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Prof. Dr. H.-J. Plewig-Es gibt keine hoffnungslosen Fälle_2_

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Beliebte Sanktionen wie soziale Trainingskurse oder sozialtherapeutische Maßnahmen<br />

im Jugendvollzug erfolgen nach schlichten Kriterien: Die jeweiligen Gruppen<br />

werden nach Verfügbarkeit und eher vager ‚Geeignetheit’ der Delinquenten<br />

zusammengestellt bzw. aufgefüllt. Dabei liegt es auf der Hand, wie anfällig gerade<br />

die Mitglieder dieser Zielgruppen sind.<br />

Vierzehn-, Siebzehn- oder Zwanzigjährige befinden sich individuell in<br />

unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Das Instrumentarium, hierzu genauere<br />

Aussagen zu machen, besteht. <strong>Es</strong> <strong>gibt</strong> Sozialpädagogische Diagnosen<br />

(MOLLENHAUER/UHLENDORFF 1992), Hilfepläne (§ 36 KJHG), Vollzugs- und<br />

Therapiepläne. Sie bilden formale Voraussetzungen zur Gestaltung und zugleich<br />

Kontrolle über Konzept und Verlauf der Maßnahme.<br />

Das Bezugswissen er<strong>gibt</strong> sich aus der interdisziplinären Devianzpädagogik<br />

(Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Kriminologie, Wirkungsforschung). <strong>Es</strong> wird sich<br />

zeigen, ob die aktuell propagierten Erkenntnisse der Hirnforschung ernst zu<br />

nehmende weiter führende Hilfsmittel liefen.<br />

Die Einsicht wächst, dass all diese verschiedenen fachlichen Gesichtspunkte erst<br />

dann ihre volle produktive Wirksamkeit entfalten können, wenn die Beteiligten<br />

abgestimmt zusammenarbeiten.<br />

B. Organisatorische Rahmenbedingungen<br />

1. Allgemeines<br />

Der Umgang mit ‚Hochdelinquenten Minderjährigen’ mündet jeweils in Einzelfallmaßnahmen<br />

(tertiäre Prävention = Intervention). Dafür werden geeignete<br />

organisatorische Strukturen benötigt.<br />

Diese bestehen aus den verantwortlichen Institutionen und den vorhandenen bzw.<br />

unerlässlichen Kooperationsformen.<br />

Die wichtigsten öffentlichen Institutionen sind Schule, Jugendhilfe, Polizei und Justiz.<br />

Hinzu kommen spezialisierte Mischformen wie (Regionale) Beratungsstellen,<br />

Sondereinheiten der Jugendämter (z. B. das FamilienInterventionsTeam in<br />

Hamburg), Gewaltpräventionsstellen, Clearingstellen (z. B. in Berlin), Häuser des<br />

Jugendrechts (z. B. in Stuttgart), Psychiatrie, ARGE usw. (die Elternarbeit ist<br />

grundsätzlich zu prüfen, vgl. § 1666a BGB).<br />

Jedes dieser Systeme (Handlungsfelder) arbeitet auf der Basis spezifischer Denk-<br />

und Handlungslogik.<br />

Die Schule orientiert sich an Leistungen und angepasstem Verhalten. Sie bezieht<br />

sich auf Anforderungen der Arbeitswelt.<br />

Die Jugendhilfe stellt individuelle Hilfe und Förderung in den Vordergrund. Neben<br />

den gesellschaftlichen Erwartungen an Anpassung soll der Einzelne in seiner<br />

persönlichen Entfaltung Unterstützung erhalten und von Gefahren von außen<br />

geschützt werden.<br />

Die Freien Träger haben einen ähnlichen Auftrag (§ 8a KJHG).<br />

Die Polizei verteidigt die Interessen der Öffentlichkeit. Sie verfolgt Straftaten<br />

(Legalitätsprinzip) und versucht, so viel wie möglich über gefährliche Situationen im<br />

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