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9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Albersdorf für

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong><br />

<strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ <strong>für</strong> das<br />

Gebiet „nördlich <strong>der</strong> Friedrichstraße (L 316), östlich <strong>des</strong> Schrumer<br />

Weges (K 40), südlich <strong>des</strong> Lundieker Weges und nordwestlich <strong>der</strong><br />

Straße ‚Zur Wassermühle’ (ehemalige Dithmarsen Kaserne)“<br />

Bearbeitungsstand: § 6 BauGB, 22.07.2008<br />

Bvh.-Nr.: 08042<br />

Begründung<br />

Auftraggeber<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong><br />

über das Amt Mitteldithmarschen<br />

Hindenburgstraße 18<br />

25704 Meldorf<br />

Auftragnehmer<br />

Ingenieurgemeinschaft Sass & Kuhrt GmbH<br />

Grossers Allee 24, 25767 <strong>Albersdorf</strong><br />

(0 48 35) 97 77 – 0, Fax: (0 48 35) 97 77 - 22<br />

info@suk-ingenieure.de<br />

Projektbearbeitung<br />

Projektleiter: Bernd Philipp<br />

Diplom-Ingenieur <strong>für</strong> Stadt- und Regionalplanung<br />

(0 48 35) 97 77 – 17<br />

Umweltbericht in Zusammenarbeit mit:<br />

Frank Springer, Freier Landschaftsarchitekt BDLA, Busdorf b. Schleswig<br />

Handelstegister<br />

Meldorf 42 HRB 548<br />

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Hans Peter Sass<br />

Dipl.-Ing. Volker Kuhrt<br />

GROSSERS ALLEE 24 • 25767 ALBERSDORF<br />

TELEFON 04835-9777-0 • TELEFAX 04835-977722


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Lage, Planungsanlass und Planungsziele 1<br />

2. Planerische Vorgaben 2<br />

2.1 Lan<strong>des</strong>raumordnungsplan, LEP 2009 –Entwurf- 2<br />

2.2 Regionalplan 3<br />

2.3 Landschaftsplan 4<br />

2.4 Entwicklungsgutachten 4<br />

2.5 Weitere Flächennutzungsplanung 5<br />

3. Erläuterung <strong>der</strong> Plandarstellungen 6<br />

3.1 Art <strong>der</strong> Nutzung 6<br />

3.1.1 Gewerbegebiete 6<br />

3.1.2 Schwerpunkt -Büro und Dienstleistung- 7<br />

3.1.3 Son<strong>der</strong>gebiet –Sport, Freizeit, Erholung- 8<br />

3.2 Grünflächen 9<br />

3.3 Wald 10<br />

3.4 Ausgleichsfläche 10<br />

3.5 Immissionen, Altlasten 11<br />

4. Verkehrserschließung 11<br />

5. Technische Infrastruktur 12<br />

5.1 Versorgung 12<br />

5.2 Entsorgung 12<br />

6. Flächenbilanzierung 13<br />

7. Umweltbericht 13<br />

7.1 Veranlassung und Aufgabe <strong>des</strong> Umweltberichtes 13<br />

7.1.1 Inhalte und Ziele <strong>der</strong> Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung 14<br />

7.1.2 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen 14<br />

7.1.3 Schutzverordnungen 15<br />

7.2 Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen 16<br />

7.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung 16<br />

7.2.2 Biotoptypenkartierung 16<br />

7.2.3 Pflanzen und Tiere 17<br />

7.2.4 Geologie und Boden 21<br />

7.2.5 Altlasten 22<br />

7.2.6 Wasser 23<br />

7.2.7 Klima/Luft 24<br />

7.2.8 Landschaft 24<br />

7.2.9 Biologische Vielfalt 24<br />

7.2.10 Mensch und Gesundheit 25<br />

7.2.11 Kultur- und sonstige Sachgüter 26<br />

7.2.12 Emissionsvermeidung und Entsorgung 26<br />

7.2.13 Energetische Ressourcen 27<br />

7.2.14 Darstellungen in sonstigen Plänen 27<br />

7.2.15 Wechselwirkungen 27<br />

7.3 Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung an<strong>der</strong>weitiger Planungsmöglichkeiten 28


7.3.1 Entwicklung bei Durchführung <strong>der</strong> Planung 29<br />

7.3.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung 29<br />

7.4 Auswirkungen auf die Umweltbelange 29<br />

7.5 Vermeidung, Verringerung, Ausgleich von Eingriffen 31<br />

7.5.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 31<br />

7.6 Beschreibung möglicher Umweltauswirkungen 31<br />

7.6.1 Mensch 31<br />

7.6.2 Tiere und Pflanzen 32<br />

7.6.3 Boden 33<br />

7.6.4 Wasser 34<br />

7.6.5 Klima / Luft 35<br />

7.6.6 Landschaftsbild 36<br />

7.6.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 37<br />

7.7 Zusätzliche Angaben im Umweltbericht 37<br />

7.8 Fazit und Maßnahmen zur Überwachung 37<br />

7.9 Zusammenfassung 37<br />

8. Literaturverzeichnis 39<br />

8.1 Literatur- und Quellenangaben 39<br />

8.2 Rechts- und Verwaltungsvorschriften 40<br />

<strong>9.</strong> Anlagen 40<br />

<strong>9.</strong>1 Biotoptypen Dithmarsen Kaserne 41<br />

<strong>9.</strong>2 Zusammenfassende Erklärung 42


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 1<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong><br />

<strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ <strong>für</strong> das<br />

Gebiet „nördlich <strong>der</strong> Friedrichstraße (L 316), östlich <strong>des</strong> Schrumer<br />

Weges (K 40), südlich <strong>des</strong> Lundieker Weges und nordwestlich <strong>der</strong><br />

Straße ‚Zur Wassermühle’ (ehemalige Dithmarsen Kaserne)“<br />

Begründung<br />

1. Lage, Planungsanlass und Planungsziele<br />

Die Dithmarsen Kaserne <strong>Albersdorf</strong> wurde Ende 2007 geschlossen. Sie wurde im<br />

April 2008 entprivilegiert und <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>anstalt <strong>für</strong> Immobilienaufgaben (BIMA) übereignet.<br />

Die Fläche wurde zwischenzeitlich von einem privaten Investor erworben.<br />

Zur Vorbereitung <strong>der</strong> zivilen Nachnutzung <strong>der</strong> Kaserne wird die <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans<br />

<strong>für</strong> das Kasernengelände aufgestellt. Für einen ersten Teilbereich,<br />

<strong>für</strong> den konkrete Nutzungsabsichten bestehen, wird <strong>der</strong> Bebauungsplan Nr. 26<br />

„Dithmarsen Park I“ im Parallelverfahren aufgestellt.<br />

Das Plangebiet umfasst den gesamten östlich <strong>des</strong> Schrumer Weges liegenden Bereich<br />

<strong>der</strong> ehemaligen Dithmarsen Kaserne. Er liegt nördlich <strong>der</strong> Friedrichstraße<br />

(L 316), östlich <strong>des</strong> Schrumer Weges (K 40), südlich <strong>des</strong> Lundieker Weges und nordwestlich<br />

<strong>der</strong> Straße ‚Zur Wassermühle’. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 3/2,<br />

4/2, 4/3, 5/1, 6/3 und 48/1 <strong>der</strong> Flur 19 in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und Gemarkung <strong>Albersdorf</strong>.<br />

Es ist insgesamt 35,0 ha groß.<br />

Nördlich und östlich schließen landwirtschaftliche Flächen an. Südöstlich befindet<br />

sich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ungsbereich <strong>der</strong> Westerau bzw. <strong>des</strong> Mühlenteiches. Daran schließen<br />

südlich eine landwirtschaftliche Hofstelle sowie weitergehend gemischte Bauflächen<br />

an. Südlich <strong>des</strong> Plangebietes befindet sich die Lan<strong>des</strong>straße 316, im Anschluss daran<br />

ebenfalls landwirtschaftliche Flächen sowie die Bahnlinie Neumünster-Heide-<br />

Büsum. Westlich <strong>des</strong> Schrumer Weges liegt das Gewerbegebiet ‚Hogen Haid’.<br />

Zur Vorbereitung <strong>der</strong> Konversion hat das Amt KLG <strong>Albersdorf</strong> das ‚Entwicklungsgutachten<br />

Dithmarsen Kaserne’ in Auftrag gegeben (AC Planergruppe Itzehoe, Bornholdt<br />

Ingenieure GmbH, <strong>Albersdorf</strong>, inspektour GmbH, Heide; Endbericht September<br />

2007). Dieses wurde am 18.0<strong>9.</strong>2007 durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Albersdorf</strong> beschlossen.<br />

Aus <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>baufläche Bund wurde zur Nachnutzung <strong>der</strong> Dithmarsen<br />

Kaserne entsprechend dem ‚Entwicklungsgutachten Dithmarsen Kaserne’ die städtebauliche<br />

Folgenutzung entwickelt.<br />

Entwicklungsziele sind ein gewerblicher Schwerpunkt im westlichen und nördlichen<br />

Kasernenbereich, ein Büro- und Dienstleistungsbereich zentral in <strong>der</strong> Fläche sowie<br />

ein Son<strong>der</strong>gebiet <strong>für</strong> Sport, Freizeit und Erholung im Osten und Südosten. Die ein-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 2<br />

zelnen Nutzungsschwerpunkte werden in ein Grün- und Freiflächenkonzept eingebunden<br />

(vgl. Entwicklungsgutachten, Nutzungskonzept, Seite 42).<br />

Entsprechend <strong>des</strong> Entwicklungsgutachtens und <strong>der</strong> Planungsziele <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

werden insbeson<strong>der</strong>e Gewerbegebiete, ein Son<strong>der</strong>gebiet -Sport, Freizeit, Erholung-<br />

sowie Wald- und Grünflächen ausgewiesen.<br />

In Abstimmung mit dem zukünftigen Eigentümer und Investor <strong>der</strong> Fläche wird das<br />

Plangebiet als Gewerbepark mit ausschließlich privater Infrastruktur betrieben. Für<br />

die Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen werden im notwendigen Umfang<br />

Zugangsmöglichkeiten eröffnet. Der Schwerpunkt wird auf die Nachnutzung <strong>der</strong> Gebäu<strong>des</strong>ubstanz<br />

gesetzt, so dass insbeson<strong>der</strong>e die Gebäude im nordöstlichen Bereich<br />

den gewerblichen Bauflächen zugeordnet werden und die bereits bestehenden<br />

Grünflächen abgesichert und erhalten werden.<br />

Für die Nachnutzung <strong>des</strong> Kasernengelän<strong>des</strong> ist die Aufstellung <strong>der</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ erfor<strong>der</strong>lich.<br />

2. Planerische Vorgaben<br />

2.1 Lan<strong>des</strong>raumordnungsplan, LEP 2009 –Entwurf-<br />

Im ländlichen Raum sind die zentralen Orte die Schwerpunkte <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> ist Unterzentrum. <strong>Albersdorf</strong> liegt gemäß LROPl innerhalb<br />

eines Raums mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung <strong>für</strong> Tourismus und Erholung.<br />

Die Räume mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung <strong>für</strong> Tourismus und Erholung sind aufgrund <strong>der</strong><br />

naturräumlichen und landschaftlichen Potentiale, <strong>der</strong> touristischen Einrichtungen o<strong>der</strong><br />

<strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> an Betten o<strong>der</strong> Standplätzen auf Zelt- und Campingplätzen <strong>für</strong><br />

eine touristische und / o<strong>der</strong> landschaftsgebundene Erholung beson<strong>der</strong>s geeignet<br />

(vgl. LROPl, Ziffer 5.1.1.2). [...].<br />

Zur Verringerung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen die Innenentwicklung<br />

einschließlich <strong>der</strong> Umnutzung von brachliegenden ehemals baulich genutzten<br />

Flächen, insbeson<strong>der</strong>e ehemals militärisch genutzter Flächen im Siedlungsbereich<br />

vorangetrieben und die Baulandreserven mobilisiert werden (vgl. LROPl, Ziffer<br />

7.2 (3)).<br />

Die Teilfortschreibung 2004 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>raumordnungsplans <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Schleswig-<br />

Holstein <strong>für</strong> Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs ist im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />

Bauleitplanung zu berücksichtigen (vgl. Ziffer 7.5 insbeson<strong>der</strong>e Absatz 10).<br />

Der Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan Schleswig-Holstein 2009 als Nachfolger <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>raumordnungsplans<br />

liegt im Entwurf vor und befindet sich <strong>der</strong>zeit im Beteiligungsverfahren.<br />

Gemäß Entwurf zum Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan ist <strong>Albersdorf</strong> Unterzentrum im<br />

ländlichen Raum und liegt an <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsachse ‚A 23’.<br />

Siedlungs-, Versorgungs- und Wirtschaftsschwerpunkte in den ländlichen Räumen<br />

sind die Zentralen Orte. Die Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung sowie die Bereit-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 3<br />

stellung von Einrichtungen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge sind auf diese Orte zu konzentrieren<br />

(vgl. LEP –Entwurf-, Ziffer 5.4 (4)).<br />

Vorrangig vor einer Neuausweisung von Gewerbeflächen sollen siedlungs- und<br />

stadtstrukturell geeignete Altstandorte, Brachflächen und Konversionsflächen genutzt<br />

werden. Größere Gewerbegebiete mit überörtlicher Bedeutung sind vorrangig in den<br />

Zentralen Orten auszuweisen (vgl. Ziffer 6.6 (1) und (2)).<br />

Zur Verringerung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen die Innenentwicklung<br />

einschließlich <strong>der</strong> Umnutzung von brachliegenden ehemals baulich genutzten<br />

Flächen, insbeson<strong>der</strong>e ehemals militärisch und industriell-gewerblich genutzter<br />

Flächen im Siedlungsbereich vorangetrieben und die Baulandreserven mobilisiert<br />

werden.<br />

Die Umweltqualität in den Städten und <strong>Gemeinde</strong>n soll durch eine ökologisch orientierte<br />

Innenentwicklung und Attraktivitätssteigerung verbessert werden, insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch Sicherung von Grünflächen und innerörtlichen Grünachsen mit Übergang zur<br />

freien Landschaft (vgl. Ziffer 6.7 (4).<br />

2.2 Regionalplan<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> ist Unterzentrum mit rund 7.800 Einwohnern im Nahbereich<br />

(vgl. Regionalplan <strong>für</strong> den Planungsraum IV, Fortschreibung 2005). Der Nahbereich<br />

ist mit dem Amtsbereich <strong>des</strong> alten Amtes KLG <strong>Albersdorf</strong> identisch. Das Amt<br />

<strong>Albersdorf</strong> ist am 26.05.2008 in das neu gegründete Amt Mitteldithmarschen übergegangen.<br />

Als Unterzentrum und Schwerpunkt <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung soll die <strong>Gemeinde</strong> dieser<br />

Zielsetzung durch eine vorausschauende Bodenvorratspolitik, durch eine <strong>der</strong><br />

künftigen Entwicklung angepasste Ausweisung von Wohn-, Gemeinbedarfs- und gewerblichen<br />

Bauflächen sowie durch die Bereitstellung entsprechen<strong>der</strong> Versorgungs-<br />

und Infrastruktureinrichtungen gerecht werden (vgl. RP IV, Ziffer 6.1).<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> ist anerkannter Luftkurort. <strong>Albersdorf</strong> ist Schulstandort und<br />

verfügt über eine gute Freizeitinfrastruktur (Waldbühne, Freibad, Archäologisch-<br />

Ökologisches Zentrum <strong>Albersdorf</strong> (AÖZA), Museum, Jugendherberge) sowie über<br />

eine gute Verkehrsinfrastruktur (BAB A 23, Lan<strong>des</strong>- und Kreisstraßen sowie Bahnanschluss<br />

an die Linie Neumünster-Heide-Büsum). Bestimmend <strong>für</strong> die Struktur <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> war darüber hinaus bislang die Bun<strong>des</strong>wehr.<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> soll ihre Funktion als Wohnstandort <strong>des</strong> östlichen Raums <strong>der</strong><br />

Dithmarscher Geest und als Mittelpunkt eines Gebietes <strong>für</strong> die Intensivierung von Naherholung<br />

und Tourismus weiter entwickeln.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> hat darüber hinaus Bedeutung <strong>für</strong> die gewerbliche Wirtschaft<br />

und insoweit die Aufgabe, Flächenvorsorge <strong>für</strong> die Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen<br />

zu treffen. Dabei muss aber auch auf ihre Funktion als Luftkurort Rücksicht genommen<br />

werden.<br />

Wegen <strong>der</strong> [...] Autobahnabfahrt ist mit einem zunehmenden Siedlungsdruck auch bei<br />

gewerblichen Bauflächen zu rechnen.<br />

Allerdings haben die kreisweiten Schwerpunkte <strong>für</strong> die gewerbliche Entwicklung (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Heide, Brunsbüttel, Meldorf) auch aus Gründen <strong>des</strong> sparsamen Umgangs mit<br />

Grund und Boden Vorrang“ (vgl. RP IV, Ziffer 6.3.1 Nr. 4).


