Bauamt - Stadt Wettin-Löbejün
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Seite - 20 - Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Nr. 11 27. Juli 2011 Jahrgang 1<br />
<strong>Bauamt</strong><br />
Wohnungsbaugebiet „Am Kaiserberg“<br />
in <strong>Löbejün</strong><br />
Lage<br />
<strong>Löbejün</strong> liegt ca. 15 km nördlich der <strong>Stadt</strong> Halle und östlich<br />
der Autobahn A 14. Das im Nordwesten der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong><br />
gelegene naturnahe Bebauungsgebiet grenzt an die<br />
bestehende Bebauung der Siedlung des Dalenaer Weges<br />
an. Eigentümer des Grund und Bodens ist die Stiftung<br />
„Hospital Sankt Cyriaci“.<br />
Bebauung<br />
- Gesamtgröße des Bebauungsgebietes ohne die anschließende<br />
Aufforstung: 12.257 m 2<br />
- Anzahl der Bauparzellen: 23 Stück<br />
- Grundstücksgrößen von: 433 bis 620 m 2<br />
- voll erschlossenes Wohngebiet, Stromverteilung, Abwasser,<br />
Trinkwasser, Gasanschluss und Telekom<br />
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Kaiserberg“<br />
- Bauform:<br />
Einzel- und Doppelhäuser Mehrfamilienhäuser<br />
- Bauweise: offen<br />
- Anzahl der Vollgeschosse: ein- bzw. zweigeschossig<br />
- Dachformen: Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdach<br />
- Dachneigungen: 25 bis 50 Grad<br />
- Dacheindeckungen ohne farbliche Festsetzung Garagen<br />
und überdachte Stellflächen:<br />
wenn sie mind. 3,00 m von der öffentlichen Verkehrsfläche<br />
entfernt sind<br />
Ansprechpartner zu Fragen der Erschließung - Frau Kündiger<br />
Ansprechpartner zu Fragen der Vertragsbedingungen -<br />
Frau Pietryas<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />
Bauverwaltung<br />
Markt 1 in 06193 <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />
03 46 03/7 57 -0 oder 03 46 03/75 7- 30<br />
Sanierung Historischer <strong>Stadt</strong>kern<br />
der Ortschaft <strong>Löbejün</strong><br />
Fragen zur städtebaulichen Sanierung in der Ortschaft <strong>Löbejün</strong><br />
beantwortet Ihnen Frau Kündiger in der Bauverwaltung während<br />
der Sprechzeiten. Die erforderliche Antragstellung erfolgt in Zusammenarbeit<br />
mit der beratenden Architektin, Frau Gloria Sparfeld<br />
und der Bau-BeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen.<br />
Ausfertigung<br />
Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 18.05.2011<br />
Geschäfts-Nr.: 55 K 5/10-3<br />
BESCHLUSS<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 27.09.2011, 10.00<br />
Uhr, im Saal 2.047 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer<br />
Straße 16, Halle<br />
das im Grundbuch von <strong>Löbejün</strong> Blatt 2048 eingetragene Grundstück<br />
Bestandsverzeichnis:<br />
lfd. Nr. 2, Gemarkung <strong>Löbejün</strong>, Flur 12, Flurstück 618/0, Gebäude-<br />
und Freifläche, Hallesche Straße 26 zu 272 m 2<br />
versteigert werden.<br />
Laut Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einem unterkellerten<br />
Wohngebäude mit Anbau (nutzbar als Zweifamilienhaus,<br />
Baujahr ca. 1850, Modernisierung 2001, Denkmalbereich). Das<br />
Gebäude stand zum Zeitpunkt der Besichtigung durch den<br />
Sachverständigen leer.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 08.02.2010 in das Grundbuch<br />
eingetragen worden.<br />
Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf<br />
75.000 EURO festgesetzt.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht<br />
später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der<br />
Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung<br />
zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />
glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller<br />
widerspricht.<br />
Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt<br />
und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch<br />
des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen<br />
und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift<br />
der Geschäftsstelle abgeben.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder<br />
des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />
aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des<br />
Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des<br />
§ 74 a oder § 85 a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten<br />
Termin kann der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt<br />
werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.