14.01.2013 Aufrufe

Brandenburgisches Ärzteblatt 09/2007 - Landesärztekammer ...

Brandenburgisches Ärzteblatt 09/2007 - Landesärztekammer ...

Brandenburgisches Ärzteblatt 09/2007 - Landesärztekammer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

· Prüfung der Meldeunterlagen der Ärzte auf<br />

Vollständigkeit bei Antragstellungen – z.B.<br />

Ausstellung von Parkschildern, Arztausweisen,<br />

Weiterbildungsbefugnissen oder<br />

Facharztprüfungen<br />

· Ausstellung von Unbedenklichkeitserklärungen<br />

· Archivieren der bei der Kammer verbleibenden<br />

Akten – Unterlagen von Ärzten<br />

nach Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland,<br />

Akten verstorbener Kammermitglieder sowie<br />

Meldeunterlagen ausländischer Ärzte<br />

mit abgelaufener Berufserlaubnis<br />

· Aufbereiten der Meldeakten für Abgänge<br />

in andere <strong>Landesärztekammer</strong>n<br />

Im monatelangen Streit um die korrekte Eingruppierung<br />

von Oberärztinnen und -ärzten<br />

hat der Marburger Bund (MB) Ende Juni einen<br />

ersten juristischen Erfolg errungen. Das<br />

Arbeitsgericht Kassel entschied in einem vom<br />

MB-Landesverband Hessen geführten Fall eines<br />

Oberarztes aus Kassel, dass ihm laut<br />

arztspezifischen Tarifvertrag des MB für Ärztinnen<br />

und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern<br />

die Oberarztvergütung zusteht.<br />

Das Klinikum Kassel hatte dem Betroffenen<br />

nach Inkrafttreten des Tarifvertrages die Funktion<br />

eines Oberarztes übertragen, ihn aber<br />

lediglich in die Entgeltgruppe für Fachärzte<br />

eingruppiert und ihm somit monatlich mehrere<br />

Hundert Euro an Einkommen vorenthalten.<br />

Diese Eingruppierung sei rechtswidrig, entschieden<br />

nun die Arbeitsrichter.<br />

Rechtsanwalt Andreas Wagner, der als Verbandsjurist<br />

des MB-Landesverbandes Hessen<br />

die Klage auf Eingruppierung und Bezahlung<br />

nach Entgeltgruppe III geführt hatte, glaubt,<br />

dass der Urteilsspruch eine Signalwirkung hat<br />

für die unzufriedenen Oberärzte, die zwar den<br />

Titel tragen, aber nur als Fachärzte entlohnt<br />

werden. „Das kann einem Oberarzt Mut ma-<br />

Cornelia Grellke<br />

Sachbearbeiterin<br />

Meldewesen<br />

Anstellung bei der<br />

LÄKB seit März 1992<br />

Aus den Aufgabengebieten<br />

und Zuständigkeiten:<br />

· Erstellung der Amtshilfeersuche der Ämter<br />

für Soziales und Versorgung wegen nicht<br />

zeitgemäßer Erledigung von Anträgen<br />

chen, sich gegebenenfalls zu wehren und seinen<br />

Einzelfall beim für ihn zuständigen Landesverband<br />

des Marburger Bundes prüfen zu<br />

lassen“, sagte Wagner der Marburger Bund<br />

Zeitung. Gleichwohl erklärte er, dass das Urteil<br />

einerseits noch nicht rechtskräftig und zudem<br />

ein Einzelentscheid sei, der „nicht auf die Allgemeinheit<br />

übertragbar ist“. Dennoch habe er<br />

den Eindruck, dass es mit dem vorliegenden<br />

Richterspruch erst richtig losgehe. „Jetzt werden<br />

noch mehr Oberärzte klagen, als es ohnehin<br />

schon viele tun“, so Wagners Einschätzung.<br />

