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Die @Neustrukturierung von Studiengängen "Deutsch als ...

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134 Eva-Maria Willkop<br />

An die gestuften Reformstudiengänge werden einige Anforderungen gestellt, die<br />

wichtigsten da<strong>von</strong> sind Modularisierung (zur Erleichterung der wechselseitigen<br />

Anerkennung im In- und Ausland, <strong>als</strong> Garantie für curriculare Transparenz) und<br />

die Einführung des Kreditpunktesystems (ECTS). Bei den maximal zweisemestrigen<br />

Modulen muss der Workload der Veranstaltungen angegeben werden; abschließende<br />

Modulprüfungen sind obligatorisch und können in der Regel nicht<br />

rein kumulativ konzipiert werden. ECTS-Punkte werden nur für abgeschlossene<br />

Module vergeben.<br />

1.1 Zulassungsvoraussetzungen<br />

Eine automatische Durchlässigkeit zwischen BA und MA ist weder politisch gewünscht<br />

noch kapazitär umsetzbar. Neben der Festsetzung der fachlichen Voraussetzungen<br />

für die MA-Studiengänge (vgl. 2.1) wird man sich überlegen müssen, ob<br />

man einen NC einführt, welche Durchschnittsnote für unabdingbar gehalten wird<br />

und ob man neben einem Motivationsschreiben einen speziellen Eignungstest zur<br />

Beurteilung der Bewerbungen konzipieren sollte. <strong>Die</strong>s wird bei den bisherigen<br />

<strong>Studiengängen</strong> ganz unterschiedlich gehandhabt.<br />

1.2 Fächerzahl<br />

Es gibt Mono- und Zweifach-Studiengänge (mit zwei Haupt- oder einem Hauptund<br />

einem Bei- bzw. Nebenfach). <strong>Die</strong> bisherigen DaF-MA- sind eher Monofach-<br />

Studiengänge, es ist jedoch aufgrund der geringen Zahl noch nicht absehbar,<br />

wohin der Trend geht.<br />

Sollte es an einem Standort geplant sein, DaF <strong>als</strong> Zweifach-Master einzurichten,<br />

dann sind für den Übergang <strong>von</strong> einem Monofach-BA Übergangsregelungen zu<br />

treffen. Umgekehrt dürfte es unproblematischer sein, hier werden einfache Angleichungsmodule<br />

(vgl. 2.2) ausreichen.<br />

1.3 Organisationsprobleme<br />

Generell gibt es noch keine rechtlich haltbare Lösung für den Umstand, dass die<br />

Fristen für den Übergang <strong>von</strong> BA zu MA nicht einzuhalten sind: <strong>Die</strong> Anmeldung<br />

insbesondere für die aufnahmebeschränkten Master-Studiengänge findet zu einem<br />

Zeitpunkt statt, zu dem noch keine Ergebnisse der BA-Abschlussprüfungen vorliegen<br />

können. Studierende können damit – bei <strong>Studiengängen</strong>, die nur einmal im<br />

Jahr gestartet werden – bis zu einem Jahr verlieren. Für ausländische Studierende<br />

kommt erschwerend hinzu, dass sie meist komplexe Anerkennungsverfahren<br />

vorab durchlaufen müssen (vgl. 3.3).

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