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 4<br />

Mit <strong>der</strong> Entscheidung zur Auflösung <strong>des</strong> Kasernenstandorts <strong>Albersdorf</strong> ist <strong>der</strong> Verlust<br />

von 740 Dienststellen und etlichen Stellen <strong>für</strong> zivile Beschäftigte verbunden. Es wird<br />

gemäß RP IV vordringliche Aufgabe <strong>für</strong> den Nahbereich <strong>Albersdorf</strong> sein, raum- und<br />

umweltverträgliche Folgenutzungen vor allem <strong>für</strong> die leerfallenden Gebäude zu prüfen.<br />

Auf Ziffer 7.<strong>9.</strong>2 <strong>des</strong> RP IV wird verwiesen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> liegt innerhalb eines Gebietes mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

<strong>für</strong> Tourismus und Erholung. Sie liegt zudem innerhalb eines Gebietes mit beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung <strong>für</strong> den Grundwasserschutz. Das Plangebiet befindet sich innerhalb<br />

<strong>des</strong> baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>.<br />

2.3 Landschaftsplan<br />

Der Landschaftsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> weist <strong>für</strong> das Plangebiet ‚Bun<strong>des</strong>wehr’ aus. Die<br />

Knicks im Randbereich <strong>der</strong> Kaserne sind dargestellt. Die Grün- und Freiraumanlagen<br />

sind im Rahmen <strong>des</strong> Entwicklungsgutachtens umfassend dokumentiert (vgl. Freiraumstruktur<br />

Dithmarsen Kaserne, Entwicklungsgutachten, Seite 23). Die wesentlichen<br />

Grünanlagen werden in ein Freiraumkonzept integriert.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung wurde ein Umweltbericht angefertigt.<br />

Die vorherrschende Nutzung entspricht den Zielen und Grundsätzen <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege. Diese werden planungsrechtlich abgesichert. Von<br />

einer <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Landschaftsplans kann in Abstimmung mit dem Kreis Dithmarschen<br />

abgesehen werden (vgl. § 9 (5) LNatSchG). Im Rahmen einer späteren <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong><br />

<strong>des</strong> Landschaftsplans sollte auch <strong>des</strong> Plangebiet berücksichtigt werden.<br />

2.4 Entwicklungsgutachten<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> ‚Entwicklungsgutachtens Dithmarsen Kaserne’ wurden Standort-<br />

und Bedarfsanalysen erstellt, Nutzungsüberlegungen und Eignungsprüfungen durchgeführt<br />

und daraus das Zielkonzept „Dithmarsenpark“ abgeleitet.<br />

Mit <strong>der</strong> Standortanalyse wurden die überörtlichen, örtlichen und die liegenschaftsbezogenen<br />

Rahmenbedingungen erarbeitet. Im Rahmen einer Bedarfsanalyse wurde<br />

eine Analyse <strong>der</strong> Angebots- und Nachfragesituation in den klassischen Nutzungsfel<strong>der</strong>n<br />

unter Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit durchgeführt. Dabei wurden auch die überörtlichen<br />

Planungen und die Bauflächenpotentiale in <strong>Albersdorf</strong> einbezogen und insgesamt<br />

Entwicklungsziele und Beurteilungskriterien <strong>für</strong> zukünftige Nutzungen formuliert.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Nutzungsüberlegungen und <strong>der</strong> Eignungsprüfung sind die Potentiale<br />

<strong>der</strong> Liegenschaft untersucht und die Nutzungseignung <strong>für</strong> verschiedene Entwicklungsszenarien<br />

geprüft worden. Es wurden insbeson<strong>der</strong>e die Entwicklungsoptionen<br />

(Visionen) Gewerbepark, ‚Gesundheits-Destination <strong>Albersdorf</strong>’ sowie Sport und Freizeit<br />

untersucht und hinsichtlich ihrer positiven und negativen Auswirkungen sowie<br />

<strong>der</strong> Chancen und Herausfor<strong>der</strong>ungen auf ihre Realisierungsmöglichkeiten überprüft.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 5<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Zielkonzepts „Dithmarsenpark“ erfolgt eine Auswahl <strong>der</strong> Ziel-Vision,<br />

die durch verschiedene sachliche Teilkonzepte (Struktur, Nutzung, Bebauung, Verkehr,<br />

Freiraum) weiterentwickelt und verräumlicht wurde. Im En<strong>der</strong>gebnis wurde ein<br />

Masterplan <strong>für</strong> die Entwicklung <strong>des</strong> Kasernengelän<strong>des</strong> aufgestellt. Darüber hinaus<br />

wurden im Rahmen eines Maßnahmen- und Handlungskonzepts weitere Realisierungsschritte<br />

<strong>für</strong> eine erfolgreiche Umsetzung <strong>der</strong> Konversion herausgearbeitet.<br />

Die Kaserne bietet danach zukünftig Raum <strong>für</strong> gewerbliche Nutzungen sowie <strong>für</strong><br />

Nutzungen im Bereich Sport, Freizeit und Erholung. Hinsichtlich <strong>der</strong> Nutzungsverteilung<br />

lässt sich das Areal in verschiedene Funktionsbereiche unterschiedlicher Größe<br />

glie<strong>der</strong>n.<br />

Vorgesehen sind gewerbliche Bereiche im Südwesten, Westen und Norden, ein Büro-<br />

und Dienstleistungsstandort in Verlängerung <strong>der</strong> Hauptzufahrt mittig in <strong>der</strong> Fläche,<br />

Flächen <strong>für</strong> Sport, Freizeit und Erholung im Osten und Süden. Ein gestalteter<br />

Grünzug soll die unterschiedlichen Funktionsbereiche sowie die innerhalb <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong><br />

verbleibenden Waldflächen miteinan<strong>der</strong> verbinden.<br />

Das Entwicklungskonzept wurde in Abstimmung mit dem neuen Flächeneigentümer<br />

und Investor weiterentwickelt. Im Interesse <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit ist einer Nachnutzung<br />

von Gebäuden und dem Erhalt <strong>des</strong> Gebäudebestan<strong>des</strong> hohe Priorität<br />

beizumessen. Dies wurde im Entwicklungsgutachten ebenfalls herausgearbeitet,<br />

gleichwohl wäre bei Umsetzung <strong>des</strong> Masterplans mit einem erheblichen Eingriff in<br />

die Gebäu<strong>des</strong>ubstanz – gleichzeitig zudem auch in die bestehende Grün- und Freiflächenstruktur<br />

- zu rechnen.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Flächennutzungsplans wird <strong>des</strong>halb eine stärkerer Akzent auf den<br />

Erhalt und die Nachnutzung <strong>der</strong> Gebäu<strong>des</strong>ubstanz gelegt. Die damit verbundenen<br />

<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en <strong>der</strong> Planung werden unter Ziffer 3 erläutert.<br />

2.5 Weitere Flächennutzungsplanung<br />

Die 8. <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans wird zur Zeit vorbereitet. Planungsziele<br />

sind die Rücknahme einer gewerblichen Baufläche östlich <strong>des</strong> Muschenweges und<br />

südlich <strong>der</strong> Waldstraße (östlich Nordmarkhaus), die Umwandlung einer gewerblichen<br />

Baufläche zu einer gemischten Baufläche im Südwesten <strong>des</strong> Gewerbegebiets „Hogen<br />

Haid“ sowie die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen östlich <strong>der</strong> Mühlenstraße<br />

und südlich Karkloh.<br />

Mit <strong>der</strong> 8. <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans soll insbeson<strong>der</strong>e die gewerbliche<br />

Entwicklung auf das Kasernengelände konzentriert werden. Aufgrund <strong>der</strong> Dringlichkeit<br />

<strong>der</strong> Entwicklung <strong>des</strong> Kasernengelän<strong>des</strong> wurde diese im Rahmen <strong>der</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong><br />

<strong>des</strong> Flächennutzungsplans vorgezogen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 6<br />

3. Erläuterung <strong>der</strong> Plandarstellungen<br />

3.1 Art <strong>der</strong> Nutzung<br />

3.1.1 Gewerbegebiete<br />

Schwerpunkt <strong>der</strong> Entwicklung innerhalb <strong>des</strong> Kasernengelän<strong>des</strong> bietet aufgrund <strong>der</strong><br />

vorhandenen Gebäu<strong>des</strong>truktur und <strong>der</strong> Nachfragesituation bzw. <strong>der</strong> Vermarktungsmöglichkeiten<br />

in <strong>Albersdorf</strong> eine gewerbliche Folgenutzung.<br />

Die gewerblichen Flächen umfassen die Bereiche, auf denen sich bereits Hallen und<br />

Werkstattgebäude befinden. Die Gewerbeflächen sind als Einheit mit dem Gewerbegebiet<br />

„Hogen Haid“ zu betrachten und können als Erweiterungsgebiet verstanden<br />

werden. Bedingt durch die Lage, den Gebäudebestand und die Erschließung eignen<br />

sich die Flächen <strong>für</strong> unterschiedliche Nutzungen, wie zum Beispiel <strong>für</strong> gewerbliche<br />

Produktion und Lager, <strong>für</strong> Handwerk und kleinteiliges Gewerbe sowie <strong>für</strong> verträgliches<br />

Gewerbe in repräsentativer Lage (vgl. Entwicklungsgutachten).<br />

Die Flächen, auf denen gewerbliche Produktion und Lagerung in beson<strong>der</strong>er Weise<br />

möglich sind, liegen im Norden <strong>des</strong> Plangebietes. Die vorhandenen Gebäude sind<br />

überwiegend Ost-West orientiert. In direkter Nachbarschaft liegen keine Einrichtungen,<br />

die eine Einschränkung <strong>der</strong> Emissionen <strong>für</strong> Gewerbeflächen for<strong>der</strong>n.<br />

Die Flächen nördlich <strong>der</strong> Hauptzufahrt und westlich <strong>des</strong> Gastronomie- und Veranstaltungszentrums<br />

und <strong>der</strong> Versorgungszentrale eignen sich gemäß Entwicklungsgutachten<br />

in beson<strong>der</strong>er Weise <strong>für</strong> Handwerk und kleinteiliges Gewerbe. Die Flächen<br />

sind kaum durch Hallen bebaut, hier befindet sich das Sanitätsgebäude, die Stabsgebäude<br />

sowie eine Werkstatt und Freiflächen <strong>für</strong> eine Nachverdichtung <strong>des</strong> Gebäudebestan<strong>des</strong>.<br />

Weitere Gewerbeflächen befinden sich entlang <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>straße im Süd-Westen<br />

<strong>des</strong> Kasernengelän<strong>des</strong>. Diese Flächen eignen sich stadträumlich <strong>für</strong> verträgliches<br />

Gewerbe in repräsentativer Lage, da die Lan<strong>des</strong>straße optimale Möglichkeiten <strong>für</strong><br />

Repräsentations- und Werbezwecke bietet (vgl. Entwicklungsgutachten).<br />

Die Fläche war ursprünglich <strong>der</strong> Bereich <strong>für</strong> Kfz-Wartung und Reparatur. Von <strong>der</strong><br />

Freiflächenorganisation und <strong>der</strong> Gebäu<strong>des</strong>truktur eignet sich <strong>der</strong> Bereich <strong>des</strong>halb<br />

auch <strong>für</strong> Unternehmen aus dem Transport- und Logistikbereich. Hier sind insbeson<strong>der</strong>e<br />

die schallschutztechnischen Belange <strong>der</strong> angrenzenden gemischten Bauflächen<br />

zu beachten.<br />

Darüber hinaus sollte eine solche Nachnutzung durch Erhaltung und Bepflanzung<br />

<strong>des</strong> Grünbereichs zur Lan<strong>des</strong>straße hin in das Landschaftsbild eingebunden werden.<br />

Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>straße das Gewerbegebiet<br />

aufgrund <strong>der</strong> Außenwirkung in beson<strong>der</strong>er Weise prägt.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>des</strong> Entwicklungsgutachten werden <strong>für</strong> die zuvor genannten<br />

Bereiche Gewerbegebiete ausgewiesen. Eine beson<strong>der</strong>e Binnendifferenzierung<br />

ergibt sich aus <strong>der</strong> vorhandenen Gebäu<strong>des</strong>truktur. Eine planungsrechtliche Absicherung<br />

<strong>der</strong>selben im Bebauungsplan ist ggf. im Einzelfall zu prüfen, überwiegend<br />

jedoch nicht erfor<strong>der</strong>lich.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 7<br />

Das ehemalige Kammergebäude (Gebäude Nr. 6) zwischen Versorgungszentrale<br />

und Gastronomie- und Veranstaltungszentrum ist als Lagergebäude mit Rampenanlage<br />

unmittelbar <strong>für</strong> eine gewerbliche Nachnutzung geeignet. Seitens <strong>der</strong> Investoren<br />

besteht konkreter Nachnutzungsbedarf <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>. Es wurde <strong>des</strong>halb in das<br />

Gewerbegebiet einbezogen. Die östlichen angrenzenden Grünflächen sind fußläufig<br />

an die zentrale Erschließungsstraße anzuschließen.<br />

Die Gebäude 103 bis 106 (einfache Kfz-Stahlhallen) südwestlich <strong>der</strong> Fläche <strong>für</strong> Entsorgungsanlagen<br />

–Regenrückhaltebecken- sollen vornehmlich als Lagerhallen weitergenutzt<br />

werden und werden dem Gewerbegebiet zugeordnet. Eine Verlagerung<br />

von Sport- o<strong>der</strong> Tennisplätzen in diesen Bereich wird seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> nach<br />

Übernahme durch einen Investor nicht mehr angestrebt.<br />

Die Teilfortschreibung 2004 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>raumordnungsplans <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Schleswig-<br />

Holstein <strong>für</strong> Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs ist im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />

Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die <strong>Gemeinde</strong> beabsichtigt darüber hinaus,<br />

die Einzelhandelsentwicklung innerhalb <strong>des</strong> Ortszentrums zu konzentrieren um die<br />

vorhandene Einzelhandelsstruktur zu festigen. Einzelhandelsbetriebe sind <strong>des</strong>halb<br />

im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung weitgehend auszuschließen.<br />

Zu den äußeren Plangebietsgrenzen und den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen<br />

hin sind die Gewerbegebiete durch Grünbereiche in das Landschaftsbild einzubinden.<br />

Dabei kann in <strong>der</strong> Regel auf bestehende Grünflächen o<strong>der</strong> die vorhandenen<br />

Wachgänge zurückgegriffen werden.<br />

Der vorgesehene Gewerbepark verursacht vergleichsweise geringe Kosten <strong>für</strong> die<br />

Kommune bei gleichzeitiger Sicherung und Entwicklung qualifizierter und einfacher<br />

Arbeitsplätze. Es besteht ein geringer Umbauaufwand durch die Nachnutzung <strong>der</strong><br />

bestehenden Gebäude und Infrastrukturen. Gleichzeitig entstehen neue Wertschöpfungs-<br />

und Steuereffekte und perspektivisch auch neue Nachfrage nach<br />

Wohnbauland in <strong>Albersdorf</strong>.<br />

Risiken bestehen in dem erheblichen Angeboten an Gewerbeflächen in <strong>der</strong> näheren<br />

Umgebung und in <strong>Albersdorf</strong> selbst. Von zentraler Bedeutung <strong>für</strong> die Umsetzung ist<br />

<strong>des</strong>halb, dass die bestehenden Gebäude ohne großen Umbauaufwand verwertet<br />

werden können.<br />

3.1.2 Schwerpunkt -Büro und Dienstleistung-<br />

In Verlängerung <strong>der</strong> Hauptzufahrt soll sich zukünftig ein Büro- und Dienstleistungsstandort<br />

befinden. Dieser wird durch das ehemalige Wirtschaftsgebäude, ein Stabsgebäude,<br />

sowie mehrere Unterkunftsgebäude gebildet. Die Unterkunftsgebäude sind<br />

3-geschossig. Die Gebäude um das Stabsgebäude herum bilden aufgrund <strong>der</strong> Platz-<br />

und Raumbildung ein städtebauliches Ensemble.<br />

Die Gebäude eignen sich auf Grund ihrer Beschaffenheit und Ausstattung sowie auf<br />

Grund <strong>der</strong> Grundrisszuschnitte <strong>für</strong> Büronutzung. Weitere Nutzungsoptionen sind ein<br />

Sportlerheim im Stabsgebäude, die Weiternutzung <strong>des</strong> Wirtschaftsgebäu<strong>des</strong> als<br />

Gastronomie- und Veranstaltungszentrum. Darüber hinaus sind die Gebäude im


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 8<br />

Grundsatz <strong>für</strong> Unterbringungsmöglichkeiten im Rahmen eines Hotels o<strong>der</strong> einer Herberge<br />

etc. geeignet.<br />

Der Büro- und Dienstleistungsstandort kann als Nutzungsergänzung zu den gewerblichen<br />

Flächen gesehen werden und wird ebenfalls als Gewerbegebiet ausgewiesen.<br />

Das Gebiet soll jedoch aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Gebäu<strong>des</strong>truktur höherwertig entwickelt<br />

werden. Insbeson<strong>der</strong>e Lagerhäuser, Lagerplätze, Tankstellen und Produktionshallen<br />

sollen im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung eingeschränkt werden<br />

(GEe –Schwerpunkt Büro und Dienstleistung-). Einzelhandelseinrichtungen sind aus<br />

den unter Ziffer 3.1.1 genannten Gründen ebenfalls weitgehend einzuschränken.<br />

Die Ausweisung als Gewerbegebiet schließt Wohnnutzungen weitgehend aus.<br />

Gleichzeitig sind die Unterkunftsgebäude auch entsprechend <strong>des</strong> Entwicklungsgutachtens<br />

neben Büro- und Dienstleistung beson<strong>der</strong>s <strong>für</strong> Son<strong>der</strong>wohnformen (Internat,<br />

Seminaraufenthalte, Wohnprojekte/-heime etc.) geeignet.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Nachnutzung <strong>der</strong> Gebäude werden diese Optionen weiterhin geprüft.<br />

Die Verträglichkeit im Gesamtkontext ist jedoch in hohem Maße abhängig von <strong>der</strong><br />

Art, <strong>der</strong> Größe und <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Nutzung, so dass hier nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung<br />

anhand konkreter Nachnutzungsabsichten das Einfügen in das städtebauliche<br />

Umfeld und z. B. auch die schalltechnischen Schutzansprüche überprüft werden<br />

kann. Insofern bedarf es zur Realisierung solcher Wohnformen ggf. einer Anpassung<br />

<strong>des</strong> Flächennutzungsplans.<br />

Der Nachnutzung <strong>der</strong> Gebäude, insbeson<strong>der</strong>e auch <strong>der</strong> Unterkunftsgebäude kommt<br />

aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> hohe Priorität zu. Auch bei Abbruch von Gebäuden muss<br />

aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus eine bauliche Nachnutzung <strong>der</strong> Flächen<br />

möglich sein. Insofern werden die Gebäude insgesamt <strong>der</strong> Baufläche zugeordnet.<br />

Im Hinblick auf den räumlichen Zusammenhang und zur Vermeidung erhöhter Erschließungsaufwendungen<br />

sollte eine abschnittsweise, von West nach Ost verlaufende<br />

sukzessive Entwicklung <strong>der</strong> Nachnutzung erfolgen.<br />

3.1.3 Son<strong>der</strong>gebiet –Sport, Freizeit, Erholung-<br />

Die südöstlichen Kasernenflächen eignen sich <strong>für</strong> Sport- und Freizeitnutzungen. Mit<br />

den Sportplätzen, dem Exzerzierplatz, <strong>der</strong> Sporthalle und dem Casino ist eine Basisinfrastruktur<br />

vorhanden, die nachgenutzt und weiter ausgebaut werden kann.<br />

Der Übergang zur freien Landschaft und Sichtbeziehungen in die Landschaft sollen<br />

erhalten und weiter entwickelt werden. Das Plangebiet kann die Freizeitinfrastruktur<br />

und die Erholungsbereiche um den Mühlenteich und das Freibad ergänzen und ist<br />

fußläufig an diese angebunden. Aufgrund <strong>der</strong> Nähe zum Landschaftsraum <strong>des</strong> Mühlenbaches<br />

ist auf die Einbindung in das Landschaftsbild in beson<strong>der</strong>er Weise zu achten.<br />

