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Prof. Dr. H.-J. Plewig-Es gibt keine hoffnungslosen Fälle_2_

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2.1.2 Vorrang der Jugendhilfe<br />

Dem oben dargestellten Leitbild (A1. und 2.) zufolge kommt aus devianzpädagogischer<br />

Sicht der Jugendhilfe der Vorrang bei der inhaltlichen Ausgestaltung<br />

aller Maßnahmen zu. Fraglich ist, ob die Jugendhilfe durchgehend handlungsleitend<br />

zuständig gemacht werden kann (welche Institution ist unter welchen Voraussetzungen<br />

steuerbar?).<br />

Dies ist eine Aufgabe, die im Rahmen ‚integrativer’ Ansätze auf der Tagesordnung<br />

steht. Sie mündet in die für dies System schmerzliche Auseinandersetzung, weshalb<br />

sie sich immer wieder so statusarm und nicht angemessen überzeugend darstellt<br />

(Stichworte: Staus, Finanzierung, Identität). Aus der Sicht von Schule, Polizei und<br />

Strafjustiz wird sie vielfach kritisiert, nicht ernst genommen oder instrumentalisiert.<br />

Möglicherweise enthält die Antwort auf diese Tatsachen Hinweise darauf, welcher<br />

Stellenwert Jugend und Jugendbelangen in unserer Gesellschaft zukommt.<br />

Der erste Schritt besteht darin, dass die Jugendhilfe ihre begründeten Standards<br />

darlegt, erkämpft und verteidigt. Hierzu stellen Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeausschuss<br />

(§ 80 KJHG) eine Plattform dar. Bildlich gesprochen müssen verantwortliche<br />

Beteiligte und Interessierte in ein Qualitätshandbuch schauen können, in<br />

dem präzise dargelegt ist, was die Jugendhilfe kann – und was nicht. Ein erster<br />

Schritt wäre, in den Kommunen und Ländern zu prüfen, worauf die Jugendhilfe sich<br />

konkret verpflichtet hat, und wie sie das praktisch beweist.<br />

Dazu zählen Festlegungen zu<br />

− Gefährdungen des Kindeswohls<br />

− Konzeptionelle Leitlinien (Bild vom Menschen; Leitlinien)<br />

− Hilfeplan-Regularien<br />

− Ziele im Sinne von festzulegenden Abschlüssen der Maßnahmen<br />

− organisatorischer Zusammenarbeit.<br />

Um einen ersten konkreten Schritt in eine integrierte Zusammenarbeit zu<br />

unternehmen, wäre zu klären_<br />

Was versteht die<br />

− Jugendhilfe<br />

− Schule<br />

− Polizei<br />

(hier: im Umgang mit hochdelinquenten Minderjährigen)<br />

unter erfolgreich?<br />

Für integrative Verfahren wären oganisatorisch unter anderem zu bedenken:<br />

2.1.3 Voraussetzungen und Ziele integrativer Verfahren<br />

Wenn dies umgesetzt wird, steht dies komplexe Handlungsfeld vor der dann<br />

entscheidenden Aufgabe: Wie lassen sich Verfahren synchronisieren?<br />

a) Da die gesetzlichen Aufträge unterschiedliche Interessen berücksichtigen, müssen<br />

die Beteiligten in der wechselseitigen Perspektive trainiert werden. Ziel ist der<br />

Wandel der einseitigen Einstellung, der Abbau von Widerständen. Wenn dies nicht<br />

als idealistische, naive Forderung scheitern soll, sind die politisch-strukturellen Voraussetzungen<br />

für eine derartige Umsetzung zu klären. Hierzu sind die gesetzlichen<br />

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