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Erinnerungen an Lauterbach, Kreis Reichenbach unter der Eule ...

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dem späteren Vogels<strong>an</strong>g, J<strong>an</strong>us und sein Vater als Breslauer K<strong>an</strong>oniker mit <strong>der</strong> Kirche in<br />

P<strong>an</strong>thenau in Zusammenh<strong>an</strong>g st<strong>an</strong>den, so wird P<strong>an</strong>thenau <strong>der</strong> geeignete Ort <strong>der</strong><br />

Zusammenkunft <strong>der</strong> Parteien gewesen sein. Die Schenkung ist also eine Erweiterung bzw.<br />

Abrundung des Klosterbesitzes.<br />

Sollte also die Nachbarschaft von P<strong>an</strong>thnenau ein Gelände aufweisen, das <strong>der</strong> Beschreibung<br />

in <strong>der</strong> Urkunde in allen Teilen entspricht, so ist die Frage <strong>der</strong> beiden Bachnamen erst eine<br />

Frage erst eine Frage zweiter Ordnung. Immerhin müssen Umstände eingetreten sein, die die<br />

beiden Namen in Wegfall kommen ließen, o<strong>der</strong> sie verän<strong>der</strong>ten. Das k<strong>an</strong>n nur im<br />

Zusammenh<strong>an</strong>ge mit <strong>der</strong> Besiedlung geschehen sein.<br />

Zusammenfassend stellte sich die Schenkung <strong>der</strong> Bäche als ein geschlossener<br />

Geländeblock dar, unbesiedelt, horizontal begrenzt durch einen "Berg" mit Wald,<br />

durchflossen von zwei Bächen in einem ziemlich waldfreien Haggelände, also <strong>unter</strong>halb<br />

<strong>der</strong> 24o m Horizontalen.<br />

Eine solche L<strong>an</strong>dschaft eröffnet sich dem Auge des Beschauers, wenn er von <strong>der</strong><br />

Höhe <strong>der</strong> Pänthenauer Kirche seinen Blick nach <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Eichberge schweifen<br />

lässt, über die heutigen Flure von Groß-Ellguth und <strong>Lauterbach</strong>, eine Doppelmulde,<br />

durchaus einer Schenkung würdig, wertvoll demjenigen, <strong>der</strong> es verst<strong>an</strong>d, dieses<br />

jungfräuliche Gelände nutzbar zu machen, und das nicht nur in dem in <strong>der</strong> Urkunde<br />

enthaltenen <strong>an</strong>gedeutetem Sinne.<br />

Wie bereits <strong>an</strong>gemerkt, treten in den Stiftsurkunden die Bachnamen nicht mehr auf, sie<br />

verschwinden o<strong>der</strong> werden ersetzt. Im Lichte <strong>der</strong> Urkunden zeigt sich dieser Umst<strong>an</strong>d<br />

folgen<strong>der</strong>maßen:<br />

Die Schenkungsurkunde von 1216 o.T. Berona (Pfotenhauer II S.2) besteht aus drei<br />

Objekten:<br />

aus dem Dorfe Istebea (Grunau)<br />

P<strong>an</strong>tnowo und die Bäche Ochina u. Lukawica<br />

aus den Dörfern Roguscam (Rogau) u. Grohovisam (Grochwitz)<br />

Die Form dieser Abfassung in drei getrennte Objekte legt den örtlichen Zusammenh<strong>an</strong>g<br />

von P<strong>an</strong>thenau und den beiden Bächen nahe. Die beiden Rinnsale werden auch als<br />

Zubehör von P<strong>an</strong>thenau bezeichnet. Diese Ansicht wird erhärtet durch die Abfassung <strong>der</strong><br />

Urkunde über die Zehntbestätigung von 126o (XX S.15) Dort wird neben P<strong>an</strong>thenau<br />

Ratayna ( nach Stenzel Ndr-P<strong>an</strong>thenau) <strong>an</strong>geführt. Die Anführung von Bächen <strong>unter</strong>bleibt,<br />

was bei einer Zehntbestätigung nicht verwun<strong>der</strong>lich wäre. Nie<strong>der</strong>-P<strong>an</strong>thenau (Ratayna) ist nur<br />

als Ortsteil von<br />

P<strong>an</strong>thenau <strong>an</strong>zusehen. Indes tritt bei <strong>der</strong> Aufführung <strong>der</strong> Zehnten in <strong>der</strong> gleichen Urkunde<br />

(S.17) eine neue Ortschaft in Verbindung mit Ratayna auf, nämlich Lusobok, so dass also über<br />

die Verknüpfung von P<strong>an</strong>thenau, Ratayna, Lusobok <strong>der</strong> vermutliche örtliche<br />

Zusammenh<strong>an</strong>g wie<strong>der</strong> hergestellt ist.<br />

Und weiter: In <strong>der</strong> Urkunde wird zunächst nur P<strong>an</strong>thenau cum omnibus pertinentiis ( mit allen<br />

seinen Zubehörungen) zur Bestätigung vorgelegt (also wohl einschl. Ratayna), während bei<br />

<strong>der</strong> Aufzählung <strong>der</strong> Zehnten nur noch Lisobok (verschrieben aus<br />

Lusobok) ohne Ratayna <strong>an</strong>gegeben ist.<br />

Die Bestätigungsurkunde von 1316 4.6. ordnet nach <strong>an</strong><strong>der</strong>en Gesichtspunkten. P<strong>an</strong>thenau<br />

erscheint nicht mehr <strong>unter</strong> den Besitzungen des Klosters. Es war 1262 vertauscht worden<br />

und aus dem Klosterbesitz ausgeschieden, gegen Erbrecht in Kittlau und Vogels<strong>an</strong>g.<br />

Ratayna steht am Schluss <strong>der</strong> Aufzählung; Luzebok ist als letztes zu deutschem Recht<br />

ausgesetztes Dorf hinter Raschdorf <strong>an</strong>geführt. D<strong>an</strong>n folgt, soweit es unseren Fall betrifft, die<br />

l<strong>an</strong>dschaftlich geschlossene Reihe: Guhlau, Kittlau, Vogels<strong>an</strong>g, Ellguth und Ratayna.<br />

Der Sinn dieser Anordnung wird klar, wenn im nächsten Satze gesagt wird, dass jene Dörfer<br />

den Bischofsvierdung entrichten, also eine deutschrechtliche Zinsform, die am Ende<br />

aufgeführten aber den Feldzehnt, d.h. die slawische Art zu zinsen, Lusobok musste damit<br />

aus dem alten Zusammenh<strong>an</strong>ge herausgelöst werden.<br />

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