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Gemeindebrief - Kirchengemeinde Nusse-Behlendorf

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Aktiv mitmischen beim Landesparlament<br />

der neuen Nordkirche!<br />

Sie haben es sicher mitbekommen und etliche von Ihnen<br />

waren auch dabei: Am Pfingstsonntag wurde die<br />

Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland<br />

gegründet. Im November soll nun die Landessynode<br />

tagen, sozusagen der Landtag unserer Kirche. Über ihre<br />

Zusammensetzung wird in den Kirchenkreissynoden vom<br />

13. August bis 9. September dieses Jahres durch Wahl<br />

entschieden. Unsere Kirche hat eine Struktur, die ähnlich<br />

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wie im politischen Bereich von unten nach oben organisiert ist. Wir haben die Kirchenvorstände in den<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong>n (die alle sechs Jahre gewählt werden), dann die Kirchenkreissynode (das entspricht dem Kreistag)<br />

und schließlich die Landessynode. Die Landeskirche umfasste bisher bei uns die Ev. Luth. Kirchen in den<br />

Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein. Für diesen Bereich wurde der Name „Nordelbien“ gewählt. Der<br />

neuen Nordkirche zwischen Nord- und Ostsee gehören nun neben der nordelbischen, auch die evangelisch<br />

mecklenburgische und die evangelisch pommersche Kirche an. 76 Männer und Frauen, die nicht hauptberuflich in der<br />

Kirche arbeiten, 32 Pastorinnen oder Pastoren, 14 Mitglieder aus den Reihen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen<br />

werden die neuen Synode bilden. Dazu kommen noch 16 Synodale, die die Kirchenleitung entsendet und 18 Männer<br />

und Frauen aus den verschiedenen kirchlichen Diensten und Werken (dazu gehört z.B. das Diakonische Werk).<br />

Früher kamen die Vertreter der Landessynode aus den Reihen derjenigen, die schon in den Kirchenkreissynoden<br />

vertreten waren. Das hat sich jetzt geändert. Die Kirchenkreissynoden wählen zwar immer noch in einer geregelten<br />

Wahl die Landessynodalen aus, aber die Wahlvorschläge können nun aus allen <strong>Kirchengemeinde</strong>n dieser<br />

Kirchenkreise kommen. Wir gehören zum Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg.<br />

Jedes Gemeindeglied, das mindestens 18 Jahre alt ist, kann sich zur Wahl in die Landessynode aufstellen lassen. Als<br />

Gemeindglied zählt, wer getauft und gültiges Mitglied in einer Gemeinde unseres Kirchenkreises ist (d.h. nicht<br />

ausgetreten ist und sich auch nicht z.B nach Bayern umgemeinden ließ).<br />

Man kann sich selbst vorschlagen, wenn man diese Voraussetzungen erfüllt, oder auch jemand anderen, auf den oder<br />

auf die das zutrifft (die müssen natürlich einverstanden sein). Damit der Vorschlag gültig ist, sind noch fünf weitere<br />

volljährige Gemeindeglieder nötig, die den Vorschlag unterstützen. Die Vorschläge müssen bis zum 30.Juni 2012<br />

(Poststempel) beim Kirchenkreis sein. Dazu gibt es Vordrucke, auf denen auch die Zulassungsvoraussetzungen zu<br />

lesen sind. Die Vordrucke gibt es in den <strong>Kirchengemeinde</strong>n, oder man kann sie sich von der Internetseite des<br />

Kirchenkreises herunterladen (www.kk-ll.de). Unsere Kirchenkreissynode wählt am 13.August sechs Vertreter aus den<br />

Gemeinden, zwei Pastoren oder Pastorinnen und einen Vertreter oder Vertreterin der Mitarbeitschaft. Sie sind herzlich<br />

eingeladen als Gemeindeglieder an der Besetzung der neuen Landessynode mitzuwirken! Pastor König<br />

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