konzerne - Cross-Border Wuppertal
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Organe der Gesellschaft:<br />
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Lause,<br />
- Vorsitzender des Vorstandes der Stadtwerke Düsseldorf AG -<br />
Dipl.-Kfm. Dipl.-Hdl. Rainer E. Hübner,<br />
- Mitglied des Vorstandes der <strong>Wuppertal</strong>er Stadtwerke AG -<br />
Dipl.-Ing. Dipl.-Kfm. Dr. rer. pol. Dieter Oesterwind,<br />
- Mitglied des Vorstandes der Stadtwerke Düsseldorf AG -<br />
Dr. jur. Reinhard Fingerhut<br />
- Mitglied des Vorstandes der <strong>Wuppertal</strong>er Stadtwerke AG -<br />
Vorgänge von besonderer Bedeutung:<br />
Die 1994 beantragten Wasserrechte wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf mit Bewilligungsbescheid<br />
vom 10.08.1999 erteilt. Hiergegen hat die Stadt Dormagen im Oktober 1999 Klage<br />
vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. Auf Antrag der Gesellschaft hat die Bezirksregierung<br />
am 27.12.1999 die sofortige Vollziehung des Bewilligungsbescheides angeordnet. Die<br />
Klage wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf am 04.07.2002 abgewiesen. Die von der Stadt<br />
Dormagen beantragte Zulassung zur Berufung wurde am 24.02.2003 abgelehnt.<br />
Erläuterungen zum Jahresabschluss 2002:<br />
Die Bilanz der Niederrheinisch-Bergisches Gemeinschaftswasserwerk GmbH schließt zum<br />
31.12.2002 in Aktiva und Passiva mit rd. 5.024 T€ ab. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Bilanzsumme<br />
um rd. 117 T€ zugenommen.<br />
Das Eigenkapital blieb unverändert bei rd. 1.538 T€. Die Eigenkapitalquote beträgt 30,6 %.<br />
Die Umsatzerlöse betragen rd. 1.688 T€. Da die Gesellschaft kein Personal beschäftigt, entstehen<br />
keine Personalkosten. Für die erforderlichen Arbeiten werden Fremdleistungen in Anspruch<br />
genommen.<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2002 weist einen Jahresüberschuss vor Gewinnabführung<br />
von rd. 80 T€ aus und liegt damit in der Größenordnung der vergangenen Jahre. Der<br />
Gewinn wird an die Gesellschafter abgeführt.<br />
Ausblick:<br />
Weitere rechtliche Einwendungen und damit auch das verfahrensrechtliche Vorgehen gegen die<br />
Festsetzung des Wasserschutzgebietes für den Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage<br />
sind zu erwarten, da im November 2002 ein Termin zur Erörterung der im Wasserschutzgebietsverfahren<br />
eingegangenen Einwendungen in Dormagen stattgefunden hat.<br />
Allerdings wurde bereits 1987 durch die Bezirksregierung ein Wasserschutzgebiet für die Gesellschaft<br />
mit Wirkung für 40 Jahre festgesetzt. Wirtschaftlich gesehen, kann die Gesellschaft<br />
also abgesichert weiterhin Wasser in ihren technischen Anlagen gewinnen.<br />
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