<br />

Unvermeidbare Beeinträchtigungen und Kompensation<br />

Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Umweltgutes Klima / Luft festzustellen.<br />

7.6.6 Landschaftsbild<br />

Gesetzliche Vorgaben<br />

Nach § 1 LNatSchG sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich "die Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit sowie <strong>der</strong> Erholungswert von Natur und Landschaft" auf Dauer<br />

zu sichern. In § 1 (3) LNatSchG sind folgende Grundsätze formuliert:<br />

"(13) Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung<br />

als Erlebnis- und Erholungsraum <strong>des</strong> Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen<br />

Strukturen und Elemente sind zu erhalten o<strong>der</strong> zu entwickeln. Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Erlebnis–<br />

und erholungswertes <strong>der</strong> Landschaft sind zu vermeiden.<br />

(14) Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von beson<strong>der</strong>er Eigenart, einschließlich<br />

solcher von beson<strong>der</strong>er Bedeutung <strong>für</strong> die Eigenart o<strong>der</strong> Schönheit geschützter<br />

o<strong>der</strong> schützenswerter Kultur-, Bau- o<strong>der</strong> Bodendenkmäler, sind zu erhalten."<br />

Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Flächen <strong>der</strong> Dithmarsen-Kaserne wird sich das durch die<br />

vorhandenen Gebäude und weit reichenden versiegelten Flächen bestimmte Landschaftsbild<br />

zu einem durch Gewerbebetriebe geprägten Bereich wandeln. Diese Verän<strong>der</strong>ungen<br />

werden sich nur partiell auswirken, da mit einer Nutzung <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Gebäude und damit mit relativ geringen Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> grundlegenden<br />

Gebäu<strong>des</strong>truktur zu rechnen ist. Die Firsthöhen <strong>der</strong> neuen Gebäude sollten sich<br />

grundsätzlich an den vorhandenen Gebäudehöhen orientieren.<br />

Vermeidung von Auswirkungen<br />

Die Vermeidung von neuen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> kann durch<br />

die möglichst weitgehende Erhaltung <strong>der</strong> Gehölzflächen erreicht werden. Vor allem<br />

an den äußeren Planbereichsgrenzen sollten Gehölzflächen zur Einbindung <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong><br />

erhalten bleiben. Die Anpassung <strong>der</strong> Bauhöhen an die vorhandenen Gebäudehöhen<br />

kann darüber hinaus zusätzliche Eingriffe in das Landschaftsbild verhin<strong>der</strong>n.<br />

Dies gilt vor allem <strong>für</strong> die im äußeren Planbereich gelegenen Gebäude.<br />

Unvermeidbare Beeinträchtigungen und Kompensation<br />

Die Verän<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> werden sich durch die bisher vorhandenen<br />

Nutzung als Kaserne gering auswirken. Kompensiert werden können mögliche<br />

Verän<strong>der</strong>ungen z.B. durch Neupflanzungen von Bäumen im Straßenraum. Eine wei-

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