Das Urteil sollte allen Klinikarbeitgebern zu<br />

denken geben, die die arztspezifischen Tarifverträge<br />

bewusst falsch umsetzen und Oberärzte<br />

um ihr zustehendes Gehalt prellen,<br />

erklärte Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender<br />

des MB. Er kündigte an, der Verband<br />

werde so lange den juristischen Weg<br />

beschreiten und für jeden Oberarzt sein<br />

Recht auf die ihm zustehende Bezahlung<br />

einklagen, bis die Arbeitgeber und deren<br />

Dachverbände Vereinigung kommunaler<br />

Arbeitgeberverbände (VKA) und Tarifgemeinschaft<br />

deutscher Länder (TdL) die „unerträgliche<br />

Falschmünzerei“ in Sachen Oberarztvergütung<br />

beendeten.<br />

Kammerinformationen/Gesundheitspolitik<br />

· Verschicken der Anträge zur Ausstellung<br />

von Arztausweisen<br />

· Verlängerung von Arztausweisen<br />

· Ausstellung von Arztausweisen in Vertretung<br />

von Frau Winzer<br />

· Anschreiben der Einwohnermeldeämter bei<br />

Nichtzustellbarkeit des Brandenburgischen<br />

<strong>Ärzteblatt</strong>es beziehungsweise Schriftverkehrs<br />

des Meldewesens<br />

· Anschreiben an die Ärzte bezüglich der<br />

Änderung der Tätigkeit<br />

· Vertretung der Rezeptionssekretärin mit den<br />

Aufgaben der Telefonverwaltung und des<br />

Verteilens der Eingangspost an die Referate<br />

Anja Jüttner [4iMEDIA]<br />

Erste Oberarztklage VKA erfolgreich<br />

Facharzt-Eingruppierung eines Oberarztes am Klinikum<br />

Kassel rechtswidrig<br />

Dass es auch ohne die besagte Falschmünzerei<br />

geht, dokumentieren zahlreiche Beispiele<br />

auf Bundes- und Landesebene. Im ersten<br />

bundesweit gültigen arztspezifischen<br />

Tarifvertrag im privaten Krankenhausbereich<br />

zwischen MB und dem privaten Klinikkonzern<br />

Helios ist die Überleitung von Oberärzten<br />

in einer Protokollnotiz klar geregelt.<br />

Durch eine unmissverständliche Formulierung<br />

ist im Tarifvertrag des MB Hessen mit<br />

den Asklepios-Kliniken in Gießen-Lich, Langen<br />

und Seligenstadt die Thematik verankert.<br />

Gleiches gilt für das Tarifwerk für Ärztinnen<br />

und Ärzte an der Berliner Charité, in<br />

dem mittels klarer Kriterien festgeschrieben<br />

ist, wer Oberärztin/ -arzt ist. Im Klinikum<br />

Eilbek in Hamburg ist die Überleitung der<br />

Oberärzte ebenfalls sicher geklärt. Vorbildlich<br />

agierte etwa die Universitätsklinik Münster,<br />

die als bundesweit erste Universitätsklinik<br />

alle 177 Oberärzte korrekt eingruppierte<br />

und einstufte.<br />

Marburger Bund Zeitung Nr. 10/<strong>2007</strong>,<br />

Seite 1 (Verfasser des Textes: Jörg Ziegler)<br />

ELISABETH HERWEG-PRÜSSE<br />

Rechtsanwältin<br />

ARZTRECHT<br />

Tätigkeitsschwerpunkte: Arzthaftung, Vertragsrecht, Berufsrecht<br />

Individuelle Terminvereinbarung<br />

Am Schragen 29, 14476 Potsdam<br />

Tel.: 0331-270 76 07 Fax: 0331-270 76 08<br />

Anzeigen<br />

<strong>Brandenburgisches</strong> <strong>Ärzteblatt</strong> 9/<strong>2007</strong> · 17. Jahrgang<br />

265

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!