Die Sportfel<strong>der</strong> im Norden werden aufgrund <strong>des</strong> erheblichen Aufwan<strong>des</strong> <strong>für</strong> die <strong>Gemeinde</strong><br />

sowie <strong>der</strong> umfangreich vorhandenen Sportflächen innerhalb und außerhalb<br />

<strong>der</strong> ehemaligen Kaserne nicht weiter verfolgt und den gewerblichen Bauflächen zugeordnet.<br />

Die vorhandenen Freiflächen südöstlich <strong>des</strong> Sportplatzes sind als Fenster


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 9<br />

zur Landschaft von Bebauung freizuhalten. Sie werden als Grünfläche –Parkanlage-<br />

dargestellt.<br />

Für die verbleibende Fläche im Osten ist neben den sonst im Entwicklungsgutachten<br />

vorgesehen Nutzungen insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Wohnmobilstellplatz weiterhin vorgesehen.<br />

Die Sporthalle soll von den örtlichen Vereinen genutzt werden.<br />

Der bisherige Exzerzierplatz mit dem angrenzenden Sportplatz ist als Multifunktionsfläche<br />

vorgesehen. Vorrangig soll die Fläche als Sportplatz weitergenutzt werden.<br />

Weiterhin kann sie unterschiedlichen Zwecken wie Flohmärkten, Jahrmärkten, Musik-<br />

und Sportveranstaltungen dienen. Aufgrund <strong>der</strong> bereits vorhandenen und zukünftig<br />

ggf. weiter steigenden Versiegelung wird die Fläche dem Son<strong>der</strong>gebiet -Sport, Freizeit,<br />

Erholung- zugeordnet.<br />

Vorrangig ist auch innerhalb <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>gebietes –Sport, Freizeit, Erholung- die Weiternutzung<br />

<strong>des</strong> Gebäudebestan<strong>des</strong> zu prüfen. Insbeson<strong>der</strong>e soll das Casino einer<br />

adäquaten Nachnutzung zugeführt werden. Aus städtebaulichen Gründen ist auch<br />

<strong>der</strong> Erhalt <strong>des</strong> Nebengebäu<strong>des</strong> zu Gebäude 15 (ehemaliges Unterkunftsgebäude) im<br />

Norden <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>gebietes zu prüfen. Dieses bildet den städtebaulichen Abschluss<br />

zu dem Büro- und Dienstleistungsstandort und bindet diesen räumlich in eine Baustruktur<br />

ein.<br />

Bei über den Bestand hinausgehenden Neubauten ist insbeson<strong>der</strong>e auf die Einbindung<br />

in das Landschaftsbild zu achten. Von einer dichten zusammen hängenden<br />

Bebauung ist abzusehen. Die Höhenentwicklung soll die Lage am Landschaftsraum<br />

berücksichtigen.<br />

3.2 Grünflächen<br />

Die vorhandenen Grün- und Waldflächen werden gemäß Entwicklungsgutachten als<br />

gestalteter Grünzug entwickelt, <strong>der</strong> die bestehenden Freiflächen schützt und die unterschiedlichen<br />

Funktionsbereiche glie<strong>der</strong>t und verbindet.<br />

Die zentrale Grünfläche im Norden ist <strong>der</strong> Sportplatz. Die an den Sportplatz grenzenden<br />

Gehölzgruppen und Wege sind zu erhalten und als Parkanlage weiter zu<br />

entwickeln. Die südöstlich <strong>des</strong> Sportplatzes liegenden Flächen sind in die Parkanlage<br />

zu integrieren. Sie sollen insbeson<strong>der</strong>e das Plangebiet zum Landschaftraum hin öffnen<br />

und entsprechende Sichtbeziehungen ermöglichen.<br />

Je nach weiterer Entwicklung können in <strong>der</strong> Parkanlage verstärkt Freizeitbereiche<br />

entsprechend dem Entwicklungsgutachten o<strong>der</strong> auch zusätzliche Ausgleichsflächen<br />

realisiert werden.<br />

Die großzügige Freiflächengestaltung <strong>der</strong> östlich <strong>des</strong> Büro- und Dienstleistungsstandortes<br />

liegende Grünfläche -Parkanlage- ist beizubehalten. Gleichzeitig ist wie<br />

bisher auch die Erschließung <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>gebietes –Sport, Freizeit und Erholung- sowie<br />

<strong>des</strong> nördlichen Sportplatzes sicherzustellen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 10<br />

Die südlich <strong>des</strong> Büro- und Dienstleistungsschwerpunktes liegenden Grün- und Gehölzflächen<br />

sind zu erhalten und auch als Wegeverbindung zu sichern. Der Grünzug<br />

soll zum Biotopverbund an die Waldfläche südlich <strong>der</strong> Hauptzufahrt anschließen.<br />

Die östlich und südwestlich <strong>des</strong> Casinos (Gebäude 9) liegenden Grünstrukturen sollen<br />

nach Möglichkeit erhalten werden um damit den Anschluss an die im Süden liegende<br />

Ausgleichsfläche und die Grünfläche an <strong>der</strong> Straße ‚Zur Wassermühle’ sicherzustellen.<br />

Die Grünfläche an <strong>der</strong> Straße ‚Zur Wassermühle’ (ehemaliger Kleinschießstand) soll<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong> Bogensport weitergenutzt werden und wird als Grünfläche<br />

-Sportanlage- ausgewiesen. Im übrigen soll die Fläche parkartig gestaltet werden.<br />

Die innerhalb <strong>der</strong> Grünflächen liegenden Regenrückhaltebecken sollen in die Parkanlagen<br />

eingebunden werden.<br />

3.3 Wald<br />

In Abstimmung mit <strong>der</strong> Forstbehörde (Ortstermin vom 03.07.2007) wurden Waldflächen<br />

festgelegt (vgl. Entwicklungsgutachten, Seite 23). Gemäß Lan<strong>des</strong>waldgesetz<br />

gelten die entsprechenden Regelungen zu Rodung und Ersatz sowie zum Waldabstand.<br />

Die ausgewiesenen Waldflächen können zum jetzigen Planungsstand erhalten werden,<br />

wurden in das Grün- und Freiflächenkonzept integriert und nachrichtlich in den<br />

Flächennutzungsplan übernommen. Eine Waldfläche im nördlichen Kasernenbereich<br />

(nördlich von Gebäude 68) soll zukünftig baulich genutzt werden und ist entsprechend<br />

umzuwandeln. Die Umwandlung wurde mit Schreiben <strong>der</strong> Forstbehörde vom<br />

17.04.2008 unter Auflagen in Aussicht gestellt.<br />

Nach Lan<strong>des</strong>waldgesetz ist ein Waldschutzstreifen von 30 m zum Waldrand einzuhalten.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> gewachsenen Struktur wird <strong>der</strong> Waldabstand zu baulichen Anlagen<br />

überwiegend unterschritten. Die Berücksichtigung <strong>des</strong> Waldschutzstreifens ist<br />

im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung jeweils im Einzelfall mit <strong>der</strong> zuständigen<br />

Forstbehörde abzustimmen. Auf die nachrichtliche Übernahme <strong>des</strong> Waldschutzstreifens<br />

wurde insoweit verzichtet.<br />

3.4 Ausgleichsfläche<br />

Im Südosten <strong>des</strong> Plangebietes angrenzend an den geplanten Wohnmobilstellplatz<br />

befindet sich eine befestigte Stellfläche mit anschließenden Rasenbereichen. Dieser<br />

Bereich soll zukünftig als Übergang zur freien Landschaft als Ausgleichsfläche entwickelt<br />

werden. Sie wird entsprechend als Fläche <strong>für</strong> Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.<br />

Für den Wohnmobilstellplatz sollen Ausblicke in die Landschaft möglich sein. Insofern<br />

soll die Fläche überwiegend nur aufgelockert mit Gehölzen bepflanzt werden<br />

und z. B. als Streuobstwiese entwickelt werden. Der östlichste Teilbereich soll dem<br />

Waldausgleich dienen und ist in Abstimmung mit <strong>der</strong> Forstbehörde aufzuforsten.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 11<br />

Die Randbereiche <strong>des</strong> ehemaligen Kasernengelän<strong>des</strong> zu den angrenzenden öffentlichen<br />

Straßen o<strong>der</strong> zum Landschaftsraum hin sollen <strong>der</strong> Einbindung ins Landschaftsbild<br />

dienen und können darüber hinaus teilweise auch als Maßnahmenflächen entwickelt<br />

werden. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong> Flächen außerhalb <strong>des</strong> Kasernenzaunes<br />

sowie im Bereich <strong>der</strong> ehemaligen Wachgänge. Mögliche Ausgleichsflächen sind im<br />

Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.<br />

3.5 Immissionen, Altlasten<br />

Zur Biogasanlage in Arkebek soll gemäß Ziffer 5.4.8.6.1 <strong>der</strong> TA Luft ein Min<strong>des</strong>tabstand<br />

von 300 m zur nächsten vorhandenen o<strong>der</strong> in einem Bebauungsplan festgesetzten<br />

Wohnbebauung eingehalten werden. Für Betriebsleiterwohnungen in Gewerbegebieten<br />

wird dieser Abstand seitens <strong>des</strong> Staatlichen Umweltamtes in Schleswig<br />

empfohlen. Auf die beabsichtigte Erweiterung <strong>der</strong> Biogasanlage (1. <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong><br />

Bebauungsplans Nr. 2 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Arkebek) wird hingewiesen.<br />

Zu dem landwirtschaftlichen Betrieb im Bereich <strong>der</strong> Straße ‚Zur Wassermühle’ soll<br />

gemäß Immissionsschutzstellungnahme <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer ein Abstand von<br />

190 m zu neu entstehen<strong>der</strong> Wohnbebauung eingehalten werden.<br />

Die Qualität als ‚Luftkurort’ darf nicht durch immissionsträchtige Gewerbebetriebe<br />

gefährdet werden.<br />

Schalltechnische Konflikte sind nicht zu erkennen. Die gemischten Bauflächen südöstlich<br />

<strong>des</strong> Plangebietes sind zu beachten. Dies kann im Einzelfall Auswirkungen auf<br />

den Nachtbetrieb innerhalb <strong>der</strong> Gewerbeflächen haben.<br />

Hinsichtlich möglicher Altlasten wird auf Ziffer 7.2.5 <strong>des</strong> Umweltberichtes verwiesen.<br />

4. Verkehrserschließung<br />

Das Plangebiet wird über den Schrumer Weg (K 40) erschlossen. Hier befindet sich<br />

die Hauptzufahrt zur ehemaligen Kasernenfläche. Eine Nebenzufahrt <strong>für</strong> das Son<strong>der</strong>gebiet<br />

-Sport, Freizeit, Erholung- erfolgt über die Straße ‚Zur Wassermühle’ an die<br />

L 316.<br />

Gemäß § 29 <strong>des</strong> Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) dürfen<br />

außerhalb <strong>der</strong> zur Erschließung <strong>der</strong> anliegenden Grundstücke bestimmten Teile <strong>der</strong><br />

Ortsdurchfahrt Hochbauten je<strong>der</strong> Art an Lan<strong>des</strong>straßen in einer Entfernung bis zu<br />

20 m und an Kreisstraßen in einer Entfernung bis zu 15 m, jeweils gemessen vom<br />

äußeren Rand <strong>der</strong> befestigten, <strong>für</strong> den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,<br />

nicht errichtet werden.<br />

Die bestehenden Anbauverbote von 15 m zur Kreisstraße 40 und von 20 m zur Lan<strong>des</strong>straße<br />

316 wurden nachrichtlich in die Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung übernommen.<br />

Direkte Zufahrten und Zugänge dürfen zur freien Strecke <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>straße 316<br />

und <strong>der</strong> Kreisstraße 40 nicht angelegt werden. Die Erschließung <strong>des</strong> Plangebietes<br />

soll in Abstimmung mit dem Lan<strong>des</strong>betrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-<br />

Holstein, Nie<strong>der</strong>lassung Itzehoe, erfolgen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 12<br />

Das ehemalige Kasernengelände wird als Gewerbepark durch einen Investor betrieben.<br />

Eine öffentliche Erschließung erfolgt nicht. Die vorhandenen Straßen werden im<br />

bestehenden Umfang als Privatstraßen weitergenutzt.<br />

Um die vorhandenen Qualitäten zu sichern und den Gewerbepark entsprechend attraktiv<br />

<strong>für</strong> MitarbeiterInnen gestalten zu können, sind die bestehenden Wege innerhalb<br />

<strong>der</strong> Grünflächen beizubehalten und ggf. weiter zu entwickeln. Grundsätzliche<br />

Verknüpfungsmöglichkeiten mit den angrenzenden Freiräumen sind zu erhalten.<br />

5. Technische Infrastruktur<br />

Das Kasernengelände ist von einem dichten Netz von Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

durchzogen. Die Leitungen werden überwiegend in <strong>der</strong> Versorgungszentrale gebündelt<br />

und von dort überwacht, gesteuert und verteilt.<br />

Die Trassen <strong>der</strong> Ver- und Entsorgungsleitungen befinden sich mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

Schmutzwasserleitungen überwiegend im Straßenseitenbereich sowie im Bereich<br />

<strong>der</strong> Grünflächen. Eine entsprechende Trassensicherung und Umverlegung ist bei <strong>der</strong><br />

Planung und Realisierung von Um- und Neubaumaßnahmen zu berücksichtigen.<br />

5.1 Versorgung<br />

Die Versorgung <strong>des</strong> Gebietes erfolgt über die Versorgungszentrale. Dort befinden<br />

sich die Übergabestationen <strong>der</strong> Leitungsträger <strong>für</strong> Wasser, Gas, Strom und Fernwärme.<br />

Das Versorgungssystem ist zentral organisiert und soll weiterhin zentral betrieben<br />

werden. Es wird eine entsprechende Fläche <strong>für</strong> Versorgungsanlagen -Versorgungszentrale-<br />

ausgewiesen.<br />

Eine Gasleitung DN 100 <strong>der</strong> EOn-Hanse führt von <strong>der</strong> Straße ‚Zur Wassermühle’ entlang<br />

<strong>der</strong> L 316 und <strong>der</strong> Schrumer Straße (K 40) teilweise auf Kasernengelände, teilweise<br />

im öffentlichen Bereich, zur Versorgungszentrale.<br />

Parallel zur L 316 verlaufen zudem 2 Mittelspannungsleitungen, parallel zur K 40 eine<br />

Mittelspannungsleitung <strong>der</strong> Eon-Hanse AG auf dem Gebiet <strong>der</strong> Kaserne. Die öffentlichen<br />

Leitungen sind durch Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zu sichern.<br />

5.2 Entsorgung<br />

Die Schmutz- und Regenwasserleitungen werden im südöstlichen Bereich <strong>des</strong> Plangebietes<br />

über die Straße ‚Zur Wassermühle’ an das örtliche Leitungssystem angebunden.<br />

Das Schmutzwasser wird <strong>der</strong> Kläranlage in <strong>der</strong> Straße ‚Freudenthal’ zugeleitet.<br />

Das Regenwasser wird dem Vorfluter 01 <strong>des</strong> Sielverban<strong>des</strong> Obere Gieselau<br />

zugeführt.<br />

Intern wird das Plangebiet über zwei Regenrückhaltebecken und ein größeres Regensickerbecken<br />

entwässert. Vom nördlichen Regenrückhaltebecken und vom Re-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 13<br />

gensickerbecken bestehen jeweils Überläufe in das südöstliche Regenrückhaltebecken.<br />

Dieses wird an die örtlichen Entwässerungsleitungen im Bereich <strong>der</strong> Straße<br />

‚Zur Wassermühle’ angebunden.<br />

Im Bereich <strong>des</strong> Lundieker Weges befindet sich eine öffentliche Regenwasserleitung,<br />

die in Richtung Kasernengelände entwässert. Anschlussmöglichkeiten an die bestehende<br />

Leitung innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes sind vorzusehen.<br />

Die Standortverwaltung westlich <strong>des</strong> Schrumer Weges wurde zwischenzeitlich vom<br />

übrigen Kasernengelände getrennt und separat an die örtlichen Ver- und Entsorgungsnetze<br />

angebunden.<br />

6. Flächenbilanzierung<br />

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 35 ha. Es glie<strong>der</strong>t sich wie folgt:<br />

Gewerbegebiete 15,81 ha 45,2 %<br />

Gewerbegebiet -Büro und Dienstleistung- 4,29 ha 12,2 %<br />

Son<strong>der</strong>gebiet –Sport, Freizeit, Erholung- 4,12 ha 11,8 %<br />

Versorgungsfläche –Versorgungszentrale- 0,49 ha 1,4 %<br />

Entsorgungsfläche –RRB- 0,93 ha 2,7 %<br />

Grünfläche –Sportplatz- 1,88 ha 5,4 %<br />

Grünflächen –Parkanlage- 4,92 ha 14,1 %<br />

Wald 1,61 ha 4,6 %<br />

Ausgleichsfläche 0,92 ha 2,6 %<br />

Gesamt: 34,97 ha 100,0 %<br />

7. Umweltbericht<br />

7.1 Veranlassung und Aufgabe <strong>des</strong> Umweltberichtes<br />

Die Dithmarsen-Kaserne wurde zum Ende <strong>des</strong> Jahres 2007 geschlossen. Zur Vorbereitung<br />

<strong>der</strong> zivilen Nachnutzung <strong>der</strong> Kaserne wird die <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans<br />

<strong>für</strong> das Kasernengelände sowie <strong>für</strong> einen ersten Teilbereich, <strong>für</strong> den<br />

konkrete Nutzungsabsichten bestehen, <strong>der</strong> Bebauungsplan Nr. 26 „Dithmarsen Park<br />

I“ aufgestellt.<br />

Für das Planverfahren dieser <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplanes</strong> ist eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen, in <strong>der</strong> die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2<br />

(4) BauGB). Das Ergebnis <strong>der</strong> Umweltprüfung ist in <strong>der</strong> Abwägung zu berücksichtigen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 14<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat bezüglich <strong>der</strong> geplanten <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplanes</strong><br />

eine vorzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt, um den Umfang bzw. den Detaillierungsgrad<br />

