Prof. Dr. H.-J. Plewig-Es gibt keine hoffnungslosen Fälle_2_
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2.1.2 Vorrang der Jugendhilfe<br />
Dem oben dargestellten Leitbild (A1. und 2.) zufolge kommt aus devianzpädagogischer<br />
Sicht der Jugendhilfe der Vorrang bei der inhaltlichen Ausgestaltung<br />
aller Maßnahmen zu. Fraglich ist, ob die Jugendhilfe durchgehend handlungsleitend<br />
zuständig gemacht werden kann (welche Institution ist unter welchen Voraussetzungen<br />
steuerbar?).<br />
Dies ist eine Aufgabe, die im Rahmen ‚integrativer’ Ansätze auf der Tagesordnung<br />
steht. Sie mündet in die für dies System schmerzliche Auseinandersetzung, weshalb<br />
sie sich immer wieder so statusarm und nicht angemessen überzeugend darstellt<br />
(Stichworte: Staus, Finanzierung, Identität). Aus der Sicht von Schule, Polizei und<br />
Strafjustiz wird sie vielfach kritisiert, nicht ernst genommen oder instrumentalisiert.<br />
Möglicherweise enthält die Antwort auf diese Tatsachen Hinweise darauf, welcher<br />
Stellenwert Jugend und Jugendbelangen in unserer Gesellschaft zukommt.<br />
Der erste Schritt besteht darin, dass die Jugendhilfe ihre begründeten Standards<br />
darlegt, erkämpft und verteidigt. Hierzu stellen Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeausschuss<br />
(§ 80 KJHG) eine Plattform dar. Bildlich gesprochen müssen verantwortliche<br />
Beteiligte und Interessierte in ein Qualitätshandbuch schauen können, in<br />
dem präzise dargelegt ist, was die Jugendhilfe kann – und was nicht. Ein erster<br />
Schritt wäre, in den Kommunen und Ländern zu prüfen, worauf die Jugendhilfe sich<br />
konkret verpflichtet hat, und wie sie das praktisch beweist.<br />
Dazu zählen Festlegungen zu<br />
− Gefährdungen des Kindeswohls<br />
− Konzeptionelle Leitlinien (Bild vom Menschen; Leitlinien)<br />
− Hilfeplan-Regularien<br />
− Ziele im Sinne von festzulegenden Abschlüssen der Maßnahmen<br />
− organisatorischer Zusammenarbeit.<br />
Um einen ersten konkreten Schritt in eine integrierte Zusammenarbeit zu<br />
unternehmen, wäre zu klären_<br />
Was versteht die<br />
− Jugendhilfe<br />
− Schule<br />
− Polizei<br />
(hier: im Umgang mit hochdelinquenten Minderjährigen)<br />
unter erfolgreich?<br />
Für integrative Verfahren wären oganisatorisch unter anderem zu bedenken:<br />
2.1.3 Voraussetzungen und Ziele integrativer Verfahren<br />
Wenn dies umgesetzt wird, steht dies komplexe Handlungsfeld vor der dann<br />
entscheidenden Aufgabe: Wie lassen sich Verfahren synchronisieren?<br />
a) Da die gesetzlichen Aufträge unterschiedliche Interessen berücksichtigen, müssen<br />
die Beteiligten in der wechselseitigen Perspektive trainiert werden. Ziel ist der<br />
Wandel der einseitigen Einstellung, der Abbau von Widerständen. Wenn dies nicht<br />
als idealistische, naive Forderung scheitern soll, sind die politisch-strukturellen Voraussetzungen<br />
für eine derartige Umsetzung zu klären. Hierzu sind die gesetzlichen<br />
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