15.01.2013 Aufrufe

Erinnerungen an Lauterbach, Kreis Reichenbach unter der Eule ...

Erinnerungen an Lauterbach, Kreis Reichenbach unter der Eule ...

Erinnerungen an Lauterbach, Kreis Reichenbach unter der Eule ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Flurname Ochel tritt 1532 24.5, in einer Urkunde über Herzogswaldau (Grünberg-<br />

Freystadt) auf. Dort wird ein Zeuge Ernst Knobelsdorff zu Hermesdorf im Ochel gen<strong>an</strong>nt.<br />

(Codex dipl-Sil. Bd. 24 S. 146) und 1648 25.2 Deutsch-Wartenberg am Ochel, desgl. <strong>der</strong><br />

Flußname Ochel in den Akten des Gutes Heide im Weichbild Freystadt (ebenda S. 97 u. 90.)<br />

Der zweite Bachname Lukcawiza findet keine Entsprechung in Schlesien. Er ist kaum mit dem<br />

Namen lukowiza = Zwiebel in Verbindung zubringen o<strong>der</strong> mit dem Personennamen<br />

Lucassowiz = Lukowitz = Laugwitz, son<strong>der</strong>n eher als Flurname mit dem Stamm lak = Wiese<br />

und <strong>der</strong> Flussnarnenendung wiza, also Wiesenbach zu deuten. ( laka = Wiese, lag =<br />

Wiesenmorast, Moor, lakowy = Wiesen= ). Näheres über den Namen weiter unten. Der<br />

Urkundentext fährt fort: "et ipsos rivulos cum utraque ripa" zu deutsch:<br />

"und diese Bäche mit beiden Ufern."<br />

Geschenkt werden also richt bloß die Flußläufe, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> Grund und Boden zu<br />

beiden Seiten <strong>der</strong> Bäche, das Zuflussgelände, das Einzugsgebiet <strong>der</strong>selben, das Gebiet<br />

zwischen den Bächen, und damit ist die Außenbegrenzung gegeben. Der Raum muss also<br />

siedlungsleer gewesen sein, wie <strong>der</strong> nächste Passus <strong>der</strong> Urkunde lautet:<br />

"Jus etiam faciendi piscinas et molendina in dictis ripis et rivulis ubicumque placuerit zu<br />

deutsch:" auch das Recht des Fischf<strong>an</strong>gs und <strong>der</strong> Anlage von Mühlen <strong>an</strong> den gen<strong>an</strong>nten<br />

Ufern und Bächen, wo immer es gefällig ist."<br />

Es ist auffallend, dass von einem Recht <strong>der</strong> Besiedlung (Aussetzung noch nicht gesprochen<br />

wird, obgleich die Anlage von Mühlen einer Teilbesiedlung gleichkommt. Während die<br />

Fischerei noch einen ausgesprochen slawischen Nutzungswert darstellt, könnte die<br />

Anlage von Wassermühlen (Mehlmühlen u. Sägewerke), <strong>der</strong>en es in jenen Tagen fast noch<br />

keine gab, auf beabsichtigte deutsche Siedlung hinweisen. Anscheinend besaß <strong>der</strong> Spen<strong>der</strong><br />

nur diese teilweise herzoglichen Gerechtsamen und konnte weitergehende Rechte nicht<br />

weitergehen.<br />

Und nun wird die Schenkung in <strong>der</strong> Urkunde näher begrenzt. "et usque ad montem, que<br />

dicitur Lukaviza, et usque ad silvam magnam et etiam ipsam silvam" zu deutsch:<br />

" bis zu dem Berge, <strong>der</strong> Lukawiza gen<strong>an</strong>nt wird, und bis zu dem großen Walde, und auch<br />

diesen großen Wald selbst."<br />

Mit diesem Passus bezeichnet die Urkunde die Ausdehnung <strong>der</strong> Bäche nach <strong>der</strong><br />

Quellrichtung, also bergwärts. hier fällt wie<strong>der</strong>um auf, dass <strong>der</strong> Berg einen Namen trägt, dazu<br />

noch den Namen des Baches. Im allgemeinen spricht m<strong>an</strong> auch heute noch nur "vom<br />

Berge", ohne ihn näher zu bezeichnen, wie m<strong>an</strong> auch einen Bach nur als „Bache" bezeichnet.<br />

Da sich nun <strong>der</strong> Name des Berges mit dem Namen des Quellbaches deckt , wird<br />

offenbar, dass <strong>der</strong> Name selbst als Flurname <strong>an</strong>zusprechen ist. Es liegt hier eine<br />

bezeichnende Parallele vor mit Slenza= Lohe und dem Berge Slenz (Zobtenberg). Geschenkt<br />

wird also das g<strong>an</strong>ze Gelände bis <strong>an</strong> den Berg. Und dieses Gelände muss Haggelände (Wiese<br />

und Busch) gewesen sein, da von dem großen Walde geson<strong>der</strong>t gesprochen wird. Hier<br />

verloren sich die Bäche in den Wald. Folgerichtig wurde als Geschenk auch <strong>der</strong> Berg und<br />

<strong>der</strong> Wald zugefügt, soweit sie Einzugsgebiet <strong>der</strong> Bäche waren. Denn die Urkunde<br />

berichtet von <strong>der</strong> Einschränkung: "quousque termini nostri dur<strong>an</strong>t."<br />

" so weit unsere Genzen reichen."<br />

Das Besitztum des J<strong>an</strong>us war also bereits begrenzt. Es war ein Anteil am Berge und<br />

Walde, und da er Besitzer <strong>der</strong> Bäche war, musste er dieselben auch bis zur Quelle besitzen.<br />

Dort war <strong>der</strong> Schenkung ein Ziel gesetzt. Und damit schließt die Urkunde, soweit unsere<br />

Schenkung in Betracht kommt.<br />

Wenn m<strong>an</strong> die Urkunde im G<strong>an</strong>zen betrachtet, so gewinnt m<strong>an</strong> den Eindruck, dass <strong>der</strong><br />

Schenkung eine Begehung o<strong>der</strong> Besichtigung des Geländes vorausgeg<strong>an</strong>gen ist, und dass<br />

die Urkunde nur eine schriftliche Fixierung eines in <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaft schon feststehenden<br />

Tatbest<strong>an</strong>des darstellt, zumal die Ausstellung weitab in Mähren erfolgt ist. Möglich auch,<br />

dass sich die Urkunde auf eine frühere bezieht, die im Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>der</strong> Erwerbung<br />

des J<strong>an</strong>us o<strong>der</strong> Jarachius steht. Da dem Koster bereits 1210 in <strong>der</strong> Nähe von P<strong>an</strong>thenau<br />

ein größeres Terrain, die "Gole" mit Guhlau geschenkt worden war, einschl. Kittlau und<br />

Seite 55 von 85

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!