<strong>des</strong> Umweltberichtes abzustimmen. Die Inhalte <strong>der</strong> eingegangenen<br />

Stellungnahmen wurden bei <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>des</strong> Umweltberichtes berücksichtigt.<br />

7.1.1 Inhalte und Ziele <strong>der</strong> Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

Die <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplanes</strong> stellt folgende Ziele <strong>für</strong> die Bauleitplanung<br />

dar:<br />

• Son<strong>der</strong>gebiet -Sport, Freizeit, Erholung- im südöstlichen Planbereich,<br />

• Gewerbegebiet im nördlichen und südwestlichen Planbereich,<br />

• Gewerbegebiet – Schwerpunkt Büro und Dienstleistung- im zentralen Bereich,<br />

• Versorgungsanlagen und Regenrückhaltebecken,<br />

• Grünflächen Parkanlage und Sportplatz,<br />

• einzeln liegende Waldflächen,<br />

• eine Fläche <strong>für</strong> Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft im südöstlichen Planbereich.<br />

Mit den Darstellungen <strong>der</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplanes</strong> beabsichtigt die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> in Anlehnung an das Entwicklungsgutachten die Nachnutzung<br />

<strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong> <strong>der</strong> „Dithmarsen Kaserne“ zu ermöglichen.<br />

7.1.2 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen<br />

Die übergeordneten Planungen erstrecken sich auf Pläne <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Schleswig-<br />

Holstein (Regionalplan und Landschaftsrahmenplan) und <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong><br />

(Landschaftsplan). Die betreffenden Inhalte dieser Pläne werden kurz zusammengefasst.<br />

Der Regionalplan <strong>für</strong> den Planungsraum IV (Kreise Dithmarschen und Steinburg,<br />

Fortschreibung 2005) stellt den Bereich innerhalb <strong>des</strong> baulich zusammenhängenden<br />

Siedlungsgebietes von <strong>Albersdorf</strong> dar. Darüber hinaus liegt die ehemalige Kaserne in<br />

einem großflächigen Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung <strong>für</strong> Tourismus und Erholung<br />

und innerhalb eines Gebietes mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung <strong>für</strong> den Grundwasserschutz.<br />

Im Landschaftsrahmenplan (LRP) <strong>für</strong> den Planungsraum IV (2005) sind in den Karten<br />

1 und 2 folgende Darstellungen enthalten:<br />

• Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems<br />

– Verbundsystem (Flächen <strong>des</strong> Mühlenbachs östlich <strong>des</strong> Planbereichs),<br />

• geplantes Wasserschutzgebiet großflächig westlich von <strong>Albersdorf</strong>,<br />

• Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungsfunktion,<br />

• Geotop 5.1 („glaziales Abflusstal von <strong>Albersdorf</strong>“) im Bereich <strong>des</strong> Mühlenbachs.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 15<br />

Bestandteil <strong>des</strong> europäischen Netzes „Natura 2000“ in <strong>der</strong> Umgebung <strong>des</strong> Plangebietes<br />

ist das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) 1821-304 „Gieselautal“.<br />

Das Gebiet liegt südlich von <strong>Albersdorf</strong> und beginnt südlich <strong>der</strong> L 316 in einem<br />

Abstand von ca. 500 m zum Planbereich.<br />

Erhaltungsziele:<br />

• Erhaltung <strong>der</strong> natürlichen Fließgewässerdynamik,<br />

• Erhaltung eines weitgehend natürlichen, biotopprägenden hydrophysikalischen<br />

und hydrochemischen Gewässerzustands,<br />

• Erhaltung kleinstrukturreicher, in weiten Teilen naturnaher Ausprägung und beson<strong>der</strong>er<br />

landschaftlicher Vielfalt auch als Lebensraum <strong>der</strong> Bachneunaugenpopulation,<br />

• Insbeson<strong>der</strong>e sind Abschnitte ohne anthropogen erhöhte Sedimenteinträge sowie<br />

unverbaute o<strong>der</strong> unbegradigte Flussabschnitte zu erhalten.<br />

Diese Erhaltungsziele sind durch die Umnutzung <strong>des</strong> Kasernengelän<strong>des</strong> in <strong>der</strong> dargestellten<br />

Form nicht beeinträchtigt. Durch den Abstand von ca. 500 m sind keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Erhaltungsziele zu erwarten.<br />

Der Landschaftsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> (Februar 1998) stellt die betroffenen<br />

Flächen <strong>der</strong>zeit wie folgt dar:<br />

• Bun<strong>des</strong>wehr,<br />

• Darstellung <strong>der</strong> Knicks im Randbereich <strong>der</strong> Kaserne.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> Flächen als Kaserne sind keine weiteren Aussagen zum<br />

Plangebiet im Landschaftsplan enthalten.<br />

7.1.3 Schutzverordnungen<br />

Schutzgebiete nach §§ 16 bis 21 LNatSchG sind im Planbereich nicht vorhanden.<br />

Geschützter Biotop nach § 25 (1) LNatSchG Nr. 4 ist <strong>der</strong> Erlenbruchwald nördlich<br />

<strong>des</strong> Sportplatzes, östlich <strong>des</strong> Weges im Bereich <strong>der</strong> Tümpel.<br />

Darüber hinaus sind gem. § 25 (3) Maßnahmen, die zu einer Zerstörung o<strong>der</strong> sonstigen<br />

erheblichen o<strong>der</strong> nachhaltigen Beeinträchtigung von Knicks führen können, verboten.<br />

Im Südosten <strong>des</strong> Planbereichs ist ein Naturdenkmal (Kiefer) ausgewiesen.<br />

Die im Planbereich vorhandenen Waldflächen nach § 2 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>waldgesetzes<br />

dürfen nur nach Genehmigung (§ 9 LWaldG) in eine an<strong>der</strong>e Nutzung umgewandelt<br />

werden. Die Waldflächen sind von <strong>der</strong> Forstbehörde bei einer Begehung am<br />

3.7.2007 festgelegt worden. Aufgrund <strong>der</strong> geplanten Nutzungen ist eine Unterschreitung<br />

<strong>des</strong> im § 24 LWaldG vorgesehenen Waldabstandstreifens in Abstimmung mit<br />

<strong>der</strong> Forstbehörde und dem Kreis Dithmarschen unumgänglich.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 16<br />

7.2 Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />

7.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung<br />

Der Planbereich <strong>der</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> F-Planes hat eine Gesamtgröße von ca. 35 ha<br />

und liegt westlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>Albersdorf</strong>, nördlich <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>straße 316.<br />

Die Fläche wird wie folgt begrenzt:<br />

• im Norden durch den Lundieker Weg und die <strong>Gemeinde</strong>grenze zu Arkebek,<br />

• im Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen und das Mühlental mit dem Mühlenbach<br />

und angrenzen<strong>der</strong> Bebauung an <strong>der</strong> Straße „Zur Wassermühle“,<br />

• im Süden durch die Lan<strong>des</strong>straße 316 (Friedrichstraße),<br />

• im Westen durch die Kreisstraße 40 (Schrumer Weg) und das Gewerbegebiet<br />

„Hogen Haid“.<br />

7.2.2 Biotoptypenkartierung<br />

Die Bestandsaufnahme zur Biotoptypenkartierung erfolgte im März 2008. Die dargestellten<br />

Lebensräume sind entsprechend <strong>der</strong> „Standardliste <strong>der</strong> Biotoptypen in<br />

Schleswig-Holstein“ in <strong>der</strong> Reihefolge <strong>der</strong> Planzeichenerläuterung aufgeführt. Grundsätzlich<br />

lässt die Standardliste die Bezeichnung „Kasernengelände“ (SMk) <strong>für</strong> den<br />

Gesamtbereich zu. Die größerflächigen Einzellebensräume werden jedoch separat<br />

dargestellt.<br />

Gehölzgruppen<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Kasernengelän<strong>des</strong> sind strukturgebende Gehölzgruppen zwischen den<br />

Nutzflächen angelegt worden. Diese Gehölzflächen sind überwiegend mit heimischen<br />

Gehölzarten bepflanzt (sonstiges naturnahes Feldgehölz HGy). Hier sind vorwiegend<br />

folgende Gehölzarten verwendet worden:<br />

Bäume Sträucher<br />

Berg-Ahorn Feld-Ahorn<br />

Spitz-Ahorn Haselnuss<br />

sonstige Ahorne Schlehe<br />

Stiel-Eiche Weiß-Dorn<br />

Rot-Eiche Heckenkirsche<br />

Rot-Buche Frühe Trauben-Kirsche<br />

Hainbuche Späte Trauben-Kirsche<br />

Birke Gemeiner Schneeball<br />

Zitter-Pappel Wolliger Schneeball<br />

Baum-Weide<br />

Vogel-Kirsche<br />

Schwarz-Kiefer<br />

Esche<br />

Schwarz-Erle


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 17<br />

Im Nahbereich <strong>der</strong> Unterkunftsgebäude und <strong>der</strong> sonstigen intensiv genutzten Bauwerke<br />

sind darüber hinaus Pflanzungen aus Ziergehölzen (standortfrem<strong>des</strong> Gehölz<br />

HGx) vorhanden. Diese sind vor allem mit Ziersträuchern wie Forsythie, Duftjasmin<br />

und bodendeckenden Gehölzen bepflanzt.<br />

Wald<br />

Bei den Waldflächen handelt es sich überwiegend um Laubwald aus Rot-Buche und<br />

Berg-Ahorn, aus Schwarz-Erle und Birke sowie aus Hainbuche und Weiden. Bei dem<br />

nördlich <strong>des</strong> Sportplatzes gelegenen Erlenbruchwald (WBe) trifft <strong>der</strong> Schutzcharakter<br />

<strong>des</strong> geschützten Biotops nach § 25 <strong>des</strong> LNatSchG zu. Die sonstigen Waldflächen<br />

sind als „sonstige Laubholzbestände“ (WFl) zu bewerten.<br />

Knick<br />

Wegebegleitende Knicks (HWt) sind im nördlichen und westlichen Planbereich beim<br />

Bau <strong>der</strong> Kaserne z.T. erhalten worden. Diese sind vor allem mit Stiel-Eiche als<br />

Überhälter und mit Weiß-Dorn, Zitter-Pappel, Schlehe und Trauben-Kirsche bewachsen.<br />

Die Knicks sind nach § 25 Abs. 3 LNatSchG geschützt.<br />

Rasen<br />

Die Freiflächen außerhalb <strong>der</strong> bepflanzten Bereiche sind als Rasen angesät und gepflegt.<br />

Diese Flächen und <strong>der</strong> gesamte sonstige Bereich <strong>des</strong> Kasernengelän<strong>des</strong> ist in<br />

<strong>der</strong> Standartliste <strong>der</strong> Biotoptypen als „Kasernengelände“ (SMk) wie<strong>der</strong> gegeben. Der<br />

Rasen wird regelmäßig gemäht.<br />

Ru<strong>der</strong>alflächen<br />

Ru<strong>der</strong>alflächen kommen im Kasernengelände vor allem im Norden jenseits <strong>des</strong> Begrenzungszaunes<br />

und im Bereich <strong>des</strong> großen Regenrückhaltebeckens im Nordosten<br />

vor. Diese Flächen werden nicht regelmäßig gemäht.<br />

Wasserfläche<br />

Die Wasserflächen <strong>des</strong> Planbereichs beschränken sich überwiegend auf die Regenrückhaltebecken.<br />

Kleinere Tümpel sind im Bereich <strong>des</strong> Erlenbruchwal<strong>des</strong> nördlich<br />

<strong>des</strong> Sportplatzes vorhanden.<br />

Gebäude, versiegelte Flächen, Sportplatz<br />

Die Gebäude, Freiflächen (Straßen und Wege, versiegelte Plätze und Rangierbereiche<br />

mit Befestigungen aus Schwarzdecke, Betonpflaster o<strong>der</strong> Schotterrasen) sowie<br />

die Sporteinrichtungen sind aufgrund <strong>der</strong> erst kürzlich erfolgten Einstellung <strong>der</strong> militärischen<br />

Nutzung sehr gepflegt und intakt.<br />

7.2.3 Pflanzen und Tiere<br />

Wie aus <strong>der</strong> vorangegangenen Biotoptypenbeschreibung <strong>des</strong> Untersuchungsraumes<br />

zu entnehmen ist, handelt es sich bei dem betrachteten Planungsraum um durch die<br />

militärische Nutzung und durch die intensive Pflege <strong>der</strong> Freiflächen und Gebäude<br />

geprägte Flächen.<br />

Pflanzen<br />

Die Gehölzgruppen und Waldflächen sind zum überwiegenden Teil mit heimischen<br />

Gehölzarten angelegt worden (siehe Beschreibung <strong>der</strong> Biotoptypen).


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 18<br />

Im gesamten Kasernengelände sind keine Lebensräume von beson<strong>der</strong>s o<strong>der</strong> streng<br />

geschützten Pflanzen vorhanden, da die nicht mit Gehölzen bepflanzten Flächen einer<br />

intensiven Pflege unterliegen.<br />

Tiere<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Tierwelt liegen keine konkreten Untersuchungen vor. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Bestandsaufnahme vom März 2008 wurde das Gelände nach möglichen Lebensräumen<br />

untersucht. Hier wurde vor allem auf Nistgelegenheiten und Horstbäume sowie<br />

auf Amphibiengewässer geachtet. Auf Grundlage <strong>der</strong> vorgefundenen Lebensräume<br />

wird im Folgenden eine Potenzialabschätzung bezüglich <strong>der</strong> vorkommenden<br />

Tierarten durchgeführt.<br />

Die Potenzialabschätzung beinhaltet eine Klärung, inwieweit die geplanten Vorhaben<br />

zu einer erheblichen Beeinträchtigung relevanter Artengruppen o<strong>der</strong> Arten nach nationalem<br />

o<strong>der</strong> europäischen Recht führen kann.<br />

Berücksichtigt wird hierbei die kleine Novelle <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzes<br />

(BNatSchG) vom 18.12.2007, die die artenschutzrechtlichen Regelungen an die konkreten<br />

Inhalte <strong>der</strong> europäischen Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und<br />

79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) anpasst.<br />

Dabei wird darauf geachtet, ob Zugriffsverbote nach § 42 (1) BNatSchG z.B. durch<br />

erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko o<strong>der</strong> durch die Zerstörung von Wohnstätten<br />

entstehen können.<br />

Der Prüfrahmen umfasst <strong>der</strong>zeit nur die europäisch streng geschützten Arten <strong>des</strong><br />

Anhangs IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Bestandsaufnahme/Biotoptypenkartierung im März 2008 wurden Hinweise auf die im<br />

Plangebiet vorkommenden Arten gesammelt.<br />

Amphibien<br />

Potenzieller Lebensraum <strong>für</strong> Amphibien sind die Gehölzgruppen und Waldflächen<br />

sowie die angrenzend vorhandenen Wasserflächen als Laichgewässer. Bei den Gewässern<br />

handelt es sich um zwei ständig wasserführende Regenrückhaltebecken<br />

und um Tümpel im Erlenbruchwald nördlich <strong>des</strong> Sportplatzes.<br />

An<strong>der</strong>e offene Wasserflächen sind im Planbereich nicht vorhanden. Aufgrund <strong>der</strong><br />

vorhandenen Habitatstrukturen ist innerhalb <strong>des</strong> Planbereichs nur mit einem Vorkommen<br />

von Amphibien zu rechnen, die nicht entsprechend <strong>des</strong> Anhangs IV <strong>der</strong><br />

FFH-Richtlinie geschützt sind.<br />

Vor allem sind hier Erdkröte und Grasfrosch sowie Teichmolch zu nennen. Die Vermeidung<br />

von Beeinträchtigungen dieser Arten kann durch die weitgehende Erhaltung<br />

von Gehölzflächen zumin<strong>des</strong>t im Nahbereich <strong>der</strong> Wasserflächen erfolgen.<br />

Brutvögel<br />

Aufgrund <strong>der</strong> vorgefundenen Lebensraumstrukturen ist ein Vorkommen von ca. 47<br />

Brutvogelarten nicht auszuschließen (siehe nachfolgende Tabelle).<br />

Tabelle: Potenzielle Vorkommen von Brutvögeln im Planungsraum. Weiterhin sind Angaben zur Gefährdung<br />

nach <strong>der</strong> Rote Liste Schleswig-Holstein (KNIEF et al.1995), 1 = vom Aussterben bedroht,<br />

2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Arten <strong>der</strong> Vorwarnliste, + = nicht gefährdet),


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 19<br />

zum Schutzstatus (nach EU- o<strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>artenschutzverordnung , s = streng geschützt, b = beson<strong>der</strong>s<br />

geschützt, Anh. 1 = Anhang I <strong>der</strong> Vogelschutzrichtlinie)<br />

Artname (dt) Artname (lat) RL SH Schutzstatus<br />

Amsel Turdus merula + b<br />

Bachstelze Motacilla alba + b<br />

Baumpieper Anthus trivialis + b<br />

Blaumeise Parus caeruleus + b<br />

Buchfink Fringilla coelebs + b<br />

Buntspecht Dendrocopos major + b<br />

Dompfaff (Gimpel) Pyrrhula pyrrhula + b<br />

Dorngrasmücke Sylvia communis + b<br />

Eichelhäher Garrulus glandarius + b<br />

Elster Pica pica + b<br />

Fasan Phasianus colchicus + b<br />

Feldschwirl Locustella naevia + b<br />

Feldsperling Passer montanus V b<br />

Fitis Phylloscopus trochilus + b<br />

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla + b<br />

Gartengrasmücke Sylvia borin + b<br />

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus + b<br />

Goldammer Emberiza citrinella V b<br />

Grauschnäpper Muscicapa striata + b<br />

Grünfink Carduelis chloris + b<br />

Hänfling Carduelis cannabina V b<br />

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros + b<br />

Haussperling Passer domesticus V b<br />

Heckenbraunelle Prunella modularis + b<br />

Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes + b<br />

Klappergrasmücke Sylvia curruca + b<br />

Kleiber Sitta europaea + b<br />

Kleinspecht Dendrocopos minor + b<br />

Kohlmeise Parus major + b<br />

Mäusebussard Buteo buteo + b<br />

Misteldrossel Turdus viscivorus + b<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla + b<br />

Rabenkrähe Corvus corone corone + b<br />

Rauchschwalbe Hirundo rustica V b<br />

Ringeltaube Columba palumbus + b<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula + b<br />

