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Sozial- und Schulausschusses - Stadt Erwitte

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- 13 -<br />

4 18,00 €<br />

3 20,00 €<br />

2 27,00 €<br />

- Gruppenunterricht 45 Min. 5 - 7 22,00 €<br />

4 27,00 €<br />

3 30,00 €<br />

2 38,00 €<br />

- Einzelunterricht 30 Min. 52,00 €<br />

- Einzelunterricht 45 Min. 73,00 €<br />

- Studienvorbereitende Ausbildung (SvA) 90 Min. 87,00 €<br />

- Klassenunterricht 90 Min. 128,00 €<br />

Ensemble- <strong>und</strong> Ergänzungsfächer<br />

- Ensembleunterricht ohne Teilnahme am instrumentalen<br />

oder vokalen Hauptfach 11,00 €<br />

- Musik <strong>und</strong> Bewegung 60 Min. ca. 10 – 20 16,00 €<br />

(Tanz, Rhytmik) ohne Teilnahme an den<br />

Gr<strong>und</strong>fächern<br />

(2) Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre <strong>und</strong> älter) wird eine um 30 % erhöhte<br />

Gebühr erhoben. Davon ausgenommen sind junge Erwachsene, für die ein Anspruch<br />

auf Kindergeld nach dem B<strong>und</strong>eskindergeldgesetz besteht (z.B. Schüler,<br />

Auszubildende <strong>und</strong> Studenten).<br />

(3) Weitere Angebote<br />

Flexibler Unterricht: Die Unterrichtszeiten können in den Gr<strong>und</strong>fächern, im Einzelunterricht<br />

45 Min. <strong>und</strong> im Gruppenunterricht ab 3 Schüler um jeweils 15 Minuten verlängert<br />

werden. Die Gebühr ändert sich entsprechend.<br />

(4) Besondere Dienstleistungen<br />

Für die Überlassung schuleigener Instrumente werden im ersten Jahr je Instrument<br />

jährlich 108,00 € (monatlich 9,00 €) berechnet. Ab dem zweiten Jahr beträgt die Gebühr<br />

jährlich 192,00 € (monatlich 16,00 €) je Instrument. Ausgenommen von der Anhebung<br />

der Gebühr im zweiten Jahr sind Instrumente, die in kindgerechter Größe übergangsweise<br />

gespielt werden.<br />

Für die kurzfristige Überlassung von Instrumenten <strong>und</strong> Gegenständen wird eine Gebühr<br />

von 1 % des Wertes pro Tag erhoben.<br />

(1) Gebührenpflichtig<br />

a) sind bei Kindern unter 18 Jahren die Eltern als Gesamtschuldner<br />

§ 2

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