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konzerne - Cross-Border Wuppertal

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Organe der Gesellschaft:<br />

Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Lause,<br />

- Vorsitzender des Vorstandes der Stadtwerke Düsseldorf AG -<br />

Dipl.-Kfm. Dipl.-Hdl. Rainer E. Hübner,<br />

- Mitglied des Vorstandes der <strong>Wuppertal</strong>er Stadtwerke AG -<br />

Dipl.-Ing. Dipl.-Kfm. Dr. rer. pol. Dieter Oesterwind,<br />

- Mitglied des Vorstandes der Stadtwerke Düsseldorf AG -<br />

Dr. jur. Reinhard Fingerhut<br />

- Mitglied des Vorstandes der <strong>Wuppertal</strong>er Stadtwerke AG -<br />

Vorgänge von besonderer Bedeutung:<br />

Die 1994 beantragten Wasserrechte wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf mit Bewilligungsbescheid<br />

vom 10.08.1999 erteilt. Hiergegen hat die Stadt Dormagen im Oktober 1999 Klage<br />

vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. Auf Antrag der Gesellschaft hat die Bezirksregierung<br />

am 27.12.1999 die sofortige Vollziehung des Bewilligungsbescheides angeordnet. Die<br />

Klage wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf am 04.07.2002 abgewiesen. Die von der Stadt<br />

Dormagen beantragte Zulassung zur Berufung wurde am 24.02.2003 abgelehnt.<br />

Erläuterungen zum Jahresabschluss 2002:<br />

Die Bilanz der Niederrheinisch-Bergisches Gemeinschaftswasserwerk GmbH schließt zum<br />

31.12.2002 in Aktiva und Passiva mit rd. 5.024 T€ ab. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Bilanzsumme<br />

um rd. 117 T€ zugenommen.<br />

Das Eigenkapital blieb unverändert bei rd. 1.538 T€. Die Eigenkapitalquote beträgt 30,6 %.<br />

Die Umsatzerlöse betragen rd. 1.688 T€. Da die Gesellschaft kein Personal beschäftigt, entstehen<br />

keine Personalkosten. Für die erforderlichen Arbeiten werden Fremdleistungen in Anspruch<br />

genommen.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2002 weist einen Jahresüberschuss vor Gewinnabführung<br />

von rd. 80 T€ aus und liegt damit in der Größenordnung der vergangenen Jahre. Der<br />

Gewinn wird an die Gesellschafter abgeführt.<br />

Ausblick:<br />

Weitere rechtliche Einwendungen und damit auch das verfahrensrechtliche Vorgehen gegen die<br />

Festsetzung des Wasserschutzgebietes für den Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage<br />

sind zu erwarten, da im November 2002 ein Termin zur Erörterung der im Wasserschutzgebietsverfahren<br />

eingegangenen Einwendungen in Dormagen stattgefunden hat.<br />

Allerdings wurde bereits 1987 durch die Bezirksregierung ein Wasserschutzgebiet für die Gesellschaft<br />

mit Wirkung für 40 Jahre festgesetzt. Wirtschaftlich gesehen, kann die Gesellschaft<br />

also abgesichert weiterhin Wasser in ihren technischen Anlagen gewinnen.<br />

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