Schwanzmeise Aegithalos caudatus + b<br />

Singdrossel Turdus philomelos + b<br />

Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus + b


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 20<br />

Artname (dt) Artname (lat) RL SH Schutzstatus<br />

Star Sturnus vulgaris + b<br />

Stieglitz Carduelis carduelis + b<br />

Sumpfmeise Parus palustris + b<br />

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris + b<br />

Waldohreule Asio otus + s<br />

Weidenmeise Parus montanus + b<br />

Zaunkönig Troglodytes troglodytes + b<br />

Zilpzalp Phylloscopus collybita + b<br />

Diese Auflistung umfasst ausschließlich Arten, die nicht bzw. nur auf <strong>der</strong> Vorwarnliste<br />

<strong>der</strong> gefährdeten Arten stehen. Generell stellt das Artengefüge sog. „Allerweltsarten“<br />

dar, die in <strong>der</strong> Kulturlandschaft und innerhalb von Siedlungsgebieten regelmäßig anzutreffen<br />

sind und eine hohe Bestandsdichte zeigen.<br />

Der Großteil <strong>der</strong> aufgeführten Arten ist von Gehölzbeständen abhängig (Gebüsch-<br />

o<strong>der</strong> Baumbrüter wie z. B. Amsel, Mönchsgrasmücke o<strong>der</strong> Ringeltaube). Auch <strong>für</strong> die<br />

Bodenbrüter (z.B. Rotkehlchen, Fitis o<strong>der</strong> Zilpzalp) sind Gehölzflächen wichtige Teillebensräume.<br />

Gebäu<strong>des</strong>trukturen bieten ein Potenzial <strong>für</strong> Gebäudebrüter wie den Haussperling<br />

o<strong>der</strong> die Rauchschwalbe. Offene Flächen im Übergang zur Landschaft sind potenzielle<br />

Lebensräume <strong>für</strong> den Fasan, die Goldammer und den Baumpieper. Durch das<br />

Konglomerat an Lebensraumtypen ist eine arten- und individuenreiche Brutvogelgemeinschaft<br />

möglich, die jedoch vor allem aus Allerweltsarten besteht.<br />

Es kommt trotz beeinträchtigen<strong>der</strong> Maßnahmen zu keiner erheblichen qualitativen<br />

o<strong>der</strong> quantitativen Abnahme <strong>der</strong> betroffenen Arten. Die Sicherung <strong>des</strong> lokalen Bestandsniveaus<br />

wird durch die Lebensraumverfügbarkeit im Umfeld bzw. durch den<br />

Erhalt von Lebensraumstrukturen auf den Flächen <strong>des</strong> Planbereichs gewährleistet.<br />

Potenziell vorhandene Greifvögel (Mäusebussard) o<strong>der</strong> Eulen (Waldohreule) sind bei<br />

<strong>der</strong> weitgehenden Erhaltung <strong>der</strong> Waldflächen nicht gefährdet, da sie durch die bereits<br />

vorhandenen Störungen im Kasernenbetrieb als unempfindlich einzustufen sind.<br />

Im Falle einer möglichen Vernichtung von Niststätten wird es zur kleinräumigen Verlegung<br />

<strong>des</strong> Brutplatzes innerhalb <strong>des</strong> Reviers kommen, da dieses in seiner Gesamtheit<br />

erhalten bleibt.<br />

Aus Tierschutzgründen und zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konsequenzen<br />

sind notwendige Rodungsarbeiten nach Möglichkeit außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit durchzuführen.<br />

Fazit:<br />

Generell weist das Plangebiet sehr geringe Bedeutung <strong>für</strong> artenschutzrechtlich relevante<br />

Organismengruppen auf. Die vorgefundene Biotopausstattung ist aufgrund <strong>des</strong><br />

Kasernenbetriebes als unterdurchschnittlich zu bewerten. Die geplanten Eingriffe


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 21<br />

werden vor allem Lebensraumtypen von Brutvögeln betreffen. Die möglichen Laichgewässer<br />

von Amphibien blieben erhalten.<br />

Das Eintreten <strong>der</strong> Tötungs- und Verletzungsverbote nach § 42 (1) Nr. 1 BNatSchG ist<br />

über eine zeitlich angepasste Umsetzung <strong>der</strong> geplanten Maßnahmen (Rodung und<br />

Abrissarbeiten in den Wintermonaten) zu vermeiden.<br />

Nachfolgend werden Maßnahmen aufgeführt, die im Sinne <strong>des</strong> § 42 (5) BNatSchG<br />

geeignet sind, das Eintreten <strong>der</strong> Zugriffsverbote nach § 42 (1) Nr. 3 zu verhin<strong>der</strong>n:<br />

• Schaffung von Ruhestätten und Lebensräumen <strong>für</strong> Amphibien (Erhalt und Anlage<br />

von Laubholzbeständen),<br />

• Anbringung von Alternativniststätten,<br />

• Zugänglichkeit von Gebäuden bzw. Anbringung von Nisthilfen (z.B. Nistbretter <strong>für</strong><br />

Schwalben).<br />

Vorbelastungen und Empfindlichkeit<br />

Die Vorbelastungen bezüglich <strong>der</strong> Umweltgüter Pflanzen und Tiere besteht in <strong>der</strong><br />

bisherigen Nutzung <strong>der</strong> Flächen als Kaserne <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>wehr. Das Gebiet ist mit<br />

Straßen und Wegen erschlossen und weitreichend mit Gebäuden bebaut, sodass<br />

durch die intensive Nutzung <strong>der</strong> Flächen erhebliche Vorbelastungen <strong>für</strong> Pflanzen und<br />

Tiere zu verzeichnen sind. Die Anpflanzungen von Gehölzen sind vorwiegend mit<br />

heimischen Arten vorgenommen worden.<br />

Empfindlichkeiten bezüglich dieses Umweltgutes sind im Bereich <strong>des</strong> kleinflächigen<br />

Erlenbruchwal<strong>des</strong> nördlich <strong>des</strong> Sportplatzes möglich. Sonstige geschützte Bereiche<br />

sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

7.2.4 Geologie und Boden<br />

Die heute anzutreffende Landschaftsform <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Albersdorf</strong> hat ihren<br />

Ursprung in den Gletscherablagerungen während <strong>der</strong> vorletzten Eiszeit (Saale-<br />

Eiszeit). Das Relief ist durch die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Moränenrücken<br />

sehr bewegt und weist nördlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>Albersdorf</strong> eine Geländehöhe von über<br />

50 m üNN auf.<br />

Zwischen den Moränen erodierten Schmelzwasser <strong>der</strong> Gletscher eine Rinne, die mit<br />

Sedimenten ausgefüllt ist und die südlich von <strong>Albersdorf</strong> in den Grünentaler San<strong>der</strong><br />

übergeht. Das Plangebiet liegt entsprechend <strong>der</strong> Themenkarten <strong>des</strong> Landschaftsplanes<br />

im Bereich einer lehmigen Moräne.<br />

Als Hauptbodentyp haben sich im Planbereich durch die Überlagerung <strong>der</strong> Moräne<br />

mit Sand Rosterden mit Lehmanteilen gebildet. Die Höhenstrukturen <strong>des</strong> Planbereiches<br />

liegen zwischen 25 m üNN im Südosten (Nie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Mühlenbachs) und ca.<br />

40 m üNN im Nordwesten. Das Gelände steigt insgesamt von Osten nach Westen<br />

und von Süden nach Norden an.<br />

Vorbelastungen und Empfindlichkeit<br />

Die Vorbelastung bezüglich <strong>des</strong> Bodens und <strong>der</strong> geologischen Ausgangsmaterialien<br />

besteht in <strong>der</strong> vollständigen Nutzung <strong>der</strong> Planbereichsflächen als bebautes Kasernengelände.<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Reliefs sind vor allem im Nordosten durch den Bau


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 22<br />

<strong>des</strong> Regenrückhaltebeckens erfolgt. Empfindlichkeiten dieses Umweltgutes sind aufgrund<br />

<strong>der</strong> beschriebenen bebauten Flächen nicht zu erwarten.<br />

7.2.5 Altlasten<br />

Für die Dithmarsen-Kaserne in <strong>Albersdorf</strong> wurde im Jahr 2005 durch das Ingenieurbüro<br />

GeoC GmbH Erfassung und Erstbewertung von kontaminationsverdächtigen<br />

Flächen erarbeitet (Phase I <strong>des</strong> Altlastenprogrammes, Amt <strong>für</strong> Wehrgeophysik,<br />

Wehrgeologische Stelle, Glücksburg).<br />

Aufbauend auf diese Erstbewertungen wurde von GeoC im Jahr 2006 eine sogenannte<br />

„Orientierende Untersuchung von Kontaminationsverdachtsflächen (KVF)“<br />

(Phase 2 a) durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden u. a. in den<br />

Bereichen <strong>der</strong> KVF <strong>der</strong> Phase 1 Bodenproben gezogen und chemischen Analyseverfahren<br />

unterzogen.<br />

Die Hauptparameter dieser Bodenluftuntersuchungen waren Mineralölkohlenwasserstoffe<br />

(MKW), aromatisierte Kohlenwasserstoffe (BTEX) und leicht flüchtige chlorierte<br />

Kohlenwasserstoffe (LHKW).<br />

Die Analyseergebnisse zeigten, dass mehr als die Hälfte <strong>der</strong> KVF <strong>der</strong> Phase 1 sich<br />

nicht bewahrheitet haben. Wesentliche Bereiche <strong>des</strong> Mob-Stützpunktes sowie die<br />

beiden wassergebundenen Parkplätze und Teile <strong>des</strong> Ausbildungsbereiches sind<br />

nicht kontaminiert. Die übrigen Flächen wurden gemäß folgen<strong>der</strong> Tabelle klassifiziert.<br />

A Kontaminationsverdächtiger Standort ohne Handlungsbedarf<br />

B Keine aktuelle Gefährdung. Neubeurteilung bei Nutzungsän<strong>der</strong>ungen notwendig<br />

(z.B. fachgutachterliche Begleitung)<br />

C Beobachtung/Überwachung notwendig. Neubeurteilung/Einstufung in periodischen<br />

Abständen erfor<strong>der</strong>lich<br />

D Sanierung ist notwendig (Dekontamination/Sicherung). Maßnahmen <strong>der</strong> Phase III<br />

sind einzuleiten<br />

E1 Vermutete o<strong>der</strong> festgestellte Kontamination. Weiterer Untersuchungsbedarf <strong>für</strong> die<br />

abschließende Gefährdungsabschätzung<br />

E2 Die Fläche ist aufgrund <strong>des</strong> zu erwartenden/erwiesenen Gefährdungspotentials vorrangig<br />

zu bearbeiten<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Bodenluftuntersuchungsergebnisse wurden mit Blick auf eine<br />

Gefährdung <strong>des</strong> Grundwassers im Einzugsgebiet <strong>des</strong> Wasserwerkes Od<strong>der</strong>ade folgende<br />

Altlastverdachtsflächen <strong>der</strong> Kategorie E1 zugeordnet:<br />

17 und 18 Betriebsstofflager, 25 Ausbildungshalle, 26 Ölwaschrampe, 27 Waschrampe,<br />

53 und 57 Kfz-Halle / Werkhalle, 30 Kfz-Halle, 56 Waschrampe und Benzinabschnei<strong>der</strong>;<br />

66 Bataillionswerkhalle, 68 Schutzdach, 69 Kfz-Abstellplatz, Freifläche.<br />

Im Anschluss an die Phase II a wurden in <strong>der</strong> Phase II b acht Grundwassermessstellen<br />

im Bereich <strong>der</strong> o.g. KVF nie<strong>der</strong>gebracht und beprobt. Ergebnis: Die BTEX- und<br />

LCKW-Gehalte liegen alle deutlich unterhalb <strong>der</strong> Geringfügigkeitsschwellenwerte<br />

(gem. LAWA).


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 23<br />

Die Neubewertung <strong>der</strong> KVF <strong>der</strong> Kategorie E1 führte zu folgendem Ergebnis: Kleinschießstand<br />

(24), Kategorie D, <strong>der</strong> Geschossstand ist umgehend zu entsorgen Folgende<br />

Flächen/Gebäude werden <strong>der</strong> Kategorie B (keine aktuelle Gefährdung) zugeordnet:<br />

• Gebäude 22, Sporthalle,<br />

• Gebäude 17 und 18, Betriebsstofflager,<br />

• Gebäude 26, Ölwechselrampe,<br />

• Gebäude 31 Tankstelle.<br />

Bei allen übrigen Flächen besteht kein Handlungsbedarf (Kategorie A). (Quelle: Entwicklungsgutachten<br />

Dithmarsen-Kaserne <strong>Albersdorf</strong>, Endbericht September 2007).<br />

7.2.6 Wasser<br />

Die Neubildungs- o<strong>der</strong> Regenerationsfähigkeit <strong>des</strong> Grundwassers ist abhängig von<br />

<strong>der</strong> Bodenbedeckung <strong>der</strong> Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden<br />

Direktabfluss von Oberflächenwasser.<br />

Die Durchlässigkeit <strong>der</strong> Bodenschichten <strong>für</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist im Planbereich<br />

mit lehmhaltigen Rosterdeböden potenziell relativ hoch. Der Grundwasserflurabstand<br />

<strong>für</strong> die Planbereichsflächen ist <strong>der</strong>zeit nicht bekannt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Tiefe <strong>des</strong> nordöstlichen Regenrückhaltebeckens ist jedoch im Norden<br />

mit einem relativ großen Grundwasserflurabstand (ca. 5 bis 6 m) zu rechnen, <strong>der</strong> sich<br />

in Richtung <strong>des</strong> Mühlenbachs bei abfallendem Gelände verringert.<br />

Im Bereich <strong>des</strong> Erlenbruchwal<strong>des</strong> nördlich <strong>des</strong> Sportplatzes ist durch eine Bodenverdichtung<br />

(künstlich o<strong>der</strong> natürlich) mit einem Stauwasserhorizont zu rechnen und<br />

damit <strong>der</strong> hohe lokale Grundwasserstand zu erklären.<br />

Die Flächen <strong>des</strong> Kasernengelän<strong>des</strong> sind stark durch Straßen, Wege, Plätze und Gebäude<br />

versiegelt, so dass eine grundsätzliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />

bereits gegeben ist. Das Plangebiet liegt innerhalb <strong>des</strong> geplanten Wasserschutzgebietes<br />

„Od<strong>der</strong>ade/Vierthof“. Der Planbereich wird innerhalb <strong>der</strong> Schutzzone<br />

III A liegen.<br />

Oberflächengewässer sind im Planbereich mit den technisch beeinflussten Regenrückhaltebecken<br />

und den Tümpeln nördlich <strong>des</strong> Sportplatzes (Erlenbruchwald) vorhanden.<br />

Südöstlich <strong>des</strong> Planbereichs verläuft <strong>der</strong> Mühlenbach.<br />

Vorbelastungen und Empfindlichkeit<br />

Das Plangebiet ist durch Gebäude, Straßen und Plätze bereits großflächig versiegelt,<br />

so dass hier Vorbelastungen bezüglich <strong>des</strong> Umweltgutes Wasser weit reichend vorhanden<br />

sind. Die Oberflächengewässer werden vor allem als Regenrückhaltebecken<br />

genutzt. Empfindlichkeiten sind im Bereich <strong>des</strong> Erlenbruchwal<strong>des</strong> (Tümpel) mit einem<br />

lokal recht hohen Grundwasserstand zu erwarten.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 24<br />

7.2.7 Klima/Luft<br />

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden<br />

Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren)<br />

und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage<br />

zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden<br />

Wintern und kühlen Sommern.<br />

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen<br />

in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Nie<strong>der</strong>schlagsreichtum<br />

mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie durch Hochnebel und Wolken bedingte,<br />

kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas.<br />

Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 8,2 °C. Die mittlere Höhe <strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>schlages<br />

beträgt in Schleswig-Holstein insgesamt ca. 720 mm/Jahr. Für den Raum <strong>Albersdorf</strong><br />

liegt er mit ca. 930 mm deutlich über dem Lan<strong>des</strong>durchschnitt. Der Wind<br />

kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen.<br />

Vorbelastungen und Empfindlichkeit<br />

Eine Vorbelastung <strong>des</strong> Lokalklimas besteht hinsichtlich <strong>der</strong> vorhandenen versiegelten<br />

Flächen und <strong>der</strong> Bebauung im Umfeld. Diese Vorbelastung relativiert sich allerdings<br />

durch die regelmäßigen Windbewegungen. Eine beson<strong>der</strong>e Empfindlichkeit<br />

<strong>des</strong> Schutzgutes Klima / Luft ist aufgrund <strong>der</strong> Rahmenbedingungen sowie <strong>der</strong> Frischluftproduktion<br />

durch die südlich gelegene Nie<strong>der</strong>ung nicht festzustellen.<br />

7.2.8 Landschaft<br />

Der Landschaftsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> stellt unterschiedliche Landschaftsbildräume dar.<br />

Das Plangebiet <strong>der</strong> <strong>9.</strong> F-Plan-<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> gehört zum Landschaftsbildraum „Kaserne<br />

und Gewerbe“. Dieser Landschaftsbildraum ist durch die großflächig bebauten Bereiche<br />

<strong>der</strong> Gewerbebetriebe und <strong>der</strong> Kaserne mit Maschendrahtzäunen und mehrstöckigen<br />

Gebäuden geprägt. Lokal ist <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Kaserne durch die Gehölz- und<br />

Grünflächen geprägt, die die vorhandenen Gebäude zum Teil <strong>für</strong> das weitere Landschaftsbild<br />

abschirmen. Die Firsthöhen <strong>der</strong> vorhandenen Gebäude liegen bei ca. 6<br />

bis 8 m, die Unterkunftsgebäude zentral in <strong>der</strong> Fläche haben Firsthöhen von ca.<br />

14 m.<br />

Vorbelastungen und Empfindlichkeit<br />

Die Vorbelastung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> ist vor allem durch die vorhandene großflächige<br />

Bebauung und Versiegelung sowie den Zaun <strong>des</strong> Kasernengelän<strong>des</strong> bedingt.<br />

Empfindlichkeiten können bei einer übermäßigen Rodung von Gehölzflächen entstehen,<br />

da dann bisher verdeckte Sichtbeziehungen zu Gebäuden in Richtung <strong>des</strong> Mühlenbachs<br />

zum Tragen kommen können.<br />

7.2.9 Biologische Vielfalt<br />

Die biologische Vielfalt eines Lebensraumes ist von den unterschiedlichen Bedingungen<br />

