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Prof. Dr. H.-J. Plewig-Es gibt keine hoffnungslosen Fälle_2_

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Sie er<strong>gibt</strong> sich aus den Gesetzen und den Aufgaben der jeweiligen Politikbereiche.<br />

Innerhalb jener muss es eine Hierarchie geben. Sie folgt aus dem Rechts- und<br />

Sozialstaatsgebot.<br />

<strong>Es</strong> geht um Schutz durch und auf Grund von Gesetzen.<br />

<strong>Es</strong> geht um ein Minimum von außen zu gewährender sozialer Teilhabe.<br />

Das Leitbild der Devianzpädagogik lautet: Möglichkeiten erkunden, nicht Defizite<br />

und ‚Ungeeignetheit’ in den Vordergrund stellen.<br />

Dieses Bild vom Staat wird ergänzt vom Menschenbild: Für wie verantwortlich<br />

dürfen und müssen wir wiederholt delinquente Jugendliche halten (vgl. unten 3.2)?<br />

Im Hinblick darauf, wie die Verhältnisse sind und wie sie professionell verbessert<br />

werden können, geht es nun um devianzpädagogische Inhalte.<br />

3. Inhaltliche Grundlagen<br />

Vielfach wird unterschätzt, in welchem Unfang interdisziplinäres Wissen (Theorie,<br />

Methoden, Forschung) für die Behandlung des Phänomens ‚Hochdelinquente junge<br />

Straftäter’ erforderlich ist. Der Leitgedanke lautet darum: Was muss ich wissen,<br />

was muss ich können? (vgl. dazu die ZJJ seit Heft 2/2003 und umfassend die<br />

Ergebnisse des 26. Deutschen Jugendgerichtstages 2004).<br />

Für die schrittweise Beantwortung dieser Fragen steht vorab fest: Im Wettbewerb<br />

und in der Zusammenarbeit der einzelnen Politikbereiche gilt der Vorrang der<br />

Jugendhilfe, unterstützt von Maßnahmen der Familien- und Sozialhilfe.<br />

Die Jugendhilfe muss sich bekennen zum Leitbild: Wir können das. Wir schaffen<br />

das auf der Basis von ‚Freiwilligkeit’.<br />

Wir machen weitgehend geschlossene Heimunterbringung, Jugendarrest und<br />

Jugendstrafe überflüssig. Die Jugendhilfe muss verdeutlichen, was sie unter<br />

‚erfolgreich’ versteht (vgl. B 1.) und sich ggf. gegenüber kriminalpädagogisch<br />

begründeten Forderungen abgrenzen.<br />

3.1 Wirksamkeit und Interventionsberechtigung<br />

Die Wirksamkeitsforschung hat vor allem mit dem SHERMAN-Report (1997; 2006)<br />

traditionelle Erkenntnisse der Geisteswissenschaftlichen Pädagogik bestätigt:<br />

Punktuelle, aktionistische, auf primitiven Verhaltenstheorien basierende Eingriffe<br />

haben kaum langfristige erwünschte positive Auswirkungen.<br />

Der Umgang mit hochdelinquenten jungen Menschen stellt eine komplexe<br />

interdisziplinäre und interinstitutionelle Leistung dar. Der Verlauf von hochdelinquenten<br />

Karrieren kann länger andauern. Die Vielfalt belastete Lebenslagen<br />

macht offenkundig, dass selten kurzfristige Wunder erreicht werden können. Aus<br />

professioneller Sicht ist von einem längeren Prozess biographischer<br />

(Um-)Orientierung auszugehen. <strong>Es</strong> <strong>gibt</strong> verschiedene bedeutsame,<br />

konfliktspezifische Phasen im Leben dieser hoch Belasteten (Familie, Schule,<br />

Gleichaltrige, Pubertät, <strong>Dr</strong>ogen, Außenseiterkarrieren usw.). Dementsprechend<br />

bedeutet Wirksamkeit jeweils etwas Unterschiedliches.<br />

Das müssen die beteiligten Institutionen übergreifend berücksichtigen:<br />

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