Eine Branche sieht grün S. 10 - Parken ohne Ende?
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Flugblätter im Parkhaus –<br />
wer bezahlt die Reinigung?<br />
Frage: Stehen mir Schadensersatzansprü-<br />
che zu, wenn jemand unerlaubt Flyer an die<br />
Pkws in meinem Parkhaus heftet und ich<br />
diese beseitigen muss, weil sie auf dem<br />
Fußboden landen?<br />
Antwort: Grundsätzlich ist es so, dass das<br />
Verteilen von Flyern bzw. das Anbringen<br />
von Flyern an Fahrzeugen, die auf einem<br />
Parkplatz oder in einem Parkhaus stehen,<br />
nur mit Einwilligung desjenigen erlaubt ist,<br />
dem der Platz bzw. das Haus gehört. Das<br />
kann der Eigentümer sein oder der Besit-<br />
zer, also derjenige, der das Besitzrecht vom<br />
Attest vom<br />
Arzt ist Pflicht<br />
Hat ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter nach<br />
mehreren Arbeitsunfähigkeitszeiten aufer-<br />
legt, krankheitsbedingte Fehlzeiten am ers -<br />
ten Tag der Arbeitsunfähigkeit durch ärztli-<br />
che Bescheinigungen nachzuweisen, kann<br />
ihm gekündigt werden, wenn er sich nicht<br />
daran hält. Das Landesarbeitsgericht (LAG)<br />
Schleswig-Holstein bestätigte dies im Fall ei-<br />
nes Mitarbeiters, der trotz Abmahnung ei-<br />
ne AU-Bescheinigung erst nach 14 Tagen<br />
einreichte. Die Kündigung hielt das LAG<br />
nicht für unangemessen, dem Mitarbeiter<br />
hätte sogar fristlos gekündigt werden<br />
können .<br />
(LAG Schleswig-Holstein, Az.: 2 Sa 130/09)<br />
Eigentümer übertragen bekommen hat<br />
und somit darüber entscheiden kann, was<br />
in dem Objekt geschehen darf und was<br />
nicht. Im Falle eines Parkhauses oder eines<br />
Parkplatzes ist es der Betreiber.<br />
Wer <strong>ohne</strong> dessen Erlaubnis handelt, macht<br />
sich im Falle von Schäden, die durch das<br />
Verteilen entstehen, schadensersatzpflich-<br />
tig. Ein Schaden ist darin zu sehen, dass der<br />
Inhaber des Hauses/Platzes die weggewor-<br />
fenen Flyer beseitigen muss bzw. einen zu-<br />
sätzlichen Reinigungsaufwand hat. Diese<br />
Rechtsansicht ist unstreitig.<br />
Ärgernis Werbe-Flyer: Oft landet das<br />
bunte Papier als Müll am Boden.<br />
Kündigung oder Abmahnung – Urteile von Arbeitsgerichten<br />
Zu oft rauchen<br />
gegangen<br />
<strong>Eine</strong> Arbeitnehmerin hat bereits mehrere<br />
Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen<br />
die betrieblichen Regelungen zum Zeiterfas-<br />
sungssystem erhalten, weil sie immer wieder<br />
Raucherpausen eingelegt hat, <strong>ohne</strong> sich aus-<br />
zustempeln. Erneute Raucherpausen, <strong>ohne</strong><br />
das Zeiterfassungsgerät zu bedienen, kön-<br />
nen eine fristlose Kündigung nach sich zie-<br />
hen. Auch der „kurzzeitige Entzug der<br />
Arbeits leistung“ sei eine gravierende Ver -<br />
trags verletzung, die das „für die Fortsetzung<br />
des Arbeitsverhältnisses erforderliche Ver-<br />
trauensverhältnis“ zerstöre, so das Arbeits-<br />
gericht Duisburg.<br />
(AG Duisburg, Az.: 3 Ca 1336/09)<br />
Foto: dic.akadic.ru<br />
Ratgeber<br />
Geringwertige<br />
Sozialleistung<br />
Das Erschleichen „geringwertiger Sozialleis -<br />
tungen“ des Arbeitgebers rechtfertigt nicht<br />
die fristlose Kündigung. Es reicht aus, eine<br />
Abmahnung auszusprechen. In dem Fall vor<br />
dem Hessischen Landesarbeitsgericht hatte<br />
eine Arbeitnehmerin in der Betriebskantine<br />
verbilligt gegessen, <strong>ohne</strong> einen gültigen Aus-<br />
weis vorlegen zu können. Das Arbeitsgericht<br />
Frankfurt hielt die Reaktion des Arbeitge-<br />
bers wegen des geringen Schadens für über-<br />
zogen. Ist nicht erkennbar, dass die Frau<br />
ihrem Arbeitgeber einen „Ver mögens -<br />
schaden“ zufügen wollte, so reiche eine Ab-<br />
mahnung.<br />
(Hessisches LAG, Az.: 8 Sa 548/08)<br />
<strong>Parken</strong> aktuell · Juni 20<strong>10</strong> 37