<strong>der</strong> biotischen (belebten) und <strong>der</strong> abiotischen (nicht belebten) Faktoren ab-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 25<br />

hängig. Hinzu kommt die Intensität <strong>der</strong> anthropogenen Verän<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Lebensraumes.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Nutzung als Kaserne und durch die relativ großen Flächenanteile<br />

mit Gehölzbewuchs ist von einer relativ großen Artenvielfalt mit einer relativ<br />

großen Individuendichte auszugehen. Das Artenspektrum wird jedoch ausschließlich<br />

sog. Allerweltsarten umfassen, da <strong>der</strong> Planbereich durch die bisherige Nutzung kaum<br />

Lebensräume <strong>für</strong> seltene Arten bietet. Das Lebensraumangebot ist insgesamt als<br />

unterdurchschnittlich zu bezeichnen.<br />

Vorbelastung und Empfindlichkeit<br />

Die Vorbelastung ist durch die bisherige Nutzung und durch die großflächigen Versiegelungen<br />

gegeben. Empfindlichkeiten sind <strong>für</strong> die potenziell vorhandenen Arten im<br />

Bereich <strong>der</strong> größeren zusammenhängenden Gehölzflächen zu verzeichnen. Diese<br />

sollten so weit wie möglich geschützt und erhalten werden.<br />

7.2.10 Mensch und Gesundheit<br />

Der Mensch und seine Gesundheit können in vielerlei Hinsicht von Planungsvorhaben<br />

unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar beeinträchtigt werden, wobei sich Überschneidungen<br />

mit den übrigen zu behandelnden Schutzgütern ergeben. Im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

relevant sind allein solche Auswirkungen, die sich auf die Gesundheit und<br />

das Wohlbefinden <strong>des</strong> Menschen beziehen, nicht jedoch solche, die wirtschaftliche<br />

o<strong>der</strong> sonstige materielle Grundlagen betreffen (auch wenn dies durchaus Konsequenzen<br />

<strong>für</strong> Gesundheit und Wohlbefinden haben kann).<br />

Gesundheit und Wohlbefinden sind dabei an die drei im Plangebiet und den angrenzenden<br />

Bereichen bestehenden und geplanten Funktionen Arbeit, Wohnen und Erholen<br />

gekoppelt. Dabei werden jedoch nur Wohnen und Erholung betrachtet, da Aspekte<br />

<strong>des</strong> Arbeitsschutzes nicht Gegenstand <strong>der</strong> Umweltprüfung sind.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung ist von direkten Auswirkungen auf das Wohnumfeld (visuelle<br />

Beeinträchtigungen, Lärm, Immissionen) und <strong>für</strong> die Erholungsfunktion (visuelle Beeinträchtigungen,<br />

Lärm) auszugehen.<br />

Der aktuelle und <strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> Planungsabsichten künftig zu erwartende Zustand<br />

im Umfeld <strong>des</strong> Planbereichs stellt sich <strong>für</strong> die Funktionen 'Wohnen' und 'Erholung'<br />

wie folgt dar:<br />

Wohnen<br />

Die möglichen Auswirkungen <strong>der</strong> geplanten Neunutzung innerhalb <strong>des</strong> Planbereichs<br />

auf angrenzende Mischgebiets- und Gewerbeflächen sowie auf einen im Südosten<br />

gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb sind als gering einzustufen. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

sind nicht zu erwarten. Schallgutachten sind <strong>für</strong> einzelne Vorhaben<br />

innerhalb <strong>des</strong> Planbereichs im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung (Baugenehmigung) vorgesehen.<br />

Auswirkungen von außen auf den Planbereich sind aus Richtung <strong>des</strong> westlich angrenzenden<br />

Gewerbegebietes „Hogen Haid“, von einer nördlich gelegenen Biogasanlage<br />

und vom südöstlich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb möglich. Weiter-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 26<br />

gehende Festsetzungen werden in erfor<strong>der</strong>lichem Umfang im Rahmen <strong>der</strong> konkreten<br />

Bauleitplanung erfolgen.<br />

Erholung<br />

Das Plangebiet hat aufgrund <strong>der</strong> bisherigen Kasernennutzung keine Bewandtnis <strong>für</strong><br />

die Erholung.<br />

Vorbelastungen und Empfindlichkeit<br />

Vorbelastungen sind bezüglich möglicher Lärmimmissionen <strong>für</strong> angrenzende Wohngebäude<br />

durch die Bahnstrecke, die Lan<strong>des</strong>straße 316 und durch den Betrieb auf<br />

dem bisherigen Kasernengelände gegeben.<br />

Vorbelastungen <strong>für</strong> das ehemalige Kasernengelände sind aus den angrenzenden<br />

Gewerbeflächen, <strong>der</strong> Bahnlinie und <strong>der</strong> nördlich angrenzenden Biogasanlage ebenfalls<br />

gegeben.<br />

Empfindlichkeiten bezüglich <strong>des</strong> Schutzgutes Mensch sind möglich und werden im<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Umfang im Rahmen <strong>der</strong> weiterführenden Planungen bezüglich möglicher<br />

Schallimmissionen (Untersuchungen bei <strong>der</strong> Bauantragstellung) berücksichtigt.<br />

7.2.11 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Als Kulturgut liegen Knicks innerhalb <strong>des</strong> Planbereichs. Darüber hinaus sind nördlich<br />

<strong>des</strong> Planbereichs in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Arkebek eingetragene Denkmale (Grabhügel)<br />

vorhanden. Sachgüter an <strong>der</strong> Planung unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.<br />

Vorbelastungen und Empfindlichkeiten<br />

Als Vorbelastung in Bezug auf das Kulturgut Knick und die Grabhügel als Kulturdenkmal<br />

ist die bisherige großräumige Nutzung <strong>der</strong> Flächen als Kaserne und die<br />

damit zusammen hängende Umgestaltung <strong>der</strong> ursprünglichen Kulturlandschaft zu<br />

nennen. Empfindlichkeiten sind bezüglich dieser Umweltbelange aufgrund <strong>der</strong> bereits<br />

vorhandenen angrenzenden Nutzung und <strong>der</strong> Bebauung nicht festzustellen.<br />

7.2.12 Emissionsvermeidung und Entsorgung<br />

Die Vermeidung von Emissionen wird im Bereich <strong>des</strong> Plangebietes u.a. durch die<br />

Einhaltung <strong>der</strong> Energiesparverordnung nach dem aktuellen Stand <strong>der</strong> Technik bei<br />

Neubauten gewährleistet.<br />

Die Entsorgung von Abwässern und Müll wird durch die Abwasserentsorgung <strong>Albersdorf</strong><br />

GmbH bzw. durch die Abfallentsorgung <strong>des</strong> Kreises Ditmarschen erfolgen.<br />

Hier sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Vorbelastungen und Empfindlichkeiten<br />

Die Vorbelastungen sind durch die vorhandenen Nutzungen gekennzeichnet. Hierzu<br />

zählen die Verkehrsbelastung sowie die Emissionen aus dem Kasernengelände sowie<br />

den angrenzenden Gewerbeflächen. Beson<strong>der</strong>e Empfindlichkeiten sind nicht ersichtlich.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 27<br />

7.2.13 Energetische Ressourcen<br />

Neue Gebäude werden nach heutigem Stand <strong>der</strong> Technik beheizt und mit Energie<br />

versorgt. Die Festsetzungen nachfolgen<strong>der</strong> Bebauungspläne sollen eine Anbringung<br />

von regenerativen Energiequellen ermöglichen (z. B. Solaranlagen). Beeinträchtigungen<br />

bezüglich <strong>der</strong> Umweltbelange sind hier nicht zu erwarten.<br />

7.2.14 Darstellungen in sonstigen Plänen<br />

Die Darstellungen in sonstigen Plänen (Landschaftsplan, Landschaftsrahmenplan,<br />

geplantes Wasserschutzgebiet, Regionalplan, ...) sind den vorangegangenen Kapiteln<br />

zu entnehmen.<br />

7.2.15 Wechselwirkungen<br />

Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem<br />

Maße. Diese Wechselwirkungen und Querbezüge sind bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong><br />

Folgen eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen<br />

erkennen und bewerten zu können. In <strong>der</strong> folgenden Beziehungsmatrix sind zunächst<br />

zur Veranschaulichung die Intensitäten <strong>der</strong> Wechselwirkungen dargestellt und<br />

allgemein bewertet.<br />

A B<br />

Umweltbelange Mensch<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima<br />

Tiere +<br />

Pflanzen<br />

Boden � � � ● � � -<br />

Wasser � ● � ● � ● ●<br />

Klima � ● ● - ● � ●<br />

Tiere + Pflanzen � � � � � � �<br />

Landschaft - - - � � ● �<br />

Kulturgüter - - - � � � �<br />

Wohnen � � � � � � �<br />

Erholung - � - � � � �<br />

A beeinflusst B: � stark ● mittel � wenig - gar nicht<br />

Landschaft<br />

Kulturgüter<br />

Wohnen<br />

Erholung


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 28<br />

Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente <strong>des</strong> Naturhaushaltes, die so genannten<br />

Umweltbelange, bezogenen Auswirkungen betreffen also in Wirklichkeit ein<br />

komplexes Wirkungsgefüge. Dabei können Eingriffswirkungen auf einen Belang indirekte<br />

Sekundärfolgen <strong>für</strong> ein an<strong>der</strong>es Schutzgut nach sich ziehen. So hat die Überbauung<br />

von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, indem <strong>der</strong><br />

Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird.<br />

Zusammenhänge kann es aber auch bei Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

geben, die neben den erwünschten Wirkungen bei einem an<strong>der</strong>en Umweltbelang<br />

negative Auswirkungen haben können. So kann z.B. die zum Schutz <strong>des</strong> Menschen<br />

vor Lärm erfor<strong>der</strong>liche Einrichtung eines Lärmschutzwalles einen zusätzlichen Eingriff<br />

ins Landschaftsbild darstellen o<strong>der</strong> die Unterbrechung eines Kaltluftstromes bewirken.<br />

Der räumliche Wirkungsbereich <strong>der</strong> Umweltauswirkungen bleibt weitestgehend auf<br />

das Vorhabengebiet und <strong>des</strong>sen unmittelbare Randbereiche beschränkt. So führt <strong>der</strong><br />

durch eine zusätzliche Versiegelung hervorgerufene Verlust von möglichen Lebensräumen<br />

im Plangebiet nicht zu einer Verschiebung o<strong>der</strong> Reduzierung <strong>des</strong> Artenspektrums<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />

Auch die örtlichen Verän<strong>der</strong>ungen von Boden, Wasser und Klima/Luft führen nicht zu<br />

einer großflächigen Verän<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Klimas einschließlich <strong>der</strong> Luftqualität. Über das<br />

Vorhabengebiet hinausgehende Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Umwelt infolge von Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern sind daher nicht zu erwarten.<br />

7.3 Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung an<strong>der</strong>weitiger Planungsmöglichkeiten<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> hat im September 2007 das „Entwicklungsgutachten<br />

Dithmarsen-Kaserne <strong>Albersdorf</strong>“ verabschiedet, in <strong>des</strong>sen Rahmen sich das Amt<br />

Kirchspielslandgemeinde <strong>Albersdorf</strong> zusammen mit einer Planer- und einer Lenkungsgruppe<br />

über die zukünftige Nutzung <strong>des</strong> Planbereiches auseinan<strong>der</strong>gesetzt<br />

hat.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Entwicklungsgutachtens wurde eine umfangreiche Alternativenprüfung<br />

durchgeführt. Auf diese wird verwiesen. Die Planung wurde weitgehend berücksichtigt.<br />

In Abstimmung mit dem neuen Eigentümer wurde ein größerer Schwerpunkt auf die<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Gebäu<strong>des</strong>ubstanz gelegt. Insbeson<strong>der</strong>e wurden die Gebäude im nordöstliche<br />

Planbereich dem Gewerbegebiet zugeordnet, um eine adäquate Nachnutzung<br />

zu ermöglichen. Gleichzeitig werden die bestehenden Freiflächen erhalten und<br />

planungsrechtlich abgesichert, statt durch Abriss von Gebäuden neue Grünflächen<br />

bereitzustellen.<br />

Das Son<strong>der</strong>gebiet <strong>für</strong> Sport, Freizeit und Erholung wird in <strong>der</strong> im Entwicklungsgutachten<br />

dargestellten Größe nicht mehr aufrecht erhalten. Das Konzept ging insbeson<strong>der</strong>e<br />

von einer Verlagerung von Sportstätten (Tennis etc.) aus, die im Rahmen<br />

<strong>des</strong> jetzt gewählten Entwicklungsmodells nicht sinnvoll erscheinen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 29<br />

Der Gewerbepark wird über eine eingeschränkte Zugänglichkeit verfügen. In diesem<br />

Rahmen sind fußläufige Vernetzungen mit den örtlichen Wegesystemen nicht sinnvoll<br />

darstellbar. Auf die Darstellung von Hauptwegebeziehungen innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes<br />

wurde verzichtet.<br />

Mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> 8. <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans ist geplant, eine<br />

gewerbliche Baufläche östlich <strong>des</strong> Muschenweges und südlich <strong>der</strong> Waldstraße zurückzunehmen.<br />

Im Südwesten <strong>des</strong> Gewerbegebietes „Hogen Haid“ ist die Umwandlung<br />

eines Gewerbegebietes zu einer gemischten Baufläche vorgesehen. Damit soll<br />

insbeson<strong>der</strong>e die gewerbliche Entwicklung auf das Kasernengelände konzentriert<br />

werden.<br />

7.3.1 Entwicklung bei Durchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Bei Durchführung <strong>der</strong> geplanten Vorhaben wird <strong>der</strong> ehemalige Kasernenbereich z.T.<br />

gewerblich, z. T. als Son<strong>der</strong>gebiet <strong>für</strong> Sport, Freizeit und Erholung genutzt werden.<br />

Vorhandene Gebäude werden z. T. erhalten bleiben und z.T. nach Abriss durch neue<br />

ersetzt. Die Sportstätten und die Gebäude im Bereich <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>gebietes sollen<br />

ebenfalls erhalten bleiben.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Umnutzung <strong>der</strong> Flächen sind nicht alle Gehölzflächen zu erhalten.<br />

Für die Ermittlung von Ausgleichsflächen <strong>für</strong> die Bodenversiegelung ist in diesen Bereichen<br />

ein erhöhtes Ausgleichsverhältnis anzusetzen.<br />

Die zu erhaltenden Waldflächen werden in die vorhandene und geplante Bebauung<br />

soweit wie möglich integriert. Die Abstände zu den baulichen Anlagen werden in Abstimmung<br />

mit <strong>der</strong> Forstbehörde und dem Kreis Dithmarschen festgelegt.<br />

7.3.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Die Nullvariante bezeichnet die Entwicklung <strong>der</strong> Plangebietsflächen ohne die Umsetzung<br />

einer Planung. Eine Nachnutzung <strong>des</strong> Kasernengelän<strong>des</strong> <strong>für</strong> die Bun<strong>des</strong>wehr<br />

o<strong>der</strong> ähnliche Einrichtungen ist ausgeschlossen, da hier<strong>für</strong> nach den Planungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> kein Bedarf besteht. Die vorhandenen Gebäude würden z. T. entsprechend<br />

ihrer <strong>der</strong>zeitigen Nutzung weiter gewerblich o<strong>der</strong> öffentlich Verwendung finden. Bei<br />

Leerstand <strong>der</strong> Gebäude würden diese mit den Jahren verfallen.<br />

7.4 Auswirkungen auf die Umweltbelange<br />

Im Folgenden werden bau- und anlagebedingte sowie betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />

<strong>der</strong> geplanten <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplanes</strong> unterschieden.<br />

Anlagebedingte Wirkungen sind dauerhafte Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Naturhaushaltes<br />

durch die Erweiterung <strong>der</strong> Bebauung auf dem Kasernengelände an sich:


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 30<br />

• Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Erhöhung <strong>der</strong> Versiegelung,<br />

• dadurch erhöhter Oberflächenabfluss und verringerte Grundwasserneubildung<br />

gegenüber dem Bestand,<br />

• mögliche Umwandlung von Waldflächen und Rodung von Gehölzflächen.<br />

Bei <strong>der</strong> Umsetzung möglicher Inhalte <strong>der</strong> F-Plan <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> wird es zu folgenden Flächengrößen<br />

kommen:<br />

Gesamtfläche<br />

Gewerbegebiete ca. 15,81 ha<br />

Gewerbegebiet (Büro, Dienstleistung) ca. 4,29 ha<br />

Son<strong>der</strong>gebiet Sport, Freizeit, Erholung ca. 4,12 ha<br />

Versorgungsflächen ca. 0,49 ha<br />

Entsorgungsflächen –RRB-. ca. 0,93 ha<br />

Grünfläche – Sportplatz ca. 1,88 ha<br />

Grünfläche - Parkanlage ca. 4,92 ha<br />

Wald ca. 1,61 ha<br />

Ausgleichsfläche / Maßnahmenfläche ca. 0,92 ha<br />

Gesamtfläche ca. 34,97 ha<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> benötigten Ausgleichsfläche erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> konkreten<br />

Bauleitplanung. Für diese Ermittlung werden die bereits vorhandenen Versiegelungsflächen<br />

berücksichtigt. Der notwendige Ausgleich soll innerhalb <strong>des</strong> Planbereichs<br />

(Maßnahmenfläche im Südosten, Maßnahmenflächen in den Randbereichen) hergestellt<br />

werden. Ersatzmaßnahmen bezüglich <strong>der</strong> Umwandlung von Waldflächen werden<br />

in Abstimmung mit <strong>der</strong> Forstbehörde durchgeführt.<br />

Baubedingte Wirkungen sind Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Naturhaushaltes während <strong>der</strong><br />

Bauarbeiten zur Realisierung <strong>des</strong> geplanten Vorhabens, welche nach Bauende wie<strong>der</strong><br />

eingestellt bzw. beseitigt werden. Während dieses Zeitraumes kommt es, vor allem<br />

durch die Lagerung von Baumaterialien und die Arbeit <strong>der</strong> Baumaschinen auch<br />

außerhalb <strong>der</strong> Baufel<strong>der</strong> zu folgenden erhöhten Belastungen <strong>der</strong> Umwelt:<br />

• Flächenbeanspruchung durch Baustellenbetrieb,<br />

• Bodenverdichtung Lagerung von Baumaterialien,<br />

• Lärm und Erschütterungen durch Baumaschinen.<br />

Betriebsbedingte Wirkungen sind dauerhafte Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Naturhaushaltes<br />

durch die Funktion / Nutzung <strong>der</strong> Baulichkeiten. Nennenswerte Wirkfaktoren sind<br />

in diesem Fall:<br />

• durch die neuen Nutzungen verursachte zusätzliche Emissionen (Emissionen<br />

sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,<br />

Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen),<br />

• erhöhter Fahrzeugverkehr im Planbereich und dadurch erhöhte Belastungen <strong>der</strong><br />

