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Erinnerungen an Lauterbach, Kreis Reichenbach unter der Eule ...

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zieht, ein kleiner Zwickel. Eliminiert m<strong>an</strong> diesen Zwickel, so erscheint die Jentschwitzer<br />

Westgrenze als Fortsetzung <strong>der</strong> <strong>Lauterbach</strong>er. Es scheint sich hier um einen gleichzeitigen<br />

Grenzakt zu h<strong>an</strong>deln, was einen Zusammenh<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Jentschwitzer Flur mit <strong>der</strong> Gemarkung<br />

<strong>Lauterbach</strong> bedeuten würde. Die gesamte Westgrenze dieser kombinierten Flur verläuft d<strong>an</strong>n<br />

in einem flüssigen Zug von <strong>der</strong> Straße 151 bis <strong>an</strong> die Grenze östlich Kuchendorf.<br />

Die Nordgrenze begrenzt im g<strong>an</strong>zen gesehen einen topografisch einheitlichen Geländeblock<br />

innerhalb eines Niveau<strong>unter</strong>schiedes von 200-235 m , <strong>der</strong> den g<strong>an</strong>zen Raum nördlich des<br />

Dorfes einnimmt. Die Grenzlinie ist in ihrem Ost-Westverlauf flüssig geführt und endet <strong>an</strong><br />

einer nassen Wiesenschlenke. Die Nichtbeachtung <strong>der</strong> Traufgrenze, bzw. <strong>der</strong> Einschluss des<br />

gesamten Geländeblocks gibt auch hier <strong>der</strong> Grenzführung einen ausgeprägten, aktiven Zug.<br />

Der östliche Abschluss liegt klar <strong>an</strong> einer Quelle. Unmotiviert dagegen erscheint im Westen<br />

die lineare Abbiegung <strong>der</strong> Grenze in Richtung Rohrteich, eine <strong>der</strong> Grenzkomponenten <strong>der</strong> Flur<br />

Jentschwitz. Der Abschluss ist unvermittelt schroff in eine Nord-Süd-Gerade abgebogen, die<br />

mit <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong> Feldwege korrespondiert. Auffallend ausgespart ist <strong>der</strong> Zufluss zum<br />

Rohrteich, und zwar als Abfluss eine ehemals versumpften Geländes, dessen südlicher R<strong>an</strong>d<br />

weiter die Grenze gegen West bildet. Die vertikale Winkelung <strong>an</strong> <strong>der</strong> Straße bei Jentschwitz ist<br />

nich ursprünglich und muss im Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>der</strong> Bildung <strong>der</strong> Jentschwitzer Flur<br />

gesehen werden.<br />

Die nasse Wiese südlich Jentschitz , die mit <strong>der</strong> 240 m Horizontalen (Waldgrenze) klar<br />

umgrenzt wird, ist ehedem Sumpf gewesen, erst in unserer Zeit entwässert worden. Es muss<br />

<strong>an</strong>genommen werden, dass die Wasser von Stoschendorf , sowie von Prauß in diesen Sumpf<br />

einflossen und sich darin verloren. Im Verlaufe <strong>der</strong> Entwässerung wurde das Stoschendorfer<br />

Wasser gradiert, das Praußer Wasser aber durch einen tiefen Graben <strong>an</strong> <strong>der</strong> Südgrenze des<br />

Sumpfes abgef<strong>an</strong>gen. Der Abfluss des Sumpfes gab ehedem den Quellbach für den<br />

Rohrteich, <strong>der</strong> Sumpf selbst den Quellgrund. <strong>Lauterbach</strong> macht die Entwässerung nicht mit.<br />

Daher musste das Praußer Wasser <strong>an</strong> diesen Quellbach umgebogen werden. M<strong>an</strong> beachte,<br />

wie <strong>der</strong> Weg Stoschendorf-<strong>Lauterbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> 240 m Horizontalen den Sumpf klar umgeht.<br />

Diese Feststellung ist von Wichtigkeit für das Verständnis <strong>der</strong> Urkunde von 1216 über die<br />

Schenkung von 2 Bächen <strong>an</strong> P<strong>an</strong>thenau , bzw. <strong>an</strong> das Kamenzer Kloster. Sollte diese nasse<br />

Wiese das „Lukawica“ <strong>der</strong> Urkunde sein, dessen Name auch auf den Berg überging ?<br />

Die Ostgrenze gegen P<strong>an</strong>thenau schneidet in strengem Nord-Südverlauf das richtungslose<br />

Gelände und scheint auf den Höhenpunkt 231 südl. <strong>der</strong> Grenzmühle ausgerichtet. Diese<br />

Grenze fällt aus dem Rahmen <strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en flüssigen Grenzen heraus. Sie ist konstruiert und<br />

nicht gewachsen. Sie grenzt nicht, son<strong>der</strong>n trennt ehedem Zusammengehöriges. Ihre lineare<br />

Form hat sie sicher bei <strong>der</strong> Ackerreparation erhalten, wobei auch einmal die Ausgrenzung des<br />

Teiches nördlich <strong>der</strong> Grenzmühle, <strong>an</strong><strong>der</strong>erseits die Eingrenzung dieser selbst erfolgt sein<br />

muss. Die Gemarkung erscheint hier abgehackt.<br />

Der Südgrenze muss auch eine ähnliche Funktion zugeschrieben werden. Sie ist aber eine<br />

gelöste – also nicht durch mo<strong>der</strong>ne Separation gradierte – Ost-West-Linie. Sie trennt den<br />

natürlichen Raum <strong>Lauterbach</strong> von Groß-Ellguth. Der Ost-West-Verlauf dieser<br />

Trennungsgrenze ist bedingt durch die Richtung <strong>der</strong> Wasser, <strong>an</strong> denen beide Dörfer liegen.<br />

Sie steht also in einem wesentlichen Zusammenh<strong>an</strong>g mit diesen beiden Bächen. Die<br />

Trennung <strong>der</strong> beiden Gemarkungen muss indes von Ellguth her erfolgt sein. Das beweist das<br />

vertikale Auftreffen <strong>der</strong> <strong>Lauterbach</strong>er Ostgrenze auf diesen Grenzzug bei Höhenpunkt 231,<br />

sowie die Einbeziehung <strong>der</strong> Höhe 27 im Westen in die Elguther Flur.<br />

Beide Gemarkungen sind übrigens in vieler Beziehung Zwillingsschwestern, was im<br />

folgenden weiter dargestellt werden wird. Ihre Geschichte verbindet sie mit <strong>der</strong> Entwicklung<br />

des Kamenzer Klosterbesitzes, insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> Gründungsgeschichte dieses Klosters<br />

und seiner Kolonisationstätigkeit.<br />

Der faktische Zusammenh<strong>an</strong>g von <strong>Lauterbach</strong> mit Kamenz ist in den erhaltenen Urkunden<br />

nicht offenbar und daher von <strong>der</strong> Forschung nicht beachtet worden. U.a. weil die Namensform<br />

<strong>Lauterbach</strong> in den Urkunden nicht erscheint , son<strong>der</strong>n verdeckt ist.<br />

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