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Bauamt - Stadt Wettin-Löbejün

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Seite - 20 - Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Nr. 11 27. Juli 2011 Jahrgang 1<br />

<strong>Bauamt</strong><br />

Wohnungsbaugebiet „Am Kaiserberg“<br />

in <strong>Löbejün</strong><br />

Lage<br />

<strong>Löbejün</strong> liegt ca. 15 km nördlich der <strong>Stadt</strong> Halle und östlich<br />

der Autobahn A 14. Das im Nordwesten der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong><br />

gelegene naturnahe Bebauungsgebiet grenzt an die<br />

bestehende Bebauung der Siedlung des Dalenaer Weges<br />

an. Eigentümer des Grund und Bodens ist die Stiftung<br />

„Hospital Sankt Cyriaci“.<br />

Bebauung<br />

- Gesamtgröße des Bebauungsgebietes ohne die anschließende<br />

Aufforstung: 12.257 m 2<br />

- Anzahl der Bauparzellen: 23 Stück<br />

- Grundstücksgrößen von: 433 bis 620 m 2<br />

- voll erschlossenes Wohngebiet, Stromverteilung, Abwasser,<br />

Trinkwasser, Gasanschluss und Telekom<br />

Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Kaiserberg“<br />

- Bauform:<br />

Einzel- und Doppelhäuser Mehrfamilienhäuser<br />

- Bauweise: offen<br />

- Anzahl der Vollgeschosse: ein- bzw. zweigeschossig<br />

- Dachformen: Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdach<br />

- Dachneigungen: 25 bis 50 Grad<br />

- Dacheindeckungen ohne farbliche Festsetzung Garagen<br />

und überdachte Stellflächen:<br />

wenn sie mind. 3,00 m von der öffentlichen Verkehrsfläche<br />

entfernt sind<br />

Ansprechpartner zu Fragen der Erschließung - Frau Kündiger<br />

Ansprechpartner zu Fragen der Vertragsbedingungen -<br />

Frau Pietryas<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />

Bauverwaltung<br />

Markt 1 in 06193 <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />

03 46 03/7 57 -0 oder 03 46 03/75 7- 30<br />

Sanierung Historischer <strong>Stadt</strong>kern<br />

der Ortschaft <strong>Löbejün</strong><br />

Fragen zur städtebaulichen Sanierung in der Ortschaft <strong>Löbejün</strong><br />

beantwortet Ihnen Frau Kündiger in der Bauverwaltung während<br />

der Sprechzeiten. Die erforderliche Antragstellung erfolgt in Zusammenarbeit<br />

mit der beratenden Architektin, Frau Gloria Sparfeld<br />

und der Bau-BeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen.<br />

Ausfertigung<br />

Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 18.05.2011<br />

Geschäfts-Nr.: 55 K 5/10-3<br />

BESCHLUSS<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 27.09.2011, 10.00<br />

Uhr, im Saal 2.047 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer<br />

Straße 16, Halle<br />

das im Grundbuch von <strong>Löbejün</strong> Blatt 2048 eingetragene Grundstück<br />

Bestandsverzeichnis:<br />

lfd. Nr. 2, Gemarkung <strong>Löbejün</strong>, Flur 12, Flurstück 618/0, Gebäude-<br />

und Freifläche, Hallesche Straße 26 zu 272 m 2<br />

versteigert werden.<br />

Laut Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einem unterkellerten<br />

Wohngebäude mit Anbau (nutzbar als Zweifamilienhaus,<br />

Baujahr ca. 1850, Modernisierung 2001, Denkmalbereich). Das<br />

Gebäude stand zum Zeitpunkt der Besichtigung durch den<br />

Sachverständigen leer.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 08.02.2010 in das Grundbuch<br />

eingetragen worden.<br />

Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf<br />

75.000 EURO festgesetzt.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht<br />

später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der<br />

Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung<br />

zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />

glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller<br />

widerspricht.<br />

Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt<br />

und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch<br />

des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen<br />

und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift<br />

der Geschäftsstelle abgeben.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder<br />

des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />

aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des<br />

Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des<br />

§ 74 a oder § 85 a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten<br />

Termin kann der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt<br />

werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.

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