Luft durch Abgase sowie mögliche erhöhte Lärmimmissionen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 31<br />

7.5 Vermeidung, Verringerung, Ausgleich von Eingriffen<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft sind so weit wie möglich zu vermeiden o<strong>der</strong> zu minimieren.<br />

Sofern Eingriffe unvermeidbar sind und ihre Auswirkungen nicht weiter minimiert<br />

werden sollen o<strong>der</strong> können, sind sie auszugleichen. Die konkrete Ausgleichsermittlung<br />

erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> weiterführenden Bauleitplanung auf Basis <strong>des</strong> gemeinsamen<br />

Run<strong>der</strong>lasses <strong>des</strong> Innenministeriums und <strong>des</strong> Ministeriums <strong>für</strong> Umwelt,<br />

Natur und Forsten (vom 03. Juli 1998 – IV 63 – 510.335/X 33 – 5120 - ‚Verhältnis <strong>der</strong><br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht’).<br />

7.5.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

Grundsätzlich sollen bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Bauleitplanung Eingriffe in die Gehölzflächen,<br />

die von <strong>der</strong> Forstbehörde festgelegten Waldflächen und die Knicks vermieden<br />

werden. Sind Eingriffe in die Knicks nicht zu vermeiden, so soll die Möglichkeit<br />

einer Knickverschiebung in Betracht gezogen werden. Die Umwandlung einer Jung-<br />

Waldfläche im nördlichen Planbereich ist aufgrund <strong>der</strong> geplanten Nutzung <strong>der</strong> Flächen<br />

nicht zu vermeiden.<br />

Die im Plangebiet vorbereiteten Eingriffe in die Schutzgüter werden durch folgende<br />

Maßnahmen gemin<strong>der</strong>t:<br />

• Vornahme <strong>des</strong> Eingriffs auf intensiv genutzten und bereits zum großen Teil bebauten<br />

Flächen <strong>der</strong> ehemaligen Dithmarsen-Kaserne,<br />

• Festsetzung von Schutzstreifen entlang <strong>der</strong> Knicks, <strong>der</strong> zu erhaltenden Gehölzflächen<br />

und <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> sowie <strong>der</strong>en Abzäunung während <strong>der</strong> Bauphase,<br />

• Empfehlung zur Nutzung von Regenwasser,<br />

• Empfehlung zur Nutzung erneuerbarer Energien,<br />

• Potentielle Eignung <strong>der</strong> Grundstücke <strong>für</strong> Solarenergienutzung.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen wird auf die folgende Ziffern 7.6 verwiesen.<br />

7.6 Beschreibung möglicher Umweltauswirkungen<br />

An dieser Stelle werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen <strong>der</strong> Planung auf<br />

die Schutzgüter nach § 1 (6) Nr. 7 a-d BauGB dargestellt und bewertet. Die Auswirkungen<br />

auf die zu betrachtenden Belange <strong>der</strong> Umwelt werden anhand <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Vorgaben, <strong>der</strong> Beschreibungen und Bewertungen, <strong>der</strong> Vermeidung durch Planung<br />

und <strong>der</strong> Beschreibung unvermeidbarer Beeinträchtigungen dargestellt.<br />

7.6.1 Mensch<br />

Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

Da die Betroffenheit <strong>des</strong> Menschen, seiner Gesundheit und seines Wohlbefindens im<br />

Plangebiet an die Aktivitäten Wohnen und Erholen geknüpft sind, müssen insbeson-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 32<br />

<strong>der</strong>e die Wirkfaktoren Lärm und Schadstoffimmissionen betrachtet werden. Die visuellen<br />

Beeinträchtigungen werden in Kapitel <strong>9.</strong>6.6 (Landschaftsbild) betrachtet.<br />

Auswirkungen auf den Umweltbelang durch die geän<strong>der</strong>ten Nutzungen innerhalb <strong>des</strong><br />

Gesamtbereiches sollen bei <strong>der</strong> weiteren Bauleitplanung soweit erfor<strong>der</strong>lich im Rahmen<br />

von konkreten Untersuchungen ermittelt werden. Diese sind bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

eines Bebauungsplanes zu berücksichtigen.<br />

Auswirkungen von außen auf dieses Umweltgut (Emissionen <strong>der</strong> Biogasanlage im<br />

Norden, <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Betriebes im Südosten und <strong>des</strong> Gewerbegebietes<br />

im Westen) werden ebenfalls bei den Festsetzungen <strong>der</strong> Bebauungspläne berücksichtigt.<br />

Bezogen auf die Erholungseignung <strong>der</strong> Flächen sind keine Beeinträchtigungen zu<br />

erwarten, da das Gelände aufgrund <strong>der</strong> Kasernennutzung bisher nicht <strong>für</strong> die Erholungsnutzung<br />

zur Verfügung stand.<br />

Unvermeidbare Beeinträchtigungen und Kompensation<br />

Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.<br />

7.6.2 Tiere und Pflanzen<br />

Gesetzliche Vorgaben<br />

In § 1 (3) Nr. 9 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetztes Schleswig-Holstein sind allgemeine<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen zur Sicherung <strong>des</strong> Schutzgutes Arten und Lebensgemeinschaften<br />

benannt:<br />

"Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil <strong>des</strong><br />

Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen.<br />

Ihre Biotope und ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu<br />

entwickeln o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen."<br />

In § 42 (1) <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzes sind Vorschriften <strong>für</strong> beson<strong>der</strong>s geschützte<br />

und bestimmte an<strong>der</strong>e Tier- und Pflanzenarten benannt:<br />

"Es ist verboten,<br />

1. wild lebenden Tieren <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,<br />

zu verletzen o<strong>der</strong> zu töten o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen,<br />

zu beschädigen o<strong>der</strong> zu zerstören,<br />

2. wild lebende Tiere <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten<br />

während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>zeiten<br />

erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung<br />

<strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> lokalen Population einer Art verschlechtert,<br />

3. Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten <strong>der</strong> wild lebenden Tiere <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten<br />

Arten aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen, zu beschädigen o<strong>der</strong> zu zerstören,<br />

4. wild lebende Pflanzen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen<br />

aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen, sie o<strong>der</strong> ihre Standorte zu beschädigend o<strong>der</strong> zu<br />

zerstören."


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 33<br />

Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

Durch die geplanten Nutzungsän<strong>der</strong>ungen innerhalb <strong>des</strong> ehemaligen Kasernengelän<strong>des</strong><br />

sind Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen aufgrund <strong>der</strong> möglichen Beseitigung<br />

von Gehölzbeständen nicht zu vermeiden. Diese Gehölzbestände sind vorwiegend<br />

mit heimischen Gehölzarten angelegt worden, sodass Lebensraumfunktionen<br />

vor allem <strong>für</strong> Vogelarten gegeben sind.<br />

Die innerhalb <strong>der</strong> Grünflächen liegenden Gehölzbereiche sollen nach Möglichkeit<br />

erhalten bleiben. Die konkreten Erhaltungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Gehölzflächen innerhalb<br />

<strong>der</strong> Gewerbe- und Son<strong>der</strong>gebietsflächen sind im F-Plan nicht abzusehen.<br />

Unvermeidbare Beeinträchtigungen und Kompensation<br />

Rodungen von Gehölz- und Waldflächen sind im Gesamtbereich nicht vermeidbar,<br />

um eine nachhaltige Nutzung <strong>der</strong> ehemaligen Kasernenflächen entsprechend <strong>der</strong><br />

geplanten Nachnutzungen zu ermöglichen. Diese Verluste von Gehölzflächen sollen<br />

jedoch so gering wie möglich gehalten werden.<br />

Die Gehölzflächen, die <strong>für</strong> die Bebauung gerodet werden, sind entsprechend <strong>des</strong><br />

Gemeinsamen Run<strong>der</strong>lasses <strong>des</strong> Innenministers und <strong>der</strong> Ministerin <strong>für</strong> Natur und<br />

Umwelt zum „Verhältnis <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“<br />

(Az.: IV 63-510.335/X 33-5120) vom 03.07.1998 als Flächen mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

<strong>für</strong> den Naturschutz zu betrachten und mit einem entsprechend höheren Ausgleichsfaktor<br />

in <strong>der</strong> Bilanzierung <strong>der</strong> Bebauungspläne zu berücksichtigen.<br />

7.6.3 Boden<br />

Gesetzliche Vorgaben<br />

Als Grundsatz <strong>der</strong> Bauleitplanung legt § 1 (5) <strong>des</strong> Baugesetzbuches fest:<br />

"Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden."<br />

Das Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetz (LNatSchG) Schleswig-Holstein greift diese For<strong>der</strong>ung<br />

auf und konkretisiert sie in § 1 (3) Nr. 3: „3. Böden sind so zu erhalten, dass sie<br />

ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können.“<br />

Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

Die Planbereichsflächen sind durch die Kasernennutzung bereits zu großen Teilen<br />

mit Gebäuden und Straßen versiegelt. Zusätzliche Versiegelungen sind aufgrund <strong>der</strong><br />

zu erwartenden Grundflächenzahlen von 0,8 im Bereich <strong>der</strong> Gewerbegebiete und<br />

von 0,4 bis 0,6 (versiegelbare Fläche 0,6 bis 0,8) im Bereich <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gebiete zu<br />

erwarten. Hierdurch kann sich die Gesamtversiegelung innerhalb <strong>des</strong> Planbereichs<br />

erhöhen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 34<br />

Vermeidung von Auswirkungen<br />

Die allgemeine Vermeidung von Eingriffen ist nur durch einen Verzicht auf die Vorhaben<br />

möglich. Dies ist im Rahmen <strong>der</strong> nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> jedoch nicht zielgerichtet möglich. Die Vermeidung von<br />

Eingriffen zielt rechtlich vielmehr auf die Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Auswirkungen, die durch das<br />

Vorhaben entstehen können.<br />

Eine Verringerung dieser Auswirkungen auf den Boden erfolgt grundsätzlich durch<br />

die Auswahl bislang durch Bebauung genutzter Flächen <strong>für</strong> die zukünftige gewerbliche<br />

Nutzung und die Ausweisung <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>gebietes. Natürliche Böden werden <strong>für</strong><br />

die Vorhaben nicht genutzt, da eine fast vollständige Nutzung <strong>des</strong> Kasernengelän<strong>des</strong><br />

vorliegt.<br />

Unvermeidbare Beeinträchtigungen und Kompensation<br />

Für die unvermeidbare zusätzliche Versiegelung innerhalb <strong>des</strong> Planbereiches sind<br />

Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Bei den Eingriffsflächen handelt es sich aufgrund<br />

<strong>der</strong> bisherigen Nutzung <strong>der</strong> Fläche um einen Bereich mit allgemeiner Bedeutung<br />

<strong>für</strong> den Naturschutz. In den Bereichen <strong>der</strong> Gehölz- und Waldflächen ist aufgrund<br />

<strong>der</strong> vorgefundenen Biotoptypen entsprechend <strong>des</strong> o.g. Run<strong>der</strong>lasses von einer<br />

beson<strong>der</strong>en Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz auszugehen.<br />

Die konkreten Ausgleichsflächen werden im Rahmen <strong>der</strong> weiterführenden Bebauungspläne<br />

ermittelt und von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> innerhalb <strong>des</strong> gemeindlichen<br />

Ökokontos vorgehalten o<strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Grün- und Ausgleichsflächen im Plangebiet<br />

realisiert.<br />

7.6.4 Wasser<br />

Gesetzliche Vorgaben<br />

Zielvorgaben werden durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Lan<strong>des</strong>wassergesetz<br />

(LWG) sowie das Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetz (LNatSchG) aufgestellt. In<br />

den unter § 1a WHG aufgeführten Grundsätzen heißt es:<br />

"(1) Die Gewässer sind als Bestandteil <strong>des</strong> Naturhaushaltes so zu bewirtschaften, dass<br />

sie dem Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit und in Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen<br />

und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt.<br />

(2) Je<strong>der</strong>mann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer<br />

verbunden sein können, die nach den Umständen erfor<strong>der</strong>liche Sorgfalt anzuwenden,<br />

um eine Verunreinigung <strong>des</strong> Wassers o<strong>der</strong> eine sonstige nachhaltige Verän<strong>der</strong>ung seiner<br />

Eigenschaften zu verhüten und um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene<br />

sparsame Verwendung <strong>des</strong> Wassers zu erzielen."<br />

Der Planbereich liegt darüber hinaus innerhalb <strong>der</strong> Schutzzone III A <strong>des</strong> geplanten<br />

Wasserschutzgebietes „Od<strong>der</strong>ade / Vierthof“, das sich <strong>der</strong>zeit im Verordnungsverfahren<br />

befindet.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 35<br />

Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

Durch die zusätzliche Versiegelung von Bodenfläche kann anfallen<strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

nicht mehr in den Boden versickern und wird durch Entwässerungsmaßnahmen<br />

abgeführt. Hierdurch wird die Regenerationsfläche <strong>für</strong> das Grundwasser<br />

um den versiegelten Bereich reduziert. Auswirkungen <strong>der</strong> geplanten Vorhaben auf<br />

das Wasserschutzgebiet sind in <strong>der</strong> Schutzzone III A aufgrund <strong>der</strong> möglichen Nutzungen<br />

nicht zu erwarten.<br />

Vermeidung von Auswirkungen<br />

Das im Planbereich anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser wird in die im Plangebiet vorhandenen<br />

Regenrückhaltebecken geleitet, dort so weit wie möglich versickert (Regenrückhaltebecken<br />

im Nordosten) bzw. verdunstet und Überschusswasser geregelt<br />

an die Vorflut abgegeben. Hierdurch wird die Regenerationsfähigkeit <strong>des</strong> Grundwassers<br />

so weit wie möglich aufrecht erhalten.<br />

Unvermeidbare Beeinträchtigungen und Kompensation<br />

Es sind keine zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Schutzgutes Wasser<br />

gegenüber dem <strong>der</strong>zeitigen Zustand zu erwarten.<br />

7.6.5 Klima / Luft<br />

Gesetzliche Vorgaben<br />

Zielvorgaben nach § 1 (3) Nr. 6 und 9 <strong>des</strong> LNatSchG sind:<br />

„Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Klimas sind zu vermeiden. ... Auf den Schutz und die<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Klimas, einschließlich <strong>des</strong> örtlichen Klimas, ist auch durch<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege hinzuwirken. Wald<br />

und sonstige Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung sowie Luftaustauschbahnen<br />

sind zu erhalten, zu entwickeln o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen.“<br />

Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

Durch die zusätzliche Bebauung können sich Verän<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Mikroklimas ergeben,<br />

da von einer Rodung von Gehölzflächen auszugehen ist. Hierdurch wird die<br />

Fläche geringfügig windanfälliger als bisher. Nachhaltige Beeinträchtigungen <strong>für</strong> Arten<br />

und Lebensgemeinschaften sowie <strong>für</strong> den Menschen sind durch die Planungen<br />

aufgrund <strong>der</strong> häufigen Winde und <strong>des</strong> ausgeglichenen Gesamtklimas nicht zu erwarten.<br />

Vermeidung von Auswirkungen<br />

Eine Vermeidung von Auswirkungen durch die verän<strong>der</strong>te Planung ist nicht notwendig.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 36<br />

Unvermeidbare Beeinträchtigungen und Kompensation<br />

Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Umweltgutes Klima / Luft festzustellen.<br />

7.6.6 Landschaftsbild<br />

Gesetzliche Vorgaben<br />

Nach § 1 LNatSchG sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich "die Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit sowie <strong>der</strong> Erholungswert von Natur und Landschaft" auf Dauer<br />

zu sichern. In § 1 (3) LNatSchG sind folgende Grundsätze formuliert:<br />

"(13) Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung<br />

als Erlebnis- und Erholungsraum <strong>des</strong> Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen<br />

Strukturen und Elemente sind zu erhalten o<strong>der</strong> zu entwickeln. Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Erlebnis–<br />

und erholungswertes <strong>der</strong> Landschaft sind zu vermeiden.<br />

(14) Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von beson<strong>der</strong>er Eigenart, einschließlich<br />

solcher von beson<strong>der</strong>er Bedeutung <strong>für</strong> die Eigenart o<strong>der</strong> Schönheit geschützter<br />

o<strong>der</strong> schützenswerter Kultur-, Bau- o<strong>der</strong> Bodendenkmäler, sind zu erhalten."<br />

Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Flächen <strong>der</strong> Dithmarsen-Kaserne wird sich das durch die<br />

vorhandenen Gebäude und weit reichenden versiegelten Flächen bestimmte Landschaftsbild<br />

zu einem durch Gewerbebetriebe geprägten Bereich wandeln. Diese Verän<strong>der</strong>ungen<br />

werden sich nur partiell auswirken, da mit einer Nutzung <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Gebäude und damit mit relativ geringen Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> grundlegenden<br />

Gebäu<strong>des</strong>truktur zu rechnen ist. Die Firsthöhen <strong>der</strong> neuen Gebäude sollten sich<br />

grundsätzlich an den vorhandenen Gebäudehöhen orientieren.<br />

Vermeidung von Auswirkungen<br />

Die Vermeidung von neuen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> kann durch<br />

die möglichst weitgehende Erhaltung <strong>der</strong> Gehölzflächen erreicht werden. Vor allem<br />

an den äußeren Planbereichsgrenzen sollten Gehölzflächen zur Einbindung <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong><br />

erhalten bleiben. Die Anpassung <strong>der</strong> Bauhöhen an die vorhandenen Gebäudehöhen<br />

kann darüber hinaus zusätzliche Eingriffe in das Landschaftsbild verhin<strong>der</strong>n.<br />

Dies gilt vor allem <strong>für</strong> die im äußeren Planbereich gelegenen Gebäude.<br />

Unvermeidbare Beeinträchtigungen und Kompensation<br />

Die Verän<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> werden sich durch die bisher vorhandenen<br />

Nutzung als Kaserne gering auswirken. Kompensiert werden können mögliche<br />

Verän<strong>der</strong>ungen z.B. durch Neupflanzungen von Bäumen im Straßenraum. Eine wei-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 37<br />

terhin durchgrünte Struktur <strong>des</strong> Planbereichs wirkt den möglichen Auswirkungen<br />

neuer Nutzungen im ehemaligen Kasernengelände entgegen.<br />

7.6.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

Kulturgüter und Sachgüter an <strong>der</strong> Planung nicht Beteiligter sind nicht direkt betroffen.<br />

Die auf dem Gelände verlaufenden Versorgungsleitungen an<strong>der</strong>er Eigentümer sind<br />

bei den Planungen <strong>der</strong> Vorhaben zu berücksichtigen.<br />

7.7 Zusätzliche Angaben im Umweltbericht<br />

Die Bestandsaufnahme basiert auf den im Rahmen von Ortsterminen gewonnenen<br />

Erkenntnissen. Zur Ermittlung <strong>der</strong> Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes, <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege wurden ergänzend die Inhalte <strong>des</strong> Landschaftsplanes und<br />

<strong>der</strong> weiteren vorliegenden Informationen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> ausgewertet.<br />

Technische Verfahren wurden bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Umweltprüfung nicht angewandt.<br />

Beson<strong>der</strong>e Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Angaben sind<br />

nicht aufgetreten, technische Lücken o<strong>der</strong> fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.<br />

7.8 Fazit und Maßnahmen zur Überwachung<br />

Erhebliche und nicht ausgleichbare Umweltauswirkungen sind bei Beachtung <strong>der</strong><br />

getroffenen Regelungen und Darstellungen durch die Planung nicht zu erwarten. Sofern<br />

die Maßnahmen ordnungsgemäß hergestellt und nicht wi<strong>der</strong>rechtlich beseitigt<br />

werden, kann von einer dauerhaften Erhaltung ausgegangen werden, so dass eine<br />

zusätzliche Umsetzungskontrolle entbehrlich ist.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> behält sich ein Einschreiten vor, sofern Hinweise <strong>für</strong> einen nicht ordnungsgemäßen<br />

Zustand vorliegen o<strong>der</strong> sich die getroffenen Annahmen als fehlerhaft<br />

herausstellen.<br />

7.9 Zusammenfassung<br />

Mit <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplanes</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong><br />

soll östlich <strong>der</strong> Ortslage die Nachnutzung <strong>der</strong> Dithmarsen-Kaserne Anlehnung<br />

an das Entwicklungsgutachten und den dort erarbeiteten Masterplan als Gewerbegebiete<br />

und Son<strong>der</strong>gebiet -Sport, Freizeit und Erholung- ermöglicht werden.<br />

Die Belange <strong>des</strong> neuen Eigentümers und Investors wurden berücksichtigt.<br />

Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden<br />

Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 38<br />

Mensch: Auswirkungen auf den Umweltbelang durch die geän<strong>der</strong>ten Nutzungen innerhalb<br />

<strong>des</strong> Gesamtbereiches sollen soweit notwendig im Rahmen von Schallgutachten<br />

bei <strong>der</strong> Bauantragstellung ermittelt und bei <strong>der</strong> Umsetzung weiterer Bebauungspläne<br />

berücksichtigt werden. Bezogen auf die Erholungseignung <strong>der</strong> Flächen<br />

sind aufgrund <strong>der</strong> bisherigen Nutzung <strong>der</strong> Flächen als Kaserne keine Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten.<br />

Tiere und Pflanzen: Aufgrund <strong>der</strong> intensiven Nutzung <strong>der</strong> Planbereichsflächen als<br />

Kaserne sind nur in den Wald- und Gehölzflächen Lebensraumpotenziale <strong>für</strong> Tierarten<br />

(Brutvögel) vorhanden. Hier sind vor allem sog. Allerweltsarten zu erwarten.<br />

Auswirkungen auf die möglichen Lebensräume sind durch Erhaltung <strong>der</strong> zusammenhängenden<br />

Gehölzflächen zu vermeiden. Die vorhandenen Wasserflächen sind überwiegend<br />

als Regenrückhaltebecken technisch genutzt und weisen nur eingeschränkt<br />

Lebensraumqualität <strong>für</strong> Amphibien auf. Auswirkungen auf beson<strong>der</strong>s o<strong>der</strong><br />

streng geschützte Arten sind hier nicht zu erwarten.<br />

Boden: Der Planbereich wurde bisher als Kaserne genutzt und ist daher in weiten<br />

Teilen mit Gebäuden und Straßen bzw. Plätzen bebaut. Zusätzliche Versieglungen<br />

sind aufgrund <strong>der</strong> geplanten Folgenutzung nicht zu verhin<strong>der</strong>n. Im Bereich von Gehölzflächen<br />

sind erhöhte Faktoren bei <strong>der</strong> Festlegung von Ausgleichsflächen anzusetzen.<br />

Der Ausgleich <strong>für</strong> die Auswirkungen dieser zusätzlichen Versieglungen soll<br />

innerhalb <strong>des</strong> Planbereichs erfolgen.<br />

Wasser: Die Planbereichsflächen sind bereits zu großen Teilen versiegelt, so dass<br />

weitere Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung durch die geplanten Vorhaben<br />

nicht zu erwarten sind. Anfallen<strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasser wird <strong>der</strong>zeit über die<br />

vorhandenen Regenrückhaltebecken versickert o<strong>der</strong> geregelt an die Vorflut abgegeben.<br />

Die Regenrückhaltebecken bleiben erhalten und sorgen weiterhin <strong>für</strong> den geregelten<br />

Abfluss <strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswassers. Auswirkungen auf das Grundwasser und<br />

auf Oberflächengewässer sind durch die Planungen nicht zu erwarten.<br />

Klima: Durch die zusätzliche Bebauung können sich Verän<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Mikroklimas<br />

ergeben, da von einer Rodung von Gehölzflächen auszugehen ist. Hierdurch wird die<br />

Fläche geringfügig windanfälliger als bisher. Nachhaltige Beeinträchtigungen <strong>für</strong> Arten<br />

und Lebensgemeinschaften sowie <strong>für</strong> den Menschen sind durch die Planungen<br />

aufgrund <strong>der</strong> häufigen Winde und <strong>des</strong> ausgeglichenen Gesamtklimas nicht zu erwarten.<br />

Landschaftsbild: Durch die Umnutzung <strong>der</strong> Flächen <strong>der</strong> Dithmarsen-Kaserne wird<br />

sich das durch die vorhandenen Gebäude und weit reichenden versiegelten Flächen<br />

bestimmte Landschaftsbild zu einem durch Gewerbebetriebe geprägten Bereich<br />

wandeln. Die Firsthöhen <strong>der</strong> neuen Gebäude sollten sich grundsätzlich an den vorhandenen<br />

Gebäudehöhen orientieren.<br />

Die Vermeidung von neuen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> kann durch<br />

die möglichst weitgehende Erhaltung <strong>der</strong> Gehölzflächen erreicht werden. Die Anpassung<br />

<strong>der</strong> Bauhöhen an die vorhandenen Gebäudehöhen kann darüber hinaus zusätzliche<br />

Eingriffe in das Landschaftsbild verhin<strong>der</strong>n. Kompensiert werden können<br />

mögliche Verän<strong>der</strong>ungen z.B. durch Neupflanzungen von Bäumen im Straßenraum.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 39<br />

Kultur- und Sachgüter: Kulturgüter sind aufgrund <strong>der</strong> vorangegangenen Nutzung als<br />

Kaserne nicht vorhanden. Auswirkungen auf an<strong>der</strong>e Kulturgüter außerhalb <strong>des</strong> Planbereichs<br />

sind nicht gegeben. Versorgungsleitungen an<strong>der</strong>er Eigentümer sind bei <strong>der</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> Vorhaben zu berücksichtigen.<br />

8. Literaturverzeichnis<br />

8.1 Literatur- und Quellenangaben<br />

AMT KLG ALBERSDORF: Entwicklungsgutachten Dithmarsen Kaserne, Endbericht,<br />

September 2007.<br />

BLAB, J. (1993): Grundlagen <strong>des</strong> Biotopschutzes <strong>für</strong> Tiere. Bonn - Bad Go<strong>des</strong>berg.<br />

GEMEINDE ALBERSDORF: Flächennutzungsplan und Landschaftsplan<br />

LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN (1983): Liste <strong>der</strong> in Schleswig-Holstein heimischen<br />

Gehölzarten.<br />

LANDESBETRIEB STRAßENBAU UND VERKEHR SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2006:<br />

Lesefassung <strong>des</strong> Vermerkes vom 31.01.2006 mit Erläuterungen und<br />

Beispielen - Beachtung <strong>des</strong> Artenschutzrechtes bei <strong>der</strong> Planfeststellung.<br />

Kiel.<br />

LANDESAMT FÜR NATUR UND UMWELT (2003): Standartliste <strong>der</strong> Biotoptypen in<br />

Schleswig-Holstein, 2. Fassung<br />

MEYNEN, E.; SCHMITHÜSEN, J. et al. (1962): Handbuch <strong>der</strong> naturräumlichen Glie<strong>der</strong>ung<br />

Deutschlands<br />

INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2005): Fortschreibung<br />

2005 <strong>des</strong> Regionalplans <strong>für</strong> den Planungsraum IV<br />

MINISTERIUM LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME (2005):<br />

Landschaftsrahmenplan <strong>für</strong> den Planungsraum IV.<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT (2003):<br />

Auswahl und Benennung <strong>der</strong> Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

sowie Auswahl europäischer Vogelschutzgebiete<br />

INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2006): Auswahl <strong>der</strong><br />

nach Artikel 4 Absatz 1 <strong>der</strong> Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) zu<br />

benennenden Gebiete Schleswig-Holsteins, Amtsblatt Schleswig-<br />

Holstein Ausgabe Nr. 39/40, 2.10.2006<br />

INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2006): Erklärung zu<br />

Europäischen Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein sowie Auswahl<br />

von nach Artikel 4 Absatz 1 <strong>der</strong> Richtlinie 92/43/EWG <strong>des</strong> Rates<br />

(FFH-Richtlinie) zu benennenden Gebieten, Amtsblatt Schleswig-<br />

Holstein Ausgabe Nr. 36, 4.<strong>9.</strong>2006<br />

RUNGE, F. (1986): Die Pflanzengesellschaften Mitteleuropas, Aschendorff Münster<br />

WEGENER, U. (1991): Schutz und Pflege von Lebensräumen - Naturschutzmanagement<br />

-, Jena


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 40<br />

8.2 Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />

Baugesetzbuch - BauGB in <strong>der</strong> Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)<br />

zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)<br />

DIN 19915 (1990) Bodenarbeiten - Deutsches Institut <strong>für</strong> Normung e.V. (Hrsg.) -<br />

Beuth Verlag GmbH - Berlin<br />

DIN 19920 (1990): Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen<br />

bei Baumaßnahmen - Deutsches Institut <strong>für</strong> Normung e.V. (Hrsg.) -<br />

Beuth Verlag GmbH - Berlin<br />

Erläuterungen <strong>für</strong> den Ausgleich von Knicks, Ministerium Landwirtschaft, Umwelt und<br />

ländliche Räume vom 1. Februar 2008<br />

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetz (Technische<br />

Anleitung zur Reinhaltung <strong>der</strong> Luft- TA Luft) vom 24. Juli 2002<br />

(GMBl S. 511)<br />

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz -<br />

BNatSchG in <strong>der</strong> Fassung vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193)<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG – in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntm.<br />

vom 25.6.2005 (BGBl. I S. 1757), zul. geä. durch Gesetz vom<br />

24.6 2005 (BGBl. I S 1794)<br />

Gesetz zum Schutz <strong>der</strong> Natur - Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetz - LNatSchG in <strong>der</strong> Fassung<br />

vom 06. März 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 136)<br />

Run<strong>der</strong>lass <strong>des</strong> Innenministers und <strong>der</strong> Ministerin <strong>für</strong> Natur und Umwelt vom 3. Juli<br />

1998 - Verhältnis <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum<br />

Baurecht - - Gl.Nr. 19280.64<br />

Straßen- und Wegegesetz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Schleswig-Holstein (StrWG) in <strong>der</strong> Fassung<br />

vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 631), zul. geä. durch Gesetz vom<br />

2<strong>9.</strong>04 2004 (GVOBl. Schl.-H., S. 140)<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke - Baunutzungsverordnung -<br />

BauNVO in <strong>der</strong> Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 282) zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466)<br />

Waldgesetz <strong>für</strong> das Land Schleswig-Holstein (Lan<strong>des</strong>waldgesetz – LWaldG) vom 05.<br />

Dezember 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 461), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel<br />

2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (GVOBl Schl.-H. S. 518)<br />

<strong>9.</strong> Anlagen<br />

<strong>9.</strong>1 Biotoptypen Dithmarsen Kaserne<br />

<strong>9.</strong>2 Abschließende Erklärung


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 42<br />

<strong>9.</strong>2 Zusammenfassende Erklärung<br />

Die Dithmarsen Kaserne <strong>Albersdorf</strong> wurde Ende 2007 geschlossen und im Anschluss<br />

entprivilegiert. Die Fläche wurde zwischenzeitlich von einem privaten Investor<br />

erworben.<br />

Zur Vorbereitung <strong>der</strong> zivilen Nachnutzung <strong>der</strong> Kaserne wurde die <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplans <strong>für</strong> das Kasernengelände aufgestellt. Das Plangebiet umfasst<br />

den gesamten östlich <strong>des</strong> Schrumer Weges liegenden Bereich <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Dithmarsen Kaserne. Er liegt nördlich <strong>der</strong> Friedrichstraße (L 316), östlich <strong>des</strong> Schrumer<br />

Weges (K 40), südlich <strong>des</strong> Lundieker Weges und nordwestlich <strong>der</strong> Straße ‚Zur<br />

Wassermühle’. Er ist insgesamt 35,0 ha groß.<br />

Zur Vorbereitung <strong>der</strong> Konversion hat das Amt KLG <strong>Albersdorf</strong> das ‚Entwicklungsgutachten<br />

Dithmarsen Kaserne’ in Auftrag gegeben. Entwicklungsziele <strong>für</strong> das Plangebiet<br />

sind ein gewerblicher Schwerpunkt im westlichen und nördlichen Kasernenbereich,<br />

ein Büro- und Dienstleistungsbereich zentral in <strong>der</strong> Fläche sowie ein Son<strong>der</strong>gebiet<br />

<strong>für</strong> Sport, Freizeit und Erholung im Osten und Südosten. Die einzelnen Nutzungsschwerpunkte<br />

werden in ein Grün- und Freiflächenkonzept eingebunden.<br />

Der Schwerpunkt wird auf die Nachnutzung <strong>der</strong> Gebäu<strong>des</strong>ubstanz gesetzt, so dass<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Gebäude im nordöstlichen Bereich abweichend vom Entwicklungsgutachten<br />

den gewerblichen Bauflächen zugeordnet werden und die bereits bestehenden<br />

Grünflächen abgesichert und erhalten werden. Damit können auch zusätzliche<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft bereits auf Flächennutzungsplanebene weitgehend<br />

vermieden bzw. minimiert werden.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans wurde eine<br />

schutzgutbezogene Bestandserhebung zur Ermittlung und Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />

durchgeführt.<br />

Der Planbereich wurde bisher als Kaserne genutzt und ist daher in weiten Teilen mit<br />

Gebäuden und Straßen bzw. Plätzen bebaut. Soweit durch die <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans<br />

weitere Eingriffe vorbereitet werden, können diese durch die im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Umweltberichtes aufgeführten Maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen<br />

Bauleitplanung weitgehend auf ein unerhebliches Maß reduziert werden. Ausgleichsmaßnahmen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong> den Eingriff in den Boden, sollen innerhalb <strong>des</strong><br />

Plangebietes realisiert werden.<br />

Die im Rahmen <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens eingegangenen umweltrelevanten Hinweise<br />

wurden berücksichtigt und soweit sie <strong>der</strong> Klarstellung dienen, in die Begründung<br />

übernommen.<br />

Es war darzulegen, inwieweit die vorgesehene Gewerbeflächenausweisung mit <strong>der</strong><br />

vorrangigen Gewerbeflächenentwicklung an an<strong>der</strong>er Stelle in <strong>der</strong> Region -insbeson<strong>der</strong>e<br />

in <strong>der</strong> Stadt Heide- in Einklang steht. Diesbezüglich wurde ausgeführt, dass die<br />

erfolgreiche Konversion <strong>der</strong> Kaserne <strong>Albersdorf</strong> eine <strong>für</strong> die Region erhebliche Bedeutung<br />

zukommt. Aufgrund <strong>der</strong> Struktur und Gebäu<strong>des</strong>ubstanz <strong>der</strong> Kaserne sowie<br />

<strong>der</strong> Standortvoraussetzungen in <strong>Albersdorf</strong> kommt insbeson<strong>der</strong>e ein Umnutzung <strong>für</strong><br />

eine gewerbliche Entwicklung in Betracht.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> <strong>9.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans „Dithmarsen Park“ Seite 43<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Albersdorf</strong> wird ihre gewerbliche Entwicklung auf den Bereich <strong>der</strong> Kaserne<br />

fokussieren. An<strong>der</strong>e bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbeflächen<br />

werden im Rahmen <strong>der</strong> 8. <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans zurückgenommen.<br />

Darüber hinaus wird die zu erwartende Gewerbestruktur tendenziell eher<br />

eine Ergänzung zu dem Hei<strong>der</strong> Gewerbepark Westküste darstellen. Die Ansiedlung<br />

energieintensiver o<strong>der</strong> arbeitsplatzintensiver Betriebe wird sich aufgrund <strong>der</strong> Standorteigenschaften<br />

in dem <strong>für</strong> ein Unterzentrum üblichen Rahmen bewegen.<br />

Die im Entwicklungsgutachten vorgesehenen Sportfel<strong>der</strong> im Norden wurden aufgrund<br />

<strong>des</strong> erheblichen Realisierungsaufwan<strong>des</strong> <strong>für</strong> die <strong>Gemeinde</strong> sowie in Abstimmung<br />

mit dem neuen Eigentümer nicht weiter verfolgt und den gewerblichen Bauflächen<br />

zugeordnet. Das Son<strong>der</strong>gebiet –Sport, Freizeit und Erholung- wurde gegenüber<br />

dem Entwicklungsgutachten deutlich reduziert, insgesamt werden die dort aufgezeigten<br />

Entwicklungsziele bzw. Nutzungen jedoch weiter verfolgt. Eine weitere räumliche<br />

Konkretisierung <strong>der</strong> Flächennutzung soll erst im Rahmen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung<br />

erfolgen.<br />

Sonstige alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens<br />

nicht aufgezeigt.<br />

<strong>Albersdorf</strong>, ___.___.2008 _________________________________<br />

Bürgermeister

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